Plakataktion der Identitären Bewegung
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Plakataktion der Identitären Bewegung
Antifa Zeckenbiss, der die Quelle für das "Hetzjagt"-Video aus Chemnitz war, hat ein neues dramatisches Video hochgeladen:
Darin sieht man wie eine TAZ-Mitarbeiterin sich Eigentums von Künstlern bemächtigt und mit diesem in die Redaktion abhaut.
Meint ihr dieser Diebstahl der TAZ-Mitarbeiterin wird für sie Konsequenzen haben?
Die "Nazi-Plakate" fordern dazu auf, auch linke Gewalt zu benennen:
https://www.identitaere-bewegung.de/pre ... ke-gewalt/
Was haltet ihr von der Aktion?
Darin sieht man wie eine TAZ-Mitarbeiterin sich Eigentums von Künstlern bemächtigt und mit diesem in die Redaktion abhaut.
Meint ihr dieser Diebstahl der TAZ-Mitarbeiterin wird für sie Konsequenzen haben?
Die "Nazi-Plakate" fordern dazu auf, auch linke Gewalt zu benennen:
https://www.identitaere-bewegung.de/pre ... ke-gewalt/
Was haltet ihr von der Aktion?
- McKnee
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
warum ruft sie nicht die Polizei? Warum geht sie dieses Risiko?
Die Spacken kleben Plakate an die Räume der TAZ. Die kriegen nen Platzverweis und gut ist.
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Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.
Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
.....er wusste es
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Ganz so einfach ist das nun doch nicht..McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2019, 11:02)
warum ruft sie nicht die Polizei? Warum geht sie dieses Risiko?
Die Spacken kleben Plakate an die Räume der TAZ. Die kriegen nen Platzverweis und gut ist.
Der Staatsschutz ermittelt nun aufgrund des Vorfalls wegen "gefährlicher Körperverletzung":
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... en-an.html
Ich hoffe der neue Chef des Verfassungsschutzes widerspricht dieser öffentlichen Darstellung ("gefährliche Körperverletzung") diesmal nicht, sonst können wir die Chefs des Verfassungsschutzes wohl im Monatsrhythmus austauschen .
Wobei da habe ich diesmal keine Sorge.. Er hat ja den Verfassungsschutz für genau solche Fälle rechtsextremer brutaler Gewalt von 200 auf 300 Personen aufgestockt.. Die müssen ja beschäftigt werden..
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... en-an.htmlDie Polizei spricht von einer "politisch motivierten Aktion", der Staatsschutz ermittelt: In mehreren Städten hat es Angriffe gegen Medien und Parteien gegeben.
...festnehmen.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Wen? Die Frau, die die Fähnchen und Plakate gestohlen hat?DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Jan 2019, 11:42)
...festnehmen.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
nein, die verfassungsfeindliche Gruppierung, die medien und Parteien angreift.watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:17)
Wen? Die Frau, die die Fähnchen und Plakate gestohlen hat?
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Du hast das Video in meinem ersten Beitrag gesehen?DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:19)
nein, die verfassungsfeindliche Gruppierung, die medien und Parteien angreift.
Wir reden über diesen Vorfall:
[youtube][/youtube]
Die Frau versucht (letztlich erfolgreich) das Eigentum anderer Leute zu stehlen! Ein Mann schiebt sie zur Seite, weil er nicht bestohlen werden möchte. Die Frau packt ihn am Schal, schreit ihn an und schubst ihn weg.
Der Mann lässt sie in Ruhe. Es wird dazu aufgerufen friedlich zu sein. Dann geht die Frau mit ihrer Beute in das Gebäude der TAZ.
So sehe ich zumindest das Video. Ich sehe keinen Angriff auf "Medien".
Im Gegenteil: Friedliche Aktivisten werden von einer TAZ-Mitarbeiterin bestohlen!
Zuletzt geändert von watisdatdenn? am Di 15. Jan 2019, 12:30, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Faschisten verschandeln fremdes Eigentum. So kommen sie aber nicht mehr bis nach Stalingrad.watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:21)
Du hast das Video in meinem ersten Beitrag gesehen?
Wir reden über diesen Vorfall:
[youtube][/youtube]
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
hast du das gelesen:watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:21)
Du hast das Video in meinem ersten Beitrag gesehen?
Wir reden über diesen Vorfall:
[youtube][/youtube]
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... en-an.htmlRechtsextremisten attackieren Zeitungen und Parteien
der Staatsschutz ermittelt bereits.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Wie wäre es mit rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen, anstatt Selbstjustiz durch Diebstahl zu machen?nietoperz hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:30)
Faschisten verschandeln fremdes Eigentum. So kommen sie aber nicht mehr bis nach Stalingrad.
Ich bin durchaus dafür, dass sie von der Polizei geschnappt werden und den entstandenen Schaden wieder gut machen müssen (entfernen der Steine, reinigen der Fenster).
Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Die rechtsradikalen Täter sind schon polizeibekannt.
https://www.berliner-kurier.de/berlin/p ... r-31877446Im aktuellen Fall ermittelt die Polizei unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine Mitarbeiterin der Taz sei angegriffen worden, hieß es. Auf einem Video der fraglichen Szene, das Montag veröffentlicht wurde, war eine wechselseitige Schubserei erkennbar. Noch Montag ermittelte die Polizei drei Verdächtige: Bei den zwei Männern und einer Frau, 24, 27 und 31 Jahre alt, handele es sich um bekannte Aktivisten.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Habe ich.DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:31)
der Staatsschutz ermittelt bereits.
Ich hab es sogar als erster hier verlinkt.
Ich finde der Staatsschutz hat viel zu viel Kapazitäten, da er sich mit so einer Ordnungswidrigkeit beschäften kann.
Ich halte es im Anbetracht der Vorfälle, die jeder im Video sehen kann, für absolut überzogen.
Die Anklage "gefährliche Körperverletzung" ist ein Hohn für jeden mit mehr als 3 Gehirnzellen, der das Video gesehen hat.
definition "gefährliche Körperverletzung":
(1) Wer die Körperverletzung
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Zuletzt geändert von watisdatdenn? am Di 15. Jan 2019, 12:41, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Dann sind wir und ja einig. Rechtes Gesindel darf mit sowas nicht durchkommen.watisdatdenn? hat geschrieben: Ich bin durchaus dafür, dass sie von der Polizei geschnappt werden und den entstandenen Schaden wieder gut machen müssen (entfernen der Steine, reinigen der Fenster).
Martin Sellner hilft ihnen bestimmt gern beim Saubermachen.
Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Das Video zeigt womöglich nicht alles. Wer weiß, wie die Nazis noch abgegangen sind?watisdatdenn? hat geschrieben:
Die Anklage "gefährliche Körperverletzung" ist ein Hohn für jeden mit mehr als 3 Gehirnzellen, der das Video gesehen hat.
Solche Gestalten sollte man nicht unterschätzen. Kann lebensgefährlich sein.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
in dem Video ist bei weitem nicht alles zu sehen.watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:38)
Habe ich.
Ich hab es sogar als erster hier verlinkt.
Ich finde der Staatsschutz hat viel zu viel Kapazitäten, da er sich mit so einer Ordnungswidrigkeit beschäften kann.
Ich halte es im Anbetracht der Vorfälle, die jeder im Video sehen kann, für absolut überzogen.
es gab wohl bundesweit Aktionen der Saboteure, die sich gegen presse und das mehrparteiensystem richteten.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 48043.htmlIn Frankfurt am Main verhinderten Polizisten eine Plakataktion der "Identitären Bewegung" am Redaktionsgebäude der "Frankfurter Rundschau", wie eine Polizeisprecherin sagte. Auch hier ermittelt der Staatsschutz.
(…)
Laut Polizei versammelten sich kurze Zeit später Unbekannte vor der SPD-Zentrale und brachten dort ebenfalls Plakate an.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Doch das tut es. Es geht bei dem "Angriff auf die Mitarbeiterin der TAZ", EXAKT um diese Szene, wie sie im Video zu sehen ist.nietoperz hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:43)
Das Video zeigt womöglich nicht alles. Wer weiß, wie die Nazis noch abgegangen sind?
https://blogs.taz.de/hausblog/angriff-von-identitaeren/
Immerhin! Dank des Videos hat die TAZ ihre vorherige Relotius-Version des Artikels korrigiert:
Anmerkung: In einer früheren Version berichteten wir, die taz-Mitarbeiterin sei am Hals gegriffen worden. Wir haben dies korrigiert: Sie wurde am Oberkörper getroffen.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
die Organisation operierte bundesweit. der Staatsschutz ist wohl nicht zum spaß alarmiert.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
der deutsche journalistenverband ist entsetzt über die bedrohliche Situation für kollegen.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Es muss wohl niemand hinnehmen, dass sein Gebäude beklebt oder beschmiert wird, da darf man imho selber eingreifen und die Sachbeschädigung abwehren.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Am Schluß dieses Videos sieht man sehr gut, welches Aggressionspotential die sogenannten Identitären mit sich bringen.
[youtube][/youtube]
[youtube][/youtube]
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
wie kommst du auf dieses dünne Brett?DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:43)
es gab wohl bundesweit Aktionen der Saboteure, die sich gegen presse und das mehrparteiensystem richteten.
Die Aktion hatte zum Ziel auf die Verharmlosung Linker Gewalt durch bestimmte Medien (TAZ, etc..) und Parteien (Grünen) hinzuweisen.
Sie war nicht gegen das Mehrparteiensystem an sich gerichtet. Wenn du das anders siehst, hätte ich gerne deine Begründung/Quellen dazu.
Ebensowenig war das eine Aktion gegen die Pressefreiheit an sich! Wenn du das anders sieht, hätte ich auch hierzu gerne deine Begründung/Quellen.
Wir wollen hier schließlich keine FakeNews machen. Dafür sind andere zuständig..
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
so bewerte ich das, nicht identisch mit der Selbstdarstellung der Extremisten, aber nah an berlins reg. Bürgermeister:watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:58)
wie kommst du auf dieses dünne Brett?
Die Aktion hatte zum Ziel auf die Verharmlosung Linker Gewalt durch bestimmte Medien (TAZ, etc..) und Parteien (Grünen) hinzuweisen.
Sie war nicht gegen das Mehrparteiensystem an sich gerichtet. Wenn du das anders siehst, hätte ich gerne deine Begründung/Quellen dazu.
Ebensowenig war das eine Aktion gegen die Pressefreiheit an sich! Wenn du das anders sieht, hätte ich auch hierzu gerne deine Begründung/Quellen.
Wir wollen hier schließlich keine FakeNews machen. Dafür sind andere zuständig..
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 48043.htmlBerlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) erklärte, "diese bundesweite Attacke auf Parteien und Medien" zeige, dass den Identitären die Parteien und die freien und kritisch berichtenden Medien ein Dorn im Auge seien.
der Staatsschutz ermittelt ja auch und der ist nur für kriminelle, Terroristen und Spione zuständig.
dieser macht sich also offenbar auch nicht die Ansicht der gruppe zu eigen.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Gute Frage! Ich bin rechtlich nicht so bewandert. Ich hätte nicht gedacht, dass man aufgrund einer vandalistischen Aktion selbst stehlen darf.Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:55)
Es muss wohl niemand hinnehmen, dass sein Gebäude beklebt oder beschmiert wird, da darf man imho selber eingreifen und die Sachbeschädigung abwehren.
Ich hätte die Polizei gerufen und die Täter gefilmt. Im Anschluss hätte ich dann eine Anzeige gemacht.
Ich hätte nicht gestohlen!
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
man darf sogar einbrecher abwehren.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Das Tatwerkzeug sicherzustellen ist kein stehlen.watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 13:15)
Ich hätte nicht gedacht, dass man aufgrund einer vandalistischen Aktion selbst stehlen darf.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
https://www.berliner-kurier.de/berlin/p ... t-31872356Der Staatsschutz ermittele wegen Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und eines möglichen politischen Hintergrunds, sagte eine Polizeisprecherin.
eine rasche festnahme der mutmaßlichen Täter könnte zur Aufklärung der tat beitragen.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Weil für Linke Gewalt ein üblicher Weg ist ihre Positionen/Forderungen durchzusetzen.
Ich hätte es einfach gefilmt um die Täter feststellen zu können.Die Spacken kleben Plakate an die Räume der TAZ. Die kriegen nen Platzverweis und gut ist.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Richtig so !jack000 hat geschrieben:(15 Jan 2019, 13:42)
Ich hätte es einfach gefilmt um die Täter feststellen zu können.
Eine ordentliche rechtsstaatliche Vorgehensweise. Hätte ich auch so gemacht.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Darf man das als Privatperson einfach so machen?Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Jan 2019, 13:27)
Das Tatwerkzeug sicherzustellen ist kein stehlen.
Ich hab das so verstanden, dass das Einziehen von Tatmitteln durch Polizei oder Gericht angeordnet gemacht werden muss:
https://dejure.org/gesetze/StGB/73.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/74.html
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Man darf als Privatperson sogar jemand festnehmen. Bei deinem link handelt es sich nicht um Tatwerkzeug. Außerdem wird das Zeug ja nicht behalten, sondern der Polizei übergeben.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Ja, aber nur solange, bis die Polizei eintrifft, nach § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO.Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:22)
Man darf als Privatperson sogar jemand festnehmen.
Das Entfernen von Gegenständen fällt da aber definitiv nicht drunter..
Womit siehst du das entfernen der Gegenstände juristisch gerechtfertigt?
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Welcher Tatbestand liegt denn vor, wenn man eine kleine Fahne auf dem Boden zwischen Steinen einklemmt?Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:22)
Bei deinem link handelt es sich nicht um Tatwerkzeug. Außerdem wird das Zeug ja nicht behalten, sondern der Polizei übergeben.
Zuletzt geändert von watisdatdenn? am Di 15. Jan 2019, 14:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
... und was ist nun schwer?watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 11:12)
Ganz so einfach ist das nun doch nicht..
Der Staatsschutz ermittelt nun aufgrund des Vorfalls wegen "gefährlicher Körperverletzung":
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... en-an.html
Anstatt sich mit den Spacken auf der Straße zu prügeln, ruft man die Polizei und lässt die ihre Arbeit machen.
Warum das Risiko eingehen? Jetzt wird gegen die Plakatkleber ermittelt, wäre ihr Hund ausgerastet, hätte sie auch Probleme bekommen können.
Nur hat der Verfassungsschutz nichts it den Ermittlungen zu tun. Du darfst hier nicht alles durcheinander werfen. Staatsschutz ist Polizei, Verfasssungsschutz ist unmittelbar Ministerium und keine Ermittlungsbehörde.Ich hoffe der neue Chef des Verfassungsschutzes widerspricht dieser öffentlichen Darstellung ("gefährliche Körperverletzung") diesmal nicht, sonst können wir die Chefs des Verfassungsschutzes wohl im Monatsrhythmus austauschen .
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Unerlaubte Müllentsorgung?watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:26)
Welcher Tatbestand liegt denn vor, wenn man eine kleine Fahne auf den Boden zwischen Steinen einklemmt?
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 12:21)
Du hast das Video in meinem ersten Beitrag gesehen?
Wir reden über diesen Vorfall:
[youtube][/youtube]
Die Frau versucht (letztlich erfolgreich) das Eigentum anderer Leute zu stehlen! Ein Mann schiebt sie zur Seite, weil er nicht bestohlen werden möchte. Die Frau packt ihn am Schal, schreit ihn an und schubst ihn weg.
Der Mann lässt sie in Ruhe. Es wird dazu aufgerufen friedlich zu sein. Dann geht die Frau mit ihrer Beute in das Gebäude der TAZ.
So sehe ich zumindest das Video. Ich sehe keinen Angriff auf "Medien".
Im Gegenteil: Friedliche Aktivisten werden von einer TAZ-Mitarbeiterin bestohlen!
Also, wenn ich meinen Dreck in dein Wohnzimmer werfe und die ihn daraufhin entsorgst, begehe ich keinen Diebstahl.
Wenn du meine Hauswand mit irgendwelchem Dreck beklebst, roll ich diesen und schieb ihn dir dahin, wo die Sonne nicht scheint. Keine sexuelle Belästigung, Notwehr ...
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Notwehr!watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:17)
Darf man das als Privatperson einfach so machen?
Ich hab das so verstanden, dass das Einziehen von Tatmitteln durch Polizei oder Gericht angeordnet gemacht werden muss:
https://dejure.org/gesetze/StGB/73.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/74.html
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Das war ja noch nicht klar, da sie ja selbst noch vor Ort waren.Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:29)
Unerlaubte Müllentsorgung?
Die Plakate abreißen.. ok. Wenn es rechtlich wirklich in Ordnung ist (kann ich nicht beurteilen, bezweifle es aber) dann passt das.
Aber wenn jemand Steine auf den Boden legt und ein Fähnchen reinsteckt, dann sehe ich die Straftat nicht!
Die Straftat sehe ich erst, wenn er dann abhaut und den Müll liegen lässt.
Dann wäre es auch OK gewesen, wenn man die Person festgehalten hätte..
So war es doch einfach nur plumper Diebstahl (ab Sekunde 45):
[youtube][/youtube]
Zuletzt geändert von watisdatdenn? am Di 15. Jan 2019, 14:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Wenn ich dein Auto beklebe, lässt du den Kram dann kleben?watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:44)
Die Plakate abreißen.. ok. Wenn es rechtlich wirklich in Ordnung ist (kann ich nicht beurteilen, bezweifle es aber) dann passt das.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
wo wohnst du ? ich möchte ein Plakat an deiner tür anbringen, welches vor der verharmlosung rechter gewalt warnt.watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:44)
Das war ja noch nicht klar, da sie ja selbst noch vor Ort waren.
Die Plakate abreißen.. ok. Wenn es rechtlich wirklich in Ordnung ist (kann ich nicht beurteilen, bezweifle es aber) dann passt das.
Aber wenn jemand Steine auf den Boden legt und ein Fähnchen reinsteckt, dann sehe ich die Straftat nicht!
Die Straftat sehe ich erst, wenn er dann abhaut und den Müll liegen lässt.
Dann wäre es auch OK gewesen, wenn man die Person festgehalten hätte..
So war es doch einfach nur plumper Diebstahl..
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Wenn ich dich dabei erwische, dann filme ich dich dabei und bringe es zur Anzeige.McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:47)
Wenn ich dein Auto beklebe, lässt du den Kram dann kleben?
Wenn du schon weg bist entferne ich es (wenn es einfach geht) weil es den Aufwand zur Polizei zu gehen nicht lohnt..
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Was unterscheidet dein Entfernen nun von dem der Frau?watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:49)
Wenn ich dich dabei erwische, dann filme ich dich dabei und bringe es zur Anzeige.
Wenn du schon weg bist entferne ich es (wenn es einfach geht) weil es den Aufwand zur Polizei zu gehen nicht lohnt..
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Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Kann ich dir gerne per PN schicken (Irgendwo in Ingolstadt). Ich werde dich aber dann dabei filmen, wenn ich dich dabei erwische.DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:48)
wo wohnst du ? ich möchte ein Plakat an deiner tür anbringen, welches vor der verharmlosung rechter gewalt warnt.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Die Eigentümer der Fähnchen waren noch da und haben nicht ihr Einverständnis gegeben, dass ihnen die Fähnchen weggenommen wurden.McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:50)
Was unterscheidet dein Entfernen nun von dem der Frau?
Einer hat mit dem Abdrängen sogar über Körpersprache klar gemacht, dass er nicht bestohlen werden will.
Es wäre etwas anderes gewesen, wenn die Eigentümer bereits weggegangen wären..
Da die Frau aber sehr aggressiv auftrat haben sie sich warscheinlich danach nicht mehr getraut ihr Eigentum zurückzufordern (oder haben es einfach nicht mitgekriegt).
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
wenn wir den Filmdreh vereinbaren, wäre es ja eine kunstaktion.watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:50)
Kann ich dir gerne per PN schicken (Irgendwo in Ingolstadt). Ich werde dich aber dann dabei filmen, wenn ich dich dabei erwische.
aber mal im ernst, die Veränderung einer fremden sache muss der Eigentümer dieser sache nicht unbedingt dulden.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Wenn ich weg bin, kannste mich auch nicht fragen.watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:53)
Die Eigentümer der Fähnchen waren noch da und haben nicht ihr Einverständnis gegeben, dass ihnen die Fähnchen weggenommen wurden.
Einer hat mit dem Abdrängen sogar über Körpersprache klar gemacht, dass er nicht bestohlen werden will.
Der Spacken hat überhaupt keinen Rechtsanspruch darauf jemanden wegzudrängen, wenn er selber eine Straftat begeht oder dazu Beihilfe leistet. Notwehr ist nicht die Gewährung eines rechtswidrigen angriff, es ist die Abwehr des selbigen.
Von welchem Eigentümer sprichst du?Es wäre etwas anderes gewesen, wenn die Eigentümer bereits weggegangen wären..
Da die Frau aber sehr aggressiv auftrat haben sie sich warscheinlich danach nicht mehr getraut ihr Eigentum zurückzufordern (oder haben es einfach nicht mitgekriegt).
Kann es sein, dass du dir eine reale Szene so zurecht legst, wie es dir in den Kram passt?
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Oh ich bin offen für neues uns sogar für Spass zu haben . Würde meine Frau aber warscheinlich zu sehr erschrecken.DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:58)
wenn wir den Filmdreh vereinbaren, wäre es ja eine kunstaktion.
stimmt. Die Mitarbeiterin ist aber nicht die Eigentümerin.. Weder des Hauses, noch der Fähnchen..DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Jan 2019, 14:58)aber mal im ernst, die Veränderung einer fremden sache muss der Eigentümer dieser sache nicht unbedingt dulden.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Nochmal:McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2019, 15:01)
wenn er selber eine Straftat begeht oder dazu Beihilfe leistet.
Was ist der Straftatbestand, wenn man Steine auf den Boden legt und Fähnchen reinklemmt?
Was zu verurteilen wäre, wenn der Eigentümer/Mieter des Grundstücks nicht damit einverstanden wäre. Dieser war aber nicht anwesend.
Dem Eigentümer der Fähnchen.McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2019, 15:01)
Von welchem Eigentümer sprichst du?
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Verfügungsberechtigt ist nicht nur der Hauseigentümer sondern auch der berechtigte Nutzer und deren Vertreter, ganz sicher aber nicht irgendwelche völkischen Spacken.watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 15:15)
Nochmal:
Was ist der Straftatbestand, wenn man Steine auf den Boden legt und Fähnchen reinklemmt?
Was zu verurteilen wäre, wenn der Eigentümer/Mieter des Grundstücks nicht damit einverstanden wäre. Dieser war aber nicht anwesend.
Ich hätte auch kein Stress damit, wenn du vor meiner Haustüre Steine hinlegst und sie danach wieder mitnimmst..
Ich sagte ja, die Frau hätte besser die Polizei gerufen. Allerdings liegen hier weder ein durch sie begangener Diebstahl oder Sachbeschädigung vor.
Und wie lange wartest du, bis ich meine Steine, die dir so gar nicht gefallen und mit denen ich deine Tür versperrt habe, wegräume?
Mit Verlaub, du bist Lichtjahre von einer strafrechtlichen Subsumtion entfernt und bietest hier keine wirkliche Diskussionsgrundlage.
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
das wollen wir natürlich nicht - mit den besten Empfehlungen an die frau Gemahlin.watisdatdenn? hat geschrieben:(15 Jan 2019, 15:10)
Oh ich bin offen für neues uns sogar für Spass zu haben . Würde meine Frau aber warscheinlich zu sehr erschrecken.
eine security wäre auch nicht Eigentümer, ist aber stellvertretend handlungsberechtigt. oder glaubst du, nur herr Daimler selbst könnte die werksgelände schützen ?stimmt. Die Mitarbeiterin ist aber nicht die Eigentümerin.. Weder des Hauses, noch der Fähnchen..
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Re: Plakataktion der Identitären Bewegung
Illegale Müllentsorgung oder missbräuchliche Nutzung öffentlicher Flächen. Fußwege sind auch nicht zur Lagerung von Bauschutt da.watisdatdenn? hat geschrieben: Was ist der Straftatbestand, wenn man Steine auf den Boden legt und Fähnchen reinklemmt?