Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

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Tomaner
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von Tomaner »

JosefG hat geschrieben:(22 Nov 2018, 15:36)

Es fehlt die Vorbeugung gegen Radikalisierungs-Tendenzen.

Genau damit könnte man die Verfassungs-Änderung begründen:
Es soll Radikalisierungs-Tendenzen vorgebeugt werden.
Es ist ja nicht nur ein verbrieftes Recht des Grundgesetzes.
Die Religionsfreiheit ist klassischer Teil der menschenrechtlichen Verbürgungen im Völkerrecht. Sie ist in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO festgehalten
Die Religionsfreiheit ist in Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), welche für alle Mitgliedsstaaten des Europarates Geltung hat, gewährleistet.

Was vor allem auch noch wichtig ist:
Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, welches jedem Menschen erlaubt die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben. Dies umfasst neben der Angehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft auch die kultische Handlung entsprechend ihrer normativen Lehre sowie ihrer aktiven Verbreitung. Insbesondere umfasst sie damit auch das Recht keiner Religion anzugehören
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Fliege
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von Fliege »

An Tomaner: Wenn den Mohammedanern Kopftuch/Verschleierung egal sind, mögen sie das bitte so verlautbaren. Dann wird das Kopftuch-/Verschleierungsverbot nicht den Mohammedaner schlechtgeschrieben.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von Tomaner »

Fliege hat geschrieben:(23 Nov 2018, 13:47)

An Tomaner: Wenn den Mohammedanern Kopftuch/Verschleierung egal sind, mögen sie das bitte so verlautbaren. Dann wird das Kopftuch-/Verschleierungsverbot nicht den Mohammedaner schlechtgeschrieben.
Ich weiß nicht ob du es begreifen willst oder nicht. Es gibt die Religionen an sich und Personen die Religionen für sich auslegung, bis hin zu Vergewaltigungen dieser. Ich hab es doch schon beschrieben am Beispiel Hexenverbrennungen. Weil Verbrecher, anders kann man es nicht sagen, christliche religion so für sich hingebogen haben, dass sie Hexen verbrannt haben, macht dies die Lehren der eigentlichen Religion schlecht. Es haben auch Pfarrer Panzer gesegnet, für verbrecherisches Hitlerregime und damit Massenmord. Viele Nazis waren Christen und haben dafür Christentum für sich hingebogen, um ihre Verbrechen rechtzufertigen. Thema hier ist aber die Religion und ob sie weiterhin von GG geschützt werden soll und nicht Peronen, die vom GG geschützt werden sollen, die bestimmte Religionen für sich vergewaltigen.

Was jetzt Kopftuch betrifft, hat dies mehr mit kulturellen Familiendenken und Familienoberhäuptern zu tun, die ihre Vorstellungen mit Familienehre zu tun, die sie irgendwie versuchen mit Islam zu begründen oder rechtfertigen. Im Koran und den Schriften des Islams, steht dazu aber nichts.
Aber mal zu denen, die sich am meisten darüber aufregen, es sind ja hauptsächlich konservative bis hin zu äußerst rechte Kreise. Wer hat sich vor ein paar Jahrzehnten bei uns über Miniröcke oder aufzüge von Mädchen und Frauen bei uns aufgeregt? Dies geht doch bis dahin, dass Frauen wegen bestimmter Kleidung an ihrer Vergewaltigung selbst Schuld sind. Es waren doch bestimmt nicht Linke oder Liberale, die bei uns, teilweise bis Heute, Frauen Kleidervorschriften machen möchten oder zumindest bestimmen wollen, was zu weit geht. Und wenn ich an ältere Frauen denke, sogar meine Oma, ging die auch nicht ohne Kopftuch heraus um vielleicht ihre Ohren zu schützen oder aus Gewohnheit.

Ich selbst finde Kopftuch ja auch nicht gut, vor allem egal welcher Gott soll etwas davon haben, wenn Frauen damit rumrennen? Wer mal das Gleichnis vom verlorenen Sohn durchliest, feierte der Vater für dem Sohn ein Fest, der so ziemlich alles falsch gemacht hat und dann Reue zeigte und nicht für dem Sohn, der zu seinem Vater in einer Art Arbeitnehmer, Arbeitgeberverhältnis stand und deshalb glaubte ein bestimmtes Anrecht auf diese Feier gehabt zu haben. Übersetzt heißt dies, nicht der kommt übertragen in den "Himmel" der Gott für einen Arbeitgeber anschaut, bestimmte Dinge ableistet und dafür dann das Recht erwirbt ins Paradies zu kommen. Denn nach Bibelideologie ist Gott ein Bruder oder auf Neudeutsch ein Kumpel und kein Arbeitgeber. Einen wirklichen Kumpel und Freud gesteht man auch Fehler ein oder wenn man jemanden besonders liebt. Ein Verhältnis zu seinen Arbeitgeber ist etwas vollkommen anderes, das Verkaufen von Arbeitskraft für einen bestimmten Lohn.

Nur was jemand für falsch hält muß man anderen noch lange nicht vorschreiben und dies nennt man Toleranz!
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von JFK »

Fliege hat geschrieben:(23 Nov 2018, 13:47)

An Tomaner: Wenn den Mohammedanern Kopftuch/Verschleierung egal sind, mögen sie das bitte so verlautbaren. Dann wird das Kopftuch-/Verschleierungsverbot nicht den Mohammedaner schlechtgeschrieben.
Alle Mohammedaner? Im Chor? :D
"Mohammedaner" ist übrigens die Terminologie Islamophober Spinner, sowas wie Mohammedaner gibt es nicht.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von immernoch_ratlos »

JFK hat geschrieben:Alle Mohammedaner? Im Chor? :D
"Mohammedaner" ist übrigens die Terminologie Islamophober Spinner, sowas wie Mohammedaner gibt es nicht.
Diesen Begriff gibt es sehr wohl - und ist abwertend konnotiert. Jemandem - also dem Menschen Mohammed - in religiöser Hinsicht zu folgen und nicht der christlichen Vorstellung, ist der Versuch dessen Anhänger damit als Sektierer zu diskreditieren.

So konnte - auch wenn diese "Feinheiten" nicht unbedingt jedem klar sein müssen - allein schon mit der Bezeichnung der Anspruch Mohammeds - eigentlich der "Gesandter Gottes" - der letzte von Gott gesandte Prophet zu sein - strittig gemacht werden.

Das kann auch der Ortsname die abwertende Bezeichnung sein ein Christ - ein "Nazarener“ (jemand der dem Menschen Jesus von Nazaret und dessen Lehren folgt) aus Sicht der jüdischen Religion Häresie - was "Mohammedaner" wie auch "Nazarener" zu den mit dem eigenen Glauben im Widerspruch stehende macht.

Man kann durchaus auch höflich sein und im Fall dieser Religion, von der Sammelbezeichnung Muslime, Muslim & Muslima - gern auch Moslem & Moslemin, Gebrauch machen.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von JosefG »

Tomaner hat geschrieben:(23 Nov 2018, 12:53)

In diesem Sinne ist der Koran für Muslime die Offenbarung Gottes,
die leitet, trägt, tröstet, zum Guten überzeugt und verpflichtet,

das Leben bejaht, Vielfältigkeit und Andersartigkeit würdigt,
Gilt das auch gegenüber Abtrünnigen und Atheisten?
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von JosefG »

Tomaner hat geschrieben:(23 Nov 2018, 13:09)

Es ist ja nicht nur ein verbrieftes Recht des Grundgesetzes.
Die Religionsfreiheit ist klassischer Teil der menschenrechtlichen Verbürgungen im Völkerrecht.
Sie ist in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO festgehalten
Die Religionsfreiheit ist in Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK),
welche für alle Mitgliedsstaaten des Europarates Geltung hat, gewährleistet.
Man könnte ja trotzdem die Religionsfreiheit im GG dadurch einschränken,
dass man ergänzt, sie gelte nicht für Religionen, welche die Tötung von
Abtrünnigen oder von Atheisten propagieren.

Und dann abwarten, ob irgendjemand kommt und sagt, das
widerspreche dem Völkerrecht oder den Menschenrechten.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von Fliege »

JosefG hat geschrieben:(23 Nov 2018, 21:50)
Man könnte ja trotzdem die Religionsfreiheit im GG dadurch einschränken,
dass man ergänzt, sie gelte nicht für Religionen, welche die Tötung von
Abtrünnigen oder von Atheisten propagieren.

Und dann abwarten, ob irgendjemand kommt und sagt, das
widerspreche dem Völkerrecht oder den Menschenrechten.
Dein Vorschlag zur Präzisierung gefällt mir gut, und ich denke, niemand wird Einwände haben, deinen Vorschlag in die Tat umzusetzen.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von Tomaner »

JosefG hat geschrieben:(23 Nov 2018, 21:50)

Man könnte ja trotzdem die Religionsfreiheit im GG dadurch einschränken,
dass man ergänzt, sie gelte nicht für Religionen, welche die Tötung von
Abtrünnigen oder von Atheisten propagieren.

Und dann abwarten, ob irgendjemand kommt und sagt, das
widerspreche dem Völkerrecht oder den Menschenrechten.
Das macht sie nicht! Im übrigen will eine AfD auf deutsche Geschichte stolz sein, wo es auch Hinrichtungen gab. Eine AfD propagiert also Tötungen und müßte dann aus diesem Grund auch verboten werden.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von McKnee »

JosefG hat geschrieben:(23 Nov 2018, 21:50)

Man könnte ja trotzdem die Religionsfreiheit im GG dadurch einschränken,
dass man ergänzt, sie gelte nicht für Religionen, welche die Tötung von
Abtrünnigen oder von Atheisten propagieren.

Und dann abwarten, ob irgendjemand kommt und sagt, das
widerspreche dem Völkerrecht oder den Menschenrechten.
Welche Religion tut dies? (Ich meine, es ist überdeutlich auf welche du es abgesehen hast)

Wir können jetzt eine Armee Gelehrter bemühen...und bekommen ebenos viele Interpetationen

Brutale und Grausame Worte finden Koran UND Bibel. BEide müssen aber mit den damaligen Worten und dem heutigen Verständnis gelesen werden.

Verbieten musst du also beide oder nur jene, die sie heute zur Grundlage nehmen speziell die fdGO oder die Menschenrechte zu bekämpfen.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von Tomaner »

McKnee hat geschrieben:(24 Nov 2018, 08:11)

Welche Religion tut dies? (Ich meine, es ist überdeutlich auf welche du es abgesehen hast)

Wir können jetzt eine Armee Gelehrter bemühen...und bekommen ebenos viele Interpetationen

Brutale und Grausame Worte finden Koran UND Bibel. BEide müssen aber mit den damaligen Worten und dem heutigen Verständnis gelesen werden.

Verbieten musst du also beide oder nur jene, die sie heute zur Grundlage nehmen speziell die fdGO oder die Menschenrechte zu bekämpfen.
Die Steinigung wird auch im Alten Testament als Strafe gefordert, die als Verbrechen an Gott und dem ganzen Volk galten. Dazu gehörten Götzendienst (z. B. Dtn 17,5 EU), vorsätzlicher Bruch des Gebots, den Sabbat zu halten (Num 15,35 EU), Wahrsagen (Lev 20,17 EU), Ehebruch (Lev 20,10 EU; Dtn 22,22 EU), Ungehorsam gegenüber den Eltern (Dtn 21,21 EU) und Gotteslästerung (z. B. in Lev 24,14-16 EU). Diese Art der Strafe sollte eine abschreckende Wirkung auf das Volk ausüben (Gewalt in der Bibel).
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von JosefG »

Tomaner hat geschrieben:(25 Nov 2018, 01:17)

Die Steinigung wird auch im Alten Testament als Strafe gefordert, die als Verbrechen an Gott und dem ganzen Volk galten. Dazu gehörten Götzendienst (z. B. Dtn 17,5 EU), vorsätzlicher Bruch des Gebots, den Sabbat zu halten (Num 15,35 EU), Wahrsagen (Lev 20,17 EU), Ehebruch (Lev 20,10 EU; Dtn 22,22 EU), Ungehorsam gegenüber den Eltern (Dtn 21,21 EU) und Gotteslästerung (z. B. in Lev 24,14-16 EU). Diese Art der Strafe sollte eine abschreckende Wirkung auf das Volk ausüben (Gewalt in der Bibel).
Und? Ist das ein Argument gegen die vorgeschlagene GG-Änderung?
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von DarkLightbringer »

JosefG hat geschrieben:(25 Nov 2018, 04:14)

Und? Ist das ein Argument gegen die vorgeschlagene GG-Änderung?
Die Verfassung schützt nicht bestimmte Religionen oder Weltanschauungen, sondern Grundrechte.
Zu diesen zählt auch die Weltanschauungs-, Gedanken- und Meinungsfreiheit. Aber auch das Recht auf Leben.
Tötungsdelikte sind nicht erlaubt, näheres regelt das Strafgesetzbuch.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von Fliege »

DarkLightbringer hat geschrieben:(Klammerausdruck von mir ergänzt, Fliege; 25 Nov 2018, 08:19)
Die Verfassung schützt nicht bestimmte Religionen oder Weltanschauungen, sondern Grundrechte [von Individuen].
Zu diesen zählt auch die Weltanschauungs-, Gedanken- und Meinungsfreiheit. Aber auch das Recht auf Leben.
Tötungsdelikte sind nicht erlaubt, näheres regelt das Strafgesetzbuch.
So ist es. Halten wir also fest: Die Religionsausübungsfreiheit ist beschränkt; näheres regelt ein Gesetz.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von DarkLightbringer »

Fliege hat geschrieben:(25 Nov 2018, 09:22)

So ist es. Halten wir also fest: Die Religionsausübungsfreiheit ist beschränkt; näheres regelt ein Gesetz.
Transzendenz ist nicht beschränkbar, da überweltlicher Natur. Plastisch ausgedrückt - da kommt niemand vom Ordnungsamt, um mit der Gnostischen Gemme Geister zu vertreiben.
Falsch Parken ist jedoch nicht erlaubt, unabhängig von etwaigen, transzendenten Motiven.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von Fliege »

DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 09:31)
Transzendenz ist nicht beschränkbar, da überweltlicher Natur. Plastisch ausgedrückt - da kommt niemand vom Ordnungsamt, um mit der Gnostischen Gemme Geister zu vertreiben.
Falsch Parken ist jedoch nicht erlaubt, unabhängig von etwaigen, transzendenten Motiven.
So ist es. Deswegen besteht der Grundgesetz-Artikel 4 aus zwei Teilen, wobei der zentrale Teil nicht vom Glauben, sondern von der Religionsausübung handelt. Und die Religionsausübung ist eine Praxis und daher nicht transzendent bzw. überweltlich.

Also bleibt es dabei: "Die Religionsausübungsfreiheit ist beschränkt; näheres regelt ein Gesetz."
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von DarkLightbringer »

Fliege hat geschrieben:(25 Nov 2018, 10:02)

So ist es. Deswegen besteht der Grundgesetz-Artikel 4 aus zwei Teilen, wobei der zentrale Teil nicht vom Glauben, sondern von der Religionsausübung handelt. Und die Religionsausübung ist eine Praxis und daher nicht transzendent bzw. überweltlich.

Also bleibt es dabei: "Die Religionsausübungsfreiheit ist beschränkt; näheres regelt ein Gesetz."
Das Grundgesetz drückt eher das Gegenteil aus: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."

Aber richtig, die praktischen Übungen oder Unterlassungen sind in ihrer Transzendenz mit weltlichen Mitteln nicht erfassbar. Wir sprechen also über Liturgie ? Das sind die Zeremonien und Riten, also Analogiehandlungen, die transzendente und nicht-transzendente Welt verbinden sollen.
Beispiel: In einer katholischen Zeremonie klingelt jemand mit einem Glöckchen, woraufhin der "Heilige Geist" im Raum anwesend sein soll. Das real vorgenommene Klingeln ist die Analogiehandlung, während das vermeintliche Verhalten eines Geistes der profanen Sichtweise verborgen bleibt und einen rein transzendenten Charakter aufweist.

Andere Beispiele wären das Beten, das Fasten, der Gesang, das Rezitieren sowie diverse Initiationsriten zu Geburt, Erwachsenwerden, Heirat und Tod.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von immernoch_ratlos »

Götter, Nationen, Geld, Menschenrechte und Gesetze - all das ist in der Realität schlicht nicht Vorhanden. Dennoch beeinflussen sie uns nachhaltig. All das existiert ausschließlich in unserer kollektiven Vorstellungswelt.

Ohne "Götter, Nationen, Geld, Menschenrechte und Gesetze" ließe sich die weltweite Population wohl kaum "sinnvoll" organisieren. Es gibt allerdings auch davon abweichende kollektive Vorstellungswelten.

Der Widerspruch wird über Gesetze und andere kollektive "Hilfsvorstellungen" gelöst - jedenfalls mehr oder minder gelöst. Der Kompromiss - Denken ja - Handeln nein, ist der wohl weit verbreitetste Lösungsansatz.

Ich darf sehr wohl "mörderische Gedanken hegen" - sobald ich allerdings meinen Gedanken Taten folgen lasse, kollidiere ich mit der hiesigen kollektiven Vorstellung die in unseren Gesetzen festgelegt ist.

"Menschenrechte" mögen in unserer kollektiven Vorstellung zu recht, die Grundlage all unserer Gesetze und des Handelns sein. Anderen Ortes mit abweichender kollektiver Vorstellung, ist das weitgehend belanglos. Wer an seine kollektiven Vorstellungswelt gebunden ist, wird diese wie selbstverständlich verteidigen. Es gibt schlich keine eine naturgegeben unabhängige kollektiven Vorstellungswelt.

So muss es in D entlang des GG schlicht genügen, wenn bestimmte Handlungen verboten sind, deren grundsätzliche Denkmuster mit der gleichen Selbstverständlichkeit dagegen erlaubt sind. Religion hat dabei einen Sonderstatus in unserer kollektiven Vorstellungswelt. Ideologien haben den auch, aber in weitaus eingeschränkterer Weise.

Religionen / Ideologien haben in ihren Verbreitungsgebieten sehr unterschiedlich an "Macht" verloren - das ist einer veränderten kollektiven Vorstellung geschuldet. Mit der durchaus nicht jeder sich gleichermaßen stark verbunden sieht. Nach wie vor, versuchen Gruppen ihre eigenen kollektiven Vorstellungen durchzusetzen. Inhalte von Religionen zu verbieten, würde den empfindlichen Status quo nachhaltig stören. Der einfachste Trick dabei ist die Vergangenheit als "irrelevant" zu erklären. Das funktioniert bei den christlichen Religionen deutlich besser, weil es gegenwärtig keinen Machtbereich mehr gibt, wo noch offiziell Hexen, Ungläubige usw. legal verbrannt oder sonst "tätlich" angegangen werden dürfen.

Das ganz große Problem der hier besprochenen Religion ist die Tatsache, deren (nach unserer kollektiven Vorstellung) verbrecherischen Taten, erfolgten nicht nur in dunkler Vergangenheit, nein, sie sind je nach Staatsdoktrin in benennbaren Weltgegenden und Staaten völlig legal und fester Bestandteil der dortigen kollektiven Vorstellungswelt.

Es kann (muss ? ) also durchaus mit einer stärkerem "Verwurzelung" diese kollektiven Vorstellungswelt, auch bei Menschen die in unserem Einflussbereich leben, gerechnet werden. Die Trennung zu eher kulturell bedingter kollektiven Vorstellungswelt zur damit verbundenen religiösen kollektiven Vorstellungswelt, ist nur schwer möglich.

Da scheint es unvermeidlich, das es immer wieder auch über das Denken hinaus, zu Handlungen kommt, welche hier in D schlichtweg, zurecht als kriminelle Handlung im Sinne unserer kollektiven Vorstellungswelt gelten. Bestraft man diese Handlungen entsprechend unserer geltenden Gesetze OHNE jedweden "kulturell-religiösen Bonus" und mach das auch stets wegen der vermeintlichen "Besonderheit" auch öffentlich klar, besteht die Hoffnung, das diese Verbrechen sich reduzieren lassen.

Jedwede Eingriffe in die "inneren Angelegenheiten" der religiös kollektiven Vorstellungswelt, werden nicht funktionieren und u.U. zu erheblichen Problemen führen, die den gedachten Nutzen bei weitem übersteigen.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von DarkLightbringer »

Die Hexenjagd hat man historisch weitgehendst überwunden. Die Frage ist, ob sie in einem modern scheinenden Gewande zurückkehren kann.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von Fliege »

DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 10:40)
Das Grundgesetz drückt eher das Gegenteil aus: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Du selber hast die Einschränkung der Religionsausübung per Gesetz doch festgestellt, ich zitiere dich:
DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 08:19)
Tötungsdelikte sind nicht erlaubt, näheres regelt das Strafgesetzbuch.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von DarkLightbringer »

Fliege hat geschrieben:(25 Nov 2018, 12:52)

Du selber hast die Einschränkung der Religionsausübung per Gesetz doch festgestellt, ich zitiere dich:
So gesehen ist die Würde des Menschen auch eingeschränkt, weil ein Tötungsdelikt nicht als würdevoll angesehen wird.
Selbst so etwas Banales wie das Falschparken wird nicht akzeptiert, obwohl es doch ein Akt der Würde sein könnte.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von JFK »

Fliege hat geschrieben:(25 Nov 2018, 12:52)

Du selber hast die Einschränkung der Religionsausübung per Gesetz doch festgestellt, ich zitiere dich:
Einen Fanatiker werden die Gesetze nicht interessieren, einen Breivik haben die Gesetze auch nicht intressiert, als er seine "Religion" ausgelebt hat.

Artikel 4 richtet sich weniger an die Gläubigen selbst, viel mehr an jene Extremisten, die sich berufen fühlen Religionen und Religiöse bekämpfen zu müssen.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von DarkLightbringer »

Im säkular orientierten Staat ist der Glaube an eine Religion nichts anderes als eine Weltanschauung - eine optionale unter vielen.
Es spielt da sozusagen keine prinzipielle Rolle, ob jemand zum Abendmahl oder zur Gewerkschaftsversammlung geht.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von Weltregierung »

DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 13:35)

Im säkular orientierten Staat ist der Glaube an eine Religion nichts anderes als eine Weltanschauung - eine optionale unter vielen.
Es spielt da sozusagen keine prinzipielle Rolle, ob jemand zum Abendmahl oder zur Gewerkschaftsversammlung geht.
Deutschland ist kein säkular orientierter Staat.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von DarkLightbringer »

Weltregierung hat geschrieben:(26 Nov 2018, 20:31)

Deutschland ist kein säkular orientierter Staat.
Würde schon sagen. Nicht laizistisch, aber die Richtschnur des staatlichen, politischen Handelns ist das Gemeinwohl. Demgegenüber treten Glaubenssätze doch sehr in den Hintergrund.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von Stoner »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(25 Nov 2018, 11:43)

Götter, Nationen, Geld, Menschenrechte und Gesetze - all das ist in der Realität schlicht nicht Vorhanden. Dennoch beeinflussen sie uns nachhaltig. All das existiert ausschließlich in unserer kollektiven Vorstellungswelt.

.
Ob Vorstellung oder nicht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas-Theorem

„Wenn die Menschen Situationen als wirklich definieren, sind sie in ihren Konsequenzen wirklich. If men define situations as real, they are real in their consequences“
– W. I. Thomas und D. S. Thomas
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von Stoner »

DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 12:39)

Die Hexenjagd hat man historisch weitgehendst überwunden. Die Frage ist, ob sie in einem modern scheinenden Gewande zurückkehren kann.
Die Jagd auf "Andersartige" hat sich nie geändert. Es hat sich allenfalls der Umgang geändert. Der Blick auf die Absurditäten der Religionen verstellt den Blick auf die Hexenjagden der Moderne. Gegen die Jagden des 20. JH sind alle vorangegangenen dann tatsächlich Marginalien in der Geschichte des "Untiers." Zu glauben, mit den Religionen verschwänden Hexenjagden, scheint naiv. Die Zivilisationsdecke ist kein Stahlkonstrukt.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von Ein Terraner »

MäckIntaier hat geschrieben:(27 Nov 2018, 10:11)

Die Jagd auf "Andersartige" hat sich nie geändert. Es hat sich allenfalls der Umgang geändert. Der Blick auf die Absurditäten der Religionen verstellt den Blick auf die Hexenjagden der Moderne. Gegen die Jagden des 20. JH sind alle vorangegangenen dann tatsächlich Marginalien in der Geschichte des "Untiers." Zu glauben, mit den Religionen verschwänden Hexenjagden, scheint naiv. Die Zivilisationsdecke ist kein Stahlkonstrukt.
Hexenjagt in Afrika, http://www.strassenkinderreport.de/index.php?goto=381
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von Stoner »

DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 13:35)

Im säkular orientierten Staat ist der Glaube an eine Religion nichts anderes als eine Weltanschauung - eine optionale unter vielen.
Es spielt da sozusagen keine prinzipielle Rolle, ob jemand zum Abendmahl oder zur Gewerkschaftsversammlung geht.
Dann müsste aber die explizite Anschauung "religiös" gestrichen werden. Solange "Religion" noch erwähnt ist, hat sie nun einmal einen Status, der allen nicht-religiösen Weltanschauungen überlegen ist. Erst wenn neutral lediglich "das weltanschauliche Bekenntnis" geschützt ist, würde es der Religion gleichgestellt. Im Sinne der Gleichheit ist die Erwähnung von Religion so, als würde man sagen: Die Freiheit des politischen Bekenntnisses sowie des liberalen Bekenntnisses sind geschützt.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von JosefG »

McKnee hat geschrieben:(24 Nov 2018, 08:11)

Welche Religion tut dies? (Ich meine, es ist überdeutlich auf welche du es abgesehen hast)
Wir können jetzt eine Armee Gelehrter bemühen...und bekommen ebenos viele Interpetationen
Man könnte die vorgeschlagene Einschränkung der Religionsfreiheit formulieren als Einschränkung
der Freiheit des religiösen Bekenntnisses. Dann bleibt es den Gerichten überlassen, die Vorschrift
auf eine Religion als Ganzes oder auf eine Gruppierung innerhalb einer Religion anzuwenden.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit

Beitrag von McKnee »

JosefG hat geschrieben:(27 Dec 2018, 03:13)

Man könnte die vorgeschlagene Einschränkung der Religionsfreiheit formulieren als Einschränkung
der Freiheit des religiösen Bekenntnisses. Dann bleibt es den Gerichten überlassen, die Vorschrift
auf eine Religion als Ganzes oder auf eine Gruppierung innerhalb einer Religion anzuwenden.
Das ist Aufgabe und Teil der Verfassung. Dazu braucht es verfassungskonforme Gesetze.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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