Also geht es eher um steuerliche Nachteile wohl.
PS
Oder um einen symbolischen Akt, wonach das Parlament eine Entschließung herausgeben möge, was rechten und was falschen Glaubens sei.
Moderator: Moderatoren Forum 2
Also geht es eher um steuerliche Nachteile wohl.
Kriterien, die eine Religion erlauben,m während sie andere verbieten will.
Es fehlt die Vorbeugung gegen Radikalisierungs-Tendenzen.
Du willst die afd verhindern?JosefG hat geschrieben:(22 Nov 2018, 15:36)
Es fehlt die Vorbeugung gegen Radikalisierungs-Tendenzen.
Genau damit könnte man die Verfassungs-Änderung begründen:
Es soll Radikalisierungs-Tendenzen vorgebeugt werden.
Tatsächlich wird "Religionsausübung" (zentraler Begriff in Grundgesetz-Artikel 4, Absatz 2) in Deutschland und anderswo vielfältig eingeschränkt und werden spezifische Formen der Religionsausübung verboten.JosefG hat geschrieben:(21 Nov 2018, 23:32)
Man könnte Kriterien festlegen, welche darüber entscheiden,
ob eine bestimmte Religion durch die Verfassung geschützt wird.
Man könnte z.B. festlegen, dass eine Religion, welche die Tötung von Abtrünnigen
oder von Atheisten propagiert, nicht von der Verfassung geschützt wird.
Du nennst ein gutes Beispiel für eine spezifische christliche "Religionsausübung", die verboten ist. Da sich Christen an dieses spezifische Religionsausübungsverbot halten, braucht das Christentum als solches in Deutschland und anderswo nicht verboten werden.Tomaner hat geschrieben:(22 Nov 2018, 12:35)
Nun aus christlicher Sicht wurden Hexen verbrannt.
Du nennst einen wichtgen Aspekt. Halten sich Mohammedaner in Österreich an diese spezifischen Religionsausübungsverbote (weitere könnten hinzukommen), besteht kein Bedarf, den Islam als solchen in Österreich und anderswo zu verbieten.JosefG hat geschrieben:(22 Nov 2018, 15:36)
[...] Radikalisierungs-Tendenzen.
Genau damit könnte man die Verfassungs-Änderung begründen:
Es soll Radikalisierungs-Tendenzen vorgebeugt werden.
Solche Vereine sind heute schon rechtswidrig und werden verboten, deren Gebetshäuser geschlossen.JosefG hat geschrieben:(21 Nov 2018, 23:32)
Man könnte z.B. festlegen, dass eine Religion, welche die Tötung von Abtrünnigen
oder von Atheisten propagiert, nicht von der Verfassung geschützt wird.
Wo steht das?
Das wurde dir hier schon mehrfach erklärt.
PS: Dass schon Moschee-Vereine verboten wurden, ist mir natürlich nicht entgangen.JosefG hat geschrieben:(22 Nov 2018, 16:09)
Wo steht das?
Und steht da auch, dass das auch für Religionsgemeinschaften gilt?
Grundgesetz:JosefG hat geschrieben:(22 Nov 2018, 16:53)
PS: Dass schon Moschee-Vereine verboten wurden, ist mir natürlich nicht entgangen.
Es geht mir mit meiner Frage darum, ob die Rechtsgrundlage dafür explizit irgendwo steht,
oder ob man sie aus irgendwelchen allgemeinen Grundsätzen ableiten musste.
Die Radikalisierungsgrenzen der Verfassung sind völlig ausreichend. Niemand muss dazu Schwarze-Listen erstellen.JosefG hat geschrieben:(22 Nov 2018, 15:36)
Es fehlt die Vorbeugung gegen Radikalisierungs-Tendenzen.
Genau damit könnte man die Verfassungs-Änderung begründen:
Es soll Radikalisierungs-Tendenzen vorgebeugt werden.
Artikel 2JFK hat geschrieben:(22 Nov 2018, 17:13)
Grundgesetz:
-Art. 1
-Art. 2
-Art. 3
....
Wie explizit brauchst du es den noch?
Ist es aber.JosefG hat geschrieben:(22 Nov 2018, 20:49)
Ich sehe hier nicht, dass Artikel 2 höherrangig wäre als Artikel 4.
Ok, mag sein. Trotzdem bleibt es eine Abwägung von Grundrechten.
Unwahrscheinlich, das religiöse Extremisten mit einer Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz dominieren.JosefG hat geschrieben:(22 Nov 2018, 21:22)
Ok, mag sein. Trotzdem bleibt es eine Abwägung von Grundrechten.
Und falls die Höherrangigkeit nur aufgrund der Rechtsprechungs-Praxis besteht,
kann sich auch das in einer von religiösen Extremisten dominierten Zukunft ändern.
Ein Beispiel für einen verbotenen Moscheeverein.JosefG hat geschrieben:(22 Nov 2018, 16:09)
Wo steht das?
Und steht da auch, dass das auch für Religionsgemeinschaften gilt?
Sorry, aber wo soll im Koran stehen, dass man Gesicht verhüllen muß?Fliege hat geschrieben:(22 Nov 2018, 15:46)
Tatsächlich wird "Religionsausübung" (zentraler Begriff in Grundgesetz-Artikel 4, Absatz 2) in Deutschland und anderswo vielfältig eingeschränkt und werden spezifische Formen der Religionsausübung verboten.
Du nennst ein gutes Beispiel für eine spezifische christliche "Religionsausübung", die verboten ist. Da sich Christen an dieses spezifische Religionsausübungsverbot halten, braucht das Christentum als solches in Deutschland und anderswo nicht verboten werden.
Aktuell ist ein Blick nach Österreich. Dort ist mohammedanische Religionsausübung in Form der öffentlichen Gesichtsverhüllung in allen Fällen seit einem Jahr verboten sowie des Tragens von Kopftüchern durch Kinder im Kindergarten seit gestern verboten. Nun möchte die österreichische Regierung, dass auch mohammedanische Religionsausübung in Form des Tragens von Kopftüchern durch Kinder in der Volksschule verboten wird.
Du nennst einen wichtgen Aspekt. Halten sich Mohammedaner in Österreich an diese spezifischen Religionsausübungsverbote (weitere könnten hinzukommen), besteht kein Bedarf, den Islam als solchen in Österreich und anderswo zu verbieten.
Der Islam selber kann nicht handeln und auch keine Gewalt ausüben. Islam ist die Bezeichnung für eine Weltreligion mit gegenwärtig ca. 1,6 Milliarden Anhängern. Ein Urteil über den Islam kommt entweder aus dem theologischen Bewusstsein dieser Religion oder aus der empirischen Beobachtung der Muslime. Der Hang zur Gewalt ist keine religiöse Begebenheit.JosefG hat geschrieben:(22 Nov 2018, 13:31)
Vermutlich diejenigen, welche die Religion auslegen.
Denn woran sonst könnte man den Inhalt einer Religion erkennen.
Aber wie ich weiter oben schon geschrieben habe: Solche Fragen sollen die Gerichte klären.
Oder man findet beim Ausarbeiten der Verfassungsänderung eine bessere Formulierung.
Falls die vorgeschlagene Verfassungsänderung tatsächlich dazu führen sollte,
dass auch das Christentum den Schutz durch die Verfassung verlieren wird,
hätte ich nichts dagegen. Aber ich glaube nicht, dass das so sein wird.
Es ist ja nicht nur ein verbrieftes Recht des Grundgesetzes.JosefG hat geschrieben:(22 Nov 2018, 15:36)
Es fehlt die Vorbeugung gegen Radikalisierungs-Tendenzen.
Genau damit könnte man die Verfassungs-Änderung begründen:
Es soll Radikalisierungs-Tendenzen vorgebeugt werden.
Ich weiß nicht ob du es begreifen willst oder nicht. Es gibt die Religionen an sich und Personen die Religionen für sich auslegung, bis hin zu Vergewaltigungen dieser. Ich hab es doch schon beschrieben am Beispiel Hexenverbrennungen. Weil Verbrecher, anders kann man es nicht sagen, christliche religion so für sich hingebogen haben, dass sie Hexen verbrannt haben, macht dies die Lehren der eigentlichen Religion schlecht. Es haben auch Pfarrer Panzer gesegnet, für verbrecherisches Hitlerregime und damit Massenmord. Viele Nazis waren Christen und haben dafür Christentum für sich hingebogen, um ihre Verbrechen rechtzufertigen. Thema hier ist aber die Religion und ob sie weiterhin von GG geschützt werden soll und nicht Peronen, die vom GG geschützt werden sollen, die bestimmte Religionen für sich vergewaltigen.Fliege hat geschrieben:(23 Nov 2018, 13:47)
An Tomaner: Wenn den Mohammedanern Kopftuch/Verschleierung egal sind, mögen sie das bitte so verlautbaren. Dann wird das Kopftuch-/Verschleierungsverbot nicht den Mohammedaner schlechtgeschrieben.
Alle Mohammedaner? Im Chor?Fliege hat geschrieben:(23 Nov 2018, 13:47)
An Tomaner: Wenn den Mohammedanern Kopftuch/Verschleierung egal sind, mögen sie das bitte so verlautbaren. Dann wird das Kopftuch-/Verschleierungsverbot nicht den Mohammedaner schlechtgeschrieben.
Diesen Begriff gibt es sehr wohl - und ist abwertend konnotiert. Jemandem - also dem Menschen Mohammed - in religiöser Hinsicht zu folgen und nicht der christlichen Vorstellung, ist der Versuch dessen Anhänger damit als Sektierer zu diskreditieren.JFK hat geschrieben:Alle Mohammedaner? Im Chor?
"Mohammedaner" ist übrigens die Terminologie Islamophober Spinner, sowas wie Mohammedaner gibt es nicht.
Gilt das auch gegenüber Abtrünnigen und Atheisten?Tomaner hat geschrieben:(23 Nov 2018, 12:53)
In diesem Sinne ist der Koran für Muslime die Offenbarung Gottes,
die leitet, trägt, tröstet, zum Guten überzeugt und verpflichtet,
das Leben bejaht, Vielfältigkeit und Andersartigkeit würdigt,
Man könnte ja trotzdem die Religionsfreiheit im GG dadurch einschränken,Tomaner hat geschrieben:(23 Nov 2018, 13:09)
Es ist ja nicht nur ein verbrieftes Recht des Grundgesetzes.
Die Religionsfreiheit ist klassischer Teil der menschenrechtlichen Verbürgungen im Völkerrecht.
Sie ist in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO festgehalten
Die Religionsfreiheit ist in Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK),
welche für alle Mitgliedsstaaten des Europarates Geltung hat, gewährleistet.
Dein Vorschlag zur Präzisierung gefällt mir gut, und ich denke, niemand wird Einwände haben, deinen Vorschlag in die Tat umzusetzen.JosefG hat geschrieben:(23 Nov 2018, 21:50)
Man könnte ja trotzdem die Religionsfreiheit im GG dadurch einschränken,
dass man ergänzt, sie gelte nicht für Religionen, welche die Tötung von
Abtrünnigen oder von Atheisten propagieren.
Und dann abwarten, ob irgendjemand kommt und sagt, das
widerspreche dem Völkerrecht oder den Menschenrechten.
Das macht sie nicht! Im übrigen will eine AfD auf deutsche Geschichte stolz sein, wo es auch Hinrichtungen gab. Eine AfD propagiert also Tötungen und müßte dann aus diesem Grund auch verboten werden.JosefG hat geschrieben:(23 Nov 2018, 21:50)
Man könnte ja trotzdem die Religionsfreiheit im GG dadurch einschränken,
dass man ergänzt, sie gelte nicht für Religionen, welche die Tötung von
Abtrünnigen oder von Atheisten propagieren.
Und dann abwarten, ob irgendjemand kommt und sagt, das
widerspreche dem Völkerrecht oder den Menschenrechten.
Welche Religion tut dies? (Ich meine, es ist überdeutlich auf welche du es abgesehen hast)JosefG hat geschrieben:(23 Nov 2018, 21:50)
Man könnte ja trotzdem die Religionsfreiheit im GG dadurch einschränken,
dass man ergänzt, sie gelte nicht für Religionen, welche die Tötung von
Abtrünnigen oder von Atheisten propagieren.
Und dann abwarten, ob irgendjemand kommt und sagt, das
widerspreche dem Völkerrecht oder den Menschenrechten.
Die Steinigung wird auch im Alten Testament als Strafe gefordert, die als Verbrechen an Gott und dem ganzen Volk galten. Dazu gehörten Götzendienst (z. B. Dtn 17,5 EU), vorsätzlicher Bruch des Gebots, den Sabbat zu halten (Num 15,35 EU), Wahrsagen (Lev 20,17 EU), Ehebruch (Lev 20,10 EU; Dtn 22,22 EU), Ungehorsam gegenüber den Eltern (Dtn 21,21 EU) und Gotteslästerung (z. B. in Lev 24,14-16 EU). Diese Art der Strafe sollte eine abschreckende Wirkung auf das Volk ausüben (Gewalt in der Bibel).McKnee hat geschrieben:(24 Nov 2018, 08:11)
Welche Religion tut dies? (Ich meine, es ist überdeutlich auf welche du es abgesehen hast)
Wir können jetzt eine Armee Gelehrter bemühen...und bekommen ebenos viele Interpetationen
Brutale und Grausame Worte finden Koran UND Bibel. BEide müssen aber mit den damaligen Worten und dem heutigen Verständnis gelesen werden.
Verbieten musst du also beide oder nur jene, die sie heute zur Grundlage nehmen speziell die fdGO oder die Menschenrechte zu bekämpfen.
Und? Ist das ein Argument gegen die vorgeschlagene GG-Änderung?Tomaner hat geschrieben:(25 Nov 2018, 01:17)
Die Steinigung wird auch im Alten Testament als Strafe gefordert, die als Verbrechen an Gott und dem ganzen Volk galten. Dazu gehörten Götzendienst (z. B. Dtn 17,5 EU), vorsätzlicher Bruch des Gebots, den Sabbat zu halten (Num 15,35 EU), Wahrsagen (Lev 20,17 EU), Ehebruch (Lev 20,10 EU; Dtn 22,22 EU), Ungehorsam gegenüber den Eltern (Dtn 21,21 EU) und Gotteslästerung (z. B. in Lev 24,14-16 EU). Diese Art der Strafe sollte eine abschreckende Wirkung auf das Volk ausüben (Gewalt in der Bibel).
Die Verfassung schützt nicht bestimmte Religionen oder Weltanschauungen, sondern Grundrechte.JosefG hat geschrieben:(25 Nov 2018, 04:14)
Und? Ist das ein Argument gegen die vorgeschlagene GG-Änderung?
So ist es. Halten wir also fest: Die Religionsausübungsfreiheit ist beschränkt; näheres regelt ein Gesetz.DarkLightbringer hat geschrieben:(Klammerausdruck von mir ergänzt, Fliege; 25 Nov 2018, 08:19)
Die Verfassung schützt nicht bestimmte Religionen oder Weltanschauungen, sondern Grundrechte [von Individuen].
Zu diesen zählt auch die Weltanschauungs-, Gedanken- und Meinungsfreiheit. Aber auch das Recht auf Leben.
Tötungsdelikte sind nicht erlaubt, näheres regelt das Strafgesetzbuch.
Transzendenz ist nicht beschränkbar, da überweltlicher Natur. Plastisch ausgedrückt - da kommt niemand vom Ordnungsamt, um mit der Gnostischen Gemme Geister zu vertreiben.Fliege hat geschrieben:(25 Nov 2018, 09:22)
So ist es. Halten wir also fest: Die Religionsausübungsfreiheit ist beschränkt; näheres regelt ein Gesetz.
So ist es. Deswegen besteht der Grundgesetz-Artikel 4 aus zwei Teilen, wobei der zentrale Teil nicht vom Glauben, sondern von der Religionsausübung handelt. Und die Religionsausübung ist eine Praxis und daher nicht transzendent bzw. überweltlich.DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 09:31)
Transzendenz ist nicht beschränkbar, da überweltlicher Natur. Plastisch ausgedrückt - da kommt niemand vom Ordnungsamt, um mit der Gnostischen Gemme Geister zu vertreiben.
Falsch Parken ist jedoch nicht erlaubt, unabhängig von etwaigen, transzendenten Motiven.
Das Grundgesetz drückt eher das Gegenteil aus: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."Fliege hat geschrieben:(25 Nov 2018, 10:02)
So ist es. Deswegen besteht der Grundgesetz-Artikel 4 aus zwei Teilen, wobei der zentrale Teil nicht vom Glauben, sondern von der Religionsausübung handelt. Und die Religionsausübung ist eine Praxis und daher nicht transzendent bzw. überweltlich.
Also bleibt es dabei: "Die Religionsausübungsfreiheit ist beschränkt; näheres regelt ein Gesetz."
Du selber hast die Einschränkung der Religionsausübung per Gesetz doch festgestellt, ich zitiere dich:DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 10:40)
Das Grundgesetz drückt eher das Gegenteil aus: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 08:19)
Tötungsdelikte sind nicht erlaubt, näheres regelt das Strafgesetzbuch.
So gesehen ist die Würde des Menschen auch eingeschränkt, weil ein Tötungsdelikt nicht als würdevoll angesehen wird.Fliege hat geschrieben:(25 Nov 2018, 12:52)
Du selber hast die Einschränkung der Religionsausübung per Gesetz doch festgestellt, ich zitiere dich:
Einen Fanatiker werden die Gesetze nicht interessieren, einen Breivik haben die Gesetze auch nicht intressiert, als er seine "Religion" ausgelebt hat.Fliege hat geschrieben:(25 Nov 2018, 12:52)
Du selber hast die Einschränkung der Religionsausübung per Gesetz doch festgestellt, ich zitiere dich:
Deutschland ist kein säkular orientierter Staat.DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 13:35)
Im säkular orientierten Staat ist der Glaube an eine Religion nichts anderes als eine Weltanschauung - eine optionale unter vielen.
Es spielt da sozusagen keine prinzipielle Rolle, ob jemand zum Abendmahl oder zur Gewerkschaftsversammlung geht.
Würde schon sagen. Nicht laizistisch, aber die Richtschnur des staatlichen, politischen Handelns ist das Gemeinwohl. Demgegenüber treten Glaubenssätze doch sehr in den Hintergrund.
Ob Vorstellung oder nicht:immernoch_ratlos hat geschrieben:(25 Nov 2018, 11:43)
Götter, Nationen, Geld, Menschenrechte und Gesetze - all das ist in der Realität schlicht nicht Vorhanden. Dennoch beeinflussen sie uns nachhaltig. All das existiert ausschließlich in unserer kollektiven Vorstellungswelt.
.
„Wenn die Menschen Situationen als wirklich definieren, sind sie in ihren Konsequenzen wirklich. If men define situations as real, they are real in their consequences“
– W. I. Thomas und D. S. Thomas
Die Jagd auf "Andersartige" hat sich nie geändert. Es hat sich allenfalls der Umgang geändert. Der Blick auf die Absurditäten der Religionen verstellt den Blick auf die Hexenjagden der Moderne. Gegen die Jagden des 20. JH sind alle vorangegangenen dann tatsächlich Marginalien in der Geschichte des "Untiers." Zu glauben, mit den Religionen verschwänden Hexenjagden, scheint naiv. Die Zivilisationsdecke ist kein Stahlkonstrukt.DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 12:39)
Die Hexenjagd hat man historisch weitgehendst überwunden. Die Frage ist, ob sie in einem modern scheinenden Gewande zurückkehren kann.
Hexenjagt in Afrika, http://www.strassenkinderreport.de/index.php?goto=381MäckIntaier hat geschrieben:(27 Nov 2018, 10:11)
Die Jagd auf "Andersartige" hat sich nie geändert. Es hat sich allenfalls der Umgang geändert. Der Blick auf die Absurditäten der Religionen verstellt den Blick auf die Hexenjagden der Moderne. Gegen die Jagden des 20. JH sind alle vorangegangenen dann tatsächlich Marginalien in der Geschichte des "Untiers." Zu glauben, mit den Religionen verschwänden Hexenjagden, scheint naiv. Die Zivilisationsdecke ist kein Stahlkonstrukt.
Dann müsste aber die explizite Anschauung "religiös" gestrichen werden. Solange "Religion" noch erwähnt ist, hat sie nun einmal einen Status, der allen nicht-religiösen Weltanschauungen überlegen ist. Erst wenn neutral lediglich "das weltanschauliche Bekenntnis" geschützt ist, würde es der Religion gleichgestellt. Im Sinne der Gleichheit ist die Erwähnung von Religion so, als würde man sagen: Die Freiheit des politischen Bekenntnisses sowie des liberalen Bekenntnisses sind geschützt.DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 13:35)
Im säkular orientierten Staat ist der Glaube an eine Religion nichts anderes als eine Weltanschauung - eine optionale unter vielen.
Es spielt da sozusagen keine prinzipielle Rolle, ob jemand zum Abendmahl oder zur Gewerkschaftsversammlung geht.
Man könnte die vorgeschlagene Einschränkung der Religionsfreiheit formulieren als EinschränkungMcKnee hat geschrieben:(24 Nov 2018, 08:11)
Welche Religion tut dies? (Ich meine, es ist überdeutlich auf welche du es abgesehen hast)
Wir können jetzt eine Armee Gelehrter bemühen...und bekommen ebenos viele Interpetationen