Die Steinigung wird auch im Alten Testament als Strafe gefordert, die als Verbrechen an Gott und dem ganzen Volk galten. Dazu gehörten Götzendienst (z. B. Dtn 17,5 EU), vorsätzlicher Bruch des Gebots, den Sabbat zu halten (Num 15,35 EU), Wahrsagen (Lev 20,17 EU), Ehebruch (Lev 20,10 EU; Dtn 22,22 EU), Ungehorsam gegenüber den Eltern (Dtn 21,21 EU) und Gotteslästerung (z. B. in Lev 24,14-16 EU). Diese Art der Strafe sollte eine abschreckende Wirkung auf das Volk ausüben (Gewalt in der Bibel).McKnee hat geschrieben:(24 Nov 2018, 08:11)
Welche Religion tut dies? (Ich meine, es ist überdeutlich auf welche du es abgesehen hast)
Wir können jetzt eine Armee Gelehrter bemühen...und bekommen ebenos viele Interpetationen
Brutale und Grausame Worte finden Koran UND Bibel. BEide müssen aber mit den damaligen Worten und dem heutigen Verständnis gelesen werden.
Verbieten musst du also beide oder nur jene, die sie heute zur Grundlage nehmen speziell die fdGO oder die Menschenrechte zu bekämpfen.
Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Und? Ist das ein Argument gegen die vorgeschlagene GG-Änderung?Tomaner hat geschrieben:(25 Nov 2018, 01:17)
Die Steinigung wird auch im Alten Testament als Strafe gefordert, die als Verbrechen an Gott und dem ganzen Volk galten. Dazu gehörten Götzendienst (z. B. Dtn 17,5 EU), vorsätzlicher Bruch des Gebots, den Sabbat zu halten (Num 15,35 EU), Wahrsagen (Lev 20,17 EU), Ehebruch (Lev 20,10 EU; Dtn 22,22 EU), Ungehorsam gegenüber den Eltern (Dtn 21,21 EU) und Gotteslästerung (z. B. in Lev 24,14-16 EU). Diese Art der Strafe sollte eine abschreckende Wirkung auf das Volk ausüben (Gewalt in der Bibel).
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Die Verfassung schützt nicht bestimmte Religionen oder Weltanschauungen, sondern Grundrechte.JosefG hat geschrieben:(25 Nov 2018, 04:14)
Und? Ist das ein Argument gegen die vorgeschlagene GG-Änderung?
Zu diesen zählt auch die Weltanschauungs-, Gedanken- und Meinungsfreiheit. Aber auch das Recht auf Leben.
Tötungsdelikte sind nicht erlaubt, näheres regelt das Strafgesetzbuch.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
So ist es. Halten wir also fest: Die Religionsausübungsfreiheit ist beschränkt; näheres regelt ein Gesetz.DarkLightbringer hat geschrieben:(Klammerausdruck von mir ergänzt, Fliege; 25 Nov 2018, 08:19)
Die Verfassung schützt nicht bestimmte Religionen oder Weltanschauungen, sondern Grundrechte [von Individuen].
Zu diesen zählt auch die Weltanschauungs-, Gedanken- und Meinungsfreiheit. Aber auch das Recht auf Leben.
Tötungsdelikte sind nicht erlaubt, näheres regelt das Strafgesetzbuch.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Transzendenz ist nicht beschränkbar, da überweltlicher Natur. Plastisch ausgedrückt - da kommt niemand vom Ordnungsamt, um mit der Gnostischen Gemme Geister zu vertreiben.Fliege hat geschrieben:(25 Nov 2018, 09:22)
So ist es. Halten wir also fest: Die Religionsausübungsfreiheit ist beschränkt; näheres regelt ein Gesetz.
Falsch Parken ist jedoch nicht erlaubt, unabhängig von etwaigen, transzendenten Motiven.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
So ist es. Deswegen besteht der Grundgesetz-Artikel 4 aus zwei Teilen, wobei der zentrale Teil nicht vom Glauben, sondern von der Religionsausübung handelt. Und die Religionsausübung ist eine Praxis und daher nicht transzendent bzw. überweltlich.DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 09:31)
Transzendenz ist nicht beschränkbar, da überweltlicher Natur. Plastisch ausgedrückt - da kommt niemand vom Ordnungsamt, um mit der Gnostischen Gemme Geister zu vertreiben.
Falsch Parken ist jedoch nicht erlaubt, unabhängig von etwaigen, transzendenten Motiven.
Also bleibt es dabei: "Die Religionsausübungsfreiheit ist beschränkt; näheres regelt ein Gesetz."
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Das Grundgesetz drückt eher das Gegenteil aus: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."Fliege hat geschrieben:(25 Nov 2018, 10:02)
So ist es. Deswegen besteht der Grundgesetz-Artikel 4 aus zwei Teilen, wobei der zentrale Teil nicht vom Glauben, sondern von der Religionsausübung handelt. Und die Religionsausübung ist eine Praxis und daher nicht transzendent bzw. überweltlich.
Also bleibt es dabei: "Die Religionsausübungsfreiheit ist beschränkt; näheres regelt ein Gesetz."
Aber richtig, die praktischen Übungen oder Unterlassungen sind in ihrer Transzendenz mit weltlichen Mitteln nicht erfassbar. Wir sprechen also über Liturgie ? Das sind die Zeremonien und Riten, also Analogiehandlungen, die transzendente und nicht-transzendente Welt verbinden sollen.
Beispiel: In einer katholischen Zeremonie klingelt jemand mit einem Glöckchen, woraufhin der "Heilige Geist" im Raum anwesend sein soll. Das real vorgenommene Klingeln ist die Analogiehandlung, während das vermeintliche Verhalten eines Geistes der profanen Sichtweise verborgen bleibt und einen rein transzendenten Charakter aufweist.
Andere Beispiele wären das Beten, das Fasten, der Gesang, das Rezitieren sowie diverse Initiationsriten zu Geburt, Erwachsenwerden, Heirat und Tod.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Götter, Nationen, Geld, Menschenrechte und Gesetze - all das ist in der Realität schlicht nicht Vorhanden. Dennoch beeinflussen sie uns nachhaltig. All das existiert ausschließlich in unserer kollektiven Vorstellungswelt.
Ohne "Götter, Nationen, Geld, Menschenrechte und Gesetze" ließe sich die weltweite Population wohl kaum "sinnvoll" organisieren. Es gibt allerdings auch davon abweichende kollektive Vorstellungswelten.
Der Widerspruch wird über Gesetze und andere kollektive "Hilfsvorstellungen" gelöst - jedenfalls mehr oder minder gelöst. Der Kompromiss - Denken ja - Handeln nein, ist der wohl weit verbreitetste Lösungsansatz.
Ich darf sehr wohl "mörderische Gedanken hegen" - sobald ich allerdings meinen Gedanken Taten folgen lasse, kollidiere ich mit der hiesigen kollektiven Vorstellung die in unseren Gesetzen festgelegt ist.
"Menschenrechte" mögen in unserer kollektiven Vorstellung zu recht, die Grundlage all unserer Gesetze und des Handelns sein. Anderen Ortes mit abweichender kollektiver Vorstellung, ist das weitgehend belanglos. Wer an seine kollektiven Vorstellungswelt gebunden ist, wird diese wie selbstverständlich verteidigen. Es gibt schlich keine eine naturgegeben unabhängige kollektiven Vorstellungswelt.
So muss es in D entlang des GG schlicht genügen, wenn bestimmte Handlungen verboten sind, deren grundsätzliche Denkmuster mit der gleichen Selbstverständlichkeit dagegen erlaubt sind. Religion hat dabei einen Sonderstatus in unserer kollektiven Vorstellungswelt. Ideologien haben den auch, aber in weitaus eingeschränkterer Weise.
Religionen / Ideologien haben in ihren Verbreitungsgebieten sehr unterschiedlich an "Macht" verloren - das ist einer veränderten kollektiven Vorstellung geschuldet. Mit der durchaus nicht jeder sich gleichermaßen stark verbunden sieht. Nach wie vor, versuchen Gruppen ihre eigenen kollektiven Vorstellungen durchzusetzen. Inhalte von Religionen zu verbieten, würde den empfindlichen Status quo nachhaltig stören. Der einfachste Trick dabei ist die Vergangenheit als "irrelevant" zu erklären. Das funktioniert bei den christlichen Religionen deutlich besser, weil es gegenwärtig keinen Machtbereich mehr gibt, wo noch offiziell Hexen, Ungläubige usw. legal verbrannt oder sonst "tätlich" angegangen werden dürfen.
Das ganz große Problem der hier besprochenen Religion ist die Tatsache, deren (nach unserer kollektiven Vorstellung) verbrecherischen Taten, erfolgten nicht nur in dunkler Vergangenheit, nein, sie sind je nach Staatsdoktrin in benennbaren Weltgegenden und Staaten völlig legal und fester Bestandteil der dortigen kollektiven Vorstellungswelt.
Es kann (muss ? ) also durchaus mit einer stärkerem "Verwurzelung" diese kollektiven Vorstellungswelt, auch bei Menschen die in unserem Einflussbereich leben, gerechnet werden. Die Trennung zu eher kulturell bedingter kollektiven Vorstellungswelt zur damit verbundenen religiösen kollektiven Vorstellungswelt, ist nur schwer möglich.
Da scheint es unvermeidlich, das es immer wieder auch über das Denken hinaus, zu Handlungen kommt, welche hier in D schlichtweg, zurecht als kriminelle Handlung im Sinne unserer kollektiven Vorstellungswelt gelten. Bestraft man diese Handlungen entsprechend unserer geltenden Gesetze OHNE jedweden "kulturell-religiösen Bonus" und mach das auch stets wegen der vermeintlichen "Besonderheit" auch öffentlich klar, besteht die Hoffnung, das diese Verbrechen sich reduzieren lassen.
Jedwede Eingriffe in die "inneren Angelegenheiten" der religiös kollektiven Vorstellungswelt, werden nicht funktionieren und u.U. zu erheblichen Problemen führen, die den gedachten Nutzen bei weitem übersteigen.
Ohne "Götter, Nationen, Geld, Menschenrechte und Gesetze" ließe sich die weltweite Population wohl kaum "sinnvoll" organisieren. Es gibt allerdings auch davon abweichende kollektive Vorstellungswelten.
Der Widerspruch wird über Gesetze und andere kollektive "Hilfsvorstellungen" gelöst - jedenfalls mehr oder minder gelöst. Der Kompromiss - Denken ja - Handeln nein, ist der wohl weit verbreitetste Lösungsansatz.
Ich darf sehr wohl "mörderische Gedanken hegen" - sobald ich allerdings meinen Gedanken Taten folgen lasse, kollidiere ich mit der hiesigen kollektiven Vorstellung die in unseren Gesetzen festgelegt ist.
"Menschenrechte" mögen in unserer kollektiven Vorstellung zu recht, die Grundlage all unserer Gesetze und des Handelns sein. Anderen Ortes mit abweichender kollektiver Vorstellung, ist das weitgehend belanglos. Wer an seine kollektiven Vorstellungswelt gebunden ist, wird diese wie selbstverständlich verteidigen. Es gibt schlich keine eine naturgegeben unabhängige kollektiven Vorstellungswelt.
So muss es in D entlang des GG schlicht genügen, wenn bestimmte Handlungen verboten sind, deren grundsätzliche Denkmuster mit der gleichen Selbstverständlichkeit dagegen erlaubt sind. Religion hat dabei einen Sonderstatus in unserer kollektiven Vorstellungswelt. Ideologien haben den auch, aber in weitaus eingeschränkterer Weise.
Religionen / Ideologien haben in ihren Verbreitungsgebieten sehr unterschiedlich an "Macht" verloren - das ist einer veränderten kollektiven Vorstellung geschuldet. Mit der durchaus nicht jeder sich gleichermaßen stark verbunden sieht. Nach wie vor, versuchen Gruppen ihre eigenen kollektiven Vorstellungen durchzusetzen. Inhalte von Religionen zu verbieten, würde den empfindlichen Status quo nachhaltig stören. Der einfachste Trick dabei ist die Vergangenheit als "irrelevant" zu erklären. Das funktioniert bei den christlichen Religionen deutlich besser, weil es gegenwärtig keinen Machtbereich mehr gibt, wo noch offiziell Hexen, Ungläubige usw. legal verbrannt oder sonst "tätlich" angegangen werden dürfen.
Das ganz große Problem der hier besprochenen Religion ist die Tatsache, deren (nach unserer kollektiven Vorstellung) verbrecherischen Taten, erfolgten nicht nur in dunkler Vergangenheit, nein, sie sind je nach Staatsdoktrin in benennbaren Weltgegenden und Staaten völlig legal und fester Bestandteil der dortigen kollektiven Vorstellungswelt.
Es kann (muss ? ) also durchaus mit einer stärkerem "Verwurzelung" diese kollektiven Vorstellungswelt, auch bei Menschen die in unserem Einflussbereich leben, gerechnet werden. Die Trennung zu eher kulturell bedingter kollektiven Vorstellungswelt zur damit verbundenen religiösen kollektiven Vorstellungswelt, ist nur schwer möglich.
Da scheint es unvermeidlich, das es immer wieder auch über das Denken hinaus, zu Handlungen kommt, welche hier in D schlichtweg, zurecht als kriminelle Handlung im Sinne unserer kollektiven Vorstellungswelt gelten. Bestraft man diese Handlungen entsprechend unserer geltenden Gesetze OHNE jedweden "kulturell-religiösen Bonus" und mach das auch stets wegen der vermeintlichen "Besonderheit" auch öffentlich klar, besteht die Hoffnung, das diese Verbrechen sich reduzieren lassen.
Jedwede Eingriffe in die "inneren Angelegenheiten" der religiös kollektiven Vorstellungswelt, werden nicht funktionieren und u.U. zu erheblichen Problemen führen, die den gedachten Nutzen bei weitem übersteigen.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Die Hexenjagd hat man historisch weitgehendst überwunden. Die Frage ist, ob sie in einem modern scheinenden Gewande zurückkehren kann.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Du selber hast die Einschränkung der Religionsausübung per Gesetz doch festgestellt, ich zitiere dich:DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 10:40)
Das Grundgesetz drückt eher das Gegenteil aus: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 08:19)
Tötungsdelikte sind nicht erlaubt, näheres regelt das Strafgesetzbuch.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
So gesehen ist die Würde des Menschen auch eingeschränkt, weil ein Tötungsdelikt nicht als würdevoll angesehen wird.Fliege hat geschrieben:(25 Nov 2018, 12:52)
Du selber hast die Einschränkung der Religionsausübung per Gesetz doch festgestellt, ich zitiere dich:
Selbst so etwas Banales wie das Falschparken wird nicht akzeptiert, obwohl es doch ein Akt der Würde sein könnte.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Einen Fanatiker werden die Gesetze nicht interessieren, einen Breivik haben die Gesetze auch nicht intressiert, als er seine "Religion" ausgelebt hat.Fliege hat geschrieben:(25 Nov 2018, 12:52)
Du selber hast die Einschränkung der Religionsausübung per Gesetz doch festgestellt, ich zitiere dich:
Artikel 4 richtet sich weniger an die Gläubigen selbst, viel mehr an jene Extremisten, die sich berufen fühlen Religionen und Religiöse bekämpfen zu müssen.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Im säkular orientierten Staat ist der Glaube an eine Religion nichts anderes als eine Weltanschauung - eine optionale unter vielen.
Es spielt da sozusagen keine prinzipielle Rolle, ob jemand zum Abendmahl oder zur Gewerkschaftsversammlung geht.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Deutschland ist kein säkular orientierter Staat.DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 13:35)
Im säkular orientierten Staat ist der Glaube an eine Religion nichts anderes als eine Weltanschauung - eine optionale unter vielen.
Es spielt da sozusagen keine prinzipielle Rolle, ob jemand zum Abendmahl oder zur Gewerkschaftsversammlung geht.
ich sprenge eure demo und es regnet hackepeter
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Würde schon sagen. Nicht laizistisch, aber die Richtschnur des staatlichen, politischen Handelns ist das Gemeinwohl. Demgegenüber treten Glaubenssätze doch sehr in den Hintergrund.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Ob Vorstellung oder nicht:immernoch_ratlos hat geschrieben:(25 Nov 2018, 11:43)
Götter, Nationen, Geld, Menschenrechte und Gesetze - all das ist in der Realität schlicht nicht Vorhanden. Dennoch beeinflussen sie uns nachhaltig. All das existiert ausschließlich in unserer kollektiven Vorstellungswelt.
.
https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas-Theorem
„Wenn die Menschen Situationen als wirklich definieren, sind sie in ihren Konsequenzen wirklich. If men define situations as real, they are real in their consequences“
– W. I. Thomas und D. S. Thomas
Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Die Jagd auf "Andersartige" hat sich nie geändert. Es hat sich allenfalls der Umgang geändert. Der Blick auf die Absurditäten der Religionen verstellt den Blick auf die Hexenjagden der Moderne. Gegen die Jagden des 20. JH sind alle vorangegangenen dann tatsächlich Marginalien in der Geschichte des "Untiers." Zu glauben, mit den Religionen verschwänden Hexenjagden, scheint naiv. Die Zivilisationsdecke ist kein Stahlkonstrukt.DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 12:39)
Die Hexenjagd hat man historisch weitgehendst überwunden. Die Frage ist, ob sie in einem modern scheinenden Gewande zurückkehren kann.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Hexenjagt in Afrika, http://www.strassenkinderreport.de/index.php?goto=381MäckIntaier hat geschrieben:(27 Nov 2018, 10:11)
Die Jagd auf "Andersartige" hat sich nie geändert. Es hat sich allenfalls der Umgang geändert. Der Blick auf die Absurditäten der Religionen verstellt den Blick auf die Hexenjagden der Moderne. Gegen die Jagden des 20. JH sind alle vorangegangenen dann tatsächlich Marginalien in der Geschichte des "Untiers." Zu glauben, mit den Religionen verschwänden Hexenjagden, scheint naiv. Die Zivilisationsdecke ist kein Stahlkonstrukt.
Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Dann müsste aber die explizite Anschauung "religiös" gestrichen werden. Solange "Religion" noch erwähnt ist, hat sie nun einmal einen Status, der allen nicht-religiösen Weltanschauungen überlegen ist. Erst wenn neutral lediglich "das weltanschauliche Bekenntnis" geschützt ist, würde es der Religion gleichgestellt. Im Sinne der Gleichheit ist die Erwähnung von Religion so, als würde man sagen: Die Freiheit des politischen Bekenntnisses sowie des liberalen Bekenntnisses sind geschützt.DarkLightbringer hat geschrieben:(25 Nov 2018, 13:35)
Im säkular orientierten Staat ist der Glaube an eine Religion nichts anderes als eine Weltanschauung - eine optionale unter vielen.
Es spielt da sozusagen keine prinzipielle Rolle, ob jemand zum Abendmahl oder zur Gewerkschaftsversammlung geht.
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Man könnte die vorgeschlagene Einschränkung der Religionsfreiheit formulieren als EinschränkungMcKnee hat geschrieben:(24 Nov 2018, 08:11)
Welche Religion tut dies? (Ich meine, es ist überdeutlich auf welche du es abgesehen hast)
Wir können jetzt eine Armee Gelehrter bemühen...und bekommen ebenos viele Interpetationen
der Freiheit des religiösen Bekenntnisses. Dann bleibt es den Gerichten überlassen, die Vorschrift
auf eine Religion als Ganzes oder auf eine Gruppierung innerhalb einer Religion anzuwenden.
- McKnee
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Re: Vorschlag: Verfassungsänderung zur Religionsfreiheit
Das ist Aufgabe und Teil der Verfassung. Dazu braucht es verfassungskonforme Gesetze.JosefG hat geschrieben:(27 Dec 2018, 03:13)
Man könnte die vorgeschlagene Einschränkung der Religionsfreiheit formulieren als Einschränkung
der Freiheit des religiösen Bekenntnisses. Dann bleibt es den Gerichten überlassen, die Vorschrift
auf eine Religion als Ganzes oder auf eine Gruppierung innerhalb einer Religion anzuwenden.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.
Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
.....er wusste es
Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
.....er wusste es