Also was deine Ausführungen zur neo-faschistischen AfD angeht, muss man meiner Meinung nach anderer Meinung sein.DerExperte hat geschrieben:(10 Sep 2018, 22:50)
[...]Die AfD ist keine Partei, deren Programmatik unvereinbar mit einer Tätigkeit als Beamter ist. Sie hat einige Freaks und auch Rechtsextreme dabei, ihre Ausrichtung ist allerdings in ihrer Gesamtheit nationalkonservativ. Hinzu kommt, dass gerade im Sicherheitsapparat nun mal oft nationalkonservative Personen arbeiten. Das war immer so, denn dieser Bereich verlangt schon vom Prinzip her eine starke Identifikation mit diesem Staat. [...] Bei Anwälten wiederum sehe ich nun gar keinen Anlass für eine Pflicht zu irgendeiner Neutralität. Das ist ein freier Beruf, diese Personen sind nicht Angestellte des Staates. Was du dir vorstellst, käme dann z. B. für studierte Juristen, die AfD-Mitglieder sind, einem Berufsverbot gleich. Das würde vor dem EGMR aber sowas von gekippt werden...
Solche Begriffe wie nationalkonservativ oder Konservative Revolution haben ihre Unschärfen und sind den rechtsextremistischen Ideologien benachbart, teilweise sind die Übergänge fließend und wenn deine Ausführungen zu diesem Punkt richtig sind, dann schreit das förmlich nach einer Säuberung von der Demokratie feindlich gesinnten Elementen im bundesdeutschen Sicherheitsappart. Sie identifizieren sich dann eindeutig m.E. mit dem falschen Staat!! Wenn ein Anwalt nicht verfassungtreu ist, sollte er kein Anwalt sein. Und zum möglichen Einspruch beim EGMR würde ich sagen, sofern es nach mir ginge, wer seit ihr, wer bezahlt euch mit seinen Steuern — dann singt entweder mein Lied oder schert euch zum Teufel.