Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

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Cat with a whip
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Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von Cat with a whip »

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof greift im Abgas-Skandal zum Äußersten: Er will prüfen lassen, ob er Spitzenpolitiker wie Söder mit Erzwingungshaft zum Umdenken nötigen kann. Es ist eine juristische Gratwanderung.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -1.4106245
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/ab ... -1.4105008

Wenn veranwortliche Politiker fortgesetzt geltende Gesetze und Bestimmungen mißachten können, die eigentlich dazu da sind die Gesundheit der Bürger vor Schadstoffeintrag in die Umwelt zu schützen, dann hat entweder das Ideal der demokratischen Kontrolle oder der Rechtsstaat versagt. Ausgestattet mit dem mehrheitlichen Vertrauen der Bürger und der Immunität als Abgeordnete gehen Regierungen oft den Weg des geringsten Widerstands und alte Versprechen werden nicht eingelöst, wie im konkreten Fall, dass das Recht auf Gesundheit leichtfertig auf die lange Bank geschoben wird. Doch all die betroffenen Menschen leben jetzt und werden jetzt krank und haben ein begrenztes Leben.

Die Gerichte haben kaum ein wirksames Mittel Recht mit Sanktionen gegen die höchsten Stellen der Exekutive durchzusetzen, da die Sanktionen gegen den Staat nur im fiskalischen Haushalt verpuffen.

Diese Absurdität will offenbar der Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Streit mit der Landesregierung nicht mehr hinnehmen und will über den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen ob eine Beugehaft gegen Politiker zulässig ist.

Ich finde diese Eskalation für deutsche Verhältnisse recht ungewöhnlich und bin überrascht. Wie wahrscheinlich ist denn das Szenario dass der EuGH grünes Licht gibt?
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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von DerExperte »

Cat with a whip hat geschrieben:(27 Aug 2018, 20:09)
Ich finde diese Eskalation für deutsche Verhältnisse recht ungewöhnlich und bin überrascht. Wie wahrscheinlich ist denn das Szenario dass der EuGH grünes Licht gibt?
Ich habe da doch meine Zweifel - wahrscheinlicher dürfte eher sein, dass dem Gericht eingeräumt wird, höhere Zwangsgelder zu erlassen, die ggf. erdrückend für das Bundesland sein können. Das Signal, wenn ein gewählter Politiker in Haft müsste, wäre katastrophal und würde den Eindruck einer "Richterrepublik" erregen. Zudem könnten Politiker sich als Märtyrer stilisieren, die im Interesse des Volkes in Haft sitzen. Auch glaube ich, dass in so einem Fall das BVerfG ein Wörtchen mitzureden haben dürfte, weil Söder als Privatperson Grundrechte zustehen und somit der Rechtsweg zum BVerfG eröffnet ist. Die Inhaftnahme von Politikern dürfte wohl dem GG widersprechen und ggf. ein ultra-vires-Urteil aus Karlsruhe zur Folge haben. Der EuGH wird es auf ein Kräftemessen mit dem BVerfG wohl nicht ankommen lassen, denke ich - da kann er nur verlieren.
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McKnee
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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von McKnee »

DerExperte hat geschrieben:(27 Aug 2018, 20:25)
...
würde den Eindruck einer "Richterrepublik" erregen. ...
Nein, dieser Eindruck würde entstehen, wenn es um politische Entscheidungen geht, geht es hier aber nicht.

Es geht hier um die Umsetzung eines Urteils auf der Grundlage der gültigen Rechtsordnung.

So wie gegen jeden Zwang zur Durchsetzung einer rechtmäßigen Verfügung bzw. Anordnung angewendet werden kann, muss das auch hier möglich sein. Wichtig ist, dass der richtige Adressat ausgewählt wird.

Also nichts mit Richterrepublik ... konsequente Anwendung geltenden Rechts würde ich sagen.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von DerExperte »

McKnee hat geschrieben:(27 Aug 2018, 20:43)
Nein, dieser Eindruck würde entstehen, wenn es um politische Entscheidungen geht, geht es hier aber nicht.
Es geht hier um die Umsetzung eines Urteils auf der Grundlage der gültigen Rechtsordnung.
So wie gegen jeden Zwang zur Durchsetzung einer rechtmäßigen Verfügung bzw. Anordnung angewendet werden kann, muss das auch hier möglich sein. Wichtig ist, dass der richtige Adressat ausgewählt wird.
Also nichts mit Richterrepublik ... konsequente Anwendung geltenden Rechts würde ich sagen.
Nein, du irrst. Stichwort: Milderes Mittel. Ehe Politiker hier in Haft gesetzt werden und damit elementare Grundrechte beeinträchtigt werden, besteht die Möglichkeit der Festsetzung höherer Zwangsgelder oder ggf. auch die Bestellung eines Beauftragten. Die Anwendung von Erwigungshaft ist stets ultima ratio.
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McKnee
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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von McKnee »

DerExperte hat geschrieben:(27 Aug 2018, 21:35)

Nein, du irrst. Stichwort: Milderes Mittel. Ehe Politiker hier in Haft gesetzt werden und damit elementare Grundrechte beeinträchtigt werden, besteht die Möglichkeit der Festsetzung höherer Zwangsgelder oder ggf. auch die Bestellung eines Beauftragten. Die Anwendung von Erwigungshaft ist stets ultima ratio.
Soweit ich es lese, sind die milderen Mittel ausgeschöpft.

Natürlich ist die Freiheitsentziehung Ultima Ratio. Noch prüfen die Gerichte und das nicht ohne Grund öffentlich.

Also, weder falsch, noch irre ich

Die Einschränkung elementarer Grundrechte droht jedem, wenn er einer vollstreckbaren Anordnung nicht Folge leistet...warum nicht verantwortlichen Ministern, als Teil der Exekutive?
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von DerExperte »

McKnee hat geschrieben:(27 Aug 2018, 21:43)

Soweit ich es lese, sind die milderen Mittel ausgeschöpft.
Es sind lediglich die Mittel ausgeschöpft, die der Gesetzgeber vorgesehen hat. Beugehaft ist auch vom Gesetzgeber in solchen Fällen nicht vorgesehen. Es geht hier also um die Durchsetzung auf Grundlage ungeschriebenen Rechts.
McKnee hat geschrieben:(27 Aug 2018, 21:43)
Die Einschränkung elementarer Grundrechte droht jedem, wenn er einer vollstreckbaren Anordnung nicht Folge leistet...warum nicht verantwortlichen Ministern, als Teil der Exekutive?
Hier geht es aber nicht um eine höchstpersönliche Verpflichtung der Person, sondern eine mit dem Amt verknüpfte Amtspflicht. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Ein Blick lohnt hier in das Kommunalrecht: Schärfstes Mittel der Kommunalaufsicht ist gerade nicht die Anwendung unmittelbaren Zwangs gegen den Hauptverwaltungsbeamten (analog zum Ministerpräsidenten der Chef der Exekutive der Gemeinde), sondern die Einsetzung eines Beauftragten. Gleiches gilt in den Fall des Bundeszwangs nach Art. 37 GG. Gerade die Erfahrungen mit der Reichsexekutionen in der Weimarer Republik haben die Macher des GG dazu bewogen, an den Bundeszwang hohe Anforderungen zu stellen. So darf der Bund lediglich Beauftragte (Bundeskommissare) entsenden, jedoch weder die Landesregierung entlassen noch den Landtag auflösen, geschweige denn Personen willkürlich in "Schutzhaft" nehmen.
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Cat with a whip
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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von Cat with a whip »

Ich fürchte auch dass hier der EuGH einfach die Bewertung an unser höchstes Gericht verweist. Und hier schützt dann wieder die Immunität die Person hinter dem Amt. Nicht ohne Grund.

Wirkung zeigen könnten exorbitante Strafzahlungen bei der Amtshaftung die dann zum Politikum würden.Wenn ich sehe 4000 EUR Strafzahlungen für Verzug, das ist ja lächerlich. Nebenbei läuft auch die Klage der im Dieselskandal Geschädigten gegen die Bundesregierung. Hier müsste dann der Steuerzahler die Käufer der Diesel-Autos entschädigen. Entsrechend müssten Anwohner die bayerische Regierung auf Schmerzensgeld verklagen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 61370.html

Interessant ist die Frist die der Senat der Regierung gegeben hat. Sie liegt kurz vor den Landtagswahlen. Möglicherweise verspricht sich der Senat ja gar nichts vom EuGH, aber konfrontiert die Regierung mit ihrem Rechtsbruch an der Wahlurne. Das wäre geschickt und bestimmt auch zulässig.
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McKnee
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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von McKnee »

DerExperte hat geschrieben:(27 Aug 2018, 22:11)

Es sind lediglich die Mittel ausgeschöpft, die der Gesetzgeber vorgesehen hat. Beugehaft ist auch vom Gesetzgeber in solchen Fällen nicht vorgesehen. Es geht hier also um die Durchsetzung auf Grundlage ungeschriebenen Rechts.
Nein, es nennt sich auch Ersatzzwangshaft und ist ein übliches Zwangsmittel.
Hier geht es aber nicht um eine höchstpersönliche Verpflichtung der Person, sondern eine mit dem Amt verknüpfte Amtspflicht. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Ein Blick lohnt hier in das Kommunalrecht: Schärfstes Mittel der Kommunalaufsicht ist gerade nicht die Anwendung unmittelbaren Zwangs gegen den Hauptverwaltungsbeamten (analog zum Ministerpräsidenten der Chef der Exekutive der Gemeinde), sondern die Einsetzung eines Beauftragten. Gleiches gilt in den Fall des Bundeszwangs nach Art. 37 GG. Gerade die Erfahrungen mit der Reichsexekutionen in der Weimarer Republik haben die Macher des GG dazu bewogen, an den Bundeszwang hohe Anforderungen zu stellen. So darf der Bund lediglich Beauftragte (Bundeskommissare) entsenden, jedoch weder die Landesregierung entlassen noch den Landtag auflösen, geschweige denn Personen willkürlich in "Schutzhaft" nehmen.
Art. 37 GG ist nicht einschlägig. Ebenso wenig Kommunalrecht auf eine Landesregierung.
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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von Dampflok94 »

DerExperte hat geschrieben:(27 Aug 2018, 20:25)

Ich habe da doch meine Zweifel - wahrscheinlicher dürfte eher sein, dass dem Gericht eingeräumt wird, höhere Zwangsgelder zu erlassen, die ggf. erdrückend für das Bundesland sein können.
Lt. Zeitungsberichten liegt das Problem darin, daß der Empfänger der Zwangsgelder des Bundeslandes Bayern....
das Bundesland Bayern ist. :D Linke Tasche - Rechte Tasche. Da wird man nicht erdrückt.
Das Signal, wenn ein gewählter Politiker in Haft müsste, wäre katastrophal und würde den Eindruck einer "Richterrepublik" erregen.
Du meinst das Signal, daß auch Politiker sich an Recht und Gesetz halten müssen sei katastrophal? Aha! :dead:
Zudem könnten Politiker sich als Märtyrer stilisieren, die im Interesse des Volkes in Haft sitzen.
Das mag sein. Ändert aber nichts.
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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von DerExperte »

McKnee hat geschrieben:(27 Aug 2018, 22:39)
Nein, es nennt sich auch Ersatzzwangshaft und ist ein übliches Zwangsmittel.
Unfug, im Verhältnis Staat-Bürger ist Ersatzzwanghaft übliches Zwangsmittel, im Verhältnis Staat-Staat nicht und hat es noch nie in der Bundesrepublik gegeben.
McKnee hat geschrieben:(27 Aug 2018, 22:39)
Art. 37 GG ist nicht einschlägig. Ebenso wenig Kommunalrecht auf eine Landesregierung.
Hättest du mal aufmerksam gelesen hättest du erkannt, dass ich ausdrücklich schrieb, dass ein solcher Fall nicht geregelt ist und ich somit lediglich Vergleiche zu ähnlichen Staat-Staat-Konstellationen gezogen habe, die Ersatzzwanghaft nicht vorsehen. Aber sowas überliest man schnell, wenn man man innerhalb von 10 Sekunden zwei Sätze in die Tasten donnert, ohne vorher nachzudenken, was dort steht.
Dampflok94 hat geschrieben:(28 Aug 2018, 12:04)

Lt. Zeitungsberichten liegt das Problem darin, daß der Empfänger der Zwangsgelder des Bundeslandes Bayern....
das Bundesland Bayern ist. :D Linke Tasche - Rechte Tasche. Da wird man nicht erdrückt.
Denkbar wäre ein zweckbezogenes Zwangsgeld.
Dampflok94 hat geschrieben:(28 Aug 2018, 12:04)
Du meinst das Signal, daß auch Politiker sich an Recht und Gesetz halten müssen sei katastrophal? Aha! :dead:
In der Tat gebietet es die Loyalität der Gewalten untereinander, sich nicht gegenseitig in Haft zu setzen. Genauso wie polnische Politiker Richter nicht ihres Amtes willkürlich entheben dürfen dürfen Richter nicht einfach gewählte Repräsentanten des Volkes in Haft nehmen.
Dampflok94 hat geschrieben:(28 Aug 2018, 12:04)
Das mag sein. Ändert aber nichts.
Doch. Das führt zur Untauglichkeit des Zwangsmittels.
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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von Dampflok94 »

DerExperte hat geschrieben:(28 Aug 2018, 22:13)
In der Tat gebietet es die Loyalität der Gewalten untereinander, sich nicht gegenseitig in Haft zu setzen. Genauso wie polnische Politiker Richter nicht ihres Amtes willkürlich entheben dürfen dürfen Richter nicht einfach gewählte Repräsentanten des Volkes in Haft nehmen.
Wenn die Politik Entscheidungen der Gerichte nicht umsetzt. Was soll dann die Justiz machen. Sie kann bisher nur völlig nutzlose Zwangsgelder verhängen. Also stellt sich die Frage nach Alternativen. Und da hielte ich Beugehaft für eine Möglichkeit. Auch wenn ich nicht glaube, daß es jemals dazu kommen wird. Aber wenn Gerichte ihre Urteile nicht mehr durchsetzen können, ist der Rechtstaat am Ende.
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Der Neandertaler
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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Experte.
DerExperte hat geschrieben:Nein, du irrst. Stichwort: Milderes Mittel. Ehe Politiker hier in Haft gesetzt werden und damit elementare Grundrechte beeinträchtigt werden, besteht die Möglichkeit der Festsetzung höherer Zwangsgelder oder ggf. auch die Bestellung eines Beauftragten. Die Anwendung von Erwigungshaft ist stets ultima ratio.
Du hast Recht:
  • "Erwigungshaft ist stets ultima ratio."
Erzwingungshaft ist nachfolgend in § 96 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Demnach kann Erzwingungshaft angeordnet werden, wenn
  • "die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist, der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat ..."
    und
  • "keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben."
Zudem kann Erzwingungshaft zur Erzwingung einer Zeugenaussage angeordnet werden.

So wie ich das Ganze aber verstehe (und hier irrt meiner Meinung nach auch der Autor der SZ), kommt hier nicht "Erzwingungshaft" oder "Beugehaft" zum Tragen, sondern eine eventuelle "( Ersatz-) Zwangshaft" nach § 16 des Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) - bzw.: nach einschlägigen Regelungen in den jeweiligen Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Bundesländer. Diese "Zwangshaft" zählt zu den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung für unterlassene Verwaltungsakte ... für gerichtlich angeordnete, aber nicht beachtete Urteile zu einer Leistung oder Unterlassung derer. Sie wird primär im Falle der Uneinbringlichkeit eines Zwangsgeldes angewandt.

Da im vorliegenden Fall Zwangsgelder nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, soll nun eine eventuelle "Zwangshaft" vom EuGh geprüft werden - da dieser Eingriff in der Tat eine Schwere darstellt und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in besonderem Maße zu beachten ist. Aber ich sehe keine "elementare Grundrechte beeinträchtigt" - es sei denn, Du erkennst alleine in gerichtlichen Urteilen schon, daß "elementare Grundrechte beeinträchtigt" werden?

Höhere Zwangsgelder ... ich-weiß-nicht? Was sollen diese bringen? Rechte Tasche - linke Tasche.
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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von Ein Terraner »

Eine möglich Haftstrafe für Politiker wäre nicht das schlechteste um sie doch einmal an Gesetze zu erinnern, nur wird das nicht passieren.
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Der Neandertaler
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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Terraner.
Ein Terraner hat geschrieben:Eine mögliche Haftstrafe für Politiker wäre nicht das schlechteste um sie doch einmal an Gesetze zu erinnern, nur wird das nicht passieren.
Es fällt zum Glück vieles unter den Deckmantel der "Politischen Immunität", nicht aber Straftaten - wie Mord oder Raub etc.. Polizei ermittelt in der Regel zuerst, ob ein Anfangsverdacht besteht und reicht sodann ihre Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft weiter. Wenn deren Ermessen ergibt, daß eine Weiterermittlung erforderlich ist, beantragt sie die Aufhebung der Immunität.
  • ... und fast immer wird auf Verlangen der Staatsanwaltschaft und in derartigen Angelegenheiten (auch bei Owi) die Immunität des Abgeordneten aufgehoben.
Es gibt einige Beispiele, indenen (Ex-) Politiker vor Gericht standen und auch verurteilt wurden. Aber mir ist in der Tat kein Minister bekannt, der vor Gericht gezogen wurde ... geschweige denn, der verurteilt wurde.
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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von DerExperte »

Dampflok94 hat geschrieben:(29 Aug 2018, 09:44)
Wenn die Politik Entscheidungen der Gerichte nicht umsetzt. Was soll dann die Justiz machen. Sie kann bisher nur völlig nutzlose Zwangsgelder verhängen. Also stellt sich die Frage nach Alternativen. Und da hielte ich Beugehaft für eine Möglichkeit. Auch wenn ich nicht glaube, daß es jemals dazu kommen wird. Aber wenn Gerichte ihre Urteile nicht mehr durchsetzen können, ist der Rechtstaat am Ende.
Und ich habe eine mildere gleich wirksame Alternative genannt, die noch dazu auch in solchen Fällen von Streitigkeiten zwischen Staat auf der einen und Staat auf der anderen Seite als ultima ratio Usus ist: Die Bestellung eines Beauftragten. Beugehaft ist im Verwaltungsrecht bei Privatpersonen nur deshalb das Mittel der Wahl, weil es um die Durchsetzung höchstpersönlicher (also nicht durch einen Vertreter wahrnehmbare, sogenannte vertretbare Handlungen) Pflichten geht. Eine höchstpersönliche Pflicht kann daher nur von der Person selbst erzwungen werden. Die Umsetzung von Europarecht ist aber gerade eine vertretbare Handlung, die ein Beauftragter wahrnehmen könnte. Daher ist Beugehaft hier nicht das mildeste geeignete Mittel.

Im Übrigen ist die Nichtbefolgung von Recht durch ein Land ein Fall für den Bundeszwang nach dem GG.
Der Neandertaler hat geschrieben:(29 Aug 2018, 11:15)

Hallo Experte.Du hast Recht:
  • "Erwigungshaft ist stets ultima ratio."
Erzwingungshaft ist nachfolgend in § 96 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Demnach kann Erzwingungshaft angeordnet werden, wenn
  • "die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist, der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat ..."
    und
  • "keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben."
Zudem kann Erzwingungshaft zur Erzwingung einer Zeugenaussage angeordnet werden.

So wie ich das Ganze aber verstehe (und hier irrt meiner Meinung nach auch der Autor der SZ), kommt hier nicht "Erzwingungshaft" oder "Beugehaft" zum Tragen, sondern eine eventuelle "( Ersatz-) Zwangshaft" nach § 16 des Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) - bzw.: nach einschlägigen Regelungen in den jeweiligen Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Bundesländer. Diese "Zwangshaft" zählt zu den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung für unterlassene Verwaltungsakte ... für gerichtlich angeordnete, aber nicht beachtete Urteile zu einer Leistung oder Unterlassung derer. Sie wird primär im Falle der Uneinbringlichkeit eines Zwangsgeldes angewandt.
Da wir hier in keinem juristischen Forum sind, verwende ich die Begriffe synonym - letztlich geht es in beiden Fällen um die Erzwingung von Handlungen.
Der Neandertaler hat geschrieben:(29 Aug 2018, 11:15)
Da im vorliegenden Fall Zwangsgelder nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, soll nun eine eventuelle "Zwangshaft" vom EuGh geprüft werden - da dieser Eingriff in der Tat eine Schwere darstellt und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in besonderem Maße zu beachten ist. Aber ich sehe keine "elementare Grundrechte beeinträchtigt" - es sei denn, Du erkennst alleine in gerichtlichen Urteilen schon, daß "elementare Grundrechte beeinträchtigt" werden?

Höhere Zwangsgelder ... ich-weiß-nicht? Was sollen diese bringen? Rechte Tasche - linke Tasche.
Siehe hierzu meine Antwort oben auf Dampflok94. Es handelt sich um eine vertretbare Handlung, die von einem Beauftragten wahrgenommen werden kann, also ist Haft nicht das gleich geeignete, mildere Mittel damit verglichen. Die Vollstreckung von Beugehaft ist vom GG gegen Landesregierungen oder Bundesregierungen nicht vorgesehen.
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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Experte.
DerExperte hat geschrieben:Da wir hier in keinem juristischen Forum sind, verwende ich die Begriffe synonym - letztlich geht es in beiden Fällen um die Erzwingung von Handlungen.
OK! Ich muß mich entschuldigen!
  • Mea culpa!
Da ich mich recht viel mit rechtlichen Angelegenheiten beschäftige - mit Gesetzen und deren Anwendung, reagiere ich zumeist etwas kleinlich und sehe eher die feinen Unterschiede. Der Unterschied zwischen Beugehaft bzw. Erzwingungshaft und (Ersatz-) Zwangshaft ist eher juristischer Natur - RICHTIG! In erster Linie wollt ich aber damit ausdrücken, daß Beugehaft oder Erzwingungshaft, wie auch (Ersatz-) Zwangshaft, wie Du schon betont hast, ultimo ratio ist.
  • ... daß dazu immer, wie wohl auch geschehen, Vorbedingungen (Zwangsgelder) nicht erfüllt sein müßen.
Da aber anscheinend, wie in dem SZ-Artikel geschrieben, diese Zwangsgelder brav gezahlt wurden, scheinen diese Voraussetzungen nicht (vollkommen) gegeben - deshalb die Anrufung des EuGh.

À propos "Im Übrigen ist die Nichtbefolgung von Recht durch ein Land ein Fall für den Bundeszwang nach dem GG.":
  • Dies gilt für eine Nichtbeachtung eines Bundesgesetzes:
    • Bundesrecht bricht Landesrecht!
Die "Luftqualitätsrichtlinie" (2008/50/EG vom 21. Mai 2008 über "Luftqualität und saubere Luft für Europa") ist eine EU-Richtlinie. Hierzulande ist diese Richtlinie durch mehrere Änderungen des "Bundes-Immissionsschutzgesetzes" und der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft sowie den "Erlass der Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen" umgesetzt worden.In viele deutschen Städten wurden zur Umsetzung der darin genannten und EU-weiten Grenzwerte Luftreinhalte- und Aktionspläne aufgestellt, die insbesondere den Straßenverkehr einbezogen. Es führt aber kein Weg dran vorbei, daß der Grund dessen, eine EU-Richtlinie ist. Wären diese Luftreinhalte- und Aktionspläne der Städte ausschließlich aufgrund eines Bundesgesetzes erfolgt, wäre es wohl kein Problem, Bundesrecht anzuwenden - Bundesrecht bricht Landesrecht! Aber EU-Recht? Auch deshalb die Anfrage, denke ich.

Zumindest sollte man die komplexe Situation berücksichtigen:
  • ... auch wenn hier in keinem Jura-Forum sind
    • EU-Recht - Bundesrecht - Landesrecht!
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Re: Juristen prüfen Beugehaft für Regierung

Beitrag von DerExperte »

Der Neandertaler hat geschrieben:(30 Aug 2018, 17:18)
À propos "Im Übrigen ist die Nichtbefolgung von Recht durch ein Land ein Fall für den Bundeszwang nach dem GG.":
  • Dies gilt für eine Nichtbeachtung eines Bundesgesetzes:
    • Bundesrecht bricht Landesrecht!
Die "Luftqualitätsrichtlinie" (2008/50/EG vom 21. Mai 2008 über "Luftqualität und saubere Luft für Europa") ist eine EU-Richtlinie. Hierzulande ist diese Richtlinie durch mehrere Änderungen des "Bundes-Immissionsschutzgesetzes" und der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft sowie den "Erlass der Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen" umgesetzt worden.In viele deutschen Städten wurden zur Umsetzung der darin genannten und EU-weiten Grenzwerte Luftreinhalte- und Aktionspläne aufgestellt, die insbesondere den Straßenverkehr einbezogen. Es führt aber kein Weg dran vorbei, daß der Grund dessen, eine EU-Richtlinie ist. Wären diese Luftreinhalte- und Aktionspläne der Städte ausschließlich aufgrund eines Bundesgesetzes erfolgt, wäre es wohl kein Problem, Bundesrecht anzuwenden - Bundesrecht bricht Landesrecht! Aber EU-Recht? Auch deshalb die Anfrage, denke ich.

Zumindest sollte man die komplexe Situation berücksichtigen:
  • ... auch wenn hier in keinem Jura-Forum sind
    • EU-Recht - Bundesrecht - Landesrecht!
Die Formulierung ist sicherlich etwa sunpräzise geraten, natürlich überprüft die Nichtbefolgung von Landesrecht durch ein Land nur die Gerichtsbarkeit des Landes selbst, solange es hierfür Gerichtsbarkeiten vorhält. Zunächst einmal kann ich die Überlegung nachvollziehen, ob EU-geprägtes Bundesrecht eine "Bundespflicht" i. S. d. Art. 37 GG ist. Die Idee hat schon etwas für sich. Richtlinien geben den EU-Staaten nur Mindestvorgaben vor, die Ausgestaltung verbleibt bei ihnen, und der Bund hat diese durch die von dir zitierten Normen eigenständig vorgenommen. Insofern würde ich hier zunächst bejahen, dass Bundesrecht vorliegt. Ist die Umsetzung dieses Bundesrechtes aber auch eine Bundespflicht? Bei EU-Recht ließe sich sicherlich der Integrationsauftrag aus Art. 23 GG als Bundespflicht fruchtbar machen. Die Durchsetzung der europarechtsfreundlichen Grundhaltung des GG halte ich aufgrund ihrer enormen Wichtigkeit für die Durchsetzung des Europarechts auch für grundsätzlich exekutionstauglich i. S. d. Art. 37 GG. Fraglich ist für mich allerdings die Vorlage an den EuGH - die Frage selbst dreht sich ja nicht wirklich um das materielle Recht, sondern um die Durchsetzung mittels Zwang, also eine verfahrensrechtliche Frage des Vollstreckungsrechts. Natürlich wird es der EuGH sich nicht nehmen lassen, dazu was zu sagen, das Argument wird wie immer effet utile lauten. Gleichwohl ist das Terrain für den EuGH durchaus steinig und ich halte eine ultra-vires-Kontrolle durch das BVerfG für nicht völlig ausgeschlossen.
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