Hallo Brainiac.
Ich nehme mir, frecherweise, erstmal nur einen thematischen Punkt heraus, um das, was Du selber festgestellt hast, zu erörtern:
Brainiac hat geschrieben:Es ist oft rein sachlich extrem schwierig bis unmöglich, die Erreichung politischer Ziele überhaupt zu bewerten.
... und um Dein angebrachtes Argument zu entkräften:
Brainiac hat geschrieben:Eine Würdigung der Zielerreichung seitens einer parteipolitisch neutralen Stelle hätte einen erheblich höheren Stellenwert.
... in Bezug auf Überprüfung des Erreichten - ob dies den Ankündigungen entspricht. ... daß also das Nichterreichen ein Fehler ist, es also gerügt werden muß.
Brainiac hat geschrieben:Die letzte GroKo hatte eine "Lebensleistungsrente" angekündigt. Das wurde beerdigt. Wann und wo hat das die Opposition thematisiert?
Vorab - etwas Grundsätzliches:
- mit einer Lebensleistungsrente sollte die Altersarmut der Rentner bekämpft werden. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter nicht zum Sozialamt gehen müssen. Somit sollten zukünftige Renten (ab Januar 2017), denen niedrige Entgeltpunktenanzahl zugesprochen wurde, mit dieser "solidarischen Lebensleistungsrente" angehoben werden. für langjährig Versicherte, die mindestens 40 Beitragsjahre vorweisen können und trotzdem nicht über das Grundsicherungsniveau von rund 850 Euro im Monat hinauskommen, ist diese sogenannte "solidarische Lebensrente" gedacht, nicht für die teilzeitjobbende Chefarztgattin - dies sollte dabei eine Bedürftigkeitsprüfung sicherstellen. Hört sich gut an - sehr löblich.
Voraussetzung:
- Der Versicherte muß bis zu einer Übergangszeit bis zum Jahr 2022 insgesamt 35 Jahre Wartezeit nachweisen. Danach sind es 40 Jahre Wartezeit, wobei 5 Jahre Zeiten des Bezugs von Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre anerkannt werden. Die Wartezeit setzt sich in der Regel aus Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und Kinderberücksichtigungszeiten zusammen. Zusätzlich zu der Wartezeit von 40 Jahren muss der Versicherte ab dem Jahr 2023 noch eine betriebliche Altersversorgung oder eine private Rente nachweisen können.
Das heißt also im Klartext:
- Liegen die Wartezeiten vor, wird die Rente auf 30 Entgeltpunkte aufgestockt. Aber immer nur dann, wenn weniger als 30 Entgeltpunkte vorliegen. Sodann bekommt dieser Rentner durch diese "solidarische Lebensrente" eine Bruttomonatsrente von 913,50€ - anstatt dieser maximalen 850 Euro. Zudem muß der Versicherte ab dem Jahr 2023 zusätzlich noch eine betriebliche Altersversorgung oder eine private Rente nachweisen können.
Abgesehen davon, daß jemand, der eh schon wenig verdient, sich nicht davon auch noch eine private Rentenversicherung leisten kann - was ja wohl auch eine Voraussetzung zur Inanspruchnahme dieser "solidarischen Lebensrente" sein soll, ... abgesehen davon:
- was ist nun, wenn 30 statt 29 Entgeltpunkte erreicht wurde?
oder jemand, der zwar die Voraussetzung eines Geringverdieners erfüllt, aber die geforderten Wartezeiten nicht erfüllt?
oder jemand, der diese geforderten Wartezeiten übererfüllt und daher mehr als diese 850 Euro bekommt?- ... sagen wir mal 851 Euro.
... vom Gesetz her bekämen die also keine "solidarische Lebensrente".
Wenn ich 851 Euro bekäme - für etwa 30 Endgeldpunkte, aber jemand für 29 Endgeldpunkte letztlich über 900 Euro, ... ich wäre nur sauer!
Diese oder dergleichen Argumenten wurden vorgebracht, um diese "solidarische Lebensrente" zu verhindern. Warum diese "solidarische Lebensrente" nun nicht eingeführt wurde, ... wer weiß ... vielleicht, weil den Befürwortern dessen die Unsinnigkeit auch mittlerweile eingeleuchtet ist. Ist ja auch egal! Du aber möchtest lediglich darauf prüfen, ob die "Erfolge" auch den Ankündigungen entsprechen - seinen diese nun sinnvoll oder nicht. Wäre es nicht unsinnig, wenn Du jemanden letztlich dazu verpflichten möchtest, daß er etwas einhält und/oder einführt, was schon vorher als unsinnig erkannt worden ist?
Dies würde vielleicht auch erklären, warum die Opposition das Thema der Nicht-Einführung dieser "solidarische Lebensrente" nicht mehr thematisiert hat. Eine Ansprache zur Nicht-Einführung würde zumindest in meinen Ohren wie Rechthaberei klingen.
Oder nehmen wir die Pkw-Maut. So wie angedacht war, war sie nicht nur nicht-europarechtskonform, sie war auch unsinnig. Sie wurde aber trotzdem im Koalitionsvertrag als Ankündigung (unter bestimmten Voraussetzungen) aufgeführt - ist also im Grunde genommen auch eine Art "Versprechen". Möchtest Du nun Politik daran messen und verpflichten, ihre "Versprechen" auch einzulösen?
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)