Tomaner hat geschrieben:(07 Aug 2018, 17:29)
Als Gleichstellung im Zusammenhang mit behinderten Menschen werden rechtliche und administrative Vorgaben bezeichnet, mit denen „die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen beseitigt oder verhindert werden“soll sowie die eine Chancengleichheit gewährleisten sollen.
Mit der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 – der so genannten Rahmenrichtlinie Beschäftigung – wurde ein allgemeiner Rahmen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf festgelegt. Sie ist eines der Kernstücke der Gleichstellungspolitik der Europäischen Union.
Zentraler Aspekt dieser Richtlinie ist die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, sich an den Gleichbehandlungsgrundsatz zu halten. Außerdem werden die Begriffe mittelbare Diskriminierung und unmittelbare Diskriminierung definiert, und Fälle, in denen eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist.
Deutschland
Die nationale Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG erfolgte in Deutschland mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 1. Mai 2002. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich der öffentlichen Verwaltungen und Dienststellen, soweit der Bund dafür zuständig ist. Es ist zudem ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“). Kernziel des Gesetzes ist die Barrierefreiheit.
Gleichstellung (Homosexuelle)
Unter der Gleichstellung von Homosexuellen wird das Erreichen der Gleichberechtigung und der faktischen Chancengleichheit von homosexuellen und heterosexuellen Menschen verstanden.
In verschiedenen Ländern (Belgien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Island, Argentinien, Südafrika, Dänemark, Uruguay, Brasilien, Vereinigtes Königreich, den Vereinigten Staaten, Neuseeland, Luxemburg, Finnland, Kolumbien und Mexiko) steht die Ehe gleichgeschlechtlichen Paaren offen. In den meisten Fällen sind auch alle Rechte und Pflichten, die mit dieser Institution einhergehen, für gleichgeschlechtliche Paare ebenfalls erreichbar.
Gleichstellung (Soziale Herkunft)
Eine Gleichstellung bezüglich der sozialen Herkunft bedeutet, dass niemand aufgrund seiner Sozialen Herkunft benachteiligt werden darf. Sie ist im Grundgesetz Art. 3 Absatz 3 vorgesehen. Der Grundsatz des Diskriminierungsverbots wurde durch die Proklamierung der Charta der Grundrechte im Dezember 2000 bestätigt, wonach neben den sechs in Artikel 13 EG-Vertrag aufgeführten Diskriminierungsgründe abgedeckten sieben zusätzliche Gründe aufgelistet werden, zu denen auch die soziale Herkunft zaehlt.
Gleichstellung der Geschlechter
Gleichstellung der Geschlechter (englisch: „Gender Equality“) ist der Prozess tatsächlicher Gleichstellung von Geschlechtern in rechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf ihr persönliches und berufliches Entfaltungspotential in einer Gesellschaft (Chancengleichheit). Gleichstellung als Ausdruck sozialer Gerechtigkeit führt zu einer gleichen Teilhabe an persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Damit schafft Gleichstellung der Geschlechter auch die Freiheit und den gesellschaftlichen Raum, individuelle Lebensentwürfe zu realisieren.
Statt der älteren Bezeichnung Gleichstellung von Frau und Mann wird in jüngerer Zeit der neutralere Ausdruck Gleichstellung der Geschlechter bevorzugt. Damit soll auf den gleichberechtigten Anspruch auf Gleichheit von Mann und Frau und möglichen dritten Geschlechtern (Transgendern) verwiesen werden.
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Deine erzkonservative Ansichten fndet in fortschrittlichen Ländern bei weitem keine Mehrheiten. Glasklare Mehrheiten in allen fortschrittlichen Ländern Schwubeleien vorzuwerfen, ist einfach nur peinlich. Eine überwältigende Mehrheit denkt anders und hat es ncht nötig, von die beleidigt zu werden. Gehe am Besten zu super erzkonservativen bis hin zu rechtsradikalen Stammtischen, da wirst du bejubelt. Bei der Mehrheit des Volkes aller fortgeschrittenen Nationen nicht.