Marsu hat geschrieben:(06 Aug 2018, 22:42)
Weil andere Fälle andere Fälle sind. Sie sind nicht gleich, sondern eben anders. Der Gedanke, einen Menschen für eine Tat zu bestrafen, weil ein anderer Mensch eine andere Tat begangen hat, ist unsinnig. Analogien, wie ihre, sind im Strafrecht nicht erlaubt, weil sie Interpretationen eines Paragraphen über dessen Wortlaut hinaus zulassen. Sie führen letztlich zu einer Unbestimmtheit des Strafrechts. Unbestimmt wiederum darf das Strafrecht nicht sein, weil man dann vor einem bestimmten Handeln nicht wissen kann, ob man für dieses Handeln möglicherweise bestraft wird.
Warum verzichten Sie nicht einfach auf Ihre Analogien und weisen dem Al-Qaida-Mitglied den Vorwurf des Mordes anhand des Wortlauts des §211 StGB nach? So machen es die Richter ja auch.
Ich bin nicht der Richter. Mir liegt keinerlei Beweismaterial vor, weder zu diesem noch zu irgend einem anderen Fall.
Allerdings kann ich logisch denken. Dass Analogien im Strafrecht nicht erlaubt sind, ist mir bekannt. Trotzdem müssen Gesetze interpretiert werden, und wenn das alles so eindeutig wäre, wie Sie sagen, dann bräuchten wir nur eine Instanz, ja, sogar - vielleicht abgesehen von der Beweisaufnahme - nur einen Algorithmus.
So funktioniert die Welt aber nicht. Das zeigt ja schon die 180°-Wendung, die seit 2011 bei KZ-Wärtern vonstatten geht - ein bisschen spät, würde ich sagen. Was hat sich denn eigentlich verändert? Gab es neue Gesetze? Nein. Die Interpretation hat sich verändert, weil sich die Menschen verändert haben. Und wie wurde den KZ-Wächtern nun konkret ein Mord nachgewiesen? Richtig: überhaupt nicht, ebensowenig wie es bei Frau Zschäpe gelang, außer eben mit Hilfe einer sehr weitgehenden Interpretation der Gesetze.
Ich sehe deswegen nicht, wie man eine solche Interpretation nicht auf Islamisten übertragen kann. Natürlich müsste die Anwesenheit in einem Terrorlager bewiesen werden, aber wie gesagt: Ich bin nicht dafür da, die Arbeit für die Juristen zu machen.
Für den Typen in Frage hätte ich aber eine einfachere Lösung: Einfach nicht mehr einreisen lassen. Dazu müsste man aber erst einmal die Grenzen schützen, denn im Grunde kann er ja einfach wieder einreisen, denn aufgrund des Beschlusses der allmächtigen Merkel darf er an der Grenze ja nicht abgewiesen werden.
Und da wundert man sich, dass sich viele Leute von diesem "Rechtsstaat" mit Grausen abwenden.