Flaschengeist hat geschrieben:(01 Apr 2018, 12:54)
Dann wäre der Angriff auf Serbien mit der BW nicht möglich gewesen. Denn dieser Angriff war Völkerrechtswidrig.
Ein Genozid wäre völkerrechtswidrig und dieser ist in Gestalt einer Nothilfe verhindert worden.
Auch die Unterstützung der US Truppen bei Überfall auf den Irak war ein Verstoß gegen das Völkerrecht.
Wenn ich mich recht entsinne, sind damals Strafanzeigen gegen die Bundesregierung erhoben worden, wobei die Justiz jedoch keinen Anfangsverdacht erkannte. Ergo, nichtig.