Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
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Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und weiß daher nicht ob solche (vielleicht trivialen) Interessensfragen hier in die Kategorie "Innenpolitik - Verfassung" gehören.
Seit einer kurzen Zeit habe ich mir ein Grundgesetzbuch (41. Auflage 2007, Beck-Texte dtv) erworben, um mich mit dem deutschen Recht näher auseinander zu setzen.
Meine Frage bezieht sich auf Die Grundrechte Art.3,(3): "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt werden.[...]." Zum einen verstehe ich nicht ganz weswegen im Grundgesetz der Begriff der "Rasse" zur Unterscheidung von Menschen benutzt wird. Es ist klar, dass der Absatz ausdrücken soll, dass niemand aufgrund seiner Unterschiede benachteiligt werden darf und der Begriff der "Rasse" in diesem Kontext keine Feindseligkeit hervorhebt. Es wird doch trotzdem Ausgesagt, dass eine rassistische Untergliederung trotzdem präsent ist.
Eine legitime Begründung dieser Formulierung wäre vielleicht, dass es nicht dazu dient die Position des deutschen Rechts zu repräsentieren, sondern um Personen, welche rassistische Weltanschauungen hegen juristisch davon abzuhalten benachteiligungen gegenüber andere durchzusetzen. Es wäre jedoch dann bedenkenswert den Sachverhalt so diffus auszudrücken.
Es würde mich freuen eine weitere Meinung zu hören, vielleicht auch von einem Juristen oder jemanden der sich mit dem Grundgesetz bzw. gesetzlichen Schreibensart auskennt. 2007 ist ja auch immerhin 11 Jahre her. Die Zeit rast.
Grüße
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Meine Frage bezieht sich auf Die Grundrechte Art.3,(3): "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt werden.[...]." Zum einen verstehe ich nicht ganz weswegen im Grundgesetz der Begriff der "Rasse" zur Unterscheidung von Menschen benutzt wird. Es ist klar, dass der Absatz ausdrücken soll, dass niemand aufgrund seiner Unterschiede benachteiligt werden darf und der Begriff der "Rasse" in diesem Kontext keine Feindseligkeit hervorhebt. Es wird doch trotzdem Ausgesagt, dass eine rassistische Untergliederung trotzdem präsent ist.
Eine legitime Begründung dieser Formulierung wäre vielleicht, dass es nicht dazu dient die Position des deutschen Rechts zu repräsentieren, sondern um Personen, welche rassistische Weltanschauungen hegen juristisch davon abzuhalten benachteiligungen gegenüber andere durchzusetzen. Es wäre jedoch dann bedenkenswert den Sachverhalt so diffus auszudrücken.
Es würde mich freuen eine weitere Meinung zu hören, vielleicht auch von einem Juristen oder jemanden der sich mit dem Grundgesetz bzw. gesetzlichen Schreibensart auskennt. 2007 ist ja auch immerhin 11 Jahre her. Die Zeit rast.
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Link:
Zitat Anfang:
Das Merkmal der Rasse verbietet die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund deren Einteilung in Rassen. Dieses Merkmal wurde in Art. 3 Absatz 3 Satz 1 GG aufgenommen, um eine Rassendiskriminierung zu vermeiden, wie sie sich in der Zeit des Nationalsozialmus ereignete.[107]
Zitat Ende.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Artikel ... eutschland
Der Artikel verbietet die Einteilung in Rassen. Er ist ungenau formuliert.
Zitat Anfang:
Das Merkmal der Rasse verbietet die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund deren Einteilung in Rassen. Dieses Merkmal wurde in Art. 3 Absatz 3 Satz 1 GG aufgenommen, um eine Rassendiskriminierung zu vermeiden, wie sie sich in der Zeit des Nationalsozialmus ereignete.[107]
Zitat Ende.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Artikel ... eutschland
Der Artikel verbietet die Einteilung in Rassen. Er ist ungenau formuliert.
Das ist Kapitalismus:
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Da gibts bereits viel Lesestoff...
8. September 2008, 21:48 Uhr
Grundgesetz: Diskussion über Abschaffung des Begriffs Rasse - FAZ
www.faz.net › Politik › Inland
05.03.2014
Antidiskriminierungsstelle - Aktuelles - Begriff „Rasse“ durch ...
http://www.antidiskriminierungsstelle.d ... 50309.html
09.03.2015 -
Ein Grundgesetz ohne „Rasse“ - Deutsches Institut für Menschenrechte
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... z_ohne_ras...
von H Cremer - 2010 - Zitiert von: 10 - Ähnliche Artikel
16.04.2010 - Diskriminierungsverbotes im Grundgesetz. Mit diesem Positionspapier empfiehlt das Deutsche. Institut für Menschenrechte eine Änderung des Diskri minierungsverbotes in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grund gesetz (GG): Der Begriff „ Rasse“ sollte gestrichen werden, ohne den Schutzbereich der Norm dadurch ...
Ein "standard" März/April Thema...
http://www.sueddeutsche.de/wissen/grund ... s-1.696404Das bundesdeutsche Grundgesetz von 1949 entspricht diesem Gedanken. Artikel 3 schreibt vor: "Niemand darf wegen (...) seiner Rasse, (...) benachteiligt oder bevorzugt werden." Im 2006 verabschiedeten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz heißt es: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse (...) zu verhindern oder zu beseitigen."
Gegen diese Formulierungen wendet sich jetzt das Deutsche Institut für Menschenrechte. Das Institut fordert, es mögen die Gesetze umformuliert werden, in denen auf die Rasse von Menschen Bezug genommen wird. Was das Grundgesetz angeht, ist dafür eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.
Weil das Grundgesetz wie ein Anzug ist, der schon mehr als 50-mal der jeweiligen Mode entsprechend im Detail umgeändert wurde, ist die Forderung des Instituts für Menschenrechte nichts Ungewöhnliches. Zudem ist sie vernünftig.
8. September 2008, 21:48 Uhr
Grundgesetz: Diskussion über Abschaffung des Begriffs Rasse - FAZ
www.faz.net › Politik › Inland
05.03.2014
Antidiskriminierungsstelle - Aktuelles - Begriff „Rasse“ durch ...
http://www.antidiskriminierungsstelle.d ... 50309.html
09.03.2015 -
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von H Cremer - 2010 - Zitiert von: 10 - Ähnliche Artikel
16.04.2010 - Diskriminierungsverbotes im Grundgesetz. Mit diesem Positionspapier empfiehlt das Deutsche. Institut für Menschenrechte eine Änderung des Diskri minierungsverbotes in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grund gesetz (GG): Der Begriff „ Rasse“ sollte gestrichen werden, ohne den Schutzbereich der Norm dadurch ...
Ein "standard" März/April Thema...
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
du hast dir kürzlich (irgendwann in 2018 nehme ich an) einen Gesetzestext von 2007 besorgt damit du dir über die aktuelle Rechtslage im Klaren wirst?Zarathustra hat geschrieben:(25 Mar 2018, 12:49)
Hallo,
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Literaturempfehlung:
http://www.beck-shop.de/von-muench-kuni ... duct=25432
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Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Das Internet dürfte hier ausreichen.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(25 Mar 2018, 13:07)
du hast dir kürzlich (irgendwann in 2018 nehme ich an) einen Gesetzestext von 2007 besorgt damit du dir über die aktuelle Rechtslage im Klaren wirst?
https://www.buzer.de/gesetz/5041/l.htm
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/B ... 10949.html
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Ja, da ich es für meine Zwecke als ausreichend erachtet hatte. Ein aktuelles wäre vielleicht trotzdem nicht verkehrt gewesen...3x schwarzer Kater hat geschrieben:(25 Mar 2018, 13:07)
du hast dir kürzlich (irgendwann in 2018 nehme ich an) einen Gesetzestext von 2007 besorgt damit du dir über die aktuelle Rechtslage im Klaren wirst?
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Und was sind deine Zwecke?Zarathustra hat geschrieben:(25 Mar 2018, 14:50)
Ja, da ich es für meine Zwecke als ausreichend erachtet hatte.
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Hallo Zarathustra.
Abgesehen von den guten Ratschlägen, repektive: der sinnvollen Fragen, die teilweise wenig ausreichendes Interesse an derartigen Fragen aufzeigen, ...
die grundsätzlichen, "unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt" bleiben auch nach etlichen Jahren die gleichen.
Rasse - Heimat - Herkunft:
Abgesehen von den guten Ratschlägen, repektive: der sinnvollen Fragen, die teilweise wenig ausreichendes Interesse an derartigen Fragen aufzeigen, ...
die grundsätzlichen, "unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt" bleiben auch nach etlichen Jahren die gleichen.
- (obiges Zitat ist der Präambel: "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" - Resolution der UN-Generalversammlung: 217 A (III)) entnommen.
- ...inspiriert und konkretisiert von Menschen, die diese Überwunden haben.
Rasse - Heimat - Herkunft:
- Auch wenn Jemandes Herkunft Deutschland ist - weil hier geboren, er die selbe Sprache spricht (ohne Akzent), er sogar den selben Glauben vertritt, ... er also Deutschland als seine Heimat bezeichnet, kann trotzdem, aufgrund der oben genannten Rassentheorie, seine ursprüngliche Herkunft ... die Herkunft seiner Eltern oder Urgroßeltern eine andere sein. Demnach würde er aufgrund dessen in eine andere "Rasse" eingeteilt.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Hier kommts aber drauf an wie tiefgehend deine juristische Vorbildung ist - es reicht eben nicht aus, wenn man den taxt eines Gesetzes lesen kann . . . daher meine Kommentarempfehlung, Ingo v. Münch, ist - gerade wenns um Grundrechte geht - eine echt KapazitätZarathustra hat geschrieben:(25 Mar 2018, 14:50)
Ja, da ich es für meine Zwecke als ausreichend erachtet hatte. Ein aktuelles wäre vielleicht trotzdem nicht verkehrt gewesen...
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Das Grundgesetz wurde unmittelbar nach der Nazizeit ausgedacht. Damals ging man mit dem Begriff Rasse unbefangener um.Zarathustra hat geschrieben:(25 Mar 2018, 12:49)
Hallo,
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Seit einer kurzen Zeit habe ich mir ein Grundgesetzbuch (41. Auflage 2007, Beck-Texte dtv) erworben, um mich mit dem deutschen Recht näher auseinander zu setzen.
Meine Frage bezieht sich auf Die Grundrechte Art.3,(3): "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt werden.[...]." Zum einen verstehe ich nicht ganz weswegen im Grundgesetz der Begriff der "Rasse" zur Unterscheidung von Menschen benutzt wird. Es ist klar, dass der Absatz ausdrücken soll, dass niemand aufgrund seiner Unterschiede benachteiligt werden darf und der Begriff der "Rasse" in diesem Kontext keine Feindseligkeit hervorhebt. Es wird doch trotzdem Ausgesagt, dass eine rassistische Untergliederung trotzdem präsent ist.
Eine legitime Begründung dieser Formulierung wäre vielleicht, dass es nicht dazu dient die Position des deutschen Rechts zu repräsentieren, sondern um Personen, welche rassistische Weltanschauungen hegen juristisch davon abzuhalten benachteiligungen gegenüber andere durchzusetzen. Es wäre jedoch dann bedenkenswert den Sachverhalt so diffus auszudrücken.
Es würde mich freuen eine weitere Meinung zu hören, vielleicht auch von einem Juristen oder jemanden der sich mit dem Grundgesetz bzw. gesetzlichen Schreibensart auskennt. 2007 ist ja auch immerhin 11 Jahre her. Die Zeit rast.
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Einen besseren Eindruck unseres Grundgesetzes zu erhalten, welche die juristischen Rahmenbedingungen unserer Gesellschaft bilden.
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Vielen Dank für die Empfehlung - du musst jedoch auch zugeben, dass diese recht kostspielig ist und für einen Studenten ist Geld leider nicht in einer unendlichen Menge vorhanden...Moses hat geschrieben:(25 Mar 2018, 19:07)
Hier kommts aber drauf an wie tiefgehend deine juristische Vorbildung ist - es reicht eben nicht aus, wenn man den taxt eines Gesetzes lesen kann . . . daher meine Kommentarempfehlung, Ingo v. Münch, ist - gerade wenns um Grundrechte geht - eine echt Kapazität
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Das Problem mit der unkommentierten Ausgabe des GG, ist das vollkommene Fehlen von juristisch relevanten Kommentaren und Erklärungen. In meiner Ausgabe "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Kommentar von Hans D. Jarass und Bodo Pieroth" nehmen die notwendigen Kommentare allein für Artikel 3 GG (von Seite 90 bis 137) eng gedruckte 47 Seiten ein.
Der Kommentar 136 nimmt u.a. z.B. auf frühere Ausbürgerung auf Grund der Rasse Stellung und nennt ein Urteil des BVerfGE. Da dies Bezug auf das Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 nimmt, wo u.a. von „Angehörige rassefremden Volkstums“ u.ä. Formulierungen die mit dem GG unvereinbar sind, muss wohl um verständliche Kontinuität zu diesen nach GG (und nicht nur nach diesem) unzulässigen Verhältnissen herzustellen, diese inzwischen als "unwissenschaftlich" erkannte Benennung, welche unzureichend mit "Ethnien" beschrieben werden könnte, weiter im GG stehen.
Es wird dadurch eine klare Absage an alles was als "Rasse" - "rassistisch" begründete Sachverhalte genutzt werden könnte, hergestellt. Der Begriff "Abstammung" vermeidet zwar den direkten Bezug zur wissenschaftlich unhaltbaren Bezeichnung "Rasse", erfüllt aber seinen Zweck, wenn z.B. die Ablehnung eines Nachmieters wegen seiner Eigenschaft als Roma als Begründung angeführt wird - vielmehr sind (wie immer) konkrete Ablehnungsgründe notwendig.
Im Bereich Rasse ist die Verweigerung des Gaststättenzutritts für Farbige nicht zulässig.
Was die aktuelle Ausgabe des GG angeht, ist die 5. Auflage 2018 mit Rechtsstand März 2018 auch als Kindle Edition für 1,99 € zu haben. Ich habe inzwischen eine kleine Sammlung von früheren GG Auflagen zur Verfügung, wollte aber sicher sein, das Artikel 3 GG noch immer "seiner Rasse" enthält - das ist auch weiterhin der Fall !
Das og. Buch enthält in der 8. Auflage von 2006 1193 eher "unverdauliche" Seiten. Die wohl neuste Ausgabe "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Handkommentar Gebundene Ausgabe – 2. März 2018" deren Ankauf verschiebe ich vorläufig noch, womöglich ändert sich ja noch einiges über das Folgend hinaus :
Am besten man erklärt sich selbst zum "Reichsbürger" dann ist die "Firma" sowieso nicht mehr zuständig....
Der Kommentar 136 nimmt u.a. z.B. auf frühere Ausbürgerung auf Grund der Rasse Stellung und nennt ein Urteil des BVerfGE. Da dies Bezug auf das Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 nimmt, wo u.a. von „Angehörige rassefremden Volkstums“ u.ä. Formulierungen die mit dem GG unvereinbar sind, muss wohl um verständliche Kontinuität zu diesen nach GG (und nicht nur nach diesem) unzulässigen Verhältnissen herzustellen, diese inzwischen als "unwissenschaftlich" erkannte Benennung, welche unzureichend mit "Ethnien" beschrieben werden könnte, weiter im GG stehen.
Es wird dadurch eine klare Absage an alles was als "Rasse" - "rassistisch" begründete Sachverhalte genutzt werden könnte, hergestellt. Der Begriff "Abstammung" vermeidet zwar den direkten Bezug zur wissenschaftlich unhaltbaren Bezeichnung "Rasse", erfüllt aber seinen Zweck, wenn z.B. die Ablehnung eines Nachmieters wegen seiner Eigenschaft als Roma als Begründung angeführt wird - vielmehr sind (wie immer) konkrete Ablehnungsgründe notwendig.
Im Bereich Rasse ist die Verweigerung des Gaststättenzutritts für Farbige nicht zulässig.
Was die aktuelle Ausgabe des GG angeht, ist die 5. Auflage 2018 mit Rechtsstand März 2018 auch als Kindle Edition für 1,99 € zu haben. Ich habe inzwischen eine kleine Sammlung von früheren GG Auflagen zur Verfügung, wollte aber sicher sein, das Artikel 3 GG noch immer "seiner Rasse" enthält - das ist auch weiterhin der Fall !
Das og. Buch enthält in der 8. Auflage von 2006 1193 eher "unverdauliche" Seiten. Die wohl neuste Ausgabe "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Handkommentar Gebundene Ausgabe – 2. März 2018" deren Ankauf verschiebe ich vorläufig noch, womöglich ändert sich ja noch einiges über das Folgend hinaus :
Hier noch ein Link : Jura - Schemata nun ob die wirklich empfehlenswert ist, davon bin ich nach einem Blick aufs Impressum nichtmehr so ganz überzeugt - die sollten das wirklich besser wissen : "Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg ..... - hat es leider nichtDie 12. Auflage -
Aktualität ist oberstes Gebot. Schwerpunkt der Neuauflage ist die grundlegenden Reform des Finanzausgleichsrechts, die – bezogen auf die betroffenen Bestimmungen – die umfangreichste Verfassungsänderung seit Bestehen des Grundgesetzes darstellt. Die damit zusammenhängenden, auch prüfungsrelevanten neuen Fragestellungen werden ebenso wie die geänderten Vorschriften in Sachen Parteienfinanzierung verständlich erläutert.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dessen wichtige Entscheidungen (z.B. zum Verbot der NPD, zur Tarifeinheit, zu Kontroll-und Informationsrechten des Parlamentes oder zum Dritten Geschlecht) sämtlich ausgewertet wurden und in die Kommentierung eingeflossen sind. Aber auch die Judikatur der – insbesondere obersten – Fachgerichte sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union ist, wo immer geboten, sorgsam berücksichtigt.
Allen Benutzern des Kommentars – Studierenden, Rechtsanwälten, Regierungsbeamten und Richtern ebenso wie politisch Interessierten ohne juristisches Vorwissen – steht damit eine verlässliche Informationsquelle zur Verfügung, die alle Fragen beantwortet, die sich bei der Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes ergeben.
Am besten man erklärt sich selbst zum "Reichsbürger" dann ist die "Firma" sowieso nicht mehr zuständig....
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
ich habe mir unter anderem den Münch während des Studiums zugelegt, ich hab ihn heute noch -Zarathustra hat geschrieben:(25 Mar 2018, 20:39)
Vielen Dank für die Empfehlung - du musst jedoch auch zugeben, dass diese recht kostspielig ist und für einen Studenten ist Geld leider nicht in einer unendlichen Menge vorhanden...
aber ein guter Student kennt doch eine gut sortierte Bibliothek oder nicht
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Machen Tierzüchter noch heute.Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(25 Mar 2018, 19:18)
Das Grundgesetz wurde unmittelbar nach der Nazizeit ausgedacht. Damals ging man mit dem Begriff Rasse unbefangener um.
Der ganze Darwinismus basiert darauf, dass sich aus fortpflanzungstechnisch voneinander isolierten Populationen mit der Zeit Unterarten ausdifferenzieren, deren äußere Merkmale, aber auch Wesensart oder zum Beispiel Krankheitsimmunitäten sie und ihre Nachkommen von den anderen Artgenossen unterscheiden und im Laufe der Zeit sogar zur Entstehung neuer Arten führen kann.
Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Nun sind Menschen keine Zuchttiere und noch nie waren wir so durchmischt wie heute. Doch schon vor Generationen galt die Idee von substantiellen nationalen Unterschieden im Sinne eigenständiger arischer, asiatischer, jüdischer, slawischer, negrider... "Rasse" als nicht haltbar.Quatschki hat geschrieben:(25 Mar 2018, 21:08)
Machen Tierzüchter noch heute.
Der ganze Darwinismus basiert darauf, dass sich aus fortpflanzungstechnisch voneinander isolierten Populationen mit der Zeit Unterarten ausdifferenzieren, deren äußere Merkmale, aber auch Wesensart oder zum Beispiel Krankheitsimmunitäten sie und ihre Nachkommen von den anderen Artgenossen unterscheiden und im Laufe der Zeit sogar zur Entstehung neuer Arten führen kann.
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Was machen die Anthropologen denn, wenn sie zum Beispiel Pygmäenstämme erforschen?Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(25 Mar 2018, 21:12)
Nun sind Menschen keine Zuchttiere und noch nie waren wir so durchmischt wie heute. Doch schon vor Generationen galt die Idee von substantiellen nationalen Unterschieden im Sinne eigenständiger arischer, asiatischer, jüdischer, slawischer, negrider... "Rasse" als nicht haltbar.
Menschenzucht war wirtschaftlich uninteressant, weil es auf herkömmliche Art zehn oder zwanzig Generationen bräuchte, um brauchbare Ergebnisse zu erzielen. Mittlerweile hat die Gentechnik da ganz andere Möglichkeiten oder wird sie in absehbarer Zukunft haben. Und dann bin ich mal gespannt, wie das ins Grundgesetz einfließen wird.
Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Sie erfinden keine Rassen. Sie führen auch keine Erbgutuntersuchung mit dem Ziel, separate Rassen nachzuweisen.Quatschki hat geschrieben:(25 Mar 2018, 21:26)
Was machen die Anthropologen denn, wenn sie zum Beispiel Pygmäenstämme erforschen?
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Deswegen gibt es an jeder Uni eine BibliothekZarathustra hat geschrieben:(25 Mar 2018, 20:39)
Vielen Dank für die Empfehlung - du musst jedoch auch zugeben, dass diese recht kostspielig ist und für einen Studenten ist Geld leider nicht in einer unendlichen Menge vorhanden...
Ist echt eine feine Sache ... kann man die Bücher ausleihen, zahlt also nix. man muss sie nur in einem ordentlichen Zustand fristgerecht zurück geben.
Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte
Zum Thema: Der Begriff "Rasse" im Grund Gesetz bezieht sich, wie so vieles, auf die Erfahrungen aus der Nazi Diktatur.
Das wurde auch weiter oben schon mal erwähnt.
Wir hatten in einem Seminar mal eine ähnliche Diskussion und heute, wäre der Begriff Ethnie sicherlich dem Zeitgeist angebrachter .
Aus der Zeit seiner Entstehung und den unmittelbaren Erfahrungen der Mütter und Väter des Grund Gesetz mit der Nazi Ideologie war der Begriff "Rasse" aber verständlicher.
Auch weil sich das Grund Gesetz als Gegenentwurf direkt auf die Erfahrungen mit der NS Ideologie bezieht.
Das wurde auch weiter oben schon mal erwähnt.
Wir hatten in einem Seminar mal eine ähnliche Diskussion und heute, wäre der Begriff Ethnie sicherlich dem Zeitgeist angebrachter .
Aus der Zeit seiner Entstehung und den unmittelbaren Erfahrungen der Mütter und Väter des Grund Gesetz mit der Nazi Ideologie war der Begriff "Rasse" aber verständlicher.
Auch weil sich das Grund Gesetz als Gegenentwurf direkt auf die Erfahrungen mit der NS Ideologie bezieht.