Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

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Zarathustra
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Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von Zarathustra »

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und weiß daher nicht ob solche (vielleicht trivialen) Interessensfragen hier in die Kategorie "Innenpolitik - Verfassung" gehören.
Seit einer kurzen Zeit habe ich mir ein Grundgesetzbuch (41. Auflage 2007, Beck-Texte dtv) erworben, um mich mit dem deutschen Recht näher auseinander zu setzen.
Meine Frage bezieht sich auf Die Grundrechte Art.3,(3): "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt werden.[...]." Zum einen verstehe ich nicht ganz weswegen im Grundgesetz der Begriff der "Rasse" zur Unterscheidung von Menschen benutzt wird. Es ist klar, dass der Absatz ausdrücken soll, dass niemand aufgrund seiner Unterschiede benachteiligt werden darf und der Begriff der "Rasse" in diesem Kontext keine Feindseligkeit hervorhebt. Es wird doch trotzdem Ausgesagt, dass eine rassistische Untergliederung trotzdem präsent ist.
Eine legitime Begründung dieser Formulierung wäre vielleicht, dass es nicht dazu dient die Position des deutschen Rechts zu repräsentieren, sondern um Personen, welche rassistische Weltanschauungen hegen juristisch davon abzuhalten benachteiligungen gegenüber andere durchzusetzen. Es wäre jedoch dann bedenkenswert den Sachverhalt so diffus auszudrücken.


Es würde mich freuen eine weitere Meinung zu hören, vielleicht auch von einem Juristen oder jemanden der sich mit dem Grundgesetz bzw. gesetzlichen Schreibensart auskennt. 2007 ist ja auch immerhin 11 Jahre her. Die Zeit rast.

Grüße
Adam Smith
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von Adam Smith »

Link:

Zitat Anfang:

Das Merkmal der Rasse verbietet die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund deren Einteilung in Rassen. Dieses Merkmal wurde in Art. 3 Absatz 3 Satz 1 GG aufgenommen, um eine Rassendiskriminierung zu vermeiden, wie sie sich in der Zeit des Nationalsozialmus ereignete.[107]

Zitat Ende.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Artikel ... eutschland

Der Artikel verbietet die Einteilung in Rassen. Er ist ungenau formuliert.
Das ist Kapitalismus:

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Teeernte
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von Teeernte »

Da gibts bereits viel Lesestoff...
Das bundesdeutsche Grundgesetz von 1949 entspricht diesem Gedanken. Artikel 3 schreibt vor: "Niemand darf wegen (...) seiner Rasse, (...) benachteiligt oder bevorzugt werden." Im 2006 verabschiedeten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz heißt es: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse (...) zu verhindern oder zu beseitigen."

Gegen diese Formulierungen wendet sich jetzt das Deutsche Institut für Menschenrechte. Das Institut fordert, es mögen die Gesetze umformuliert werden, in denen auf die Rasse von Menschen Bezug genommen wird. Was das Grundgesetz angeht, ist dafür eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.

Weil das Grundgesetz wie ein Anzug ist, der schon mehr als 50-mal der jeweiligen Mode entsprechend im Detail umgeändert wurde, ist die Forderung des Instituts für Menschenrechte nichts Ungewöhnliches. Zudem ist sie vernünftig.
http://www.sueddeutsche.de/wissen/grund ... s-1.696404

8. September 2008, 21:48 Uhr


Grundgesetz: Diskussion über Abschaffung des Begriffs Rasse - FAZ
www.faz.net › Politik › Inland
05.03.2014

Antidiskriminierungsstelle - Aktuelles - Begriff „Rasse“ durch ...
http://www.antidiskriminierungsstelle.d ... 50309.html
09.03.2015 -

Ein Grundgesetz ohne „Rasse“ - Deutsches Institut für Menschenrechte
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... z_ohne_ras...
von H Cremer - ‎2010 - ‎Zitiert von: 10 - ‎Ähnliche Artikel
16.04.2010 - Diskriminierungsverbotes im Grundgesetz. Mit diesem Positionspapier empfiehlt das Deutsche. Institut für Menschenrechte eine Änderung des Diskri minierungsverbotes in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grund gesetz (GG): Der Begriff „ Rasse“ sollte gestrichen werden, ohne den Schutzbereich der Norm dadurch ...


Ein "standard" März/April Thema...
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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3x schwarzer Kater
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Zarathustra hat geschrieben:(25 Mar 2018, 12:49)

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und weiß daher nicht ob solche (vielleicht trivialen) Interessensfragen hier in die Kategorie "Innenpolitik - Verfassung" gehören.
Seit einer kurzen Zeit habe ich mir ein Grundgesetzbuch (41. Auflage 2007, Beck-Texte dtv)
du hast dir kürzlich (irgendwann in 2018 nehme ich an) einen Gesetzestext von 2007 besorgt damit du dir über die aktuelle Rechtslage im Klaren wirst?
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Moses
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von Moses »

Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Adam Smith
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von Adam Smith »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(25 Mar 2018, 13:07)

du hast dir kürzlich (irgendwann in 2018 nehme ich an) einen Gesetzestext von 2007 besorgt damit du dir über die aktuelle Rechtslage im Klaren wirst?
Das Internet dürfte hier ausreichen.

https://www.buzer.de/gesetz/5041/l.htm

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/B ... 10949.html
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Zarathustra
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von Zarathustra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(25 Mar 2018, 13:07)

du hast dir kürzlich (irgendwann in 2018 nehme ich an) einen Gesetzestext von 2007 besorgt damit du dir über die aktuelle Rechtslage im Klaren wirst?
Ja, da ich es für meine Zwecke als ausreichend erachtet hatte. Ein aktuelles wäre vielleicht trotzdem nicht verkehrt gewesen...
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3x schwarzer Kater
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Zarathustra hat geschrieben:(25 Mar 2018, 14:50)

Ja, da ich es für meine Zwecke als ausreichend erachtet hatte.
Und was sind deine Zwecke?
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Der Neandertaler
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Zarathustra.
Abgesehen von den guten Ratschlägen, repektive: der sinnvollen Fragen, die teilweise wenig ausreichendes Interesse an derartigen Fragen aufzeigen, ...
die grundsätzlichen, "unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt" bleiben auch nach etlichen Jahren die gleichen.
  • (obiges Zitat ist der Präambel: "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" - Resolution der UN-Generalversammlung: 217 A (III)) entnommen.
Behalte immer im Hinterkopf, daß die Verfassung ... unser Grundgesetz angesicht der Vorkommnisse und der Greultaten der Nazizeit geschrieben wurde.
  • ...in­s­pi­rie­rt und konkretisiert von Menschen, die diese Überwunden haben.
Es gab in der Nazizeit die sogenannte Rassentheorie - auch bekannt als Rassenkunde oder Rassenlehre. Diese teilte die Menschheit in verschiedene Rassen ein - was ja auch weitgehend unserem (undifferenzierten) Klischee-Denken entspricht. Dazu wurden den einzelnen Individuen, aufgrund einem äußeren Erscheinungsbild entsprechende phänotypische und typologische Charaktereigenschaften an- oder abgesprochen, angenommen oder einfach nur behauptet. Aufgrund äußerlicher Merkmale wie Hautfarbe, Behaarung oder Schädelform wurde unterschieden. Aus alledem ergaben sich also bestimmte "Rassen". Folglich war es also eine Klassifizierung des Menschen - eine Auf- oder Abwertung dessen. Menschen wurden so also als sogenannte "Rasse" kategorisiert und beurteilt. Dies ist also "Rassismus"!

Rasse - Heimat - Herkunft:
  • Auch wenn Jemandes Herkunft Deutschland ist - weil hier geboren, er die selbe Sprache spricht (ohne Akzent), er sogar den selben Glauben vertritt, ... er also Deutschland als seine Heimat bezeichnet, kann trotzdem, aufgrund der oben genannten Rassentheorie, seine ursprüngliche Herkunft ... die Herkunft seiner Eltern oder Urgroßeltern eine andere sein. Demnach würde er aufgrund dessen in eine andere "Rasse" eingeteilt.
Ich denke: deswegen die differenzierte und subtile Unterscheidung!?!
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Moses
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von Moses »

Zarathustra hat geschrieben:(25 Mar 2018, 14:50)

Ja, da ich es für meine Zwecke als ausreichend erachtet hatte. Ein aktuelles wäre vielleicht trotzdem nicht verkehrt gewesen...
Hier kommts aber drauf an wie tiefgehend deine juristische Vorbildung ist - es reicht eben nicht aus, wenn man den taxt eines Gesetzes lesen kann . . . daher meine Kommentarempfehlung, Ingo v. Münch, ist - gerade wenns um Grundrechte geht - eine echt Kapazität
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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imp
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von imp »

Zarathustra hat geschrieben:(25 Mar 2018, 12:49)

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und weiß daher nicht ob solche (vielleicht trivialen) Interessensfragen hier in die Kategorie "Innenpolitik - Verfassung" gehören.
Seit einer kurzen Zeit habe ich mir ein Grundgesetzbuch (41. Auflage 2007, Beck-Texte dtv) erworben, um mich mit dem deutschen Recht näher auseinander zu setzen.
Meine Frage bezieht sich auf Die Grundrechte Art.3,(3): "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt werden.[...]." Zum einen verstehe ich nicht ganz weswegen im Grundgesetz der Begriff der "Rasse" zur Unterscheidung von Menschen benutzt wird. Es ist klar, dass der Absatz ausdrücken soll, dass niemand aufgrund seiner Unterschiede benachteiligt werden darf und der Begriff der "Rasse" in diesem Kontext keine Feindseligkeit hervorhebt. Es wird doch trotzdem Ausgesagt, dass eine rassistische Untergliederung trotzdem präsent ist.
Eine legitime Begründung dieser Formulierung wäre vielleicht, dass es nicht dazu dient die Position des deutschen Rechts zu repräsentieren, sondern um Personen, welche rassistische Weltanschauungen hegen juristisch davon abzuhalten benachteiligungen gegenüber andere durchzusetzen. Es wäre jedoch dann bedenkenswert den Sachverhalt so diffus auszudrücken.


Es würde mich freuen eine weitere Meinung zu hören, vielleicht auch von einem Juristen oder jemanden der sich mit dem Grundgesetz bzw. gesetzlichen Schreibensart auskennt. 2007 ist ja auch immerhin 11 Jahre her. Die Zeit rast.

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Das Grundgesetz wurde unmittelbar nach der Nazizeit ausgedacht. Damals ging man mit dem Begriff Rasse unbefangener um.
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Zarathustra
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von Zarathustra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(25 Mar 2018, 15:20)

Und was sind deine Zwecke?

Einen besseren Eindruck unseres Grundgesetzes zu erhalten, welche die juristischen Rahmenbedingungen unserer Gesellschaft bilden.
Zarathustra
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von Zarathustra »

Moses hat geschrieben:(25 Mar 2018, 19:07)

Hier kommts aber drauf an wie tiefgehend deine juristische Vorbildung ist - es reicht eben nicht aus, wenn man den taxt eines Gesetzes lesen kann . . . daher meine Kommentarempfehlung, Ingo v. Münch, ist - gerade wenns um Grundrechte geht - eine echt Kapazität
Vielen Dank für die Empfehlung - du musst jedoch auch zugeben, dass diese recht kostspielig ist und für einen Studenten ist Geld leider nicht in einer unendlichen Menge vorhanden...
immernoch_ratlos
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von immernoch_ratlos »

Das Problem mit der unkommentierten Ausgabe des GG, ist das vollkommene Fehlen von juristisch relevanten Kommentaren und Erklärungen. In meiner Ausgabe "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Kommentar von Hans D. Jarass und Bodo Pieroth" nehmen die notwendigen Kommentare allein für Artikel 3 GG (von Seite 90 bis 137) eng gedruckte 47 Seiten ein.

Der Kommentar 136 nimmt u.a. z.B. auf frühere Ausbürgerung auf Grund der Rasse Stellung und nennt ein Urteil des BVerfGE. Da dies Bezug auf das Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 nimmt, wo u.a. von „Angehörige rassefremden Volkstums“ u.ä. Formulierungen die mit dem GG unvereinbar sind, muss wohl um verständliche Kontinuität zu diesen nach GG (und nicht nur nach diesem) unzulässigen Verhältnissen herzustellen, diese inzwischen als "unwissenschaftlich" erkannte Benennung, welche unzureichend mit "Ethnien" beschrieben werden könnte, weiter im GG stehen.

Es wird dadurch eine klare Absage an alles was als "Rasse" - "rassistisch" begründete Sachverhalte genutzt werden könnte, hergestellt. Der Begriff "Abstammung" vermeidet zwar den direkten Bezug zur wissenschaftlich unhaltbaren Bezeichnung "Rasse", erfüllt aber seinen Zweck, wenn z.B. die Ablehnung eines Nachmieters wegen seiner Eigenschaft als Roma als Begründung angeführt wird - vielmehr sind (wie immer) konkrete Ablehnungsgründe notwendig.

Im Bereich Rasse ist die Verweigerung des Gaststättenzutritts für Farbige nicht zulässig.

Was die aktuelle Ausgabe des GG angeht, ist die 5. Auflage 2018 mit Rechtsstand März 2018 auch als Kindle Edition für 1,99 € zu haben. Ich habe inzwischen eine kleine Sammlung von früheren GG Auflagen zur Verfügung, wollte aber sicher sein, das Artikel 3 GG noch immer "seiner Rasse" enthält - das ist auch weiterhin der Fall ! :cool:

Das og. Buch enthält in der 8. Auflage von 2006 1193 eher "unverdauliche" Seiten. Die wohl neuste Ausgabe "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Handkommentar Gebundene Ausgabe – 2. März 2018" deren Ankauf verschiebe ich vorläufig noch, womöglich ändert sich ja noch einiges über das Folgend hinaus :
Die 12. Auflage -
Aktualität ist oberstes Gebot. Schwerpunkt der Neuauflage ist die grundlegenden Reform des Finanzausgleichsrechts, die – bezogen auf die betroffenen Bestimmungen – die umfangreichste Verfassungsänderung seit Bestehen des Grundgesetzes darstellt. Die damit zusammenhängenden, auch prüfungsrelevanten neuen Fragestellungen werden ebenso wie die geänderten Vorschriften in Sachen Parteienfinanzierung verständlich erläutert.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dessen wichtige Entscheidungen (z.B. zum Verbot der NPD, zur Tarifeinheit, zu Kontroll-und Informationsrechten des Parlamentes oder zum Dritten Geschlecht) sämtlich ausgewertet wurden und in die Kommentierung eingeflossen sind. Aber auch die Judikatur der – insbesondere obersten – Fachgerichte sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union ist, wo immer geboten, sorgsam berücksichtigt.

Allen Benutzern des Kommentars – Studierenden, Rechtsanwälten, Regierungsbeamten und Richtern ebenso wie politisch Interessierten ohne juristisches Vorwissen – steht damit eine verlässliche Informationsquelle zur Verfügung, die alle Fragen beantwortet, die sich bei der Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes ergeben.
Hier noch ein Link : Jura - Schemata nun ob die wirklich empfehlenswert ist, davon bin ich nach einem Blick aufs Impressum nichtmehr so ganz überzeugt - die sollten das wirklich besser wissen : "Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg ..... :dead: - hat es leider nicht

Am besten man erklärt sich selbst zum "Reichsbürger" dann ist die "Firma" sowieso nicht mehr zuständig.... :thumbup:
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von Moses »

Zarathustra hat geschrieben:(25 Mar 2018, 20:39)

Vielen Dank für die Empfehlung - du musst jedoch auch zugeben, dass diese recht kostspielig ist und für einen Studenten ist Geld leider nicht in einer unendlichen Menge vorhanden...
ich habe mir unter anderem den Münch während des Studiums zugelegt, ich hab ihn heute noch -
aber ein guter Student kennt doch eine gut sortierte Bibliothek oder nicht ;)
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von Quatschki »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(25 Mar 2018, 19:18)

Das Grundgesetz wurde unmittelbar nach der Nazizeit ausgedacht. Damals ging man mit dem Begriff Rasse unbefangener um.
Machen Tierzüchter noch heute.
Der ganze Darwinismus basiert darauf, dass sich aus fortpflanzungstechnisch voneinander isolierten Populationen mit der Zeit Unterarten ausdifferenzieren, deren äußere Merkmale, aber auch Wesensart oder zum Beispiel Krankheitsimmunitäten sie und ihre Nachkommen von den anderen Artgenossen unterscheiden und im Laufe der Zeit sogar zur Entstehung neuer Arten führen kann.
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von imp »

Quatschki hat geschrieben:(25 Mar 2018, 21:08)

Machen Tierzüchter noch heute.
Der ganze Darwinismus basiert darauf, dass sich aus fortpflanzungstechnisch voneinander isolierten Populationen mit der Zeit Unterarten ausdifferenzieren, deren äußere Merkmale, aber auch Wesensart oder zum Beispiel Krankheitsimmunitäten sie und ihre Nachkommen von den anderen Artgenossen unterscheiden und im Laufe der Zeit sogar zur Entstehung neuer Arten führen kann.
Nun sind Menschen keine Zuchttiere und noch nie waren wir so durchmischt wie heute. Doch schon vor Generationen galt die Idee von substantiellen nationalen Unterschieden im Sinne eigenständiger arischer, asiatischer, jüdischer, slawischer, negrider... "Rasse" als nicht haltbar.
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von Quatschki »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(25 Mar 2018, 21:12)

Nun sind Menschen keine Zuchttiere und noch nie waren wir so durchmischt wie heute. Doch schon vor Generationen galt die Idee von substantiellen nationalen Unterschieden im Sinne eigenständiger arischer, asiatischer, jüdischer, slawischer, negrider... "Rasse" als nicht haltbar.
Was machen die Anthropologen denn, wenn sie zum Beispiel Pygmäenstämme erforschen?

Menschenzucht war wirtschaftlich uninteressant, weil es auf herkömmliche Art zehn oder zwanzig Generationen bräuchte, um brauchbare Ergebnisse zu erzielen. Mittlerweile hat die Gentechnik da ganz andere Möglichkeiten oder wird sie in absehbarer Zukunft haben. Und dann bin ich mal gespannt, wie das ins Grundgesetz einfließen wird.
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imp
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Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von imp »

Quatschki hat geschrieben:(25 Mar 2018, 21:26)

Was machen die Anthropologen denn, wenn sie zum Beispiel Pygmäenstämme erforschen?
Sie erfinden keine Rassen. Sie führen auch keine Erbgutuntersuchung mit dem Ziel, separate Rassen nachzuweisen.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
odiug

Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von odiug »

Zarathustra hat geschrieben:(25 Mar 2018, 20:39)

Vielen Dank für die Empfehlung - du musst jedoch auch zugeben, dass diese recht kostspielig ist und für einen Studenten ist Geld leider nicht in einer unendlichen Menge vorhanden...
Deswegen gibt es an jeder Uni eine Bibliothek :thumbup:
Ist echt eine feine Sache ... kann man die Bücher ausleihen, zahlt also nix. man muss sie nur in einem ordentlichen Zustand fristgerecht zurück geben.
odiug

Re: Formulierungen des GG I. Die Grundrechte

Beitrag von odiug »

Zum Thema: Der Begriff "Rasse" im Grund Gesetz bezieht sich, wie so vieles, auf die Erfahrungen aus der Nazi Diktatur.
Das wurde auch weiter oben schon mal erwähnt.
Wir hatten in einem Seminar mal eine ähnliche Diskussion und heute, wäre der Begriff Ethnie sicherlich dem Zeitgeist angebrachter .
Aus der Zeit seiner Entstehung und den unmittelbaren Erfahrungen der Mütter und Väter des Grund Gesetz mit der Nazi Ideologie war der Begriff "Rasse" aber verständlicher.
Auch weil sich das Grund Gesetz als Gegenentwurf direkt auf die Erfahrungen mit der NS Ideologie bezieht.
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