Es ist wie bei all diesen "Diskussionen" - statt zunächst einmal zur "Basis" zu gehen,um nachzusehen, warum und wer überhaupt das leidige "Kindergeld" bekommt, wird fleißig um "Kaisers Bart" diskutiert. Nun werde das mal nachholen. Hier also mal die
"Bundesagentur für Arbeit" :
[center]Anspruch, Höhe, Dauer
In Deutschland soll die grundlegende Versorgung von Kindern sichergestellt werden. Dafür gibt es Kindergeld. Hier erhalten Sie die
wichtigsten Informationen zu dieser Leistung.[/center]
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld erhalten Sie für alle minderjährigen Kinder, die Sie regelmäßig versorgen und die in Ihrem Haushalt leben. Dazu zählen auch Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder. Vorausssetzung für Ihren Anspruch auf Kindergeld ist, dass Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz liegt.
Kindergeld erhält immer nur eine Person, in der Regel ein Elternteil. Kindergeld kann aber auch direkt an das Kind gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und sich selbst versorgt, also keinen Unterhalt von den Eltern bekommt.
Da er hier um Kindergeld für Ausländer geht :
"Kindergeldanspruch für Ausländer" Hier noch das passende Gesetz :
"Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
§ 1 Anspruchsberechtigte"In § 17 BKGG "Recht der Europäischen Gemeinschaft" geht es um den hiesigen "Aufreger" :
Soweit in diesem Gesetz Ansprüche Deutschen vorbehalten sind, haben Angehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Flüchtlinge und Staatenlose nach Maßgabe des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen die gleichen Rechte. Auch im Übrigen bleiben die Bestimmungen der genannten Verordnungen unberührt.
Unter "Geldtipps.de" fand ich folgende Formulierung :
Kindergeld erhalten in aller Regel die Eltern. Sie sind nach dem Gesetz die Anspruchsberechtigten. Doch ein Elternteil bekommt das Kindergeld nicht zur freien Verwendung für sich selbst, sondern für seine Kinder.
Das Kindergeld soll Eltern dabei unterstützen, den Lebensunterhalt ihrer Kinder sicherzustellen. Solange die Kinder zu Hause leben, leisten die Eltern sogenannten Naturalunterhalt: Sie geben dem Kind unter anderem Wohnung, Kleidung und Essen. Nur ein relativ kleiner Teil der Ausgaben dafür wird durch das Kindergeld bzw. die steuerlichen Kinderfreibeträge abgedeckt.
Soweit der gesetzliche Hintergrund.
Nun mal zu den Fakten (aus :
Quelle : ZON (21.03.2018) "Bundesagentur für Arbeit: Rund 350 Millionen Euro Kindergeld gehen ins Ausland" )
aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion.
Demnach wurde im Dezember des vergangenen Jahres an 215.499 ausländische Kinder, die nicht in Deutschland lebten, Kindergeld gezahlt. Die meisten Kinder wohnten in Polen (103.000), Kroatien (17.000) und Rumänien (17.000), heißt es in dem Bericht. Außerdem erhielten knapp 34.000 im Ausland lebende deutsche Kinder die Leistungen. Zum Vergleich: Im Dezember 2010 gab es laut den Zahlen Kindergeld für insgesamt 61.615 ausländische Kinder, die nicht in Deutschland lebten.
Den Angaben zufolge leben die weitaus meisten Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft, für die Kindergeld gezahlt wird, in Deutschland. Demnach wurde die staatliche Leistung im Dezember 2017 für 588.000 türkische, 155.000 polnische und 110.000 rumänische Kinder in Deutschland gezahlt.
- Verhältnisse aufgedröselt :
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- 588.000 türkische in D - in Türkei (???.???)
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- 155.000 polnische in D - in Polen (103.000)
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- 110.000 rumänische in D - in Rumänien (17.000)
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- ???.??? kroatische in D - in Kroatien (17.000)
Wer die fehlenden Zahlen hat kann die gerne nachliefern. Ich bitte darum. Addiert man die (bekannten) in D lebenden Kinder, kommt man auf : 853.000 Kinder die ihren Wohnsitz in D haben und deren Eltern für ihre Kinder Kindergeld beziehen. Die Zahl der kroatischen Kinder welche in D leben fehlt.
Addiert man die bekanntermaßen im Ausland lebenden Kinder, kommt man auf : 137.000 Kinder von Ausländern die nicht in D leben.
Gezahlt wurde insgesamt Kindergeld für 215.499 Kinder, die nicht in Deutschland lebten davon waren 34.000 im Ausland lebende deutsche Kinder. So ergibt sich als Summe 181.499 Kinder ausländischer Eltern für die Kindergeld bezahlt wurde, deren Kinder nicht zu diesem Zeitpunkt in D lebten. Zieht man die bekannten Nationalitäten mit 137.000 Kinder von Ausländern die nicht in D leben davon ab, bleiben 44.499 übrig.
Schade das die Zahl der bekannt in D lebenden ausländischen 853.000 Kinder nicht vollständig ist. Dennoch womit man sehr auf der sicheren Seite ist, ergeben sich daraus ( Summe 181.499 Kinder ausländischer Eltern) das "nur" weniger als 21% der ausländischen Kinder in ihren Heimatländern verweilen.
Menschen mit einem "spitzen Bleistift" könnten nun berechnen, was es D wohl kostet mehr als 853.000 Kinder die ja direkt in D die üblichen "Dienste" beanspruchen, hier zu versorgen und ob es nicht rein rechnerisch besser wäre diese Kinder ALLE zu Hause in der Türkei, in Polen, in Rumänien, in Kroatien oder sonstwo zu wissen - um dort diese Ressourcen zu belasten
Ich vermute mal, die Rechnung ginge sehr zu Gunsten des Biodeutschen Steuerzahlers aus - immerhin zahlt ja mindestens ein Elternteil Steuern in unserer Republik. Früher da war doch wirklich alles besser - da hatte man seine nahezu kostenlosen Arbeiter OST, die schon froh waren, wenn sie wenigstens ein lauwarmes Süppchen für ihre Dienste bekamen. Deren Kinder hat man gleich ganz entsorgt....
Kann das sein, das die AfD so was nicht überblickt und oder einfach dem dt, Michel sein Mützchen noch weiter über den Verstand ziehen möchte.....?
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)