Vor allem ist seine Aussage eine Ansage an die Grundrechte, die in unserer Verfassung festgelegt sind. Es gibt kein selektives Recht. Entweder es gilt für alle oder für Keinen.H2O hat geschrieben:(17 Mar 2018, 09:32)
Wer will ihm das Recht auf Gestaltung verwehren, außer einer entscheidungsfähigen Mehrheit? Er nimmt niemandem etwas weg. Aber er gibt auch nichts ohne Kampf ab. Das ist doch die Ansage.
"Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Ungeschriebene Gesetze nennt man Bräuche. Und die zu erzwingen, ist doch genau das, was Muslimen vorgehalten wird. Wie wär's, sich hier mal an der eigenen Nase zu fassen?Excellero hat geschrieben:(17 Mar 2018, 09:37)
Ich bin der Meinung daß wer hier leben will, sich bestmöglich anpassen sollte. Sich sozial und offen verhalten sollte, die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze achten sollte. Wer hingegen hierzulande ein Abbild seiner beheimateten Gesellschaft und Kultur etablieren möchte und so eine Paralel-Gesellschaft schaffen will, der gehört NICHT zu Deutschland.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Phobien sind auf Angsten und Befürchtungen beruhende Annahmen. Was wäre da noch zu differenzieren? Muß ich etwa Wohlverhalten zeigen, weil mein Nachbar sich ärgert? Daß meine Gartenzwerge nicht größer als 30 cm sein dürfen? Man sollte die Kirche mal im Dorfe lassen.H2O hat geschrieben:(17 Mar 2018, 09:42)
Die deutsche Sprache läßt durchaus unterschiedliche Bedeutungen von Befremden, Verärgerung und Angst zu. Sie schieben diese Begriffe zu Angstphobien zusammen. Etwas mehr Trennschärfe würde eine Diskussion überhaupt erst ermöglichen.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Guggsdu Goethe-Institut und denkst du nach.Senexx hat geschrieben:(17 Mar 2018, 09:49)
Das Problem reicht ja viel tiefer: Wieso lassen wir es eigentlich zu, dass eine ausländische Behörde, das türkische Religionsamt Ditib, Angestellte nach Deutschland schickt, um hier als Iman zu wirken? Wieso erhalten diese überhaupt eine Einreiseerlaubnis?
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Rassismus ist Quark. So weit hast du Recht.Roady66 hat geschrieben:(17 Mar 2018, 09:42)
Du erzählst Grimms Märchenwelt. Quark.
Wir können mit so einem altbackenen Seehofer umgehen. Dem politisch und menschlich Paroli bieten.
Beim Parolibieten gegen Alboga, Mayzak und Co lamentieren Typen wie du und Co Rassismus. Oder ähnlichen Quark.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Und bei Konflikten entscheidet dann das Arbeitsgericht.JJazzGold hat geschrieben:(17 Mar 2018, 09:55)
Ich gehe davon aus, dass eine Personalplanung so lange beantragte freie Tage vergibt, bis das Potential ausgereizt ist. Das lief zumindest bei uns so.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Der Satz ist dumm Tüch - ebenso wie der Wulffsche. Daher ist das kein "guter Start".Senexx hat geschrieben:(16 Mar 2018, 04:39)
Ich finde, das ist ein guter Start.
Zu Deutschland "gehört" keine Religion. Zu Deutschland "gehören" (als Bürger) Menschen, die verschiedensten Religionen angehören (oder auch nicht).
Zuletzt geändert von PeterK am Sa 17. Mär 2018, 11:50, insgesamt 2-mal geändert.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Du wünschst dir ein offenes Land, in dem DU leben kannst, wie du möchtest, aber andere haben sich dann deinen Vorstellung anzupassen. Und Abweichungen werden nicht geduldet. Ich hoffe, du begreifst selbst, WAS du da schreibst.Skeptiker hat geschrieben:(17 Mar 2018, 10:32)
Man kann durchaus darüber diskutiere ob Parallelgesellschaften für eine Region akzeptabel sind oder nicht.
Für ein Flächenland wie die USA kann ich diese in Grenzen nachvollziehen. Für ein eher kleines Land wie Deutschland mit entsprechend hoher Bevölkerungsdichte, sehe ich das nicht als Zielvorstellung.
Ich wünsche mir ein freies offenes Land, aber auch eines in dem man überall hingehen kann und man auf Menschen trifft die man versteht und deren Grundwerte/Ethik von meinen nicht fundamental (!) abweichen. Das ist eigentlich eine Beschreibung von Heimat. Es geht da weniger um Lederhosen und Bratwürstchen, eher darum ob die Kinder miteinander spielen können, man die gewohnten Dingen leben kann ohne dabei auf Probleme zu stoßen.
Es ist mir eben vollkommen egal welchen Hintergrund ein Mensch hat, mit dem ich mich menschlich verstehe. Es ist mir genauso egal welchen Hintergrund er hat, wenn ich merke, dass wir nicht nur in banalen, sondern sehr wichtigen Dingen fundamental unterschiedliche Grundwerte vertreten.
Ich kenne übrigens kaum Menschen die anders darüber denken. Für die einen ist es halt der Glaubensunterschied Säkularer Staat/Islam, für die anderen die Frage einer modernen Gesellschaft kontra islamischem Wertesystem, für wieder andere ist es die quasi religiöse Auseinandersetzung rechts/links. Jeder hat irgendeine Vorstellung davon was er nicht dulden würde. Einzelne abweichende Meinungen kann man dabei verschmerzen, aber wenn ganze Regionen einen Ethikwechsel durchmachen, dann ist das mit erheblichen Spannungen verbunden.
Schwer vorstellbar? Denk einfach mal drüber nach, wie es wäre wenn Dein Ort von Amischen übernommen werden würde. Das sind nette Leute, aber es würde Dein Leben umkrempeln. Du würdest Deiner Freiheit beraubt Dein Leben zu leben wie Du das möchtest. Jede Freiheit stößt halt auf die Freiheit der anderen. Je enger man zusammenlebt, umso eher.
Ich kann es nur immer wieder sagen; Auf dem Land gibt es keine Möglichkeit Parallelgesellschaften zu bilden und ich sehe dort Integration am besten gelöst.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
SEINE Meinungsfreiheit ist ihm unbenommen. Als Bundesminister hat er Neutralität zu wahren. Wie es erst kürzlich eine geschäftsführende Ministerin bescheinigt bekam.sunny.crockett hat geschrieben:(17 Mar 2018, 10:36)
Die einen dürfen die Meinung haben, islamisches Gesetz steht über Landesgesetz, solange es nicht zur Tat wird. Wenn Seehofer seine Meinung hat (die ja auch nicht zur Tat wird), ist das verwerflich. Seltsam.
Welche Grundrechte meinst du? Etwa Meinungsfreiheit, die du ihm absprechen willst?
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
"Er" wird aber nicht gefragt, ob er "Unsere" vertragen will. Es gibt ein gesetzliches Regelwerk, das nicht verhandelbar ist und innerhalb dessen hat er sich zu bewegen. Und innerhalb dieses Bereichs sind viele Spuren, in denen man sich bewegen kann.Roady66 hat geschrieben:(17 Mar 2018, 11:10)
Läufst ein wenig neben der Spur.
Die Gesetzgebung Ds ist in Randbereichen sicher Thema s. Familienrecht. Ob unsere Kultur den Islam verträgt, ist nicht die Frage. Die Frage ist, ob der Islam unsere vertragen will. Besonders wo er doch dazu gehören will Oder will er vielleicht doch was anderes.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Eben das wollen einige hier nicht lesen. Sie nehmen ganz selbstverständlich für sich das in Anspruch, was sie anderen vorhalten.PeterK hat geschrieben:(17 Mar 2018, 11:47)
Der Satz ist dumm Tüch - ebenso wie der Wulffsche. Daher ist das kein "guter Start".
Zu Deutschland "gehört" keine Religion. Zu Deutschland "gehören" (als Bürger) Menschen, die verschiedensten Religionen angehören (oder auch nicht).
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Du sägst auch. So What?Roady66 hat geschrieben:(17 Mar 2018, 11:50)
Was möchtest du jetzt damit sagen?
Altbacken hat mit Rechtssicherheit nichts zu tun. Mit an dem sägen auch nicht. Jeder stellt sich so auf, wie er will. Dazu gibt das Recht Sicherheit. Nur wer ein anderes Rechtsempfinden, sogar Rechrsauffassung hat, der könnte sägen wollen. Das die Neuen hier am Rechtsgedanke herumschrauben wollen, ist dir sicher nicht entgangen. Wer dämliches orientalisches Revhtsverständnis hier herein bringen will, der sägt. Der mach liberale und rechtstreue Menschen böse.
Der Neue sollte die Finger davon lassen. Gibt weniger Bösmiteinander.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Mit der Aussage, die dem Artikel 4 des Grundgesetzes widerspricht, ist man alles andere als neutral. Das kann er im Bierzelt nach der 10. Runde verkünden, aber nicht als offizielle Aussage das Bundesmuseumsministeriums.Roady66 hat geschrieben:(17 Mar 2018, 11:51)
Hat das Innenministerium den Islam schon verboten. Oder ist man da noch neutral?
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Ein Morast, den Relativierer und Selektierer, die denken wie du, geschaffen haben.....
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Ist doch klar; hier geht es aber um Fragen der sich schlecht integrierenden islamischen Anteils unserer Mitbürger. "Der da hat ja auch...!" halte ich in dieser Diskussion für kindisch.zollagent hat geschrieben:(17 Mar 2018, 11:32)
Nicht nur "schlecht integrierte Muslime", sondern alle Bürger! Daher auch die Bürger, die meinen, hier IHRE Weltsicht als die alleinig Gültige festschreiben zu wollen!
Sie dürfen sich hier gern als Beschützer von Gefährdern aufspielen; ich übernehme die Rolle dessen, der darauf drängt, daß Gefährder zurück geführt werden, wenn die notwendigen Rechtsgrundlagen dafür gegeben sind.Jemand, der noch keinen Rechtsbruch begangen hat, ist definitiv werder zu belangen noch einzusperren. Das gilt auch für "Gefährder". Unser Rechtssystem schließt Sanktionen für noch nicht begangene Verbrechen aus.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Ob aber die Rassisten freiwillig zum Psychiater gehen? Meistens müssen sie erst, wenn sie ihrer Einstellung tatkräftig Ausdruck verliehen haben.Roady66 hat geschrieben:(17 Mar 2018, 11:54)
Wo aber keiner ist, ist keiner. Wo einer behauptet wird, ist das ein Fall für den Psychiater.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Ich bin kein "Beschützer von Gefährdern", ebensowenig wie du der Befürworter der "Rückführer" bist, sondern ein Beschützer der Bürgerrechte, die mit solchen Instrumentierungen Stück für Stück aufgeweicht werden. Daß ein Gutteil der "Gefährder" gar nicht abgeschoben werden kann, weil sie deutsche Staatsbürger sind, ist dir sicher entfallen,H2O hat geschrieben:(17 Mar 2018, 11:58)
Ist doch klar; hier geht es aber um Fragen der sich schlecht integrierenden islamischen Anteils unserer Mitbürger. "Der da hat ja auch...!" halte ich in dieser Diskussion für kindisch.
Sie dürfen sich hier gern als Beschützer von Gefährdern aufspielen; ich übernehme die Rolle dessen, der darauf drängt, daß Gefährder zurück geführt werden, wenn die notwendigen Rechtsgrundlagen dafür gegeben sind.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Und warum versuchst du dann, diese Religionsfreiheit einzuschränken, wegen Dingen, die schlichtweg von denen, die Betroffen wären, keiner getan hat?Roady66 hat geschrieben:(17 Mar 2018, 12:00)
Peter versteht das auch nicht. Der Satz geht ; Der Islam gehört nicht zu Deutschland.
Der Satz
Zu Deutschland gehört keine Religion, ist nicht die Antithese.
Die wäre:
Zu Deutschland gehört Religionsfreiheit.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Da sollt er bei Ihnen doch offene Türen einrennen. Er macht doch dasselbe wie Sie: Er bestreitet das "Gehören".PeterK hat geschrieben:(17 Mar 2018, 11:47)
Der Satz ist dumm Tüch - ebenso wie der Wulffsche. Daher ist das kein "guter Start".
Zu Deutschland "gehört" keine Religion. Zu Deutschland "gehören" (als Bürger) Menschen, die verschiedensten Religionen angehören (oder auch nicht).
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
DIESE Unterscheidung ist irrelevant. Beides beruht auf zwischenstaatlichen Abkommen. Man könnte monieren, wenn eine der beiden Seiten die Bestimmungen dieses Abkommens bricht. Aber nicht das Abkommen selber.Roady66 hat geschrieben:(17 Mar 2018, 12:20)
Zollagents Argument zieht nicht.
Grundlage hier ist der sog Zimmermann- Vertrag aus 1984. Der erlaubt der türkishen Saatsbehörde Dyanet die Entsendung der Imane. Die Entsendung der Image ist dort auf 5 Jahre beschränkt.
Für die Goethhe Institute gibt es zwischenstaatliche Kulturabkommen. Diese haben eine andere Ausrichtung. Da geht es um zwischenstaatlichen Kulturaustausch und nicht um Seelsorge.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Und damit will er zum Ausdruck bringen, daß der Art. 4 des GG nur selektiv angewendet wird. Das geht nicht. Punkt.Senexx hat geschrieben:(17 Mar 2018, 12:11)
Da sollt er bei Ihnen doch offene Türen einrennen. Er macht doch dasselbe wie Sie: Er bestreitet das "Gehören".
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Meine Frage war nicht, auf welcher Rechtsgrundlage das fußt, sondern warum wir so etwas erlauben, warum wir uns auf so etwas überhaupt einlassen?Roady66 hat geschrieben:(17 Mar 2018, 12:20)
Zollagents Argument zieht nicht.
Grundlage hier ist der sog Zimmermann- Vertrag aus 1984. Der erlaubt der türkishen Saatsbehörde Dyanet die Entsendung der Imane. Die Entsendung der Image ist dort auf 5 Jahre beschränkt.
Für die Goethhe Institute gibt es zwischenstaatliche Kulturabkommen. Diese haben eine andere Ausrichtung. Da geht es um zwischenstaatlichen Kulturaustausch und nicht um Seelsorge.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Wo genau hat Seehofer das Recht der Muslime auf freie Religionsausübung bestritten?zollagent hat geschrieben:(17 Mar 2018, 12:24)
Und damit will er zum Ausdruck bringen, daß der Art. 4 des GG nur selektiv angewendet wird. Das geht nicht. Punkt.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Vielleicht war die Bundesregierung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Meinung, daß die türkische Seite das besser könnte und man sich auf deutscher Seite den Aufwand sparen könnte. Kann natürlich auch andere Ursachen haben, aber Verträge sind nun mal einzuhalten, wir sind ja keine Trumps.Senexx hat geschrieben:(17 Mar 2018, 12:25)
Meine Frage war nicht, auf welcher Rechtsgrundlage das fußt, sondern warum wir so etwas erlauben, warum wir uns auf so etwas überhaupt einlassen?
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Selbstverständlich dürfen und sollen Muslime hier ihre Religion frei ausüben dürfen.
Was Sie Seehofer unterstellen, stimmt nicht. Aber Sie dürfen das gerne glauben.
Seehofer will sich mit den muslimischen Verbänden sogar an einen Tisch setzen und Fragen der Integration besprechen.
Und er sagte auch, dass die hier lebenen Muslime zu Deutschland gehörten. Können Sie nachlesen.
Was Sie Seehofer unterstellen, stimmt nicht. Aber Sie dürfen das gerne glauben.
Seehofer will sich mit den muslimischen Verbänden sogar an einen Tisch setzen und Fragen der Integration besprechen.
Und er sagte auch, dass die hier lebenen Muslime zu Deutschland gehörten. Können Sie nachlesen.
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Wieso widerspricht Seehofer Artikel 4? Er sagte ja, Muslime gehören zu Deutschland, nur der politische Islam gehört nicht zu uns. Übrigens gibt es zu Art.4 natürlich Einschränkungen, und da liegt dann das Problem des Islams in Deutschland, denn "der Islam" (gemeint sind hier Koranvorgaben und die Durchsetzung durch Islamverbände) widerspricht vielen anderen Gesetzen im Lande.zollagent hat geschrieben:(17 Mar 2018, 11:56)
Mit der Aussage, die dem Artikel 4 des Grundgesetzes widerspricht, ist man alles andere als neutral. Das kann er im Bierzelt nach der 10. Runde verkünden, aber nicht als offizielle Aussage das Bundesmuseumsministeriums.
Du sagst, "der Islam" gehört zu Deutschland, dann sind zwangsweise Beschneidungen, Unterdrückung der Frauen, Polygamie, Verheiratung von Kindern usw. auch zu akzeptieren.
Oder willst du sagen, der "halbe" Islam gehört zu Deutschland?
"Der Ansatz für Multikulti ist gescheitert, absolut gescheitert!" (Zitat Angela Merkel 2010)
"Dann sind die nicht insolvent, aber sie hören auf zu verkaufen." (Zitat Robert Habeck 2022)
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Der Innenminister wird vermutlich nichts unversucht lassen, Gefährder zu neutralisieren. Straftatbestände kann man beschreiben, so daß sie verhandelbar werden. Dann sind dies eben Grenzen der Bürgerrechte. Und wenn ich gesagt habe, daß natürlich die Rechtsgrundlagen für Rückführungen vorliegen müssen, dann meine ich das auch. Wieder nehme ich an, daß der Innenminister dort nicht sehr geduldig hinnehmen wird, was dort eingerissen ist.zollagent hat geschrieben:(17 Mar 2018, 12:01)
Ich bin kein "Beschützer von Gefährdern", ebensowenig wie du der Befürworter der "Rückführer" bist, sondern ein Beschützer der Bürgerrechte, die mit solchen Instrumentierungen Stück für Stück aufgeweicht werden. Daß ein Gutteil der "Gefährder" gar nicht abgeschoben werden kann, weil sie deutsche Staatsbürger sind, ist dir sicher entfallen,
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Verträge kann man auch kündigen. Wir sehen ja, wozu die Entsendung türkischer Beamter als Imane führt, zu einer Verbreitung antidemokratischen Gedankenguts und zur Verbreitung von Intoleranz und Hetze gegenüber Andersdenkenden, wie Kurden, Alewiten usw.zollagent hat geschrieben:(17 Mar 2018, 12:27)
Vielleicht war die Bundesregierung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Meinung, daß die türkische Seite das besser könnte und man sich auf deutscher Seite den Aufwand sparen könnte. Kann natürlich auch andere Ursachen haben, aber Verträge sind nun mal einzuhalten, wir sind ja keine Trumps.
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Mir egal, ich brauche weder Islam noch Judentum oder Christentum, schon gar nicht Fanatiker wie Salafisten, Wahabiten oder die Evangelikalen und Zeugen Jehovas,sunny.crockett hat geschrieben:(17 Mar 2018, 12:36)
Wieso widerspricht Seehofer Artikel 4? Er sagte ja, Muslime gehören zu Deutschland, nur der politische Islam gehört nicht zu uns. Übrigens gibt es zu Art.4 natürlich Einschränkungen, und da liegt dann das Problem des Islams in Deutschland, denn "der Islam" (gemeint sind hier Koranvorgaben und die Durchsetzung durch Islamverbände) widerspricht vielen anderen Gesetzen im Lande.
Du sagst, "der Islam" gehört zu Deutschland, dann sind zwangsweise Beschneidungen, Unterdrückung der Frauen, Polygamie, Verheiratung von Kindern usw. auch zu akzeptieren.
Oder willst du sagen, der "halbe" Islam gehört zu Deutschland?
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
So eine Diskussion Stelle ich mir spannend vor. Als erstes wird Seehofer den muslimischen Verbänden seinen Spruch "Der Islam gehört nicht zu Deutschland" erklären müssen. Mal sehen, ob sie eine gemeinsame Diskussionsgrundlage finden.Senexx hat geschrieben:(17 Mar 2018, 12:34)
Selbstverständlich dürfen und sollen Muslime hier ihre Religion frei ausüben dürfen.
Was Sie Seehofer unterstellen, stimmt nicht. Aber Sie dürfen das gerne glauben.
Seehofer will sich mit den muslimischen Verbänden sogar an einen Tisch setzen und Fragen der Integration besprechen.
Und er sagte auch, dass die hier lebenen Muslime zu Deutschland gehörten. Können Sie nachlesen.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Seehofer legt nach https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 27739.html und attakiert die SPD: Statt sich zu echauffieren, solle sie lieber daran mitarbeiten, die Spaltung der Gesellschaft zu überwinden.
Mir scheint, Seehofer hat endlich sein Thema gefunden. Wir dürfen vielleicht noch einiges erwarten.
Mir scheint, Seehofer hat endlich sein Thema gefunden. Wir dürfen vielleicht noch einiges erwarten.
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Wenn der Islam zu Deutschland gehören soll, muss folgendes auch akzeptiert werden.
Von der Website des Islamischen Zentrums München:
Darf ein muslimischer Mann seine Frau schlagen?
Dies ist ein mit Vorurteilen belastetes Thema, das sehr schwierig zu erklären ist Die entsprechende Koranstelle hierzu lautet: "Und jene (Frauen), deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede." (4:34).
Hinter dieser Entscheidung Gottes mag eine Weisheit stecken, die zunächst selbst der Propheten Muhammad (s) nicht erkannt hatte. Der Koranvers macht deutlich, dass im Falle einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe der Ehemann diese drei Schritten auf jeden Fall einhalten muss: Ermahnung, Trennung im Ehebett und Schlagen. Damit ist vor allem das Schlagen im Affekt verboten, was wohl in fast allen Fällen vorkommt. Zudem hat das Schlagen, wie es der Koran beschreibt, nach den Gelehrten eher einen symbolischen Charakter.
Die muslimische Frau hat andere Möglichkeiten, in Konfliktsituationen gegen ihren Mann vorzugehen. Dazu kann sie andere Familienmitglieder einschalten.
Welche Gültigkeit hat die Zeugenaussage der Frau im islamischen Recht?
Grundlage für den Sachverhalt der Zeugenaussage bildet der Koranvers 2:282: "Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann sollen es bezeugen ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen
Von der Website des Islamischen Zentrums München:
Darf ein muslimischer Mann seine Frau schlagen?
Dies ist ein mit Vorurteilen belastetes Thema, das sehr schwierig zu erklären ist Die entsprechende Koranstelle hierzu lautet: "Und jene (Frauen), deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede." (4:34).
Hinter dieser Entscheidung Gottes mag eine Weisheit stecken, die zunächst selbst der Propheten Muhammad (s) nicht erkannt hatte. Der Koranvers macht deutlich, dass im Falle einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe der Ehemann diese drei Schritten auf jeden Fall einhalten muss: Ermahnung, Trennung im Ehebett und Schlagen. Damit ist vor allem das Schlagen im Affekt verboten, was wohl in fast allen Fällen vorkommt. Zudem hat das Schlagen, wie es der Koran beschreibt, nach den Gelehrten eher einen symbolischen Charakter.
Die muslimische Frau hat andere Möglichkeiten, in Konfliktsituationen gegen ihren Mann vorzugehen. Dazu kann sie andere Familienmitglieder einschalten.
Welche Gültigkeit hat die Zeugenaussage der Frau im islamischen Recht?
Grundlage für den Sachverhalt der Zeugenaussage bildet der Koranvers 2:282: "Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann sollen es bezeugen ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen
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"Dann sind die nicht insolvent, aber sie hören auf zu verkaufen." (Zitat Robert Habeck 2022)
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
So ein Bundesinnenminister sitzt eindeutig am längeren Hebel. Also werden sie tunlichst auf Schmusekurs gehen.think twice hat geschrieben:(17 Mar 2018, 12:59)
So eine Diskussion Stelle ich mir spannend vor. Als erstes wird Seehofer den muslimischen Verbänden seinen Spruch "Der Islam gehört nicht zu Deutschland" erklären müssen. Mal sehen, ob sie eine gemeinsame Diskussionsgrundlage finden.
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Das bayrische Riesenbaby hat endlich die bundesdeutsche Bühne erklommen und muss nicht mehr nur in Bierzelten krakeelen.Senexx hat geschrieben:(17 Mar 2018, 13:00)
Mir scheint, Seehofer hat endlich sein Thema gefunden. Wir dürfen vielleicht noch einiges erwarten.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Zollagent, Du bis frei jede Äußerung von Menschen in Deinem ganz eigenen Sinne so zu verdrehen dass Sie Deinem ganz eigenen Weltbild entsprechen. Die Freiheit nimmst Du Dir, das steht Dir zu.zollagent hat geschrieben:(17 Mar 2018, 11:47)
Du wünschst dir ein offenes Land, in dem DU leben kannst, wie du möchtest, aber andere haben sich dann deinen Vorstellung anzupassen. Und Abweichungen werden nicht geduldet. Ich hoffe, du begreifst selbst, WAS du da schreibst.
Es ist aber leider sterbenslangweilig bei jedem Argument danach von Dir die immer gleichen stereotypen Bezichtigungen entgegengeworfen zu bekommen. Wie das nach vielen Unterhaltungen mit Dir wieder nicht anders zu erwarten war, hast Du auch hier wieder alles so verstanden, dass sich andere "meinen Vorstellungen anpassen sollen". Und in Deinem Kopf mag dabei der immer gleiche Film ablaufen wie der deutsche Proll einer syrischen Flüchtlingsfamilie ihre Religion verbieten will. Was für ein Quatsch!!
Mir steht der säkulare Moslem aus Syrien viel näher als der beschränkte Neonazi aus Sachsen. Man muss aber auch die Kraft haben zu erkennen was unserer Gesellschaft weiterhilft, und was sie gefährdet oder zurückwirft. Sieht man nämlich die Welt allzu ideologisch, dann entfernt man sich von ihr und irgendwann wird das Erwachen umso schmerzvoller.
Mein Eindruck ist, dass Du da mal tiefergehend drüber nachdenken solltest, anstatt Deine ganze Energie darein zu stecken einen Kampf gegen Windmühlen zu führen.
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Ein Gutes hat es ja: Die AfD kann einpacken. Die heulen ja jetzt schon, dass der Horst ihnen ihr einziges Thema klaut.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Was wollen Sie uns damit sagen?Alpha Centauri hat geschrieben:(17 Mar 2018, 12:40)
Mir egal, ich brauche weder Islam noch Judentum oder Christentum, schon gar nicht Fanatiker wie Salafisten, Wahabiten oder die Evangelikalen und Zeugen Jehovas,
Niemand hat verlangt, dass Sie zum Judentum oder Christentum oder Islam konvertieren.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Das ist nur teilweise richtig... primär geht es um das Gebot sich nicht vor zu drängeln, sein Wohnumfeld zu pflegen, ältere in Bus und Bahn sitzen zu lassen... unsw.zollagent hat geschrieben:(17 Mar 2018, 11:40)
Ungeschriebene Gesetze nennt man Bräuche. Und die zu erzwingen, ist doch genau das, was Muslimen vorgehalten wird. Wie wär's, sich hier mal an der eigenen Nase zu fassen?
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Von der Website der Frankfurter Moscheegemeinde.:
Scheidung seitens des Mannes
Wenn der Mann den Entschluß gefaßt hat, sich scheiden zu lassen (arabisch: talaq), muß er erst einmal warten, bis die Frau sich in einer blutungsfreien Phase befindet, in der sie keinen Beischlaf hatte. Erst dann darf er mündlich und ohne Zorn (in besonnenem Zustand) die Scheidung aussprechen. Selbstverständlich sollte es gute Gründe dafür haben, aber diese Gründe werden nicht durch eine dritte Instanz geprüft. Die Entscheidung liegt allein im Ermessen des Mannes. Nachdem er dies getan hat, ist die Scheidung noch nicht vollzogen. Die Frau soll weiterhin in der Wohnung des Mannes wohnen. Es beginnt eine Zeit (im arabischen Idda genannt), die drei Monatsblutungen der Frau (bzw. drei Monate, falls keine Monatsblutung mehr vorkommt) dauert und während derer der Mann die Scheidung zurücknehmen kann. Tut er dies, gilt die Ehe als nicht geschieden. Tut er es nicht, ist die Ehe nach Ablauf der Frist geschieden. In diesem Fall kann die Ehe dennoch erneut geschlossen werden, hierfür ist allerdings ein neuer Ehevertrag erforderlich.
Im Falle, daß er die Scheidung zurücknimmt, wird die Ehe weitergeführt. Bei erneutem Scheidungswunsch des Mannes verfährt man noch einmal wie oben beschrieben
Scheidung seitens der Frau
Ist die Scheidung seitens der Frau gewollt (arabisch: chulla), so muß sie sich an ein Gericht oder einen Schiedsrichter wenden. Dieser kann die Ehe aufheben, wenn die Begründung der Frau einem der folgenden Gründe entspricht:
Impotenz oder Unfruchtbarkeit des Mannes (um dem eventuellen Kinderwunsch der Frau gerecht zu werden)
Armut (weil der Mann z.B. faul ist und keine Arbeit sucht. Er ist aber als Familienoberhaupt für das materielle Wohl der Familie/seiner Frau verantwortlich)
Gewaltanwendung seitens des Mannes
Ablehnung gegenüber dem Mann aufgrund von Eigenschaften des Mannes, die es der Frau subjektiv nicht möglich machen, weiter mit ihm zusammenzuleben.
Außerdem ist zu erwähnen:
daß der Mann das Recht hat, eine Abfindung bis zur Höhe der geleisteten Morgengabe zu verlangen
Fazit: Der Mann kann einfach die Scheidung aussprechen, hat da sogar ein Rücktrittsrecht. Die Frau dagegen muss einen Schiedsrichter überzeugen, ist der dagegen, hat die Frau eben Pech gehabt. Die Frau muss auch eine Abfindung zahlen, der Mann nicht. Und das alles hat Unterstüzter in Deutschland. Für mich unverständlich.
Scheidung seitens des Mannes
Wenn der Mann den Entschluß gefaßt hat, sich scheiden zu lassen (arabisch: talaq), muß er erst einmal warten, bis die Frau sich in einer blutungsfreien Phase befindet, in der sie keinen Beischlaf hatte. Erst dann darf er mündlich und ohne Zorn (in besonnenem Zustand) die Scheidung aussprechen. Selbstverständlich sollte es gute Gründe dafür haben, aber diese Gründe werden nicht durch eine dritte Instanz geprüft. Die Entscheidung liegt allein im Ermessen des Mannes. Nachdem er dies getan hat, ist die Scheidung noch nicht vollzogen. Die Frau soll weiterhin in der Wohnung des Mannes wohnen. Es beginnt eine Zeit (im arabischen Idda genannt), die drei Monatsblutungen der Frau (bzw. drei Monate, falls keine Monatsblutung mehr vorkommt) dauert und während derer der Mann die Scheidung zurücknehmen kann. Tut er dies, gilt die Ehe als nicht geschieden. Tut er es nicht, ist die Ehe nach Ablauf der Frist geschieden. In diesem Fall kann die Ehe dennoch erneut geschlossen werden, hierfür ist allerdings ein neuer Ehevertrag erforderlich.
Im Falle, daß er die Scheidung zurücknimmt, wird die Ehe weitergeführt. Bei erneutem Scheidungswunsch des Mannes verfährt man noch einmal wie oben beschrieben
Scheidung seitens der Frau
Ist die Scheidung seitens der Frau gewollt (arabisch: chulla), so muß sie sich an ein Gericht oder einen Schiedsrichter wenden. Dieser kann die Ehe aufheben, wenn die Begründung der Frau einem der folgenden Gründe entspricht:
Impotenz oder Unfruchtbarkeit des Mannes (um dem eventuellen Kinderwunsch der Frau gerecht zu werden)
Armut (weil der Mann z.B. faul ist und keine Arbeit sucht. Er ist aber als Familienoberhaupt für das materielle Wohl der Familie/seiner Frau verantwortlich)
Gewaltanwendung seitens des Mannes
Ablehnung gegenüber dem Mann aufgrund von Eigenschaften des Mannes, die es der Frau subjektiv nicht möglich machen, weiter mit ihm zusammenzuleben.
Außerdem ist zu erwähnen:
daß der Mann das Recht hat, eine Abfindung bis zur Höhe der geleisteten Morgengabe zu verlangen
Fazit: Der Mann kann einfach die Scheidung aussprechen, hat da sogar ein Rücktrittsrecht. Die Frau dagegen muss einen Schiedsrichter überzeugen, ist der dagegen, hat die Frau eben Pech gehabt. Die Frau muss auch eine Abfindung zahlen, der Mann nicht. Und das alles hat Unterstüzter in Deutschland. Für mich unverständlich.
"Der Ansatz für Multikulti ist gescheitert, absolut gescheitert!" (Zitat Angela Merkel 2010)
"Dann sind die nicht insolvent, aber sie hören auf zu verkaufen." (Zitat Robert Habeck 2022)
"Dann sind die nicht insolvent, aber sie hören auf zu verkaufen." (Zitat Robert Habeck 2022)
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
sunny.crockett hat geschrieben:(17 Mar 2018, 13:48)
Von der Website der Frankfurter Moscheegemeinde.:
Scheidung seitens des Mannes
Wenn der Mann den Entschluß gefaßt hat, sich scheiden zu lassen (arabisch: talaq), muß er erst einmal warten, bis die Frau sich in einer blutungsfreien Phase befindet, in der sie keinen Beischlaf hatte. Erst dann darf er mündlich und ohne Zorn (in besonnenem Zustand) die Scheidung aussprechen. Selbstverständlich sollte es gute Gründe dafür haben, aber diese Gründe werden nicht durch eine dritte Instanz geprüft. Die Entscheidung liegt allein im Ermessen des Mannes. Nachdem er dies getan hat, ist die Scheidung noch nicht vollzogen. Die Frau soll weiterhin in der Wohnung des Mannes wohnen. Es beginnt eine Zeit (im arabischen Idda genannt), die drei Monatsblutungen der Frau (bzw. drei Monate, falls keine Monatsblutung mehr vorkommt) dauert und während derer der Mann die Scheidung zurücknehmen kann. Tut er dies, gilt die Ehe als nicht geschieden. Tut er es nicht, ist die Ehe nach Ablauf der Frist geschieden. In diesem Fall kann die Ehe dennoch erneut geschlossen werden, hierfür ist allerdings ein neuer Ehevertrag erforderlich.
Im Falle, daß er die Scheidung zurücknimmt, wird die Ehe weitergeführt. Bei erneutem Scheidungswunsch des Mannes verfährt man noch einmal wie oben beschrieben
Scheidung seitens der Frau
Ist die Scheidung seitens der Frau gewollt (arabisch: chulla), so muß sie sich an ein Gericht oder einen Schiedsrichter wenden. Dieser kann die Ehe aufheben, wenn die Begründung der Frau einem der folgenden Gründe entspricht:
Impotenz oder Unfruchtbarkeit des Mannes (um dem eventuellen Kinderwunsch der Frau gerecht zu werden)
Armut (weil der Mann z.B. faul ist und keine Arbeit sucht. Er ist aber als Familienoberhaupt für das materielle Wohl der Familie/seiner Frau verantwortlich)
Gewaltanwendung seitens des Mannes
Ablehnung gegenüber dem Mann aufgrund von Eigenschaften des Mannes, die es der Frau subjektiv nicht möglich machen, weiter mit ihm z Du usammenzuleben.
Außerdem ist zu erwähnen:
daß der Mann das Recht hat, eine Abfindung bis zur Höhe der geleisteten Morgengabe zu verlangen
er
Fazit: Der Mann kann einfach die Scheidung aussprechen, hat da sogar ein Rücktrittsrecht. Die Frau dagegen muss einen Schiedsrichter überzeugen, ist der dagegen, hat die Frau eben Pech gehabt. Die Frau muss auch eine Abfindung zahlen, der Mann nicht. Und das alles hat Unterstüzter in Deutschland. Für mich unverständlich.
Keine Sorge. Wenn Du Dich in Deutschland von Deiner Alten scheiden lassen willst, gilt deutsches Recht. Du wirst sie also recht einfach los und musst Dich dabei nicht an christliche oder muslimische Traditionen halten.
- sunny.crockett
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
In der Theorie schon, in der Praxis sieht es da aber oft anders aus. Da kann es dann einer scheidungswilligen Frau passieren, dass die Familie in der Ehre so gekränkt wurde, das es zum Äußersten kommt. Aber wenn der Islam zu Deutschland gehört, gehören auch Ehrenmorde zu Deutschland.KarlRanseier hat geschrieben:(17 Mar 2018, 13:53)
Keine Sorge. Wenn Du Dich in Deutschland von Deiner Alten scheiden lassen willst, gilt deutsches Recht. Du wirst sie also recht einfach los und musst Dich dabei nicht an christliche oder muslimische Traditionen halten.
"Der Ansatz für Multikulti ist gescheitert, absolut gescheitert!" (Zitat Angela Merkel 2010)
"Dann sind die nicht insolvent, aber sie hören auf zu verkaufen." (Zitat Robert Habeck 2022)
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
sunny.crockett hat geschrieben:(17 Mar 2018, 14:00)
In der Theorie schon, in der Praxis sieht es da aber oft anders aus. Da kann es dann einer scheidungswilligen Frau passieren, dass die Familie in der Ehre so gekränkt wurde, das es zum Äußersten kommt. Aber wenn der Islam zu Deutschland gehört, gehören auch Ehrenmorde zu Deutschland.
Das gibt es auch unter Nicht-Muslimen. Da nennt man es nicht "Ehrenmord", sondern "Familiendrama" oder "Eifersuchtstat". Das ist nichts anderes, wird von den Medien aber weniger hochgespielt.
- sunny.crockett
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Das mag sein, allerdings hat ein Ehrenmord im Islam einen ganz anderen Stellenwert, da er die Familienehre wiederherstellen soll. Es ist weniger eine Kurzschlußtat, sondern ein vorsätzlich ausgeführter Mord, oft nicht vom Betroffenen Mann, sondern von einem nicht direkt Betroffenen anderen Familienmitglied. Dazu gibt es vor den Ehrenmorden doch meist längere Bedrohungen aus dem teils weitläufigen Familienkreis.KarlRanseier hat geschrieben:(17 Mar 2018, 14:06)
Das gibt es auch unter Nicht-Muslimen. Da nennt man es nicht "Ehrenmord", sondern "Familiendrama" oder "Eifersuchtstat". Das ist nichts anderes, wird von den Medien aber weniger hochgespielt.
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
sunny.crockett hat geschrieben:(17 Mar 2018, 14:24)
Das mag sein, allerdings hat ein Ehrenmord im Islam einen ganz anderen Stellenwert, da er die Familienehre wiederherstellen soll. Es ist weniger eine Kurzschlußtat, sondern ein vorsätzlich ausgeführter Mord, oft nicht vom Betroffenen Mann, sondern von einem nicht direkt Betroffenen anderen Familienmitglied. Dazu gibt es vor den Ehrenmorden doch meist längere Bedrohungen aus dem teils weitläufigen Familienkreis.
Man geht davon aus, dass es in Deutschland pro Jahr 7-10 "Ehrenmorde" gibt. Ist es nicht an den Haaren herbeigezogen, daraus eine Aussage über "den Islam" ableiten zu wollen?
Zuletzt geändert von KarlRanseier am Sa 17. Mär 2018, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Ach bitte, erspar mir diese laecherlichen Scheindebatten, welche Morde " verwerflicher" sind.sunny.crockett hat geschrieben:(17 Mar 2018, 14:24)
Das mag sein, allerdings hat ein Ehrenmord im Islam einen ganz anderen Stellenwert, da er die Familienehre wiederherstellen soll. Es ist weniger eine Kurzschlußtat, sondern ein vorsätzlich ausgeführter Mord, oft nicht vom Betroffenen Mann, sondern von einem nicht direkt Betroffenen anderen Familienmitglied. Dazu gibt es vor den Ehrenmorden doch meist längere Bedrohungen aus dem teils weitläufigen Familienkreis.
Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Warum muß immer der gesamte Islam und nicht die Täter die Täter sein? Demnach wärst du und ich und jeder Kerl in diesem Forum genauso ein Vergewaltiger, Mörder, Terrorist. Ach und natürlich auch jede Frau, da es auch ein paar wenige kriminelle Frauen gibt. Lauter Tschäpes hier.sunny.crockett hat geschrieben:(17 Mar 2018, 14:29)
Ich bin mit dir einer Meinung, dass Männer nicht ungestraft Frauen vergewaltigen dürfen. Wenn Seehofer das anders sah (Quelle?), dann ist das fatal. Aber wenn du gegen Gewalt gegenüber von Frauen bist, warum unterstützt du dann die islamische Haltung, bei deren die Frauen kaum Rechte haben und Islamverbände sogar ausdrücklich Schlagen als Lösung ansehen? Müsstest du dann nicht auch gegen den Islam sein?
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Wer sagt, dass ich irgendeine islamische Haltung unterstütze? Meinst du, mit deinem Google-Spam erklärst du irgendeine Haltung?sunny.crockett hat geschrieben:(17 Mar 2018, 14:29)
Ich bin mit dir einer Meinung, dass Männer nicht ungestraft Frauen vergewaltigen dürfen. Wenn Seehofer das anders sah (Quelle?), dann ist das fatal. Aber wenn du gegen Gewalt gegenüber von Frauen bist, warum unterstützt du dann die islamische Haltung, bei deren die Frauen kaum Rechte haben und Islamverbände sogar ausdrücklich Schlagen als Lösung ansehen? Müsstest du dann nicht auch gegen den Islam sein?
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
think twice hat geschrieben:(17 Mar 2018, 14:35)
Wer sagt, dass ich irgendeine islamische Haltung unterstütze? Meinst du, mit deinem Google-Spam erklärst du irgendeine allgemeingueltige Haltung?
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Mal abseits der sowohl zu erwarteten Grabenkämpfe auf das Thema zurück zu kommen.
Ich finde das Seehofer mit dieser Aussage erst mal richtig gehandelt hat. Warum? Weil er damit diese Debatte führen kann, die Wulff nicht mehr führen konnte.
Als der damalige Bundespräsident diesen Satz gesprochen hat, wurde die Debatte darüber leider recht schnell überlagert und verdrängt.
Der weilen wäre diese Debatte 2012 viel wichtiger gewesen als seine politischen Verfehlungen die letztendlich zum Rücktritt führten.
Ich finde das Seehofer mit dieser Aussage erst mal richtig gehandelt hat. Warum? Weil er damit diese Debatte führen kann, die Wulff nicht mehr führen konnte.
Als der damalige Bundespräsident diesen Satz gesprochen hat, wurde die Debatte darüber leider recht schnell überlagert und verdrängt.
Der weilen wäre diese Debatte 2012 viel wichtiger gewesen als seine politischen Verfehlungen die letztendlich zum Rücktritt führten.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
Baier is ma ned so - Baier sei is a Lebenseinstellung
Mia glangt das i woas das i kennt wenn i woin dadat
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Re: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland"
Roady66 hat geschrieben:(17 Mar 2018, 15:17)
Quark. Du beziehst aus den Kreuzzügen doch auch viel von deinem ne andere Denke. Also ? Mist mit religiöser Rechttfertigung bleibt Mist.
Na dann möchte ich angesichts der Taten von Breivik und Lubitz nicht wissen, was AfDisten so über "die Norweger", "die Christen" oder "die Deutschen" denken...