Ich hatte geschrieben Wirtschaft-/Armutsmigranten - das sind diejenigen, die sich hier ein besseres Leben erhoffen, die in ihren Herkunftsländern zur sozialen Unterschicht gehören.Stefan1985 hat geschrieben:(14 Feb 2018, 19:53)
Ich hatte dich vorhin schon gefragt, welche Regionen Du unter Armutszuwanderung verstehst?
Dazu zählen Regionen in Zentralafrika, Südosteuropa (Albanien) und Teile Asiens
Ich bin der Meinung, Straftäter sollten in jedem Fall abgeschoben werden - egal wohin.Stefan1985 hat geschrieben:(14 Feb 2018, 19:53)
Ich finde z.B., dass nach Afghanistan nicht abgeschoben werden dürfte. Was meinst Du?
Recht auf Asyl gem. Art.16a GG haben politisch Verfolgte, Personen die unter Genfer Konvention fallen und Kriegs-/Bürgerkriegsflüchtlinge - so lange der Asylgrund vorhanden/gegeben ist. Fallen diese Gründe weg, endet das Asylrecht.
So ist die Rechtslage und die ist einzuhalten bzw durchzusetzen. Da gibt es kein "ich finde ..."
An unsere Nation denken, bedeutet in erster Linie Erhaltung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, bedeutet Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur und Verbesserung bzw Modernisierung des Bildungssystems.Stefan1985 hat geschrieben:(14 Feb 2018, 19:53) In Bezug auf das Thema, sollten wir dabei mehr an unsere Nation denken, dann könnte man aufgrund der fehlenden Bildung zu dem Schluss kommen? Oder sollten humanitäre Gründe überwiegen, die wir als Nation ja auch stets vertreten?
Eine moderne Industrienation benötigt qualifizierte Arbeitskräfte und keine Analphabeten.
Wenn sich Deutschland als modernes Einwanderungsland versteht, dann braucht Deutschland ein Einwanderungsgesetz.
"Dauerhafte Einwanderer wollen wir uns wie jedes andere Einwanderungsland selbst aussuchen. Deutschland ist auf die Einwanderung von qualifizierten und fleißigen Menschen angewiesen, wenn wir unseren Wohlstand auch zukünftig erhalten wollen. Dazu wollen wir die Blue Card reformieren, sodass Arbeitskräfte zu uns kommen können, die aufgrund eines mit einem
in Deutschland ansässigen Arbeitgeber abgeschlossenen Arbeitsvertrags ihren Lebensunterhalt dauerhaft bestreiten können." [...]
"Dabei ist auch Flüchtlingen, die sich entsprechend integriert haben, ein Rechtskreiswechsel und damit eine Einwanderungschance zu ermöglichen.
Natürlich nur, wenn sie dieselben Kriterien erfüllen wie Fachkräfte aus dem Ausland.
Zu einem geordneten Einwanderungsrecht gehören auch funktionierende Rückführungsregelungen. Wer kein Bleiberecht hat, muss konsequent abgeschoben werden."
Quelle
Damit ist eigentlich alles gesagt!