Dann lies selbst richtig. Es geht um seine Lügen und Täuschung.Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:34)
Lies die Urteilsbegründung. Da steht nichts von dem, was du hier behauptest. Es geht um die gegen den Mieter gerichtete Gewalt, nicht um seine politischen Ansichten oder etwa gar Gewalt, die von ihm ausginge.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... wdoccase=1
Das Gleiche würde also auch für einen offen homosexuell lebenden Menschen gelten, der sich politisch für die Belange von Homosexuellen einsetzt und deswegen zur Zielscheibe von Gewalt wird, oder für einen Juden, der offen zu seiner Religion steht und diese prominent vertritt, und deswegen zur Zielscheibe antisemitischer Gewalt wird.
Ein Homosexueller hetzt nicht und zieht nicht absichtlich Gewalt durch sein Handeln an. Das hat damit nichts zu tun.
Ich habe es schon mal geschrieben. Wenn jemand durch sein Handeln den Besitz oder Sicherheit eines Mietobjektes gefährdet, hat er die Pflicht es dem Vermieter zu melden. Egal ob ein Löwe als Haustier oder aber auch durch Tätigkeiten die das Mietobjekt gefährden. Dazu zählt auch Radikalismus der völlig klar den Besitz des Vermieters bedroht. Die AfD gilt zurecht als Rechtsradikal und stellt zurecht eine Gefahr da.
Zudem hat, wenn der Vater den Mietvertrag unterschreibt, auch der Vater einzuziehen und nicht der Sohn.
Illegale Untervermietung, schon mal gehört?
Lerne du erstmal Gesetze anzuerkennen. Nicht du bist das Gesetz.