Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

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Splinterbell
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Splinterbell »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:34)

Lies die Urteilsbegründung. Da steht nichts von dem, was du hier behauptest. Es geht um die gegen den Mieter gerichtete Gewalt, nicht um seine politischen Ansichten oder etwa gar Gewalt, die von ihm ausginge.


http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... wdoccase=1

Das Gleiche würde also auch für einen offen homosexuell lebenden Menschen gelten, der sich politisch für die Belange von Homosexuellen einsetzt und deswegen zur Zielscheibe von Gewalt wird, oder für einen Juden, der offen zu seiner Religion steht und diese prominent vertritt, und deswegen zur Zielscheibe antisemitischer Gewalt wird.
Dann lies selbst richtig. Es geht um seine Lügen und Täuschung.
Ein Homosexueller hetzt nicht und zieht nicht absichtlich Gewalt durch sein Handeln an. Das hat damit nichts zu tun.
Ich habe es schon mal geschrieben. Wenn jemand durch sein Handeln den Besitz oder Sicherheit eines Mietobjektes gefährdet, hat er die Pflicht es dem Vermieter zu melden. Egal ob ein Löwe als Haustier oder aber auch durch Tätigkeiten die das Mietobjekt gefährden. Dazu zählt auch Radikalismus der völlig klar den Besitz des Vermieters bedroht. Die AfD gilt zurecht als Rechtsradikal und stellt zurecht eine Gefahr da.
Zudem hat, wenn der Vater den Mietvertrag unterschreibt, auch der Vater einzuziehen und nicht der Sohn.
Illegale Untervermietung, schon mal gehört?
Lerne du erstmal Gesetze anzuerkennen. Nicht du bist das Gesetz.
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DarkLightbringer
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:22)

Das habe ich auch nicht behauptet. Es sagt aber aus, dass Schwulen, die zu Hause Besuch nach russischer Art erhalten, die Wohnung gekündigt werden kann.
Wenn sie es vorab verschweigen, eine Russen-Disko eröffnen zu wollen, dann ja. Es geht um die Erheblichkeit, nicht um Zufälligkeiten oder um die Sitten in Drittstaaten.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Unité 1 »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:47)

Ich habe diese Dinge nicht gleichgesetzt.
Doch. Du behauptest, dass das Urteil in gleicher Weise auch für Schwarze, Juden oder Homosexuelle gelten könne, die Zielscheibe von menschenfeindlichem Hass sind. "Zielscheibe" ist Steinke wegen seiner rechtsextremen politischen Tätigkeit (nicht Haltung). Damit setzt du rechtsextremen politischen Aktivismus mit unveränderlichen Körper- und Persönlichkeitsmerkmalen bzw. Religionszugehörigkeit gleich.

DarkLightbringer hat ja vorhin ein Video eingestellt, was wohl ganz gut als Anschauungspunkt fungiert, woher die Angriffe auf den kommen. Das Gericht hat nicht den politischen Standpunkt bewertet. Die Feststellung, dass er Zielscheibe ist, bedingt aber die Anerkennung der Gründe dafür. Für die Herleitung ist es sehr wohl relevant. Eine solche Herleitung kann auch bei Schwarzen, Schwulen oder Juden von Relevanz seien. Bekanntlich schützt das alles vor Rechtsextremismus nicht. Dann aber wären die Angriffe nicht wegen der Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung, sondern wegen des politischen Aktivismus erfolgt. Werden die Gruppen wegen der Gruppeneigenschaften angegriffen, liegt dem offenkundig eine andere Situation zu Grunde. Du vermischst einfach Hautfarben, Religionen und sexuelle Orientierungen mit rechtsextremen Aktivismus, um behaupten zu können, dieses Urteil rechtfertigte die Kündigung von Schwarzen, Lesben, Juden, die verschwiegen, dass sie Opfer von Angriffen wurden und wahrscheinlich werden ebenso wie die Kündigung von Lars Steinke, rechtsextremer Aktivist.

Dass da mitschwingt, die Angriffe auf den seien in gleicher Weise zu verurteilen und abzulehnen wegen gleicher Gründe, kommt da noch oben drauf.
Ich teile auch nicht die politische Haltung des Mieters.
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Wenn du das Urteil gelesen hättest, wüsstest du, dass die politische Einstellung des Mieters keine Rolle gespielt haben soll, sondern nur seine Eigenschaft als Zielscheibe von Angriffen. Das gilt ebenso für die genannten anderen Opfergruppen.
[MOD] - SPAM Die Kündigung erfolgte wegen arglistiger Täuschung, nicht weil er "Zielscheibe für Angriffe" sei. Die Kündigung erfolgte, weil er die Vermieterin davon nicht in Kenntnis setzte (dass er der Mieter ist) und nicht wegen "seiner Eigenschaft".

Zweitens gibt es in Deutschland kein Präzedenzfallsystem. Das Urteil bezieht sich auf den konkreten Punkt.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Wichtig ist in diesem Fall, dass die Vermieterin und Bürgerin eben auch Rechte hat, hier bezüglich der Vertragsfreiheit.

Sie hätte ja in vollster Kenntnis der Sachlage und im Wissen, wer dieser Mieter genau ist, auch sagen können, ja, wunderbar, ich lass gleich ein paar Schießscharten installieren, um dem Pöbel Saures zu geben. Oder so.

Bei einem Vertrag ist es von Bedeutung, ob der jeweilige Wille übereinstimmt. Wenn das nicht der Fall ist, ist der Vertrag zumindest anfechtbar.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von odiug »

Der eigentliche Punkt ist ja, daß Lars Steinke sich ja schon selbst zum möglichen Opfer politischer Gewalt öffentlich stilisiert hat.
Der Göttinger Funktionär der Jungen Alternative hatte in geposteten Beiträgen selbst darauf hingewiesen, dass er sich als Zielscheibe linker Aktivisten sehe. Da dieser Umstand für die Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrages bedeutsam sei, hätte er dies seiner Vermieterin ungefragt mitteilen müssen, urteilte das Gericht.
Und dabei tut er mir echt furchtbar leid --- wurde er doch nur zum Opfer seiner eigenen Propaganda ... :p
Zuletzt geändert von odiug am So 19. Nov 2017, 13:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Wenn der Funktionär Steinke gemäß eigener, öffentlicher Selbstauskunft (siehe Belastungsvideo) ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis hat, sollte er ein Objekt anmieten, das seinen Wünschen entgegen kommt. Die Vertragsfreiheit verhindert das ja nicht.

Aber umgekehrt kann nicht erwartet werden, dass nun jeder Bürger bereit sein muss, zur Straßenkriegspartei zu werden. Mafiabosse wohnen auch recht ordentlich, hört man. Solvente Argumente können einen Willen überzeugen.
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Julian
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Julian »

Unité 1 hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:36)

Doch. Du behauptest, dass das Urteil in gleicher Weise auch für Schwarze, Juden oder Homosexuelle gelten könne, die Zielscheibe von menschenfeindlichem Hass sind. "Zielscheibe" ist Steinke wegen seiner rechtsextremen politischen Tätigkeit (nicht Haltung). Damit setzt du rechtsextremen politischen Aktivismus mit unveränderlichen Körper- und Persönlichkeitsmerkmalen bzw. Religionszugehörigkeit gleich.
Nein, ich setze das nicht gleich. Aber im konkreten Fall meine ich, dass es gleiche Auswirkungen hätte, weil es nicht um die politische Einstellung des Mieters geht, sondern darum, dass er zur Zielscheibe von Gewalt geworden ist. Das kann einem homosexuellen oder Juden auch passieren, wenn er sich vor anderen nicht versteckt und sich etwa politisch prominent einsetzt für die Belange von Homosexuellen oder Juden.
Unité 1 hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:36)
DarkLightbringer hat ja vorhin ein Video eingestellt, was wohl ganz gut als Anschauungspunkt fungiert, woher die Angriffe auf den kommen. Das Gericht hat nicht den politischen Standpunkt bewertet. Die Feststellung, dass er Zielscheibe ist, bedingt aber die Anerkennung der Gründe dafür. Für die Herleitung ist es sehr wohl relevant. Eine solche Herleitung kann auch bei Schwarzen, Schwulen oder Juden von Relevanz seien. Bekanntlich schützt das alles vor Rechtsextremismus nicht. Dann aber wären die Angriffe nicht wegen der Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung, sondern wegen des politischen Aktivismus erfolgt. Werden die Gruppen wegen der Gruppeneigenschaften angegriffen, liegt dem offenkundig eine andere Situation zu Grunde. Du vermischst einfach Hautfarben, Religionen und sexuelle Orientierungen mit rechtsextremen Aktivismus, um behaupten zu können, dieses Urteil rechtfertigte die Kündigung von Schwarzen, Lesben, Juden, die verschwiegen, dass sie Opfer von Angriffen wurden und wahrscheinlich werden ebenso wie die Kündigung von Lars Steinke, rechtsextremer Aktivist.
Also gibst du endlich zu, dass man gemäß dem Urteil auch Schwarzen, Schwulen oder Juden kündigen könnte, die sich politisch für die Belange von Schwarzen, Schwulen oder Juden einsetzen und damit zur Zielscheibe des Hasses werden? Das ist ja genau mein Punkt. Gut, dass wir uns hier einig sind. Ich würde darüber noch hinausgehen und behaupten, dass auch Leute, die sich zwar nicht politisch einsetzen, aber klar als Opfer markiert sind und dies auch wissen, auch betroffen wären.

Dass da mitschwingt, die Angriffe auf den seien in gleicher Weise zu verurteilen und abzulehnen wegen gleicher Gründe, kommt da noch oben drauf.

[MOD] - SPAM
Unité 1 hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:36)
[MOD] - SPAM Die Kündigung erfolgte wegen arglistiger Täuschung, nicht weil er "Zielscheibe für Angriffe" sei. Die Kündigung erfolgte, weil er die Vermieterin davon nicht in Kenntnis setzte (dass er der Mieter ist) und nicht wegen "seiner Eigenschaft".
Die Kündigung erfolgte, weil der Mieter der Vermieterin verschwieg, dass er Zielscheibe für Angriffe wäre, also mittelbar eben doch wieder durch seine Eigenschaft als Zielscheibe.
Unité 1 hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:36)
Zweitens gibt es in Deutschland kein Präzedenzfallsystem. Das Urteil bezieht sich auf den konkreten Punkt.
Das war das Urteil eines Amtsgerichtes und kann selbstverständlich höherinstanzlich korrigiert werden, falls der Rechtsweg weiter beschritten wird. Ein Präzedenzfallsystem gibt es offiziell nicht, dennoch haben Urteile der höchsten Instanzen durchaus die Bedeutung von Präzedenzfällen.

[MOD] - Unterstellung
Zuletzt geändert von Julian am So 19. Nov 2017, 14:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Ebiker »

Splinterbell hat geschrieben:(19 Nov 2017, 12:26)

DarkLightbringer hat es auf den Punkt gebracht. Weitere Ausführung nicht notwendig. Einen Verbrecher muss kein Vermieter dulden.
Wegen welcher Verbrechen wurde der Betroffene verurteilt ?
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Ebiker »

Linken ist es eigentlich egal welche politische Einstellung mißliebige Personen haben, da wird auch schon mal brutalst genen Flüchtlinge vorgegangen

[youtube][/youtube]
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von think twice »

odiug hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:46)

Der eigentliche Punkt ist ja, daß Lars Steinke sich ja schon selbst zum möglichen Opfer politischer Gewalt öffentlich stilisiert hat.

Und dabei tut er mir echt furchtbar leid --- wurde er doch nur zum Opfer seiner eigenen Propaganda ... :p
Da hast du den Nagel auf den Kopf getroffen: Er wurde das Opfer seiner eigenen Propaganda.
Eine Tüte Mitleid für Lars Steinke.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Die Jugendorganisation der AfD hat im Juni 2016 versucht, Lars Steinke durch Ausschluss los zu werden. Grund hierfür waren Auftritte beim "Freundeskreises Thüringen / Niedersachsen", jener Gruppierung, gegen die dann 2017 u. a. wegen Bildung einer bewaffneten Bande gem. § 127 ermittelt wird.
Steinke selbst sagt, er habe sich von dieser Gruppierung distanziert. Das könnte natürlich eine Schutzbehauptung sein.

Schaut man sich das hier im Strang eingestellte Video an, sieht man einen jungen Mann, der geistig angespannt und teils bedrohlich wirkt. Meines Erachtens wäre hier eine betreute Wohngemeinschaft die erste Wahl zur Unterbringung einer solch unausgereiften Persönlichkeit mit offenkundigen Beziehungen zu schwierigen Milieus respektive der sozialen Prägung in den nämlichen.

Die Verbringung in die Wohnanlage der erschreckten Vermieterin ist sowohl für diese unzumutbar als auch für etwaige Anwohner oder andere Mietparteien, die ein friedliches Zusammenleben gewohnt sind und mit der plötzlichen Entstehung eines sozialen Brennpunktes schlicht überfordert wären.

Zeitungsbericht über die Hintergründe zur Personalie Steinke:
JA wird "Sammelbecken für politische Autisten"
http://www.goettinger-tageblatt.de/Goet ... e-Autisten
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Unité 1 »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 14:02)

Nein, ich setze das nicht gleich. Aber im konkreten Fall meine ich, dass es gleiche Auswirkungen hätte, weil es nicht um die politische Einstellung des Mieters geht, sondern darum, dass er zur Zielscheibe von Gewalt geworden ist. Das kann einem homosexuellen oder Juden auch passieren, wenn er sich vor anderen nicht versteckt und sich etwa politisch prominent einsetzt für die Belange von Homosexuellen oder Juden.
Steinke ist "Zielscheibe" wegen seines rechtsextremen Aktivismus. Juden oder Homosexuelle üblicherweise aus anderen Gründen.
Anders gesagt, wegen der menschenfeindlichen Politik von AfNPD-Kadern wie Steinke werden Minderheiten traktiert, eingeschüchtert, erfahren Gewalt. Deine Gleichsetzung verkehrt sogar noch das Täter-Opfer-Verhältnis. *applaus*


Also gibst du endlich zu,
[MOD] - Beleidigung Wenn einer schwuler schwarzer Jude "Zielscheibe" ist, weil er Naziaktivismus betreibt, dann wird er nicht zur Zielscheibe, weil er ein schwuler schwarzer Jude ist, sondern *trommelwirbel* weil er Naziaktivismus betreibt.

Ich habe hier schon mehrfach dargelegt, dass ich kein AfD-Groupie bin, sondern mich als Freidenker ganz unabhängig von Ideologien und Parteien sehe.
Wen interessiert's [MOD] - SPAM ?
Die Kündigung erfolgte, weil der Mieter der Vermieterin verschwieg, dass er Zielscheibe für Angriffe wäre
Ebenso wegen der Ruhestörungen. Für das Gericht war die arglistige Täuschung relevant.


Das war das Urteil eines Amtsgerichtes und kann selbstverständlich höherinstanzlich korrigiert werden, falls der Rechtsweg weiter beschritten wird. Ein Präzedenzfallsystem gibt es offiziell nicht, dennoch haben Urteile der höchsten Instanzen durchaus die Bedeutung von Präzedenzfällen.
Wie du gerade selbst festgestellt hast, war es das Urteil eines Amtsgerichts, [MOD] - SPAM
Aber immer wieder schön zu sehen, wo die Menschenfreundlichkeit und Friedfertigkeit von euch Linken endet.
Wo denn? Wen meinst du mit "euch Linken"? Was mit "Menschenfreundlichkeit"? Was mit "Friedfertigkeit"? Kannst du auch was anderes außer raunen (Urteil wegen politischer Einstellung, 33-38, ihr Linke)?
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Julian »

Unité 1 hat geschrieben:(19 Nov 2017, 15:11)
Meine Fresse, ist deine Lesekompetenz gering. Wenn einer schwuler schwarzer Jude "Zielscheibe" ist, weil er Naziaktivismus betreibt, dann wird er nicht zur Zielscheibe, weil er ein schwuler schwarzer Jude ist, sondern *trommelwirbel* weil er Naziaktivismus betreibt.
Naziaktivismus zu betreiben ist in Deutschland illegal.
Aber wenn ich es nun recht verstehe, ist für dich im Gegensatz zum Richterspruch die politische Ausrichtung sehr wohl relevant. Dann hast du das Urteil eben falsch verstanden.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von DarkLightbringer »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 16:07)

Naziaktivismus zu betreiben ist in Deutschland illegal.
Aber wenn ich es nun recht verstehe, ist für dich im Gegensatz zum Richterspruch die politische Ausrichtung sehr wohl relevant. Dann hast du das Urteil eben falsch verstanden.
Er kann ja das betreiben, was er betreibt. Nur muss deshalb nicht jeder sein Eigentum zur Verfügung stellen wollen.

Person A hat das Recht, im gesetzlichen Rahmen Betreibungen anzustellen, Person B hat aber das Recht, sein Eigentum schützen zu wollen.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von odiug »

Ebiker hat geschrieben:(19 Nov 2017, 14:09)

Linken ist es eigentlich egal welche politische Einstellung mißliebige Personen haben, da wird auch schon mal brutalst genen Flüchtlinge vorgegangen

[youtube][/youtube]
Da bin ich mal gespannt, was daraus noch wird ... weil der Artikel in der Basler Zeitung, auf den sich das Video bezieht, steht nicht mehr zur Verfügung.
Kann man sich ja mal fragen, warum wohl :?
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Adam Smith »

Unité 1 hat geschrieben:(19 Nov 2017, 13:36)

Doch. Du behauptest, dass das Urteil in gleicher Weise auch für Schwarze, Juden oder Homosexuelle gelten könne, die Zielscheibe von menschenfeindlichem Hass sind. "Zielscheibe" ist Steinke wegen seiner rechtsextremen politischen Tätigkeit (nicht Haltung). Damit setzt du rechtsextremen politischen Aktivismus mit unveränderlichen Körper- und Persönlichkeitsmerkmalen bzw. Religionszugehörigkeit gleich.
Natürlich müssen Schwule, Linke, Juden usw. sich für etwas einsetzen. Ansonsten wäre es ja auch sinnlos. Ansonsten weiß ja am Ende keiner, dass hier ein Schwuler, Linker oder Jude lebt.
Als Grund nannte die Behörde unter anderem die Sicherung der öffentlichen Ordnung. Zudem könnten solche Veranstaltungen wegen „gesellschaftlicher Sensibilität“ Provokationen und Reaktionen hervorrufen.
https://www.welt.de/politik/ausland/art ... boten.html

Es geht hier nicht um die Haltung. Es geht hier um konkrete Handlungen.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Mieter gekündigt wegen Verschweigen von Anschlagskenntnissen

Beitrag von Unité 1 »

Julian hat geschrieben:(19 Nov 2017, 16:07)

Naziaktivismus zu betreiben ist in Deutschland illegal.
Nur bedingt. Netzwerken bspw. ist sehr legal. Aber man kann ja nicht alles wissen.
Aber wenn ich es nun recht verstehe,
Wie üblich tust du das nicht und unterstellst Abstrusitäten. Wenn du's nötig hast - offensichtlich ja.
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