DarkLightbringer hat geschrieben:(19 Nov 2017, 11:28)
Ein Bundestagsabgeordneter der AfD wäre auch nur ein Beispiel für Beihilfe zur schweren Körperverletzung.
Ich finde aber nicht, dass die Sorge einer Vermieterin überreagiert sei, sie ist nur zu verständlich. Und immerhin konnte der Göttinger Amtsrichter dieser Frau helfen, unter Verweis auf einen Grundsatz im bürgerlichen Recht.
Was hat ein AfD-Bundestagsabgeordneter damit zu tun? Richtig, nichts.
Deine restlichen Schlussfolgerungen gelten dann für alle Opfer von Gewalt, wenn sie nur prominent genug oder als Opfer erkennbar sind.
Das Urteil wird meiner Meinung nach genau deswegen kassiert werden. Wenn es nur gegen Rechte ging, würden sich schon Richter finden, die das durchgehen ließen, aber da es auch andere Opfer von Gewalt betreffen könnte, wird das so nicht haltbar sein.
Es gibt viele juristische Beispiele, die zeigen, dass ein Bürger nicht alles zu seiner Person angeben muss, auch wenn damit ein Nachteil für einen Vertragspartner entsteht. Ein Beispiel ist eine schwangere Frau, die einem künftigen Arbeitgeber gegenüber eben nicht angeben muss, dass sie schwanger ist - selbst wenn sie für Tätigkeiten eingesetzt werden soll, die nicht vereinbar mit einer Schwangerschaft sind. Ein Verschweigen der Schwangerschaft ist keine arglistige Täuschung.
Ich könnte mir vorstellen, dass man bei Opfern von Gewalt ähnliche Schutzmechanismen einbaut. Es kann nicht sein (um das Mal für die Anwesenden in ihre Sprache zu übersetzen), dass z.B. ein Mensch mit schwarzer Hautfarbe, der in einem sächsischen Kaff rassistischer Gewalt ausgesetzt ist, deswegen keine Wohnung mehr findet.