Doch. Du behauptest, dass das Urteil in gleicher Weise auch für Schwarze, Juden oder Homosexuelle gelten könne, die Zielscheibe von menschenfeindlichem Hass sind. "Zielscheibe" ist Steinke wegen seiner rechtsextremen politischen Tätigkeit (nicht Haltung). Damit setzt du rechtsextremen politischen Aktivismus mit unveränderlichen Körper- und Persönlichkeitsmerkmalen bzw. Religionszugehörigkeit gleich.
DarkLightbringer hat ja vorhin ein Video eingestellt, was wohl ganz gut als Anschauungspunkt fungiert, woher die Angriffe auf den kommen. Das Gericht hat nicht den politischen Standpunkt bewertet. Die Feststellung, dass er Zielscheibe ist, bedingt aber die Anerkennung der Gründe dafür. Für die Herleitung ist es sehr wohl relevant. Eine solche Herleitung kann auch bei Schwarzen, Schwulen oder Juden von Relevanz seien. Bekanntlich schützt das alles vor Rechtsextremismus nicht. Dann aber wären die Angriffe nicht wegen der Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung, sondern wegen des politischen Aktivismus erfolgt. Werden die Gruppen wegen der Gruppeneigenschaften angegriffen, liegt dem offenkundig eine andere Situation zu Grunde. Du vermischst einfach Hautfarben, Religionen und sexuelle Orientierungen mit rechtsextremen Aktivismus, um behaupten zu können, dieses Urteil rechtfertigte die Kündigung von Schwarzen, Lesben, Juden, die verschwiegen, dass sie Opfer von Angriffen wurden und wahrscheinlich werden
ebenso wie die Kündigung von Lars Steinke, rechtsextremer Aktivist.
Dass da mitschwingt, die Angriffe auf den seien
in gleicher Weise zu verurteilen und abzulehnen wegen gleicher Gründe, kommt da noch oben drauf.
Ich teile auch nicht die politische Haltung des Mieters.
Wen interessiert's,
[MOD] - SPAM
Wenn du das Urteil gelesen hättest, wüsstest du, dass die politische Einstellung des Mieters keine Rolle gespielt haben soll, sondern nur seine Eigenschaft als Zielscheibe von Angriffen. Das gilt ebenso für die genannten anderen Opfergruppen.
[MOD] - SPAM Die Kündigung erfolgte wegen arglistiger Täuschung, nicht weil er "Zielscheibe für Angriffe" sei. Die Kündigung erfolgte, weil er die Vermieterin davon nicht in Kenntnis setzte (dass er der Mieter ist) und nicht wegen "seiner Eigenschaft".
Zweitens gibt es in Deutschland kein Präzedenzfallsystem. Das Urteil bezieht sich auf den konkreten Punkt.