Die Dauer der Legislaturperiode ist irrelevant. Rein logisch könnte sie auch auf "unendlich", also "auf Lebenszeit", ausgedehnt werden. Viel entscheidender ist der Einfluss des Souveräns (in einer Demokratie also das Volk) auf die Personalien der parlamentarischen "Vertretung". Und hier klemmt es so gewaltig, dass jede beliebige Dauer von Legislaturperioden demokratie-gefährdend ist.Alexyessin hat geschrieben:(14 Sep 2017, 08:01)
Es soll wohl die Legislaturperiode von 4 Jahren auf 5 Jahre verlängert werden.
Haltet ihr das für richtig oder für falsch?
1) Beispielhaft sei das Grundgesetz genannt. Dort finden sich die interessanten Begriffe "Regierung" & "Parlament". Da man das leicht überliest noch einmal: "Regierung & Parlament"; nicht "Regierungs-Partei(en) & Opposition". Das deutsche Grundgesetz sieht also vor, dass - Achtung(!) - das GESAMTE PARLAMENT die Arbeit der Regierung kontrolliert; nicht jedoch, dass es "Regierungs-Fraktionen" gibt, deren Aufgabe darin besteht, ihre parlamentarische Mehrheit zu nutzen, um die Opposition klein & kurz zu halten, und "Oppositions-Fraktionen", deren Aufgabe es ist, die Arbeit der Regierung in jedem Fall und bei jeder Gelegenheit zu kritisieren oder gar zu behindern.
Würden sich die Parteien an das Grundgesetz halten, wäre es schon sehr viel weniger problematisch. Dann würde auch eine Legislaturperiode beliebiger Länge - also sowohl kurz (etwa 1 Jahr); als auch lang (etwa 10+ Jahre) - deutlich weniger Schaden erzeugen, weil die (dann nicht existierende) "Opposition" sich nicht bemüßigt sähe, stets destruktiv zu wirken, während die (dann nicht existierende(n)) "Regierungs-Partei(en)" sich nicht genötigt sähen, jede Hinterzimmer-Beschlussfassung der eigenen Partei-Eliten durchzuwinken.
2) Darüber hinaus bräuchte es in einer Demokratie - und zwar in JEDER Variante, ganz besonders aber in allen "Vertretungs-Demokratien" - zwingend Transparenz. Zu jeder Wahl hängen haufenweise Politiker an den Laternen, von denen sich der geneigte Wähler aus verschiedensten Gründen stets fragt: "Wer ist das denn, bitte?! Habe ich noch nie gesehen, geschweige denn gehört oder anderweitig wahrgenommen. Wenn ich ihn/sie also wählen soll, dann wegen der Frisur, der Brille oder der Schminke, oder was?!" Und wenn dieser Politiker dann als Vormund agieren darf und - so das Grundgesetz - nicht dem Wähler, sondern nur dem eigenen Gewissen unterworfen ist, also - Achtung(!) - nicht den Wähler, sondern nur sein eigenes Gewissen vertritt, befindet er/sie sich in einem "Unsichtbarkeitsfeld". Es ist nahezu ausgeschlossen, herauszufinden, was er/sie in der "Vertretungszeit" eigentlich treibt, wie er seine vollsubventionierte Zeit verbringt, wie er argumentiert, wofür und wogegen er abstimmt, ... kurz: was eigentlich dieses "Gewissen", das allein zu vertreten er beauftragt wurde, ist.
3) Und schließlich bräuchte es die Option der "jederzeitigen/vorfristigen Abwahl" einzelner parlamentarischer Vertreter. Das ergibt sich konsequenterweise aus Punkt (2): Wenn sich herausstellen sollte, dass das "Gewissen des eigenen Vormunds" nicht dem Wunsch des Mündels entspricht, muss es zwingend die Möglichkeit des unmittelbaren Austausches entsprechender Vertreter geben. Man könnte es auch auf einen einfachen Nenner bringen: Nicht Wahlen, sondern Abwahlen machen Demokratie aus.
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Gäbe es diese drei Punkte, würde die Dauer der Legislaturperiode nicht die geringste Rolle spielen. Doch fehlt nur einer der Punkte, ist jede Länge einer Legislaturperiode demokratie-gefährdend. Insofern ist der Diskurs "4 Jahre? 5 Jahre?" irrelevant, weil er nichts - absolut GAR NICHTS - zum wesentlichen Thema der demokratischen Vertretung beiträgt.