https://www.shz.de/lokales/landeszeitun ... 06596.htmlBünsdorf | Die Tuberkulose-Gefahr im Bünsdorfer Kindergarten ist offenbar größer als bislang angenommen. Denn nun ist klar: Bei der Lungenkrankheit, an der ein jemenitischer Flüchtling leidet, handelt es sich um eine ansteckende Form. Das hat das Kreis-Gesundheitsamt während einer Informationsveranstaltung der Kirchengemeinde mitgeteilt. Außerdem wurde bekannt, dass viel mehr als die 18 Kita-Kinder betroffen sein könnten. Wann und wo sich der Mann aus dem Staat im Süden der arabischen Halbinsel infiziert haben könnte, kann sich auch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten nicht erklären. Bei der Untersuchung des Flüchtlings sei keine Krankheit festgestellt worden, teilte es auf Nachfrage von shz.de mit.
Die Kirchengemeinde hatte dem Mann aus dem Jemen von Ende Januar bis Ende Mai Kirchenasyl im Gemeindehaus gewährt. Währenddessen war er häufig zu Besuch in der evangelischen Kindertagesstätte nebenan. Als Anfang Juni klar wurde, dass er an der meldepflichtigen Krankheit leidet, ordnete die Kreisverwaltung Untersuchungen der Kinder und Kita-Mitarbeiter an. Tuberkulose entsteht durch Bakterien und ist äußerst selten. Seit 2012 gab es im Kreis Rendsburg-Eckernförde lediglich 20 Fälle.
Dass die Erkrankung des Jemeniten „relevant ansteckend“ ist, wisse man seit Montag, berichtete Christin Hettich vom Gesundheitsamt den 18 Zuhörern, die zum Informationsabend gekommen waren. Kontakt zu dem Flüchtling hatten nicht nur die 18 Jungen und Mädchen des evangelischen Kindergartens, wie zunächst vom Kirchenkreis angegeben. Es kommen noch etwa 25 „Kirchenmäuse“ und zehn Kinder der „Jungschar“ sowie deren Betreuer hinzu.
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„Die Tuberkulose ist eine Katastrophe für den Erkrankten und für die Gemeinde“, sagte Pastor Thies Feldmann. Das Kirchanasyl sei lange Zeit von vielen Menschen mitgetragenen worden, nun sei es durch die Krankheit gefährlich geworden. Feldmann sprach von einer „unbefriedigenden Situation“ und sagte zu, alle Beteiligten zeitnah über die Entwicklung zu informieren. Dass der Flüchtling Zutritt zum Kindergarten und zu den Jugendgruppen hatte, sei nicht ungewöhnlich, betonte der Pastor. Der Kontakt der Kinder zu Personen, die den Betreuern bekannt sind, sei erlaubt und gelebte Praxis. Das sieht auch der stellvertretende Bürgermeister Thorsten Schulz so. „Wir haben einen offenen Kindergarten. Jeder, der bekannt ist, hat Zutritt.“
Nun, für die Tuberkoloseerkrankung kann der Flüchtling nichts, das hat er sich ja nicht ausgesucht. Aber es stellen sich bei diesem Vorfall 2 Fragen:
1. Wieso kann sich die Kirche gegen geltendes Recht stellen (Der Antrag des Betroffenen wurde also abgelehnt, sonst würde Kirchenasyl ja keinen Sinn machen)?
2. Was haben betriebsfremde Personen in Kindergärten zu suchen?