Brennelementesteuer - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Vol

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That's me
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Brennelementesteuer - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Vol

Beitrag von That's me »

Wirtschaftsinteressen versus Bürgerwohl - Profit steht über Menschenwürde.

Energiekonzerne werden entschädigt, Hartz4 Empfänger gehen leer aus?
Verfassungswidrige Steuern werden zurück erstattet, falsch berechnetes Existenzminimum nicht?

Schon im VW Abgasskandal zeigt sich, wo die Prioritäten des Staates liegen.
Die Wirtschaft und Autolobby hat größeres Gewicht, als die Gesundheit der Bürger.
Wie die Doku vom ZOOM "Geheimakte VW" vom 07.06.2017 zeigte, stellt sich die Bundesregierung schützend vor VW.

Droht uns nun das Selbe bei den Energieriesen?
Sie wollen Schadensersatz in Höhe von insgesamt ca. 6,3 Milliarden € + Zinsen.
Dies muss und kann verhindert werden!

Die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten sind hierzu gegeben, denn im sogenannten "Regelsatzurteil" betonte das Bundesverfassungsgericht sogar explizit, dass aus fiskalischen Gründen eine rückwirkende Anpassung des Existenzminimums abgesehen werden kann, wenn oder weil es den Staatshaushalt zu sehr belastet und verwies hierzu auf ein früheres Urteil des BVerfGE.

Im betreffenden Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) liest man unter Randziffer 217:
b) Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend für die Zeit ab Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch am 1. Januar 2005 neu festzusetzen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend beseitigen, wenn dies einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung zuwiderläuft oder die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber aus diesem Grund eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 120, 125 <168> m.w.N.).
.....hätte zudem wegen der Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X unvertretbare fiskalische Wirkungen. Von einer Rückwirkung der Neuregelung kann der Gesetzgeber absehen.

Nun urteilte das BVerfGE, dass die Brennelementesteuer verfassungswidrig ist.
Bei den Energieriesen, die Steuersubventionen erhalten, deren Risiken auf den Steuerzahler abgewälzt werden und mit ständig wachsenden Energiekosten deren Kassen füllt, wird diese Möglichkeit, rückwirkende Entschädigung zu zahlen relativiert und im Grunde sogar eine Ersatttung zugespochen, oder zumindest befürwortet.


Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13
RZ 162
Eine bloße Unvereinbarkeitserklärung hat das Bundesverfassungsgericht zwar wiederholt bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen, insbesondere Steuer- und Abgabengesetzen, ausgesprochen. Die Notwendigkeit einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung sowie einer entsprechenden Finanz- und Haushaltswirtschaft kann es hier gebieten, von einer Rückwirkung der Entscheidung abzusehen (BVerfGE 72, 330 <422>; 87, 153 <178 ff.>; 93, 121 <148>; 105, 73 <134>; 111, 191 <224 f.>; 117, 1 <70>), da der rückwirkenden Neubemessung staatlicher Einnahmen keine Möglichkeit zur Neubemessung der Ausgaben entgegenstünde.Hieraus würde eine erhebliche Gefährdung der periodisch erfolgenden staatlichen Finanzplanung und -stabilität und eine Entlastung aktueller und vergangener Steuerzahler zu Lasten künftiger Steuerzahler folgen. Die Notwendigkeit einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung steht einer Rückwirkung der Entscheidung allerdings nicht stets entgegen (vgl. BVerfGE 122, 210 <246>; 126, 268 <285 f.>) und kann nur Geltung beanspruchen, wenn der Gesetzgeber sich auf seine Finanz- und Haushaltsplanung verlassen durfte. Dies war im Hinblick auf die von Anfang an mit erheblichen finanzverfassungsrechtlichen Unsicherheiten belastete Kernbrennstoffsteuer nicht der Fall.
Wie unbefangen ist unser höchstes Gericht, wo, wie und warum setzt es Prioritäten, wer rückwirkend entschädigt wird und wer nicht?

Das BVerfG hätte hier also durchaus Spielraum gehabt, die Entscheidung einer Entschädigungszahlung offen zu lassen, so wie es dies in der Entscheidung zu den Regelsätzen tat.
Bei der Bemessung des Existenzminimums gab es nämlich ebenfalls von Anfang an verfassungsrechtliche Bedenken und große Zweifel bezüglich der Höhe.
Da galt die Bestimmung nicht, dass sich der Gesetzgeber nicht auf seine Finanz- und Haushaltsplanung verlassen durfte.

Und dies, obwohl davon auszugehen ist, dass die rückwirkende Regelsatzerhöhung für ca. 5 Millionen Hartz 4 Empfänger bei weitem geringer, oder gleich hoch gewesen wäre, wie diese ca. 7 Milliarden Euro?
Zumal die Menschen ohnehin nur für 4 Jahre rückwirkend hätten entschädigt werden müssen und nicht für die gesamte Zeit!

Grobes Rechenbeispiel. Die Anhebung des Regelsatzes ab 2005 (345 €) bis zur Erhöhung nach dem Urteil in 2010, betrug im Jahr 2012, also 2 Jahre später! (374 €) Das sind 29 € monatlich.
Kinder und Paare bekommen ja weniger und die Erhöhung fällt dort daher auch geringer aus. Aber rechnen wir mal "großzügig".

Regelsatzdifferenz 2005 bis 2010 pro Kopf durchschnittlich gerundet ca. 30 € = 360 € pro Jahr und Kopf, für 4 Jahre = 1440 € * 5 Mio. Bürger = 7.200 Millionen €, also 7,2 Milliarden € für die Existenzsicherung von Menschen.
Die Energiekonzerne bekämen incl. Zinsen bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs also ungefähr den selben Betrag.

Kann man Menschenwürde überhaupt rechnerisch gegen den Staatshaushalt aufwiegen?
Das Bundesverfassungsgericht vertritt anscheinend diese Ansicht, wenn es um die Bürger geht.
Beim Schadensersatz für abzockende und den Steuerzahler schröpfende Energieriesen werden da ganz offensichtlich andere Maßstäbe angesetzt, über die Belastung für die Staatskasse großzügig hinweggesehen.
Warum sonst haben die roten Roben diesen wichtigen Hinweis relativiert und eine Entschädigung als gerechtfertig geurteilt?

Wie unbefangen ist dann unser höchstes Gericht, dessen Aufgabe es in erster Linie ist, die Bürger zu schützen, für ein angemessenes, korrekt berechnetes EXISTENZMINIMUM und für Gerechtigkeit zu sorgen?

Was ist uns mehr wert?
Die Entschädigung an die Wirtschaft, die ihre Steuerlast schönen, Steuervermeidung betreiben und in Deutschland verhältnismäßig wenig Steuern zahlen? Oder die Achtung der unantastbaren Würde und Sicherung der EXISTENZ unseres Volkes?

Die Energiewirtschaft wird so schnell nicht kaputt gehen, die soll und kann sich auf die neuen Technologien konzentrieren und unseren technologischen Vorteil zum Wohle der Bürger einsetzen.

Darum appelliere ich an die Bundesregierung und all die Bürger, die nach mehr Gerechtigkeit und Umverteilung rufen, verhindert die Schadensersatzleistungen an die Energieriesen, indem sich auf die Möglichkeit die uns unsere Verfassung und das entsprechende Urteil des höchsten Gerichts bietet, berufen wird.

Ja ich weiß, dass die Abneigung gegenüber den "schmarotzenden H4 Beziehern" groß ist, hier geht es aber um die Gegenüberstellung, dass in unserem Land ausgerechnet die Atomlobby, die sehr gut verdient und WIR sogar noch die Verantwortung und Kosten tragen, finanziell nochmals besser gestellt wird, als das eigene Volk!

Was meint ihr? Ist das Urteil ok?
Ist es ok, wenn die Milliarden nach erstattet bekommen?
Warum töten wir Menschen die Menschen töten, um den Menschen zu zeigen, dass Töten falsch ist?
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That's me
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Re: Brennelementesteuer - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Vol

Beitrag von That's me »

Regt sich da wirklich niemand darüber auf?
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Quatschki
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Re: Brennelementesteuer - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Vol

Beitrag von Quatschki »

That's me hat geschrieben:(12 Jun 2017, 21:58)

Regt sich da wirklich niemand darüber auf?
Was soll das bringen?
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Teeernte
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Re: Brennelementesteuer - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Vol

Beitrag von Teeernte »

That's me hat geschrieben:(12 Jun 2017, 21:58)

Regt sich da wirklich niemand darüber auf?
Es ist ja noch nicht alles... Vattenfall klagt die Bundesregierung in den USA wegen der Abschaltung der AKW... man verlangt 4,8 Mrd eu zusätzlich.

Nun ja - wer sch... wählt... bekommt .

Wer hat das Volk hier wiedermal verraten ?

Man nennt das Umverteilung...... von unten nach oben.... - einfach über die Energieabrechnung.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Brennelementesteuer - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Vol

Beitrag von Teeernte »

Quatschki hat geschrieben:(12 Jun 2017, 23:27)

Was soll das bringen?
Weiter - auf dem bewährten Kurs der Hauptaufgabe....unserer Einheizpartei... der Vereinigten cdu/spd.....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Quatschki
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Re: Brennelementesteuer - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Vol

Beitrag von Quatschki »

Die Stromkonzerne haben die Brennelementesteuer über die Strompreise längst an die Verbraucher weitergegeben. Wenn sie sie nun erstattet bekommen, werden sie gewiß so fair sein, auch den Verbrauchern die zu viel gezahlten Strompreise entsprechend zu erstatten. Darauf freue ich mich.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Brennelementesteuer - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Vol

Beitrag von That's me »

Quatschki hat geschrieben:(12 Jun 2017, 23:34)

Die Stromkonzerne haben die Brennelementesteuer über die Strompreise längst an die Verbraucher weitergegeben. Wenn sie sie nun erstattet bekommen, werden sie gewiß so fair sein, auch den Verbrauchern die zu viel gezahlten Strompreise entsprechend zu erstatten. Darauf freue ich mich.
Sicher, wir kennen sie ja als Wohltäter.

Ich wüsste halt gerne, wie ich es anstellen könnte, dass das zum medialen Thema wird und die Regierung unter öffentlichen Druck gerät, die Erstattung nicht vorzunehmen.
Es wird ja getitelt, es bestünde die Möglichkeit, dass die die Erstattung bekommen.
Wie ich die Merkel einschätze, wird sie freiwillig zahlen und gar nicht warten, ob geklagt wird.
Es sollte halt in die Köpfe der Leute gelangen, dass es kein MUSS ist, die Energiekonzerne zu entschädigen und versucht wird, dies abzuwenden.
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Re: Brennelementesteuer - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Vol

Beitrag von frems »

That's me hat geschrieben:(12 Jun 2017, 21:58)

Regt sich da wirklich niemand darüber auf?
Nee, kommt doch von der CDU. Da müssen die Milliarden verschleudert werden. Gehört zur Folklore in diesem Milieu.
Labskaus!

Ob Mailand oder Madrid -- Hauptsache Europa.
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Re: Brennelementesteuer - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Vol

Beitrag von That's me »

Der Dt. Michel lässt sich halt alles gefallen. Das Schlimme ist, viele und wirklich realistische Alternativen gibt es nicht.
Wahl zw. Pest und Cholera und auch dieses Jahr wird sich nichts grundlegendes ändern.

Leider ist es so, dass ausgerechnet in Politikforen, wo man Interesse und Engagement Änderungen gemeinsam voran zu treiben genau so NULL ist, wie im Rest des politikverdrossenen DE.
Zuletzt geändert von That's me am Mo 12. Jun 2017, 23:49, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Brennelementesteuer - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Vol

Beitrag von Quatschki »

Der Martin wird sich der Sache annehmen, falls er gewählt wird.
Er hat versprochen, sich um die Sorgen und Nöte der kleinen Leute zu kümmern.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Brennelementesteuer - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Vol

Beitrag von That's me »

Quatschki hat geschrieben:(12 Jun 2017, 23:48)
Der Martin wird sich der Sache annehmen, falls er gewählt wird.
Er hat versprochen, sich um die Sorgen und Nöte der kleinen Leute zu kümmern.
Herrlich deine Ironie ;)
Es gibt sicher einige, die daran glauben.
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Re: Brennelementesteuer - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Vol

Beitrag von That's me »

Dass das BVerfG durchaus Spielraum hat. und in der Vergangenheit meist aus fiskalischen Gründen eine finanzielle Entschädigung verneint, ist hier dokumentiert!

http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=3
In Bezug auf verfassungswidrige Steuergesetze sieht das Bundesverfassungsgericht regelmäßig von der Nichtigerklärung ab, wenn ansonsten eine verlässliche Finanz- und Haushaltsplanung gefährdet oder ein gleichmäßiger Verwaltungsvollzug nicht möglich ist. Damit berücksichtigt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die administrativen und fiskalischen Auswirkungen seiner Entscheidungen und ist so bestrebt, wichtige staatliche Belange zu berücksichtigen. Gleichzeitig nimmt es im Rahmen befristeter Weitergeltungsanordnungen auch auf die gesetzgeberische Prärogative Rücksicht und räumt dem Parlament regelmäßig einen ausreichenden zeitlichen Rahmen zur Korrektur der Gesetzesmängel ein.

Höhe des steuerfreien Existenzminimums -> Die staatliche Finanzplanung wäre gefährdet;..muss deshalb von Verfassungs wegen nicht rückwirkend beseitigt werden.

Das Gericht räumt damit der Sicherung geordneter Staatsfinanzen einen hohen Stellenwert ein. Der verlässlichen Haushaltsplanung werde so – zumindest für einen gewissen Zeitraumein höheres Gewicht gegenüber der verletzten Grundrechtsposition des Klägers.


In vielen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht bei der Unvereinbarkeitserklärung steuerrechtlicher Gesetze Weitergeltungsanordnungen ohne die Verpflichtung zur rückwirkenden Neuregelung erlassen. In der Regel geschah dies auch aus „fiskalischer Rücksichtnahme“ , also zur Schonung der öffentlichen Kassen vor umfangreichen Steuerrückzahlungen. Zur Illustrierung dieser Rechtsprechung und zur Verdeutlichung der hierbei vom Bundesverfassungsgericht für schützenswert erachteten Interessen sei auf einige Beispiele aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen.

Kranken- und Pflegeversicherung -> „die Nichtigerklärung (der fraglichen Norm) im hier verfahrensgegenständlichen Umfang nicht vertretbare fiskalische Auswirkungen (hätte).

Erbschaftssteuer -> Für die Vergangenheit ergibt sich das aus den Erfordernissen einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeiträume einer weitgehend abgeschlossenen Veranlagung

Unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen -> „unverhältnismäßigen hauswirtschaftlichen Folgen“

Vermögenssteuer -> Die Sicherung einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung sowie eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs rechtfertigten es dem Gericht zufolge jedoch, die verfassungswidrigen Vorschriften auch für die noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide weiterhin anzuwenden.

Im Falle der Unvereinbarkeit kann das Gericht aber auch eine befristete Weitergeltung des Gesetzes anordnen. Hiervon macht das Gericht vor allem in Fällen der Verfassungswidrigkeit von Steuergesetzen Gebrauch.
Zur Begründung verweist es dabei regelmäßig auf die Notwendigkeit einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung sowie auf das Erfordernis eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs.
So und warum weicht das Gericht ausgerechnet bei der Atomlobby von diesen gefestigten Grundsätzen ab?

Mal zur Veranschaulichung, was das für den Haushalt 2018 bedeutet:
Die Ausgaben für die Innere Sicherheit nehmen 2018 um rd. 500 Mio. € zu
Für den Verteidigungshaushalt stehen im nächsten Jahr 1,4 Mrd. € mehr
Bildung, Wissenschaft und Forschung Aufwuchs von 292 Mio. €.
Die Programmmittel des Energie- und Klimafonds steigen 2018 um 1,1 Mrd. €

Macht insgesamt: ca. 3 Mrd. und die Mehrausgaben für obige Ressorts müssten komplett gestrichen werden!!
Bei einer Entschädigung von ca. 7 Mrd. müssen also noch weitere 4 Mrd. anderer wichtiger Planungen eingespart werden, um diese Gangster zu entschädigen.

Der Ausbau Breitbandnetzes mit mindestens 50 Mbit/s wird mit insgesamt rund 4 Mrd. € bis 2020. Wohlgemerkt bis 2020.
Warum töten wir Menschen die Menschen töten, um den Menschen zu zeigen, dass Töten falsch ist?
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Re: Brennelementesteuer - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Vol

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Zudem geht es auch um Planungssicherheit im Bundeshaushalt. Für 2018 sieht dieser 335,5 Mrd. vor.
7 Mrd. sind dann 2,09% des Haushaltes.
Das ist eine Menge und entspricht ungefähr den Gesamtausgaben für des BMWI und würde diese Ausgaben somit fast verdoppeln!!!
Ein Schlem, wer böses dabei denkt!
Versteckte Entschädigung, weil ein die Energieriesen einen Rücklagenfond einrichten mussten und wegen der Verkürzung des Ausstiegs nicht entschädigt wurden?

Zumal für 2018 und 2019 bereits eine Menge verplant ist. Das ist also eine große finanzielle Belastung für den Steuerzahler! http://www.br.de/nachrichten/bundeshaus ... e-100.html
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