Grundgesetz und deutsche Sprache

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Aldemarin
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Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Aldemarin »

Gibt es im Grundgesetz einen Paragraph, der eine Zuständigkeit für die deutsche Sprache und Rechtschreibung festlegt?
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Moses
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Moses »

Aldemarin hat geschrieben:(30 Apr 2017, 17:10)

Gibt es im Grundgesetz einen Paragraph, der eine Zuständigkeit für die deutsche Sprache und Rechtschreibung festlegt?
Zum einen gibt es im Grundgesetz keine Paragraphen und zum zweiten . . . eine Zuständigkeit für Sprache? In Einer Verfassung? :?:
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Brainiac
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Brainiac »

Aldemarin hat geschrieben:(30 Apr 2017, 17:10)

Gibt es im Grundgesetz einen Paragraph, der eine Zuständigkeit für die deutsche Sprache und Rechtschreibung festlegt?
Es ist ja nicht mal spezifiziert, was die Amtssprache ist.

Das ist in Deutschland, wie fast alles kulturelle, Ländersache. In den meisten Landesverwaltungsgesetzen der Bundesländer ist in §23 festgelegt, dass Deutsch die Amtssprache ist.

https://dejure.org/gesetze/LVwVfG/23.html

Eine bundesweite Sprachpflege, darum geht es dir anscheinend, wird somit am ehesten durch die KMK, das Gremium der deutschen Kultusminister der Bundesländer, wahrgenommen. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kultusministerkonferenz Diese hatte u.a.die Rechtschreibreform von 1996 beschlossen.
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Moses »

Bundesweit gilt dieses hier:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 23 Amtssprache

(1) Die Amtssprache ist deutsch.

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__23.html
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Brainiac
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Brainiac »

Moses hat geschrieben:(30 Apr 2017, 20:38)

Bundesweit gilt dieses hier:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 23 Amtssprache

(1) Die Amtssprache ist deutsch.

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__23.html
So wie ich es verstehe, gilt dieses Bundesgesetz (nur) für die Bundesbehörden. Deswegen gibt es für die jeweiligen Landesbehörden immer noch ein VwVfG je Bundesland, das aber theoretisch abweichen kann.
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Moses »

Brainiac hat geschrieben:(30 Apr 2017, 20:50)

So wie ich es verstehe, gilt dieses Bundesgesetz (nur) für die Bundesbehörden. Deswegen gibt es für die jeweiligen Landesbehörden immer noch ein VwVfG je Bundesland, das aber theoretisch abweichen kann.
Bin mir nicht sicher - aber ich glaube in diesem Falle würde Bundesrecht Landesrecht brechen.
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Brainiac »

Moses hat geschrieben:(30 Apr 2017, 21:12)

Bin mir nicht sicher - aber ich glaube in diesem Falle würde Bundesrecht Landesrecht brechen.
Glaube ich in diesem Fall nicht, da es sich ja formal nicht um einen Konfliktfall handeln würde, wenn die Bundesagentur für Arbeit in Finnisch und das Polizeipräsidium Südhessen (zB) in Chinesisch arbeiten würden.
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Moses »

Brainiac hat geschrieben:(30 Apr 2017, 21:25)

Glaube ich in diesem Fall nicht, da es sich ja formal nicht um einen Konfliktfall handeln würde, wenn die Bundesagentur für Arbeit in Finnisch und das Polizeipräsidium Darmstadt (zB) in Chinesisch arbeiten würden.
interessant . . . und eine Rahmengesetzgebung liegt auch nicht vor . . . knifflig
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H2O
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von H2O »

Brainiac hat geschrieben:(30 Apr 2017, 21:25)

Glaube ich in diesem Fall nicht, da es sich ja formal nicht um einen Konfliktfall handeln würde, wenn die Bundesagentur für Arbeit in Finnisch und das Polizeipräsidium Südhessen (zB) in Chinesisch arbeiten würden.
Könnte man sich diesem Fall nicht besser praktisch nähern? Daß ein Volk durch seine Sprache und sein Wohngebiet beschrieben wird, das ist doch hoffentlich unstrittig. Wenn aber in einem Staat mehrere Völker leben, dann muß die Amtssprache sicher darauf eingehen, wenn es sich um ein demokratisches Staatswesen handelt. Unter dem Gesichtspunkt wäre die Rolle der dänisch gesonnenen Minderheit in Schleswig-Holstein von Interesse... etwa in welchem Umfang bis zu welcher Verwaltungsstufe Dänisch zugelassen ist. Oder in Sachsen und Brandenburg, in welchem Umfang das Sorbische in den Verwaltungen formal zugelassen ist.

Auf Bundesebene haben wir diese Notwendigkeit nicht. Dazu sind unsere Kopfzahlen und Wohngebiete mit nicht-deutschen Wohngebieten zu klein.

So richtig Zoff hat es in dieser Sache in der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nicht gegeben. Demzufolge handelt es sich doch bei Aldemarins Nachfrage um eine rein theoretische Angelegenheit.

In dem Sinne wäre es doch ergiebiger, in der Verfassung der Schweiz oder Belgiens oder eines anderen demokratischen Staats mit mehreren Staatsvölkern heraus zu finden, wie das Thema Verwaltungssprache praktisch umgesetzt wird.

Zur Pflege und Entwicklung der deutschen Sprache sind nicht allein Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig. So weit ich das verfolgt habe, sind daran wesentlich auch Einrichtungen der Bundesrepublik Österreich und der deutschsprachigen Schweiz, in geringerem Umfang aber auch der deutschsprachigen Kantone Belgiens, Italiens und anderer deutschen Minderheiten in Polen und Dänemark beteiligt.
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Brainiac
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Brainiac »

H2O hat geschrieben:(30 Apr 2017, 21:52)

Könnte man sich diesem Fall nicht besser praktisch nähern?

Von mir aus muss man sich da gar nicht "nähern", ich finde die aktuellen Regelungen vollkommen ausreichend.
H2O hat geschrieben:(30 Apr 2017, 21:52)
So richtig Zoff hat es in dieser Sache in der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nicht gegeben. Demzufolge handelt es sich doch bei Aldemarins Nachfrage um eine rein theoretische Angelegenheit.

Sehe ich auch so. Es gibt allerdings Leute, die hier anderer Meinung sind und eine Regelung von Verfassungsrang für erforderlich halten, da sie befürchten, dass sich sonst irgendwann nach erfolgter "Umvolkung" Türkisch oder Arabisch als Hauptsprache etabliert. :| Deswegen gibt es auch politische Initiativen dazu, sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene, dreimal dürfen Sie raten, von welcher Partei. Diesen Hintergrund will ich aber dem Threaderöffner nicht unterstellen.
H2O hat geschrieben:(30 Apr 2017, 21:52)
Zur Pflege und Entwicklung der deutschen Sprache sind nicht allein Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig. So weit ich das verfolgt habe, sind daran wesentlich auch Einrichtungen der Bundesrepublik Österreich und der deutschsprachigen Schweiz, in geringerem Umfang aber auch der deutschsprachigen Kantone Belgiens, Italiens und anderer deutschen Minderheiten in Polen und Dänemark beteiligt.
Richtig, das sollte man nicht vergessen. In Österreich zB ist m.w. das Kultusministerium zuständig.
Für Österreich wurde zusätzlich zu der Schreibweise Spaß auch die Variante Spass zugelassen.

:)
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H2O
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von H2O »

Brainiac hat geschrieben:(01 May 2017, 10:23)
...
Richtig, das sollte man nicht vergessen. In Österreich zB ist m.w. das Kultusministerium zuständig.
:)
Mal so: Wenn ein anderes Staatsvolk hier ausreichend Masse auf die Wage bringen sollte und sogar ein größeres Gebiet Deutschlands bewohnt, warum nicht deren Sprache auch dort zulassen? Hatte nicht Polen schon geklagt, daß unsere verhältnismäßig große Zahl von Polen einfach so weg integriert wird? Wobei mich auch das nicht stört, wenn es innenpolitisch deshalb gar keinen Zoff gibt. Wer weiß, welche Blähungen diesem polnischen Politiker zu schaffen machten. Er brachte die deutsche Restbevölkerung in Schlesien ins Spiel, die von ihrem Deutschtum nicht lassen mag.

Die Österreicher haben eben ihren eigenen Humor; die verstehen sogar Spaß, wenn sie Spass schreiben. :)
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Helmuth_123
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Helmuth_123 »

In Mannheim gibt es das Institut für Deutsche Sprache (Teil der Leibnitz-Gemeinschaft), dann die Gesellschaft für deutsche Sprache und die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung. Daneben gibt es noch das Bibliographische Institut mit dem Duden und eine Menge germanistische Institute an den Universitäten. Kurz: Es gibt eine Menge Einrichtungen, die sich mit der deutschen Sprache befassen. Ob man für die Amtssprache einen Artikel in der Verfassung braucht oder ob da eine einfache gesetzliche Regelung reicht, darüber kann man diskutieren. Man könnte argumentieren, dass die Bundesrepublik Deutschland als deutscher Nationalstaat eine besondere Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und den Gebrauch der deutschen Sprache, auch auf der europäischen und internationalen Ebene, hat und deshalb dies auch in der Verfassung verankert sein sollte. Andererseits gibt es ja Einrichtungen die sich mit der der deutschen Sprachen beschäftigen, die sich (gemeinsam) für den Schutz, Erhalt und den Gebrauch der deutschen Sprache auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene einsetzen können.
immernoch_ratlos
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von immernoch_ratlos »

Es gibt da auch noch die "Bundeszentrale für politische Bildung" mit dem passenden Artikel : Deutsch ins Grundgesetz? Zwei Vertreter : in PRO Holger Klatte "Staatsziel Deutsch" in CONTRA Rolf C. Peter "Von Schimären und andere Aberglauben"; gehen sehr detailliert auf das vermeintliche "Problem" ein...

Wer jeweils "Weiter" klickt, dem tun sich eine Fülle von Informationen auf - eine hat mich etwas überrascht, wähnen wir uns doch gelegentlich von fremden Sprachen geradezu "überfremdet" (die "Überfremdenten" haben sowieso ein besonderes Problem).

Nur erstaunlich geringe 4% "befremdlicher Einflüsse" bringen (ähnlich wie bei anderen Gelegenheiten) das "bedrohte Deutschtum" aufs Tapet. Wer weiß schon, das so schön teutsche Begriffe wie "Boot, Sport, Forelle, Radio, Auto, Möbel, Balkon, Hobby oder Tante" oder "Parfum, Büro, Sekretär, Salami, Spaghetti, Tremolo, Bastion" auch mal Fremdwörter waren. Dies alles eingedenk, ist Deutsch eine sehr, sehr stabile Sprache und die 4% "Fremdstoffe" haben sie allezeit begleitet. Mal fiel was "hinten raus" und dafür kam was "ausländisches" hinzu. Deutsch lebt - was lebt verändert sich. Weder englisch, französisch oder überhaupt was Latein als Wurzel hat, kann Deutsch wirklich erschüttern. Davon hat diese Sprache schon immer einen ordentlichen Schlag inne. Weil nun das englische Wort selbst wieder einen hohen Gehalt von französisch und das wieder auf Latein zurückgeht, sind angebliche "Fremdwörter" oft nur ein gutturales Latein - wie das die frühen "Latriner" gesprochen haben, weiß selbst ich der das große Latrinum ähm hat oder so, nicht zu sagen.

Das Deutsch Amtssprache ist, dürfte wohl der Regelung für wahr genug des Notwendigen sein. Sollten wir einmal als Schrumpfgermanen in die Geschichte "eingehen", macht es wenig Sinn, wenn die Völker die dann den Laden übernommen haben, weiter gezwungen sein werden Deutsch zu sprechen. Das wäre höchst "unfair", ist doch Deutsch eine der schwersten Sprachen überhaupt :thumbup:

Wer das nicht schafft, mag gerne, statt "Hausmeister" the only on "Facility Manager" im Block sein, auf einen "Handy" telefonieren, seine "Basecap" aufbehalten oder auch nicht, nebenberuflich "Streetworker" sein, statt "ordinärem" abendlichem Auslauf "Jogging" betreiben. Oder, wenn "Foutbal" angesagt ist am "Public Viewing" teilnehmen (mit hoffentlich einer schönen Leich), kauft sein Backwerk in der nächsten "Back Factory" . Dagegen ist es für Mädels etwas heikel sich selbst als "Streetworkerin" zu bezeichnen, es sei denn frau ist tatsächlich vom horizontalen Gewerbe "and on sale" - womöglich am nächsten "service-point" ? am "Munich Airport" , "Come in and find out" - "Powered by Emotion" (Kraft durch Freude) - Alles „English for runaways“ sozusagen zum davonlaufen...

Hilfreich und tröstlich "Die indogermanischen oder indoeuropäischen Sprachen bilden die heute sprecherreichste Sprachfamilie der Welt mit etwa drei Milliarden Muttersprachlern" so gesehen ist dem Deutschen eigentlich nix wirklich fremd... :D

Wer hungrig ist, sollte es mal mit "Bambi Goreng" versuchen - chinesisch ist schwer im kommen.... :thumbup:
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
Aldemarin
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Aldemarin »

Wie ist eigentlich die Situation in den Verfassungen anderer Länder? Steht da etwas über die Landessprache drin? Können in anderen Ländern auch so unkontrolliert Anglizismen eingeführt werden?
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Kael
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Kael »

Also in Köln ist Amtsprache kölsch, weiß doch jeder anständige Deutsche. :rolleyes:
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H2O
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von H2O »

Kael hat geschrieben:(09 May 2017, 18:39)

Also in Köln ist Amtsprache kölsch, weiß doch jeder anständige Deutsche. :rolleyes:
Meiner etwas getrübten Erinnerung zufolge ist Kölsch etwas für durstige Leute. :)
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Teeernte
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Teeernte »

Aldemarin hat geschrieben:(09 May 2017, 18:26)

Wie ist eigentlich die Situation in den Verfassungen anderer Länder? Steht da etwas über die Landessprache drin? Können in anderen Ländern auch so unkontrolliert Anglizismen eingeführt werden?
EU Sprachen....ausser Englisch.. :D :D
Durch Unternormstellung (Ratifikation) des Rechts der Europäischen Union, weiteren internationalen Rechts und internationaler Verträge können auch in Deutschland fremdsprachige Gesetze und Abmachungen Gesetzeskraft erlangen (siehe dazu Abschnitt „Gesetzessprachen innerhalb Deutschlands“).
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtssprac ... utschlands
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von CaptainJack »

Brainiac hat geschrieben:(01 May 2017, 10:23)

Von mir aus muss man sich da gar nicht "nähern", ich finde die aktuellen Regelungen vollkommen ausreichend.


Sehe ich auch so. Es gibt allerdings Leute, die hier anderer Meinung sind und eine Regelung von Verfassungsrang für erforderlich halten, da sie befürchten, dass sich sonst irgendwann nach erfolgter "Umvolkung" Türkisch oder Arabisch als Hauptsprache etabliert. :| Deswegen gibt es auch politische Initiativen dazu, sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene, dreimal dürfen Sie raten, von welcher Partei. Diesen Hintergrund will ich aber dem Threaderöffner nicht unterstellen.


Richtig, das sollte man nicht vergessen. In Österreich zB ist m.w. das Kultusministerium zuständig.


:)
Interessant, dass du so etwas überhaupt in deinem Gedankengang hast. :rolleyes: Das könnte bedeuten, dass das gar nicht so abwegig ist. Warum sollte es auch? Es wurde ja schon mathematisch dargestellt, dass ab einem gewissen Zeitpunkt die muslimischen Bürger überwiegen (Geburtenrate). Und da sich immer mehr Parallelgesellschaften bilden und eine Integration eigentlich gar nicht so sehr gewünscht wird, sollte man rechtzeitig daran denken, Türkisch bzw. Arabisch als Amtssprache festzulegen. Die Deutschen bzw. Deutsch werden in Deutschland sowieso untergeordnet werden (wenn man den Prognosen und den mathematischen Hochrechnungen Folge leisten will) ... aber das interessiert mich dann keine Laus mehr!
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Brainiac
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Brainiac »

CaptainJack hat geschrieben:(13 May 2017, 11:50)

Interessant, dass du so etwas überhaupt in deinem Gedankengang hast. :rolleyes: Das könnte bedeuten, dass das gar nicht so abwegig ist. Warum sollte es auch? Es wurde ja schon mathematisch dargestellt, dass ab einem gewissen Zeitpunkt die muslimischen Bürger überwiegen (Geburtenrate). Und da sich immer mehr Parallelgesellschaften bilden und eine Integration eigentlich gar nicht so sehr gewünscht wird, sollte man rechtzeitig daran denken, Türkisch bzw. Arabisch als Amtssprache festzulegen. Die Deutschen bzw. Deutsch werden in Deutschland sowieso untergeordnet werden (wenn man den Prognosen und den mathematischen Hochrechnungen Folge leisten will) ... aber das interessiert mich dann keine Laus mehr!
Hast du auch eine Rechnung zur Hand, die berücksichtigt, dass nach allen Erfahrungen mit Einwanderungsgruppen (zB mit den Türken der 3. Generation) die dortige Geburtenrate - der Sprachgebrauch natürlich auch, btw - immer mehr derer der "Stammbevölkerung" angleicht?

https://www.welt.de/politik/deutschland ... te-an.html
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von CaptainJack »

Brainiac hat geschrieben:(13 May 2017, 12:43)

Hast du auch eine Rechnung zur Hand, die berücksichtigt, dass nach allen Erfahrungen mit Einwanderungsgruppen (zB mit den Türken der 3. Generation) die dortige Geburtenrate - der Sprachgebrauch natürlich auch, btw - immer mehr derer der "Stammbevölkerung" angleicht?

https://www.welt.de/politik/deutschland ... te-an.html
Diese "Zuwanderung" ist eine völlig andere! Das sind keine Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, weil sie angeworben wurden und dann entsprechende Arbeitsplätze einnehmen konnten.
Manche Vergleiche nerven nur noch.
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Brainiac »

CaptainJack hat geschrieben:(13 May 2017, 12:50)

Diese "Zuwanderung" ist eine völlig andere! Das sind keine Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, weil sie angeworben wurden und dann entsprechende Arbeitsplätze einnehmen konnten.

Trotzdem erfolgt doch eine Anpassung an die hiesigen Lebensgewohnheiten, und dazu gehört auch das Reproduktionsverhalten. Nenn mir ein Beispiel aus der Geschichte welches Landes auch immer, wo das anders war.

Familiennachzug - da muss ja auch kein Arbeitsplatz vorliegen - gibt es nach Deutschland übrigens auch bereits seit ca. 40 Jahren.

In Frankreich gibt es ja das Problem mit diesen Parallelgesellschaften schon länger. Vielleicht gibt es ja Statistiken, wie sich die Geburtenraten dort entwickelt haben? Ich gehe stark davon aus, auch dort abnehmend.

Und selbst das Pew-Institut, das diese Entwicklung ja gern dramatisiert darstellt, kommt auf gerade mal 5,5 Mio Muslime in Deutschland in 2030, 7 Mio 2050. Wenn man das dann linear 50-100 Jahre in die Zukunft fortschreibt, wird daraus natürlich irgendwann die Mehrheit, aber es ist doch eine schwachsinnige Betrachtungsweise, über einen so langen Zeitraum eine Konstanz der Lebensgewohnheiten anzunehmen. Die natürliche Entwicklung ist die Durchmischung, ob jemand das will oder nicht will, ist eher irrelevant.
Manche Vergleiche nerven nur noch.
Dein Problem.
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von CaptainJack »

Brainiac hat geschrieben:(13 May 2017, 13:15)

Trotzdem erfolgt doch eine Anpassung an die hiesigen Lebensgewohnheiten, und dazu gehört auch das Reproduktionsverhalten. Nenn mir ein Beispiel aus der Geschichte welches Landes auch immer, wo das anders war.

In Frankreich gibt es ja das Problem mit diesen Parallelgesellschaften schon länger. Vielleicht gibt es ja Statistiken, wie sich die Geburtenraten dort entwickelt haben? Ich gehe stark davon aus, auch dort abnehmend.

Und selbst das Pew-Institut, das diese Entwicklung ja gern dramatisiert darstellt, kommt auf gerade mal 5,5 Mio Muslime in Deutschland in 2030, 7 Mio 2050. Wenn man das dann linear 50-100 Jahre in die Zukunft fortschreibt, wird daraus natürlich irgendwann die Mehrheit, aber es ist doch eine schwachsinnige Betrachtungsweise, über einen so langen Zeitraum eine Konstanz der Lebensgewohnheiten anzunehmen. Die natürliche Entwicklung ist die Durchmischung, ob jemand das will oder nicht will, ist eher irrelevant.


Dein Problem.
Wann hat das Pew-Institut diese Betrachtung vorgenommen? Stell doch mal einen Link rein! Dass bis 2030 5,5 Mio Muslime hier sind, halte ich für einen Gag. (Ende 2015 waren es ja schon knapp 5 Mio ... und was ist z.B. mit den Afrikanern?)
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Brainiac »

CaptainJack hat geschrieben:(13 May 2017, 13:20)

Wann hat das Pew-Institut diese Betrachtung vorgenommen? Stell doch mal einen Link rein! Dass bis 2030 5,5 Mio Muslime hier sind, halte ich für einen Gag. (Ende 2015 waren es ja schon knapp 5 Mio ... und was ist z.B. mit den Afrikanern?)
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 05013.html

Das war 2015. Du willst sicher darauf hinaus, dass seitdem ca. 1 Mio dazugekommen sind. Dann addiere die halt dazu, plus Familiennachzug (dein Lieblingsthema, wobei das ja 2016 gesetzlich für Flüchtlinge mit nur subsidiärem Schutzstatus deutlich eingeschränkt wurde), und du kommst immer noch nicht auf die Mehrheit in 2050, nicht mal ein Viertel oder Fünftel. Ändert also nichts an meiner Argumentation. Du kannst gerne andere Quellen beibringen (unter Beachtung der hiesigen Gepflogenheiten, bitte ;))
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von CaptainJack »

Brainiac hat geschrieben:(13 May 2017, 13:32)

http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 05013.html

Das war 2015. Du willst sicher darauf hinaus, dass seitdem ca. 1 Mio dazugekommen sind. Dann addiere die halt dazu, plus Familiennachzug (dein Lieblingsthema, wobei das ja 2016 gesetzlich für Flüchtlinge mit nur subsidiärem Schutzstatus deutlich eingeschränkt wurde), und du kommst immer noch nicht auf die Mehrheit in 2050, nicht mal ein Viertel oder Fünftel. Ändert also nichts an meiner Argumentation. Du kannst gerne andere Quellen beibringen (unter Beachtung der hiesigen Gepflogenheiten, bitte ;))
Bevor wir evtl. etwas vertiefter diskutieren, will ich dir aber erst einmal aufzeigen, wie das mit "Familiennachzug subsidiär & Co." wirklich ist (Achtung und sowieso: aufgeschoben ist nicht aufgehoben).
In Hessen sogar Verwandte 2. Grades. (Hessen ist mir bekannt, könnte auch in div. anderen Bundesländern so sein)
Die Schätzung war übrigens von 2011. Was die bis 2030 Deutschland vorausgesagt haben, ist jetzt schon (ohne Familiennachzug) um Längen übertroffen! Sollten wir also diskutieren (muss nicht in diesem Thread sein), sollten wir schon einigermaßen seriös bleiben.
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Re: Grundgesetz und deutsche Sprache

Beitrag von Brainiac »

CaptainJack hat geschrieben:(13 May 2017, 15:01)

Bevor wir evtl. etwas vertiefter diskutieren, will ich dir aber erst einmal aufzeigen, wie das mit "Familiennachzug subsidiär & Co." wirklich ist (Achtung und sowieso: aufgeschoben ist nicht aufgehoben).
In Hessen sogar Verwandte 2. Grades. (Hessen ist mir bekannt, könnte auch in div. anderen Bundesländern so sein).

Wenn sich der Nachzug zeitlich nach hinten verschiebt, ist der Bevölkerungszuwachs langsamer und in der Zwischenzeit bleibt mehr Zeit für Durchmischung und Assimilation, wie von mir angesprochen. Es dürfte auch die Wahrscheinlichkeit steigen, dass der Nachzug reduziert oder gar nicht stattfindet.

Oder was wolltest du hier "aufzeigen"? :?:

Im übrigen sind in dem Zusammenhang diese beiden Entwicklungen recht interessant:

http://infographic.statista.com/normal/ ... land_n.jpg http://www.dtoday.de/cms_media/module_i ... a8a875.jpg

Man sieht bei den Asylanträgen eine Delle um ca. 2006-08 und bei den Nachzügen ca. 2008-12, die wohl zusammenhängen, oder was meinst du? Folgerichtig ging der Nachzug jetzt wieder hoch, für 2016 geisterte eine Zahl um 100k durch die Presse, kannst du bei Bedarf sicher selbst suchen.

Was man jedenfalls klar erkennt, ist, dass die Nachzügler p.a. im Durchschnitt offensichtlich weniger sind als die Anzahl der Asylanträge, um so mehr wenn man berücksichtigt, dass die dargestellten Familiennachzüge auch Arbeitsmigranten betreffen.
Die Schätzung war übrigens von 2011. Was die bis 2030 Deutschland vorausgesagt haben, ist jetzt schon (ohne Familiennachzug) um Längen übertroffen!

Aber erst durch die grosse Welle ab 2015, schrieb ich ja oben schon. 2011-2014 war die Zuwanderung vergleichsweise gering, so dass sich die Basisparameter für die Studie, die 2015 in allen möglichen Medien zitiert wurde, kaum geändert haben dürften.

Wenn du eine aktuellere halbwegs seriöse Projektion hast, wie schon gesagt: nur zu.
Sollten wir also diskutieren (muss nicht in diesem Thread sein), sollten wir schon einigermaßen seriös bleiben.
Ggf wird es verschoben, aber ich denke, wir können hier erst mal fortsetzen - ansonsten war der Strang ja abgeflaut und wir stehen hier vor der für dich wichtigen Fragestellung, ob unsere Muttersprache den Weg der Dinosaurier zu gehen droht. Ich bin daran allerdings nur interessiert, wenn von dir auch mal was kommt. "Seriös", natürlich, hast du dir ja jetzt selbst vorgegeben. :thumbup:
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