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Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Mo 20. Feb 2017, 10:39
von Cat with a whip
Derzeit kommen sie wieder nach Deutschland, die autoritären nationalistischen Scheindemokraten wie Yildirim und bald auch Erdogan um für ihre politischen Vorstellungen bei der "Verfassungsreform" bei den Deutschtürken zu werben.
Diese Deutschtürken sind wichtig für die nationalistisch-konservative Islamistische AKP, denn diese sind als Wahlberrechtigte eine wichtige Zielgruppe, da sie stärker der AKP zugewandt sind als die Türken in der Türkei selbst.

Bei Umfragen unter den Besuchern dieser AKP-Jubelveranstaltungen auf deutschen Boden ergab sich, dass diese Deutschtürken oft uninformiert über die Politik der AKP sind und mehr oder weniger in einer irrationalen, emotionalen Erwartungshaltung schweben, die die sich längst von der türkischen Realität abgekoppelt hat, sofern sie überhaupt jemals etwas mit ihr zu tun hatte. Denn im Wesentlichen hängen diese armen Veriwrrten an den Lippen ihrer falschen nationalen Führer die recht gut verstehen den Türken in der deutschen Diaspora noch so etwas wie Idendität und Wertgefühl als vergiftete Billigware anzudrehen um die Gesellschaft zu spalten.

Daher wendet sich die SPD-Grüne Regierung NRWs an die Bundesregierung in Berlin mit einem Gesuch diese AKP-Veranstaltungen zu unterbinden.
Was meint der User, wie könnte die Bundesregierung die politische Einflußnahme der Nationalisten aus dem Ausland hierzulande einschränken? Schliesslich garantiert unsere Verfassung Rede und Versammlungsfreiehit. Und wenn ein User eine Lösung hat, wie sieht diese auch und kann er sich diese auch für rechts-nationalistische Hetzer wie Wilders und Orban vorstellen?

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 35339.html

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Mo 20. Feb 2017, 11:01
von schokoschendrezki
Cat with a whip hat geschrieben:(20 Feb 2017, 10:39)


Daher wendet sich die SPD-Grüne Regierung NRWs an die Bundesregierung in Berlin mit einem Gesuch diese AKP-Veranstaltungen zu unterbinden.
Was meint der User, wie könnte die Bundesregierung die politische Einflußnahme der Nationalisten aus dem Ausland hierzulande einschränken? Schliesslich garantiert unsere Verfassung Rede und Versammlungsfreiehit. Und wenn ein User eine Lösung hat, wie sieht diese auch und kann er sich diese auch für rechts-nationalistische Hetzer wie Wilders und Orban vorstellen?

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 35339.html
Das würde mich auch interessieren. Im Falle Orbáns/Fidesz besteht die Parallele zu Erdogan insbesondere darin, dass man im Nachbarland Rumänien seit langem und massiv aktive Wahlkampfunterstützung für eine genehme Partei der (bedeutenden) ungarischen Minderheit in Rumänien macht. Beide Länder sind EU-Mitglieder und so wie visafreier Reiseverkehr und Aufenthalt innerhalb der EU gewährleistet werden müssen, wird man (vermutlich) auch grenzübergreifenden Wahlkampf nicht einfach so unterbinden können.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Di 21. Feb 2017, 09:45
von Nosony
Wahlkampf sollte jeder nur im eigenem Land machen.

Erdogan ist auch da wieder eine Extrawurst, gibt Putin in deutschen Stadien Wahl-Veranstaltungen für Russlanddeutsche, wohl kaum, also warum sollte man es Erdogan zugestehen?

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Do 23. Feb 2017, 14:09
von Cat with a whip
Danke für die Meinungen bisher.

Hier noch eine im Zusammenhang relevante Meldung über das Spitzelsystem der AKP an deutschen Schulen:
http://www.tagesspiegel.de/politik/vor- ... 32054.html

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 11:22
von Tomaner
Nosony hat geschrieben:(21 Feb 2017, 09:45)

Wahlkampf sollte jeder nur im eigenem Land machen.

Erdogan ist auch da wieder eine Extrawurst, gibt Putin in deutschen Stadien Wahl-Veranstaltungen für Russlanddeutsche, wohl kaum, also warum sollte man es Erdogan zugestehen?
Auch Putin könnte in Deutschland Reden halten.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Do 2. Mär 2017, 23:40
von H2O
schokoschendrezki hat geschrieben:(20 Feb 2017, 11:01)

Das würde mich auch interessieren. Im Falle Orbáns/Fidesz besteht die Parallele zu Erdogan insbesondere darin, dass man im Nachbarland Rumänien seit langem und massiv aktive Wahlkampfunterstützung für eine genehme Partei der (bedeutenden) ungarischen Minderheit in Rumänien macht. Beide Länder sind EU-Mitglieder und so wie visafreier Reiseverkehr und Aufenthalt innerhalb der EU gewährleistet werden müssen, wird man (vermutlich) auch grenzübergreifenden Wahlkampf nicht einfach so unterbinden können.
Hier gibt es aber unterschiedliche Gesichtspunkte: Dem Bekunden nach führen die Türken einen Wahlkampf für die Türkei, nicht etwa für die politische Rolle der Türken in Deutschland. Letzteres wäre deutsche Innenpolitik einer ausländischen Macht. Ich kann mir nicht vorstellen, daß dieses Treiben durch das Grundgesetz geschützt wird. Wenn Türken (Staatsangehörige, Doppelpass-Inhaber) als 5. Kolonne innenpolitisch für Unruhe sorgen, dann dürfte dieses Thema sehr schnell beendet sein. Aber hier, immer dem Bekunden nach, geht es um Werbung unter der wahlberechtigten türkischen Minderheit in Deutschland für ausschließlich türkische Politik. Da sehe ich nicht, wie man diese Art Wahlkampf verbieten möchte; es sei denn, daß solchen Wahlveranstaltungen regelmäßig große politische Unruhen folgten.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann mischt sich Ungarn über die Partei der ungarischen Minderheit in Rumänien in die aktuelle Innenpolitik Rumäniens ein. Ich kann mir nicht vorstellen, daß dieses Vorgehen in Europa zugelassen ist... ganz unabhängig von Mitgliedschaften in der EU. Das hat ja nichts zu tun mit der Verbundenheit mit Landsleuten in anderen Staaten. Wer sich solche äußeren Einwirkungen gefallen läßt, der muß aber sehr einfältig sein!

Ja, grenzübergreifende Wahlkämpfe auf der Ebene artverwandter politischer Parteien, die könnte ich mir eines fernen Tages auch vorstellen. Aber von dem Augenblick an, wo national "wir" und "die" aneinander geraten, dürfte diese Form der politischen Anteilnahme beendet sein.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 01:15
von Liegestuhl
Nosony hat geschrieben:(21 Feb 2017, 09:45)

Wahlkampf sollte jeder nur im eigenem Land machen.

Erdogan ist auch da wieder eine Extrawurst, gibt Putin in deutschen Stadien Wahl-Veranstaltungen für Russlanddeutsche, wohl kaum, also warum sollte man es Erdogan zugestehen?
Deutschland ist der zahlenmäßig viertgrößte Wahlbezirk der Türkei. Die Aussiedler sind in Russland nicht wahlberechtigt.

Wahlkampfveranstaltungen sind durch die Versammlungsfreiheit vom Grundgesetz geschützt.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 08:36
von ThorsHamar
Liegestuhl hat geschrieben:(03 Mar 2017, 01:15)

Deutschland ist der zahlenmäßig viertgrößte Wahlbezirk der Türkei. Die Aussiedler sind in Russland nicht wahlberechtigt.

Wahlkampfveranstaltungen sind durch die Versammlungsfreiheit vom Grundgesetz geschützt.
So ist es.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 08:43
von Joker
Liegestuhl hat geschrieben:(03 Mar 2017, 01:15)

Deutschland ist der zahlenmäßig viertgrößte Wahlbezirk der Türkei. Die Aussiedler sind in Russland nicht wahlberechtigt.

Wahlkampfveranstaltungen sind durch die Versammlungsfreiheit vom Grundgesetz geschützt.
Das gilt aber nicht für Wahlkampfveranstaltungen von Politikern anderer Nationen
Dazu noch äußerst fragwürdigen

Typen wie du legen unser Grundgesetz nach Belieben aus wie religiöse Extremisten religiöse Schriften

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 08:49
von Liegestuhl
Joker hat geschrieben:(03 Mar 2017, 08:43)

Das gilt aber nicht für Wahlkampfveranstaltungen von Politikern anderer Nationen
Das steht wo?
Typen wie du legen unser Grundgesetz nach Belieben aus wie religiöse Extremisten religiöse Schriften
Nein, entweder wir sind von den Vorzügen von Rede-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit überzeugt oder wir sind es nicht.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 08:51
von Adam Smith
Joker hat geschrieben:(03 Mar 2017, 08:43)

Das gilt aber nicht für Wahlkampfveranstaltungen von Politikern anderer Nationen
Dazu noch äußerst fragwürdigen
Im Prinzip könnte fast jeder ausländische Politiker hier Wahlkampf führen. Sogar Assad.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:04
von Joker
Liegestuhl hat geschrieben:(03 Mar 2017, 08:49)

Das steht wo?

.
Wo steht das dies erlaubt ist
Das trifft auf jeden fall auf die AKP zu
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:06
von Joker
Adam Smith hat geschrieben:(03 Mar 2017, 08:51)

Im Prinzip könnte fast jeder ausländische Politiker hier Wahlkampf führen. Sogar Assad.
Blödsinn
Das was Erdogan und seine Truppe in Deutschland abziehen ist einmalig in der Deutschen Geschichte und auch weltweit ist es in dem Maße einmalig

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:08
von Yossarian
Unerwünscht? Sicher.

Aber auf rechtsstaatliche Art und Weise verbieten? Unmöglich meines erachtens. Aber in Deutschland 2017 sicher machbar.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:09
von Yossarian
AFP news agency‏ Verified account @AFP

#BREAKING Bomb threat in German town after Turkish rally scrapped

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:09
von Liegestuhl
Joker hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:04)

Wo steht das dies erlaubt ist
Ziemlich deutlich im Grundgesetz, Artikel 5:

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“
Das trifft auf jeden fall auf die AKP zu
Die AKP hat nicht das Ziel die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abzuschaffen.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:17
von Joker
Liegestuhl hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:09)

Ziemlich deutlich im Grundgesetz, Artikel 5:

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“
.
Das gilt nicht für ausländische Mächte die dies in ihren Nationen in keinster umsetzen

Wie gesagt , Typen wie du verteidigen nicht unser Grundgesetz
Es wird ausgelegt

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:19
von Skull
Joker hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:17)

Das gilt nicht für ausländische Mächte die dies in ihren Nationen in keinster umsetzen
Wo kann man diese Einschränkung nachlesen ?

Gibt es dazu eine Passage im Grundgesetz ?
Oder ein konkretes anderes Gesetz ?

mfg

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:20
von Joker
Liegestuhl hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:09)





Die AKP hat nicht das Ziel die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abzuschaffen.
Die AKP setzt jegliche Freiheitliche Grundordnung in ihrer Nation aus und wirbt in Deutschland dafür

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:20
von Liegestuhl
Joker hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:17)

Das gilt nicht für ausländische Mächte die dies in ihren Nationen in keinster umsetzen

Wie gesagt , Typen wie du verteidigen nicht unser Grundgesetz
Es wird ausgelegt
Da steht "Jeder". Momentan sehe ich hier nur einen, der auslegt.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:21
von Moses
Yossarian hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:08)

Unerwünscht? Sicher.

Aber auf rechtsstaatliche Art und Weise verbieten? Unmöglich meines erachtens. Aber in Deutschland 2017 sicher machbar.
Selbstverständlich ist das möglich, Rechte gelten so weit, wie nicht Rechte anderer eingeschränkt werden. Das heißt, wenn die Ausübung des Rechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit die Sicherheit gefährden kann auch das Recht auf Versammlungs- Meinungsfreiheit eingeschränkt werden.
Selbst die Menschen- und Bürgerrechte des GG gelten nicht unbeschränkt.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:22
von Liegestuhl
Joker hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:20)

Die AKP setzt jegliche Freiheitliche Grundordnung in ihrer Nation aus und wirbt in Deutschland dafür
Das war nicht deine ursprüngliche Aussage.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:23
von Liegestuhl
Moses hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:21)

Selbstverständlich ist das möglich, Rechte gelten so weit, wie nicht Rechte anderer eingeschränkt werden. Das heißt, wenn die Ausübung des Rechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit die Sicherheit gefährden kann auch das Recht auf Versammlungs- Meinungsfreiheit eingeschränkt werden.
Selbst die Menschen- und Bürgerrechte des GG gelten nicht unbeschränkt.
Das bedeutet aber ein Verbot in einem speziellen Fall und kein generelles Verbot. Es müssen also tatsächliche und konkrete Sicherheitsbedenken vorliegen.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:24
von Moses
Liegestuhl hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:23)

Das bedeutet aber ein Verbot in einem speziellen Fall und kein generelles Verbot. Es müssen also tatsächliche und konkrete Sicherheitsbedenken vorliegen.
So ist es. Ein generelles Verbot sehe ich auch als nicht durchsetzbar an.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:25
von Adam Smith
Wir könnten ja mal Assad einladen. Genug Syrer gibt es hier.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:26
von Joker
Skull hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:19)

Wo kann man diese Einschränkung nachlesen ?

Gibt es dazu eine Passage im Grundgesetz ?
Oder ein konkretes anderes Gesetz ?

mfg
Wo steht im Grundgesetz das im Deutschen Straßenverkehr Rechtsverkehr gilt

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:26
von Moses
Adam Smith hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:25)

Wir könnten ja mal Assad einladen. Genug Syrer gibt es hier.
Eingeladen wurde bisher niemand - oder doch?

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:27
von ThorsHamar
Joker hat geschrieben:(03 Mar 2017, 08:43)

Das gilt aber nicht für Wahlkampfveranstaltungen von Politikern anderer Nationen
Dazu noch äußerst fragwürdigen

Typen wie du legen unser Grundgesetz nach Belieben aus wie religiöse Extremisten religiöse Schriften
Liege hat trotzdem Recht.
Hier kommt auch zum Tragen, des viele Türken auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben und somit die Versammlungsfreiheit für Deutsche gilt.
Irgendwann muss man ja für diesen Schwachsinn zahlen ....

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:29
von Skull
Joker hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:26)

Wo steht im Grundgesetz das im Deutschen Straßenverkehr Rechtsverkehr gilt
Ich schrieb und bat darum, die rechtliche Grundlage zu nennen,
(ob es ENTWEDER im Grundgesetz ODER in anderen Gesetzen eingeschränkt wird)

So eingeschränkt wird, wie DU es formuliert hast.

Der Rechtsverkehr ist in Deutschland meines Wissens in der Strassenverkehrsordnung geregelt.

mfg

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:29
von Moses
Joker hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:17)

Das gilt nicht für ausländische Mächte die dies in ihren Nationen in keinster umsetzen

Wie gesagt , Typen wie du verteidigen nicht unser Grundgesetz
Es wird ausgelegt
Das GG unterscheidet glasklar nach Menschenrechten und Deutschenrechten (Bürgerrechten)
Art. 8 Versammlungsfreiheit gilt nur für Deutsche die Meinungsfreiheit Art 5 gilt für alle und ist nicht auf Deutsche beschränkt.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:30
von Ger9374
quote="Joker"](03 Mar 2017, 09:17)

Das gilt nicht für ausländische Mächte die dies in ihren Nationen in keinster umsetzen

Wie gesagt , Typen wie du verteidigen nicht unser Grundgesetz
Es wird ausgelegt[/quote]

Unser Grundgesetz ist eindeutig!
Deine unqualifizierte äusserung gegenüber
korrekten Aussagen von anderen usern völlig
überflüssig. Andere Meinungen sind zu akzeptieren und gerne zu diskutieren, aber nicht
abwertend oder gar besserwisserisch zu kommentieren. Du hast da sowieso eine Neigung zu. Kommt selten was brauchbares von dir rüber.
Immer gepöbel, arbeite mal dran

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:35
von Skull
Moses hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:29)

Das GG unterscheidet glasklar nach Menschenrechten und Deutschenrechten (Bürgerrechten)

Art. 8 Versammlungsfreiheit gilt nur für Deutsche
die Meinungsfreiheit Art 5 gilt für alle und ist nicht auf Deutsche beschränkt.
Korrekt.

Und wenn Deutsche in einer Versammlung einen Nicht-Deutschen Redner einladen,
ist DAS eben ... ebenfalls durch Artikel 8 gedeckt.

mfg

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:39
von Joker
Skull hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:35)

Korrekt.

Und wenn Deutsche in einer Versammlung einen Nicht-Deutschen Redner einladen,
ist DAS eben ... ebenfalls durch Artikel 8 gedeckt.

mfg
Was dann nun der Beweis ist das von diesen Leuten unser Grundgesetz eben nicht geteilt wird

Es wird benutzt und ausgenutzt um politische und gesellschaftliche Vorstellungen umzusetzen die dem unseren in keinster weise entsprechen

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:40
von yogi61
Wir müssen da sehr vorsichtig sein und dürfen die Regierung in Ankara nicht verärgern, sonst platzt der Flüchtlingsdeal. :|

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:45
von Moses
Joker hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:39)

Was dann nun der Beweis ist das von diesen Leuten unser Grundgesetz eben nicht geteilt wird

Es wird benutzt und ausgenutzt um politische und gesellschaftliche Vorstellungen umzusetzen die dem unseren in keinster weise entsprechen
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg ) eine Demokratie soll und kann auch mit anderen Meinungen umgehen - die Grenzen liegen auch hier in der Einschränkung von Rechten Anderer oder in Einfach-Gesetzlichen Regelungen - z.B. Verbot der Volksverhetzung.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:49
von Joker
Moses hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:45)

Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg ) eine Demokratie soll und kann auch mit anderen Meinungen umgehen - die Grenzen liegen auch hier in der Einschränkung von Rechten Anderer oder in Einfach-Gesetzlichen Regelungen - z.B. Verbot der Volksverhetzung.
Da auch noch mit der Rosa Luxemburg zu kommen ist der Gipfel des Blödsinn

Erdogan und seine Anhänger als "Andersdenkende" welche die Freiheit verteidigen

Geht's noch ?

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 09:58
von Moses
Joker hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:49)

Da auch noch mit der Rosa Luxemburg zu kommen ist der Gipfel des Blödsinn

Erdogan und seine Anhänger als "Andersdenkende" welche die Freiheit verteidigen

Geht's noch ?
Das es Dir an Rechts- und Geschichts-wissen mangelt ist bekannt. Lesefähigkeiten eingeschlossen.
Kein Mensch hat behauptet, dass Erdogan ein Verteidiger der Freiheit ist. Das GG allerdings verteidigt auch sein Recht auf freie Meinungsäußerung - das Du das anders siehst spricht mal wieder nicht für Dich.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 10:00
von Skull
Joker hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:39)

Was dann nun der Beweis ist das von diesen Leuten unser Grundgesetz eben nicht geteilt wird

Es wird benutzt und ausgenutzt um politische und gesellschaftliche Vorstellungen umzusetzen
die dem unseren in keinster weise entsprechen
Was willst Du jetzt eigentlich ?

Willst Du Erdogan und seine Politik kritisieren ?
Bin ich bei Dir.

Geht es Dir um Rechtsstaatlichkeit ?
Da bin ich in keinster Weise bei Dir.
Rechtsstaatlichkeit ist nicht beliebig.

mfg

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 10:03
von yogi61
Moses hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:58)

Das es Dir an Rechts- und Geschichts-wissen mangelt ist bekannt. Lesefähigkeiten eingeschlossen.
Kein Mensch hat behauptet, dass Erdogan ein Verteidiger der Freiheit ist. Das GG allerdings verteidigt auch sein Recht auf freie Meinungsäußerung - das Du das anders siehst spricht mal wieder nicht für Dich.
Man kann den Joker schon verstehen. Es ist ja nicht gerade toll, wenn hier Faschos werben, aber nach dem Grundgesetz gibt es wohl keine Möglichkeit das zu verhindern. Der richtige Weg wäre mit Gegendemonstrationen darauf aufmerksam zu machen. Das Bundesregierung und vor allen Dingen die Kanzlerin in der gesamten Türkei Diskussion ein jämmerliches Bild abgibt,steht auf einem anderen Blatt Papier und macht die Sache natürlich nicht einfacher.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 10:04
von Joker
Moses hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:58)

Das es Dir an Rechts- und Geschichts-wissen mangelt ist bekannt. Lesefähigkeiten eingeschlossen.
Kein Mensch hat behauptet, dass Erdogan ein Verteidiger der Freiheit ist. Das GG allerdings verteidigt auch sein Recht auf freie Meinungsäußerung - das Du das anders siehst spricht mal wieder nicht für Dich.
Ernsthaft jetzt ?
Du kommst in dieser Diskussion mit dem Rosa Luxemburg Zitat und wirfst mir mangelhaftes Geschichtsverständnis vor

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 10:13
von Ger9374
Joker hat geschrieben:(03 Mar 2017, 10:04)

Ernsthaft jetzt ?
Du kommst in dieser Diskussion mit dem Rosa Luxemburg Zitat und wirfst mir mangelhaftes Geschichtsverständnis vor
Moses hat völlig korrekt Tatsachen wiedergegeben. Gefühlte Ungerechtigkeiten
weil die AKP politisch nicht in unser Demokratie
Bild passt gehören in eine Diskussion dann nicht rein.Das ufert viel zu sehr aus. Sachlich bleiben.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 10:17
von Skull
Joker hat geschrieben:(03 Mar 2017, 10:04)

Ernsthaft jetzt ?
Ja. :)

Rechtsstaatlichkeit richtet sich nach Recht und Gesetz. Für alle bindend und alle rechtens.

Eben nicht nach Motivation, Willkür, Meinungswunsch oder Beliebigkeit.

mfg

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 10:19
von DarkLightbringer
Skull hat geschrieben:(03 Mar 2017, 09:35)

Korrekt.

Und wenn Deutsche in einer Versammlung einen Nicht-Deutschen Redner einladen,
ist DAS eben ... ebenfalls durch Artikel 8 gedeckt.

mfg
Das Versammlungsrecht berührt die Grundrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. "Hoheitsvertreter" - dazu gehören Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder - vertreten die Partei des Staates oder eines ausländischen Staates, weshalb die Zuständigkeit im Fall eines ausländischen Hoheitsvertreters in den Bereich der Außenpolitik fällt, namentlich des Auswärtigen Amtes. Das Versammlungsrecht greift demnach nicht.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 10:24
von yogi61
DarkLightbringer hat geschrieben:(03 Mar 2017, 10:19)

Das Versammlungsrecht berührt die Grundrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. "Hoheitsvertreter" - dazu gehören Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder - vertreten die Partei des Staates oder eines ausländischen Staates, weshalb die Zuständigkeit im Fall eines ausländischen Hoheitsvertreters in den Bereich der Außenpolitik fällt, namentlich des Auswärtigen Amtes. Das Versammlungsrecht greift demnach nicht.
Das ist nicht korrekt, weil die Veranstaltungen nicht vorrangig dem Zweck dienen Politiker einzuladen. Wenn Politiker auf den Veranstaltungen erscheinen, hat das nichts mit einem Staatsbesuch zu tun und das Auswärtige Amt hat keine Befugnisse sich in diese Angelegenheiten einzumischen.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 10:25
von Ger9374
DarkLightbringer hat geschrieben:(03 Mar 2017, 10:19)

Das Versammlungsrecht berührt die Grundrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. "Hoheitsvertreter" - dazu gehören Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder - vertreten die Partei des Staates oder eines ausländischen Staates, weshalb die Zuständigkeit im Fall eines ausländischen Hoheitsvertreters in den Bereich der Außenpolitik fällt, namentlich des Auswärtigen Amtes. Das Versammlungsrecht greift demnach nicht.

Was wenn dieser ausländische Vertreter als Privatperson geladen ist?

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 10:27
von Skull
DarkLightbringer hat geschrieben:(03 Mar 2017, 10:19)

Das Versammlungsrecht berührt die Grundrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. "Hoheitsvertreter" - dazu gehören Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder - vertreten die Partei des Staates oder eines ausländischen Staates, weshalb die Zuständigkeit im Fall eines ausländischen Hoheitsvertreters in den Bereich der Außenpolitik fällt, namentlich des Auswärtigen Amtes. Das Versammlungsrecht greift demnach nicht.
Wenn aber eine deutsche Versammlung einen ausländischen Politiker zu einer Rede einlädt,
ist der Fall eben anders gelagert. Das gilt für politische Versammlungen genauso,
wie für Preisverleihungen, Einladungen und sonstige Versammlungen.

Ich fände es ja auch nicht verkehrt, das Agieren von türkischen Politikern zu Wahlkampfzwecken einzuschränken.
Es ist aber in vielen Fällen nicht möglich. In einigen vielleicht schon.
Aber nicht per se. Einzelfall und Umstände abhängig.

Für mich ist in diesem Zusammenhang interessant,
ob die Vertreter der Türkei als offizielle Vertreter auftreten oder als Vertreter von Organsisationen oder "privat".

Ob da DANN die Bundesrepublik auch "Sonderrechte" (Sicherheit, Politikerschutz, Einreiseformalitäten) ruhen lässt.

mfg

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 10:28
von Moses
DarkLightbringer hat geschrieben:(03 Mar 2017, 10:19)

Das Versammlungsrecht berührt die Grundrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. "Hoheitsvertreter" - dazu gehören Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder - vertreten die Partei des Staates oder eines ausländischen Staates, weshalb die Zuständigkeit im Fall eines ausländischen Hoheitsvertreters in den Bereich der Außenpolitik fällt, namentlich des Auswärtigen Amtes. Das Versammlungsrecht greift demnach nicht.
Das Recht der Versammlungsfreiheit nehmen Deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft wahr und das völlig zu Recht. Das Recht auf freie Meinungsäußerung der jeweilige Redner und auch das zu Recht. Wenn der türkische Außenminister in seiner Funktion einen Staatsbesuch ableiste, dann ist das AA zuständig - völlig richtig, hält er eine Rede als Parteifunktionär zur Verbreitung seiner Meinung bezüglich der Werbung für die Verfassungsänderung in der Türkei, dann ist das kein Staatsbesuch und die Rede als solche ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 10:28
von Keoma
yogi61 hat geschrieben:(03 Mar 2017, 10:24)

Das ist nicht korrekt, weil die Veranstaltungen nicht vorrangig dem Zweck dienen Politiker einzuladen. Wenn Politiker auf den Veranstaltungen erscheinen, hat das nichts mit einem Staatsbesuch zu tun und das Auswärtige Amt hat keine Befugnisse sich in diese Angelegenheiten einzumischen.
Und genau so wird's gemacht: Veranstalter ist ein Verein - meist die UETD oder eine ihr nahestehenden Organisation - und der lädt den Politiker ein.
Rechtlich ist da nichts zu machen.
Außer eine örtliche Behörde untersagt die Veranstaltung z.B. aus Sicherheitsgründen, siehe
http://www.krone.at/welt/bombenalarm-st ... ory-557038

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 10:30
von DarkLightbringer
yogi61 hat geschrieben:(03 Mar 2017, 10:24)

Das ist nicht korrekt, weil die Veranstaltungen nicht vorrangig dem Zweck dienen Politiker einzuladen. Wenn Politiker auf den Veranstaltungen erscheinen, hat das nichts mit einem Staatsbesuch zu tun und das Auswärtige Amt hat keine Befugnisse sich in diese Angelegenheiten einzumischen.
Vielleicht, wenn ein ausländisches Regierungsmitglied privat erscheint?

Das OVG Münster hatte in Köln jedenfalls abschlägig beschieden.
Aber selbst wenn Erdogan persönlich hätte in Köln auftreten wollen, stellten die Richter klar, hätte dies nicht ohne Weiteres funktioniert: Denn die "Möglichkeit ausländischer Staatsoberhäupter oder Regierungsmitglieder zur Abgabe politischer Stellungnahmen im Bundesgebiet" gehöre zur "Außenpolitik". Eine solche Entscheidung sei also "Sache des Bunds" - und nicht des Veranstalters einer Demonstration.
http://www.spiegel.de/panorama/tuerkei- ... 05694.html

Re: Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 10:32
von aleph
Gegenfrage: ist es denn schon erlaubt? Oder konkreter: haben türkische Staatsbürger aus der Türkei hier ein Versammlungsrecht?

Das würde ich in Form von bilateralen Verträgen regeln. Also, wenn der türkische Ministerpräsident im Ruhrgebiet eine Rede hält, soll im Gegenzug der Bundeskanzler in Antalya eine Rede halten :D