Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 11:40)

Inwieweit widerspricht das den Menschenrechten?
Soll ich dir den 15.Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nochmal zitieren?
Es steht den Personen frei, sich einen anderen Staat zu suchen.
Nein, man erlangt keine Staatsbürgerschaft durch Wunsch.
Auch in der Geschichte gab es andauernde Beispiele von Weltbürgern in der Staatenlosigkeit.
Ahja? Welche?
Deine Unterstellung wiederum ist widerlich.
Du siehst mich weinen. Vielleicht hättest du von vornherein spezifizieren sollen, welcher Gruppe du Menschenrechte entziehen möchtest.
Ich definiere Deutsch zwar ethnisch, möchte Deutschland aber als eine Nation begreifen, der man beitreten kann, Abstammung ist nicht das einzig entscheidende Kriterium, bin immerhin Liberaler.
Du vertrittst vor allem eine erstaunlich liberale laissez-faire Einstellung zur AEMR.
Nein, ich möchte abenteuerlustigen Syrien/IS-Urlaubern sehr gerne die Wiedereinreise in die Bundesrepublik oder nach Europa verwehren und ihnen auch den deutschen Pass wegnehmen.
Unfeine Gesellen, zweifellos. Aber sie deswegen als vogelfrei zu erklären, widerspricht nicht nur meiner Vorstellung von Liberalismus.

Mich interessiert immer noch deine Ansicht dazu, warum wohl das Recht auf Staatsbürgerschaft es in die AEMR geschafft hat. Was könnte der Grund sein?
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Katenberg
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 11:56)

Soll ich dir den 15.Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nochmal zitieren?
Nein, man erlangt keine Staatsbürgerschaft durch Wunsch.
Ahja? Welche?
Du siehst mich weinen. Vielleicht hättest du von vornherein spezifizieren sollen, welcher Gruppe du Menschenrechte entziehen möchtest.
Du vertrittst vor allem eine erstaunlich liberale laissez-faire Einstellung zur AEMR.

Unfeine Gesellen, zweifellos. Aber sie deswegen als vogelfrei zu erklären, widerspricht nicht nur meiner Vorstellung von Liberalismus.

Mich interessiert immer noch deine Ansicht dazu, warum wohl das Recht auf Staatsbürgerschaft es in die AEMR geschafft hat. Was könnte der Grund sein?
Es gibt das Recht auf EINE Staatsbürgerschaft, es ist nicht die Rede von der Deutschen. Alternativ können wir den Personen auch einen UN-Pass geben. Dass die Menschenrechte nicht am Pass hängen, sollte dir bekannt, ich spreche also keinem seine Menschenrechte ab. ;)

Albert Einstein lebte immer wieder zu verschiedenen Zeiten ohne Pass, nur als Beispiel.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 11:59)

Es gibt das Recht auf EINE Staatsbürgerschaft, es ist nicht die Rede von der Deutschen.
Zitat Katenberg:
Katenberg hat geschrieben:Bei dieser Gelegenheit wäre es auch angebracht, die rechtlichen Vorussetzungen zu schaffen, die Staatsbürgerschaft Personen zu entziehen, die dadurch in die Staatenlosigkeit gehen würden.
Staatenlosigkeit, Katenberg, bedeutet was? Welche Staatsbürgerschaft haben Staatenlose? Haben sie EINE Staatsbürgerschaft?
Alternativ können wir den Personen auch einen UN-Pass geben.
Es gibt keinen Staat namens UN, was in der Folge bedeutet, dass es auch keinen UN-Pass gibt. Und ich fürchte, die UNO wäre auch deinem Vorschlag abgeneigt. #Belong
Dass die Menschenrechte nicht am Pass hängen, sollte dir bekannt, ich spreche also keinem seine Menschenrechte ab. ;)
Zitat Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15:
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt
werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln
Soll ich dir irgendwas fetten oder unterstreichen wie z.B. Staatenlosigkeit, Staatsangehörigkeit oder Menschenrechte? Hülfe dir das beim Verstehen deiner Beiträge?
Albert Einstein lebte immer wieder zu verschiedenen Zeiten ohne Pass, nur als Beispiel.
Wer hat ihm denn den Pass entzogen? Und wann? Und wann wurde die AEMR verabschiedet?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 12:20)

Zitat Katenberg:

Staatenlosigkeit, Katenberg, bedeutet was? Welche Staatsbürgerschaft haben Staatenlose? Haben sie EINE Staatsbürgerschaft?
Es gibt keinen Staat namens UN, was in der Folge bedeutet, dass es auch keinen UN-Pass gibt. Und ich fürchte, die UNO wäre auch deinem Vorschlag abgeneigt. #Belong


Zitat Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15:

Soll ich dir irgendwas fetten oder unterstreichen wie z.B. Staatenlosigkeit, Staatsangehörigkeit oder Menschenrechte? Hülfe dir das beim Verstehen deiner Beiträge?


Wer hat ihm denn den Pass entzogen? Und wann? Und wann wurde die AEMR verabschiedet?
Ruhig Blut, Genossin. Natürlich haben Staatenlose keine Staatsbürgerschaft. Ist aber ein schwieriger Fall. Ich denke dabei zum Beispiel an die abenteuerlustigen, schutzsuchenden Siedler aus dem Maghreb, die immer ihre Pässe verlieren, wenn sie vor diesem Krieg in Nordafrika nach Deutschland eindringen. Schon da muss die Lage sein, dass weder Deutschland noch die Europäische Union ihnen eine Staatsbürgerschaft geben, obwohl sie ja augenscheinlich keine haben, ihnen eine zustünde, nach deiner Interpretation. Ebenfalls haben zB sogenannte Palästinenser in Syrien ebenfalls gar keine Staatsbürgerschaft, sondern nur einen provisorischen Pass, der sie als sogenannter Palästinenser klassifiziert. Die UN könnte dabei jedoch wiederum einspringen und einen Pass für Weltbürger einführen, mit dem die Identität wiederum klar gestellt wäre. Wie man im rechtlichen Passus zT von einer EUBürgerschaft spricht, könnte man damit die Weltbürgerschaft ermöglichen, ob wir den dann anerkennen ist ja ne andere Frage.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir die Personen natürlich nicht in internationalen Gewässern aussetzen dürfen, brauchen dementsprechend eine vertragliche Regelung, dass ein anderes Land diese Personen dann aufnehmen muss. Dahingehend, dass die internationale Gemeinschaft in verschiedenen Fällen einen immensen Aufwand leistet, bestimmte "Staaten" am Leben zu erhalten, könnte einer dieser Staaten vertraglich verpflichtet werden, die jeweiligen Personen aufzunehmen. Nehmen wir Afghanistan als Beispiel.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 12:30)

Ruhig Blut, Genossin. Natürlich haben Staatenlose keine Staatsbürgerschaft.
Famos. Du befürwortest also etwas, dass der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte widerspricht. So Katenberg, jetzt können wir ja nochmal von vorne beginnen, nachdem du das begriffen hast: Warum denkst du, dass das Recht auf Staatsbürgerschaft in der AEMR festgehalten ist.
Die UN könnte dabei jedoch wiederum einspringen und einen Pass für Weltbürger einführen, mit dem die Identität wiederum klar gestellt wäre.
Kannst du bitte kurz eine Karte verlinken, auf der ich den Weltstaat finde? Und, der Neugierde halber, welches Rechtssystem hat er denn, der Weltstaat?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 12:37)

Famos. Du befürwortest also etwas, dass der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte widerspricht. So Katenberg, jetzt können wir ja nochmal von vorne beginnen, nachdem du das begriffen hast: Warum denkst du, dass das Recht auf Staatsbürgerschaft in der AEMR festgehalten ist.
Kannst du bitte kurz eine Karte verlinken, auf der ich den Weltstaat finde? Und, der Neugierde halber, welches Rechtssystem hat er denn, der Weltstaat?
In der Erklärung steht weder, dass jeder ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, noch, dass man Staatsbürgerschaften nicht aberkennen kann. Wie oben bereits beschrieben, gäbe es genug Möglichkeiten zur Bewerkstelligung. :)
Und ansonsten gilt wie immer der Passus: Alles ist verhandelbar - Regeln kann man ändern.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 12:41)

In der Erklärung steht weder, dass jeder ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, noch, dass man Staatsbürgerschaften nicht aberkennen kann. Wie oben bereits beschrieben, gäbe es genug Möglichkeiten zur Bewerkstelligung. :)
Aus 15.1 ergibt sich, dass eine Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden kann, wenn Menschen dadurch staatenlos werden. Deine "Möglichkeiten" sind Hirngespinste.
Und ansonsten gilt wie immer der Passus: Alles ist verhandelbar - Regeln kann man ändern.
Menschenrechte nicht. Oder findest du das Modell der Kairoer Erklärung der Menschenrechte nachahmenswert? So eine Art Nürnberger Erklärung der Menschenrechte?

Das Recht auf Staatsbürgerschaft ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert, da ohne diese Menschen vogelfrei sind. Staatenlose haben keine Rechte, sie sind rechtlos. Sie haben kein Recht zu klagen. Sie haben keinen Adressaten, an den sich sich im Fall von Menschenrechtsverletzungen wenden können. Sie sind jeder Gerichtsbarkeit enthoben. Sie sind Freiwild. Staatenlosigkeit bedeutet Rechtlosigkeit. Deswegen, Katenberg, ist dies in der AEMR verankert. Deswegen, Katenberg, gibt es seit den 40er Jahren des vergangenen Jahrhunderts immer wieder Initiativen und Kampagnen, von der UN intiiert, dem entgegenzuwirken. Deswegen, Katenberg, ist deine Idee Ausdruck eines zivilisatorischen Bruchs mit liberalen Rechtsstaatsvorstellungen.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 12:58)

Aus 15.1 ergibt sich, dass eine Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden kann, wenn Menschen dadurch staatenlos werden. Deine "Möglichkeiten" sind Hirngespinste.

Menschenrechte nicht. Oder findest du das Modell der Kairoer Erklärung der Menschenrechte nachahmenswert? So eine Art Nürnberger Erklärung der Menschenrechte?

Das Recht auf Staatsbürgerschaft ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert, da ohne diese Menschen vogelfrei sind. Staatenlose haben keine Rechte, sie sind rechtlos. Sie haben kein Recht zu klagen. Sie haben keinen Adressaten, an den sich sich im Fall von Menschenrechtsverletzungen wenden können. Sie sind jeder Gerichtsbarkeit enthoben. Sie sind Freiwild. Staatenlosigkeit bedeutet Rechtlosigkeit. Deswegen, Katenberg, ist dies in der AEMR verankert. Deswegen, Katenberg, gibt es seit den 40er Jahren des vergangenen Jahrhunderts immer wieder Initiativen und Kampagnen, von der UN intiiert, dem entgegenzuwirken. Deswegen, Katenberg, ist deine Idee Ausdruck eines zivilisatorischen Bruchs mit liberalen Rechtsstaatsvorstellungen.
Deine Annahme fußt auf dem Hirngespinst, dass das Menschsein sich nur durch den Pass definieren könne, dem aber nicht so ist. Wer als IS-Kämpfer nach Syrien reist, sich dort ausbilden lässt oÄ hat seine Rechte als deutscher Staatsbürger verwirkt und muss dementsprechend als Konsequenz den deutschen Pass verlieren und an einer Rückreise nach Europa gehindert werden. Sein Recht auf Staatsbürgerschaft steht unter dem Recht auf Leben der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Inwieweit der Artikel von Bewandnis ist, ließe sich sowieso mit Verweis der Rechtspraxis zum 2. Absatz bewerten.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 13:06)

Deine Annahme fußt auf dem Hirngespinst, dass das Menschsein sich nur durch den Pass definieren könne, dem aber nicht so ist.
Bitte verlinke und zitiere den entsprechenden Beitrag.
Wer als IS-Kämpfer nach Syrien reist, sich dort ausbilden lässt oÄ hat seine Rechte als deutscher Staatsbürger verwirkt und muss dementsprechend als Konsequenz den deutschen Pass verlieren und an einer Rückreise nach Europa gehindert werden. Sein Recht auf Staatsbürgerschaft steht unter dem Recht auf Leben der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Bitte verlinke und zitiere die entsprechenden Gesetzestexte.
Inwieweit der Artikel von Bewandnis ist, ließe sich sowieso mit Verweis der Rechtspraxis zum 2. Absatz bewerten.
Du weist nicht wirklich, wovon du redest, oder? Was genau an "Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit." entzieht sich deinem Verständnis?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 13:10)

Bitte verlinke und zitiere den entsprechenden Beitrag.

Bitte verlinke und zitiere die entsprechenden Gesetzestexte.


Du weist nicht wirklich, wovon du redest, oder? Was genau an "Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit." entzieht sich deinem Verständnis?
Muss ich nicht verlinken, es handelt sich um die oben zitierte Aussage.

Ich verweise auf die Artikel 1 und 2 des deutschen GG, welche in ihrer Gewichtung vor jenen zur Staatsbürgerschaft stehen.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 13:13)

Muss ich nicht verlinken, es handelt sich um die oben zitierte Aussage.
Ich bitte dich darum, denn ich weiß nicht, wovon du redest. Das betrifft beide Verlinkungs- und Zitierungswünsche.
Ich verweise auf die Artikel 1 und 2 des deutschen GG, welche in ihrer Gewichtung vor jenen zur Staatsbürgerschaft stehen.
Aha, ist ja spannend, deine Ansicht. Da Staatenlosigkeit bedeutet, vogelfrei zu sein, kann das schlecht im Einklang mit Wahrung und Achtung der Würde als Staatsauftrag stehen, nicht wahr?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 13:19)

Ich bitte dich darum, denn ich weiß nicht, wovon du redest. Das betrifft beide Verlinkungs- und Zitierungswünsche.


Aha, ist ja spannend, deine Ansicht. Da Staatenlosigkeit bedeutet, vogelfrei zu sein, kann das schlecht im Einklang mit Wahrung und Achtung der Würde als Staatsauftrag stehen, nicht wahr?
Deine These mit dem Vogelfreisein, müsstest du erstmal belegen.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 13:34)

Deine These mit dem Vogelfreisein, müsstest du erstmal belegen.
Welchen Anspruch auf welche Rechte hast du denn als Staatenloser?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 13:48)

Welchen Anspruch auf welche Rechte hast du denn als Staatenloser?
Na immer noch auf Menschenrechte. Sonst hieße es ja "Allgemeine Erklärung der Rechte für Bürger von Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen"
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von immernoch_ratlos »

Die "Staatsangehörigkeit" (so die offizielle Bezeichnung) sagt aus, welchem Staat jemand entweder durch "die Abstammung der Eltern (ius sanguinis) und/oder den Geburtsort (ius soli) sowie durch Eheschließung oder Einbürgerung (Naturalisation)" angehört.
DUDEN hat geschrieben:Bedeutungsübersicht "an­ge­hö­ren"

1. zu etwas, jemandem gehören, einer Gruppe o. Ä. an-, eingegliedert sein
2. mit jemandem, miteinander eng verbunden sein

Synonyme zu angehören:
angegliedert/angehörig/eingegliedert sein, gehören, gerechnet werden, Glied/Teil sein, integriert sein, rechnen, zählen, zugeordnet sein, zugerechnet werden; (gehoben) zugehören
Der Begriff "Staatsbürger" :
Staatsbürgerschaft kennzeichnet die sich aus der Staatsangehörigkeit ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört.

In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern, die unabhängig von der Nationalität sein kann. Die Nationalität oder die ethnische Abstammung eines Staatsbürgers muss nicht unbedingt im unmittelbaren Bezug zu einem Staat stehen.
Das dt. Recht erlaubt nur dann die Aberkennung einer Staatsangehörigkeit, wenn der / die Betroffenen dadurch nicht "Staatenlos" werden. So ist die Aberkennung der dt. Staatsangehörigkeit aus einer ganzen Reihe von Rechtsgründen durchaus möglich und findet auch statt.

Die Einführung - bzw. dauerhafte Zulässigkeit mehrerer Staatsangehörigkeiten in Deutschland, war ein genereller Fehler. So wie jemand lediglich im jeweiligen Staatsgebiet nur dort auch Staatsbürger sein kann, sollte auch Deutschland für die Wahl nur einer Staatsangehörigkeit die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Wie nun im Fall von Türken, welche zugleich rechtlich auch die dt. Staatsangehörigkeit haben, zeigt sich, der offensichtliche Fehler einer solchen Lösung. Wer sich im jeweiligen Staat, für das er eine Staatsangehörigkeit besitzt, kann auch nur diejenige "Staatsbürgerschaft" - mit allen Vor- und Nachteilen ausüben, die ihm dieser Staat gewährt bzw. abverlangt.

Sobald also jemand sich auf den Territorium eines völkerrechtlich anerkannten Staates befindet, gelten ausschließlich die dortigen gesetzlichen Bestimmungen für sein "Subjekt". Dies ist besonders dann (beiderseits) "verpflichtend", wenn der gegenwärtige Aufenthaltsort zugleich auch mit seiner gültigen Staatsangehörigkeit übereinstimmt. Die Rechte, nicht aber die Pflichten, der jeweiligen anderen Staatsangehörigkeit(en) werden für diesen "Staatsbürger" bedeutungslos. Eine rechtliche Vertretung eines Staatsangehörigen, der sich mit einer fremden gültigen Staatsangehörigkeit im fremden Staatsgebiet aufhält, tritt komplett hinter die legalen "Interessen" des Betroffenen (nun fremden Staatsbürger) zurück. So gesehen, ist im Zweifelsfall eine mehrfache Staatsangehörigkeit eher ein Nachteil, der im Zweifelsfall (Einführung oder Bestand) der Todesstrafe nach geltendem Staatsrecht, durchaus auch "tödlich" enden kann.

So hat die dt. Gerichtsbarkeit nur dann für einen eigenen Staatsangehörigen legale Wirkung, wenn er oder sie sich nicht in einem Staat aufhält, für den er oder sie KEINE Staatsangehörigkeit besitzt und eben nicht als deren "Subjekt" unter dessen nationales Recht fällt.

Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist, behält seine Staatsangehörigkeit selbstverständlich - wenn er / sie überhaupt rechtlich verbindlich besitzt. Ist der Einreisende "staatenlos", bzw. kann er / sie (warum auch immer) keine eigene Staatsangehörigkeit nachweisen, wird allenfalls die Rückführung (Abschiebung) in sein "Herkunftsland" (was ja nicht seiner nicht vorhanden "Staatsangehörigkeit" entspricht bzw. überhaupt entsprechen kann), erheblich erschwert. Es bleibt dem betreffenden Staat überlassen, wie er sich selbst "fremden Subjekten" gegenüber verhält.

Illegal nach dt. Recht wäre es z.B. einen ehemaligen türkischen Staatsangehörigen bzw. ethnisch als Türke "erkannten" dt. Staatsangehörigen, die in diesem Fall alleinige dt. Staatsangehörigkeit abzuerkennen. Besitz der / die Betreffenden noch weiter fremde Staatsangehörigkeiten, wäre die Aberkennung (entlang der sonst. rechtlichen Voraussetzungen) durchaus legitim und auch (ebenfalls entlang der sonst. rechtlichen Voraussetzungen) eine Abschiebung in den verbleibenden Staat, für den er / sie eine Staatsangehörigkeit besitzt, möglich und rechtens.

Jeder, der neben der dt. Staatsangehörigkeit weitere fremde Staatsangehörigkeiten besitzt, ist vermutlich gut beraten, diese abzulegen (sofern der fremde Staat dies für seine Subjekte überhaupt zulässt).

"Staatenlose" unterliegen durch ihren jeweiligen Aufenthalt dem nationalen Recht des gegenwärtigen Staates, auf dessen Territorium sie sich gegenwärtig aufhalten. Sie sind jedenfalls zeitweilig rechtliches Subjekt dieses Staates - eben nicht mit den Rechten eines anderen Staates ausgestattet, weil ihnen jede rechtliche Zugehörigkeit zu einem anderen Staat fehlt. Wie grundsätzlich für alle Menschen gültig, sind alle supranationalen Rechtsvereinbarungen selbstverständlich auch für Staatenlose rechtsverbindlich. Ein expliziter Rechtsbezug zu einem Staat entsteht nur, wenn dieser den oder die Betreffenden zu seinen Staatsangehörigen erklärt.
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Es geht mir nicht um den legalen Aspekt, sondern um den normativen. Dass Staatenlose weitgehend entrechtet sind, ist doch so offenkundig wie die antagonistische Haltung derjenigen, die Staatenlosigkeit durch einen administrativen Akt absichtsvoll herbeiführen möchten, zum liberalen Verständnis eines Rechtsstaates.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 15:46)

Es geht mir nicht um den legalen Aspekt, sondern um den normativen. Dass Staatenlose weitgehend entrechtet sind, ist doch so offenkundig wie die antagonistische Haltung derjenigen, die Staatenlosigkeit durch einen administrativen Akt absichtsvoll herbeiführen möchten, zum liberalen Verständnis eines Rechtsstaates.
Wer aufgrund terroristischer Bestrebungen staatenlos wird, ist eben nicht passiver Spielball der Gewalten, sondern hat diesen Zustand mit Wissen und Wollen herbeigeführt. Niemand wird in ein syrisches Ferienlager gezwungen.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 15:49)

Wer aufgrund terroristischer Bestrebungen staatenlos wird, ist eben nicht passiver Spielball der Gewalten, sondern hat diesen Zustand mit Wissen und Wollen herbeigeführt. Niemand wird in ein syrisches Ferienlager gezwungen.
Folter - jetzt! Ham se sich ja selbst zuzuschreiben.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 15:56)

Folter - jetzt! Ham se sich ja selbst zuzuschreiben.
Folter ist sinnlos, da gibt es viel bessere Methoden zu wirken
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Powerwolf »

Erdogan sei dank bin ich jetzt wieder ganz auf Unions-Kurs: Weg mit der doppelten Staatsbürgerschaft.
Dann können die Türken sich auch den Wahlkampf in Deutschland sparen und die, die Erdogan wählen wollen, können ja in ihre Heimat umziehen.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 15:58)

Folter ist sinnlos, da gibt es viel bessere Methoden zu wirken
Ja, zum Beispiel deine Beiträge lesen zu müssen.

Zum Thema: Wieso bist du dagegen, dass Standards wie z.B. die Einhaltung von Menschenrechten unabhängig von Taten und Gesinnungen gelten? Was ist an Willkür denn so reizvoll?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 16:01)

Ja, zum Beispiel deine Beiträge lesen zu müssen.

Zum Thema: Wieso bist du dagegen, dass Standards wie z.B. die Einhaltung von Menschenrechten unabhängig von Taten und Gesinnungen gelten? Was ist an Willkür denn so reizvoll?
Ohhh, jetzt hast du's mir aber echtgegeben. Tut mir leid, Liebchen, aber auf solche Suggestivfragen gehe ich gar nicht erst ein. Schlage zuvor mal die Definition von Willkür nach, schaden kann es nicht, vielleicht können wir dann weitermachen. :)
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 16:06)
Ohhh, jetzt hast du's mir aber echtgegeben. Tut mir leid, Liebchen,
Erbärmlich.
aber auf solche Suggestivfragen gehe ich gar nicht erst ein.
Katenberg hat geschrieben:
Wer aufgrund terroristischer Bestrebungen staatenlos wird, ist eben nicht passiver Spielball der Gewalten, sondern hat diesen Zustand mit Wissen und Wollen herbeigeführt. Niemand wird in ein syrisches Ferienlager gezwungen.
Na, Katenberg, hast du es letztlich doch begriffen und versuchst deswegen billig zu pöbeln?
Du willst Staatenlosigkeit als Folge terroristischer Bestrebungen, folglich die Achtung von Menschenrechten von Taten und Ansichten abhängig machen. Menschenrechte gelten aber universell; sie gelten unabhängig der Begleitumstände (wenigstens in Rechtsstaaten) von Taten. Wobei; du brauchst ja nicht mal Straftaten, "terroristische Bestrebungen" sind dir bereits genug zum Entzug der Staatsbürgerschaft mit der Folge von Staatenlosigkeit. Gesinnungstrafrecht nennt man sowas. Mit anderen Worten plädierst du für einen willkürlichen Umgang mit Menschenrechten.
Schlage zuvor mal die Definition von Willkür nach, schaden kann es nicht, vielleicht können wir dann weitermachen. :)
Schau in den Spiegel, suche deine Nase und fasse zu.
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Katenberg
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 16:21)

Erbärmlich.


Na, Katenberg, hast du es letztlich doch begriffen und versuchst deswegen billig zu pöbeln?
Du willst Staatenlosigkeit als Folge terroristischer Bestrebungen, folglich die Achtung von Menschenrechten von Taten und Ansichten abhängig machen. Menschenrechte gelten aber universell; sie gelten unabhängig der Begleitumstände (wenigstens in Rechtsstaaten) von Taten. Wobei; du brauchst ja nicht mal Straftaten, "terroristische Bestrebungen" sind dir bereits genug zum Entzug der Staatsbürgerschaft mit der Folge von Staatenlosigkeit. Gesinnungstrafrecht nennt man sowas. Mit anderen Worten plädierst du für einen willkürlichen Umgang mit Menschenrechten.


Schau in den Spiegel, suche deine Nase und fasse zu.
Hm, also ich pöble rum... hast du vorhin nicht versucht, mich in einer Reihe mit den Nürnberger Rassegesetzen zu stellen?


Gut, falls du dich beruhigt hast, können wir uns ja weiter der Charta widmen. Deine These würde bedeuten, dass Menschenrechte nicht gegeneinander aufgewogen werden würden. Auch dem ist nicht so, ist Artikel 3 wiederum das Recht auf Leben und Freiheit, Ebenso bedeutet Artikel 9 nicht, dass man Personen nicht des Landes verweisen darf, dies darf aber nicht willkürlich geschehen, nur so als Beispiel.

Artikel 3 wiederum, gemünzt auf die Bevölkerung, die es vor diesen Attentätern zu schützen gilt, wiegt dabei also schonmal schwerer als Artikel 15. Wie auch bereits gesagt, meint der Artikel, man habe Recht auf eine, es steht dort nicht, jeder habe das Recht auf die DEUTSCHE Staatsbürgerschaft.
Weiterhin soll es sich um rechtlich klar definierte Eingriffe halten, die Aktivität zB für den Islamischen Staat ist dabei ein ganz klarer Angriff auf eine, auf diesen grundrechten gestützte Gesellschaft.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 16:35)

Hm, also ich pöble rum... hast du vorhin nicht versucht, mich in einer Reihe mit den Nürnberger Rassegesetzen zu stellen?
Nein, ich habe ja nicht ohne Grund vorher die Kairoer Erklärung genannt. Die Anspielung war ein Hinweis auf die Folgen, nicht auf dich persönlich gemünzt.
Deine These würde bedeuten, dass Menschenrechte nicht gegeneinander aufgewogen werden würden.
"Meine These" :rolleyes:
Meld dich nach dem Durchlesen wieder.
https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
https://www.netzwerk-menschenrechte.de/ ... chte-1106/
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... henrechte/

Grundsätzlich, Katenberg, werden Rechte sehr häufig gegeneinander aufgewogen. Grundsätzlich, Katenberg, gehört der bewusste Bruch mit zivilisatorischen Minimalstandards nicht dazu.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Dampflok94 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 11:08)Die Wiedereinführung der Optionspflicht wäre die Revidierung eines aus populistischen Beweggründen durchgeführten Fehlers ...
Anders herum wird ein Schuh daraus. Die Wiedereinführung der Optionspflicht wäre eine rein populistische Maßnahme. Ohne jedwede Sinnhaftigkeit.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Loki »

Pushup77 hat geschrieben:(11 Dec 2016, 16:14)
An sich ist die doppelte Staatsbürgerschaft auch heute nicht erwünscht.
Gilt das auch für innere, doppelte Staatsangehörigkeiten ?
Zum Beispiel ein gebürtiger Bayer, der zusätzliche eine hessische Staatsangehörigkeit besitzt, rein theoretisch.

(Unabhängig davon, daß die Nazis oder US-Amerikaner die Staatsangehörigkeiten der dt. Länder abschaffen wollten!)
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von jellobiafra »

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 39081.html

Ein engagierter Beitrag von Jakob Augstein, der den Doppelpass als Integrationshindernis sieht.
Es gibt nur einen Weg, zu verhindern, dass der politische Streit des Auslands hier ausgetragen wird: die Einbürgerung der Migranten. Mit allen Rechten und allen Pflichten.
.....................

Der erste notwendige Schritt: Weg mit dem Doppelpass! Er trägt zur Integration nichts bei und war ein gut gemeinter Irrtum. Eine demokratische Ungerechtigkeit ist er obendrein: In der Demokratie sollte auch der Doppelstaatler nur über eine Wahlstimme verfügen.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Vongole »

jellobiafra hat geschrieben:(17 Mar 2017, 01:52)

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 39081.html

Ein engagierter Beitrag von Jakob Augstein, der den Doppelpass als Integrationshindernis sieht.
Wieso? Der Doppelpass ist in sehr vielen Nationen gang und gäbe und hindert nicht an der Integration.
Hindernis für die mangelnde Integration von Migranten ist m.E. oft die mangelnde Bereitschaft, Immigranten als Bürger der jeweiligen Gesellschaft voll zu akzeptieren, und die daraus resultierende Reaktion eben dieser Emigranten, mit einem Fuß immer noch im Heimatland zu stehen.
Das haben z.B. Vietnamesen hier sehr gut geschafft, allerdings wurden sie wirklich willkommen geheissen.
Türkische Mitbürger hatten es immer schwerer, denn sie waren halt "Gastarbeiter", sprich, arbeite, halt den Mund und geh zurück.
Ihr Bleiben war nie vorgesehen, und das wirklich gute Immigrationspapier von Süßmuth wurde von Merkel abgeschmettert.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Hyde »

Meiner Meinung nach darf die doppelte Staatsbürgerschaft nur eine Übergangslösung für die erste und zweite Generation der Einwanderer sein. Aber es kann nicht sein, dass in 300 Jahren die 10. Generation immer noch doppelter Staatsbürger ist.

Denn sonst ist das Ganze ein Fass ohne Boden. Dann haben wir irgendwann nur noch doppelte Staatsbürger in Deutschland.

Im Übrigen gefällt mir sowieso das Prinzip nicht, das Wahlrecht in zwei verschiedenen Ländern zu haben. Das ist meiner Meinung nach genauso absurd, wie wenn man in 2 Bundesländern wählen könnte.

Ich als Deutscher würde beispielsweise auch nicht wollen, dass irgendein Amerikaner mit deutschen Vorfahren, der in dritter Generation in den USA lebt, die deutsche Politik, also meine Lebensrealität, mitbestimmen dürfte. Dem würde ich sagen, schere dich um dein eigenes Land und überlasse die Zukunft Deutschlands denjenigen, die hier auch wohnen und von Deutschlands Zukunft betroffen sind.

Da stimmen bald Menschen die in Deutschland leben über das Präsidialsystem in der Türkei ab, möglicherweise mit fatalen Folgen für die Menschen dort, Folgen von denen die hier lebenden Türken gar nicht betroffen sind, aber trotzdem darüber mitbestimmen dürfen.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Hyde »

Vongole hat geschrieben:(17 Mar 2017, 02:18)

Wieso? Der Doppelpass ist in sehr vielen Nationen gang und gäbe und hindert nicht an der Integration.
Hindernis für die mangelnde Integration von Migranten ist m.E. oft die mangelnde Bereitschaft, Immigranten als Bürger der jeweiligen Gesellschaft voll zu akzeptieren, und die daraus resultierende Reaktion eben dieser Emigranten, mit einem Fuß immer noch im Heimatland zu stehen.
Das haben z.B. Vietnamesen hier sehr gut geschafft, allerdings wurden sie wirklich willkommen geheissen.
Türkische Mitbürger hatten es immer schwerer, denn sie waren halt "Gastarbeiter", sprich, arbeite, halt den Mund und geh zurück.
Italiener waren auch mal Gastarbeiter und sind dennoch wesentlich besser integriert als Türken.
Dass zum Beispiel Ostasiaten oder Süd -und Osteuropäer besser in Deutschland integriert sind als andere Gruppen, liegt nicht daran, dass Deutsche die bevorzugen, sondern daran, dass es denen gelungen ist, sich besser anzupassen und einzugliedern. Wenn andere weniger gut integriert sind, ist das in erster Linie deren eigene Schuld und zeugt von mangelnder Anpassungs/Integrationsfähigkeit.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von ThorsHamar »

Vongole hat geschrieben:(17 Mar 2017, 02:18)


... Hindernis für die mangelnde Integration von Migranten ist m.E. oft die mangelnde Bereitschaft, Immigranten als Bürger der jeweiligen Gesellschaft voll zu akzeptieren, und die daraus resultierende Reaktion eben dieser Emigranten, mit einem Fuß immer noch im Heimatland zu stehen. ...
Das grösste Hindernis für Integration ist, wenn der "Migrant" überhaupt keine Intentionen hat, sich selbst zu integrieren.
Im Fall der Türken in Deutschland ist diese Integration für sie nämlich überhaupt nicht nötig. Man kann weiterhin wie in der Türkei leben und alle Vorzüge eines demokratischen Rechts-und Sozialstaat Deutschland geniessen.
Das ist eine sehr komfortable Position für diejenigen "Deutsch-Türken" , für die Deutsch seit Generationen eine Fremdsprache ist und welche das Gesamtbild der Deutschtürken und der Türken in Deutschland prägen.
Es ist dagegen eine ziemlich tragische Position der Deutschen mit türkischen Vorfahren.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von relativ »

Hyde hat geschrieben:(17 Mar 2017, 02:55)

Italiener waren auch mal Gastarbeiter und sind dennoch wesentlich besser integriert als Türken.
Dass zum Beispiel Ostasiaten oder Süd -und Osteuropäer besser in Deutschland integriert sind als andere Gruppen, liegt nicht daran, dass Deutsche die bevorzugen, sondern daran, dass es denen gelungen ist, sich besser anzupassen und einzugliedern. Wenn andere weniger gut integriert sind, ist das in erster Linie deren eigene Schuld und zeugt von mangelnder Anpassungs/Integrationsfähigkeit.
Bist du dir da sicher, oder liegt dies nicht in erster Linie daran, daß Türken in der Regel Moslems sind und sich somit nicht nur stark Kulturell sondern auch Religiös von uns Unterscheiden. Ich glaube dies ist ein viel wichtigerer Punkt, warum es Türken/Moslems hier schwerer haben als z.B. Asiaten. Dazu kommt noch, daß Türken/Moslems allein schon durch ihre Anzahl, aber auch durch ihren Habitus, hier wesentlich Auffälliger sind als z.B. Asiaten
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von H2O »

ThorsHamar hat geschrieben:(17 Mar 2017, 08:53)

Das grösste Hindernis für Integration ist, wenn der "Migrant" überhaupt keine Intentionen hat, sich selbst zu integrieren.
Im Fall der Türken in Deutschland ist diese Integration für sie nämlich überhaupt nicht nötig. Man kann weiterhin wie in der Türkei leben und alle Vorzüge eines demokratischen Rechts-und Sozialstaat Deutschland geniessen.
Das ist eine sehr komfortable Position für diejenigen "Deutsch-Türken" , für die Deutsch seit Generationen eine Fremdsprache ist und welche das Gesamtbild der Deutschtürken und der Türken in Deutschland prägen.
Es ist dagegen eine ziemlich tragische Position der Deutschen mit türkischen Vorfahren.
Ihre Sichtweise beschränkt sich aber nur auf einen wesentlichen Teilbereich. Ich meine schon, daß auch in der türkischstämmigen Gemeinschaft allmählich ein sozialer Schichtungsprozeß abläuft. Junge Leute mit entsprechenden Begabungen und Aufstiegswillen werden dieser Gemeinschaft immer weiter entwachsen und Teil einer sich auch durch sie verändernden deutschen Gesellschaft.

Zurück bleiben jene, die solche Begabungen nicht abrufen können oder denen dieses Streben nach Verantwortung und eigener Lebensgestaltung nicht in die Wiege gelegt wurde.

Am Ende dieser Entwicklung werden wir eine Schichtung mit sozial schwachen Türken haben, die genau so weiter machen, wie es ihre unglückliche Herkunft einer großen Mehrheit auferlegt hatte. Der Unterschied zur deutschen sozial schwachen Schichtung besteht darin, daß die einen kaum brauchbares Türkisch und noch weniger Deutsch sprechen und auf Sozialhilfen angewiesen sein werden, während die deutsche sozial schwache Schicht noch nicht einmal etwas Türkisch versteht.
Bleibt nichts weiter übrig, als mit Hilfe von Kindergärten und geeigneten Schulen dort vorhandene Begabungen zu heben und möglichst vielen Kindern den Aufstieg aus diesen Verhältnissen zu ermöglichen. Der Rest wird noch viele Jahre gelegentlich weiter rote Fahnen schwenken oder auch die Reichskriegsflagge, je nach "Milieu".
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Keoma »

In Österreich wird offensichtlich ständig Recht gebrochen.
Aber mittlerweile interessiert es die Politik.

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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von ThorsHamar »

H2O hat geschrieben:(17 Mar 2017, 09:24)

Ihre Sichtweise beschränkt sich aber nur auf einen wesentlichen Teilbereich. ....
Ja, ich habe wohl nichts Anderes geschrieben ... :cool:
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von H2O »

ThorsHamar hat geschrieben:(17 Mar 2017, 10:53)

Ja, ich habe wohl nichts Anderes geschrieben ... :cool:
Unbestritten; aber mich bedrückte diese Ausweglosigkeit und das vermeintlich Besondere. Davon sollte nun nichts übrig geblieben sein... oder?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von ThorsHamar »

H2O hat geschrieben:(17 Mar 2017, 11:09)

Unbestritten; aber mich bedrückte diese Ausweglosigkeit und das vermeintlich Besondere. Davon sollte nun nichts übrig geblieben sein... oder?
Wieso das "vermeintlich Besondere"? Eine türkische Parallelgesellschaft, wie sie in Deutschland als politisch praktizierende Exklave der Türkei existiert, ist doch keine vermeintliche Besonderheit!
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von H2O »

ThorsHamar hat geschrieben:(17 Mar 2017, 11:13)

Wieso das "vermeintlich Besondere"? Eine türkische Parallelgesellschaft, wie sie in Deutschland als politisch praktizierende Exklave der Türkei existiert, ist doch keine vermeintliche Besonderheit!
Eben nicht; das ist eine soziale Abschichtung, die ihre Besonderheit im Nationalen sucht... sie hat ja nichts anderes als diese Vergangenheit. So ist das auch mit den Menschen zu sehen, die die Reichskriegsflagge schwenken. Beide Gruppen wissen, daß sie so politische Aufmerksamkeit erlangen. Andere Mittel stehen eben nicht zur Verfügung!
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von ThorsHamar »

H2O hat geschrieben:(17 Mar 2017, 11:23)

Eben nicht; das ist eine soziale Abschichtung, die ihre Besonderheit im Nationalen sucht... sie hat ja nichts anderes als diese Vergangenheit. So ist das auch mit den Menschen zu sehen, die die Reichskriegsflagge schwenken. Beide Gruppen wissen, daß sie so politische Aufmerksamkeit erlangen. Andere Mittel stehen eben nicht zur Verfügung!
Ach so, die Basis meintest Du. Ja, das sehe ich auch so.
Trotzdem ist die türkische Exklave in Deutschland ein Unding, beginnend mit Wahlkampf von Türken in der Bundesrepublik und endend in der Bezeichnung "Deutschtürke".
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von H2O »

ThorsHamar hat geschrieben:(17 Mar 2017, 11:37)

Ach so, die Basis meintest Du. Ja, das sehe ich auch so.
Trotzdem ist die türkische Exklave in Deutschland ein Unding, beginnend mit Wahlkampf von Türken in der Bundesrepublik und endend in der Bezeichnung "Deutschtürke".
Noch unschöner wäre doch sicherlich, wenn auch diese Leute bar jeder Erinnerung die Reichskriegsflagge schwenkten... ;) Ja klar, das geht eigentlich gar nicht. Nur wird es wirksamer sein, diese Unmöglichkeit den Leuten zu erklären, die damit ihre nationale Politik machen. Den armen Würstchen, die hier in Deutschland letztlich gestrandet sind, helfen nur viele Jahrzehnte der Abschottung: Verwandtschaften dürften die auch kaum pflegen... das heißt, daß wenig unmittelbare Verbindungen in das Herkunftsland bestehen außer jenen, die nichts kosten und nur von Zeit zu Zeit prickeln. So muß ganz unbedingt der lange Arm der türkischen Regierung in die Moscheen zurück gewiesen werden, der Gottesdienst in deutscher Sprache mit immer weniger türkischen oder arabischen Anteilen abgehalten werden. Ein Programm mit 20 Jahren Laufzeit.

Der einzige dauerhafte Nachteil dürfte die Zuwanderung in unsere sozial schwache Schicht sein. Da ist aus meiner Sicht leider nichts zu machen, auch nicht auf lange Sicht. Fördern, wo es etwas zu fördern gibt; das gilt aber ganz allgemein, unabhängig von der Zuwanderung.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von relativ »

ThorsHamar hat geschrieben:(17 Mar 2017, 11:37)

Ach so, die Basis meintest Du. Ja, das sehe ich auch so.
Trotzdem ist die türkische Exklave in Deutschland ein Unding, beginnend mit Wahlkampf von Türken in der Bundesrepublik und endend in der Bezeichnung "Deutschtürke".
Es gibt auch die Bezeichnung Deutsch-Amerikaner oder Deutsch -Brasilianer ect.pp. Störrt sich daran einer?
Es gibt z.B. auch deutsche Enklaven z.B. ganz stark in Südamerika ect.pp. Das ist nix ethnisch religiös spezifisches, sondern liegt in bestimmten Umständen begründet. Einige hast du ja schon aufgezählt, was du eben vergessen hast ist, der häufig fehlende Integrationswille von der anderen Seite, nämlich von unserer, welches eben auch das Gefühl der anderen Seite verstärkt, daß es egal ist was man tut, man hier eh nicht akzeptiert wird und dieser Umstand befeuert eben nicht den Integrationswillen.
Sowas gehört zur Wahrheit eben immer auch dazu, sonst argumentiert man eben zu einseitig.
Unter normalen Umständen wären Wahlkampfauftritte ja für die Meisten hier gar kein Problem, bzw. würde es sie gar nicht interessieren. Nur sind es eben mom. keine normalen Umstände.
In der subjektiven Sicht der Ablehnung eines deutschen Bürgers spielen zig Dinge rein, von der Flüchtlingskrise bis zur Religion.
Es braucht bei einigen noch nicht mal objektive Argumente, damit solche Bürger Kopfnickend Grundrechte abschaffen würden, wenn es denn die Moslems, den Islam trifft. Viele dieser Bürger merken dies m.M. noch nicht mal selber.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von ThorsHamar »

H2O hat geschrieben:(17 Mar 2017, 12:54)

.... Den armen Würstchen, die hier in Deutschland letztlich gestrandet sind, helfen nur viele Jahrzehnte der Abschottung: Verwandtschaften dürften die auch kaum pflegen... das heißt, daß wenig unmittelbare Verbindungen in das Herkunftsland bestehen außer jenen, die nichts kosten und nur von Zeit zu Zeit prickeln.
Hier irrst Du Dich aber gewaltig, jedenfalls was meine unmittelbare Nachbarschaft angeht ....
Die unzähligen Mobilfunkläden werben mit Tarifen in die Türkei bzw, mit türkischen Anbietern, türkische Reisebüros haben Aufsteller auf der Strasse mit "Urlaub in der Heimat" (Brunnenstrasse/ U-Bahnhof Voltastrasse ), in den Wettbüros und "Kulturvereinen", wie auch in den Wohnungen läuft ausschliesslich türkisches Fernsehen, es gibt zig Läden, in denen Geld nach zu Hause überwiesen werden kann, türkische Hochzeiten, bei welchen Braut oder Bräutigam direkt aus der Türkei eingeflogen werden und durch die Heirat mit einem "Deutschen" sofort Zugriff auf alle Sozialleistungen bekommen.
So muß ganz unbedingt der lange Arm der türkischen Regierung in die Moscheen zurück gewiesen werden, der Gottesdienst in deutscher Sprache mit immer weniger türkischen oder arabischen Anteilen abgehalten werden. Ein Programm mit 20 Jahren Laufzeit.
Sorry, aber vergiss es ....
Stattdessen hörst Du heute in meinem Kiez so gut wie kein einziges deutsches Wort auf der Strasse.
Der einzige dauerhafte Nachteil dürfte die Zuwanderung in unsere sozial schwache Schicht sein. Da ist aus meiner Sicht leider nichts zu machen, auch nicht auf lange Sicht. Fördern, wo es etwas zu fördern gibt; das gilt aber ganz allgemein, unabhängig von der Zuwanderung.
Eine Reform der deutschen Sozialhilfe würde hier sofort klarere Linien schaffen. Zu dieser Klärung gehört auch die Abschaffung doppelter Staatsbürgerschaften in Deutschland.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von ThorsHamar »

relativ hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:14)

Es gibt auch die Bezeichnung Deutsch-Amerikaner oder Deutsch -Brasilianer ect.pp. Störrt sich daran einer? ....
Ich kann mich daran nicht stören, weil ich diese Begriffe nicht kenne.
Und wenn es sie gibt, sind die genau so blödsinnig!
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von ThorsHamar »

relativ hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:14)

.... Es gibt z.B. auch deutsche Enklaven z.B. ganz stark in Südamerika ect.pp. ....
Sorry, aber ich habe nichts von Enklaven geschrieben.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von relativ »

ThorsHamar hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:21)

Sorry, aber ich habe nichts von Enklaven geschrieben.
Es gibt aber keine türkische Exklave Deutschland.Würde ja auch fremdes Staatsgebiet bedeuten. Natürlich gibt es dies auch nicht für deutsche in Südamerika. Wobei man dort schon eher von deutschen Enklaven sprechen kann, da sie ziemlich eindeutig auf bestimmte Gebiete fixiert sind. Was man von denTürken in Deutschland so nicht behaupten kann.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von ThorsHamar »

relativ hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:41)

Es gibt aber keine türkische Exklave Deutschland.Würde ja auch fremdes Staatsgebiet bedeuten.....
Ja, genau das bedeutet es und genau deshalb habe ich diesen Terminus verwendet.
Die türkische Exklave ist auch nicht Deutschland, sondern die türkische Exklave liegt IN Deutschland.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von relativ »

ThorsHamar hat geschrieben:(17 Mar 2017, 13:57)

Ja, genau das bedeutet es und genau deshalb habe ich diesen Terminus verwendet.
Die türkische Exklave ist auch nicht Deutschland, sondern die türkische Exklave liegt IN Deutschland.
Ekläre mir mal dieses Phänomen.
Quelle wiki:
Exklave: Eine Exklave (von französisch exclavé ‚ausgeschlossen‘ aus lateinisch ex ‚aus‘ und clavis, ‚der Schlüssel‘) ist ein Teil – auch Teile – eines politischen Gebietes (Mutterland), das vom Rest des Gebietes durch Grenzen räumlich abgetrennt ist und ausschließlich über fremdes Gebiet zu erreichen ist.

Ist wohl eher so ein warmes Gefühl von dir.


PS. Solltest du die Verbreitungsbedeutung meinen, dann verstehe ich nicht wieso du meine Enklave post korregieren wolltest.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von ThorsHamar »

relativ hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:03)

Ekläre mir mal dieses Phänomen.



Ist wohl eher so ein warmes Gefühl von dir.


PS. Solltest du die Verbreitungsbedeutung meinen, dann verstehe ich nicht wieso du meine Enklave post korregieren wolltest.
Was soll ich jetzt bitte erklären?
In Deutschland gibt es Gebiete, in welchen Türken das gesellschaftliche Leben bestimmen. Wenn das türkische Staatsbürger sind, nenne ich dieses Gebiet, und damit meine ich nicht nur ein geografisches Territorium, Exklave der Türkei. Genau in und auf diesen Territorien wollen die türkischen Politiker ja ihre Landsleute agitieren.
Diese Menschen und ihr Lebensraum gehören zur Türkei!!
Das nennt man Exklave.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von relativ »

ThorsHamar hat geschrieben:(17 Mar 2017, 14:13)

Was soll ich jetzt bitte erklären?
In Deutschland gibt es Gebiete, in welchen Türken das gesellschaftliche Leben bestimmen. Wenn das türkische Staatsbürger sind, nenne ich dieses Gebiet, und damit meine ich nicht nur ein geografisches Territorium, Exklave der Türkei.
Wo leben denn nur Türken in Deutschland? Sowas gibt es nicht, immer noch nicht und gab es auch noch nie. Auch bestimmen die nicht das Leben der Nichttürken es sei den du meinst eine vermerht auftretende persönlich optische Belästigung hätte etwas damit zu tun.
Genau in und auf diesen Territorien wollen die türkischen Politiker ja ihre Landsleute agitieren.
Ne, die Hallen dazu finden sich meist in anderen Stadtteilen, bzw. Städten.
Diese Menschen und ihr Lebensraum gehören zur Türkei!!Das nennt man Exklave.
Ne so versteh ich die Bedeutung von Exklave eben nicht und ein bezifisches Verbreitungsmuster in einem bestimmten Raum haben die Türken bei uns auch nicht, sondern sind mittlerweile ziemlich, lassen wie mal Ostdeutschland raus, gleichmäßig auf ganz Deutschland verteilt. natürlich überwiegend in den großen Städten und Ballungsräumen, wie alle anderen Ethnien eben auch.
Ob diese Menschen besser in die Türkei gehören, oder nicht mag in einigen oder sogar vielen dieser Erdoganfan so sein. Das ist aber nicht mein Thema, denn ich gehe einfach davon aus, daß jeder Mensch das Ziel hat dort zu leben wo er Glücklich ist und Gut und Frei leben kann. Wenn er diesen Platz hat, verrät er ihn normalerweise auch nicht, oder versucht ihn zu zerstören. Dieser Umstand lässt mich ein weniger gelassen auf diese Situation blicken, auch wenn ich so einige hier schon lange lebenden Türken überhaupt nicht verstehen kann, wie sie so einem Vollhonk geistig hinterherlaufen können.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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