Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

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Frank_Stein
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Frank_Stein »

William hat geschrieben:(14 Jan 2017, 11:58)

Ein Grund mehr es medial nicht immer so aufzubauschen. Egal ob schwul, vegan oder sonst irgendwie fern dem Mainstream, es hat in der Regel nichts mit großartiger Leistung zu tun, der man überproportional Beachtung oder Respekt zollen braucht. Derjenige ist wie er ist und fertig.
Jene, die ihre Einstellung allzu stolz in die Öffentlichkeit tragen, müssen eben auch damit rechnen belächelt oder gar kritisiert zu werden.

So amüsieren mich z.B. auch immer die Aufkleber an Autohecks mit "Nele und Lala an Bord". Alls wäre es eine großartige Leistung Kinder in die Welt zu setzen. Als würde das irgendjemand ernsthaft interessieren oder gar beeindrucken.


Kinder in die Welt zu setzen - sofern es Deutschland betrifft - ist eine großartige Leistung.
Es ist eine größere Leistung und wertvoller für unser Volk und unsere Volkswirtschaft,
als Dieselmotoren für einen Automobilkonzern zu manipulieren und zu verkaufen.


und Stolz hat nichts mit eigenem Verdienst zu tun - wie es einige fälschlich behaupten - sondern damit,
dass man sich zu etwas bekennt - und sich nicht dafür schämt.
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Teeernte
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Teeernte »

theo hat geschrieben:(14 Jan 2017, 11:18)

Außerdem stellt sich die Frage- warum 2 Staatsbürgerschaften - warum nicht gleich 3, 4 , 10 , 100 - am Ende weiß niemand mehr, wohin er gehört und zu
welchem Land seine Loyalität gehört.

Nein - schon in der Bibel steht geschrieben - Du kannst nur einen Herren dienen.
Aber - es ist doch so schööööön sich die Rosinen aus den unterschiedlichen Staatsbürgerschaften rauszupicken.....
Grade dann - wenn sich keiner Abstimmt...

Wer zahlt das meiste an "Sozialhilfe" - da nimmt man Pass 1.
Wo zahlt man am wenigsten Steuer ? Pass 2 -

Ertappt ? - schnell die Daten ändern lassen - Pass 2 (Geburtsdatum, Namen - Nachteil von Pass 1 - wenn es da nicht geht ...)

Behörde nimmt Pass 1 weg - damit man nicht reisen kann ?? Pass 2 hilft...

Fahrerlaubnis ? - das Deutsche Amt darf keinen ausländischen Führerschein einziehen..

Führerschein in der Türkei ? >> Pass 2 ( für Deutsche ists teuer den Deutschen in der Türkei umzuschreiben .... 500 Eu - manchmal ohne Quittung..)

Zweitpass - Zweite Chance.... :D :D :D
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
William
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von William »

theo hat geschrieben:(14 Jan 2017, 12:29)

Kinder in die Welt zu setzen - sofern es Deutschland betrifft - ist eine großartige Leistung.
Es ist eine größere Leistung und wertvoller für unser Volk und unsere Volkswirtschaft,
als Dieselmotoren für einen Automobilkonzern zu manipulieren und zu verkaufen.


und Stolz hat nichts mit eigenem Verdienst zu tun - wie es einige fälschlich behaupten - sondern damit,
dass man sich zu etwas bekennt - und sich nicht dafür schämt.
Sich als Säugetier ohne natürliche Feinde zu vermehren ist keine große Leistung. sondern schlicht dem natürlichen Instinkt nachgegangen.
Wer das nicht kann oder will, der hat ein eigenes Problem, aber das soll hier nicht Thema sein.
Selbstverständlich war die Erfindung des Dieselmotors eine größere Leistung, denn das Talent dazu hat nicht jeder Mensch und andere Spezies auf diesem Planeten überhaupt nicht.
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Frank_Stein
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Frank_Stein »

William hat geschrieben:(14 Jan 2017, 12:44)

Sich als Säugetier ohne natürliche Feinde zu vermehren ist keine große Leistung. sondern schlicht dem natürlichen Instinkt nachgegangen.
Wer das nicht kann oder will, der hat ein eigenes Problem, aber das soll hier nicht Thema sein.
Selbstverständlich war die Erfindung des Dieselmotors eine größere Leistung, denn das Talent dazu hat nicht jeder Mensch und andere Spezies auf diesem Planeten überhaupt nicht.

wenn wir uns nicht in ausreichendem Maße vermehren, dann nützten die tollsten technologischen Errungen schaften nichts- denn wir sind sterbliche Wesen und werden dann für immer
verschwinden, sofern wir keine Nachkommen in dieses Land setzen, die unseren kulturellen Werte - unsere Geschichte fortschreiben
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William
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von William »

theo hat geschrieben:(15 Jan 2017, 00:12)

wenn wir uns nicht in ausreichendem Maße vermehren, dann nützten die tollsten technologischen Errungen schaften nichts- denn wir sind sterbliche Wesen und werden dann für immer
verschwinden, sofern wir keine Nachkommen in dieses Land setzen, die unseren kulturellen Werte - unsere Geschichte fortschreiben
Der Mensch verschwindet von diesem Planeten erst, wenn er unbewohnbar wird. Keine Sorge, selbst wenn mittlerweile Einige nicht mehr gedanklich erfassen können wer oder was sie sind und auch ansonsten Probleme haben nur einen Nagel gerade in die Wand zu schlagen, wird es immer noch Millionen geben, die wissen wie GV funktioniert. Vielleicht kann man mit dieser Masse unseren derzeitigen Lebensstandard nicht mehr halten, weil Wissen und Fertigkeiten verloren gehen, technische Entwicklungen stagnieren und die Produktivität leidet, aber aussterben wird die Spezies Mensch deswegen nicht. Auch die Deutschen nicht, weil es immer noch genügend gibt, die nachhaltig und zukunftsorientiert denken, ohne sich großmächtig auf die bloße Fortpflanzung etwas einzubilden.
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Frank_Stein
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Frank_Stein »

William hat geschrieben:(15 Jan 2017, 09:14)

Der Mensch verschwindet von diesem Planeten erst, wenn er unbewohnbar wird. Keine Sorge, selbst wenn mittlerweile Einige nicht mehr gedanklich erfassen können wer oder was sie sind und auch ansonsten Probleme haben nur einen Nagel gerade in die Wand zu schlagen, wird es immer noch Millionen geben, die wissen wie GV funktioniert. Vielleicht kann man mit dieser Masse unseren derzeitigen Lebensstandard nicht mehr halten, weil Wissen und Fertigkeiten verloren gehen, technische Entwicklungen stagnieren und die Produktivität leidet, aber aussterben wird die Spezies Mensch deswegen nicht. Auch die Deutschen nicht, weil es immer noch genügend gibt, die nachhaltig und zukunftsorientiert denken, ohne sich großmächtig auf die bloße Fortpflanzung etwas einzubilden.
Was andere Völker in ihren Ländern tut ist Sache der anderen Völker.
Aber ich möchte nicht, dass mein Volk - also die Nachkommen meiner
Vorfahren der letzten 30 Generationen aussterben - und leider sieht
es diesbezüglich im Monat nicht gut aus.

1,45 Kinder pro Frau - man muss kein Rechenkünstler sein, um zu sehen,
wohin das in nur 10 Generationen (300 Jahre) führt
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Dampflok94
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Dampflok94 »

theo hat geschrieben:(14 Jan 2017, 11:18)

das ist wie im Fußball - man kann sicherlich der Fan zweier Mannschaften sein - aber wenn diese beiden Mannschaften aufeinandertreffen - auf welcher Seite stehst Du dann? Die Deutschen sollen die Interessen der Deutschen und Deutschlands vertreten. Ließe man zwei Staatsbürgerschaften zu, würde das dazu führen, dass die Politik anderer Länder zunehmend die Innenpolitik bestimmt - etwa, wenn man versucht bei der Wahl die türkischen Wähler für sich gewinnen will. Gleichzeitig würde das dazu führen, dass beispielsweise die Wahl in der Türkei auch zu türkischem Wahlkampf auf deutschen Boden führen würde.
Sollen sie hier doch Wahlkampf machen. Interessiert mich nicht.

Des Weiteren tust Du so, als wäre eine mehrfache Staatsbürgerschaft etwas völlig neues. Ist es aber nicht. Hat nur niemanden interessiert, so lange die andere Staatsbürgerschaft die Italiens, Großbritanniens oder der USA war. Bei der Türkei sieht das offensichtlich anders aus. Warum eigentlich gerade da?
Außerdem stellt sich die Frage- warum 2 Staatsbürgerschaften - warum nicht gleich 3, 4 , 10 , 100 - am Ende weiß niemand mehr, wohin er gehört und zu
welchem Land seine Loyalität gehört.

Nein - schon in der Bibel steht geschrieben - Du kannst nur einen Herren dienen.
Das halte ich für ein extrem antiquiertes Staatsbild. Wenn Du dich als Staatsdiener siehst, dann bitte. Ich sehe mich nicht so.

Und um welche Loyalitätskonflikte soll es denn gehen? Es könnte natürlich sein, daß wir irgendwann einen Krieg gegen die Türkei führen. Oder aber gegen Italien, GB oder die USA. Dann könnte es sein, daß es ein Problem gibt. Aber da ein solches Szenario nicht vor der Tür steht, bleibe ich da gelassen.

Sir Peter Ustinov hatte m. W. vier Staatsbürgerschaften. War auch unproblematisch.
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jorikke
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von jorikke »

Ich möchte gern gegen die mehrfach Staatsbürgerschaften vom Leder ziehen.
Dazu würde ich gern anführen wie sehr sie für mich Nachteile bringen.
Mir fällt aber gerade nichts ein.
...kann mir jemand helfen?
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Frank_Stein
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Frank_Stein »

jorikke hat geschrieben:(16 Jan 2017, 15:48)

Ich möchte gern gegen die mehrfach Staatsbürgerschaften vom Leder ziehen.
Dazu würde ich gern anführen wie sehr sie für mich Nachteile bringen.
Mir fällt aber gerade nichts ein.
...kann mir jemand helfen?
ja aber natürlich

wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat, darf in Deutschland wählen
das gilt auch für EU-Bürger, allerdings darf ein EU-Bürger nur in einem Land wählen (wenn ich mich recht erinnere)

1 Mann eine Stimme - dieses Prinzip wäre bei Mehrfach-Staatsbürgerschaften schwer durchzusetzen

jedenfalls führt die Doppelte Staatsbürgerschaft bei Türken dazu, dass die Parteien sich bemühen, die
Stimmen der türkischen Wähler zu bekommen und dazu machen sie teilweise Vorschläge, die dem
deutschen Wähler keinen Vorteil bringen (Beispiel Feiertagsdiskussion)

ich möchte gern, dass die deutsche Politik eine Politik für die Deutschen macht - und dass das hoffentlich auch in Zukunft so bleiben möge
wenn beispielsweise ein Türkeibeitritt in die EU oder Visa-Erleichterungen nicht im Interesse der Deutschen und der Sicherheit in Deutschland ist,
dann sollten die Politik keinen Beitritt anstreben
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Dampflok94 »

theo hat geschrieben:(16 Jan 2017, 19:10)
jedenfalls führt die Doppelte Staatsbürgerschaft bei Türken dazu, dass die Parteien sich bemühen, die
Stimmen der türkischen Wähler zu bekommen und dazu machen sie teilweise Vorschläge, die dem
deutschen Wähler keinen Vorteil bringen (Beispiel Feiertagsdiskussion)
Da nur Deutsche wählen dürfen, jedenfalls für den Bundestag, werden sie wohl kaum Vorschläge machen, die DEM deutschen Wähler, wer auch immer das sein soll, nix nützen. Der Wähler mit zwei Pässen ist eben auch ein deutscher Wähler. Genauso wie der mit nur einem Paß.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
CaptainJack

Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von CaptainJack »

Dampflok94 hat geschrieben:(19 Jan 2017, 11:18)

Da nur Deutsche wählen dürfen, jedenfalls für den Bundestag, werden sie wohl kaum Vorschläge machen, die DEM deutschen Wähler, wer auch immer das sein soll, nix nützen. Der Wähler mit zwei Pässen ist eben auch ein deutscher Wähler. Genauso wie der mit nur einem Paß.
Fortschritt! Der Neidgedanke der Anderen und das nicht plausible Herauspicken der Vorteile fällt weg. Außerdem wird eine Staatsbürgerschaft nicht entwertet.
Zudem würde die Integration gefördert werden, da die Leute, die dann die deutsche wählen, auch dahinter stehen!
pikant
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von pikant »

Dampflok94 hat geschrieben:(19 Jan 2017, 11:18)

Da nur Deutsche wählen dürfen, jedenfalls für den Bundestag, werden sie wohl kaum Vorschläge machen, die DEM deutschen Wähler, wer auch immer das sein soll, nix nützen. Der Wähler mit zwei Pässen ist eben auch ein deutscher Wähler. Genauso wie der mit nur einem Paß.
sehe ich auch und hier in Luxemburg kannste sogar ohne Pass Luxemburg bei den Kommunalwahlen waehlen. Du brauchste nur hier eine bestimmte Zeit deinen ersten Wohnsitz zu haben, glaube es sind 3 Jahre.
die Voraussetzung fuer den lux. Pass hat man jetzt auch gelockert - 5 Jahre Wohnsitz und eine Sprache entweder fransoesisch oder deutsch perfekt und letzeburgisch B Niveau bei der Sprache und A Niveau beim verstehen. Doppelpass ist Standard, vor allem bei den neuen Buergern mit Pass Luxemburg - wird auch von der Regierung so gesehen - Doppelpass, klar!
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JJazzGold
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von JJazzGold »

jorikke hat geschrieben:(16 Jan 2017, 15:48)

Ich möchte gern gegen die mehrfach Staatsbürgerschaften vom Leder ziehen.
Dazu würde ich gern anführen wie sehr sie für mich Nachteile bringen.
Mir fällt aber gerade nichts ein.
...kann mir jemand helfen?
Das liegt daran, dass ich politisch noch nichts zu bestimmen habe. ;)
Wäre dem so, würde jeder Besitzer eines deutschen Passes in Deutschland Steuern, Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherung zahlen, egal, wo auf der Welt er sich befindet und wie viele Pässe er sein eigen nennt.

Könnte er eindeutig nachweisen, dass er im Jahr mehr als 180 Tage aus Deutschland abwesend ist, würden die Abgaben reduziert. Dafür verliert er das Wahlrecht in Deutschland. Es ist generell soviel einzuzahlen, dass die Mindestrente erreicht wird, Kranken - und Arbeitslosenschutz fortlaufend besteht.

Sind das genügend Nachteile, oder soll ich mir noch ein paar einfallen lassen?
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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jorikke
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von jorikke »

JJazzGold hat geschrieben:(21 Jan 2017, 13:31)

Das liegt daran, dass ich politisch noch nichts zu bestimmen habe. ;)
Wäre dem so, würde jeder Besitzer eines deutschen Passes in Deutschland Steuern, Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherung zahlen, egal, wo auf der Welt er sich befindet und wie viele Pässe er sein eigen nennt.

Könnte er eindeutig nachweisen, dass er im Jahr mehr als 180 Tage aus Deutschland abwesend ist, würden die Abgaben reduziert. Dafür verliert er das Wahlrecht in Deutschland. Es ist generell soviel einzuzahlen, dass die Mindestrente erreicht wird, Kranken - und Arbeitslosenschutz fortlaufend besteht.

Sind das genügend Nachteile, oder soll ich mir noch ein paar einfallen lassen?
Nee, bloß nicht, ist ja schon gruselig genug.
Wenn also ein Italiener, Türke oder Ami neben seiner ursprünglichen Staatsbürgerschaft die deutsche erhält, ohne seine alte aufzugeben, dann muss ich - als Rentner - Steuern, Rentenbeiträge u. AV bezahlen.
Egal wo ich wohne?
Selbst in Deutschland, meiner lieben Heimat, muss ich löhnen?
Das geht ja alles gar nicht.
Ich werde gleich mal den Herrn Höcke anrufen, vielleicht kann er sich für mich einsetzen.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Sozialdemokrat »

Die Abschaffung der doppelten, dreifachen oder hundertfachen Staatsbürgerschaft ist nicht möglich.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Die Wiedereinführung der Optionspflicht wäre die Revidierung eines aus populistischen Beweggründen durchgeführten Fehlers und ist als solche unerlässlich. Der Fall Yücel zeigt perfekt, wie die Zeit der Rosinenpickerei jetzt endet, schon allein dadurch, dass das Passverständnis der verschiedenen Nationen sich unterscheidet. Bei dieser Gelegenheit wäre es auch angebracht, die rechtlichen Vorussetzungen zu schaffen, die Staatsbürgerschaft Personen zu entziehen, die dadurch in die Staatenlosigkeit gehen würden.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Ich zitiere aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15:

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt
werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.


Was denkst du, Katenberg, warum steht das wohl in der AEMR?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 11:26)

Ich zitiere aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15:

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt
werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.


Was denkst du, Katenberg, warum steht das wohl in der AEMR?
1. Ja, das Recht auf eine, nicht auf die deutsche
2. Ich spreche nicht von "willkürlich" ;)
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 11:27)

1. Ja, das Recht auf eine, nicht auf die deutsche
Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 11:08)
Bei dieser Gelegenheit wäre es auch angebracht, die rechtlichen Vorussetzungen zu schaffen, die Staatsbürgerschaft Personen zu entziehen, die dadurch in die Staatenlosigkeit gehen würden.
Du meinst, Staatenlosigkeit ist völlig ok, solange die [Gruppenname hier einfügen] nur keine deutsche Staatsangehörigkeit mehr besitzen, obwohl das der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte widerspricht?
2. Ich spreche nicht von "willkürlich" ;)
Klar ist das willkürlich, wenn du einer Gruppe von Deutschen die Staatsbürgerschaft entziehen möchtest, solange du anderen Gruppen von Deutschen bei gleichen Vergehen dies nicht antun möchtest. Und, wo ich nochmal darüber lese, du ja nichts von irgendwelchen Taten schreibst, sondern nur von Staatsbürgerschaftsentzug: Reicht dir da schon der "falsche" ethnische Hintergrund?

Oh, und es interessiert, was du denkst, warum das wohl in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht. Vorschläge, Ideen?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 11:30)

Du meinst, Staatenlosigkeit ist völlig ok, solange die [Gruppenname hier einfügen] nur keine deutsche Staatsangehörigkeit mehr besitzen, obwohl das der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte widerspricht?

Klar ist das willkürlich, wenn du einer Gruppe von Deutschen die Staatsbürgerschaft entziehen möchtest, solange du anderen Gruppen von Deutschen bei gleichen Vergehen dies nicht antun möchtest. Und, wo ich nochmal darüber lese, du ja nichts von irgendwelchen Taten schreibst, sondern nur von Staatsbürgerschaftsentzug: Reicht dir da schon der "falsche" ethnische Hintergrund?

Oh, und es interessiert, was du denkst, warum das wohl in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht. Vorschläge, Ideen?
Inwieweit widerspricht das den Menschenrechten? Es steht den Personen frei, sich einen anderen Staat zu suchen. Auch in der Geschichte gab es andauernde Beispiele von Weltbürgern in der Staatenlosigkeit. Deine Unterstellung wiederum ist widerlich. Ich definiere Deutsch zwar ethnisch, möchte Deutschland aber als eine Nation begreifen, der man beitreten kann, Abstammung ist nicht das einzig entscheidende Kriterium, bin immerhin Liberaler.
Nein, ich möchte abenteuerlustigen Syrien/IS-Urlaubern sehr gerne die Wiedereinreise in die Bundesrepublik oder nach Europa verwehren und ihnen auch den deutschen Pass wegnehmen.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 11:40)

Inwieweit widerspricht das den Menschenrechten?
Soll ich dir den 15.Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nochmal zitieren?
Es steht den Personen frei, sich einen anderen Staat zu suchen.
Nein, man erlangt keine Staatsbürgerschaft durch Wunsch.
Auch in der Geschichte gab es andauernde Beispiele von Weltbürgern in der Staatenlosigkeit.
Ahja? Welche?
Deine Unterstellung wiederum ist widerlich.
Du siehst mich weinen. Vielleicht hättest du von vornherein spezifizieren sollen, welcher Gruppe du Menschenrechte entziehen möchtest.
Ich definiere Deutsch zwar ethnisch, möchte Deutschland aber als eine Nation begreifen, der man beitreten kann, Abstammung ist nicht das einzig entscheidende Kriterium, bin immerhin Liberaler.
Du vertrittst vor allem eine erstaunlich liberale laissez-faire Einstellung zur AEMR.
Nein, ich möchte abenteuerlustigen Syrien/IS-Urlaubern sehr gerne die Wiedereinreise in die Bundesrepublik oder nach Europa verwehren und ihnen auch den deutschen Pass wegnehmen.
Unfeine Gesellen, zweifellos. Aber sie deswegen als vogelfrei zu erklären, widerspricht nicht nur meiner Vorstellung von Liberalismus.

Mich interessiert immer noch deine Ansicht dazu, warum wohl das Recht auf Staatsbürgerschaft es in die AEMR geschafft hat. Was könnte der Grund sein?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 11:56)

Soll ich dir den 15.Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nochmal zitieren?
Nein, man erlangt keine Staatsbürgerschaft durch Wunsch.
Ahja? Welche?
Du siehst mich weinen. Vielleicht hättest du von vornherein spezifizieren sollen, welcher Gruppe du Menschenrechte entziehen möchtest.
Du vertrittst vor allem eine erstaunlich liberale laissez-faire Einstellung zur AEMR.

Unfeine Gesellen, zweifellos. Aber sie deswegen als vogelfrei zu erklären, widerspricht nicht nur meiner Vorstellung von Liberalismus.

Mich interessiert immer noch deine Ansicht dazu, warum wohl das Recht auf Staatsbürgerschaft es in die AEMR geschafft hat. Was könnte der Grund sein?
Es gibt das Recht auf EINE Staatsbürgerschaft, es ist nicht die Rede von der Deutschen. Alternativ können wir den Personen auch einen UN-Pass geben. Dass die Menschenrechte nicht am Pass hängen, sollte dir bekannt, ich spreche also keinem seine Menschenrechte ab. ;)

Albert Einstein lebte immer wieder zu verschiedenen Zeiten ohne Pass, nur als Beispiel.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 11:59)

Es gibt das Recht auf EINE Staatsbürgerschaft, es ist nicht die Rede von der Deutschen.
Zitat Katenberg:
Katenberg hat geschrieben:Bei dieser Gelegenheit wäre es auch angebracht, die rechtlichen Vorussetzungen zu schaffen, die Staatsbürgerschaft Personen zu entziehen, die dadurch in die Staatenlosigkeit gehen würden.
Staatenlosigkeit, Katenberg, bedeutet was? Welche Staatsbürgerschaft haben Staatenlose? Haben sie EINE Staatsbürgerschaft?
Alternativ können wir den Personen auch einen UN-Pass geben.
Es gibt keinen Staat namens UN, was in der Folge bedeutet, dass es auch keinen UN-Pass gibt. Und ich fürchte, die UNO wäre auch deinem Vorschlag abgeneigt. #Belong
Dass die Menschenrechte nicht am Pass hängen, sollte dir bekannt, ich spreche also keinem seine Menschenrechte ab. ;)
Zitat Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15:
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt
werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln
Soll ich dir irgendwas fetten oder unterstreichen wie z.B. Staatenlosigkeit, Staatsangehörigkeit oder Menschenrechte? Hülfe dir das beim Verstehen deiner Beiträge?
Albert Einstein lebte immer wieder zu verschiedenen Zeiten ohne Pass, nur als Beispiel.
Wer hat ihm denn den Pass entzogen? Und wann? Und wann wurde die AEMR verabschiedet?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 12:20)

Zitat Katenberg:

Staatenlosigkeit, Katenberg, bedeutet was? Welche Staatsbürgerschaft haben Staatenlose? Haben sie EINE Staatsbürgerschaft?
Es gibt keinen Staat namens UN, was in der Folge bedeutet, dass es auch keinen UN-Pass gibt. Und ich fürchte, die UNO wäre auch deinem Vorschlag abgeneigt. #Belong


Zitat Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15:

Soll ich dir irgendwas fetten oder unterstreichen wie z.B. Staatenlosigkeit, Staatsangehörigkeit oder Menschenrechte? Hülfe dir das beim Verstehen deiner Beiträge?


Wer hat ihm denn den Pass entzogen? Und wann? Und wann wurde die AEMR verabschiedet?
Ruhig Blut, Genossin. Natürlich haben Staatenlose keine Staatsbürgerschaft. Ist aber ein schwieriger Fall. Ich denke dabei zum Beispiel an die abenteuerlustigen, schutzsuchenden Siedler aus dem Maghreb, die immer ihre Pässe verlieren, wenn sie vor diesem Krieg in Nordafrika nach Deutschland eindringen. Schon da muss die Lage sein, dass weder Deutschland noch die Europäische Union ihnen eine Staatsbürgerschaft geben, obwohl sie ja augenscheinlich keine haben, ihnen eine zustünde, nach deiner Interpretation. Ebenfalls haben zB sogenannte Palästinenser in Syrien ebenfalls gar keine Staatsbürgerschaft, sondern nur einen provisorischen Pass, der sie als sogenannter Palästinenser klassifiziert. Die UN könnte dabei jedoch wiederum einspringen und einen Pass für Weltbürger einführen, mit dem die Identität wiederum klar gestellt wäre. Wie man im rechtlichen Passus zT von einer EUBürgerschaft spricht, könnte man damit die Weltbürgerschaft ermöglichen, ob wir den dann anerkennen ist ja ne andere Frage.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir die Personen natürlich nicht in internationalen Gewässern aussetzen dürfen, brauchen dementsprechend eine vertragliche Regelung, dass ein anderes Land diese Personen dann aufnehmen muss. Dahingehend, dass die internationale Gemeinschaft in verschiedenen Fällen einen immensen Aufwand leistet, bestimmte "Staaten" am Leben zu erhalten, könnte einer dieser Staaten vertraglich verpflichtet werden, die jeweiligen Personen aufzunehmen. Nehmen wir Afghanistan als Beispiel.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 12:30)

Ruhig Blut, Genossin. Natürlich haben Staatenlose keine Staatsbürgerschaft.
Famos. Du befürwortest also etwas, dass der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte widerspricht. So Katenberg, jetzt können wir ja nochmal von vorne beginnen, nachdem du das begriffen hast: Warum denkst du, dass das Recht auf Staatsbürgerschaft in der AEMR festgehalten ist.
Die UN könnte dabei jedoch wiederum einspringen und einen Pass für Weltbürger einführen, mit dem die Identität wiederum klar gestellt wäre.
Kannst du bitte kurz eine Karte verlinken, auf der ich den Weltstaat finde? Und, der Neugierde halber, welches Rechtssystem hat er denn, der Weltstaat?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 12:37)

Famos. Du befürwortest also etwas, dass der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte widerspricht. So Katenberg, jetzt können wir ja nochmal von vorne beginnen, nachdem du das begriffen hast: Warum denkst du, dass das Recht auf Staatsbürgerschaft in der AEMR festgehalten ist.
Kannst du bitte kurz eine Karte verlinken, auf der ich den Weltstaat finde? Und, der Neugierde halber, welches Rechtssystem hat er denn, der Weltstaat?
In der Erklärung steht weder, dass jeder ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, noch, dass man Staatsbürgerschaften nicht aberkennen kann. Wie oben bereits beschrieben, gäbe es genug Möglichkeiten zur Bewerkstelligung. :)
Und ansonsten gilt wie immer der Passus: Alles ist verhandelbar - Regeln kann man ändern.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 12:41)

In der Erklärung steht weder, dass jeder ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, noch, dass man Staatsbürgerschaften nicht aberkennen kann. Wie oben bereits beschrieben, gäbe es genug Möglichkeiten zur Bewerkstelligung. :)
Aus 15.1 ergibt sich, dass eine Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden kann, wenn Menschen dadurch staatenlos werden. Deine "Möglichkeiten" sind Hirngespinste.
Und ansonsten gilt wie immer der Passus: Alles ist verhandelbar - Regeln kann man ändern.
Menschenrechte nicht. Oder findest du das Modell der Kairoer Erklärung der Menschenrechte nachahmenswert? So eine Art Nürnberger Erklärung der Menschenrechte?

Das Recht auf Staatsbürgerschaft ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert, da ohne diese Menschen vogelfrei sind. Staatenlose haben keine Rechte, sie sind rechtlos. Sie haben kein Recht zu klagen. Sie haben keinen Adressaten, an den sich sich im Fall von Menschenrechtsverletzungen wenden können. Sie sind jeder Gerichtsbarkeit enthoben. Sie sind Freiwild. Staatenlosigkeit bedeutet Rechtlosigkeit. Deswegen, Katenberg, ist dies in der AEMR verankert. Deswegen, Katenberg, gibt es seit den 40er Jahren des vergangenen Jahrhunderts immer wieder Initiativen und Kampagnen, von der UN intiiert, dem entgegenzuwirken. Deswegen, Katenberg, ist deine Idee Ausdruck eines zivilisatorischen Bruchs mit liberalen Rechtsstaatsvorstellungen.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 12:58)

Aus 15.1 ergibt sich, dass eine Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden kann, wenn Menschen dadurch staatenlos werden. Deine "Möglichkeiten" sind Hirngespinste.

Menschenrechte nicht. Oder findest du das Modell der Kairoer Erklärung der Menschenrechte nachahmenswert? So eine Art Nürnberger Erklärung der Menschenrechte?

Das Recht auf Staatsbürgerschaft ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert, da ohne diese Menschen vogelfrei sind. Staatenlose haben keine Rechte, sie sind rechtlos. Sie haben kein Recht zu klagen. Sie haben keinen Adressaten, an den sich sich im Fall von Menschenrechtsverletzungen wenden können. Sie sind jeder Gerichtsbarkeit enthoben. Sie sind Freiwild. Staatenlosigkeit bedeutet Rechtlosigkeit. Deswegen, Katenberg, ist dies in der AEMR verankert. Deswegen, Katenberg, gibt es seit den 40er Jahren des vergangenen Jahrhunderts immer wieder Initiativen und Kampagnen, von der UN intiiert, dem entgegenzuwirken. Deswegen, Katenberg, ist deine Idee Ausdruck eines zivilisatorischen Bruchs mit liberalen Rechtsstaatsvorstellungen.
Deine Annahme fußt auf dem Hirngespinst, dass das Menschsein sich nur durch den Pass definieren könne, dem aber nicht so ist. Wer als IS-Kämpfer nach Syrien reist, sich dort ausbilden lässt oÄ hat seine Rechte als deutscher Staatsbürger verwirkt und muss dementsprechend als Konsequenz den deutschen Pass verlieren und an einer Rückreise nach Europa gehindert werden. Sein Recht auf Staatsbürgerschaft steht unter dem Recht auf Leben der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Inwieweit der Artikel von Bewandnis ist, ließe sich sowieso mit Verweis der Rechtspraxis zum 2. Absatz bewerten.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 13:06)

Deine Annahme fußt auf dem Hirngespinst, dass das Menschsein sich nur durch den Pass definieren könne, dem aber nicht so ist.
Bitte verlinke und zitiere den entsprechenden Beitrag.
Wer als IS-Kämpfer nach Syrien reist, sich dort ausbilden lässt oÄ hat seine Rechte als deutscher Staatsbürger verwirkt und muss dementsprechend als Konsequenz den deutschen Pass verlieren und an einer Rückreise nach Europa gehindert werden. Sein Recht auf Staatsbürgerschaft steht unter dem Recht auf Leben der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Bitte verlinke und zitiere die entsprechenden Gesetzestexte.
Inwieweit der Artikel von Bewandnis ist, ließe sich sowieso mit Verweis der Rechtspraxis zum 2. Absatz bewerten.
Du weist nicht wirklich, wovon du redest, oder? Was genau an "Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit." entzieht sich deinem Verständnis?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 13:10)

Bitte verlinke und zitiere den entsprechenden Beitrag.

Bitte verlinke und zitiere die entsprechenden Gesetzestexte.


Du weist nicht wirklich, wovon du redest, oder? Was genau an "Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit." entzieht sich deinem Verständnis?
Muss ich nicht verlinken, es handelt sich um die oben zitierte Aussage.

Ich verweise auf die Artikel 1 und 2 des deutschen GG, welche in ihrer Gewichtung vor jenen zur Staatsbürgerschaft stehen.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 13:13)

Muss ich nicht verlinken, es handelt sich um die oben zitierte Aussage.
Ich bitte dich darum, denn ich weiß nicht, wovon du redest. Das betrifft beide Verlinkungs- und Zitierungswünsche.
Ich verweise auf die Artikel 1 und 2 des deutschen GG, welche in ihrer Gewichtung vor jenen zur Staatsbürgerschaft stehen.
Aha, ist ja spannend, deine Ansicht. Da Staatenlosigkeit bedeutet, vogelfrei zu sein, kann das schlecht im Einklang mit Wahrung und Achtung der Würde als Staatsauftrag stehen, nicht wahr?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 13:19)

Ich bitte dich darum, denn ich weiß nicht, wovon du redest. Das betrifft beide Verlinkungs- und Zitierungswünsche.


Aha, ist ja spannend, deine Ansicht. Da Staatenlosigkeit bedeutet, vogelfrei zu sein, kann das schlecht im Einklang mit Wahrung und Achtung der Würde als Staatsauftrag stehen, nicht wahr?
Deine These mit dem Vogelfreisein, müsstest du erstmal belegen.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 13:34)

Deine These mit dem Vogelfreisein, müsstest du erstmal belegen.
Welchen Anspruch auf welche Rechte hast du denn als Staatenloser?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 13:48)

Welchen Anspruch auf welche Rechte hast du denn als Staatenloser?
Na immer noch auf Menschenrechte. Sonst hieße es ja "Allgemeine Erklärung der Rechte für Bürger von Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen"
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von immernoch_ratlos »

Die "Staatsangehörigkeit" (so die offizielle Bezeichnung) sagt aus, welchem Staat jemand entweder durch "die Abstammung der Eltern (ius sanguinis) und/oder den Geburtsort (ius soli) sowie durch Eheschließung oder Einbürgerung (Naturalisation)" angehört.
DUDEN hat geschrieben:Bedeutungsübersicht "an­ge­hö­ren"

1. zu etwas, jemandem gehören, einer Gruppe o. Ä. an-, eingegliedert sein
2. mit jemandem, miteinander eng verbunden sein

Synonyme zu angehören:
angegliedert/angehörig/eingegliedert sein, gehören, gerechnet werden, Glied/Teil sein, integriert sein, rechnen, zählen, zugeordnet sein, zugerechnet werden; (gehoben) zugehören
Der Begriff "Staatsbürger" :
Staatsbürgerschaft kennzeichnet die sich aus der Staatsangehörigkeit ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört.

In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern, die unabhängig von der Nationalität sein kann. Die Nationalität oder die ethnische Abstammung eines Staatsbürgers muss nicht unbedingt im unmittelbaren Bezug zu einem Staat stehen.
Das dt. Recht erlaubt nur dann die Aberkennung einer Staatsangehörigkeit, wenn der / die Betroffenen dadurch nicht "Staatenlos" werden. So ist die Aberkennung der dt. Staatsangehörigkeit aus einer ganzen Reihe von Rechtsgründen durchaus möglich und findet auch statt.

Die Einführung - bzw. dauerhafte Zulässigkeit mehrerer Staatsangehörigkeiten in Deutschland, war ein genereller Fehler. So wie jemand lediglich im jeweiligen Staatsgebiet nur dort auch Staatsbürger sein kann, sollte auch Deutschland für die Wahl nur einer Staatsangehörigkeit die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Wie nun im Fall von Türken, welche zugleich rechtlich auch die dt. Staatsangehörigkeit haben, zeigt sich, der offensichtliche Fehler einer solchen Lösung. Wer sich im jeweiligen Staat, für das er eine Staatsangehörigkeit besitzt, kann auch nur diejenige "Staatsbürgerschaft" - mit allen Vor- und Nachteilen ausüben, die ihm dieser Staat gewährt bzw. abverlangt.

Sobald also jemand sich auf den Territorium eines völkerrechtlich anerkannten Staates befindet, gelten ausschließlich die dortigen gesetzlichen Bestimmungen für sein "Subjekt". Dies ist besonders dann (beiderseits) "verpflichtend", wenn der gegenwärtige Aufenthaltsort zugleich auch mit seiner gültigen Staatsangehörigkeit übereinstimmt. Die Rechte, nicht aber die Pflichten, der jeweiligen anderen Staatsangehörigkeit(en) werden für diesen "Staatsbürger" bedeutungslos. Eine rechtliche Vertretung eines Staatsangehörigen, der sich mit einer fremden gültigen Staatsangehörigkeit im fremden Staatsgebiet aufhält, tritt komplett hinter die legalen "Interessen" des Betroffenen (nun fremden Staatsbürger) zurück. So gesehen, ist im Zweifelsfall eine mehrfache Staatsangehörigkeit eher ein Nachteil, der im Zweifelsfall (Einführung oder Bestand) der Todesstrafe nach geltendem Staatsrecht, durchaus auch "tödlich" enden kann.

So hat die dt. Gerichtsbarkeit nur dann für einen eigenen Staatsangehörigen legale Wirkung, wenn er oder sie sich nicht in einem Staat aufhält, für den er oder sie KEINE Staatsangehörigkeit besitzt und eben nicht als deren "Subjekt" unter dessen nationales Recht fällt.

Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist, behält seine Staatsangehörigkeit selbstverständlich - wenn er / sie überhaupt rechtlich verbindlich besitzt. Ist der Einreisende "staatenlos", bzw. kann er / sie (warum auch immer) keine eigene Staatsangehörigkeit nachweisen, wird allenfalls die Rückführung (Abschiebung) in sein "Herkunftsland" (was ja nicht seiner nicht vorhanden "Staatsangehörigkeit" entspricht bzw. überhaupt entsprechen kann), erheblich erschwert. Es bleibt dem betreffenden Staat überlassen, wie er sich selbst "fremden Subjekten" gegenüber verhält.

Illegal nach dt. Recht wäre es z.B. einen ehemaligen türkischen Staatsangehörigen bzw. ethnisch als Türke "erkannten" dt. Staatsangehörigen, die in diesem Fall alleinige dt. Staatsangehörigkeit abzuerkennen. Besitz der / die Betreffenden noch weiter fremde Staatsangehörigkeiten, wäre die Aberkennung (entlang der sonst. rechtlichen Voraussetzungen) durchaus legitim und auch (ebenfalls entlang der sonst. rechtlichen Voraussetzungen) eine Abschiebung in den verbleibenden Staat, für den er / sie eine Staatsangehörigkeit besitzt, möglich und rechtens.

Jeder, der neben der dt. Staatsangehörigkeit weitere fremde Staatsangehörigkeiten besitzt, ist vermutlich gut beraten, diese abzulegen (sofern der fremde Staat dies für seine Subjekte überhaupt zulässt).

"Staatenlose" unterliegen durch ihren jeweiligen Aufenthalt dem nationalen Recht des gegenwärtigen Staates, auf dessen Territorium sie sich gegenwärtig aufhalten. Sie sind jedenfalls zeitweilig rechtliches Subjekt dieses Staates - eben nicht mit den Rechten eines anderen Staates ausgestattet, weil ihnen jede rechtliche Zugehörigkeit zu einem anderen Staat fehlt. Wie grundsätzlich für alle Menschen gültig, sind alle supranationalen Rechtsvereinbarungen selbstverständlich auch für Staatenlose rechtsverbindlich. Ein expliziter Rechtsbezug zu einem Staat entsteht nur, wenn dieser den oder die Betreffenden zu seinen Staatsangehörigen erklärt.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Es geht mir nicht um den legalen Aspekt, sondern um den normativen. Dass Staatenlose weitgehend entrechtet sind, ist doch so offenkundig wie die antagonistische Haltung derjenigen, die Staatenlosigkeit durch einen administrativen Akt absichtsvoll herbeiführen möchten, zum liberalen Verständnis eines Rechtsstaates.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 15:46)

Es geht mir nicht um den legalen Aspekt, sondern um den normativen. Dass Staatenlose weitgehend entrechtet sind, ist doch so offenkundig wie die antagonistische Haltung derjenigen, die Staatenlosigkeit durch einen administrativen Akt absichtsvoll herbeiführen möchten, zum liberalen Verständnis eines Rechtsstaates.
Wer aufgrund terroristischer Bestrebungen staatenlos wird, ist eben nicht passiver Spielball der Gewalten, sondern hat diesen Zustand mit Wissen und Wollen herbeigeführt. Niemand wird in ein syrisches Ferienlager gezwungen.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 15:49)

Wer aufgrund terroristischer Bestrebungen staatenlos wird, ist eben nicht passiver Spielball der Gewalten, sondern hat diesen Zustand mit Wissen und Wollen herbeigeführt. Niemand wird in ein syrisches Ferienlager gezwungen.
Folter - jetzt! Ham se sich ja selbst zuzuschreiben.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 15:56)

Folter - jetzt! Ham se sich ja selbst zuzuschreiben.
Folter ist sinnlos, da gibt es viel bessere Methoden zu wirken
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Powerwolf »

Erdogan sei dank bin ich jetzt wieder ganz auf Unions-Kurs: Weg mit der doppelten Staatsbürgerschaft.
Dann können die Türken sich auch den Wahlkampf in Deutschland sparen und die, die Erdogan wählen wollen, können ja in ihre Heimat umziehen.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 15:58)

Folter ist sinnlos, da gibt es viel bessere Methoden zu wirken
Ja, zum Beispiel deine Beiträge lesen zu müssen.

Zum Thema: Wieso bist du dagegen, dass Standards wie z.B. die Einhaltung von Menschenrechten unabhängig von Taten und Gesinnungen gelten? Was ist an Willkür denn so reizvoll?
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 16:01)

Ja, zum Beispiel deine Beiträge lesen zu müssen.

Zum Thema: Wieso bist du dagegen, dass Standards wie z.B. die Einhaltung von Menschenrechten unabhängig von Taten und Gesinnungen gelten? Was ist an Willkür denn so reizvoll?
Ohhh, jetzt hast du's mir aber echtgegeben. Tut mir leid, Liebchen, aber auf solche Suggestivfragen gehe ich gar nicht erst ein. Schlage zuvor mal die Definition von Willkür nach, schaden kann es nicht, vielleicht können wir dann weitermachen. :)
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 16:06)
Ohhh, jetzt hast du's mir aber echtgegeben. Tut mir leid, Liebchen,
Erbärmlich.
aber auf solche Suggestivfragen gehe ich gar nicht erst ein.
Katenberg hat geschrieben:
Wer aufgrund terroristischer Bestrebungen staatenlos wird, ist eben nicht passiver Spielball der Gewalten, sondern hat diesen Zustand mit Wissen und Wollen herbeigeführt. Niemand wird in ein syrisches Ferienlager gezwungen.
Na, Katenberg, hast du es letztlich doch begriffen und versuchst deswegen billig zu pöbeln?
Du willst Staatenlosigkeit als Folge terroristischer Bestrebungen, folglich die Achtung von Menschenrechten von Taten und Ansichten abhängig machen. Menschenrechte gelten aber universell; sie gelten unabhängig der Begleitumstände (wenigstens in Rechtsstaaten) von Taten. Wobei; du brauchst ja nicht mal Straftaten, "terroristische Bestrebungen" sind dir bereits genug zum Entzug der Staatsbürgerschaft mit der Folge von Staatenlosigkeit. Gesinnungstrafrecht nennt man sowas. Mit anderen Worten plädierst du für einen willkürlichen Umgang mit Menschenrechten.
Schlage zuvor mal die Definition von Willkür nach, schaden kann es nicht, vielleicht können wir dann weitermachen. :)
Schau in den Spiegel, suche deine Nase und fasse zu.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Katenberg »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Mar 2017, 16:21)

Erbärmlich.


Na, Katenberg, hast du es letztlich doch begriffen und versuchst deswegen billig zu pöbeln?
Du willst Staatenlosigkeit als Folge terroristischer Bestrebungen, folglich die Achtung von Menschenrechten von Taten und Ansichten abhängig machen. Menschenrechte gelten aber universell; sie gelten unabhängig der Begleitumstände (wenigstens in Rechtsstaaten) von Taten. Wobei; du brauchst ja nicht mal Straftaten, "terroristische Bestrebungen" sind dir bereits genug zum Entzug der Staatsbürgerschaft mit der Folge von Staatenlosigkeit. Gesinnungstrafrecht nennt man sowas. Mit anderen Worten plädierst du für einen willkürlichen Umgang mit Menschenrechten.


Schau in den Spiegel, suche deine Nase und fasse zu.
Hm, also ich pöble rum... hast du vorhin nicht versucht, mich in einer Reihe mit den Nürnberger Rassegesetzen zu stellen?


Gut, falls du dich beruhigt hast, können wir uns ja weiter der Charta widmen. Deine These würde bedeuten, dass Menschenrechte nicht gegeneinander aufgewogen werden würden. Auch dem ist nicht so, ist Artikel 3 wiederum das Recht auf Leben und Freiheit, Ebenso bedeutet Artikel 9 nicht, dass man Personen nicht des Landes verweisen darf, dies darf aber nicht willkürlich geschehen, nur so als Beispiel.

Artikel 3 wiederum, gemünzt auf die Bevölkerung, die es vor diesen Attentätern zu schützen gilt, wiegt dabei also schonmal schwerer als Artikel 15. Wie auch bereits gesagt, meint der Artikel, man habe Recht auf eine, es steht dort nicht, jeder habe das Recht auf die DEUTSCHE Staatsbürgerschaft.
Weiterhin soll es sich um rechtlich klar definierte Eingriffe halten, die Aktivität zB für den Islamischen Staat ist dabei ein ganz klarer Angriff auf eine, auf diesen grundrechten gestützte Gesellschaft.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Unité 1 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 16:35)

Hm, also ich pöble rum... hast du vorhin nicht versucht, mich in einer Reihe mit den Nürnberger Rassegesetzen zu stellen?
Nein, ich habe ja nicht ohne Grund vorher die Kairoer Erklärung genannt. Die Anspielung war ein Hinweis auf die Folgen, nicht auf dich persönlich gemünzt.
Deine These würde bedeuten, dass Menschenrechte nicht gegeneinander aufgewogen werden würden.
"Meine These" :rolleyes:
Meld dich nach dem Durchlesen wieder.
https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
https://www.netzwerk-menschenrechte.de/ ... chte-1106/
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... henrechte/

Grundsätzlich, Katenberg, werden Rechte sehr häufig gegeneinander aufgewogen. Grundsätzlich, Katenberg, gehört der bewusste Bruch mit zivilisatorischen Minimalstandards nicht dazu.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Dampflok94 »

Katenberg hat geschrieben:(12 Mar 2017, 11:08)Die Wiedereinführung der Optionspflicht wäre die Revidierung eines aus populistischen Beweggründen durchgeführten Fehlers ...
Anders herum wird ein Schuh daraus. Die Wiedereinführung der Optionspflicht wäre eine rein populistische Maßnahme. Ohne jedwede Sinnhaftigkeit.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Loki »

Pushup77 hat geschrieben:(11 Dec 2016, 16:14)
An sich ist die doppelte Staatsbürgerschaft auch heute nicht erwünscht.
Gilt das auch für innere, doppelte Staatsangehörigkeiten ?
Zum Beispiel ein gebürtiger Bayer, der zusätzliche eine hessische Staatsangehörigkeit besitzt, rein theoretisch.

(Unabhängig davon, daß die Nazis oder US-Amerikaner die Staatsangehörigkeiten der dt. Länder abschaffen wollten!)
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von jellobiafra »

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 39081.html

Ein engagierter Beitrag von Jakob Augstein, der den Doppelpass als Integrationshindernis sieht.
Es gibt nur einen Weg, zu verhindern, dass der politische Streit des Auslands hier ausgetragen wird: die Einbürgerung der Migranten. Mit allen Rechten und allen Pflichten.
.....................

Der erste notwendige Schritt: Weg mit dem Doppelpass! Er trägt zur Integration nichts bei und war ein gut gemeinter Irrtum. Eine demokratische Ungerechtigkeit ist er obendrein: In der Demokratie sollte auch der Doppelstaatler nur über eine Wahlstimme verfügen.
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Vongole »

jellobiafra hat geschrieben:(17 Mar 2017, 01:52)

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 39081.html

Ein engagierter Beitrag von Jakob Augstein, der den Doppelpass als Integrationshindernis sieht.
Wieso? Der Doppelpass ist in sehr vielen Nationen gang und gäbe und hindert nicht an der Integration.
Hindernis für die mangelnde Integration von Migranten ist m.E. oft die mangelnde Bereitschaft, Immigranten als Bürger der jeweiligen Gesellschaft voll zu akzeptieren, und die daraus resultierende Reaktion eben dieser Emigranten, mit einem Fuß immer noch im Heimatland zu stehen.
Das haben z.B. Vietnamesen hier sehr gut geschafft, allerdings wurden sie wirklich willkommen geheissen.
Türkische Mitbürger hatten es immer schwerer, denn sie waren halt "Gastarbeiter", sprich, arbeite, halt den Mund und geh zurück.
Ihr Bleiben war nie vorgesehen, und das wirklich gute Immigrationspapier von Süßmuth wurde von Merkel abgeschmettert.
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Hyde
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Re: Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft - Rückschritt oder Fortschritt?

Beitrag von Hyde »

Meiner Meinung nach darf die doppelte Staatsbürgerschaft nur eine Übergangslösung für die erste und zweite Generation der Einwanderer sein. Aber es kann nicht sein, dass in 300 Jahren die 10. Generation immer noch doppelter Staatsbürger ist.

Denn sonst ist das Ganze ein Fass ohne Boden. Dann haben wir irgendwann nur noch doppelte Staatsbürger in Deutschland.

Im Übrigen gefällt mir sowieso das Prinzip nicht, das Wahlrecht in zwei verschiedenen Ländern zu haben. Das ist meiner Meinung nach genauso absurd, wie wenn man in 2 Bundesländern wählen könnte.

Ich als Deutscher würde beispielsweise auch nicht wollen, dass irgendein Amerikaner mit deutschen Vorfahren, der in dritter Generation in den USA lebt, die deutsche Politik, also meine Lebensrealität, mitbestimmen dürfte. Dem würde ich sagen, schere dich um dein eigenes Land und überlasse die Zukunft Deutschlands denjenigen, die hier auch wohnen und von Deutschlands Zukunft betroffen sind.

Da stimmen bald Menschen die in Deutschland leben über das Präsidialsystem in der Türkei ab, möglicherweise mit fatalen Folgen für die Menschen dort, Folgen von denen die hier lebenden Türken gar nicht betroffen sind, aber trotzdem darüber mitbestimmen dürfen.
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