Dampflok94 hat geschrieben:(21 Jan 2018, 16:55)
Das würde dann aber bedeuten, daß manche Immobilien ungefähr nach ihrem realen Wert besteuert werden und andere nur nach einem Bruchteil des Wertes. Steuergerechtigkeit sieht anders aus.
Eben. Deshalb ist das "gefeilsche" der Kollegen vollkommen an den Haaren herbeigezogen.
Der Staat will Geld und eine ordentliche (Einheitliche) Berechnungsbasis.
Diese sollten einheitlich schnell erfassbar sein.
Also : gibt es nur eins - den Grundstückswert - Durchschnitt
Verkauspreise der letzten 10 Jahre in der Wohngegend = Datenbasis . (Notare)
Für die zweite
Gebäudewert wird es ein paar fragen geben -
Baujahr, Wohnräume, Toiletten, Heizungsart, .....Renovierungsjahr -
Baujahr/Wohnräume/Toiletten/Bebaute Fläche/Wohnraumquadratmeter =
Bauamt Heizungsart =
Schorni Renovierung = Zulagen
(KFW/Heizungsindex/)
Steuerabrechnung/Ausgaben für das Gebäude...
Neubauten bis 10 Jahre gehen DIREKT mit ihrem Wert ein.
Macht einen
Quadratmeterkaufpreis/PLZ - nach bebautem Land, Bauerwartungsland, Feld, Wald , WIese , Unland.
...und einem
Preis für das Gebäude aus Baujahr, ... einer Schätzberechnung Heizung , Renovierungsjahr... (
Alle erfassbaren/vorliegenden/erklärten Daten aus Steuern, KFW...) -
oder dem Direkten Preis - zB wenn das Haus in den letzten 10//20 Jahren ge/verkauft wurde.
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Wie bekannt ist es vollkommen unrelevant - ob der Besitzer mit dem Grundstück Schulden hat - oder nicht.....wieviel Miete es gibt oder ob das Klo aus Gold ist...
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Ich (persönlich) gehe davon aus - dass ein Häuschen Bj 1900 - 150qm Wohnraum - 600 qm Grundstück - renoviert (Gas, ...2010) bisher
"200 Eu Steuern" in Zukunft (20 Jahre) je nach Wohnlage auf 2000 Eu - in Extremwerten bis 4.000 Eu kommen wird.
Wie man den Staat kennt - wird das in Scheiben (ähnlich wie bei der Mehrwertsteuer ) laufen - und dann den "Endwert" einnehmen.
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Spitzenwerte bei der Wohnlage - Quadratmeter ? Werden Spitzensteuersätze nach sich ziehen.
10.000 Eu KAUFPREIS///Quadratmeterwert - je Quadratmeter (Grund) wird Steuern von 300 Eu KOSTEN.
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Damit der Markt dadurch nicht vollkommen zusammenbricht - gibt es die "Übergangszeit" -
- erst mal BILLIG die Klagen abgefertigt - und dann bei jeder Wahl verdoppelt. (Verfahrensfrage)
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