Wie gewöhnlich wird von einigen ein komplexer Zusammenhang auf Stammtischniveau "vereinfacht" - besteht zwischen in einem Forum etwas ablassen und sich im selben medialen Rahmen VORHER informieren eigentlich kein Notwendigkeit
Bei einigen Beiträgen ist klar erkennbar, sich über den Gegenstand - das Thema - wenigstens halbwegs zu informieren, ist nicht deren Ding.
Zum Glück hat wenigstens einer dann mal den Begriff "Hebesatz" eingeworfen. Ein durchweg fiktive Wertfeststellung wird über diesen "Hebel" an die "Bedürfnisse" der jeweiligen Kommune angepasst. Ist der zugrunde liegende Wert - warum auch immer - "zu niedrig" - wird das spätestens mit dem lokalen Hebesatz nach oben korrigiert.
Eine einheitliche Besteuerung sieht sicher anders aus. Ein und das "Selbe" (das "Gleiche" - weil das "Selbe" ja nicht an zwei Orten gleichzeitig existieren kann) Gebäude (z.B. eine standardisiertes Fertighaus) - für die Berechnung steht die (anrechenbare) Wohnfläche im Vordergrund - kann schon in der Nachbargemeinde, bei sonst vergleichbar gleichen Verhältnissen u.U. das Mehrfache an Grundsteuer (ein sehr irreführender Name) kosten. Die Regeln sind völlig undurchsichtig. Der Trend liegt gewöhnlich bei immer höher - gelegentliche Ausnahmen verwundern nur - Solches ist z.B. in Frankfurt passiert. Dort wurde der Hebesatz für die Jahre 2001 bis 2012 auf 460% gesenkt, nachdem er zuvor noch bei 570% (Jahr 1999)
=58156] Grundsteuer | Frankfurt a. Main
Hier wird bestehendes und allgemein unverändertes Eigentum, welches in vielen Fällen der Alterssicherung dienen soll "freihändig" mit Steuern belegt. Der so suggerierte Wert kann eigentlich nur bei einen Verkauf "realisiert" werden und wird dann durchaus folgerichtig mit einer darauf zielenden Steuer abgeschöpft.
Hier wird also ein menschliches Grundbedürfnis - in seinem Land eine Wohnung zu benötigen - durch eine alljährlich erhobene Steuer belastet, welche durchaus eher sehr uneinheitlich ausfällt.
Wer jetzt kurzsichtig nur an den Eigentümer denkt, vergisst schlicht den Mieter, der selbstverständlich ebenfalls - allerdings indirekt - dieser Besteuerung unterliegt. Diese Steuer kann und wird auf alle Mieter eines Gebäudes anteilig umgelegt. Die Höhe hängt hauptsächlich vom lokalen Hebesatz der Kommune ab. Je nach wirtschaftlichen Zusammenhängen, wird eine Kommune deren sonstige "Einnahmequellen" warum auch immer nicht ausreichend "sprudeln", immer versuchen ihre Defizite über den Hebesatz auszugleichen.
Ist der Anteil von Mietern hoch, finanzieren sie u.U. das "unbefriedigende Wirtschaften" oder schlicht den Standortnachteil ihrer Gemeinde. Das auch noch ohne realistisch Möglichkeit der Veränderung.
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Formel : Einheitswert (was hat die Errichtung des Hauses gekostet) Stichtag 1964 (alte Bundesländer) bzw. 1935 (neue Bundesländer)
Gefundener Einheitswert : 50.000 (Kaufpreis unabhängig davon sei 250.000)
Einheitswert multipliziert mit der Grundsteuermesszahl (Je nach Grundstück/Haus einfamilien, mehrfamilien) sei 0,3 (ein häufiger Wert)
vorher 50.000 * 0,3 = 150
nachher 100.000 * 0,3 = 300
Hebesatz der Gemeinde sei 456% (hier also das "4,56fache der Grundsteuermesszahl)
Jährliche Grundsteuer (150€ * 456%) 150 * 4,56 = 684 (daraus wird s.U.)
Jährliche Grundsteuer (300€ * 250%) 300 * 2,5 = 750 (ist doch eine schöne "Verringerung" von ehemals "hohen" 4,56 auf lediglich 2,5 )
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Unschwer nachvollziehbar, wenn sich nach der Gesetzesänderung ein Einheitswert von 100.000 ergibt, könnte der "Hebesatz" auf 200% "sinken" und keiner hätte etwas dazugewonnen. Interessantere Hebesätze wie z.B. "456%" bieten erfreuliche Möglichkeiten für "Anpassungsgewinne" man "vereinfacht" den neuen Hebesatz auf statt auf rechnerisch neutrale 228% auf 230% womöglich geht ja auch 250% da wurden ja auch die beiden letzten Stellen "vereinfacht" ... Also ich als Kämmerer würde das mindestens mal versuchen
Wie immer die neuen Bewertungen ausgehen mögen - die Chance, dass hier nach "Vermögen" (nicht unbedingt das Finanzielle) besteuert wird, liegt bei Null. Es wird lediglich zu einem immensen Mehraufwand in den damit befassten Kommunen führen, die diesen selbstverständlich und auch beim daraus folgenden Hebesatz nach oben berücksichtigen werden. Dabei können auch augenscheinlich niedrigere Hebesätze (nach der Anpassung) de facto eine tatsächliche Erhöhung dessen was "unterm Strich" zu zahlen ist bedeuten.
Ein Gebäude ist "gebundenes Kapital". Der bloße Besitz von Kapital - wo sonst wird der besteuert
Wer also Grundbesitz erwirbt, kann durchaus nicht sicher sein, dass ihn dieser Erwerb - eigentlich also Kapital "stillzulegen" dafür keinerlei Einkünfte aus diesem Kapital zu erzielen, dennoch eine jährliche Besteuerung abverlangt wird, die diesem Umstand - bei völlige Inaktivität dieses Kapitals - permanent "nach oben offene Steuern abverlangt. Daran ändert die Neufassung der Gesetze absolut nichts. Wie immer diese ausgehen, werden die betroffenen Kommunen sich diesen anpassen und ggf. auch eine "Veränderungsmitnahme" organisieren.
Die Quantität des verfügbaren Wohnraums hängt von ganz anderen Kriterien ab. Wer seine Immobilie nicht selbst bewohnt, kann gleichgültig der Höhe der sog. "Grundsteuer", diese vollständig auf seine Mieter über die Nebenkosten umwälzen. Wer allerdings seine Immobilie ausschließlich zur Eigennutzung erwirbt, sollte durchaus die künftige Grundsteuer einplanen. Jeder zusätzliche Quadratmeter anrechenbarer Wohnfläche verursacht eine nach oben offene steuerliche Belastung über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes. Die Grundstücksgröße selbst ist dabei nicht ausschlaggebend.
Beide Beine sind gleich lang - besonder das rechte... da wäre noch "
§ 3 GrStG Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger" - z.B. die "Kirchen"
Näheres dazu :
HIER
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)