Jackooo?Aus dem deutschen Grundgesetz, Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Die Ehe und Familie, steht unter dem besonderen Schutz des Staates, und zwar, geregelt, im Grundgesetz. Dort ist keine Altersangabe angegeben. Soweit ich informiert bin, braucht es klare, nachvollziehbare Gründe, warum ein Grundrecht eingeschränkt werden kann.
In Absatz (2) heißt es,
Es wird also nicht nur der Schutz ignoriert, sondern, es werden Rechte und Pflichten ausgesetzt, obwohl sie "zuvörderst" sind. Ja, in Absatz (2) steht auch,Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Die zuvördeste Aufgabe der Eltern, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen, ist also kein Recht/Pflicht, was nach Belieben gestaltet werden kann, nein, diese Betätigung wird sogar ausdrücklich vom Staat (den staatlichen Gewalten) überwacht.
Es dürfte also völlig absurd sein, wenn sich eine Regierung selber beauftragt, eine Verpflichtung die den Eltern zuförderst übertragen worden ist, nicht nur zu ignorieren, sondern genau das Gegenteil von dem zu machen, was im Grundgesetz steht. Der Thread heißt, "Annulierung von Kinderehen". Heißt das nicht, das dann der Staat, die Pflege und Erziehung der Kinder übernehmen will?
Es geht aber noch weiter. In Absatz (3) steht eindeutig,
Bitte, wo ist dieses Gesetz? Wenn ich hier also um Gründe bitte, habe ich mir schon etwas dabei gedacht,Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden.
und in Absatz (4)
Jede!!!!! Mutter hat Anspruch auf Schutz und Fürsorge! Die Fürsorge unserer Gesellschaft besteht aber offensichtlich darin, bestimmte Familien, deren Existenz uns aus unpässlichen, willkürlichen und unnachvollziehbar geheimen Gründen nicht passen, auseinander zu reißen und die einzelnen Familienmitglieder in Heimen zu stecken? Ob das der Schutz war, der den Vätern und einer Mutter des Grundgesetzes vorschwebte, darf berechtigt bezweifelt werden.Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Ein Forum, was sich "Politik Forum" nennt, sollte gut beraten sein, wenn es um Grundgesetze geht, sich eindeutig auf die Seite des Grundgesetzes zu stellen, und sich eindeutig gegen Hetze, aus primitiven Instinkten, abgrenzen, insbesondere, wenn Forderungen erhoben werden, die eindeutig mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Schon die Überschrift des Threads, zeigt, das sich gemein gemacht werden soll, mit Leuten aus der CDU/CSU, die das Grundgesetz aushebeln und ignorieren wollen.