think twice hat geschrieben:(05 May 2017, 06:23)
Inwieweit sich 14jährige Mädchen in einer Zwangslage befinden, wenn sie sich in ihrem Alter in einer Ehe mit einem wesentlich älteren Mann befinden und für ihn die Beine breit machen,
Dir sind ja noch nichtmal Sexuelle Handlungen bekannt, wo man die Beine nicht breit macht.
entscheidest nicht du, sondern Psychologen und Sozialpädagogen nach eingehenden Untersuchungen und Gesprächen und letztendlich ein Richter.
Hier irrte think twice! Die Ehefrau hat ein Aussageverweigerungsrecht. Ohne ihre Zusammenarbeit, können sich Soziologen, Psychologen und Richter, den Mund fusselig reden. Und, gegen ihren Willen, darf sie auch nicht untersucht werden.
Ich gehe davon aus, dass die wenigsten Mädchen es als ihr persönliches Lebensglück ansehen und freudig "ja" gesagt haben.
Ob sie freudig "ja" sagen oder nicht, geht Dich Jaaaa nix an. Kümmere dich um deinen Sex! Wenn das Mädchen nicht will, wird keiner erfahren, was sie überhaupt gesagt hat.
Und im §186 (3) StGB steht klar:
"(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Hier geht es darum, ob eine Person sexuelle Handlungen (was auch immer das ist) vornehmen
lässt. In dem Fall den ich angesprochen habe, ließ die Ehefrau, sexuelle Handlungen an sich vornehmen (was ihr gutes Recht ist). Warum sollte dann der bestraft werden, der diesem Wunsch nachgekommen ist? Think twice, ich würde Dir raten, noch etwas weiter die Bücher zu wälzen, bevor Du das 2. Staatsexamen machst?
D.h., Männer über 21 haben die Finger von 14- und 15jährigen zu lassen, selbst wenn die Mädchen um Sex betteln sollten, ansonsten machen sie sich strafbar.
Vorsicht! Hyperventilieren, kann man dadurch abschwächen, das man langsam bis 10 zählt. Ein Absenken der Hyperventilation, kann zur Folge haben, das man wieder klar denken kann. 1. wenn ein Mädchen nach Sex bettelt, ist das ausgesprochen sein gutes Recht, wenn es 14 oder älter ist. 2. wenn es nach Sex bettelt, ist das ein eindeutiges Zeichen, das es mit der Befriedigung seiner Bitte einverstanden ist. 3. wenn ein Mann, von einer 14-jährigen oder älter, angebettelt wird, Sex zu machen, ist es sein gutes Recht, der Bitte nachzukommen. Da wird man kaum einen Richter finden, der das anders sieht.
Daraus folgt die zwingende Konsequenz, dass auch entsprechende Ehen grundsätzlich null und nichtig sein müssen.
Das ist fragwürdiges Zeug, worüber es sich nicht lohnt, sich damit zu beschäftigen. Ein solcher Unsinn, ist hier im Thread, noch nicht geäußert worden. Wenn das so wäre, könnte man sich ein Gesetz zur Annullierung sparen.
Wie weit das auch für im Ausland geschlossene Ehen gilt, die rechtskonform in der Heimat geschlossen wurden, vermag ich nicht beurteilen.
Ich fürchte, das es noch andere Sachen gibt, die Du nicht beurteilen kannst, siehe oben?
Ich wäre allerdings sehr dafür, dass auch für diese armen, kleinen Würmchen deutsches Recht angewandt wird, schließlich befinden sie sich auf deutschem Boden.
Vielleicht solltest Du dich mal um andere "armen kleinen Würmchen" kümmern? z.B. im Jemen, Sudan, Gaza oder Syrien?
Im übrigen wird deutsches Recht angewand. Soll das bestritten werden? das deutsche Recht, ist aber an Grenzen gekommen. Deshalb, soll es ein neues Gesetz geben, die Annullierung, worüber wir uns hier austauschen.
Deine eigenen Interpretationen und Auslegungen der Missbrauch-Paragraphen interessieren kein Schwein. Sie sind nur widerwärtig.
Und deine ständigen Angriffe auf meine Person, sind nicht nur widerwärtig, sondern verstoßen auch gegen die Forumsregeln. Man nennt das hier "ad Personam".