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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Verfasst: Di 26. Jul 2016, 15:02
von PeterK
Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 14:53)
Wie meinen?
Also meine Ausgabe des § 211 StGB beginnt noch immer mit
[...]
Mörder ist, wer ...
Richtig. Das soll wohl endlich geändert werden. Die Formulierung geht übrigens auf den allseits geschätzten Roland Freisler zurück.

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Verfasst: Di 26. Jul 2016, 15:05
von Dampflok94
Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 14:50)

Moin,

na dann mal eine ganz leichte Frage an die, die alles wissen:
Darf ich trotzdem mal probieren.? ;)
Der Ehemann kommt nach Hause, seine Ehefrau erwartet ihn und zieht ihn mit der Bratpfanne so schwer über den Schädel, dass er daran innerhalb der nächsten Stunde sicher sterben würde.
Kurz danach (also nach dem Schlag, Mann lebt noch), kommt die Tochter nach Hause, sieht den verhassten Vater da liegen und ersticht ihn.

Wie wäre die Ehefrau eurer Meinung nach denn anzuklagen? Er ist ja nicht am Schlag gestorben.
Da gilt es die Motivation der Ehefrau zu ergründen. Wenn Sie denn töten wollte, so wäre es versuchter Mord oder versuchter Totschlag. Ist das nicht nachweisbar, bleibt wohl nur die gefährliche Körperverletzung.
Von einer Notsituation hast Du ja nix geschrieben, nur daß der Vater der Tochter verhasst war.

Und gibt es Punkte? :)

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Verfasst: Di 26. Jul 2016, 15:09
von Flat
Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 15:05)

Darf ich trotzdem mal probieren.? ;)

Da gilt es die Motivation der Ehefrau zu ergründen. Wenn Sie denn töten wollte, so wäre es versuchter Mord oder versuchter Totschlag. Ist das nicht nachweisbar, bleibt wohl nur die gefährliche Körperverletzung.
Von einer Notsituation hast Du ja nix geschrieben, nur daß der Vater der Tochter verhasst war.

Und gibt es Punkte? :)
Moin,

so über den Daumen würde ich -bei aller Vorsicht, die ich mir bei so etwas angewöhnt habe- Dir die volle Punktzahl geben.

Um so überraschender, dass in dem realen Fall, den ich verlinkt habe, beide Frauen frei gesprochen wurden.

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Verfasst: Di 26. Jul 2016, 15:19
von Fazer
PeterK hat geschrieben:(26 Jul 2016, 14:38)

Er ist kein Mörder, wenn er einen Mord begangen hat. Er hat einen Mord begangen. (Tatstrafrecht vs. Täterstrafrecht - siehe oben).
Eben nicht. Er mag wegen Mordes verurteilt worden sein, ist aber - nach dem gestellten Sachverhalt - eben "unschuldig". Er hat insoweit in der Realität keinen Mord begangen. Den hat der tatsächliche Täter begangen. Wie gesagt, auch wenn es schwierig sein mag: es gibt einen Unterschied zwischen der tatsächlichen Realität und der gerichtlich festgestellten Realität.

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Verfasst: Di 26. Jul 2016, 15:19
von Dampflok94
Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 15:09)
Um so überraschender, dass in dem realen Fall, den ich verlinkt habe, beide Frauen frei gesprochen wurden.
Stimmt. Mit dem Notfall ist das so eine Sache. Ohne den wäre es ja zumindest auch Körperverletzung geweseen, weil man nicht feststellen konnte, wer nun den tödlichen Schlag ausgeführt hat. Und das ganze offensichtlich nicht als gemeinsame Tat gewertet wurde sondern als zwei Einzeltaten.

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Verfasst: Di 26. Jul 2016, 15:23
von PeterK
Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 15:19)

Eben nicht. Er mag wegen Mordes verurteilt worden sein, ist aber - nach dem gestellten Sachverhalt - eben "unschuldig".
Ich glaube, Du hast mich falsch verstanden. Ich schreibe von demjenigen, der einen Mord begangen hat. Der ist laut der Freisler-Fassung des § 211 StGB ein "Mörder". Das mag umgangssprachlich ok sein, bei näherer Betrachtung ist es aber Quark.

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Verfasst: Di 26. Jul 2016, 16:07
von Fazer
Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 15:09)

Moin,

so über den Daumen würde ich -bei aller Vorsicht, die ich mir bei so etwas angewöhnt habe- Dir die volle Punktzahl geben.

Um so überraschender, dass in dem realen Fall, den ich verlinkt habe, beide Frauen frei gesprochen wurden.
Das ganze ist ein Fall von überholender Kausalität. Tötungsvorsatz angenommen, ist die Frau wegen versuchten Totschlags strafbar, die Tochter wegen vollendeten Totschlags. Ggf. jeweils zu qualifizieren als versuchter/vollendeter Mord.

Der Freispruch in dem von dir verlinkten Fall ist in der Tat überraschend. So wie der Fall geschildert wurde (die Frauen schlagen abwechselnd auf den Mann ein) liegt m.E. sowieso wenn dann eine gemeinschaftlich begangene Tat vor. Dann kann das Gericht nur "Notwehr" angenommen haben, wobei das ohne Angriff durch den Mann schon überraschend ist. Ich glaube insoweit ist der Fall schlicht zu kurz geschildert als dass man das richtig bewerten könnte.

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Verfasst: Di 26. Jul 2016, 19:51
von Milady de Winter
MOD - den gröbsten Spam und Pöbeleien der letzten Seiten entfernt. Ab hier bitte wieder sachlich, Ihr wollt nicht noch mal Post bekommen. Danke.

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Verfasst: Di 26. Jul 2016, 20:08
von Fazer
PeterK hat geschrieben:(26 Jul 2016, 15:23)

Ich glaube, Du hast mich falsch verstanden. Ich schreibe von demjenigen, der einen Mord begangen hat. Der ist laut der Freisler-Fassung des § 211 StGB ein "Mörder". Das mag umgangssprachlich ok sein, bei näherer Betrachtung ist es aber Quark.
Es gibt auch andere Gesetze aus den 30ern, die bis heute Bestand haben. Das alleine ist kein Grund. Wesentlich ist die Abgrenzung zwischen Totschlag und Mord. Bei Totschlag liegt die Höchststrafe bei 15 Jahren, bei Mord gibt es LEbenslänglich, was in der Regel nicht vor 20 Jahren zu einer Freilassung führt. Das halte ich für absolut richtig, ich wäre sogar dafür, dass LEbenslänglich noch viel länger dauert. DAss ein Terrorist wie Christian Klar heute wieder frei herumlaufen kann halte ich für fast unzumutbar. Insoweit sehe ich die Diskussion über die Reform, die Maas plant, sehr skeptisch.

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Verfasst: Di 26. Jul 2016, 20:16
von PeterK
Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 20:08)
Wesentlich ist die Abgrenzung zwischen Totschlag und Mord.
Nope. Wesentlich ist (bei dem, was ich ansprach) der Unterschied zwischen Tatstrafrecht und Täterstrafrecht. Totalitäre Systeme neigen zum Zweiteren. Du hoffentlich nicht.

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Verfasst: Di 26. Jul 2016, 21:06
von Fazer
PeterK hat geschrieben:(26 Jul 2016, 20:16)

Nope. Wesentlich ist (bei dem, was ich ansprach) der Unterschied zwischen Tatstrafrecht und Täterstrafrecht. Totalitäre Systeme neigen zum Zweiteren. Du hoffentlich nicht.
Täterstrafrecht wäre es, wenn nicht die Tat, sondern ein bestimmter Tätertyp bestraft wird. Tatstrafrecht liegt vor, wenn die Strafbarkeit an ein bestimmtes Verhalten, eine konkrete Tat angeknüpft wird.

§ 211 StGB bestraft nicht einen Tätertypen, sondern bestraft eine konkrete Tat - die Tötung eines Menschen unter Verwirklichung bestimmter Mordmerkmale. Diese sind objektiv, nicht täterbezogen (nicht: der heimtückische Mensch tötet, sondern der Mensch tötet mit Heimtücke).

Insoweit gibt es keinen ernsthaften Grund an § 211 StGB etwas zu ändern.

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Verfasst: Do 12. Jan 2017, 09:49
von William
https://www.waz.de/staedte/oberhausen/p ... 33631.html

Traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast....

Die Polizei Oberhausen geht einen anderen Weg. Nicht Statistiken fälschen, sondern einfach relevante Zahlen unter den Tisch fallen lassen, schon sieht die Welt viel freundlicher aus.