Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

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epona
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:49)

Wie wäre es, wenn du die Küche aufräumen würdest?
Kleine, dümmliche Machosprüche ersetzen keine Argumente.

Aber mehr war von dir nicht zu erwarten.

Wie sieht nochmal deine juristische Ausbildung aus? :D
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Keoma
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:30)

Kleine, dümmliche Machosprüche ersetzen keine Argumente.

Aber mehr war von dir nicht zu erwarten.

Wie sieht nochmal deine juristische Ausbildung aus? :D
Und deine?

Baumschule?
Hör mit deiner Keiferei auf, dann kann man eventuell diskutieren.
Der Gescheitere gibt nach!
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:29)

Ja, es machte auch den Eindruck, dass es dir hier rein um 'Sieg oder Niederlage' und nicht um 'richtig oder falsch' ging. Deshalb macht ja eine weitere Diskussion auch keinen Sinn.
Nein, es geht mir darum, dass ich es nicht für mögliche halte, dass jemand einer stringenten Logik nicht folgen kann.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:18)

Das erste was mir auffiel, daß hier immer über Strafrecht geredet wird. Es gibt aber noch viele andere Gesetze gegen die man verstoßen kann. Und kein Staatsanwalt wird jemals tätig. Kann gar nicht tätig werden, weil sich die Folgen im Rahmen des Zivilrechtes abspielen. Da geht es dann um Schadensersatz und ähnliches.
Der Titel spricht ja von "Gesetzesverstoss" - das ist dann in der Regel eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit, die damit gemeint ist. Beim Zivilrecht kannst du in der Regel nicht von Gesetzesverstoss reden. Wenn dir jemand beispielsweise ein Radio verkauft, das nach 1 Monat kaputt geht, dann hast du einen zivilrechtlichen Anspruch. Der Verkauf war aber ja kein Gesetzesverstoss.

Dennoch ist die Diskussion teilweise ähnlich: wenn beispielsweise jemand aus Versehen dein Fahrrad umwirft und die Lampe geht kaputt, dann ist das eine fahrlässige Sachbeschädigung. Das ist keine Straftat. Aber du hast einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz. Und zwar völlig unabhängig davon, ob du das beweisen kannst. Dein Anspruch ist gegeben. Ob du ihn durchsetzen kannst ist eine andere Frage. Nicht umsonst wissen die Leute, dass Recht haben und Recht bekommen zweierlei ist. Aber zu behaupten, weil es nicht nachgewiesen werden konnte und du kein Urteil bekommen hast, hättest du nie das Recht auf Schadensersatz gehabt, das ist offensichtlicher Unsinn. Den Spruch entsprechend umgedreht würde das bedeuten, dass nur derjenige Recht hat, der auch Recht bekommt.
Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:18)Ich schrieb ja bereits, daß ich einer Seite zuneige. Dies ist durchaus die deinige. Wenn ich z. B. geschickt wäre und z. B. jemandem das Portemonnaie aus seiner Tasche ziehen würde, dann bräche ich das Gesetz. Völlig unabhängig davon ob ich erwischt werde. Ja sogar davon, ob das Opfer überhaupt von der Tat erfährt. Es wäre möglich, es glaubt das Portemonnaie schlicht verloren zu haben. Wenn also unbestritten eine Straftat vorlag, ist im Moment der Straftat der Gesetzesbruch erfolgt.
So ist es, ganz genau das ist der Punkt, der hier aber in absurder Weise von Flat, Ebona und Co. bestritten wird.
Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:18)Problematischer sieht es dann aus, wenn streitig ist ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Das ist nämlich nicht immer leicht festzustellen. Da kann es selbst bei Wissen um alle Tatsachen unterschiedliche Anschauungen geben. Und da könnte man der Argumentation durchaus näher treten, erst das Gericht entscheidet, ob überhaupt ein Gesetzesverstoß vorlag. Nun kann man natürlich einwenden, die Tat fand aber statt als sie eben stattfand und war zu diesem Zeitpunkt eben gesetzeswidrig oder eben nicht. Man kann aber eben auch sagen vor einem Gerichtsurteil ist die Frage nicht zu beantworten.
Das ist aber doch nur die Frage der Beweisbarkeit. Um auf das Beispiel zurückzukommen, das Flat offenbar peinlich ist, das aber die Situation sehr deutlich macht: wenn eine Frau vergewaltigt worden ist, dann ist das eine Straftat. Selbst wenn der Täter mangels Beweisen freigesprochen wurde, ist die Straftat gegeben. Niemand würde zu einer Frau sagen: tut mir leid, aber solange niemand verurteilt wurde, liegt rechtlich auch keine Vergewaltigung vor. Höchstens kann man sagen: tut mir leid, wir können der Person X nicht nachweisen, dass sie diese Straftat an dir begangen hat. Aber doch nicht: es hat gar keine Straftat gegeben. Es gibt eben ein Auseinanderfallen der objektiven Realität, dass es Millionen von Straftaten im Jahr gibt, aber nur ein paar hunderttausend Verurteilungen.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:18)

Nun kann man natürlich einwenden, die Tat fand aber statt als sie eben stattfand und war zu diesem Zeitpunkt eben gesetzeswidrig oder eben nicht. Man kann aber eben auch sagen vor einem Gerichtsurteil ist die Frage nicht zu beantworten.
Genau darum geht es.
Abgesehen davon, dass auch Gerichte Fehlentscheidungen fällen, ist ein Gerichtsurteil maßgebend.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:34)

Um auf das Beispiel zurückzukommen, das Flat offenbar peinlich ist, das aber die Situation sehr deutlich macht: wenn eine Frau vergewaltigt worden ist,
Ist es so nicht. Das Beispiel lautete anders. Bitte bei der Wahrheit bleiben.

Sonst hätte die Moderation ja wohl kaum die postings gestrichen.
Zuletzt geändert von Flat am Dienstag 26. Juli 2016, 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
_______
wer Rechtsradikales sagt und tut, ist rechtsradikal. Das hat nichts mit Nazikeule zu tun.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/inte ... 62231.html
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:33)

Und deine?

Baumschule?
Hör mit deiner Keiferei auf, dann kann man eventuell diskutieren.
Du musst nicht von dir auf Dritte schliessen.
Atheist

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Vielleicht könnte man es ja mit Sprachlogik versuchen: Wer oder was wird denn im Rahmen der Strafverfolgung eigentlich ver-folgt? Wogegen wird denn da vorgegangen, wenn der eigentliche Gesetzesverstoß erst mit der Spruchreife oder der Urteilsverkündung entsteht? ;) Die Unschuldsvermutung ist ja nur eine Vermutung, also eine "vorläufige Fiktion".
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:38)

Vielleicht könnte man es ja mit Sprachlogik versuchen: Wer oder was wird denn im Rahmen der Strafverfolgung eigentlich ver-folgt? Wogegen wird denn da vorgegangen, wenn der eigentliche Gesetzesverstoß erst mit der Spruchreife oder der Urteilsverkündung entsteht? ;) Die Unschuldsvermutung ist ja nur eine Vermutung, also eine "vorläufige Fiktion".
Die Unschuldsvermutung betrifft doch nur eine konkret beschuldigte Person. Verfolgt werden Straftaten, die in der Regel auch objektiv darlegbar sind. Wenn bei mir eingebrochen wurde, und etwas gestohlen wurde, dann liegt ein schwerer Einbruch vor. Völlig unabhängig davon, ob die Täter ermittelt werden können.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:37)

Ist es so nicht. Das Beispiel lautete anders. Bitte bei der Wahrheit bleiben.

Sonst hätte die Moderation ja wohl kaum die postings gestrichen.
Ich habe dir die Frage sowohl als personalisierte Frage gestellt, als auch als abstrakte. Das irrsinnige hier ist ja allerdings, dass die gestellten Beispiele hier von dir und anderen dann verändert werden. Wenn ich sage: "eine Frau wurde vergewaltigt", dann ist das ein vorgegebener Sachverhalt. Wenn du dann antwortest "aber was, wenn sie das erfunden hat", dann veränderst du den Sachverhalt. Verständlich wird das dann offenbar nur, wenn man die Frage personalisiert. Die Antwort wird dann offensichtlich. Und in dem Moment kneifst du, weil die Erkenntnis offenbar zu weh tut.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:46)

Die Unschuldsvermutung betrifft doch nur eine konkret beschuldigte Person. Verfolgt werden Straftaten, die in der Regel auch objektiv darlegbar sind. Wenn bei mir eingebrochen wurde, und etwas gestohlen wurde, dann liegt ein schwerer Einbruch vor. Völlig unabhängig davon, ob die Täter ermittelt werden können.
Ermittlungen richten sich auch gegen den "Anzeigeerstatter".
Handelt es sich um einen vorgetäuchten Einbruch, wurden die notwendigen Sicherungen eingehalten usw.
Insofern kann anfänglich keine Bewertung erfolgen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von PeterK »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:50)
Wenn ich sage: "eine Frau wurde vergewaltigt", dann ist das ein vorgegebener Sachverhalt.
Ich meine, die Diskussion leide daran, dass Ihr versucht, mit einem Beispiel eine allgemeine Behauptung zu belegen. Bei Taten wie der Vergewaltigung, bei der es IMO keine Erlaubnistatbestände geben kann, habt Ihr ja vollkommen recht.

Wenn ich aber nun sage "ein Mann wurde erschlagen", dann ist auch das ein Sachverhalt (wenn's denn stimmt). Die Frage, ob es sich dabei um einen Verstoß gegen Gesetze handelte, ist damit aber keineswegs geklärt.

Und wenn ich sage "er hielt im Halteverbot", gilt das selbe.
Zuletzt geändert von PeterK am Dienstag 26. Juli 2016, 12:03, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:50)

Ich habe dir die Frage sowohl als personalisierte Frage gestellt, als auch als abstrakte. Das irrsinnige hier ist ja allerdings, dass die gestellten Beispiele hier von dir und anderen dann verändert werden. Wenn ich sage: "eine Frau wurde vergewaltigt", dann ist das ein vorgegebener Sachverhalt. Wenn du dann antwortest "aber was, wenn sie das erfunden hat", dann veränderst du den Sachverhalt. Verständlich wird das dann offenbar nur, wenn man die Frage personalisiert. Die Antwort wird dann offensichtlich. Und in dem Moment kneifst du, weil die Erkenntnis offenbar zu weh tut.
Du kannst nichts vorgeben, da nur die Ermittlungen den tatsächlichen Sachverhalt klären können.
Atheist

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:46)

Die Unschuldsvermutung betrifft doch nur eine konkret beschuldigte Person.
Richtig, allerdings illustriert sie den "technischen" Umgang der zuständigen Organe mit der Tatsache, dass ein Gesetzesverstoß stattgefunden haben muss, um ihn verfolgen zu können. Würde er erst mit der Urteilsverkündung entstehen, dann müsste die Unschuld nicht fingiert werden, denn sie wäre bis zur Urteilsverkündung faktisch gegeben und würde dann rückwirkend in Schuld geändert.
Verfolgt werden Straftaten, die in der Regel auch objektiv darlegbar sind. Wenn bei mir eingebrochen wurde, und etwas gestohlen wurde, dann liegt ein schwerer Einbruch vor. Völlig unabhängig davon, ob die Täter ermittelt werden können.
Es werden aber nicht tatsächliche Straftaten verfolgt, sondern vermutete. Um beim Beispiel zu bleiben: Wenn du zur Polizei gehst und eine Anzeige aufgibst, dann nimmt sie das erst mal so auf und wird erst tätig, wenn ein Anfagsverdacht vorliegt. Würde sie bereits wissen, dass da ein schwerer Einbruch geschehen ist, könnte sie sich die Ermittlungen sparen. Diese Vermutung zieht sich bis hin zur Spruchreife bzw. wird im Ergebnis erst nach Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel mit rechtskräftigem Urteil endgültig beseitigt.

Davon unabhängig ist die Realität an sich, aber die kennt der Staat nicht im Voraus und er erlangt auch keine simultane Kenntnis von Straftaten während ihrer Begehung oder nach ihrer Vollendung, deshalb wird mit Vermutungen gearbeitet.
Zuletzt geändert von Atheist am Dienstag 26. Juli 2016, 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

PeterK hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:02)

Ich meine, die Diskussion leide daran, dass Ihr versucht, mit einem Beispiel eine allgemeine Behauptung zu belegen. Bei Taten wie der Vergewaltigung, bei der es IMO keine Erlaubnistatbestände geben kann, habt Ihr ja vollkommen recht.
Damit ist die Diskussion an sich beendet, denn darum geht es: eine Straftat ist und bleibt eine Straftat, ganz gleich ob es zu einer Verurteilung kommt.
PeterK hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:02)Wenn ich aber nun sage "ein Mann wurde erschlagen", dann ist auch das ein Sachverhalt (wenn's denn stimmt). Die Frage, ob es sich dabei um einen Verstoß gegen Gesetze handelte, ist damit aber keineswegs geklärt.

Und wenn ich sage "er hielt im Halteverbot", gilt das selbe.
"Ein Mann wurde erschlagen" ist auch kein vollständiger Sachverhalt, das allein ist unvollständig. Wenn ich dir aber den Sachverhalt vorgebe: "Ein Mann geht durch den Park. Ein Mann tritt an ihn heran, erschiesst ihn, nimmt das Geld weg und geht davon. Der Täter ist schuldfähig" - dann ist das ein vollständiger Sachverhalt. Damit ist dann Totschlag bzw. Mord gegeben. Und zwar völlig unabhängig davon, ob der Täter gefasst und verurteilt werden kann oder nicht.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Dampflok94 »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:34)
Der Titel spricht ja von "Gesetzesverstoss" - das ist dann in der Regel eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit, die damit gemeint ist. Beim Zivilrecht kannst du in der Regel nicht von Gesetzesverstoss reden. Wenn dir jemand beispielsweise ein Radio verkauft, das nach 1 Monat kaputt geht, dann hast du einen zivilrechtlichen Anspruch. Der Verkauf war aber ja kein Gesetzesverstoss.
Das wäre eher eine Vertragsverletzung.
Ich meinte schon eine gesetzeswidrige Handlung. Ich nehme mal als Beispiel den § 626 BGB. Der regelt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Wenn eine solche Kündigung nicht den Anforderungen den Paragraphen entspricht, ist sie gesetzeswidrig. Mit den entsprechenden Folgen. Die sind aber rein zivilrechtlicher Natur, obwohl eben ein Gesetzesverstoß vorlag.
Das ist aber doch nur die Frage der Beweisbarkeit...
Nein, das ist gar nicht notwendig. Es ist sogar möglich, daß sich beide Seiten über die eigentlichen Tatsachen völlig einig sind. Sie interpretieren sie nur unterschiedlich. Recht ist eben keine Naturwissenschaft.
Es gab da hier im Forum vor einiger Zeit mal eine schöne Diskussion. Ein älterer Mann war in seinem Haus überfallen und dabei mißhandelt worden. Als die Täter flohen, nahm er eine Waffe und schoß einen der Flüchtigen in den Rücken, wobei dieser starb. Die Tatsachen waren relativ unumstritten. Umstritten war die Frage, ob er rechtswidrig handelte oder nicht. Die Staatsanwaltschaft sah keine Rechtswidrigkeit. Sie wurde aber gezwungen Anklage zu erheben. Am Ende wurde der Schütze verurteilt, obwohl die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hatte. Es gibt hier kein objektives richtig oder falsch. Es kommt nur auf den Richter an. Von daher kann man siech hier durchaus auf den Standpunkt stellen, die Handlung wurde erst durch den Spruch des Richters zum Gesetzesbruch. Denn es gibt garantiert andere Richter die ein anderes urteil gefällt hätten. Dann wäre die gleiche Handlung kein Gesetzesbruch gewesen. Und nochmals: Es geht dabei nicht um Beweisfragen. Es geht um die Einschätzung einer Tat als gesetzeswidrig oder gesetzeskonform. Und diese Frage ist manchmal nicht objektiv klärbar. Es kommt rein auf die subjektive Einschätzung des Gerichtes an.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:06)

Richtig, allerdings illustriert sie den "technischen" Umgang der zuständigen Organe mit der Tatsache, dass ein Gesetzesverstoß stattgefunden haben muss, um ihn verfolgen zu können. Würde er erst mit der Urteilsverkündung entstehen, dann müsste die Unschuld nicht fingiert werden, denn sie wäre bis zur Urteilsverkündung faktisch gegeben und würde dann rückwirkend in Schuld geändert.



Es werden aber nicht tatsächliche Straftaten verfolgt, sondern vermutete. Um beim Beispiel zu bleiben: Wenn du zur Polizei gehst und eine Anzeige aufgibst, dann nimmt sie das erst mal so auf und wird erst tätig, wenn ein Anfagsverdacht vorliegt. Würde sie bereits wissen, dass da ein schwerer Einbruch geschehen ist, könnte sie sich die Ermittlungen sparen. Diese Vermutung zieht sich bis hin zur Spruchreife bzw. wird im Ergebnis erst nach Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel mit rechtskräftigem Urteil endgültig beseitigt.

Davon unabhängig ist die Realität an sich, aber die kennt der Staat nicht im Voraus und er erlangt auch keine simultane Kenntnis von Straftaten während ihrer Begehung oder nach ihrer Vollendung, deshalb wird mit Vermutungen gearbeitet.
Noch mal: du kannst die Strafverfolgung nicht mit der objektiven Frage vermischen, ob eine Tat vorliegt oder nicht. Das sind zweierlei Themen. Der Titel lautet nicht "wann kann jemand wegen eines Gesetzesverstosses verurteilt werden" - wäre das der Titel, kannst du alle deine Punkte anbringen, die dann zu beachten sind. Die Frage aber ist "wann liegt ein Gesetzesverstoss vor" - und das ist schlicht dann der Fall, wenn die Tat begangen worden ist. Um es klarmachend zu wiederholen: wenn eine Frau vergewaltigt worden ist, dann liegt eine Straftat vor, ganz gleich ob diese zur Anzeige kommt oder nicht.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:13)

Noch mal: du kannst die Strafverfolgung nicht mit der objektiven Frage vermischen, ob eine Tat vorliegt oder nicht. Das sind zweierlei Themen. Der Titel lautet nicht "wann kann jemand wegen eines Gesetzesverstosses verurteilt werden" - wäre das der Titel, kannst du alle deine Punkte anbringen, die dann zu beachten sind. Die Frage aber ist "wann liegt ein Gesetzesverstoss vor" - und das ist schlicht dann der Fall, wenn die Tat begangen worden ist. Um es klarmachend zu wiederholen: wenn eine Frau vergewaltigt worden ist, dann liegt eine Straftat vor, ganz gleich ob diese zur Anzeige kommt oder nicht.
So ist das richtig.

Es ging mir auch darum zu illustrieren, dass genau deshalb ein Gesetzesverstoß nicht erst mit der Urteilsverkündung entstehen kann, denn könnte von vornherein nichts verfolgt werden.
Zuletzt geändert von Atheist am Dienstag 26. Juli 2016, 12:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von PeterK »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:10)
Eine Straftat ist und bleibt eine Straftat, ganz gleich ob es zu einer Verurteilung kommt.
Wie @Dampflok94 richtig zu bedenken gibt, können verschiedene Gerichte das verschieden bewerten. Daher scheitert Deine allgemeine Behauptung, obwohl sie für viele Straftaten zutrifft.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:12)

Das wäre eher eine Vertragsverletzung.
Ich meinte schon eine gesetzeswidrige Handlung. Ich nehme mal als Beispiel den § 626 BGB. Der regelt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Wenn eine solche Kündigung nicht den Anforderungen den Paragraphen entspricht, ist sie gesetzeswidrig. Mit den entsprechenden Folgen. Die sind aber rein zivilrechtlicher Natur, obwohl eben ein Gesetzesverstoß vorlag.

Nein, das ist gar nicht notwendig. Es ist sogar möglich, daß sich beide Seiten über die eigentlichen Tatsachen völlig einig sind. Sie interpretieren sie nur unterschiedlich. Recht ist eben keine Naturwissenschaft.
Es gab da hier im Forum vor einiger Zeit mal eine schöne Diskussion. Ein älterer Mann war in seinem Haus überfallen und dabei mißhandelt worden. Als die Täter flohen, nahm er eine Waffe und schoß einen der Flüchtigen in den Rücken, wobei dieser starb. Die Tatsachen waren relativ unumstritten. Umstritten war die Frage, ob er rechtswidrig handelte oder nicht. Die Staatsanwaltschaft sah keine Rechtswidrigkeit. Sie wurde aber gezwungen Anklage zu erheben. Am Ende wurde der Schütze verurteilt, obwohl die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hatte. Es gibt hier kein objektives richtig oder falsch. Es kommt nur auf den Richter an. Von daher kann man siech hier durchaus auf den Standpunkt stellen, die Handlung wurde erst durch den Spruch des Richters zum Gesetzesbruch. Denn es gibt garantiert andere Richter die ein anderes urteil gefällt hätten. Dann wäre die gleiche Handlung kein Gesetzesbruch gewesen. Und nochmals: Es geht dabei nicht um Beweisfragen. Es geht um die Einschätzung einer Tat als gesetzeswidrig oder gesetzeskonform. Und diese Frage ist manchmal nicht objektiv klärbar. Es kommt rein auf die subjektive Einschätzung des Gerichtes an.
Der Punkt ist: es gibt eine objektive Realität. Ob sich diese beweisen lässt, ist eine ganz andere Frage. Dein Beispiel zeigt nur, dass es manchmal schwierig sein kann, zu bewerten, wann ein objektiver Sachverhalt eine Straftat verwirklicht. Das Gericht stellt allerdings fest, dass diese Straftat im Zeitpunkt des Begehens begangen wurde, und insoweit liegst du falsch wenn du meinst, dass die Handlung erst durch das Urteil zum Gesetzesbruch wurde. Die Handlung war schon bei Begehung/beim Schuss eine Straftat. Auch wenn sich das erst im Rahmen des Prozesses darlegen liess.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

PeterK hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:16)

Wie @Dampflok94 richtig zu bedenken gibt, können verschiedene Gerichte das verschieden bewerten. Daher scheitert Deine allgemeine Behauptung, obwohl sie für viele Straftaten zutrifft.
Dieser Frage habe ich mich oben schon angenommen: Die Wahrheitsfindung wird durch den zwei bzw. dreistufigen Instanzenzug begrenzt. Insofern ist es durchaus möglich, dass eine Straftat in der Realität vorliegt, aber vom Gericht nicht als solche erkannt wird. Letztenendes sind Gerichtsverfahren nur eine Annäherung an die Wahrheit bzw. die objektive Realität. Das ändert aber nichts daran, dass eine Straftat eine Straftat ist, selbst wenn sie von zuständigen Staatsorganen oder dem Rest der Menschheit nicht wahrgenommen wird.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:21)

Dieser Frage habe ich mich oben schon angenommen: Die Wahrheitsfindung wird durch den zwei bzw. dreistufigen Instanzenzug begrenzt. Insofern ist es durchaus möglich, dass eine Straftat in der Realität vorliegt, aber vom Gericht nicht als solche erkannt wird. Letztenendes sind Gerichtsverfahren nur eine Annäherung an die Wahrheit bzw. die objektive Realität. Das ändert aber nichts daran, dass eine Straftat eine Straftat ist, selbst wenn sie von zuständigen Staatsorganen oder dem Rest der Menschheit nicht wahrgenommen wird.
:thumbup:
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von PeterK »

Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:21)
Letztenendes sind Gerichtsverfahren nur eine Annäherung an die Wahrheit bzw. die objektive Realität.
Völlig korrekt.
Das ändert aber nichts daran, dass eine Straftat eine Straftat ist, selbst wenn sie von zuständigen Staatsorganen oder dem Rest der Menschheit nicht wahrgenommen wird.
Genau darüber ließe sich trefflich streiten ;). Das führte dann aber bis hin zu teleologischen Betrachtungen der Gesetzgebung selbst und darüber hinaus.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Dampflok94 »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:20)

Der Punkt ist: es gibt eine objektive Realität. Ob sich diese beweisen lässt, ist eine ganz andere Frage. Dein Beispiel zeigt nur, dass es manchmal schwierig sein kann, zu bewerten, wann ein objektiver Sachverhalt eine Straftat verwirklicht. Das Gericht stellt allerdings fest, dass diese Straftat im Zeitpunkt des Begehens begangen wurde, und insoweit liegst du falsch wenn du meinst, dass die Handlung erst durch das Urteil zum Gesetzesbruch wurde. Die Handlung war schon bei Begehung/beim Schuss eine Straftat. Auch wenn sich das erst im Rahmen des Prozesses darlegen liess.
Es mag ja eine objektive Realität geben. Aber nicht immer eine objektive Bewertung anhand der Gesetze. Da gibt es Graubereiche. Das Recht ist aber binär. Entweder eine Tat ist gesetzeskonform oder ein Gesetzesverstoß. Der Graubereich muß also zusortiert werden. Und das ist dann Aufgabe der Richter und rein subjektiv. Der eine Richter hebt den Daumen der andere senkt ihn. Zwei Fälle können völlig identisch sein und zu diametral anderen Ergebnissen führen. Ein und die selbe Handlung ist dann sowohl gesetzeswidrig als auch gesetzeskonform. Von den beiden Handelnden hatte nur einer Pech mit dem Gericht.
Eines ist klar und deswegen neige ich ja zu Deiner Position. Im Normalfall ist klar, es liegt ein Gesetzesverstoß vor. Da gab es einen Mord, einen Raub, einen Diebstahl oder auch eine Geschwindigkeitsübertretung. Völlig Wurst, ob man einen Täter findet oder, wie im letzteren Fall selten, irgendjemand davon Notiz nimmt.
Aber es gibt eben Fälle, bei denen das nicht ganz so klar ist. Wir versuchen Recht so weit es eben geht objektiv zu machen, aber zu 100% ist das eben unmöglich.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von PeterK »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:36)
Es mag ja eine objektive Realität geben.
Selbst die gibt es IMO nicht. Deshalb ist die Diskussion auch ein wenig "off".
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

PeterK hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:33)
Genau darüber ließe sich trefflich streiten ;). Das führte dann aber bis hin zu teleologischen Betrachtungen der Gesetzgebung selbst und darüber hinaus.
Dieser Streit wäre da bereits inbegriffen, und zwar in Form der Revisionsinstanz.

Objektiv ist aber jede Straftat eindeutig definiert. Ob diese Definition bzw. der Wille des Gesetzgebers nun von Juristen erkannt wird oder nicht, interessiert vorgenanntes herzlich wenig. ;)
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:36)

Aber es gibt eben Fälle, bei denen das nicht ganz so klar ist. Wir versuchen Recht so weit es eben geht objektiv zu machen, aber zu 100% ist das eben unmöglich.
Und diese Fälle sind nicht so selten.
Einbrüche werden vorgetäucht, alte oder beschädigte Fahräder läßt der Besitzer verschwinden um den Neukauf durch die Versicherungsleistung zu finanzieren.
Eine Frau meldet den Diebstahl eines Kuverts mit einem fünfstelligen Eurobetrag aufgeregt der Polizei.
Dort lag das Kuvert schon bereit, die gute Frau hatte es in der Bankfiliale vergessen, eine Finderin brav abgegeben (Bericht der bad. Zeitung lezen Monat).
Eine Vergewaltigung fand vielfach nicht oder ausschließlich aus Sicht der Frau statt.
Um nur einige Beispiele zu nennen.

Erst nach objektiver Ermittlung/Bewertung kann eine Zuordnung getroffen werden.
PeterK
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von PeterK »

Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:46)
Dieser Streit wäre da bereits inbegriffen, und zwar in Form der Revisionsinstanz.
Ich bezog mich auf das Folgende:
Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:21)
Das ändert aber nichts daran, dass eine Straftat eine Straftat ist, selbst wenn sie von zuständigen Staatsorganen oder dem Rest der Menschheit nicht wahrgenommen wird.
In dem Fall käme wohl eher gar keine Instanz zum Zug ;).
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

PeterK hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:57)

Ich bezog mich auf das Folgende:

In dem Fall käme wohl eher gar keine Instanz zum Zug ;).
Muss ja auch nicht sein, sofern der Gesetzgeber bereits tätig geworden ist, um die Straftat in den Strafgesetzen zu definieren. Wird sie nicht vom Staat erkannt, dann bleibt sie eben ein Geheimnis des Straftäters.
Zuletzt geändert von Atheist am Dienstag 26. Juli 2016, 13:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:46)

Objektiv ist aber jede Straftat eindeutig definiert.
Moin,

seufz, ich kann nicht anders. ;)

Stimmt, und zwar so:
Eine Straftat liegt vor, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: 1. Die Tat muss im Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz als verbotene Tat beschrieben und mit einer Strafe bedroht sein. 2. Der Täter muss schuldhaft, also bei vollem Bewusstsein, gehandelt haben. 3. Der Täter muss rechtswidrig gehandelt haben, also ohne Rechtfertigungsgründe (z.B. Notwehr bei einer Tötung).
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/p ... 8/straftat

siehe auch hier:
http://www.juraforum.de/lexikon/strafta ... widrigkeit


Ohne Beurteilung des Täters ist eine Einschätzung, ob eine Straftat vorliegt, nicht möglich.
_______
wer Rechtsradikales sagt und tut, ist rechtsradikal. Das hat nichts mit Nazikeule zu tun.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/inte ... 62231.html
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 13:14)

Moin,

seufz, ich kann nicht anders. ;)

Stimmt, und zwar so:


http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/p ... 8/straftat

siehe auch hier:
http://www.juraforum.de/lexikon/strafta ... widrigkeit


Ohne Beurteilung des Täters ist eine Einschätzung, ob eine Straftat vorliegt, nicht möglich.
Für den Staat nicht, für die Fiktion "allwissender Beobachter im Himmel" schon. Und ob der Straftäter mit Vorsatz handelt, wird er selbst wissen und wollen, andernfalls wäre er ja kein Srtaftäter. Da gibt es zwar "lustige" Grenzfälle bei der Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit (wo man selbst nur mit den Augen rollen kann...), aber auch sie sind Beurteilungen von bereits Geschehenem mit dem Ergebnis, dass per Staatszwang das Innenleben des Straftäters "definiert" wird. Ob das so zutreffend ist, wird wohl einzig und allein der Straftäter selbst wissen, und der allwissende Beobachter. ;)
Zuletzt geändert von Atheist am Dienstag 26. Juli 2016, 13:26, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Dampflok94 »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:54)

Und diese Fälle sind nicht so selten.
Einbrüche werden vorgetäucht, alte oder beschädigte Fahräder läßt der Besitzer verschwinden um den Neukauf durch die Versicherungsleistung zu finanzieren.
Eine Frau meldet den Diebstahl eines Kuverts mit einem fünfstelligen Eurobetrag aufgeregt der Polizei.
Dort lag das Kuvert schon bereit, die gute Frau hatte es in der Bankfiliale vergessen, eine Finderin brav abgegeben (Bericht der bad. Zeitung lezen Monat).
Eine Vergewaltigung fand vielfach nicht oder ausschließlich aus Sicht der Frau statt.
Um nur einige Beispiele zu nennen.

Erst nach objektiver Ermittlung/Bewertung kann eine Zuordnung getroffen werden.
Das ist ja richtig. Aber die Dinge sind doch wie sie sind. Selbst wenn man nicht weiß, wie sie sind.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

PeterK hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:41)

Selbst die gibt es IMO nicht. Deshalb ist die Diskussion auch ein wenig "off".
Aber natürlich gibt es die objektive Realität. Es sei denn, du lebst in einer Phantasiewelt.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 13:21)

für die Fiktion "allwissender Beobachter im Himmel" schon.
Moin,

das nennt man, glaube ich, dann aber Sünde und nicht Straftat. ;)
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 12:36)
Aber es gibt eben Fälle, bei denen das nicht ganz so klar ist. Wir versuchen Recht so weit es eben geht objektiv zu machen, aber zu 100% ist das eben unmöglich.
Noch mal: das ist die Frage der Beweisbarkeit. Es gibt die objektive Realität, und nach der ist dann eine Straftat verwirklicht oder eben nicht. Und bei den Fällen, wo eine Tat verwirklicht wurde, gibt es ein rechtsstaatliches Verfahren um Täter zu verurteilen. Aber wie gesagt: selbst in einem Fall wie dem "Notwehrfall" den du beschrieben hast, stellt das Gericht nur fest, dass die Straftat im Zeitpunkt des Schusses begangen wurde. Die Handlung war schon in dem Moment eine Straftat.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 13:23)

Das ist ja richtig. Aber die Dinge sind doch wie sie sind. Selbst wenn man nicht weiß, wie sie sind.
So ist es.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 13:29)

Moin,

das nennt man, glaube ich, dann aber Sünde und nicht Straftat. ;)
Ja, Jesus hat das alles durcheinander gebracht. Seitdem werden auch Morde vergeben, weshalb nun der Staat ran muss. :D Der allwissende Beobachter sieht dennoch alles und kann bedingten Vorsatz von bewusster Fahrlässigkeit genauso perfekt unterscheiden wie der Straftäter selbst. ;)
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 13:28)

Aber natürlich gibt es die objektive Realität. Es sei denn, du lebst in einer Phantasiewelt.
Ich empfehle mal den genialen Krimi '8 Blickwinkel', der genau mit dieser angeblichen objektiven Realität spielt.

Ein Attentat wird im Film aus Sicht von 8 Menschen gezeigt. Und ist jedes Mal anders.

[youtube][/youtube]
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 13:23)

Das ist ja richtig. Aber die Dinge sind doch wie sie sind. Selbst wenn man nicht weiß, wie sie sind.
Sehe ich nicht so.

M.E. könnte man sagen:

Die Dinge erwecken den Anschein oder lassen die Mutmaßung/den Verdacht zu.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von PeterK »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 13:28)
Aber natürlich gibt es die objektive Realität.
Tatsächlich? Und wer kennt die? Du?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Dampflok94 »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 13:31)

Noch mal: das ist die Frage der Beweisbarkeit.
Und auch noch mal: Um die geht es gerade nicht. Auch wenn alle Tatsachen auf dem Tisch liegen ist damit ggf. noch nicht alles geklärt. Weil in Gesetzen häufig mit unbestimmten Rechtsbegriffenn gearbeitet wird.
Ich nehme mal das Beispiel Notwehr. Da heißt es im § 32 StGB:
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Welche Verteidigung ist notwendig? Wann ist der Angriff gegenwärtig und wann rechtswidrig? Dazu kann es im Einzelfall völlig unterschiedliche Einschätzungen geben. Es gibt sicherlich viele klare Fälle von Notwehr. Und es gibt viele Fälle, in denen Notwehr nur behauptet wird, aber nicht vorliegt. Und dann gibt es Fälle, die objektiv nicht zu klären sind. Auch dann wenn alle relevanten Tatsachen bekannt sind. Denn ein Begriff wie "erforderlich" ist nun einmal nicht völlig objektivierbar.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

PeterK hat geschrieben:(26 Jul 2016, 13:43)

Tatsächlich? Und wer kennt die? Du?
Wenn du auf Arbeit bist und jemand bricht bei dir zu Hause ein, dann wird in diesem Moment ein schwerer Diebstahl begangen, auch wenn du das nicht weisst und niemand es sieht. Das ist die objektive Realität.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

PeterK hat geschrieben:(26 Jul 2016, 13:43)

Tatsächlich? Und wer kennt die? Du?
Irrelevant, denn der Staat erklärt seine intersubjektive Sicht für verbindlich. ;)
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Dampflok94 »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 13:37)

Sehe ich nicht so.

M.E. könnte man sagen:

Die Dinge erwecken den Anschein oder lassen die Mutmaßung/den Verdacht zu.
Das gilt vielleicht für dich. Und für mich. Und für jeden anderen. Aber m. E. gibt es auch eine objektive Wahrheit. Irgendwie muß es objektiv gewesen sein. Ob das jemand genau weiß? Ist eher irrelevant.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 14:16)

Wenn du auf Arbeit bist und jemand bricht bei dir zu Hause ein, dann wird in diesem Moment ein schwerer Diebstahl begangen, auch wenn du das nicht weisst und niemand es sieht. Das ist die objektive Realität.
Hier zeigst du sehr deutlich wie falsch du mit deiner "objektiven Realität" liegst.

Diebstahl setzt die Entwendung einer beweglichen Sach voraus.

Ohne Diebstahl kann es sich zb. um Vandalismus handeln oder jemand ist versehentlich gegen deine Haustür gefallen. ;)
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von PeterK »

Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 14:17)
Irrelevant, denn der Staat erklärt seine intersubjektive Sicht für verbindlich. ;)
So ist es. Und Menschen tendieren ebenfalls dazu ;).
Zuletzt geändert von PeterK am Dienstag 26. Juli 2016, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 14:19)

Das gilt vielleicht für dich. Und für mich. Und für jeden anderen. Aber m. E. gibt es auch eine objektive Wahrheit. Irgendwie muß es objektiv gewesen sein. Ob das jemand genau weiß? Ist eher irrelevant.
Moin,

also irgendwie erinnert mich das an die Frage: Macht ein fallender Baum in einem Wald, in dem niemand ist, ein Geräusch?´

Oder die mathematische Zahl: Unendlich minus 1

Ist ja ganz nett als gedankliche Spielerei, hat aber hinsichtlich Gesetzesverstöße keine Relevanz. Gehört eher ins religiöse.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 14:19)

Das gilt vielleicht für dich. Und für mich. Und für jeden anderen. Aber m. E. gibt es auch eine objektive Wahrheit. Irgendwie muß es objektiv gewesen sein. Ob das jemand genau weiß? Ist eher irrelevant.
So ist es.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Dampflok94 »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 14:25)

Moin,

also irgendwie erinnert mich das an die Frage: Macht ein fallender Baum in einem Wald, in dem niemand ist, ein Geräusch?´

Oder die mathematische Zahl: Unendlich minus 1

Ist ja ganz nett als gedankliche Spielerei, hat aber hinsichtlich Gesetzesverstöße keine Relevanz. Gehört eher ins religiöse.
Ich sagte bereits, daß dies auch eine philosophische Fragestellung ist.
Aber religiöses sehe ich da nicht. Es geht um Fakten.

Es ist aber schon ein wenig schräg wenn jemand nur deswegen ein Mörder ist, weil ein Gericht sagt er sei einer und nicht deswegen weil er einen Mord begangen hat.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 14:22)

Hier zeigst du sehr deutlich wie falsch du mit deiner "objektiven Realität" liegst.

Diebstahl setzt die Entwendung einer beweglichen Sach voraus.

Ohne Diebstahl kann es sich zb. um Vandalismus handeln oder jemand ist versehentlich gegen deine Haustür gefallen. ;)
Schätzchen, hier zeigst du sehr deutlich, dass du Meisterin darin bist, Sachverhalte zu verdrehen, wie es dir gerade in den Kram passt, aber nicht zu richtigen Schlussfolgerungen zu kommen. Auch im Ladendiebstahlfall hast du versucht, den vorgegebenen Sachverhalt zu verändern damit du dann deinen Unsinn loslassen kannst.

Und deine Fälle hinken von vorne bis hinten. Denn Diebstahl setzt das Wegnehmen einer fremden beweglichen Sache voraus. Vielleicht ist der Täter bei PeterK ja nur deswegen eingedrungen, um seine eigene Sache zu stehlen? Obwohl er was weggenommen hat liegt also immer noch kein Diebstahl vor! Teufel auch! Ab jetzt behauptet jeder Täter immer, die Sachen, die er beim Einbruch mitgenommen hat gehören ihm, weil Epona das als Trick empfohlen hat ... :D
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