Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

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Atheist

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:03)

Und nur weil wir es nie erfahren, hat es den Gesetzesverstoß nicht gegeben?
Angenommen, meine Vermutung ist wahr: Er existiert in der Realität, für den Staat existiert er aber nicht.
Angenommen, meine Vermutung ist falsch: Er existiert nicht in der Realität und für den Staat existiert er ebenfalls nicht.

Wie du siehst, für den Staat spielt es absolut keine Rolle. Und eine Diskussion macht hierüber nur dann Sinn, wenn damit irgendwas bezweckt werden soll, also z.B. Frau Merkel Straftaten anlasten. Denn isoliert betrachtet ist es wie 1 + 1 = 2. Außer "ja" kann man da nicht viel sagen.
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epona
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:09)

Du nicht. Völlig irre. Noch mal: deine Freundin wird vergewaltigt. Der Täter wird nicht gefasst und nicht verurteilt. Die Vergewaltigung hat deswegen nicht stattgefunden, eine Straftat liegt nicht vor. Willst du das wirklich behaupten?

Alternativ: eine Frau wird vergewaltigt. Sie traut sich nicht, die Tat anzuzeigen, obwohl sie den Täter kennt, weil sie Angst hat. Die Tat bleibt insoweit Dritten unbekannt. Daher liegt keine Straftat vor.

:dead: :dead: :dead:
schaust du noch einmal unter Straftat - 3 Bedingungen.
Wurden hier mehrfach aufgelistet.
Ist doch nicht so schwer. :rolleyes:
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:12)

Mein Kleiner, du wirkst so hilflos.

Frag doch mal deinen Sohn, der ist vermutlich klüger.
Schätzchen, der würde sich über den Unfug, den du hier verzapfst kaputt lachen. So etwas erbärmliches wie deine Argumentation sieht man hier selten. Obwohl der Begriff "Argumentation" das was du hier absonderst nicht einmal korrekt umschreibt.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:09)

Du nicht. Völlig irre. Noch mal: deine Freundin wird vergewaltigt. Der Täter wird nicht gefasst und nicht verurteilt. Die Vergewaltigung hat deswegen nicht stattgefunden, eine Straftat liegt nicht vor. Willst du das wirklich behaupten?
Moin,

die Voraussetzung ist schon mal falsch:

Denn objektiv behauptet eine Frau zunächst lediglich, dass sie vergewaltigt wurde. Es gab ja auch schon genug Fälle, wo es anschließend anders vor Gericht ausging.



Und wenn, dann ist es umgangssprachlich eine Vergewaltigung.

Ob es auch juristisch eine Vergewaltigung nach dem entsprechenden Paragraphen ist, kann nur ein Gericht feststellen. Und dazu braucht es einen gefassten Täter.
_______
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:16)

Schätzchen, der würde sich über den Unfug, den du hier verzapfst kaputt lachen. So etwas erbärmliches wie deine Argumentation sieht man hier selten. Obwohl der Begriff "Argumentation" das was du hier absonderst nicht einmal korrekt umschreibt.
Naja, du bist als Vater nicht gerade ein leuchtendes Beispiel
kapierst nix, pöbelst nur rum. :(
Echt traurig.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:17)

Moin,

die Voraussetzung ist schon mal falsch:

Denn objektiv behauptet eine Frau zunächst lediglich, dass sie vergewaltigt wurde. Es gab ja auch schon genug Fälle, wo es anschließend anders vor Gericht ausging.



Und wenn, dann ist es umgangssprachlich eine Vergewaltigung.

Ob es auch juristisch eine Vergewaltigung nach dem entsprechenden Paragraphen ist, kann nur ein Gericht feststellen. Und dazu braucht es einen gefassten Täter.
Noch mal, zum allerletzten mal, an dich und alle hinrissigen Laienjuristen hier: deine Frau wurde vergewaltigt. Das ist ein vorgegebener Sachverhalt, den ich dir da stelle. Sie wurde vergewaltigt, sie hat da nichts erfunden, sie ist vergewaltigt worden. Die Tat existiert in der Realität, der Täter war bei Sinnen, er hat sich auch nicht über die Rechtwidrigkeit geirrt, was auch schon mal ausgeschlossen ist, weil es keine Rechtfertigung für eine Vergewaltigung gibt. Die Tat ist Realität, so wie Frauen sie regelmässig erfahren. Wenn eine Frau diese ihr geschehe Tat dann nicht anzeigt, bleibt es dennoch eine Straftat. Sie wurde nur nicht angezeigt.

EOD
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:19)

Naja, du bist als Vater nicht gerade ein leuchtendes Beispiel
kapierst nix, pöbelst nur rum. :(
Echt traurig.
Dummheit wie du sie verbreitest muss man Dummheit nennen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:21)

Dummheit wie du sie verbreitest muss man Dummheit nennen.
Kleiner Wüterich, deine extreme Verblödung hindert dich Fakten zu erkennen und zu akzeptieren.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Dampflok94 »

Ich habe diesen Strang bisher mit Amüsement gelesen. Die einen meinen ein Gesetzesverstoß liegt vor wenn er begangen wird, die anderen meinen er liegt vor wenn in Gericht ihn als solchen bezeichnet.

Nun neige ich zwar der einen Seite zu verstehe ich aber nicht ganz die Härte, mit der hier aufeinander eingedroschen wird. Beachtenswerte Argumente habe ich auf beiden Seiten gefunden. Vielleicht ist sogar -fallabhängig- beides möglich. Das ist teilweise eine philosophische Frage.

Und nun können die Streithähne wieder aufeinander einschlagen. Wenn auch voraussichtlich ergebnislos. Aber das Publikum freut es und holt noch ein wenig Popcorn. :)
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:12)

Angenommen, meine Vermutung ist wahr: Er existiert in der Realität, für den Staat existiert er aber nicht.
Angenommen, meine Vermutung ist falsch: Er existiert nicht in der Realität und für den Staat existiert er ebenfalls nicht.

Wie du siehst, für den Staat spielt es absolut keine Rolle. Und eine Diskussion macht hierüber nur dann Sinn, wenn damit irgendwas bezweckt werden soll, also z.B. Frau Merkel Straftaten anlasten. Denn isoliert betrachtet ist es wie 1 + 1 = 2. Außer "ja" kann man da nicht viel sagen.
Nein, das hier ist eine rechtsphilosophische Diskussion, zwar für die Fische, aber trotzdem geht es nicht (mehr) um die Merkel.
Nicht in diesem Strang.
Da geht es nur darum, dass ein paar Pseudojuristen glauben, dass man jederzeit gegen ein Gesetz verstoßen kann, und es trotzdem kein Gesetzesverstoß ist, weil's keiner gesehen hat.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:25)

Kleiner Wüterich, deine extreme Verblödung hindert dich Fakten zu erkennen und zu akzeptieren.
Schätzchen, du treibst dich hier auf einem Feld herum, das offenbar weder zu deiner Ausbildung zählt noch deinem Denkvermögen entspricht. Such dir lieber einen anderen Spielplatz.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:27)

Pseudojuristen
Erzähl doch bitte von deiner juristischen Ausbildung
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:29)

Erzähl doch bitte von deiner juristischen Ausbildung
Die ist eindeutig fundierter als deine.
Der Gescheitere gibt nach!
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:28)

Schätzchen, du treibst dich hier auf einem Feld herum, das offenbar weder zu deiner Ausbildung zählt noch deinem Denkvermögen entspricht. Such dir lieber einen anderen Spielplatz.
Und wieder nur hilflose Pöbelei.
Du bist wirklich ein trauriger Fall.
Kerlchen, kommt noch was zum Thema?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:30)

Die ist eindeutig fundierter als deine.
:D dann erzähl mal :D
Atheist

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:08)

So ist es. Und nur darum geht es bei der Frage "Wann liegt ein Gesetzesverstoss vor".

Was du als Schindluder betreibst ist im übrigen die Ausformung des Rechtsstaates, der jemanden nur dann verurteilt, wenn er die geschehene Tat auch mit zulässigen Mitteln nachweisen kann.
Nein, damit wollte ich nicht den Rechtsstaat schlecht reden. Wenn aber ein Sachverhalt durch alle Instanzen geht und dabei jede übergeordnete Instanz abweichend urteilt, darf man sich durchaus fragen, wann denn endlich Einigkeit herrschte, wenn man das Ganze "gegen Unendlich laufen" ließe. ;) So wird im i.E. per Staatszwang festgelegt, was "Wahrheit" ist. Dabei muss diese als hinreichend definierte Annäherung an die Realität nicht zwingend wahr sein.


PS: Leider setzt das Ganze ja auch schon viel früher an, und zwar bei der Rechtsberatung. So kommt es u.U. gar nicht erst dazu, dass sich die zuständigen staatlichen Organe mit einem Sachverhalt näher beschäftigen...
Zuletzt geändert von Atheist am Di 26. Jul 2016, 10:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:26)

Ich habe diesen Strang bisher mit Amüsement gelesen. Die einen meinen ein Gesetzesverstoß liegt vor wenn er begangen wird, die anderen meinen er liegt vor wenn in Gericht ihn als solchen bezeichnet.

Nun neige ich zwar der einen Seite zu verstehe ich aber nicht ganz die Härte, mit der hier aufeinander eingedroschen wird. Beachtenswerte Argumente habe ich auf beiden Seiten gefunden. Vielleicht ist sogar -fallabhängig- beides möglich. Das ist teilweise eine philosophische Frage.

Und nun können die Streithähne wieder aufeinander einschlagen. Wenn auch voraussichtlich ergebnislos. Aber das Publikum freut es und holt noch ein wenig Popcorn. :)
Nein, das ist alles keine philosophische Frage. Die Sache ist eindeutig. Ein Gesetzesverstoss ist verwirklicht, wenn er in der Realität begangen wurde - inklusive schuldhaften Verhaltens und Rechtswidrigkeit. Dieser Verstoss ist in der Realität gegeben. Eine andere Frage ist, ob man ihn nachweisen kann. Zu behaupten, eine Straftat sei deswegen erst gar nicht gegeben, weil sie nicht angezeigt wurde, oder nicht bewiesen wurde ist unsinnig.

Es sind nur die Laienjuristen, die mit dem Thema Beweisbarkeit kommen. Das ist aber immer der zweite Schritt. Ein Gericht prüft z.B. bei Zulassung einer Anklage erst einmal, ob bei dem von der Staatsanwaltschaft behaupteten Sachverhalt (der ja noch nicht bewiesen ist) denn überhaupt eine Straftat vorliegen würde. Die Vehemenz, wie hier beispielsweise Epona gegen den Begriff "vorgegebener Sachverhalt" kämpft ist schon erschaudernd. "Vorgegebener Sachverhalt" ist sprachlich eindeutig, daran gibt es nichts zu deuteln. Wenn ich als Sachverhalt vorgebe, dass eine Frau vergewaltigt wurde, dann ist der Sachverhalt umfassend vorgegeben. Wenn jemand sagt "es könnte doch eine falsche Anzeige sein", dann wird dieser vorgegebene Sachverhalt verändert. Das ist Unfug.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:31)

Und wieder nur hilflose Pöbelei.
Du bist wirklich ein trauriger Fall.
Kerlchen, kommt noch was zum Thema?
Von dir jedenfalls nur Ahnungslosigkeit und Dummfug. :D
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:36)

Ein Gesetzesverstoss ist verwirklicht, wenn er in der Realität begangen wurde - inklusive schuldhaften Verhaltens und Rechtswidrigkeit.
Das ist schlicht Blödsinn.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:32)

Nein, damit wollte ich nicht den Rechtsstaat schlecht reden. Wenn aber ein Sachverhalt durch alle Instanzen geht und dabei jede übergeordnete Instanz abweichend urteilt, darf man sich durchaus fragen, wann denn endlich Einigkeit herrschte, wenn man das Ganze "gegen Unendlich laufen" ließe. ;) So wird im i.E. per Staatszwang festgelegt, was "Wahrheit" ist. Dabei muss diese als hinreichend definierte Annäherung an die Realität nicht zwingend wahr sein.
Das ist ja entsprechend begrenzt. Es gibt maximal zwei Tatsacheninstanzen, und darüber nur eine Revisionsinstanz, die den vom der Tatsacheninstanz festgestellten Sachverhalt noch einmal rechtlich bewertet. Und natürlich muss sozusagen der Staat die "Wahrheit" feststellen, jedenfalls diejenige, die er mit rechtsstaatlichen Mitteln feststellen kann. Anders geht es ja gar nicht. Und natürlich haben wir dadurch eine Diskrepanz. Es gibt denklogisch weitaus mehr Straftaten als Urteile, weil zum einen nicht bei jeder Straftat ein Täter ermittelt werden kann, nicht jede Tat angezeigt wird, und im Prozess eben nicht jede Tat nachgewiesen werden kann. Zu behaupten, eine Straftat wäre nur gegeben, wenn sie gerichtlich durch ein Urteil festgestellt ist, ist doch offensichtlicher Blödsinn.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:37)

Von dir jedenfalls nur Ahnungslosigkeit und Dummfug. :D
Wenn du so weiter machst muss ich dich leider bestrafen.

Wie wäre es mit Informationen (im vorgesehenen Strang) über Sexualauklärung in Schweden?
Ab Kita und überaus erfolgreich :D
;) damit du noch besser tanzt :D
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:46)

Und ich bleibe bei dem Beispiel.

Ich aber nicht, Diskutier folglich mit dir selbst.

Mir unbegreiflich, wie man meine deutliche Bitte hier ignorieren kann.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:42)

Wenn du so weiter machst muss ich dich leider bestrafen.

Wie wäre es mit Informationen (im vorgesehenen Strang) über Sexualauklärung in Schweden?
Ab Kita und überaus erfolgreich :D
;) damit du noch besser tanzt :D
Wie wäre es, wenn du die Küche aufräumen würdest?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:48)

Ich aber nicht, Diskutier folglich mit dir selbst.

Mir unbegreiflich, wie man meine deutliche Bitte hier ignorieren kann.
Wieso versuchst du nicht, das gebrachte Beispiel zu widerlegen?
Wobei ich mir den Grund schon denken kann.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:48)

Ich aber nicht, Diskutier folglich mit dir selbst.

Mir unbegreiflich, wie man meine deutliche Bitte hier ignorieren kann.
Du meinst, weil das Thema Vergewaltigung die Sache so deutlich macht, willst du nicht darauf antworten? Genau das ist der Punkt: die Antwort liegt dermassen auf der Hand, dass du versuchst auszuweichen. Vergewaltigung ist übrigens existent, das Thema gibt es, die Frauen gibt es, die davon betroffen sind. Die Rechtsordnung setzt sich damit auseinander.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:53)

Du meinst, weil das Thema Vergewaltigung die Sache so deutlich macht, willst du nicht darauf antworten?
Moin,

doch, ich habe sachlich darauf geantwortet und auch vor dieser Thematik keine Scheu. Du wirst mir hier nur zu persönlich und das trotz einer klaren Bitte von mir; ich habe daher die Moderation eingeschaltet (die das inzwischen auch gelöscht hat. Vielen Dank dafür !).
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:04)

Moin,

doch, ich habe sachlich darauf geantwortet und auch vor dieser Thematik keine Scheu. Du wirst mir hier nur zu persönlich und das trotz einer klaren Bitte von mir; ich habe daher die Moderation eingeschaltet (die das inzwischen auch gelöscht hat. Vielen Dank dafür !).
Kneifen und Petzen gleichzeitig?
Alle Achtung.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:04)

Moin,

doch, ich habe sachlich darauf geantwortet und auch vor dieser Thematik keine Scheu. Du wirst mir hier nur zu persönlich und das trotz einer klaren Bitte von mir; ich habe daher die Moderation eingeschaltet.
Na, da bin ich ja mal gespannt, was die Moderation dazu sagt. Da es sich in dem Beispiel um einen fiktiven Sachverhalt handelt, der dennoch einer juristischen Bewertung unterzogen werden kann sehe ich der Sache entspannt entgegen. :)

Und nein, du hast nicht sachlich darauf geantwortet. Du hast gar nicht darauf geantwortet. Ich wiederhole es: es gibt Vergewaltigungen, und sie sind Straftaten, ganz gleich ob sie angezeigt werden oder beweisbar sind.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:08)

Kneifen und Petzen gleichzeitig?
Alle Achtung.
Die Antwort auf die Frage findet man bereits in meinem posting von Di 26. Jul 2016, 09:17

Es auf die persönliche Schiene zu schieben ändert nichts am Sachverhalt.

Und wenn Du hier nichts gegen Deine Frau (sofern vorhanden) als Beispiel hast, ist es deine Sache. Ich sehe das anders. Und wenn Du das nicht verstehen kannst, dann ist das auch nicht mein Problem.

Eure Aussagen werden damit inhaltlich nicht besser.

Wie wäre es denn, wenn ihr mal zur Abwechslung auf die sachlichen Antworten, die ihr jetzt schon mehrfach bekommen habt, eingeht.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:12)


Wie wäre es denn, wenn ihr mal zur Abwechslung auf die sachlichen Antworten, die ihr jetzt schon mehrfach bekommen habt, eingeht.
Du gibst keine sachlichen Antworten, sondern du veränderst vorgegebene Sachverhalte.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:12)

Die Antwort auf die Frage findet man bereits in meinem posting von Di 26. Jul 2016, 09:17

Es auf die persönliche Schiene zu schieben ändert nichts am Sachverhalt.

Und wenn Du hier nichts gegen Deine Frau (sofern vorhanden) als Beispiel hast, ist es deine Sache. Ich sehe das anders. Und wenn Du das nicht verstehen kannst, dann ist das auch nicht mein Problem.

Eure Aussagen werden damit inhaltlich nicht besser.

Wie wäre es denn, wenn ihr mal zur Abwechslung auf die sachlichen Antworten, die ihr jetzt schon mehrfach bekommen habt, eingeht.
Leider gab es keine wirklich sachlichen Antworten, sondern haufenweise Provokation.
Schon gar keinen schlüssigen Beleg dafür, dass ein Rechtsbruch erst festgestellt werden muss, damit er existiert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:10)
Ich wiederhole es: es gibt Vergewaltigungen, und sie sind Straftaten, ganz gleich ob sie angezeigt werden oder beweisbar sind.
Vergewaltigung im juristischen Sinne ist eine durch Gericht festgestellte Vergewaltigung.

Was wie umgangssprachlich bezeichnet wird, ist nicht themenrelevant.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:14)


Schon gar keinen schlüssigen Beleg dafür, dass ein Rechtsbruch erst festgestellt werden muss, damit er existiert.
Moin,

weil das ganz simple Logik ist.

Sonst wäre es ja ein Rechtsbruch auf Grund einer Behauptung. Das mag es allenfalls in Nordkorea geben, das will ich nicht ausschließen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Dampflok94 »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:36)

Nein, das ist alles keine philosophische Frage. Die Sache ist eindeutig. Ein Gesetzesverstoss ist verwirklicht, wenn er in der Realität begangen wurde - inklusive schuldhaften Verhaltens und Rechtswidrigkeit. Dieser Verstoss ist in der Realität gegeben. Eine andere Frage ist, ob man ihn nachweisen kann. Zu behaupten, eine Straftat sei deswegen erst gar nicht gegeben, weil sie nicht angezeigt wurde, oder nicht bewiesen wurde ist unsinnig.

Es sind nur die Laienjuristen, die mit dem Thema Beweisbarkeit kommen. Das ist aber immer der zweite Schritt. Ein Gericht prüft z.B. bei Zulassung einer Anklage erst einmal, ob bei dem von der Staatsanwaltschaft behaupteten Sachverhalt (der ja noch nicht bewiesen ist) denn überhaupt eine Straftat vorliegen würde. Die Vehemenz, wie hier beispielsweise Epona gegen den Begriff "vorgegebener Sachverhalt" kämpft ist schon erschaudernd. "Vorgegebener Sachverhalt" ist sprachlich eindeutig, daran gibt es nichts zu deuteln. Wenn ich als Sachverhalt vorgebe, dass eine Frau vergewaltigt wurde, dann ist der Sachverhalt umfassend vorgegeben. Wenn jemand sagt "es könnte doch eine falsche Anzeige sein", dann wird dieser vorgegebene Sachverhalt verändert. Das ist Unfug.
Das erste was mir auffiel, daß hier immer über Strafrecht geredet wird. Es gibt aber noch viele andere Gesetze gegen die man verstoßen kann. Und kein Staatsanwalt wird jemals tätig. Kann gar nicht tätig werden, weil sich die Folgen im Rahmen des Zivilrechtes abspielen. Da geht es dann um Schadensersatz und ähnliches.

Ich schrieb ja bereits, daß ich einer Seite zuneige. Dies ist durchaus die deinige. Wenn ich z. B. geschickt wäre und z. B. jemandem das Portemonnaie aus seiner Tasche ziehen würde, dann bräche ich das Gesetz. Völlig unabhängig davon ob ich erwischt werde. Ja sogar davon, ob das Opfer überhaupt von der Tat erfährt. Es wäre möglich, es glaubt das Portemonnaie schlicht verloren zu haben. Wenn also unbestritten eine Straftat vorlag, ist im Moment der Straftat der Gesetzesbruch erfolgt.
Problematischer sieht es dann aus, wenn streitig ist ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Das ist nämlich nicht immer leicht festzustellen. Da kann es selbst bei Wissen um alle Tatsachen unterschiedliche Anschauungen geben. Und da könnte man der Argumentation durchaus näher treten, erst das Gericht entscheidet, ob überhaupt ein Gesetzesverstoß vorlag. Nun kann man natürlich einwenden, die Tat fand aber statt als sie eben stattfand und war zu diesem Zeitpunkt eben gesetzeswidrig oder eben nicht. Man kann aber eben auch sagen vor einem Gerichtsurteil ist die Frage nicht zu beantworten.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:16)

Moin,

weil das ganz simple Logik ist.

Sonst wäre es ja ein Rechtsbruch auf Grund einer Behauptung. Das mag es allenfalls in Nordkorea geben, das will ich nicht ausschließen.
Was soll das für eine Logik sein?
In dem Moment, wo ich eine Tat setze, die gegen ein Gesetz verstößt, habe ich das Gesetz übertreten.
Wie kann man das nicht verstehen?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:15)

Vergewaltigung im juristischen Sinne ist eine durch Gericht festgestellte Vergewaltigung.
Unsinn. Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung, ganz gleich ob sie angezeigt wird, oder nachgewiesen kann. Die Straftat ist gegeben. Wie hirnrissig deine Behauptung ist, sieht man auch an folgendem: es gibt ja den Kriminalitätsbericht, in dem dann gesagt wird, es habe x Straftaten der Sorte Y gegeben. Dann wird auch noch von Dunkelziffern gesprochen. Das alles wäre sinnlos, wenn man nur eine gerichtlich festgestellte Straftat als Straftat bezeichnen könnte. Dann gäbe es keine Dunkelziffer. Denn alles nicht gerichtlich festgestellte wäre keine Straftat. Diese Behauptung, die du da aufstellst, ist hanebüchener Unfug.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:18)

Man kann aber eben auch sagen vor einem Gerichtsurteil ist die Frage nicht zu beantworten.
Moin,

und das ist in einem Rechtsstaat immer der Fall.

Übrigens entscheiden auch bei Zivilstreitigkeiten in der Regel Gerichte.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet auch bei Strafsachen nicht bzw. allenfalls darüber, ob sie überhaupt ein Verfahren anstrengen will.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Moin,

so langsam kann ich es verstehen, wenn langjährige User hier zu Alkoholikern werden sollten.

Da nichts neues mehr kommt, bin ich raus. Wer es jetzt noch nicht verstanden hat, wird's auch nicht mehr verstehen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:23)

Moin,

so langsam kann ich es verstehen, wenn langjährige User hier zu Alkoholikern werden sollten.

Da nichts neues mehr kommt, bin ich raus. Wer es jetzt noch nicht verstanden hat, wird's auch nicht mehr verstehen.
Kapitulation akzeptiert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:24)

Kapitulation akzeptiert.
Ja, es machte auch den Eindruck, dass es dir hier rein um 'Sieg oder Niederlage' und nicht um 'richtig oder falsch' ging. Deshalb macht ja eine weitere Diskussion auch keinen Sinn.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 10:49)

Wie wäre es, wenn du die Küche aufräumen würdest?
Kleine, dümmliche Machosprüche ersetzen keine Argumente.

Aber mehr war von dir nicht zu erwarten.

Wie sieht nochmal deine juristische Ausbildung aus? :D
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:30)

Kleine, dümmliche Machosprüche ersetzen keine Argumente.

Aber mehr war von dir nicht zu erwarten.

Wie sieht nochmal deine juristische Ausbildung aus? :D
Und deine?

Baumschule?
Hör mit deiner Keiferei auf, dann kann man eventuell diskutieren.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:29)

Ja, es machte auch den Eindruck, dass es dir hier rein um 'Sieg oder Niederlage' und nicht um 'richtig oder falsch' ging. Deshalb macht ja eine weitere Diskussion auch keinen Sinn.
Nein, es geht mir darum, dass ich es nicht für mögliche halte, dass jemand einer stringenten Logik nicht folgen kann.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:18)

Das erste was mir auffiel, daß hier immer über Strafrecht geredet wird. Es gibt aber noch viele andere Gesetze gegen die man verstoßen kann. Und kein Staatsanwalt wird jemals tätig. Kann gar nicht tätig werden, weil sich die Folgen im Rahmen des Zivilrechtes abspielen. Da geht es dann um Schadensersatz und ähnliches.
Der Titel spricht ja von "Gesetzesverstoss" - das ist dann in der Regel eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit, die damit gemeint ist. Beim Zivilrecht kannst du in der Regel nicht von Gesetzesverstoss reden. Wenn dir jemand beispielsweise ein Radio verkauft, das nach 1 Monat kaputt geht, dann hast du einen zivilrechtlichen Anspruch. Der Verkauf war aber ja kein Gesetzesverstoss.

Dennoch ist die Diskussion teilweise ähnlich: wenn beispielsweise jemand aus Versehen dein Fahrrad umwirft und die Lampe geht kaputt, dann ist das eine fahrlässige Sachbeschädigung. Das ist keine Straftat. Aber du hast einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz. Und zwar völlig unabhängig davon, ob du das beweisen kannst. Dein Anspruch ist gegeben. Ob du ihn durchsetzen kannst ist eine andere Frage. Nicht umsonst wissen die Leute, dass Recht haben und Recht bekommen zweierlei ist. Aber zu behaupten, weil es nicht nachgewiesen werden konnte und du kein Urteil bekommen hast, hättest du nie das Recht auf Schadensersatz gehabt, das ist offensichtlicher Unsinn. Den Spruch entsprechend umgedreht würde das bedeuten, dass nur derjenige Recht hat, der auch Recht bekommt.
Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:18)Ich schrieb ja bereits, daß ich einer Seite zuneige. Dies ist durchaus die deinige. Wenn ich z. B. geschickt wäre und z. B. jemandem das Portemonnaie aus seiner Tasche ziehen würde, dann bräche ich das Gesetz. Völlig unabhängig davon ob ich erwischt werde. Ja sogar davon, ob das Opfer überhaupt von der Tat erfährt. Es wäre möglich, es glaubt das Portemonnaie schlicht verloren zu haben. Wenn also unbestritten eine Straftat vorlag, ist im Moment der Straftat der Gesetzesbruch erfolgt.
So ist es, ganz genau das ist der Punkt, der hier aber in absurder Weise von Flat, Ebona und Co. bestritten wird.
Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:18)Problematischer sieht es dann aus, wenn streitig ist ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Das ist nämlich nicht immer leicht festzustellen. Da kann es selbst bei Wissen um alle Tatsachen unterschiedliche Anschauungen geben. Und da könnte man der Argumentation durchaus näher treten, erst das Gericht entscheidet, ob überhaupt ein Gesetzesverstoß vorlag. Nun kann man natürlich einwenden, die Tat fand aber statt als sie eben stattfand und war zu diesem Zeitpunkt eben gesetzeswidrig oder eben nicht. Man kann aber eben auch sagen vor einem Gerichtsurteil ist die Frage nicht zu beantworten.
Das ist aber doch nur die Frage der Beweisbarkeit. Um auf das Beispiel zurückzukommen, das Flat offenbar peinlich ist, das aber die Situation sehr deutlich macht: wenn eine Frau vergewaltigt worden ist, dann ist das eine Straftat. Selbst wenn der Täter mangels Beweisen freigesprochen wurde, ist die Straftat gegeben. Niemand würde zu einer Frau sagen: tut mir leid, aber solange niemand verurteilt wurde, liegt rechtlich auch keine Vergewaltigung vor. Höchstens kann man sagen: tut mir leid, wir können der Person X nicht nachweisen, dass sie diese Straftat an dir begangen hat. Aber doch nicht: es hat gar keine Straftat gegeben. Es gibt eben ein Auseinanderfallen der objektiven Realität, dass es Millionen von Straftaten im Jahr gibt, aber nur ein paar hunderttausend Verurteilungen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:18)

Nun kann man natürlich einwenden, die Tat fand aber statt als sie eben stattfand und war zu diesem Zeitpunkt eben gesetzeswidrig oder eben nicht. Man kann aber eben auch sagen vor einem Gerichtsurteil ist die Frage nicht zu beantworten.
Genau darum geht es.
Abgesehen davon, dass auch Gerichte Fehlentscheidungen fällen, ist ein Gerichtsurteil maßgebend.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Fazer hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:34)

Um auf das Beispiel zurückzukommen, das Flat offenbar peinlich ist, das aber die Situation sehr deutlich macht: wenn eine Frau vergewaltigt worden ist,
Ist es so nicht. Das Beispiel lautete anders. Bitte bei der Wahrheit bleiben.

Sonst hätte die Moderation ja wohl kaum die postings gestrichen.
Zuletzt geändert von Flat am Di 26. Jul 2016, 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:33)

Und deine?

Baumschule?
Hör mit deiner Keiferei auf, dann kann man eventuell diskutieren.
Du musst nicht von dir auf Dritte schliessen.
Atheist

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Vielleicht könnte man es ja mit Sprachlogik versuchen: Wer oder was wird denn im Rahmen der Strafverfolgung eigentlich ver-folgt? Wogegen wird denn da vorgegangen, wenn der eigentliche Gesetzesverstoß erst mit der Spruchreife oder der Urteilsverkündung entsteht? ;) Die Unschuldsvermutung ist ja nur eine Vermutung, also eine "vorläufige Fiktion".
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Atheist hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:38)

Vielleicht könnte man es ja mit Sprachlogik versuchen: Wer oder was wird denn im Rahmen der Strafverfolgung eigentlich ver-folgt? Wogegen wird denn da vorgegangen, wenn der eigentliche Gesetzesverstoß erst mit der Spruchreife oder der Urteilsverkündung entsteht? ;) Die Unschuldsvermutung ist ja nur eine Vermutung, also eine "vorläufige Fiktion".
Die Unschuldsvermutung betrifft doch nur eine konkret beschuldigte Person. Verfolgt werden Straftaten, die in der Regel auch objektiv darlegbar sind. Wenn bei mir eingebrochen wurde, und etwas gestohlen wurde, dann liegt ein schwerer Einbruch vor. Völlig unabhängig davon, ob die Täter ermittelt werden können.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Flat hat geschrieben:(26 Jul 2016, 11:37)

Ist es so nicht. Das Beispiel lautete anders. Bitte bei der Wahrheit bleiben.

Sonst hätte die Moderation ja wohl kaum die postings gestrichen.
Ich habe dir die Frage sowohl als personalisierte Frage gestellt, als auch als abstrakte. Das irrsinnige hier ist ja allerdings, dass die gestellten Beispiele hier von dir und anderen dann verändert werden. Wenn ich sage: "eine Frau wurde vergewaltigt", dann ist das ein vorgegebener Sachverhalt. Wenn du dann antwortest "aber was, wenn sie das erfunden hat", dann veränderst du den Sachverhalt. Verständlich wird das dann offenbar nur, wenn man die Frage personalisiert. Die Antwort wird dann offensichtlich. Und in dem Moment kneifst du, weil die Erkenntnis offenbar zu weh tut.
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