Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

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William
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Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von William »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 12:07)

Frau BK Merkel handelte sehr human und vorbildlich.
Und gegen das Gesetz.
PeterK
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 12:34)

Und gegen das Gesetz.
Gegen welches?
pikant
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 12:34)

Und gegen das Gesetz.
dann koennen Sie ja bestimmt ein Gerichtsurteil verlinken, das ihre Meinung bestaetigt :)
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epona
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 12:34)

Und gegen das Gesetz.
Gegen welches Gesetz genau?
PeterK
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 12:34)

Und gegen das Gesetz.
Ich frag noch mal nach: Gegen welches?
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Keoma
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

pikant hat geschrieben:(21 Jul 2016, 12:35)

dann koennen Sie ja bestimmt ein Gerichtsurteil verlinken, das ihre Meinung bestaetigt :)
Ich denke, Gesetze existieren ohne ein entsprechendes Gerichtsurteil trotzdem.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 13:42)

Ich denke, Gesetze existieren ohne ein entsprechendes Gerichtsurteil trotzdem.
ja,
und solange man nicht verurteilt wird, hat man dagegen nicht verstossen und ist unschuldig.
PeterK
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 13:42)

Ich denke, Gesetze existieren ohne ein entsprechendes Gerichtsurteil trotzdem.
Korrekt. Die (bisher unbeantwortete) Frage ist jedoch, gegen welche(s) Gesetz(e) denn nun verstoßen worden sein soll.
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Keoma
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

pikant hat geschrieben:(21 Jul 2016, 13:44)

ja,
und solange man nicht verurteilt wird, hat man dagegen nicht verstossen und ist unschuldig.
So ein Blödsinn.
Der Gescheitere gibt nach!
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

pikant hat geschrieben:(21 Jul 2016, 13:44)

ja,
und solange man nicht verurteilt wird, hat man dagegen nicht verstossen und ist unschuldig.
Das ist ja mal eine schräge Interpretation.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:06)

So ein Blödsinn.
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:12)
Der nächste Unsinn.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:14)

Der nächste Unsinn.
Zum dritten Mal die Frage: Gegen welches Gesetz soll verstoßen worden sein?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:15)

Zum dritten Mal die Frage: Gegen welches Gesetz soll verstoßen worden sein?
Das ist mir egal, ich habe das nicht geschrieben.
Aber die Rechtsauslegung, dass ich nur gegen ein Gesetz verstoßen habe, wenn ich verurteilt worden bin, ist hanebüchener Unsinn.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:06)

So ein Blödsinn.
Nun, zwische schuldig/unschuldig, gibt es noch tatverdächtig/dringend tatverdächtig, unter Verdacht stehend.

Somit liegt pikant nicht falsch.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:19)

Nun, zwische schuldig/unschuldig, gibt es noch tatverdächtig/dringend tatverdächtig, unter Verdacht stehend.

Somit liegt pikant nicht falsch.
Der nächste Jurist.
Es gibt einen Verstoß gegen ein Gesetz und keinen Verstoß gegen ein Gesetz.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:23)

Der nächste Jurist.
Es gibt einen Verstoß gegen ein Gesetz und keinen Verstoß gegen ein Gesetz.
Sorry, aber das stellen Gerichte fest.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:18)

Das ist mir egal, ich habe das nicht geschrieben.
Aber die Rechtsauslegung, dass ich nur gegen ein Gesetz verstoßen habe, wenn ich verurteilt worden bin, ist hanebüchener Unsinn.

jeder der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist als unschuldig anzusehen, bis er rechtskraeftig verurteilt wird.
ist das so schwer zu verstehen?
hier behauptet man Merkel habe Rechtsbruch begangen und das ist einfach falsch, durch nichts bewiesen und kann sogar Rufschaedigung sein, wenn man es genau nimmt.

gegen welches Gesetz soll denn Frau Merkel verstossen haben und warum klagt man dann nicht gegen die Bundeskanzlerin?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:23)

Der nächste Jurist.
Es gibt einen Verstoß gegen ein Gesetz und keinen Verstoß gegen ein Gesetz.
das koennen nur Richter feststellen und keine User mit ungenuegenden Rechtskenntnissen.
Behauptungen sind noch lange keine Fakten.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:23)

Der nächste Jurist.
Es gibt einen Verstoß gegen ein Gesetz und keinen Verstoß gegen ein Gesetz.
Es gibt die Anklage gegen ein Gesetz verstoßen zu haben bzw. eine entsprechende Anzeige.
Ob ein Verstoß vorliegt entscheiden Gerichte.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

Versuchen wir es mit einem Beispiel:

Dein AG beschuldigt dich des Diebstahls (Gesetzesverstoß)
Bist du jetzt schuldig?
Nein, er muß dir den Diebstahl nachweisen und ein Gericht dich aufgrund der Beweislage schuldig sprechen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:24)

Sorry, aber das stellen Gerichte fest.
So ist es.
pikant hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:26)
gegen welches Gesetz soll denn Frau Merkel verstossen haben
Ich bin weiterhin gespannt auf Antworten (von @William).
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:24)

Sorry, aber das stellen Gerichte fest.
Als ich bring jemanden um und solange ich gegen nicht verurteilt bin, habe ich gegen nichts verstoßen und bin somit unschuldig.

Dümmer geht's kaum mehr.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:32)

Versuchen wir es mit einem Beispiel:

Dein AG beschuldigt dich des Diebstahls (Gesetzesverstoß)
Bist du jetzt schuldig?
Wenn ich geklaut habe schon. Das weiß ich ja wohl. Auch ohne Gericht.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:33)

Als ich bring jemanden um und solange ich gegen nicht verurteilt bin, habe ich gegen nichts verstoßen und bin somit unschuldig.

Dümmer geht's kaum mehr.
Ggf. bist du tatverdächtig, evtl. dringend tatverdächtig, aber für schuldig können dich nur Gerichte erklären.

Mag dumm in deinen Augen sein, macht aber Sinn ;)
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:34)

Wenn ich geklaut habe schon. Das weiß ich ja wohl. Auch ohne Gericht.
:D dann gehst du freiwillig in den Knast, ganz OHNE Gerichtsurteil? :D
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:33)

Als ich bring jemanden um und solange ich gegen nicht verurteilt bin, habe ich gegen nichts verstoßen und bin somit unschuldig.

Dümmer geht's kaum mehr.
Vergiss es.
Die beiden Hobbyjuristen kennen keinen Unterschied zwischen Schuld und Gesetzesverstoß.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

ich kann mich nicht erinnern, dass Frau Merkel zugegeben hat, gegen ein Gesetz verstossen zu haben.
Wer hier behauptet Frau Merkel habe gegen ein Gesetz verstossen, der sollte doch mal das Gesetz nennen und den Verstoss.
kann doch nicht so schwer sein.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:33)

Als ich bring jemanden um und solange ich gegen nicht verurteilt bin, habe ich gegen nichts verstoßen und bin somit unschuldig.

Dümmer geht's kaum mehr.
Solange Du nicht verurteilt bist, giltst Du im "juristischen" Sinne als unschuldig. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:35)

Ggf. bist du tatverdächtig, evtl. dringend tatverdächtig, aber für schuldig können dich nur Gerichte erklären.

Mag dumm in deinen Augen sein, macht aber Sinn ;)
Ob ich schuldig bin oder nicht. Weiß einzig und allein ich. An dieser Tatsache ändert auch ein Richterspruch nichts.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:43)

Solange Du nicht verurteilt bist, giltst Du im juristischen Sinne als unschuldig. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Und habe ich trotzdem gegen ein Gesetz verstoßen, maitre?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:44)

Ob ich schuldig bin oder nicht. Weiß einzig und allein ich. An dieser Tatsache ändert auch ein Richterspruch nichts.
Das steht doch auf einem ganz anderen Blatt.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:36)

:D dann gehst du freiwillig in den Knast, ganz OHNE Gerichtsurteil? :D
Nö, aber ich trotzdem gegen ein Gesetz verstoßen, oder etwa nicht?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:33)

Als ich bring jemanden um und solange ich gegen nicht verurteilt bin, habe ich gegen nichts verstoßen und bin somit unschuldig.
das ist die Rechtslage - man ist erst schuldig, wenn man rechtskraeftig verurteilt wurde und nicht wenn man fuer sich persoenlich die Schuld eingesteht.
es gibt sogar Faelle in der Justiz, wo man ein Gestaendnis ablegt, sich zum Mord bekennt und als Unschuldiger aus dem Gerichtssaal geht, weil das Gericht zu einer anderen Ueberzeugung anhand von Beweisen und Indizien gekommen ist.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:46)

Nö, aber ich trotzdem gegen ein Gesetz verstoßen, oder etwa nicht?

Nochmal: Darüber entscheiden Gerichte.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

Das geballte juristische Wissen in Form der hiesigen Schwarmintelligenz ist sagenhaft.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von William »

PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:15)

Zum dritten Mal die Frage: Gegen welches Gesetz soll verstoßen worden sein?
Illegale Masseneinwanderung unter schamloser Berufung aus das Asylgesetz, wohl wissend dass Hunderttausende überhaupt nicht asylberechtigt sind.
Zudem hat sie vorsätzlich ihren Amtseid missachtet und gefährdet damit massiv die innere Sicherheit des Landes und der ganzen EU.

m.E.n gehört sie dafür vor ein internationales Schiedsgericht gestellt, da kein deutsches Gericht sie anklagen kann bzw. will.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:44)

Und habe ich trotzdem gegen ein Gesetz verstoßen, maitre?
Möglicherweise. "Schuldig" bist Du aber nur, wenn Dein Verstoß schuldhaft begangen wurde.
Zuletzt geändert von PeterK am Do 21. Jul 2016, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:47)

Das geballte juristische Wissen in Form der hiesigen Schwarmintelligenz ist sagenhaft.
Ach komm, musst dich nicht so sehr ärgern daneben zu liegen. :D
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:49)

Illegale Masseneinwanderung unter schamloser Berufung aus das Asylgesetz, wohl wissend dass Hunderttausende überhaupt nicht asylberechtigt sind.
Geht's konkret? Gegen welchen Paragraphen/welchen Artikel wurde verstoßen?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:49)

Illegale Masseneinwanderung unter schamloser Berufung aus das Asylgesetz, wohl wissend dass Hunderttausende überhaupt nicht asylberechtigt sind.
Zudem hat sie vorsätzlich ihren Amtseid missachtet und gefährdet damit massiv die innere Sicherheit des Landes und der ganzen EU.

m.E.n gehört sie dafür vor ein internationales Schiedsgericht gestellt, da kein deutsches Gericht sie anklagen kann bzw. will.
das ist Ihre persoenliche Meinung, die von keinem Richterspruch gedeckt ist.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:47)

Nochmal: Darüber entscheiden Gerichte.
Das heißt ich kann gegen jedes Gesetz verstoßen und darf mich dabei nur nicht erwischen lassen, denn wenn ich mich nicht erwischen lasse habe ich gegen kein Gesetz verstoßen.

Es wird immer absurder.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:50)

Ach komm, musst dich nicht so sehr ärgern daneben zu liegen. :D
Ich liege nicht daneben, sondern die Hausmeisterjuristerei.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:50)

Ach komm, musst dich nicht so sehr ärgern daneben zu liegen. :D
Versuchen wir es nochmal langsam. Wenn ich dir morgen abend eins über den Schädel ziehe und dich beraube, habe ich dann gegen ein Gesetz verstoßen oder nicht?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:52)

Das heißt ich kann gegen jedes Gesetz verstoßen und darf mich dabei nur nicht erwischen lassen, denn wenn ich mich nicht erwischen lasse habe ich gegen kein Gesetz verstoßen.

Es wird immer absurder.
Du darfst dich sogar erwischen lassen, musst nur darauf achten, dass man dir den Verstoß nicht nachweisen kann.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:55)

Du darfst dich sogar erwischen lassen, musst nur darauf achten, dass man dir den Verstoß nicht nachweisen kann.
Und wenn man es mir nicht nachweisen kann, habe ich gegen kein Gesetz verstoßen, alles klar.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:54)

Versuchen wir es nochmal langsam. Wenn ich dir morgen abend eins über den Schädel ziehe und dich beraube, habe ich dann gegen ein Gesetz verstoßen oder nicht?
Wenn man dir die Tat nicht nachweisen kann, erklärt dich niemand für schuldig.

Ein vorherige Ankündigung hier im Forum wäre natürlich recht doof.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:53)

Ich liege nicht daneben, sondern die Hausmeisterjuristerei.
Einsicht ist nicht dein Ding, gelle? :D
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:57)

Wenn man dir die Tat nicht nachweisen kann, erklärt dich niemand für schuldig.
Die Frage war, ob ich gegen ein Gesetz verstoßen hab und nicht ob mich das Gericht für schuldig oder unschuldig erklärt.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:57)

Einsicht ist nicht dein Ding, gelle? :D
Ok, ich sehe ein, dass ihr den Unterschied zwischen Schuld und Gesetzesverstoß nicht behirnen wollt.

Nächstes Mal werde ich dem Polizisten, der mir ein Strafmandat verpasst, mitteilen, dass ich nicht gewillt bin, es zu zahlen, den ohne Gerichtsurteil liegt kein Gesetzesverstoß vor.
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