Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

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PeterK
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Texas41 hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:33)

Nach Artikel 6 (illegal) und Artikel 7 (legal) sind die Mitgleidsstaaten für die Prüfung der Asylanträge zuständig, in denen der Asylbewerber zuerst einreist. Dementsprechend hätten alle Asylbewerber in Griechenland, Italien oder Ungarn bleiben müssen und dort einen Asylantrag stellen müssen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 16:12)

Wie meinen?
Er meint Verbrecher sind Verbrecher weil es Verbrecher sind.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 16:11)

Fällt der Baum im Wald auch um, wenn keiner hinsieht?
lol, willst du jetzt ernsthaft Zen Weisheiten auf die Deutsch Rechtssprechung anwenden?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:33)

lol, willst du jetzt ernsthaft Zen Weisheiten auf die Deutsch Rechtssprechung anwenden?
Liegt mir fern.
Aber ich fand das Beispiel gut.
Der Gescheitere gibt nach!
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:39)

Liegt mir fern.
Aber ich fand das Beispiel gut.
Ich glaube der Thread sollte in die Weinstube verschoben werden :-))))
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:48)

Ich glaube der Thread sollte in die Weinstube verschoben werden :-))))
Kann sein.
Das juristische Verständnis mancher Teilnehmer nimmt wirklich kabarettistische Züge an.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:54)

Kann sein.
Das juristische Verständnis mancher Teilnehmer nimmt wirklich kabarettistische Züge an.
Ja, aber hauptsächlich deines. :)
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von JFK »

İst der fall Klar, zb das entwenden vom Fremden Eigentum, liegt ein Gesetzesbruch vor, auch ohne verurteilung.

Für komplexere dinge wo gewisse Paragraphen sich gegenseitig aushebeln, quasi Gesetzeslücken, kann nicht vom einem bruch zu sprechen sein, da bedarf es erst die Prüfung evtl sogar von höchster Instanz.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:55)

Ja, aber hauptsächlich deines. :)
Dann erklärs mir einmal, maitre, wo ich falsch liege .
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:55)

Ja, aber hauptsächlich deines. :)
Wenn ich dir morgen eins über die Rübe hau und dich beraube. Habe ich dann gegen das Gesetz verstoßen oder nicht?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:59)

Wenn ich dir morgen eins über die Rübe hau und dich beraube. Habe ich dann gegen das Gesetz verstoßen oder nicht?
Nur, wenn ein Richter das sagt. :D
Es ist vermutlich sinnlos.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

JFK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:58)

İst der fall Klar, zb das entwenden vom Fremden Eigentum, liegt ein Gesetzesbruch vor, auch ohne verurteilung.
Da ist eigentlich gar nichts klar, erstmal müssen Beweise erbracht werden und anschließend muss ein Richter Urteilen ob eine Gesetzesbruch Vorliegt oder nicht. Wäre jetzt neu das die Polizei einfach mal auf Verdacht hin jemanden ein Paar Jährchen wegen Diebstahl wegsperrt.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:00)

Nur, wenn ein Richter das sagt. :D
Es ist vermutlich sinnlos.
So funktioniert auch die Denke der meisten Kriminellen. Solange man nicht erwischt wird, hat man auch nichts unrechtes getan.
Dachte Uli Hoeness sicher auch.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:59)

Wenn ich dir morgen eins über die Rübe hau und dich beraube. Habe ich dann gegen das Gesetz verstoßen oder nicht?
Klar wenn es Grundlos war, nur liegt diese Entscheidung ob es auch Tatsächlich so ist weder bei mir noch bei dir. Und solange kein Richter darüber geurteilt hat ist der Gesetzesverstoß eine reine Vermutung, wenn auch eine berechtigte.

P.S. Wenn der Richter meint das war Notwehr, ist es dann immer noch ein Gesetzesverstoß?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:59)

Dann erklärs mir einmal, maitre, wo ich falsch liege .
Dein Fehler liegt darin das du von A auf D schließt und dabei C und D nicht berücksichtigst.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:07)

Klar wenn es Grundlos war, nur liegt diese Entscheidung ob es auch Tatsächlich so ist weder bei mir noch bei dir. Und solange kein Richter darüber geurteilt hat ist der Gesetzesverstoß eine reine Vermutung, wenn auch eine berechtigte.

P.S. Wenn der Richter meint das war Notwehr, ist es dann immer noch ein Gesetzesverstoß?
Wieso ist es so schwer zu begreifen, dass ein Gesetzesverstoss objektiv feststellbar ist und überhaupt nichts mit einem Schuldspruch zu tun hat?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:07)

P.S. Wenn der Richter meint das war Notwehr, ist es dann immer noch ein Gesetzesverstoß?
wenn es keine war dann schon.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:11)

Wieso ist es so schwer zu begreifen, dass ein Gesetzesverstoss objektiv feststellbar ist und überhaupt nichts mit einem Schuldspruch zu tun hat?
Weil das Blödsinn ist!
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:12)

wenn es keine war dann schon.
Und wie passt das jetzt in eure Formel "Kopfnuß = Gesetzesverstoß" ?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:13)

Weil das Blödsinn ist!
Willst du provozieren oder hast du Jura in der Bild studiert?
Wieso ist das Blödsinn?
Eine Gesetzesübertretung ist eine Gesetzesübertretung, nämlich dann, wenn ich etwas mache, was contra lege ist.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:15)

Und wie passt das jetzt in eure Formel "Kopfnuß = Gesetzesverstoß" ?
Bestens, wo ist das Problen?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:16)

Willst du provozieren oder hast du Jura in der Bild studiert?
Wieso ist das Blödsinn?
Eine Gesetzesübertretung ist eine Gesetzesübertretung, nämlich dann, wenn ich etwas mache, was contra lege ist.
Ja eine Gesetzesübertretung ist eine Gesetzesübertretung, aber du brauchst doch erst den Schuldspruch um überhaupt festzustellen ob es eine Gesetzesübertretung ist. Deine objektive Einschätzung ist dabei vollkommen wumpe.
Zuletzt geändert von Ein Terraner am Do 21. Jul 2016, 22:24, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:17)

Bestens, wo ist das Problen?
Hab ich dir doch gerade erklärt, Notwehr ?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:16)


Eine Gesetzesübertretung ist eine Gesetzesübertretung, nämlich dann, wenn ich etwas mache, was contra lege ist.
eben, daran ändert auch nichts, wenn keiner das merkt oder das Gericht mich irrtümlicherweise oder mangels ausreichender Beweise freispricht.

Genau so wenig hat ein jemand, der z.B. auf Grund falscher Zeugenaussagen für etwas verurteilt wird, was er nicht getan hat plötzlich gegen ein Gesetz verstoßen.

Die Diskussion hier wird immer alberner.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:23)

Hab ich dir doch gerade erklärt, Notwehr ?
Hab ich dir doch gerade erklärt. Wenn's keine Notwehr war, mich der Richter aber trotzdem wegen Notwehr freispricht, hab ich dennoch gegen das Gesetz verstoßen. Womit hast du ein Problem?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:22)

Ja eine Gesetzesübertretung ist eine Gesetzesübertretung, aber du brauchst doch erst den Schuldspruch um überhaupt festzustellen ob es eine Gesetzesübertretung ist. Deine objektive Einschätzung ist dabei vollkommen wumpe.
So ein Schwachsinn.
Das hält man ja im Kopf nicht aus.
Wenn z.B. ein bestochen Richter meine Unschuld festgestellthat, habe ich gar kein Gesetz gebrochen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:25)

Hab ich dir doch gerade erklärt. Wenn's keine Notwehr war, mich der Richter aber trotzdem wegen Notwehr freispricht, hab ich dennoch gegen das Gesetz verstoßen. Womit hast du ein Problem?
Willst du mir jetzt ernsthaft erklären das man gegen ein Gesetz verstoßen hat obwohl ein Gerichtsverfahren zu dem gegenteiligen Ergebnis gekommen ist? :?:
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:27)

Wenn z.B. ein bestochen Richter meine Unschuld festgestellthat, habe ich gar kein Gesetz gebrochen.
Willkommen im Deutschen Rechtsstaat.

P.S. Noch was schockierendes, wenn eine Tat nicht ausdrücklich per Gesetz verboten ist, dann ist diese Tat auch kein Verbrechen.
Zuletzt geändert von Ein Terraner am Do 21. Jul 2016, 22:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:29)

Willst du mir jetzt ernsthaft erklären das man gegen ein Gesetz verstoßen hat obwohl ein Gerichtsverfahren zu dem gegenteiligen Ergebnis gekommen ist? :?:
Blitzmerker. Die umgekehrten Fälle gibt's ja auch.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:29)

Willkommen im Deutschen Rechtsstaat.
Was hat das jetzt damit zu tun, Weisheit endgültig am Ende?
Letzter Versuch - im Gesetz steht, ich darf etwas nicht machen, ich mache es trotzdem.
Habe ich gegen ein Gesetz verstoßen?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:31)

Blitzmerker. Die umgekehrten Fälle gibt's ja auch.
Genau, und nun nachmal. Wann hat man gegen ein Gesetz verstoßen? Wenn man etwas gemacht hat oder wenn ein Gericht meint das das was man getan hat gegen ein Gesetz verstößt?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:35)

Genau, und nun nachmal. Wann hat man gegen ein Gesetz verstoßen? Wenn man etwas gemacht hat oder wenn ein Gericht meint das das was man getan hat gegen ein Gesetz verstößt?
Wenn man was gemacht hat. Wenn ich heute Steuern hinterziehe verstoße ich gegen das Gesetz. Und zwar völlig unabhängig davon ob das irgendjemand merkt.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:34)

Was hat das jetzt damit zu tun, Weisheit endgültig am Ende?
So funktioniert unser Rechtsstaat nun mal, ob es dir gefällt oder nicht.
Letzter Versuch - im Gesetz steht, ich darf etwas nicht machen, ich mache es trotzdem.
Habe ich gegen ein Gesetz verstoßen?
Siehe hier: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 1#p3606811

Du hast gegen ein Gesetz verstoßen wenn ein Gerichtsprozess zu dem Urteil kommt, so funktioniert unser Rechtssystem. Das sind keine Göttliche Gebote, es sind Menschliche Regeln und wenn diese besagen würden das Mord kein Verbrechen wäre könnte man den lieben langen Tag Leute ermorden ohne ein Verbrechen zu begehen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:39)

Wenn man was gemacht hat. Wenn ich heute Steuern hinterziehe verstoße ich gegen das Gesetz. Und zwar völlig unabhängig davon ob das irgendjemand merkt.
So funktioniert aber unser Rechtsstaat nicht, zum Verbrecher wird man erst wenn man sich erwischen lässt.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Schnitter »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:27)

So ein Schwachsinn.
Das hält man ja im Kopf nicht aus.
Wenn z.B. ein bestochen Richter meine Unschuld festgestellthat, habe ich gar kein Gesetz gebrochen.
Abseits ist wenn der Schiedsrichter pfeift.

;)
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:43)

So funktioniert unser Rechtsstaat nun mal, ob es dir gefällt oder nicht.



Siehe hier: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 1#p3606811

Du hast gegen ein Gesetz verstoßen wenn ein Gerichtsprozess zu dem Urteil kommt, so funktioniert unser Rechtssystem. Das sind keine Göttliche Gebote, es sind Menschliche Regeln und wenn diese besagen würden das Mord kein Verbrechen wäre könnte man den lieben langen Tag Leute ermorden ohne ein Verbrechen zu begehen.
Es will nicht gelingen, Herr wirf Hirn.....
Das hat doch nichts mit dem Rechtssystem zu tun, auch ohne Richterspruch kannst du gegen ein Gesetz verstoßen haben.
Spielen wir jetzt Schisser?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

Schnitter hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:47)

Abseits ist wenn der Schiedsrichter pfeift.

;)
Schön auf den Punkt. :thumbup:
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

Schnitter hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:47)

Abseits ist wenn der Schiedsrichter pfeift.

;)
Nächster Blödsinn.
Abseits wird anerkannt, wenn gepfiffen wird.
Wenn nicht gepfiffen wird, wars trotzdem Abseits.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:49)

auch ohne Richterspruch kannst du gegen ein Gesetz verstoßen haben.
Und wie soll das gehen ?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:51)

Und wie soll das gehen ?
Indem ich etwas mache, was das Gesetz mir verbietet, doch nicht so schwer.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:45)

So funktioniert aber unser Rechtsstaat nicht, zum Verbrecher wird man erst wenn man sich erwischen lässt.
Soso, ein Verbrechen wird also dadurch legitimiert, dass ich mich nicht erwischen lass.

Wenn ich also um 12 Uhr nachts mit 100 durch die 30er-Zone brettere ist das kein Gesetzesverstoß, wenn's keiner mitkriegt.
Es wird immer absurder.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Schnitter »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:50)

Nächster Blödsinn.
Abseits wird anerkannt, wenn gepfiffen wird.
Wenn nicht gepfiffen wird, wars trotzdem Abseits.
Wenn du es beweisen kannst ja, sonst nein.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:50)

Wenn nicht gepfiffen wird, wars trotzdem Abseits.
Mal Physikalisch, wie kann es Abseits gewesen sein wenn ohne Pfiff die Auswirkungen ausbleiben? Ursache ohne Auswirkung ?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:53)

Soso, ein Verbrechen wird also dadurch legitimiert, dass ich mich nicht erwischen lass.

Wenn ich also um 12 Uhr nachts mit 100 durch die 30er-Zone brettere ist das kein Gesetzesverstoß, wenn's keiner mitkriegt.
Es wird immer absurder.
Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass da ein paar Besoffene am Laptop sitzen und sich königlich amüsieren, so dämlich kann niemand sein.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:56)

Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass da ein paar Besoffene am Laptop sitzen und sich königlich amüsieren, so dämlich kann niemand sein.
anders kann's kaum sein.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:53)

Soso, ein Verbrechen wird also dadurch legitimiert, dass ich mich nicht erwischen lass.

Wenn ich also um 12 Uhr nachts mit 100 durch die 30er-Zone brettere ist das kein Gesetzesverstoß, wenn's keiner mitkriegt.
Es wird immer absurder.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von JJazzGold »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:53)

Soso, ein Verbrechen wird also dadurch legitimiert, dass ich mich nicht erwischen lass.

Wenn ich also um 12 Uhr nachts mit 100 durch die 30er-Zone brettere ist das kein Gesetzesverstoß, wenn's keiner mitkriegt.
Es wird immer absurder.
Erinnert mich irgendwie an Schrödingers Katze.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
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Ein Terraner
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 22:56)

so dämlich kann niemand sein.
Ich komm mir vor als würde ich ein paar Hamstern Quantenmechank erklären. Sorry, aber wenn du jetzt persönlich wirst hab mich mal gerne.
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Keoma
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 23:00)

Ich komm mir vor als würde ich ein paar Hamstern Quantenmechank erklären. Sorry, aber wenn du jetzt persönlich wirst hab mich mal gerne.
Nun, du kannst offensichtlich nicht einmal erklären, wieso etwas, was gegen ein Gesetz verstößt, keinen Gesetzesverstoß darstellt.
Nochmal - wenn im Gesetz steht, ich darf das nicht machen und mache es trotzdem, ist das kein Gesetzesverstoß?
Einfach ja oder nein ankreuzen.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 23:08)

Nun, du kannst offensichtlich nicht einmal erklären, wieso etwas, was gegen ein Gesetz verstößt, keinen Gesetzesverstoß darstellt.
Nochmal - wenn im Gesetz steht, ich darf das nicht machen und mache es trotzdem, ist das kein Gesetzesverstoß?
Einfach ja oder nein ankreuzen.
Wie oft denn noch? Ja es ist ein Gesetzesverstoß, sobald das offiziell festgestellt wurde und nicht nur weil du meinst das es ein Gesetzesverstoß ist.
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