das ist Ihre persoenliche Meinung, die von keinem Richterspruch gedeckt ist.William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:49)
Illegale Masseneinwanderung unter schamloser Berufung aus das Asylgesetz, wohl wissend dass Hunderttausende überhaupt nicht asylberechtigt sind.
Zudem hat sie vorsätzlich ihren Amtseid missachtet und gefährdet damit massiv die innere Sicherheit des Landes und der ganzen EU.
m.E.n gehört sie dafür vor ein internationales Schiedsgericht gestellt, da kein deutsches Gericht sie anklagen kann bzw. will.
Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Das heißt ich kann gegen jedes Gesetz verstoßen und darf mich dabei nur nicht erwischen lassen, denn wenn ich mich nicht erwischen lasse habe ich gegen kein Gesetz verstoßen.
Es wird immer absurder.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ich liege nicht daneben, sondern die Hausmeisterjuristerei.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:50)
Ach komm, musst dich nicht so sehr ärgern daneben zu liegen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Versuchen wir es nochmal langsam. Wenn ich dir morgen abend eins über den Schädel ziehe und dich beraube, habe ich dann gegen ein Gesetz verstoßen oder nicht?epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:50)
Ach komm, musst dich nicht so sehr ärgern daneben zu liegen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Du darfst dich sogar erwischen lassen, musst nur darauf achten, dass man dir den Verstoß nicht nachweisen kann.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:52)
Das heißt ich kann gegen jedes Gesetz verstoßen und darf mich dabei nur nicht erwischen lassen, denn wenn ich mich nicht erwischen lasse habe ich gegen kein Gesetz verstoßen.
Es wird immer absurder.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Und wenn man es mir nicht nachweisen kann, habe ich gegen kein Gesetz verstoßen, alles klar.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:55)
Du darfst dich sogar erwischen lassen, musst nur darauf achten, dass man dir den Verstoß nicht nachweisen kann.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Wenn man dir die Tat nicht nachweisen kann, erklärt dich niemand für schuldig.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:54)
Versuchen wir es nochmal langsam. Wenn ich dir morgen abend eins über den Schädel ziehe und dich beraube, habe ich dann gegen ein Gesetz verstoßen oder nicht?
Ein vorherige Ankündigung hier im Forum wäre natürlich recht doof.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Einsicht ist nicht dein Ding, gelle?Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:53)
Ich liege nicht daneben, sondern die Hausmeisterjuristerei.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Die Frage war, ob ich gegen ein Gesetz verstoßen hab und nicht ob mich das Gericht für schuldig oder unschuldig erklärt.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:57)
Wenn man dir die Tat nicht nachweisen kann, erklärt dich niemand für schuldig.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ok, ich sehe ein, dass ihr den Unterschied zwischen Schuld und Gesetzesverstoß nicht behirnen wollt.
Nächstes Mal werde ich dem Polizisten, der mir ein Strafmandat verpasst, mitteilen, dass ich nicht gewillt bin, es zu zahlen, den ohne Gerichtsurteil liegt kein Gesetzesverstoß vor.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Du liegst wieder daneben.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:59)
Die Frage war, ob ich gegen ein Gesetz verstoßen hab und nicht ob mich das Gericht für schuldig oder unschuldig erklärt.
Um unschuldig erklärt zu werden, muss eine Anklage (Tatverdacht) bestehen.
Hat dich niemand gesehen oder führt keinerlei sonstig Spur zu dir, kommt es zu keiner Anklage.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
und meine Frage war, ob ich gegen ein Gesetz verstoßen hab. Anwort?epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:02)
Du liegst wieder daneben.
Um unschuldig erklärt zu werden, muss eine Anklage (Tatverdacht) bestehen.
Hat dich niemand gesehen oder führt keinerlei sonstig Spur zu dir, kommt es zu keiner Anklage.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Gegen welches Gesetz willst du denn verstoßen haben?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:03)
und meine Frage war, ob ich gegen ein Gesetz verstoßen hab. Anwort?
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
BTT: Ich warte immer noch auf eine konkrete Angabe dazu, gegen welches Gesetz Frau Merkel verstoßen haben soll. Butter bei die Fische, @William. Dann kann man das diskutieren.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Sagt dir der Begriff "Ordnungswidrigkeit" etwas und kennst du den Unterschied zum Strafrecht?Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:01)
Ok, ich sehe ein, dass ihr den Unterschied zwischen Schuld und Gesetzesverstoß nicht behirnen wollt.
Nächstes Mal werde ich dem Polizisten, der mir ein Strafmandat verpasst, mitteilen, dass ich nicht gewillt bin, es zu zahlen, den ohne Gerichtsurteil liegt kein Gesetzesverstoß vor.
Ich fürchte, NEIN.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Auch gegen Ordnungswidrigkeitsbescheide kann man Rechtsmittel einlegen und dann muß man erst zahlen falls das Gericht diesen für richtig befindetepona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:08)
Sagt dir der Begriff "Ordnungswidrigkeit" etwas und kennst du den Unterschied zum Strafrecht?
Ich fürchte, NEIN.
Aber da es ja um Frau Merkel ging: sie hat gegen das Dubliner Abkommen verstoßen und beschwerte sich gleichzeitig, daß z.B. Ungarn es umsetzen wollte. Ist schon ne Riesensauerei wenn sich EU-Mitgliedsstaaten an getroffene Vereinbarungen halten wollen^^
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Alles außer Strafrecht basiert also nicht auf einem Gesetz?epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:08)
Sagt dir der Begriff "Ordnungswidrigkeit" etwas und kennst du den Unterschied zum Strafrecht?
Ich fürchte, NEIN.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Das ist nahe dem Aufruf zum Begehen einer Straftat!epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:55)
Du darfst dich sogar erwischen lassen, musst nur darauf achten, dass man dir den Verstoß nicht nachweisen kann.
Im Prinzip wärst du in einem anderen Land mit weniger Meinungsfreiheit wie D mit dieser und der Aussage davor ein Fall für den Staatsanwalt.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Nein. Das hat sie nicht getan. Auch hier die Bitte, den konkreten Verstoß zu benennen. Ist Artikel 3 gemeint?Texas41 hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:16)
sie hat gegen das Dubliner Abkommen verstoßen
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
auch eine Ordnungswidrigkeit ist ein Gesetzesverstoß.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:08)
Sagt dir der Begriff "Ordnungswidrigkeit" etwas und kennst du den Unterschied zum Strafrecht?
Ich fürchte, NEIN.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Nach Artikel 6 (illegal) und Artikel 7 (legal) sind die Mitgleidsstaaten für die Prüfung der Asylanträge zuständig, in denen der Asylbewerber zuerst einreist. Dementsprechend hätten alle Asylbewerber in Griechenland, Italien oder Ungarn bleiben müssen und dort einen Asylantrag stellen müssen.PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:19)
Nein. Das hat sie nicht getan. Auch hier die Bitte, den konkreten Verstoß zu benennen. Ist Artikel 3 gemeint?
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Jep. Man sollte aber - wenn man Verstöße gegen Gesetze vorwirft - wenigstens angeben können, um welche Gesetze es sich denn nun handeln solle. Vielleicht kannst Du aushelfen?jack000 hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:20)
Man kann ewig diskutieren wie die Sache juristisch aussieht.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:17)
Das ist nahe dem Aufruf zum Begehen einer Straftat!
Im Prinzip wärst du in einem anderen Land mit weniger Meinungsfreiheit wie D mit dieser und der Aussage davor ein Fall für den Staatsanwalt.
Aber sonst geht es dir noch gut?
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Auch du kennst den Unterschied nicht?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:21)
auch eine Ordnungswidrigkeit ist ein Gesetzesverstoß.
Ein Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit erfolgt OHNE Gerichtsverhandlung. Natürlich hast das Recht Einspruch einzulegen.
Soweit klar?
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
1) na wenigsten kennt einer den Unterschied. *erleichtert*Texas41 hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:16)
Auch gegen Ordnungswidrigkeitsbescheide kann man Rechtsmittel einlegen und dann muß man erst zahlen falls das Gericht diesen für richtig befindet
Aber da es ja um Frau Merkel ging: sie hat gegen das Dubliner Abkommen verstoßen und beschwerte sich gleichzeitig, daß z.B. Ungarn es umsetzen wollte. Ist schon ne Riesensauerei wenn sich EU-Mitgliedsstaaten an getroffene Vereinbarungen halten wollen^^
2) Nein! Frau Merkel hat von dem Recht auf Selbsteinsetzung Gebrauch gemacht.
Völlig legal.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Es ist trotzdem eine Gesetzesübertretung.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 16:08)
Auch du kennst den Unterschied nicht?
Ein Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit erfolgt OHNE Gerichtsverhandlung. Natürlich hast das Recht Einspruch einzulegen.
Soweit klar?
Ist das so schwer zu verstehen?
Fällt der Baum im Wald auch um, wenn keiner hinsieht?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Wie meinen?
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
@William, was ist denn nun mit dem Gesetz, gegen das angeblich verstoßen wurde? Bisher las ich nur unbelegte, vage Vorwürfe:
William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:49)
Illegale Masseneinwanderung unter schamloser Berufung aus das Asylgesetz, wohl wissend dass Hunderttausende überhaupt nicht asylberechtigt sind.
Darf ich noch auf etwas Konkretes hoffen?Texas41 hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:16)
sie hat gegen das Dubliner Abkommen verstoßen
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Trotzdem setzt eine Ordnungswidrigkeit einen Verstoß gegen ein Gesetz voraus.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 16:08)
Auch du kennst den Unterschied nicht?
Ein Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit erfolgt OHNE Gerichtsverhandlung. Natürlich hast das Recht Einspruch einzulegen.
Soweit klar?
Aber gut, dass du es eingesehen hast, dass es keiner Verurteilung bedarf um gegen ein Gesetz zu verstoßen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Merkel und ihre Schergen gaben Dienstanweisung gegen § 14 AufenthG zu verstoßen.PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 16:54)
@William, was ist denn nun mit dem Gesetz gegen das angeblich verstoßen wurde? Bisher las ich nur unbelegte, vage Vorwürfe:
Darf ich noch auf etwas Konkretes hoffen?
Wie auch immer es ein Anwalt formulieren will und mit welcher Ausrede die Richter dagegen entscheiden um Merkel damit zu entlasten:
Es handelt sich hier um klassische Einwanderung - absichtlich herbeigeleitet - unter Rechtfertigung/Zuhilfenahme des Asylgesetzes.
Merkel hat bewusst das Volk getäuscht. Perfider kann man nicht agieren/regieren.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Gern. Vielen Dank.Milady de Winter hat geschrieben:(21 Jul 2016, 17:05)
Sonst lagere ich die Diskussion darum in einen separaten Strang aus.
Falsch:William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 17:03)
Merkel und ihre Schergen gaben Dienstanweisung gegen § 14 AufenthG zu verstoßen.
(OLG Bamberg)Eine Strafbarkeit wegen unerlaubter Einreise ohne Aufenthaltstitel oder ohne Pass sowie wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel oder ohne Pass scheidet aus, wenn der Ausländer bei seiner Einreise um Asyl nachsucht, weil er hierdurch - zur Durchführung des Asylverfahrens - eine Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG erlangt und damit gleichzeitig gemäß § 64 Abs. 1 AsylVfG von der Passpflicht des § 3 Abs. 1 AufenthG befreit ist.
Es bleibt also nur der (untaugliche) Versuch, sich auf Art. 16a GG zu beziehen. Aber auch der liefert keine Grundlage für die Behauptung eines Gesetzesverstoßes.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Du verstehst leider noch immer nicht.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 17:01)
Trotzdem setzt eine Ordnungswidrigkeit einen Verstoß gegen ein Gesetz voraus.
Aber gut, dass du es eingesehen hast, dass es keiner Verurteilung bedarf um gegen ein Gesetz zu verstoßen.
Auch einem Bußgeld zb. Falschparken kannst du widersprechen, daher liegt dem Bescheid ein Anhörungsbogen bei.
Tust du das, wird dein Widerspruch geprüft (Verwaltungs -nicht Strafbehörde). Bleibt die Behörde bei ihrer Entscheidung, kannst du eine erneute Prüfung beantragen.
Dein Fall wird dann über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird.
Stell dir vor du bekommst RECHT, dann kannst du natürlich trotzdem mit dem Füßchen trampeln und schreien "Ich habe aber gegen ein Gesetz verstoßen"
Jetzt frag mich bitte nicht was dann passiert.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Also, langsam für die Landbevölkerung :
Der Baum fällt um , auch wenn es keiner sieht, oder?
Ein Gesetzesverstoss liegt auch vor, wenn man es nicht beweisen kann.
Das hat mit einem Schuldbeweis nichts zu tun.
Endlich kapiert?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Gehört das nicht zu den Menschenrechten?
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Unsinn verbreiten?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ist das hier Unsinn?
http://www.menschenrechtskonvention.eu/ ... tung-9323/Unschuldsvermutung
Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthält die Gewährleistung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung: Jedermann hat solange als unschuldig zu gelten, bis in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig seine Schuld festgestellt wurde.
Diese Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und wird heute von den meisten Ländern der Welt zumindest dem Anspruch nach anerkannt. Sie findet sich bereits in Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention setzt dies in ihrem Artikel 6 völkerrechtlich verbindlich um.
Im deutschen Recht ist die Unschuldsvermutung im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, sie ergibt sich allerdings aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG).
Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss. Sie endet nicht bereits mit einer Verurteilung eines Angeklagten, sondern erst mit der Rechtskraft dieser Verurteilung.
Das ist Kapitalismus:
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Der nächste.
Was hat die Unschuldsvermutung mit der Tatsache der Gesetzesübertretung zu tun?
Eine Gesetzesübertretung liegt auch dann vor, wenn es keiner gesehen hat.
Was ist da so schwer zu verstehen?
Was hat die Unschuldsvermutung mit der Tatsache der Gesetzesübertretung zu tun?
Eine Gesetzesübertretung liegt auch dann vor, wenn es keiner gesehen hat.
Was ist da so schwer zu verstehen?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Bitte sehr. Dein Unsinn bezog sich auf dieses was ich gepostet habe.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 20:43)
Der nächste.
Was hat die Unschuldsvermutung mit der Tatsache der Gesetzesübertretung zu tun?
Eine Gesetzesübertretung liegt auch dann vor, wenn es keiner gesehen hat.
Was ist da so schwer zu verstehen?
Das ist Kapitalismus:
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Muss ich das jetzt verstehen?Adam Smith hat geschrieben:(21 Jul 2016, 20:45)
Bitte sehr. Dein Unsinn bezog sich auf dieses was ich gepostet habe.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Nein, da wir hier ja alle aus Lust und Laune schreiben. Aus dem Grund gibt es hier keine Verpflichtung.
Das ist Kapitalismus:
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Hast Du Artikel 17 gelesen?Texas41 hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:33)
Nach Artikel 6 (illegal) und Artikel 7 (legal) sind die Mitgleidsstaaten für die Prüfung der Asylanträge zuständig, in denen der Asylbewerber zuerst einreist. Dementsprechend hätten alle Asylbewerber in Griechenland, Italien oder Ungarn bleiben müssen und dort einen Asylantrag stellen müssen.
- Ein Terraner
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Er meint Verbrecher sind Verbrecher weil es Verbrecher sind.
- Ein Terraner
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
lol, willst du jetzt ernsthaft Zen Weisheiten auf die Deutsch Rechtssprechung anwenden?
- Keoma
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Liegt mir fern.Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:33)
lol, willst du jetzt ernsthaft Zen Weisheiten auf die Deutsch Rechtssprechung anwenden?
Aber ich fand das Beispiel gut.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ich glaube der Thread sollte in die Weinstube verschoben werden :-))))
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- Keoma
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Kann sein.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:48)
Ich glaube der Thread sollte in die Weinstube verschoben werden :-))))
Das juristische Verständnis mancher Teilnehmer nimmt wirklich kabarettistische Züge an.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ja, aber hauptsächlich deines.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:54)
Kann sein.
Das juristische Verständnis mancher Teilnehmer nimmt wirklich kabarettistische Züge an.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
İst der fall Klar, zb das entwenden vom Fremden Eigentum, liegt ein Gesetzesbruch vor, auch ohne verurteilung.
Für komplexere dinge wo gewisse Paragraphen sich gegenseitig aushebeln, quasi Gesetzeslücken, kann nicht vom einem bruch zu sprechen sein, da bedarf es erst die Prüfung evtl sogar von höchster Instanz.
Für komplexere dinge wo gewisse Paragraphen sich gegenseitig aushebeln, quasi Gesetzeslücken, kann nicht vom einem bruch zu sprechen sein, da bedarf es erst die Prüfung evtl sogar von höchster Instanz.
- Keoma
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Dann erklärs mir einmal, maitre, wo ich falsch liege .
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Wenn ich dir morgen eins über die Rübe hau und dich beraube. Habe ich dann gegen das Gesetz verstoßen oder nicht?
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