Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Moderator: Moderatoren Forum 2

pikant
Beiträge: 54531
Registriert: Mi 10. Feb 2010, 13:07

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:49)

Illegale Masseneinwanderung unter schamloser Berufung aus das Asylgesetz, wohl wissend dass Hunderttausende überhaupt nicht asylberechtigt sind.
Zudem hat sie vorsätzlich ihren Amtseid missachtet und gefährdet damit massiv die innere Sicherheit des Landes und der ganzen EU.

m.E.n gehört sie dafür vor ein internationales Schiedsgericht gestellt, da kein deutsches Gericht sie anklagen kann bzw. will.
das ist Ihre persoenliche Meinung, die von keinem Richterspruch gedeckt ist.
Benutzeravatar
3x schwarzer Kater
Beiträge: 25726
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 16:25
user title: Do legst di nieda
Wohnort: Schwaben

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:47)

Nochmal: Darüber entscheiden Gerichte.
Das heißt ich kann gegen jedes Gesetz verstoßen und darf mich dabei nur nicht erwischen lassen, denn wenn ich mich nicht erwischen lasse habe ich gegen kein Gesetz verstoßen.

Es wird immer absurder.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mi 25. Jun 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:50)

Ach komm, musst dich nicht so sehr ärgern daneben zu liegen. :D
Ich liege nicht daneben, sondern die Hausmeisterjuristerei.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
Benutzeravatar
3x schwarzer Kater
Beiträge: 25726
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 16:25
user title: Do legst di nieda
Wohnort: Schwaben

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:50)

Ach komm, musst dich nicht so sehr ärgern daneben zu liegen. :D
Versuchen wir es nochmal langsam. Wenn ich dir morgen abend eins über den Schädel ziehe und dich beraube, habe ich dann gegen ein Gesetz verstoßen oder nicht?
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mi 14. Dez 2011, 13:51

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:52)

Das heißt ich kann gegen jedes Gesetz verstoßen und darf mich dabei nur nicht erwischen lassen, denn wenn ich mich nicht erwischen lasse habe ich gegen kein Gesetz verstoßen.

Es wird immer absurder.
Du darfst dich sogar erwischen lassen, musst nur darauf achten, dass man dir den Verstoß nicht nachweisen kann.
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mi 25. Jun 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:55)

Du darfst dich sogar erwischen lassen, musst nur darauf achten, dass man dir den Verstoß nicht nachweisen kann.
Und wenn man es mir nicht nachweisen kann, habe ich gegen kein Gesetz verstoßen, alles klar.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mi 14. Dez 2011, 13:51

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:54)

Versuchen wir es nochmal langsam. Wenn ich dir morgen abend eins über den Schädel ziehe und dich beraube, habe ich dann gegen ein Gesetz verstoßen oder nicht?
Wenn man dir die Tat nicht nachweisen kann, erklärt dich niemand für schuldig.

Ein vorherige Ankündigung hier im Forum wäre natürlich recht doof.
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mi 14. Dez 2011, 13:51

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:53)

Ich liege nicht daneben, sondern die Hausmeisterjuristerei.
Einsicht ist nicht dein Ding, gelle? :D
Benutzeravatar
3x schwarzer Kater
Beiträge: 25726
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 16:25
user title: Do legst di nieda
Wohnort: Schwaben

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:57)

Wenn man dir die Tat nicht nachweisen kann, erklärt dich niemand für schuldig.
Die Frage war, ob ich gegen ein Gesetz verstoßen hab und nicht ob mich das Gericht für schuldig oder unschuldig erklärt.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mi 25. Jun 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:57)

Einsicht ist nicht dein Ding, gelle? :D
Ok, ich sehe ein, dass ihr den Unterschied zwischen Schuld und Gesetzesverstoß nicht behirnen wollt.

Nächstes Mal werde ich dem Polizisten, der mir ein Strafmandat verpasst, mitteilen, dass ich nicht gewillt bin, es zu zahlen, den ohne Gerichtsurteil liegt kein Gesetzesverstoß vor.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mi 14. Dez 2011, 13:51

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:59)

Die Frage war, ob ich gegen ein Gesetz verstoßen hab und nicht ob mich das Gericht für schuldig oder unschuldig erklärt.
Du liegst wieder daneben.

Um unschuldig erklärt zu werden, muss eine Anklage (Tatverdacht) bestehen.
Hat dich niemand gesehen oder führt keinerlei sonstig Spur zu dir, kommt es zu keiner Anklage.
Benutzeravatar
3x schwarzer Kater
Beiträge: 25726
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 16:25
user title: Do legst di nieda
Wohnort: Schwaben

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:02)

Du liegst wieder daneben.

Um unschuldig erklärt zu werden, muss eine Anklage (Tatverdacht) bestehen.
Hat dich niemand gesehen oder führt keinerlei sonstig Spur zu dir, kommt es zu keiner Anklage.
und meine Frage war, ob ich gegen ein Gesetz verstoßen hab. Anwort?
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
HugoBettauer

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von HugoBettauer »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:03)

und meine Frage war, ob ich gegen ein Gesetz verstoßen hab. Anwort?
Gegen welches Gesetz willst du denn verstoßen haben?
PeterK
Beiträge: 13966
Registriert: Di 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

BTT: Ich warte immer noch auf eine konkrete Angabe dazu, gegen welches Gesetz Frau Merkel verstoßen haben soll. Butter bei die Fische, @William. Dann kann man das diskutieren.
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mi 14. Dez 2011, 13:51

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:01)

Ok, ich sehe ein, dass ihr den Unterschied zwischen Schuld und Gesetzesverstoß nicht behirnen wollt.

Nächstes Mal werde ich dem Polizisten, der mir ein Strafmandat verpasst, mitteilen, dass ich nicht gewillt bin, es zu zahlen, den ohne Gerichtsurteil liegt kein Gesetzesverstoß vor.
Sagt dir der Begriff "Ordnungswidrigkeit" etwas und kennst du den Unterschied zum Strafrecht?
Ich fürchte, NEIN.
Texas41
Beiträge: 539
Registriert: Mi 26. Aug 2015, 10:58

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Texas41 »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:08)

Sagt dir der Begriff "Ordnungswidrigkeit" etwas und kennst du den Unterschied zum Strafrecht?
Ich fürchte, NEIN.
Auch gegen Ordnungswidrigkeitsbescheide kann man Rechtsmittel einlegen und dann muß man erst zahlen falls das Gericht diesen für richtig befindet ;)

Aber da es ja um Frau Merkel ging: sie hat gegen das Dubliner Abkommen verstoßen und beschwerte sich gleichzeitig, daß z.B. Ungarn es umsetzen wollte. Ist schon ne Riesensauerei wenn sich EU-Mitgliedsstaaten an getroffene Vereinbarungen halten wollen^^
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mi 25. Jun 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:08)

Sagt dir der Begriff "Ordnungswidrigkeit" etwas und kennst du den Unterschied zum Strafrecht?
Ich fürchte, NEIN.
Alles außer Strafrecht basiert also nicht auf einem Gesetz?
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
William
Beiträge: 4382
Registriert: Di 19. Jan 2016, 17:36

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von William »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:55)

Du darfst dich sogar erwischen lassen, musst nur darauf achten, dass man dir den Verstoß nicht nachweisen kann.
Das ist nahe dem Aufruf zum Begehen einer Straftat!
Im Prinzip wärst du in einem anderen Land mit weniger Meinungsfreiheit wie D mit dieser und der Aussage davor ein Fall für den Staatsanwalt.
PeterK
Beiträge: 13966
Registriert: Di 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Texas41 hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:16)
sie hat gegen das Dubliner Abkommen verstoßen
Nein. Das hat sie nicht getan. Auch hier die Bitte, den konkreten Verstoß zu benennen. Ist Artikel 3 gemeint?
Benutzeravatar
3x schwarzer Kater
Beiträge: 25726
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 16:25
user title: Do legst di nieda
Wohnort: Schwaben

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:08)

Sagt dir der Begriff "Ordnungswidrigkeit" etwas und kennst du den Unterschied zum Strafrecht?
Ich fürchte, NEIN.
auch eine Ordnungswidrigkeit ist ein Gesetzesverstoß.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Texas41
Beiträge: 539
Registriert: Mi 26. Aug 2015, 10:58

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Texas41 »

PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:19)

Nein. Das hat sie nicht getan. Auch hier die Bitte, den konkreten Verstoß zu benennen. Ist Artikel 3 gemeint?
Nach Artikel 6 (illegal) und Artikel 7 (legal) sind die Mitgleidsstaaten für die Prüfung der Asylanträge zuständig, in denen der Asylbewerber zuerst einreist. Dementsprechend hätten alle Asylbewerber in Griechenland, Italien oder Ungarn bleiben müssen und dort einen Asylantrag stellen müssen.
PeterK
Beiträge: 13966
Registriert: Di 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

jack000 hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:20)

Man kann ewig diskutieren wie die Sache juristisch aussieht.
Jep. Man sollte aber - wenn man Verstöße gegen Gesetze vorwirft - wenigstens angeben können, um welche Gesetze es sich denn nun handeln solle. Vielleicht kannst Du aushelfen?
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mi 14. Dez 2011, 13:51

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:17)

Das ist nahe dem Aufruf zum Begehen einer Straftat!
Im Prinzip wärst du in einem anderen Land mit weniger Meinungsfreiheit wie D mit dieser und der Aussage davor ein Fall für den Staatsanwalt.

Aber sonst geht es dir noch gut? :dead:
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mi 14. Dez 2011, 13:51

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:21)

auch eine Ordnungswidrigkeit ist ein Gesetzesverstoß.
Auch du kennst den Unterschied nicht?

Ein Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit erfolgt OHNE Gerichtsverhandlung. Natürlich hast das Recht Einspruch einzulegen.
Soweit klar?
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mi 14. Dez 2011, 13:51

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

Texas41 hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:16)

Auch gegen Ordnungswidrigkeitsbescheide kann man Rechtsmittel einlegen und dann muß man erst zahlen falls das Gericht diesen für richtig befindet ;)

Aber da es ja um Frau Merkel ging: sie hat gegen das Dubliner Abkommen verstoßen und beschwerte sich gleichzeitig, daß z.B. Ungarn es umsetzen wollte. Ist schon ne Riesensauerei wenn sich EU-Mitgliedsstaaten an getroffene Vereinbarungen halten wollen^^
1) na wenigsten kennt einer den Unterschied. *erleichtert* :)
2) Nein! Frau Merkel hat von dem Recht auf Selbsteinsetzung Gebrauch gemacht.
Völlig legal.
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mi 25. Jun 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 16:08)

Auch du kennst den Unterschied nicht?

Ein Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit erfolgt OHNE Gerichtsverhandlung. Natürlich hast das Recht Einspruch einzulegen.
Soweit klar?
Es ist trotzdem eine Gesetzesübertretung.
Ist das so schwer zu verstehen?

Fällt der Baum im Wald auch um, wenn keiner hinsieht?
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mi 14. Dez 2011, 13:51

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 16:11)

Fällt der Baum im Wald auch um, wenn keiner hinsieht?
Wie meinen?
PeterK
Beiträge: 13966
Registriert: Di 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 16:18)

William. Bitte, Danke!
@William, was ist denn nun mit dem Gesetz, gegen das angeblich verstoßen wurde? Bisher las ich nur unbelegte, vage Vorwürfe:
William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:49)
Illegale Masseneinwanderung unter schamloser Berufung aus das Asylgesetz, wohl wissend dass Hunderttausende überhaupt nicht asylberechtigt sind.
Texas41 hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:16)
sie hat gegen das Dubliner Abkommen verstoßen
Darf ich noch auf etwas Konkretes hoffen?
Benutzeravatar
3x schwarzer Kater
Beiträge: 25726
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 16:25
user title: Do legst di nieda
Wohnort: Schwaben

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 16:08)

Auch du kennst den Unterschied nicht?

Ein Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit erfolgt OHNE Gerichtsverhandlung. Natürlich hast das Recht Einspruch einzulegen.
Soweit klar?
Trotzdem setzt eine Ordnungswidrigkeit einen Verstoß gegen ein Gesetz voraus.
Aber gut, dass du es eingesehen hast, dass es keiner Verurteilung bedarf um gegen ein Gesetz zu verstoßen.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
William
Beiträge: 4382
Registriert: Di 19. Jan 2016, 17:36

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von William »

PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 16:54)

@William, was ist denn nun mit dem Gesetz gegen das angeblich verstoßen wurde? Bisher las ich nur unbelegte, vage Vorwürfe:

Darf ich noch auf etwas Konkretes hoffen?
Merkel und ihre Schergen gaben Dienstanweisung gegen § 14 AufenthG zu verstoßen.
Wie auch immer es ein Anwalt formulieren will und mit welcher Ausrede die Richter dagegen entscheiden um Merkel damit zu entlasten:
Es handelt sich hier um klassische Einwanderung - absichtlich herbeigeleitet - unter Rechtfertigung/Zuhilfenahme des Asylgesetzes.
Merkel hat bewusst das Volk getäuscht. Perfider kann man nicht agieren/regieren.
PeterK
Beiträge: 13966
Registriert: Di 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Milady de Winter hat geschrieben:(21 Jul 2016, 17:05)
Sonst lagere ich die Diskussion darum in einen separaten Strang aus.
Gern. Vielen Dank.
William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 17:03)
Merkel und ihre Schergen gaben Dienstanweisung gegen § 14 AufenthG zu verstoßen.
Falsch:
Eine Strafbarkeit wegen unerlaubter Einreise ohne Aufenthaltstitel oder ohne Pass sowie wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel oder ohne Pass scheidet aus, wenn der Ausländer bei seiner Einreise um Asyl nachsucht, weil er hierdurch - zur Durchführung des Asylverfahrens - eine Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG erlangt und damit gleichzeitig gemäß § 64 Abs. 1 AsylVfG von der Passpflicht des § 3 Abs. 1 AufenthG befreit ist.
(OLG Bamberg)

Es bleibt also nur der (untaugliche) Versuch, sich auf Art. 16a GG zu beziehen. Aber auch der liefert keine Grundlage für die Behauptung eines Gesetzesverstoßes.
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mi 14. Dez 2011, 13:51

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 17:01)

Trotzdem setzt eine Ordnungswidrigkeit einen Verstoß gegen ein Gesetz voraus.
Aber gut, dass du es eingesehen hast, dass es keiner Verurteilung bedarf um gegen ein Gesetz zu verstoßen.
Du verstehst leider noch immer nicht.

Auch einem Bußgeld zb. Falschparken kannst du widersprechen, daher liegt dem Bescheid ein Anhörungsbogen bei.
Tust du das, wird dein Widerspruch geprüft (Verwaltungs -nicht Strafbehörde). Bleibt die Behörde bei ihrer Entscheidung, kannst du eine erneute Prüfung beantragen.
Dein Fall wird dann über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird.
Stell dir vor du bekommst RECHT, dann kannst du natürlich trotzdem mit dem Füßchen trampeln und schreien "Ich habe aber gegen ein Gesetz verstoßen"
Jetzt frag mich bitte nicht was dann passiert. :D
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mi 25. Jun 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 16:12)

Wie meinen?
Also, langsam für die Landbevölkerung :
Der Baum fällt um , auch wenn es keiner sieht, oder?
Ein Gesetzesverstoss liegt auch vor, wenn man es nicht beweisen kann.
Das hat mit einem Schuldbeweis nichts zu tun.
Endlich kapiert?
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
Adam Smith
Beiträge: 38094
Registriert: Mi 18. Jan 2012, 21:57

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Adam Smith »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:14)

Der nächste Unsinn.
Gehört das nicht zu den Menschenrechten?
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mi 25. Jun 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

Adam Smith hat geschrieben:(21 Jul 2016, 20:33)

Gehört das nicht zu den Menschenrechten?
Unsinn verbreiten?
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
Adam Smith
Beiträge: 38094
Registriert: Mi 18. Jan 2012, 21:57

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Adam Smith »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 20:34)

Unsinn verbreiten?
Ist das hier Unsinn?
Unschuldsvermutung

Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthält die Gewährleistung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung: Jedermann hat solange als unschuldig zu gelten, bis in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig seine Schuld festgestellt wurde.
Diese Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und wird heute von den meisten Ländern der Welt zumindest dem Anspruch nach anerkannt. Sie findet sich bereits in Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention setzt dies in ihrem Artikel 6 völkerrechtlich verbindlich um.

Im deutschen Recht ist die Unschuldsvermutung im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, sie ergibt sich allerdings aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG).

Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss. Sie endet nicht bereits mit einer Verurteilung eines Angeklagten, sondern erst mit der Rechtskraft dieser Verurteilung.
http://www.menschenrechtskonvention.eu/ ... tung-9323/
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mi 25. Jun 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Der nächste.
Was hat die Unschuldsvermutung mit der Tatsache der Gesetzesübertretung zu tun?
Eine Gesetzesübertretung liegt auch dann vor, wenn es keiner gesehen hat.
Was ist da so schwer zu verstehen?
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
Adam Smith
Beiträge: 38094
Registriert: Mi 18. Jan 2012, 21:57

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Adam Smith »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 20:43)

Der nächste.
Was hat die Unschuldsvermutung mit der Tatsache der Gesetzesübertretung zu tun?
Eine Gesetzesübertretung liegt auch dann vor, wenn es keiner gesehen hat.
Was ist da so schwer zu verstehen?
Bitte sehr. Dein Unsinn bezog sich auf dieses was ich gepostet habe.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mi 25. Jun 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Adam Smith hat geschrieben:(21 Jul 2016, 20:45)

Bitte sehr. Dein Unsinn bezog sich auf dieses was ich gepostet habe.
Muss ich das jetzt verstehen?
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
Adam Smith
Beiträge: 38094
Registriert: Mi 18. Jan 2012, 21:57

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Adam Smith »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 20:53)

Muss ich das jetzt verstehen?
Nein, da wir hier ja alle aus Lust und Laune schreiben. Aus dem Grund gibt es hier keine Verpflichtung.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
PeterK
Beiträge: 13966
Registriert: Di 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Texas41 hat geschrieben:(21 Jul 2016, 15:33)

Nach Artikel 6 (illegal) und Artikel 7 (legal) sind die Mitgleidsstaaten für die Prüfung der Asylanträge zuständig, in denen der Asylbewerber zuerst einreist. Dementsprechend hätten alle Asylbewerber in Griechenland, Italien oder Ungarn bleiben müssen und dort einen Asylantrag stellen müssen.
Hast Du Artikel 17 gelesen?
Benutzeravatar
Ein Terraner
Beiträge: 14308
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 19:48
Wohnort: München

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 16:12)

Wie meinen?
Er meint Verbrecher sind Verbrecher weil es Verbrecher sind.
Benutzeravatar
Ein Terraner
Beiträge: 14308
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 19:48
Wohnort: München

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 16:11)

Fällt der Baum im Wald auch um, wenn keiner hinsieht?
lol, willst du jetzt ernsthaft Zen Weisheiten auf die Deutsch Rechtssprechung anwenden?
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mi 25. Jun 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:33)

lol, willst du jetzt ernsthaft Zen Weisheiten auf die Deutsch Rechtssprechung anwenden?
Liegt mir fern.
Aber ich fand das Beispiel gut.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
Benutzeravatar
3x schwarzer Kater
Beiträge: 25726
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 16:25
user title: Do legst di nieda
Wohnort: Schwaben

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:39)

Liegt mir fern.
Aber ich fand das Beispiel gut.
Ich glaube der Thread sollte in die Weinstube verschoben werden :-))))
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mi 25. Jun 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:48)

Ich glaube der Thread sollte in die Weinstube verschoben werden :-))))
Kann sein.
Das juristische Verständnis mancher Teilnehmer nimmt wirklich kabarettistische Züge an.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
Benutzeravatar
Ein Terraner
Beiträge: 14308
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 19:48
Wohnort: München

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:54)

Kann sein.
Das juristische Verständnis mancher Teilnehmer nimmt wirklich kabarettistische Züge an.
Ja, aber hauptsächlich deines. :)
JFK
Beiträge: 10685
Registriert: Di 13. Jan 2015, 16:19
Wohnort: München

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von JFK »

İst der fall Klar, zb das entwenden vom Fremden Eigentum, liegt ein Gesetzesbruch vor, auch ohne verurteilung.

Für komplexere dinge wo gewisse Paragraphen sich gegenseitig aushebeln, quasi Gesetzeslücken, kann nicht vom einem bruch zu sprechen sein, da bedarf es erst die Prüfung evtl sogar von höchster Instanz.
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mi 25. Jun 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:55)

Ja, aber hauptsächlich deines. :)
Dann erklärs mir einmal, maitre, wo ich falsch liege .
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
Benutzeravatar
3x schwarzer Kater
Beiträge: 25726
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 16:25
user title: Do legst di nieda
Wohnort: Schwaben

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(21 Jul 2016, 21:55)

Ja, aber hauptsächlich deines. :)
Wenn ich dir morgen eins über die Rübe hau und dich beraube. Habe ich dann gegen das Gesetz verstoßen oder nicht?
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Antworten