DK2008 » Fr 11. Dez 2015, 10:56 hat geschrieben:
Ich frage mich echt, was mit der deutschen Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung los ist... Wie kommen solche vollkommen weltfremden Urteile zustande?? Es dürfte doch Jedem klar sein, dass ein Zusammenschluss von Staaten mit vollkommen verschiedenen Sozialsystemen nicht funktionieren kann, wenn sich der Einzelne jeweils immer die Rosinen (d.h. das Land mit den für seine Situation maximalen Leistungen) rauspicken kann.
Mit der Rechtssprechung ist gar nix los, die funktionierte diesbezüglich. Man darf sich aber Fragen, warum europäische Bürger, die nach 6 Monaten noch keine Arbeit gefunden haben, einem anderen Staat und dessen Steuerzahler auf der Tasche liegen muessen. Bei diesen Fällen wäre evtl. ja mal eine europäische Sozialhilfe angebracht, wenn man die Freizügigkeit nicht einschränken will.
Desweiteren muss man solche Einzelfälle nicht so hoch hängen.
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Chronologie der Abläufe wirklich zusammenhängt, bzw. so war. Der Gesetzgeber hat schon eine Wahl, nur die Behörden nicht bzw. auch die Gerichte nicht, denn die urteilen nach geltendem Recht und auf Grundlage unseres GG.Dieser Fall steht jetzt zwar nicht in direktem Zusammenhang zu Flüchtlingen, aber in diesem Bereich gibt es natürlich auch teils fragwürdige Urteile. So musste beispielsweise das "Taschengeld" für Asylbewerber nach einem Urteil des BVerfG mit Verweis auf die Menschenwürde drastisch erhöht werden. In der Folge setzte der Asyltourismus aus Albanien, dem Kosovo etc. ein.... Und dem Gesetzgeber sind die Hände gebunden: Er hat praktisch keine Chance solche finanziellen Fehl-Anreize abzubauen.
Naja auf der bequemen Cousch Zuhause sieht vieles absurd aus. Macht man sich mal die Mühe und schaut hinter den Vorhand dieser "üppigen" Zahlungen, bleibt nicht mehr viel übrig von diesen Vorurteilen. Sorry, aber Gesetzlich vorgeschriebene Standarts in Deutschland mit Burkina Faso ,oder einem anderen Entwicklungs -oder Schwellenland zu vergleichen ist hirnrissig.Es ist schon absurd: Wenn ein Asylbewerber hierzulande neben der Vollversorgung nicht auch noch ein Taschengeld in bestimmter Höhe bekommt wird seine Menschenwürde verletzt. Wenn man ihn aber nach Burkina Faso abschiebt und er dort auf der Straße verhungert ist das offenbar kein Problem...