Sozialhilfe für EU-Bürger nach 6 Monaten Aufenthalt

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relativ
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von relativ »

DK2008 » Fr 11. Dez 2015, 10:56 hat geschrieben:
Ich frage mich echt, was mit der deutschen Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung los ist... Wie kommen solche vollkommen weltfremden Urteile zustande?? Es dürfte doch Jedem klar sein, dass ein Zusammenschluss von Staaten mit vollkommen verschiedenen Sozialsystemen nicht funktionieren kann, wenn sich der Einzelne jeweils immer die Rosinen (d.h. das Land mit den für seine Situation maximalen Leistungen) rauspicken kann.

Mit der Rechtssprechung ist gar nix los, die funktionierte diesbezüglich. Man darf sich aber Fragen, warum europäische Bürger, die nach 6 Monaten noch keine Arbeit gefunden haben, einem anderen Staat und dessen Steuerzahler auf der Tasche liegen muessen. Bei diesen Fällen wäre evtl. ja mal eine europäische Sozialhilfe angebracht, wenn man die Freizügigkeit nicht einschränken will.
Desweiteren muss man solche Einzelfälle nicht so hoch hängen.
Dieser Fall steht jetzt zwar nicht in direktem Zusammenhang zu Flüchtlingen, aber in diesem Bereich gibt es natürlich auch teils fragwürdige Urteile. So musste beispielsweise das "Taschengeld" für Asylbewerber nach einem Urteil des BVerfG mit Verweis auf die Menschenwürde drastisch erhöht werden. In der Folge setzte der Asyltourismus aus Albanien, dem Kosovo etc. ein.... Und dem Gesetzgeber sind die Hände gebunden: Er hat praktisch keine Chance solche finanziellen Fehl-Anreize abzubauen.
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Chronologie der Abläufe wirklich zusammenhängt, bzw. so war. Der Gesetzgeber hat schon eine Wahl, nur die Behörden nicht bzw. auch die Gerichte nicht, denn die urteilen nach geltendem Recht und auf Grundlage unseres GG.
Es ist schon absurd: Wenn ein Asylbewerber hierzulande neben der Vollversorgung nicht auch noch ein Taschengeld in bestimmter Höhe bekommt wird seine Menschenwürde verletzt. Wenn man ihn aber nach Burkina Faso abschiebt und er dort auf der Straße verhungert ist das offenbar kein Problem... :rolleyes:
Naja auf der bequemen Cousch Zuhause sieht vieles absurd aus. Macht man sich mal die Mühe und schaut hinter den Vorhand dieser "üppigen" Zahlungen, bleibt nicht mehr viel übrig von diesen Vorurteilen. Sorry, aber Gesetzlich vorgeschriebene Standarts in Deutschland mit Burkina Faso ,oder einem anderen Entwicklungs -oder Schwellenland zu vergleichen ist hirnrissig.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Joker » Fr 11. Dez 2015, 11:56 hat geschrieben: Darum bezeichnet man Deutschland ja auch zu Recht als das Sozialamt der Welt.

Damit kein Wunder das wir in der jetzigen Flüchtlingskrise so viele Neubürger begrüßen dürfen.
wie ein Sozatstaat ausgestaltet wird, ist die Entscheidung jedes einzelnen Landes und deren Rechtssprechung.
Natuerlich ist es attraktiver in Deutschland Asyl zu beantragen als in anderen Laendern.
aber die Politik hat da keine Wahl, weil das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil da schon gesprochen hat und man Fluechtlingen Leistungen a la Hartz4 gewaehren muss - man hat nur die Moeglichkeit auf Sachleistungen umzustellen, was man aber bis auf Bayern aus Kostengruenden nicht macht.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Joker »

relativ » Fr 11. Dez 2015, 12:57 hat geschrieben:

Naja auf der bequemen Cousch Zuhause sieht vieles absurd aus. Macht man sich mal die Mühe und schaut hinter den Vorhand dieser "üppigen" Zahlungen, bleibt nicht mehr viel übrig von diesen Vorurteilen. Sorry, aber Gesetzlich vorgeschriebene Standarts in Deutschland mit Burkina Faso ,oder einem anderen Entwicklungs -oder Schwellenland zu vergleichen ist hirnrissig.
Braucht man nicht mit Burkina Faso zu vergleichen.
Ein Vergleich mit unseren direkten Nachbarn reicht vollkommen aus um zu den Resultat zu kommen das Deutschland mehr als üppig zahlt.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Joker »

pikant » Fr 11. Dez 2015, 13:01 hat geschrieben:
wie ein Sozatstaat ausgestaltet wird, ist die Entscheidung jedes einzelnen Landes und deren Rechtssprechung.
.
Bist natürlich der Meinung das wir uns das bis in alle Ewigkeit leisten können wenn das so weitergeht ?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

pikant » Fr 11. Dez 2015, 11:57 hat geschrieben:
das ist die Ansicht des Bundessozialgerichtes und fuer alle anderen Instanzen ist dieses Urteil bindend - Sie haben Recht, dass nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland ( Erstwohnsitz eines EU-Buergers hier) jetzt verbindlich festgeschrieben worden ist, dass man dann Anspruch auf Hartz4 hat, nicht mehr und nicht weniger.

Diese 6 Monate Wartezeit auf 400 Euro wird zudem keine Sogwirkung haben - das sage ich jetzt mal voraus!
Als die Freizügigkeit in der ersten Stufe für die osteuropäischen Länder eingeführt wurde, haben die Weltuntergangspropheten prophezeit, dass wir von Polen und Tschechen überrannt werden, in der zweiten Stufe waren es dann Rumänen und Bulgaren, die uns überrennen. Jetzt rüsten wir uns für den dritten Ansturm arbeitsunwilliger Rumänen, die es sich in Deutschland in der sozialen Hängematte gemütlich machen und hier ein Leben im Luxus führen.

.... warten wir mal ab ...

:rolleyes:
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von jack000 »

relativ » Fr 11. Dez 2015, 10:47 hat geschrieben: Naja, noch kann man dich beruhigen, der Haushalt 2016 kommt ohne neue Schulden und ohne Steuererhöhung aus, bzw. ist er so geplant.
Verschenkst du auch alles Geld an andere was du nach den Ausgaben in einem Jahr noch übrig hast?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Olifant »

jack000 » Fr 11. Dez 2015, 13:32 hat geschrieben: Verschenkst du auch alles Geld an andere was du nach den Ausgaben in einem Jahr noch übrig hast?
Was für ein dämlicher Vergleich.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Joker »

3x schwarzer Kater » Fr 11. Dez 2015, 13:31 hat geschrieben:
Als die Freizügigkeit in der ersten Stufe für die osteuropäischen Länder eingeführt wurde, haben die Weltuntergangpropheten prophezeit, dass wir von Polen und Tschechen überrannt werden, in der zweiten Stufe waren es dann Rumänen und Bulgaren, die uns überrennen. Jetzt rüsten wir uns für den dritten Ansturm arbeitsunwilliger Rumänen, die es sich in Deutschland in der sozialen Hängematte gemütlich machen und hier ein Leben im Luxus führen.

.... warten wir mal ab ...

:rolleyes:
Als im Frühjahr die ersten Prognosen aufkamen das 2015 mehr als 500.000 Flüchtlinge in Deutschland Asyl beantragen könnten wurde dies erst mal von Leuten wie dir als Panikmache bezeichnet.

Dann kam nur noch ewiges Gelaber "das wir das schon schaffen" ,alles kein Problem.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Joker » Fr 11. Dez 2015, 12:47 hat geschrieben: Als im Frühjahr die ersten Prognosen aufkamen das 2015 mehr als 500.000 Flüchtlinge in Deutschland Asyl beantragen könnten wurde dies erst mal von Leuten wie dir als Panikmache bezeichnet.

Dann kam nur noch ewiges Gelaber "das wir das schon schaffen" ,alles kein Problem.
Was hat das jetzt mit den Rumänen und Bulgaren zu tun?
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von schokoschendrezki »

Ich zitiere mal einen der an dem Fall beteiligten Richter
Richter sprechen Recht, schließen keine Verträge zwischen Staaten und machen auch keine Gesetze – das tun andere.
Er äußerte dies, nachdem er eine Flut anonymer übelster Beschimpfungen und Gewaltandrohungen über sich ergehen lassen musste.

Der EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien 2007 war nicht zuletzt auch das Ergebnis einer großen Kungelei, bei der es Frankreich darum ging, (mit Rumänien) die romanische Sprachgruppe innerhalb der EU zu stärken und der Preis für die Zustimmung der Griechen zu diesem Deal war der Beitritt des völkerrechtlich hochproblematischen Zypern. Mit Kroatien wiederum bekamen die Katholiken in der EU einen ordentlichen Happen usw. usf. Wollt ihr jetzt ernsthaft einen rumänische Familienvater, der seine Kinder zuletzt mit Brot aus der Abfalltonne ernähren musste oder einen Richter, der einfach seiner Berufspflicht nachkommt, dafür verantwortlich machen?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Joker » Fr 11. Dez 2015, 12:04 hat geschrieben: Bist natürlich der Meinung das wir uns das bis in alle Ewigkeit leisten können wenn das so weitergeht ?
da ist meine Meinung nicht gefragt, denn dazu gibt es hoechstrichterliche Urteile, an den sich der Gesetzgeber halten muss.
Warum das Bundessozialgericht jetzt gerade 6 Monate gewaehlt hat, kann ich Dir nicht sagen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Joker » Fr 11. Dez 2015, 12:47 hat geschrieben: Als im Frühjahr die ersten Prognosen aufkamen das 2015 mehr als 500.000 Flüchtlinge in Deutschland Asyl beantragen könnten wurde dies erst mal von Leuten wie dir als Panikmache bezeichnet.

Dann kam nur noch ewiges Gelaber "das wir das schon schaffen" ,alles kein Problem.
das hat aber nichts mit Sozialleistungen innerhalb der EU zu tun.

Wenn Du ohne Geld in einem Land 6 Monate leben musst um dann 400 Euro im Monat zu erhalten, ueberlegst Du dir das 3mal, ob das was bringt, wenn man auch dann dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen muss und die Lebenshaltungskosten eben nicht denen von Bulgarien oder Rumaenien oder von Litauen entsprechen.
Du kriegst ja Hartz4 nur, wenn Du auch hier wohnst und nicht in deinem Herkunftsland.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Blickwinkel »

Kibuka » Fr 11. Dez 2015, 09:25 hat geschrieben:Gerade erst hat das Bundessozialgericht zugunsten eines arbeitslosen Rumänen entschieden, dass jeder EU-Ausländer nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe für sich und seine Familie hat und nicht in sein Heimatland und dessen Versorgung zurückzukehren muss. Der Mann und seine Frau erhalten jetzt vom deutschen Staat ohne Arbeit das Doppelte dessen, was man in Rumänien als Industriearbeiter oder Lehrer verdient. Der Richterspruch wird nur weitere Migranten nach Deutschland treiben und den Kommunen hohe zusätzliche Lasten aufbürden.

Es wird noch lustiger werden!
Wird vom EuGH wieder einkassiert, dort wurde anders entschieden. Tja, wenn eben antideutsche Alt-68er mit ihrer "der dt. Sozialstaat wird die Welt retten" entscheiden, kommt nur Unfug heraus. Deswegen muss der EuGH da eingreifen und davon abgesehen ist die Stimmung in anderen Ländern auch nicht gerade so gut, wie ein Blick nach UK offenbart.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Blickwinkel » Fr 11. Dez 2015, 13:38 hat geschrieben:
Wird vom EuGH wieder einkassiert, dort wurde anders entschieden. Tja, wenn eben antideutsche Alt-68er mit ihrer "der dt. Sozialstaat wird die Welt retten" entscheiden, kommt nur Unfug heraus. Deswegen muss der EuGH da eingreifen und davon abgesehen ist die Stimmung in anderen Ländern auch nicht gerade so gut, wie ein Blick nach UK offenbart.
dann koennen Sie mir bestimmt die Namen der Richter nennenn, die das entschieden haben :)
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Parker »

Wenn man es nicht miterlebte, würde man gar nicht glauben wollen, wie konsequent mittlerweile das Gegenteil dessen umgesetzt wird, was die Mehrheit der Bundesbürger für ihr Interesse hält. Die müssen uns für Goldesel halten oder für Vollblutmasochisten, die auch mit Alzheimer noch malochen werden, um ihre Retter der Welt-Spiele abzuzahlen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Blickwinkel »

pikant » Fr 11. Dez 2015, 14:47 hat geschrieben: dann koennen Sie mir bestimmt die Namen der Richter nennenn, die das entschieden haben :)
Ja, Heiner Knallinger und Dr. Klinker-Emden. :)
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von relativ »

jack000 » Fr 11. Dez 2015, 12:32 hat geschrieben: Verschenkst du auch alles Geld an andere was du nach den Ausgaben in einem Jahr noch übrig hast?
Argumentieren wir mal wieder mit Überhöhungen/Übertreibungen, weil wir keine besseren Argumente haben?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von relativ »

3x schwarzer Kater » Fr 11. Dez 2015, 12:49 hat geschrieben:
Was hat das jetzt mit den Rumänen und Bulgaren zu tun?
Alles. Und gar nix. :D
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Blickwinkel »

Parker » Fr 11. Dez 2015, 14:53 hat geschrieben:Wenn man es nicht miterlebte, würde man gar nicht glauben wollen, wie konsequent mittlerweile das Gegenteil dessen umgesetzt wird, was die Mehrheit der Bundesbürger für ihr Interesse hält. Die müssen uns für Goldesel halten oder für Vollblutmasochisten, die auch mit Alzheimer noch malochen werden, um ihre Retter der Welt-Spiele abzuzahlen.
Na, die Gutmenschen sind doch ausgewiesene Wirtschaftsexperten und können hervorragend mit Geld umgehen. :D
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von relativ »

Blickwinkel » Fr 11. Dez 2015, 13:59 hat geschrieben:
Na, die Gutmenschen sind doch ausgewiesene Wirtschaftsexperten und können hervorragend mit Geld umgehen. :D
Ja, der Gutmensch Schäuble kann dies tatsächlich nicht, andere haben es noch gar nicht nachgewiesen, wie z.B. die Experten der AFD. :x
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Blickwinkel » Fr 11. Dez 2015, 13:57 hat geschrieben:
Ja, Heiner Knallinger und Dr. Klinker-Emden. :)
also nichts mit antideusch und 68er, wenn man noch nicht mal die Namen der Richter weiss, die entschieden haben :)

auch haben die Bundessozialrichter das Urteil des Eugh bestaetigt in ihrem Ureil und Leistungen nach Hartz4 abglehnt :) , aber zwingend nach 6 Monaten Sozialhilfe vorgeschrieben!
Zudem haben die Richter betont, dass zwingende Gruende anzufuehren sind, um in den ersten 6 Monaten Sozialhilfe zu verwehren und diese Gruende nach 6 Monaten 'gegen null tendieren' und von daher dann Sozialhilfe zu gewaehren ist.
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von pikant »

relativ » Fr 11. Dez 2015, 14:02 hat geschrieben: Ja, der Gutmensch Schäuble kann dies tatsächlich nicht, andere haben es noch gar nicht nachgewiesen, wie z.B. die Experten der AFD. :x
die werden dazu auch keine Moeglichkeit erhalten und eher schwarz-gelbe Buendnisse zu verhindern wissen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Dampflok94 »

DK2008 » 11. Dez 2015, 10:56 hat geschrieben: :dead:

Ich frage mich echt, was mit der deutschen Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung los ist... Wie kommen solche vollkommen weltfremden Urteile zustande?? Es dürfte doch Jedem klar sein, dass ein Zusammenschluss von Staaten mit vollkommen verschiedenen Sozialsystemen nicht funktionieren kann, wenn sich der Einzelne jeweils immer die Rosinen (d.h. das Land mit den für seine Situation maximalen Leistungen) rauspicken kann.

Dieser Fall steht jetzt zwar nicht in direktem Zusammenhang zu Flüchtlingen, aber in diesem Bereich gibt es natürlich auch teils fragwürdige Urteile. So musste beispielsweise das "Taschengeld" für Asylbewerber nach einem Urteil des BVerfG mit Verweis auf die Menschenwürde drastisch erhöht werden. In der Folge setzte der Asyltourismus aus Albanien, dem Kosovo etc. ein.... Und dem Gesetzgeber sind die Hände gebunden: Er hat praktisch keine Chance solche finanziellen Fehl-Anreize abzubauen.
Da muß ich dich korrigieren. Es steht durchaus mit Flüchtlingen in Zusammenhang. Denn die Urteilsbegründung bezieht sich ausdrücklich auf ein Urteil des Verfassungsgerichtes, das Asylbewerbern gleiche Leistungen gewährt. Das Bundessozialgericht meint nun, EU-Bürger dürften nicht schlechter als Asylbewerber bzw. Asylberechtigte gestellt werden. Das ist nicht unbedingt schlüssig, selbst die eher als links geltende Süddeutsche sah das anders, aber Richter sind nun mal frei in ihrer Entscheidung.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von jack000 »

Olifant » Fr 11. Dez 2015, 12:39 hat geschrieben: Was für ein dämlicher Vergleich.
Inwiefern?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Amtsschimmel »

pikant » Fr 11. Dez 2015, 12:17 hat geschrieben: wir haben eben unabhaengige Richter und das Urteil ist uebrigens rechtskraeftig und fuer alle anderen Gerichte bindend
Nein, auch höchste Urteile der Bundesgerichte binden die Rechtsprechung nicht grundsätzlich. Die deutsche Rechtsprechung ist strikt einzelfallbezogen. Dadurch unterscheidet sich die deutsche Rechtsprechung deutlich von der angelsächsischen, die case law schafft und somit andere Gerichte in ihrer Entscheidungsfreiheit bindet. In Deutschland hingegen sind Gerichte nicht an Aussprüche höherer Gerichte gebunden. Sie folgen diesen bloß faktisch oft, weil auf dem weiteren Rechtsweg ein solches Urteil eh kassiert werden würde.

Die Rechtsprechung wird noch früh genug merken, dass es eben nicht geht, jedermann Versorgung frei Haus zu liefern. Die Urteile werden sich künftig auch dementsprechend anpassen. Da kann man sicher sein. Das wird zwar seine Zeit brauchen, aber sowas wird nicht mehr haltbar sein. Spätestens, wenn es an die eigene Besoldung geht, weil der Sozialstaat überschuldet ist, wird man aufhorchen müssen ;) .
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Helmuth_123 »

Im Bereich Sozialleistungen sollte ein Staat klar zwischen seinen Bürger und den Nichtbürgern differenzieren. Die Bürger haben einen höheren Anspruch.
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Helmuth_123 » Sa 12. Dez 2015, 10:40 hat geschrieben:Im Bereich Sozialleistungen sollte ein Staat klar zwischen seinen Bürger und den Nichtbürgern differenzieren. Die Bürger haben einen höheren Anspruch.
Warum?
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Helmuth_123 »

Weil ich eine entsprechende Auffassung vom Verhältnis zwischen Staat und Bürger habe. Meines Erachtens hat ein Bürger Rechten und Pflichten gegenüber dem Staat, wie der Staat umgekehrt Rechte und Pflichten gegenüber dem Bürger hat. Ein Nichtbürger hat diese Pflichten gegenüber dem Staat nicht und kann deshalb auch nicht alle Rechte in Anspruch nehmen.
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Helmuth_123 » Sa 12. Dez 2015, 11:47 hat geschrieben:
Weil ich eine entsprechende Auffassung vom Verhältnis zwischen Staat und Bürger habe. Meines Erachtens hat ein Bürger Rechten und Pflichten gegenüber dem Staat, wie der Staat umgekehrt Rechte und Pflichten gegenüber dem Bürger hat. Ein Nichtbürger hat diese Pflichte gegenüber dem Staat nicht und kann deshalb auch nicht alle Rechte in Anspruch nehmen.
Aha .. welche Pflichten hat denn ein Nichtbürger nicht, die dich jetzt dazu veranlassen bei Sozialleistungen und differenzieren und vor allem, wie würdest du gerne differenzieren?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von DK2008 »

pikant » Fr 11. Dez 2015, 12:57 hat geschrieben:Diese 6 Monate Wartezeit auf 400 Euro wird zudem keine Sogwirkung haben - das sage ich jetzt mal voraus!
400€ + ordentliche Wohnung + Sätze für Familienmitglieder + Krankenversicherung + Einmalzahlungen + ... Und das auf Lebenszeit!

Wir haben in der EU Länder wie Rumänien und Bulgarien, in denen ein Teil der Bevölkerung schon Probleme hat sich ausreichend mit Nahrung zu versorgen. Wir haben Länder wie Italien und Griechenland die über gar kein vernünftiges Sozialsystem verfügen. Da ist schon Potential vorhanden für jede Menge Sozialhilfetourismus. Bisher war es ja kaum möglich als EU-Ausländer Sozialhilfe in Deutschland zu beantragen. Wie viele die neuen Möglichkeiten nun nutzen werden wird sich zeigen.

Es kann jedenfalls nicht sein, dass Deutschland die Sozialhilfe für Länder übernimmt, die sich bewusst gegen ein ordentliches Sozialsystem entschieden haben!
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

DK2008 » Sa 12. Dez 2015, 12:39 hat geschrieben:
Es kann jedenfalls nicht sein, dass Deutschland die Sozialhilfe für Länder übernimmt, die sich bewusst gegen ein ordentliches Sozialsystem entschieden haben!
Wann kriegt man denn eigentlich Sozialhilfe?
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Kibuka
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Kibuka »

DK2008 » Sa 12. Dez 2015, 12:39 hat geschrieben: 400€ + ordentliche Wohnung + Sätze für Familienmitglieder + Krankenversicherung + Einmalzahlungen + ... Und das auf Lebenszeit!

Wir haben in der EU Länder wie Rumänien und Bulgarien, in denen ein Teil der Bevölkerung schon Probleme hat sich ausreichend mit Nahrung zu versorgen. Wir haben Länder wie Italien und Griechenland die über gar kein vernünftiges Sozialsystem verfügen. Da ist schon Potential vorhanden für jede Menge Sozialhilfetourismus. Bisher war es ja kaum möglich als EU-Ausländer Sozialhilfe in Deutschland zu beantragen. Wie viele die neuen Möglichkeiten nun nutzen werden wird sich zeigen.

Es kann jedenfalls nicht sein, dass Deutschland die Sozialhilfe für Länder übernimmt, die sich bewusst gegen ein ordentliches Sozialsystem entschieden haben!
Die Politik in Berlin pennt doch bei dem Thema seit Jahren! Genau, wie in der Flüchtlings- und Eurokrise, bricht nur dann bei den Schlafmützen Aktionismus aus, wenn die Medien eine Sau durch das Dorf jagen.

Als das Thema noch auf Europa beschränkt war, konnte man es auch ganz gut ignorieren. Jetzt wird das Problem aber akuter, weil die "Willkommenskultur" eine Einladung an die gesamte Welt darstellt. In Nordafrika hat der Run auch begonnen. Und wenn erst einmal die kritische Masse überschritten ist, werden noch weit mehr nachfolgen.
Innerhalb der Europäischen Union leben derzeit etwa 18 Millionen Ausländer, die einen Bevölkerungsanteil von 4,8% ausmachen. Seit Beginn der 80er Jahre nimmt die Zahl der innerhalb der Europäischen Union lebenden Einwanderer stetig zu. Gründe hierzu sind das starke Anwerben von Arbeitnehmern aus Drittländern in den Ländern Nord- und Westeuropas seit den 60er Jahren, die dadurch zunehmende Sogwirkung auf andere Einwanderer und nicht zuletzt die Zuwanderung von Familienangehörigen.

http://www.grin.com/de/e-book/107850/he ... sche-union
Zuletzt geändert von Kibuka am Sa 12. Dez 2015, 12:53, insgesamt 1-mal geändert.
Have no heroes, look up to no-one, for if you do, the best you'll ever be is second. If you have to ask why, you'll never understand!

„Weil das Wohl von einem genauso schwer wiegt, wie das Wohl von vielen.“
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von DK2008 »

relativ » Fr 11. Dez 2015, 12:57 hat geschrieben:Naja auf der bequemen Cousch Zuhause sieht vieles absurd aus. Macht man sich mal die Mühe und schaut hinter den Vorhand dieser "üppigen" Zahlungen, bleibt nicht mehr viel übrig von diesen Vorurteilen. Sorry, aber Gesetzlich vorgeschriebene Standarts in Deutschland mit Burkina Faso ,oder einem anderen Entwicklungs -oder Schwellenland zu vergleichen ist hirnrissig.
Es ging mir nicht um den Vergleich von Standards, sondern um die absurde Situation, dass das BVerfG zwar sehr hohe Standards einfordert um der Menschenwürde gerecht zu werden, gleichzeitig aber kein Problem damit hat, wenn Asylbewerber zum Verhungern zurück in ihr Heimatland geschickt werden.

Davon abgesehen halte ich die gesamte vom BVerfG entwickelte Idee, Menschenwürde in Euro umzurechnen für absurd. Nach den Maßstäben des BVerfG verletzen fast alle EU-Staaten massiv die Menschenwürde ihrer Bürger. Das ist doch absurd. Ich persönlich lebe nach Maßstäben des BVerfG unter menschenunwürdigen Zuständen. :eek: Einem Flüchtling wäre das nicht zuzumuten... (Kein Sorge, mir geht es gut... ;) )

Die Ausgestaltung eines Sozialsystems sollte eine politische Entscheidung sein. Ich bezweifle, dass die Autoren des GG bei Formulierung des Art. 1 an Taschengeld für Flüchtlinge gedacht haben...
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von frems »

In seinem Schlussantrag, einer Art Gutachten für das Gericht, hatte der Generalanwalt drei Fälle unterschieden:

Fall 1: Ein EU-Ausländer reist ein, will aber gar nicht arbeiten. Hier sei ein Ausschluss von den Sozialleistungen gerechtfertigt. So hatte es der EuGH schon entschieden.

Fall 2: Ein EU-Ausländer reist ein und sucht Arbeit, hat aber noch keine gefunden. Auch hier ist ein Ausschluss gerechtfertigt.

Fall 3: In dieser Konstellation geht es darum, dass der EU-Bürger nicht nur Arbeit gesucht hat. Ein EU-Ausländer reist ein und bleibt hier länger als drei Monate. Er arbeitet kurzzeitig, verliert aber seinen Job vor Ablauf eines Jahres. Dann verstoße es gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn der EU-Bürger automatisch von den Sozialleistungen wie Hartz IV ausgeschlossen werde. Zumindest müsste in diesen Fällen genau geprüft werden, ob der betreffende EU-Bürger eine tatsächliche Verbindung zum aufnehmenden Staat nachweisen könne. Die kurzzeitige Arbeit und die familiäre Situation seien dafür wichtige Kriterien.
https://www.tagesschau.de/inland/faq-ha ... r-101.html

Noch stärkere Einschränkungen läßt das Diskriminierungsverbot halt nicht zu. Interessant aber, wie "der kleine Mann" der Ansicht ist, Hartz IV sei für ihn Schikane, Arbeitszwang, menschenunwürdig, viel zu wenig Geld etc., aber bei anderen EU-Bürgern wird es zu einem pompösen bedingungslosen Grundeinkommen erklärt. Wie es halt gerade paßt.
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3x schwarzer Kater
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

frems » Sa 12. Dez 2015, 13:10 hat geschrieben: https://www.tagesschau.de/inland/faq-ha ... r-101.html
Interessant aber, wie "der kleine Mann" der Ansicht ist, Hartz IV sei für ihn Schikane, Arbeitszwang, menschenunwürdig, viel zu wenig Geld etc., aber bei anderen EU-Bürgern wird es zu einem pompösen bedingungslosen Grundeinkommen erklärt. Wie es halt gerade paßt.
:thumbup:

Nicht nur bei EU-Bürgern. Angeblich lassen ja die anatolischen Schafhirten, die in Deutschland keine Arbeit finden auch das Gebiss ihres gesamten in der Türkei lebenden Klans, einschließlich der zurückgebliebenen Schäferhunde auf Kosten der Doitschen Krankenkasse sanieren.
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Helmuth_123 »

3x schwarzer Kater » Sa 12. Dez 2015, 12:17 hat geschrieben:
Aha .. welche Pflichten hat denn ein Nichtbürger nicht, die dich jetzt dazu veranlassen bei Sozialleistungen und differenzieren und vor allem, wie würdest du gerne differenzieren?
Der derzeitige Staat und Verfassung entspricht nicht meinen Ideen und Auffassungen davon. Aber das ist ein anderes Thema. Hier geht es ja um Sozialleistungen für Nichtbürger der Bundesrepublik, ich bin da gegen eine Gleichstellung mit Bürgern der Bundesrepublik.
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Helmuth_123 » Sa 12. Dez 2015, 13:28 hat geschrieben:
Der derzeitige Staat und Verfassung entspricht nicht meinen Ideen und Auffassungen davon. Aber das ist ein anderes Thema. Hier geht es ja um Sozialleistungen für Nichtbürger der Bundesrepublik, ich bin da gegen eine Gleichstellung mit Bürgern der Bundesrepublik.
Warum? Die Frage kannst du anscheinend nicht beantworten ...
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Joker »

Weil "Solidargemeinschaft" etwas anderes ist als Sozialphantasten wie du sich darunter vorstellen.
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Re: Sozialhilfe für EU-Bürger nach 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Joker »

Das Solidaritätsprinzip beschreibt die Solidarität als grundlegendes Prinzip der Sozialversicherung. Dies bedeutet, dass ein Bürger nicht allein für sich verantwortlich ist, sondern sich die Mitglieder einer definierten Solidargemeinschaft gegenseitig Hilfe und Unterstützung gewähren
Also ,du definierst die Solidargemeinschaft als so ne Art weltweites Sozialsystem ?
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Joker » Sa 12. Dez 2015, 15:13 hat geschrieben: Weil "Solidargemeinschaft" etwas anderes ist als Sozialphantasten wie du sich darunter vorstellen.
Vielleicht kannst du mir ja auch mal erklären, was ich mir so vorstelle.
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Joker »

3x schwarzer Kater » Sa 12. Dez 2015, 16:18 hat geschrieben:
Vielleicht kannst du mir ja auch mal erklären, was ich mir so vorstelle.
Irgendwas zwischen Utopia und Schlaraffenland.
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Re: Sozialhilfe für EU-Bürger nach 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Amtsschimmel »

Das Sozialstaatsprinzip, das jedermann Hilfe der Solidargemeinschaft bietet, der sie benötigt, ist halt ein Problem, wenn man gleichzeitig ein relativ offenes Aufenthalts- und Asylrecht haben will. Dann besteht die Gefahr, dass immer weniger einzahlen, aber immer mehr Leistungen beziehen.
Zuletzt geändert von Amtsschimmel am Sa 12. Dez 2015, 17:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sozialhilfe für EU-Bürger nach 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von frems »

Wirtschaftsmigranten aus Drittstaaten, EU-Bürger, Asylbewerber/-berechtigte, Kriegsflüchtlinge, ... alles das selbe. :thumbup:
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Re: Sozialhilfe für EU-Bürger nach 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von Joker »

frems » Sa 12. Dez 2015, 18:28 hat geschrieben:Wirtschaftsmigranten aus Drittstaaten, EU-Bürger, Asylbewerber/-berechtigte, Kriegsflüchtlinge, ... alles das selbe. :thumbup:
Ja ,letztendlich wird da alles aus nur einen Topf finanziert.
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Re: Sozialhilfe für EU-Bürger nach 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von jack000 »

Joker » Sa 12. Dez 2015, 17:51 hat geschrieben: Ja ,letztendlich wird da alles aus nur einen Topf finanziert.
Und der ist nicht unendlich groß.
[MOD] Das mag so sein, aber der Strangtitel ist klar und eindeutig. Missverständnisse hat es wohl gegeben, da dieser Strang wegen Themenfremdheit aus dem "Sammelstrang Flüchtlinge" herausgeschnitten wurde.
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Re: Sozialhilfe für EU-Bürger nach 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von frems »

Joker » Sa 12. Dez 2015, 17:51 hat geschrieben: Ja ,letztendlich wird da alles aus nur einen Topf finanziert.
Und der ist nicht unendlich groß.
Nö, Blue-Card-Besitzer und EU-Bürger finanzieren sich in der Regel selbst.
Dieser weitgehende Ausschluss arbeitsuchender EU-Bürger von Hartz-IV-Leistungen ist nach EU-Recht nicht zu beanstanden, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits am 15. September 2015 nach einer Vorlage des BSG entschieden (AZ: C-67/14). Auch nach der EU-Freizügigkeitsrichtlinie dürften EU-Staaten Hilfeleistungen wie Hartz IV verweigern, wenn sonst die Sozialkassen übermäßig in Anspruch genommen werden, urteilte der EuGH.
http://www.taz.de/!5258054/
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Re: Sozialhilfe für EU-Bürger nach 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von jack000 »

frems » Sa 12. Dez 2015, 17:57 hat geschrieben: Nö, Blue-Card-Besitzer und EU-Bürger finanzieren sich in der Regel selbst.


http://www.taz.de/!5258054/
Aber in dem Fall im Eingangsbeitrag geht es um Sozialhilfe und um ein aktuelles Urteil => Die Folgen werden ja erst noch eintreten.

Das mit dem H4 wird häufig mit "Selbstständigkeiten" kassiert, aber das ist ein anderes Thema.
Zuletzt geändert von jack000 am Sa 12. Dez 2015, 18:28, insgesamt 1-mal geändert.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Sozialhilfe für EU-Bürger nach 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von frems »

jack000 » Sa 12. Dez 2015, 18:26 hat geschrieben: Aber in dem Fall im Eingangsbeitrag geht es um Sozialhilfe und um ein aktuelles Urteil => Die Folgen werden ja erst noch eintreten.
Um das Urteil geht's in meinem Link. Ich hab nur nicht alles zitiert, damit's übersichtlich bleibt. Letztendlich wird's aber eine Einzelfallentscheidung bleiben, da es im Ermessen der Ämter liegt.
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Re: Sozialhilfe für EU-Bürger nach 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von jack000 »

frems » Sa 12. Dez 2015, 18:29 hat geschrieben: Um das Urteil geht's in meinem Link. Ich hab nur nicht alles zitiert, damit's übersichtlich bleibt.
Ok, ich hatte mir den Link nicht durchgelesen.
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Re: Sozialhilfe für EU Bürger ab 6 Monaten Aufenthalt

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Joker » Sa 12. Dez 2015, 15:26 hat geschrieben: Irgendwas zwischen Utopia und Schlaraffenland.
Wie kommst du darauf?
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