Sehr gut! Du weichst nicht von deiner Linie ab. DBDDHKP!3x schwarzer Kater » So 6. Sep 2015, 13:14 hat geschrieben:
Das ist für die Betrachtung eigentlich irrelevant. Denn aus welchen Gründen ein Schleuser jemanden einschleust oder wie er das macht oder ob er Geld dafür verlangt ist egal. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und ist somit strafbar. Dass es daneben teils noch weitere kriminelle Begleitumstände ist richtig, darauf zielte der Threadersteller jedoch nicht ab, wenn ich ihn richtig verstanden habe.
Der Unterschied zu den Fluchthelfern der DDR ist somit, dass damals guten Deutschen zur Flucht zur Flucht verholfen wurde und eben nicht Negern, wie das heute der Fall ist. Demnach konnte das damals kein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (damals noch Ausländergesetz) sein.
Was genau sind "Neger"? Aktuell haben wir als asylsuchende Kriegsflüchtlinge hauptsächlich Syrer und Äthiopier und als Asylsuchende ohne Bedrohung durch Kriegshandlungen hauptsächlich Albaner, Bulgaren und Rumänen. Ein Land oder Volk namens "Neger" ist mir nicht bekannt. Wiki meint dazu:
Also das kannst du doch unmöglich gemeint haben, oder?Neger gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen.