Auch diese pauschale Aussage über die Muslime in Deutschland trifft nicht zu.Raul71 hat geschrieben:(18 Dec 2018, 12:59)
Allerdings kennen sie unsere Gesetze oft noch gar nicht. Auch stellen einige die Scharia über die Strafgesetze bzw. den Koran über das GG.
Ich empfehle bezüglich der horizonterweiterung auch mal Texte nicht radikaler Imane und Moslems und deren Auslegung des Korans.
Wenn man dann 1 und 1 zusammenzählt wird einem vieles klar warum auch etliches schief läuft bei der interpretation der Korantexte.
Bezüglich Scharia und Gesetze des aufnehmenden landes ist hier folgendes Interessant.
https://www.alrahman.de/das-verhaeltnis ... laeubigen/
6. Die Herausforderung für die Muslime auf der Welt
7:128 Da sagte Moses zu seinem Volk: „Bittet Gott um Hilfe und seid geduldig! Die Erde ist Gottes, und Er vererbt sie, wem Er will unter Seinen Dienern. Das gute Ende gehört den Frommen.“
Die im Koran festgeschriebenen Pflichten und Verbote gelten für jeden Einzelnen und für alle Zeiten. Dazu gehören die Vorschriften zum Kontaktgebet sowie die ethischen Gesetze. Sie hängen aber nicht davon ab, ob der Muslim in einem „islamischen“ oder „nichtislamischen“ Land lebt. Der koranische Islam beabsichtigt es nicht, die Welt in ein so genanntes „Haus des Islam“ (Dar al-Islam) zu verwandeln, sondern zieht es eindeutig vor, die Vielfalt und die Verschiedenheit der unzähligen Völker als Vorteil aufzufassen (49:13). Der Muslim hat also den Aspekt zu berücksichtigen, dass die Erde der ganzen Menschheit vererbt wurde. Somit muss der Muslim auch das Recht der Immigration akzeptieren (4:97-98; 7:128). Die Vorschriften zu beten, gerecht zu handeln, sein Versprechen zu halten, nicht zu lügen, nicht zu töten, niemanden zu belästigen etc. sind überall auf der Welt zu befolgen.
Die Muslime müssen also in allen Ländern ihre Versprechen halten, sie dürfen die Einwohner nicht gefährden, d.h. sie dürfen sie nicht töten und ihre Ehre nicht verletzen. Der Muslim hat sich zu verantworten, wenn gegen die Gesetze des Landes verstoßen wurde, oder wenn ein Mitbewohner des Landes sich in seinen Rechten durch einen Muslim verletzt fühlt. Zuständig ist allein die Rechtssprechung des Gastgeberlandes. Daraus folgt, dass die Muslime die dort gültigen Gesetze achten müssen und nicht gegen sie verstoßen dürfen. Die Muslime sind verpflichtet, das Eigentum der Gastgeber zu respektieren und dürfen das Land, in dem sie leben, auch nicht verraten.
Aus dem Gesagten folgt, dass der Koran die Muslime auffordert, sich friedlich in eine andersartige Umgebung zu integrieren und ihre andersartigen neuen Mitmenschen gerecht und gut zu behandeln. Er ist sogar verpflichtet, die Werte und Traditionen seiner neuen Heimat auf einer friedlichen Weise kennenzulernen und – auch wenn er allenfalls nicht alle inhaltlich bejahen kann – zu achten (49:13).