Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

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Talyessin
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Talyessin »

Claud hat geschrieben:
Berlin, bzw Preußen, wie du es hier andeutest, hat damit wenig am Hut. Die Entscheidung würde durch den Bundesrat legitimiert werden, in den die jeweiligen Länder ihre Sichtweisen einbringen können.
Wie das? Also im Bezug auf Art 37 oder allgemein?
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Claud
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Claud »

Talyessin hat geschrieben:
Wie das? Also im Bezug auf Art 37 oder allgemein?
Beides. Im Bezug auf Art 37 absolut, und allgemein bei bestimmten Fällen, den zustimmungsbedürftigen Gesetzen.
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Quatschki
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Quatschki »

1923 wurde mal die Reichsexekution über Sachsen und Thüringen verhängt, nachdem sich in den dortigen Landtagen rot-rote Koalitionen konstituiert hatten
und 1932 über Preußen, um die dortige SPD-Minderheitsregierung zu entmachten.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Talyessin
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Talyessin »

Claud hat geschrieben:
Beides. Im Bezug auf Art 37 absolut, und allgemein bei bestimmten Fällen, den zustimmungsbedürftigen Gesetzen.
Eh klar, an der Praxis, die sich eingespielt hat, kann man eh nicht viel ändern. Aber es ist halt diese Theoretische Geschichte, die uns in Bayern sowas wie einen kleinen Funken auf eigentlich selbständig am Leben hält.
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Claud
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Claud »

Talyessin hat geschrieben: Eh klar, an der Praxis, die sich eingespielt hat, kann man eh nicht viel ändern.
Bayern ist in Deutschland aufgegangen, die meisten sind damit zufrieden, die bayerische Hochpolitik sowieso.
Aber es ist halt diese Theoretische Geschichte, die uns in Bayern sowas wie einen kleinen Funken auf eigentlich selbständig am Leben hält.
Iwo. Die Mehrheit scheint kein Interesse an einen eigenständigen Bayern zu haben, insofern redest du von einen Bayern, welches so nicht existent zu sein scheint.
Zuletzt geändert von Claud am Mo 15. Dez 2008, 22:35, insgesamt 1-mal geändert.
Badenweiler
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Badenweiler »

Es ist bekannt, dass König Ludwig II von Bayern 1871 bei der Gründung des Deutschen Reiches Bauchgrimmen hatte und nur widerwillig mitgemacht hatte.

1949 ging den Bayern die förderalen Regelungen des Grundgesetzes nicht weit genug, deshalb lehnte Bayern das Grundgesetz ab, hat aber, soviel mir bekannt ist (ich war damals noch jung und mein Interesse war eigentlich weniger auf politische Fragen ausgerichtet, sondern drehte sich vielmehr darum, dass meine Mutter mir endlich aus den nassen Windeln heraus half und mir auch regelmäßig und rechtzeitig die Brust oder das Fläschchen reichte) vorher erklärt, dass das Grundgesetz auch in Bayern gelte, wenn es in zwei Dritteln der Länder angenommen worden ist.

Deshalb sollte es eigentlich klar sein, dass Bayern nicht so einfach aus der Bundesrepublik aussteigen kann. Aber seht Talyessin doch bitte nach, dass er so an seinem Bayern hängt. Er ist eben ein waschechter Bajuware. Für ihn gibt es nur Bayern und Saupreißn.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
http://reichling.wordpress.com
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Talyessin
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Talyessin »

Badenweiler hat geschrieben:Es ist bekannt, dass König Ludwig II von Bayern 1871 bei der Gründung des Deutschen Reiches Bauchgrimmen hatte und nur widerwillig mitgemacht hatte.

1949 ging den Bayern die förderalen Regelungen des Grundgesetzes nicht weit genug, deshalb lehnte Bayern das Grundgesetz ab, hat aber, soviel mir bekannt ist (ich war damals noch jung und mein Interesse war eigentlich weniger auf politische Fragen ausgerichtet, sondern drehte sich vielmehr darum, dass meine Mutter mir endlich aus den nassen Windeln heraus half und mir auch regelmäßig und rechtzeitig die Brust oder das Fläschchen reichte) vorher erklärt, dass das Grundgesetz auch in Bayern gelte, wenn es in zwei Dritteln der Länder angenommen worden ist.

Deshalb sollte es eigentlich klar sein, dass Bayern nicht so einfach aus der Bundesrepublik aussteigen kann. Aber seht Talyessin doch bitte nach, dass er so an seinem Bayern hängt. Er ist eben ein waschechter Bajuware. Für ihn gibt es nur Bayern und Saupreißn.
Mh. ich sollte doch wieder einen "Unabhängikeit Bayern" Thread aufmachen.
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Talyessin
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Talyessin »

Claud hat geschrieben: Iwo. Die Mehrheit scheint kein Interesse an einen eigenständigen Bayern zu haben, insofern redest du von einen Bayern, welches so nicht existent zu sein scheint.
20 % kann man einberechnen. Aber seis drum - faktisch habt ihr Recht und ich geb mich geschlagen. Zumindest für den Moment..... :angel:
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Claud
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Claud »

Talyessin hat geschrieben:
20 % kann man einberechnen. Aber seis drum - faktisch habt ihr Recht und ich geb mich geschlagen. Zumindest für den Moment..... :angel:

:cheers:
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Marianne »

lostsoul hat geschrieben: nein könnte es nicht, der föderalismus ist in der verfassung festgeschrieben und auch ein vom bund als de-facto-ministerpräsident eingesetzter kommissar kann die föderale struktur nicht aufheben. zudem leitet ein solcher kommissar ein betroffenes bundesland ausdrücklich nur vorübergehend. damit ist klar, dass ihm eine landesregierung folgt.


bist du eigentlich so blöd oder tust du nur so? als ob es in deutschland nicht reserven gäbe, die das 2,5-fache des BSP als peanuts aussähen ließen. :roll:


nur weil man eine handvoll schulden hat, ist man längst nicht pleite.



wohl nur die, dass der kommissar der landesregierung sagt wo sie zu sparen hat, welche landessteuern zu erhöhen sind, welche zugeständnisse das land dem bund etwa im bundesrat zu machen hat etc. wenn ein bundesland aber tatsächlich zahlungsunfähig sein sollte, was sollen solche maßnahmen dann noch helfen, wären doch nur tropfen auf den heißen stein. bei finanziellen krisen wäre ein kommissar meiner meinung nach total unnütz. kurzfristig kann der auch kein geld zaubern. der bund könnte mit der maßnahme die unfähige landesregierung absetzen und neuwahlen ausrufen lassen. im extremfall könnte eine länderfusion von ihm angeregt werden (etwa zu brandenburg-berlin) aber da müssten die bürger dann auch zustimmen. mehr möglichkeiten für den kommissar seh ich grad nicht.

ich halte das instrument des staatskommissars am ehesten geeignet wenn die landesregierung komplett ausfällt und das landesparlament nicht beschlußfähig ist (durch unfall oder krankheit) und das land dadurch unregiert ist oder wenn sich die landesregierung bundesfeindlich verhält (steuern nicht abführt oder die sezession erklärt etc.). ansonsten braucht man ihn nicht.



das entscheidende in rot. die länder werden einem anderen land nur dann einen bundeskommissar überstülpen, wenn es wirklich sein muss um das land zu regieren, wenn es absolut unumgänglich ist.
Die Unteränderbarkeit der Grundrechte war bis 1990 auch mal in Art. 79 fixiert. War.
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Gehenna
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Gehenna »

Marianne hat geschrieben:
Die Unteränderbarkeit der Grundrechte war bis 1990 auch mal in Art. 79 fixiert. War.
Ist.
Und zwar nicht die "Unteränderbarkeit der Grundrechte", sondern die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze, seit eh und jeh.
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Fire81
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Fire81 »

Es ging hier eigentlich weniger um Geschichte sondern darum was passiert könnte wenn die BayernLB den ganzen Staat in den Abgrund reisst.
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Talyessin
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Talyessin »

Fire81 hat geschrieben:Es ging hier eigentlich weniger um Geschichte sondern darum was passiert könnte wenn die BayernLB den ganzen Staat in den Abgrund reisst.
Nun, wenn es wirklich so kommt - schwierig zu sagen. Ich mein in Bremen sitzt ja auch kein eingesetzter Kommisar.
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Frank_Stein
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Frank_Stein »

Fire81 hat geschrieben:Ich habe gestern Die Zeit Matinee bei Phoenix gesehen (Steinbrück,Naumann und Joffe). Darin kam kurz zur Sprache das bei einem Landesbankrott der Bund einen Kommissar für das Land stellen kann. Angesichts der Krise bei den Landesbanken könnte es zu einem Bankrott Bayerns und auch anderer Bundesländer kommen.
Es wurde auch gesagt das der Artikel schon im Saarland und in Bremen angewendet werden hätte können.

Welche Auswirkungen hätte das ? Was wäre wenn im Folge der Krise mehrere Länder Bankrott sind ?
Ja - aber wen will man dann dort einsetzen?
Die Krise hat gezeigt, dass alle - ob staatliche Institutionen oder private Banken, die einigermaßen international agieren - hier in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Die Krise der bayrischen LB hat ja nichts damit zu tun, dass das Land schlecht gearbeitet hat.
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
It is not racism, but pattern recognition.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Talyessin »

theoderich hat geschrieben:
Ja - aber wen will man dann dort einsetzen?
Die Krise hat gezeigt, dass alle - ob staatliche Institutionen oder private Banken, die einigermaßen international agieren - hier in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Die Krise der bayrischen LB hat ja nichts damit zu tun, dass das Land schlecht gearbeitet hat.
Im gewissen Masse ist aber die Regierung durchaus für den Semron verantwortlich.
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Marianne »

Fire81 hat geschrieben:Es ging hier eigentlich weniger um Geschichte sondern darum was passiert könnte wenn die BayernLB den ganzen Staat in den Abgrund reisst.
Neue Kredite verhindern immer einen Absturz. Bis man so tief gesunken ist, dann man nicht mehr abstürzen kann.
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Claud
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Claud »

Fire81 hat geschrieben:Es ging hier eigentlich weniger um Geschichte sondern darum was passiert könnte wenn die BayernLB den ganzen Staat in den Abgrund reisst.
Wird sie nicht! Berlin hat es von der Relation her dicker getroffen, die Stadt steht immernoch unter eigenständiger Regierung. Auch vergisst du, dass den Schulden der BayernLB immernoch reale Werte, also Aktien, Immobilien etc. gegenüberstehen. Obwohl es eh unwahrscheinlich ist, dass die Bank abgewickelt wird.
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Fire81
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Fire81 »

Claud hat geschrieben:
Wird sie nicht! Berlin hat es von der Relation her dicker getroffen, die Stadt steht immernoch unter eigenständiger Regierung. Auch vergisst du, dass den Schulden der BayernLB immernoch reale Werte, also Aktien, Immobilien etc. gegenüberstehen. Obwohl es eh unwahrscheinlich ist, dass die Bank abgewickelt wird.
Konkret bezieht sich der Artikel ja darauf das ein Land seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann. So schlimm war es in Berlin nicht aber die folgen von dem Desaster sind ja überall zu spüren. Berlin hat das mit knapper Not überlebt. Dieses ja hat Rot-Rot wohl einen Überschuss von 600 Mio. Soweit ich weiss hat die BayernLB ca 100 Milliarden die da noch irgendwo rumschwirren. Und zu den konkreten Werten ist zu sagen das es in den USA teilweise so wie in Spanien ist. Da stehen ganze Wohnparks leer weil selbst als das System noch lief kein Bedarf da war.
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Claud
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Re: Art 37. GG: Droht Bayern der Verlust der Eigenstaatlichkeit?

Beitrag von Claud »

Fire81 hat geschrieben:
Konkret bezieht sich der Artikel ja darauf das ein Land seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann. So schlimm war es in Berlin nicht aber die folgen von dem Desaster sind ja überall zu spüren. Berlin hat das mit knapper Not überlebt. Dieses ja hat Rot-Rot wohl einen Überschuss von 600 Mio. Soweit ich weiss hat die BayernLB ca 100 Milliarden die da noch irgendwo rumschwirren. Und zu den konkreten Werten ist zu sagen das es in den USA teilweise so wie in Spanien ist. Da stehen ganze Wohnparks leer weil selbst als das System noch lief kein Bedarf da war.
Berlin musste damals 23 Milliarden Euro an Finanzmittel aufbringen. Das sind ca 1/3 des damaligen BIP des Landes Berlin gewesen. Um eine vergleichbare Belastung im Falle Bayerns zu kommen, müsste die Bayern LB für ca 130 Milliarden Euro an Neuschulden sorgen. Und selbst damit würde Bayern noch relativ gut klar kommen, da die Wirtschaftskraft um einiges höher liegt, wodurch die Belastung erträglicher ist. Von solchen Zahlen, ist man in Bayern noch weit entfernt.
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