Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Moderator: Moderatoren Forum 2

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1) Prognose - 2) Wie lange soll er ins Zuchthaus

1 Jahr Gefängnis (Prognose)
4
15%
2 bis 3 Jahre Gefängnis (Prognose)
2
7%
4 bis 5 Jahre Gefängnis (Prognose)
5
19%
6 bis 10 Jahre Gefängnis (Prognose)
8
30%
4 Jahre Zuchthaus (soll)
0
Keine Stimmen
5 bis 9 Jahre Zuchthaus (soll)
1
4%
10 bis 15 Jahre Zuchthaus (soll)
0
Keine Stimmen
16 bis 20 Jahre Zuchthaus (soll)
2
7%
21 Jahre und länger (soll)
3
11%
Er hat einen Menschen umgebracht, so hat er kein Recht auf Leben
2
7%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 27
FelixKrull
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Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von FelixKrull »

Hallo Leute,

zur Zeit läuft ein Prozess: Ein 24 jähriger Mann der seine Freundin erwürgt hat. Ich werde diesen Fall beobachten und später das Urteil in diesem Thread veröffentlichen.

Dieses Thema ist KEIN GENDERTHEMA!!!!!!

Hier habt hier die Möglichkeit eine Prognose abzugeben, wie lange der Mann ins Gefängnis kommt (das Urteil) bzw. was dieser Mann "verdient" hätte, also euer Gerechtigkeitsstrafmass.

Was passiert ist:

Zitat

STREIT UM HANDY

Eine "Kurzschlussreaktion" nannte es der Angeklagte - und legte gleich zu Prozessbeginn ein Geständnis ab: Ein 24 Jahre alter Mann hat zugegeben, die Mutter seiner Tochter erwürgt zu haben. Das Paar hatte sich wegen eines Handys gestritten.
...
Der Mann steht seit Dienstag wegen Totschlags vor dem Gießener Landgericht.
...
Anlass für den Streit sei ein Handy gewesen, das die Frau ihm geschenkt hatte und nun zurück forderte. Die Auseinandersetzung habe sich hoch geschaukelt. Die Frau habe den Wohnzimmertisch beiseite getreten und sei ihm an den Hals gegangen. Daraufhin habe er sie gepackt und gewürgt.
Vor Gericht sprach der 24-Jährige von einer Kurzschlussreaktion.
...
An die Tat selbst könne er sich nicht erinnern. Ihm sei erst bewusst geworden, was er getan habe, als seine Freundin aufgehört hatte zu atmen. Er habe dann die Wohnung in einer Art Schockzustand verlassen, und sei ohne bestimmtes Ziel mit dem Zug nach Frankfurt gefahren.
...
Handgreiflich sei er aber nie geworden. Seine Lebensgefährtin habe mehr zu Wutausbrüchen geneigt und ihn mitunter auch körperlich angegriffen.

komplett:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 35,00.html

Der Mann steht nicht wegen Mordes vor Gericht, sondern nur wegen Totschlages.

Soll das nun bedeuten:
Ich streite mit meiner Freundin und würge so LANGE BIS sie nicht mehr atmet.

Ich schätze, dass dauert min. 8 Minuten. Also, ich drücke mit meinen blossen Händen das LEBEN aus der Frau raus!

Und werde nicht wegen Mordes angeklagt, sondern nur wegen Totschlag!

Ich kann also jeder Zeit einen Mensch umbringen, sofern es während eines Streites durchgeführt wird und werde nur wegen Totschlag eingelocht! (perfekt, wenn jemand einen umbringen möchte)

nb
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Tom Bombadil
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von Tom Bombadil »

Zum Mord fehlt wohl der Vorsatz und die besondere Heimtücke.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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Choelan
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von Choelan »

Mord im "volkstümlichen" Sinne unterscheidet sich halt von Mord nach der juristischen Definition der BRD.

Übrigens ist es tatsächlich möglich, dass man jemanden im Affekt erwürgt, wenn der Kehlkopf eingedrückt ist, setzt die Atmung wesentlich schneller aus, jemand kann im Rahmen eines Wutanfalls also wirklich "aus Versehen" innerhalb kürzester Zeit töten, also bevor er möglicherweise wieder zur Besinnung kommt - die "8 Minuten" spielen da keine Rolle. Angesichts der Vorgeschichte, kann ich durchaus verstehen, dass da auf "Todschlag" plädiert wird...Fälle wo ein Opfer häuslicher Gewalt durchdreht und den "Täter" tötet, sind nicht allzu selten...

Ich finde es gut, dass in solchen Fällen in Deutschland eben nicht auf Mord plädiert wird, ein Opfer häuslicher Gewalt ist im seltensten Fall vollkommen zurechnungsfähig, kalte Absicht ist wohl eher nicht gegeben. Soll man jemanden, der vollkommen durch ist und aus einem extrem aufgewühlten Gemütszustand heraus handelt, wirklich wegen Vorsätzlichkeit und niederen Beweggründen verurteilen? Nein, er hat getötet, und unser Strafrecht sieht dafür eine Strafe bis zu 15 Jahren Gefängnis vor - wenn er glaubhaft machen kann, dass der Tat eine Vorgeschichte von häuslicher Gewalt vorabging, wohl 10 Jahre...Was ok ist, nicht jeder Mensch hat eine so stabile Psyche, dass er häusliche Gewalt langfristig einfach wegstecken kann - ist er deshalb mehr Schuld?

Ich tippe auf 6-8 Jahre Freiheitsentzug und möglicherweise anschließende Therapie.
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yogi61
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von yogi61 »

Ist das hier ein Tippspiel? Das Urteil wird massgeblich vom Prozessverlauf und der Beweisaufnahme abhängen.
Ich frage mich schon,ob jetzt an jedem Tag ein Einzelfall herausgepickt wird und dann durch einen entsprechenden Strang dokumentiert werden soll,dass unsere Rechtsprechung zu lasch ist.
Bis das geklärt ist,tippe ich lieber die Fußballbundesliga.
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FelixKrull
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von FelixKrull »

yogi61 hat geschrieben: Ich frage mich schon,ob jetzt an jedem Tag ein Einzelfall herausgepickt wird und dann durch einen entsprechenden Strang dokumentiert werden soll,dass unsere Rechtsprechung zu lasch ist.
keine schlechte idee!

ich bin NICHT gegen* eine ALLGEMEINE verschärfung des strafrechtss, sondern die gewichtung soll angepasst werden. Leider wurde ja der andere thread über das thema ins genderforum abgeschoben. (für 3 morde hat ja die "gute" frau ganze 4 jahre gefängnis erhalten.) - wie auch immer -
...
Bis das geklärt ist,tippe ich lieber die Fußballbundesliga.
das steht dir selbstverständlich frei.

nb

EDIT
* Da habe ich mit vertippt, tut mir leid. :oops:

richtig: Ich bin GEGEN eine ALLGEMEINE verschärfung des strafrechts [...]
Zuletzt geändert von FelixKrull am Mi 3. Dez 2008, 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von FelixKrull »

admin hat geschrieben:Zum Mord fehlt wohl der Vorsatz und die besondere Heimtücke.
niedrige beweggründe?

weil er offensichtlich seine ruhe haben wollte, erwürgte er seine lebensgefährtin.

eine klasse problemlösung! :evil:

nb
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yogi61
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von yogi61 »

Ach so,noch eine technische Frage zum Verständnis der Abstimmung. Was soll das eigentlich mit dem Zuchthaus,soll das wieder eingeführt werden,oder wie soll man das verstehen? :shock:
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ToughDaddy
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von ToughDaddy »

@nobody

Das darfst jetzt nicht böse auffassen: Aber Mord hat was mit Mordmerkmalen zu tun, wenn Du also hier die Verwirklichung eines Mordmerkmals findest, dann erklärs bitte auch. Bis jetzt sehe ich eine solche Erklärung nicht. Gut jetzt hast was angeführt, aber dies ist kein niedriger Beweggrund.

Auch die 8 min sind Spekulation von Dir. Wenn ich Dir richtig die Gurkel zudrücke, dann machst 8 min als Freitaucher aber sonst garantiert nicht und dann wärst schon auf Weltklasseniveau.

Ja Du kannst jeder Zeit jemanden umbringen und es wäre nur Totschlag, solange kein Mordmerkmal erfüllt ist. Steht aber schon immer so im Gesetz drin.

Da ansonsten keine Infos vorhanden sind bzgl. Vorstrafenregister usw. kann man nicht wirklich was prognostizieren. Zumal dann die Prognose 4-5 Jahre und gleich 6-10 Jahre schon dem Gesetzestext zuwider läuft.


@admin

Vorsatz ist gegeben, sonst wärs kein Totschlag.
Zuletzt geändert von ToughDaddy am Mi 3. Dez 2008, 17:35, insgesamt 1-mal geändert.
FelixKrull
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von FelixKrull »

yogi61 hat geschrieben:Ach so,noch eine technische Frage zum Verständnis der Abstimmung. Was soll das eigentlich mit dem Zuchthaus,soll das wieder eingeführt werden,oder wie soll man das verstehen? :shock:
Die bezeichnung zuchthaus sollte nur zur besseren differenzierung der umfrage(antworten) dienen.

abgesehen davon bevorzuge ich das wort "zuchthaus" anstatt gefängnis. ein zuchthaus dient der bestrafung und der rache! und dient der züchtigung des straftäters und sollte KEINE aufwärmanstalt sein.

nb
Zuletzt geändert von FelixKrull am Mi 3. Dez 2008, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
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lamb of god
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von lamb of god »

nobody hat geschrieben:
Ich schätze, dass dauert min. 8 Minuten.
Da schätzt du falsch. Beim Erwürgen mit den Händen ist die Zeit bis zum Eintritt des Todes maßgeblich von der Grifftechnik und der aufgewandten Kraft abhängig. Eigentliche Todesursache ist hierbei oft der Bruch des Zungenbeins und / oder des Kehlkopfknorpels. Menschen die in solchen Tötungsarten ausgebildet werden, z.B. Soldaten für asymetrische Kriegsführung, können ein dem Erwürgen(nicht erdrosseln!) gleiches Resultat in weniger als 30 s vollbringen. Da es sich in besagtem Fall um einen Wutanfall handelte, war der Kraftaufwand wohl ziemlich hoch. Da der Täter jedoch vermutlich ungeübt war dürfte es einen Zeitraum von 1-2 min in Anspruch genommen haben.
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Tantris
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von Tantris »

nobody hat geschrieben: niedrige beweggründe?

weil er offensichtlich seine ruhe haben wollte, erwürgte er seine lebensgefährtin.

eine klasse problemlösung! :evil:

nb
Niedrige beweggründe müssen auch bei totschlag vorliegen.
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Tantris
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von Tantris »

nobody hat geschrieben: Die bezeichnung zuchthaus sollte nur zur besseren differenzierung der umfrage(antworten) dienen.

abgesehen davon bevorzuge ich das wort "zuchthaus" anstatt gefängnis. ein zuchthaus dient der bestrafung und der rache! und dient der züchtigung des straftäters und sollte KEINE aufwärmanstalt sein.

nb
Viel zu harmlos! Was hälst du von vierteilen? Streckbank? Spanische Stiefel?

Wenn züchtigung das wichtigste ist, solltest du nicht beim zuchthaus stehen bleiben, wie ein schlapper Humanist!
FelixKrull
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von FelixKrull »

lamb of god hat geschrieben: Menschen die in solchen Tötungsarten ausgebildet werden, z.B. Soldaten für asymetrische Kriegsführung, können ein dem Erwürgen(nicht erdrosseln!) gleiches Resultat in weniger als 30 s vollbringen. Da es sich in besagtem Fall um einen Wutanfall handelte, war der Kraftaufwand wohl ziemlich hoch. Da der Täter jedoch vermutlich ungeübt war dürfte es einen Zeitraum von 1-2 min in Anspruch genommen haben.
30 sekunden? halte ich für ein gerücht... die carotis besitzt "druckrezeptoren", d.h. durch einen sehr schnell druck auf BEIDEN seiten des hals, KANN dem gehirn ein falsches signal mitgeteilt werden: Hallo Gehirn! Achtung! Blutdruck ist zu hoch! dies hat zur folge, dass das gehirn dem körper den befehl zum "schlafen" gibt. der mensch fällt in "ohnmacht". -> bewusstlosigkeit. der betroffene ist ABER noch am leben.

hätte der angeklagter nur kurz zugedrückt, so hätte die frau überleben können, aber der angeklagter hat wohl DEUTLICH länger zugedrückt - etliche minuten -

weiterhin hätte er nach der feststellung einer bewusstlosigkeit mit rettungsmassnahmen beginnen können, aber dies hat er unterlassen!

nb
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von ToughDaddy »

Tantris hat geschrieben:
Niedrige beweggründe müssen auch bei totschlag vorliegen.
Falsch. Totschlag ist lediglich die vorsätzliche Tötung.


@nobody

Alles weiter spekulieren? Bringt doch nichts oder? Bitte kläre mich bzgl. der niedrigen Beweggründe genauer auf. Danke.
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von FelixKrull »

ToughDaddy hat geschrieben: Alles weiter spekulieren? Bringt doch nichts oder? Bitte kläre mich bzgl. der niedrigen Beweggründe genauer auf. Danke.
er wollte den streit nicht ausdiskutieren, sondern bevorzugte eine primitive methode diesen streit einseitig zu beenden.

d.h. er wollte seine ruhe haben und hat deshalb einen menschen erwürgt.

unterlasse hilfeleistung kommt noch erschwerend hinzu, da er aussagte, er hätte sein fehlverhalten bemerkt als sie nicht mehr atmete, aber anstatt ihr hilfe zu leisten verliess er die wohnung.

also:
- er hat sein fehlverhalten FESTGESTELLT
- er hat NICHTS unternommen, um dieses "Rückgängig" zu machen

eine reanimation hätte zum wiederbeleben führen können! (es wurden schon menschen erfolgreich reanimiert, die länger als ne halbe stunde einen herzkreislaufstillstand gehabt haben.)

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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von ToughDaddy »

@nobody

Dies ist aber kein niedriger Beweggrund.
Hier ein wenig Hilfe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mord#Mordmerkmale

Bei Totschlag kommt unterlassene Hilfeleistung nie erschwerend hinzu. Wäre auch sehr komisch.
Hätte er was unternommen, wäre es versuchter Totschlag gewesen und nicht Totschlag, darum gibt es diese Unterscheidung auch.
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lamb of god
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von lamb of god »

nobody hat geschrieben: 30 sekunden? halte ich für ein gerücht...
Ich habe nicht umsonst
Menschen die in solchen Tötungsarten ausgebildet werden, z.B. Soldaten für asymetrische Kriegsführung,können ein dem Erwürgen(nicht erdrosseln!) gleiches Resultat
geschrieben. Ein Pathologe kann das kaum bis gar nicht unterscheiden. Die von dir angenommenen 8min sind weit von der Realität weg.
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Tantris
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von Tantris »

ToughDaddy hat geschrieben:
Falsch. Totschlag ist lediglich die vorsätzliche Tötung.

Nein. Ohne niedrige beweggründe wäre es gar nicht strafbar und somit kein totschlag.

Stell dir unter "niedrigen beweggründen" nicht nur das moralisch allgemein verworfene vor. Auch Rache, eifersucht, wut, gerechte wut, sehr gerechtfertigte wut... all das ist niedrig.
Erst ein motiv, wie notwehr, wäre es nicht mehr.
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lamb of god
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von lamb of god »

Tantris hat geschrieben:
Falsch. Totschlag ist lediglich die vorsätzliche Tötung.

Nein. Ohne niedrige beweggründe wäre es gar nicht strafbar und somit kein totschlag.

Stell dir unter "niedrigen beweggründen" nicht nur das moralisch allgemein verworfene vor. Auch Rache, eifersucht, wut, gerechte wut, sehr gerechtfertigte wut... all das ist niedrig.
Blödsinn 8)
2005 vs.2009

Hallo Oslo! Seit wann wird der Nobelpreis für einen Wahlkampf verliehen???
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von Grimm
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von von Grimm »

Dafür gibts Fachleute, die das bewerten und Richter, die das beurteilen.
WuesteErde

Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von WuesteErde »

Tantris hat geschrieben:
Falsch. Totschlag ist lediglich die vorsätzliche Tötung.

Nein. Ohne niedrige beweggründe wäre es gar nicht strafbar und somit kein totschlag.

Stell dir unter "niedrigen beweggründen" nicht nur das moralisch allgemein verworfene vor. Auch Rache, eifersucht, wut, gerechte wut, sehr gerechtfertigte wut... all das ist niedrig.
Erst ein motiv, wie notwehr, wäre es nicht mehr.
Es gibt vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge - aber niemals vorsätzlichen Totschlag.

Das wäre eben Mord.

:rant:
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von FelixKrull »

nabend toughdaddy!
Sonstige niedrige Beweggründe

Die herrschende Meinung versteht unter diesem Begriff solche Motive, die sittlich auf niedrigster Stufe angesiedelt sind und nach den Wertmaßstäben des deutschen Kulturkreises besonders verwerflich oder gar verachtenswert sind. [...]
So genannte normal-psychologische Verhaltensweisen wie zum Beispiel Wut und Eifersucht sind dann niedrige Beweggründe, wenn die Motive, auf die sie sich gründen, als niedrige Beweggründe einzustufen sind, also wenn z. B. Grund der Eifersucht eine erhebliche Eigensucht oder übersteigertes Ehrgefühl ist .[...]
http://de.wikipedia.org/wiki/Mord#Mordmerkmale

Ein Streit - eine Diskussion - mit einem Mord zu beenden, dürfte doch wohl kein Wertmassstab sein, dass in Deutschland als normal angesehen wird und eine praktikable Lösung darstellt.

nb
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Gehenna
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von Gehenna »

WuesteErde hat geschrieben:Es gibt vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge - aber niemals vorsätzlichen Totschlag.

Das wäre eben Mord.

:rant:
Leider nicht korrekt, siehe §§ 212, 211 StGB, s.a. § 15 StGB. Ein Mord liegt dann vor, wenn mindestens eines der in § 211 StGB genannten Mordmerkmale erfüllt ist.
petronius
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von petronius »

yogi61 hat geschrieben:Ist das hier ein Tippspiel? Das Urteil wird massgeblich vom Prozessverlauf und der Beweisaufnahme abhängen.
Ich frage mich schon,ob jetzt an jedem Tag ein Einzelfall herausgepickt wird und dann durch einen entsprechenden Strang dokumentiert werden soll,dass unsere Rechtsprechung zu lasch ist.
Bis das geklärt ist,tippe ich lieber die Fußballbundesliga.
dem schließe ich mich an
quamquam ridentem dicere verum
quid vetat?
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von petronius »

nobody hat geschrieben: Die bezeichnung zuchthaus sollte nur zur besseren differenzierung der umfrage(antworten) dienen.

abgesehen davon bevorzuge ich das wort "zuchthaus" anstatt gefängnis. ein zuchthaus dient der bestrafung und der rache!
und das sind eben nicht die ziele unseres justizsystems

strebst du also einen systemwechsel an, zurück ins mittelalter z.b.?
quamquam ridentem dicere verum
quid vetat?
(horaz)
Marcin
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von Marcin »

Er hat einen Menschen umgebracht, so hat er kein Recht auf Leben 8% [ 2 ]

:lol:
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Re: Eure Prognose: 24-Jähriger tötet Lebensgefährtin

Beitrag von ToughDaddy »

nobody hat geschrieben:nabend toughdaddy!


http://de.wikipedia.org/wiki/Mord#Mordmerkmale

Ein Streit - eine Diskussion - mit einem Mord zu beenden, dürfte doch wohl kein Wertmassstab sein, dass in Deutschland als normal angesehen wird und eine praktikable Lösung darstellt.

nb
Falsch ein Ausraster ist eine normal-psychologische Verhaltensweise. Ansonsten wäre jeder Totschlag Mord.
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