Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

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Frankenstein
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Frankenstein »

Thomas I » So 18. Aug 2013, 14:57 hat geschrieben:
Wenn kein Material das kann, woher weiß man dann, dass die Luft in 12 Stunden entweicht?
Ich hatte neulic eine Platten da hat es von der ersten Meldung des Bordcomputers bis zu dem Zeitpunkt als der Reifen merkbar platt war gute 20 Stunden gebraucht. Ergo scheint es ja sogar Material unter 0,1mm zu geben welches Reifen durchdringen kann.

Kann es vielleicht sein, dass es auf die Grösse des Loches ankommt? Und da kann man bei Reifengummi auch mit dickerem Material dünnere Löcher verursachen weil dieses Reifengummi ja auch nachgiebig ist.
Wenn man den Reifendruck, Achstlast und Fahrzeuggewicht sowie die Größe des Loches hat, ist es errechenbar. Temperatur und Reifenzustand spielt auch eine Rolle.

Bei schlecht sitzenden Reifen, haben sie den gleichen Effekt wie ein kleines Loch zu haben. Muss aber nicht sein.

Aber auf keinen Fall entweicht die Luft nur bei der Fahrt, wie es Herr Brixner erwähnte.
SIRENE

Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von SIRENE »

Zuerst muß mal geklärt haben, ob jemand das Recht hatte, Schuldunfähigkeit in den Raum zu stellen und ein Gutachten darüber zu verlangen!

Thomas I, ich hatte hier auch keine Mollath-Unterstützer-Seite verlinkt, erinnere mich nicht daran, jemals auf einer gewesen zu sein.

Wenn Du nicht mal Anhaltspunkte für deine Feststellung liefern kannst, bestätigt das mein Wissen und auch das von Marsu, der sich nicht von Einbildungen und Vermutungen plagen läßt, daß für einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit gar kein Rechtsgrund bestand!

prime-pippo hatte geschrieben: "Mollath wurde zur Beobachtung für 6 Wochen zwangsweise untergebracht, ohne wegen irgendwelcher Steaftaten verurteilt gewesen zu sein."

Du hattes darauf gemeint: "Das stimmt so nicht. Das Gericht hat ganz klar festgestellt dass Mollath den objektiven Tatbestand einiger Strafnormen erfüllt hat.
Nur weil das Gericht ihn für psychisch krank hielt, war der subjektive Tatbestand nicht erfüllt."


Ich wollte dann dazu wissen: "Welches Gericht hat welche Rechtsverletzung Mollaths nachvollziehbar festgestellt, Thomas I? Quellen bitte, Zitate, was auch immer, damit Du nicht wieder irgendwann einsehen mußt, dich getäuscht zu haben ..."

Bitte jetzt nicht zurück fragen, ob ich schon mal Sushi gegessen habe. Ich habe schon mal einen Sushikurs bei mir zuhause veranstaltet mit wunderschönen Frauen ...
Frankenstein
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Frankenstein »

Thomas I » So 18. Aug 2013, 15:56 hat geschrieben:
Wie willst du denn eine Schuldfähigkeit erst nach dem Urteil begutachten?
Ja. Das ist Gesetz. Oder

Wir schreiben aneinander vorbei. Du meinst die Maßnahme nach dem Urteil 2006. Ich meine hingegen die Maßnahme vor dem Urteil.
Zuletzt geändert von Frankenstein am So 18. Aug 2013, 17:33, insgesamt 2-mal geändert.
SIRENE

Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von SIRENE »

Warum soll man eine Schuldfähigkeit erst nach einem Urteil begutachten können?

Schuldfähigkeit wird doch grundsätzlich vorausgesetzt.

Freilich wäre es von Vorteil, wenn man EMPEREUR DES EUROPEANS erst mal begutachten würde, bevor sie Vorstände von Vereinen werden, die sich das Fördern politischer Diskussionen auf die Fahnen schreiben, was natürlich hier überhaupt nicht notwendig ist bei so einem eloquent denkenden Thomas I, der sicher gleich die Antwort auf meine Frage aus dem Ärmel husten wird.

Ich hoffe, daß sich seine Gesundheit durch meine Beiträge hier nicht verschlechtert hat. Nach meinen Erfahrungen entwickeln Juristen bei Kontakten mit mir ungeahnte Kräfte ... :D
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Marsu »

Thomas I » So 18. Aug 2013, 14:37 hat geschrieben:
Eben "soweit die Untersuchung nach ihrer Art die freiwillige Mitwirkung des Beschuldigten voraussetzt".
Nun begründe das doch mal für Mollath.
Das ist relativ einfach. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass ein Untersuchungskonzept erstellt werden muss, aus dem man entnehmen kann, wie eine Diagnose erstellt werden soll, wenn sich der Beschuldigte einer Exploration verweigert. Ein solches Untersuchungskonzept gibt es im Fall Mollath nicht.
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Frankenstein »

SIRENE » So 18. Aug 2013, 19:03 hat geschrieben:Warum soll man eine Schuldfähigkeit erst nach einem Urteil begutachten können?

Schuldfähigkeit wird doch grundsätzlich vorausgesetzt.

Freilich wäre es von Vorteil, wenn man EMPEREUR DES EUROPEANS erst mal begutachten würde, bevor sie Vorstände von Vereinen werden, die sich das Fördern politischer Diskussionen auf die Fahnen schreiben, was natürlich hier überhaupt nicht notwendig ist bei so einem eloquent denkenden Thomas I, der sicher gleich die Antwort auf meine Frage aus dem Ärmel husten wird.

Ich hoffe, daß sich seine Gesundheit durch meine Beiträge hier nicht verschlechtert hat. Nach meinen Erfahrungen entwickeln Juristen bei Kontakten mit mir ungeahnte Kräfte ... :D
Das wird ja im Verfahren geklärt und nicht vorher.
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

Marsu » So 18. Aug 2013, 19:04 hat geschrieben:Das ist relativ einfach. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass ein Untersuchungskonzept erstellt werden muss, aus dem man entnehmen kann, wie eine Diagnose erstellt werden soll, wenn sich der Beschuldigte einer Exploration verweigert. Ein solches Untersuchungskonzept gibt es im Fall Mollath nicht.
Das ist ein echtes Argument, insbesondere da das Verfahren gegen Mollath auch lange nach dem BVerfG-Urteil war. Zumindest nachdem Mollath das Zusammenwirken mit Dr. Leipziger ablehnte hätte man so ein Untersuchungskonzept aufstellen müssen.
Und man hätte natürlich darlegen müssen dass und warum das Konzept geeignet sein könnte, den Untersuchungszweck zu erreichen und das für den Erfolg nicht auch eine weniger beeinträchtigende Maßnahme ausreichen würde.

Dann geht es hier aber um das fehlende Konzept und nicht darum das wie u.a. von prime-pippo behauptet Einweisungen nach § 81 StPO und Gutachten ohne Exploration per se verfassungswidrig sind.
Das ist nämlich nicht der Fall. Im genannten Fall hat das BVerfG an einem Erstgutachten zu Lasten des Beschwerdeführers das ohne Exploration zu Stande kam garnichts auszusetzen.
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

Frankenstein » So 18. Aug 2013, 16:31 hat geschrieben:
Ja. Das ist Gesetz. Oder

Wir schreiben aneinander vorbei. Du meinst die Maßnahme nach dem Urteil 2006. Ich meine hingegen die Maßnahme vor dem Urteil.
Ja, das ist mir nach dem Beitrag von Marsu auch klar geworden. Du meinstes die Unterbringungen nach § 81 StPO, ich hingegen bezog mich auf die nach § 63 StGB...
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von prime-pippo »

Thomas I » So 18. Aug 2013, 19:55 hat geschrieben: Dann geht es hier aber um das fehlende Konzept und nicht darum das wie u.a. von prime-pippo behauptet Einweisungen nach § 81 StPO und Gutachten ohne Exploration per se verfassungswidrig sind.
Das ist nämlich nicht der Fall. Im genannten Fall hat das BVerfG an einem Erstgutachten zu Lasten des Beschwerdeführers das ohne Exploration zu Stande kam garnichts auszusetzen.
Welche Bedingungen müssen denn erfüllt sein, damit du einen bis dahin unbescholtenen Bürger einfach mal "zur Beobachtung" 6 Wochen wegsperren kannst?
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von fertig mit D und EU »

Rechtsstaat? Wo? :?:
Rechtsbeugung durch bestimmte Gruppierungen, einhergehend die Vernichtung der Gegner, ist das damit gemeint?
es lebe die neue DDR :thumbup:
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

prime-pippo » So 18. Aug 2013, 20:13 hat geschrieben: Welche Bedingungen müssen denn erfüllt sein, damit du einen bis dahin unbescholtenen Bürger einfach mal "zur Beobachtung" 6 Wochen wegsperren kannst?
Letztendlich ist es ein Eingriff in Grundrechte und der muß insofern zulässig, geeignet, erforderlich und angemessen sein.
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von prime-pippo »

Thomas I » So 18. Aug 2013, 20:22 hat geschrieben:
Letztendlich ist es ein Eingriff in Grundrechte und der muß insofern zulässig, geeignet, erforderlich und angemessen sein.
Ist es angemessen, einen bis dahin unbescholtenen Bürger, der eines vergleichsweise geringfügigen Delikts beschuldigt wird, 6 Wochen wegzusperren?
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

prime-pippo » So 18. Aug 2013, 20:29 hat geschrieben:
Ist es angemessen, einen bis dahin unbescholtenen Bürger, der eines vergleichsweise geringfügigen Delikts beschuldigt wird, 6 Wochen wegzusperren?
Dazu müsste es zunächst mal zulässig, geeignet und erforderlich sein.

Zulässig würde ich jetzt mal bejahen, denn § 81 StPO ist ja eine prinzipiell verfassungskonforme Eingriffsermächtigung.

Kommen wir zur Frage der Geeignetheit: Was meinst du?
Zuletzt geändert von Thomas I am So 18. Aug 2013, 21:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von prime-pippo »

Thomas I » So 18. Aug 2013, 20:39 hat geschrieben: Kommen wir zur Frage der Geeignetheit: Was meinst du?
Meine Frage umschiffst du, ok....mich interessiert tatsächlich die Angemessenheit.

Ob dieses Mittel geeignet ist? Wenn mit mir so umgegangen werden würde, möchte ich nicht wissen, was man dann bei mir "diagnostizieren" könnte!
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Beitrag von Thomas I »

prime-pippo » So 18. Aug 2013, 20:43 hat geschrieben:
Meine Frage umschiffst du, ok....mich interessiert tatsächlich die Angemessenheit.

Ob dieses Mittel geeignet ist? Wenn mit mir so umgegangen werden würde, möchte ich nicht wissen, was man dann bei mir "diagnostizieren" könnte!
Ein Eingriff in Grundrechte wird nicht ohne Grund in der von mir genannten Reihenfolge geprüft.
Mit der Angemessenheit anfangen zu wollen ist wie den Dachstuhl vor der Bodeplatte bauen zu wollen.
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

prime-pippo » So 18. Aug 2013, 20:43 hat geschrieben:
Meine Frage umschiffst du, ok....mich interessiert tatsächlich die Angemessenheit.

Ob dieses Mittel geeignet ist? Wenn mit mir so umgegangen werden würde, möchte ich nicht wissen, was man dann bei mir "diagnostizieren" könnte!
Und, ist es geeignet zu einem Gutachtenergebis zu kommen wenn ein Zu-Begutachtender die Mitwirkung verweigert?
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von prime-pippo »

Thomas I » So 18. Aug 2013, 20:47 hat geschrieben:
Ein Eingriff in Grundrechte wird nicht ohne Grund in der von mir genannten Reihenfolge geprüft.
Mit der Angemessenheit anfangen zu wollen ist wie den Dachstuhl vor der Bodeplatte bauen zu wollen.
"Anfangen"?
Mir geht es nicht um eine Reihenfolge, ich frage dich, ob es angemessen ist, einen bis dahin unbescholtenen Bürger, der einer vergleichsweise harmlosen Tat beschuldigt wird, 6 Wochen wegzusperren?
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von prime-pippo »

Thomas I » So 18. Aug 2013, 20:48 hat geschrieben:
Und, ist es geeignet zu einem Gutachtenergebis zu kommen wenn ein Zu-Begutachtender die Mitwirkung verweigert?
Aus psychiatrischer Sicht kann ich das nicht beurteilen, ich würde bei einem solchen Vorgehen gegen mich evtl. durchdrehen. Und ich kenne viele, die unter Garantie durchdrehen würden.
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

prime-pippo » So 18. Aug 2013, 20:55 hat geschrieben:
Aus psychiatrischer Sicht kann ich das nicht beurteilen, ich würde bei einem solchen Vorgehen gegen mich evtl. durchdrehen. Und ich kenne viele, die unter Garantie durchdrehen würden.
Also wäre es eher ungeeignet. Und damit wäre die Sache dann auch schon erledigt.
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

prime-pippo » So 18. Aug 2013, 20:53 hat geschrieben:
"Anfangen"?
Mir geht es nicht um eine Reihenfolge, ich frage dich, ob es angemessen ist, einen bis dahin unbescholtenen Bürger, der einer vergleichsweise harmlosen Tat beschuldigt wird, 6 Wochen wegzusperren?
Wenn es nicht geeignet und erforderlich ist, ist es sowieso auch nicht angemessen.
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Marsu »

Thomas I » So 18. Aug 2013, 14:28 hat geschrieben:Es ist auch etwas logikwidrig wenn Herr Strate einerseits sagt, die Freisprüche von Mollath wegen Schuldunfähigkeit seien rechtskräftig und auf der anderen Seite die diese Schuldunfähigkeit begründende psychische Erkrankung bestreitet.

Oder möchte Herr Strate uns sagen, dass Herr Mollath wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wure obwohl er schuldfähig war?
Herr Strate will, meines Erachtens, darauf hinaus, dass Herr Mollath in seinem Wiederaufnahmeverfahren nicht zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt werden kann, weil das der § 373 der Strafprozessordnung untersagt.
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Thomas I
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

Marsu » So 18. Aug 2013, 21:32 hat geschrieben:Herr Strate will, meines Erachtens, darauf hinaus, dass Herr Mollath in seinem Wiederaufnahmeverfahren nicht zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt werden kann, weil das der § 373 der Strafprozessordnung untersagt.
Hat die StA, welche die Wiederaufnahme ja m.W. auch beantragt hat, denn diese Wiederaufnahmezu seinen Gunsten beantragt?
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Marsu »

Thomas I » So 18. Aug 2013, 21:50 hat geschrieben:
Hat die StA, welche die Wiederaufnahme ja m.W. auch beantragt hat, denn diese Wiederaufnahmezu seinen Gunsten beantragt?
Ja
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

Jupp, habe es gerade bei strate.net auch gefunden: http://www.strate.net/de/dokumentation/ ... -03-18.pdf (Lädt furchtbar langsam....)

Dann hat Strate diesbezüglich natürlich Recht.

Wobei es rechtlich interessant ist, wenn das Widraufnahmeverfahren erbrächte dass die Tatvorwürfe stimmen, aber die Entschuldigungsgründe nicht gegeben sind.
Ob dass dann in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat eine Änderung zum Nachteil des Verurteilten ist, wenn man ihn daraufhin dann verurteilt müsste ich auch erst einmal recherchieren.

Eine mir vorliegende Quelle besagt nämlich, dass bei Aufhebung der Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus wegen Feststellung der Schuldfähigkeit im Wiederaufnahmeverfahren statt dessen Strafe verhängt werden könne und beruft sich dabei auf §§ 373 i.V.m. 358 StPO. Was mich im Moment zugegebenermaßen so garnicht überzeugt.
SIRENE

Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von SIRENE »

Weil Schuldfähigkeit grundsätzlich vorausgesetzt wird, fragte ich: "Warum soll man eine Schuldfähigkeit erst nach einem Urteil begutachten können?"
Frankenstein » So 18. Aug 2013, 20:23 hat geschrieben:Das wird ja im Verfahren geklärt und nicht vorher.
Damit etwas zu einem Verfahren wird und ein Verfahren unterhalten kann, geschehen in der Regel Dinge, die noch kein Verfahren sind.

Es geht mir grundsätzlich um die Annäherung der Wirklichkeit an das Kontrollsystem der Juristen.

Deshalb hat auch ein Richter die Pflicht, zu begreifen, was ein forensischer Gutachter feststellt. Der muß ggf. genauso nachvollziehbar erklären, warum er dies oder das für notwendig hält, wie ein Richter, ein Anwalt, ein Politiker. Und alle anderen, denen man nicht unbedingt blind vertrauen kann.
SIRENE

Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von SIRENE »

Thomas I » So 18. Aug 2013, 23:43 hat geschrieben: ...
Dann hat Strate diesbezüglich natürlich Recht.

Wobei es rechtlich interessant ist, wenn das Widraufnahmeverfahren erbrächte dass die Tatvorwürfe stimmen, aber die Entschuldigungsgründe nicht gegeben sind.
Ob dass dann in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat eine Änderung zum Nachteil des Verurteilten ist, wenn man ihn daraufhin dann verurteilt müsste ich auch erst einmal recherchieren.

Eine mir vorliegende Quelle besagt nämlich, dass bei Aufhebung der Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus wegen Feststellung der Schuldfähigkeit im Wiederaufnahmeverfahren statt dessen Strafe verhängt werden könne und beruft sich dabei auf §§ 373 i.V.m. 358 StPO. Was mich im Moment zugegebenermaßen so garnicht überzeugt.
Sowas kann nur einem Juristen einfallen.

Marsu hat eigentlich hinreichend dargetan, daß die Vorwürfe gegen Mollath, die zu einer Überprüfung seiner Schuldfähigkeit geführt haben, eine einzige Ungereimtheit sind. Schon damals gab es praktisch keine rechtsverwertbaren Beweise, um Mollaths Geisteszustand überprüfen zu lassen! (Deshalb sagte ja auch die Justizministerin Bayerns der Öffentlichkeit, daß Mollath gemeingefährlich sei, weil er seine Frau geschlagen und Reifen zerstochen haben soll!) Dann noch versuchen, sich mit dem Glauben daran, nach so vielen Jahren würden beweiskräftige Fakten von den Toten auferstehen, ist nichts weiter als juristischer Aberglaube, der unsere Gesellschaft jährlich schätzungsweise einige Zigmilliarden Euro kostet ...*
  • * Wer klar denken und klug handeln kann, rechnet ja nicht nur die Kosten, die unser Rechtssystem verbrät. Er muß auch das berücksichtigen, was unser Rechtssystem ANRICHTET ...!! Ich glaube, ich merkte hier schon mal an, daß mir der Inhaber der wohl renommiertesten Anwaltskanzlei eines fürstlichen Gerichtsstandortes (AG, LG ...) erzählt hatte, daß mal etliche Unternehmen zusammengebrochen seien, weil ein Wirtschaftsrichter in den Akten seines Büros erstickte (so ungefähr). - Inzwischen kam auch ein deutscher Jurist auf mich zu, dessen Wirtschaftsimperium durch die deutsche Justiz an die Wand gefahren worden war. Man hatte versucht, ihn über U-Haft zu einem Deal zu überreden ... (Bitte nun keine Zweifel. Dieser Mensch, der das, was ich mache, als das einzig Senkrechte bezeichnet, hat bereits ein Feststellungsurteil in der Tasche, das ihm Schadensersatz zuspricht.
Aber es kapiert ja niemand, wie wichtig es wäre, daß Juristen mit den Erkenntnissen der modernen Hirnforschung arbeiten. Vermutlich muß es erst sehr sehr weh tun, bis man begreift. Allerdings könnte es dann wirklich zu spät sein.
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

SIRENE » Mo 19. Aug 2013, 10:08 hat geschrieben: Sowas kann nur einem Juristen einfallen.

Marsu hat eigentlich hinreichend dargetan, daß die Vorwürfe gegen Mollath, die zu einer Überprüfung seiner Schuldfähigkeit geführt haben, eine einzige Ungereimtheit sind. Schon damals gab es praktisch keine rechtsverwertbaren Beweise, um Mollaths Geisteszustand überprüfen zu lassen! (Deshalb sagte ja auch die Justizministerin Bayerns der Öffentlichkeit, daß Mollath gemeingefährlich sei, weil er seine Frau geschlagen und Reifen zerstochen haben soll!) Dann noch versuchen, sich mit dem Glauben daran, nach so vielen Jahren würden beweiskräftige Fakten von den Toten auferstehen, ist nichts weiter als juristischer Aberglaube, der unsere Gesellschaft jährlich schätzungsweise einige Zigmilliarden Euro kostet ...*
  • * Wer klar denken und klug handeln kann, rechnet ja nicht nur die Kosten, die unser Rechtssystem verbrät. Er muß auch das berücksichtigen, was unser Rechtssystem ANRICHTET ...!! Ich glaube, ich merkte hier schon mal an, daß mir der Inhaber der wohl renommiertesten Anwaltskanzlei eines fürstlichen Gerichtsstandortes (AG, LG ...) erzählt hatte, daß mal etliche Unternehmen zusammengebrochen seien, weil ein Wirtschaftsrichter in den Akten seines Büros erstickte (so ungefähr). - Inzwischen kam auch ein deutscher Jurist auf mich zu, dessen Wirtschaftsimperium durch die deutsche Justiz an die Wand gefahren worden war. Man hatte versucht, ihn über U-Haft zu einem Deal zu überreden ... (Bitte nun keine Zweifel. Dieser Mensch, der das, was ich mache, als das einzig Senkrechte bezeichnet, hat bereits ein Feststellungsurteil in der Tasche, das ihm Schadensersatz zuspricht.
Aber es kapiert ja niemand, wie wichtig es wäre, daß Juristen mit den Erkenntnissen der modernen Hirnforschung arbeiten. Vermutlich muß es erst sehr sehr weh tun, bis man begreift. Allerdings könnte es dann wirklich zu spät sein.
Schwafel, schwätz, laber, blubber - hast du auch mal was inhaltlich beizutragen ausser deinem esotherisch angehauchten Geschwätz? Befasse dich mal mit dem Thema anstatt damit deine Ideologie von den bösen Juristen zu verbreiten...
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von SIRENE »

Thomas I » Mo 19. Aug 2013, 12:59 hat geschrieben:
Schwafel, schwätz, laber, blubber - hast du auch mal was inhaltlich beizutragen ausser deinem esotherisch angehauchten Geschwätz? Befasse dich mal mit dem Thema anstatt damit deine Ideologie von den bösen Juristen zu verbreiten...
http://de.wikipedia.org/wiki/Esotherik

Deinen Grant darüber, daß Du nichts von dem entkräften kannst, was mithilfe renommierter Experten, vor allem Rechtsexperten entstanden ist, hast Du nun wieder mal schön "volksjuristisch" zusammengefaßt. Die, die mir zustimmen und nichts Negatives dazu äußern, hatten so gute Studienabschlüsse, daß sie es gleich nach oben geschafft haben und sich nicht mit dem blöden Volk herumschlagen müssen. Sowas kann ja auf Dauer wirklich frustrieren, solange der Bürger glaubt, Esoterik wäre was Schlechtes. Das, was viele daraus machen, denen der Durchblick und der Überblick fehlt, ist nichts Gutes. Und Juristen, die auf diese Soße dann ihre Schwimmversuche zum Besten geben, haben künftig nicht mehr viel zu melden, besonders wenn sie Teufel§cheisse öffentlich verbreitet haben.
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

SIRENE » Mo 19. Aug 2013, 12:25 hat geschrieben: http://de.wikipedia.org/wiki/Esotherik

Deinen Grant darüber, daß Du nichts von dem entkräften kannst, was mithilfe renommierter Experten, vor allem Rechtsexperten entstanden ist, hast Du nun wieder mal schön "volksjuristisch" zusammengefaßt. Die, die mir zustimmen und nichts Negatives dazu äußern, hatten so gute Studienabschlüsse, daß sie es gleich nach oben geschafft haben und sich nicht mit dem blöden Volk herumschlagen müssen. Sowas kann ja auf Dauer wirklich frustrieren, solange der Bürger glaubt, Esoterik wäre was Schlechtes. Das, was viele daraus machen, denen der Durchblick und der Überblick fehlt, ist nichts Gutes. Und Juristen, die auf diese Soße dann ihre Schwimmversuche zum Besten geben, haben künftig nicht mehr viel zu melden, besonders wenn sie Teufel§cheisse öffentlich verbreitet haben.
Und weiter kommt nur Geschwafel und Selbstbeweihräucherung. Zum Thema fällt dir auch mal was ein?
SIRENE

Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von SIRENE »

Wenn Du laufend versuchst, mir Steilpässe an den kopf zu schießen, um die Aufdeckung wichtiger juristischer Rätsel zu verhindern, oder Informationen von mir dazu wieder zuzudecken, die im Fall Mollath die ursächliche Problematik herausarbeiten, kann ich doch nicht mit dem Schmetterlingsnetz herumfuchteln, um deine Offtopic-Bälle einzufangen ...
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

SIRENE » Mo 19. Aug 2013, 13:23 hat geschrieben:Wenn Du laufend versuchst, mir Steilpässe an den kopf zu schießen, um die Aufdeckung wichtiger juristischer Rätsel zu verhindern, oder Informationen von mir dazu wieder zuzudecken, die im Fall Mollath die ursächliche Problematik herausarbeiten, kann ich doch nicht mit dem Schmetterlingsnetz herumfuchteln, um deine Offtopic-Bälle einzufangen ...
Ich, Frankenstein, marsu und ja selbst prime-pippo tragen hier mehr zu Aufklärung bei als du. Was nicht schwierig ist, weil du ausser Geschwafel garnichts beiträgst.
Und da wirfst du mir off-topic-Beiträge vor, das ist nur noch grotesk.
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von prime-pippo »

Thomas I » Mo 19. Aug 2013, 17:09 hat geschrieben: und ja selbst prime-pippo
Keine Schmeicheleien.... :|
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von SIRENE »

Thomas I » Mo 19. Aug 2013, 18:09 hat geschrieben:
Ich, Frankenstein, marsu und ja selbst prime-pippo tragen hier mehr zu Aufklärung bei als du. Was nicht schwierig ist, weil du ausser Geschwafel garnichts beiträgst.
Und da wirfst du mir off-topic-Beiträge vor, das ist nur noch grotesk.
Ich habe nicht mal gedacht, andere könnten weniger zur Aufklärung des Falles Mollath beigetragen haben als ich. Mir ging es vor allem darum, die ursächliche Problematik herauszuarbeiten, die Systematik, die aus zu viel Vertrauen des Bürgers in die Justiz und der Neigung der meisten Journalisten, ihre Nase nicht ins Kompetenzmonopol der Juristen zu stecken, entstanden ist.

Leute, die unsere Rechtsprechung verantworten und sich nur deutlich mehr Aufmerksamkeit ausgesetzt sehen aufgrund der Vorgänge um Mollath, als früher, hören das natürlich nicht gerne.

Aber wen juckts?

Schmetterlingfänger vielleicht.
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von fertig mit D und EU »

Dieter Winter » Do 6. Jun 2013, 22:51 hat geschrieben:
Zu dieser Saurei kann man gar nicht genug Stränge eröffnen. Richter, Staatsanwaltschaft, Psychiater und HBV Management und - last not least - die Landesregierung bilden einen Filz, da wird selbst der übelste Mafiosi neidisch. Und so was soll ein Rechtsstaat sein?
Vollste Zustimmung!! :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: Leider trauen sich nicht viele hier im Forum die Wahrheit zu schreiben. Wer weiß wer da mit liest? Politik, Justiz samt Handlanger bilden einen undurchdringlichen Filz die für ihre Interessen ( Geld) auch über Leichen gehen!! Selbst die italienische Mafia ist von dem deutschen "Rechts-System" derart angetan dass sie inzwischen nach Deutschland ausgewandert ist. Ein besseres Land gibt es nicht!
SIRENE

Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von SIRENE »

fertig mit D und EU » Mo 19. Aug 2013, 23:13 hat geschrieben:
Vollste Zustimmung!! :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: Leider trauen sich nicht viele hier im Forum die Wahrheit zu schreiben. Wer weiß wer da mit liest? Politik, Justiz samt Handlanger bilden einen undurchdringlichen Filz die für ihre Interessen ( Geld) auch über Leichen gehen!! Selbst die italienische Mafia ist von dem deutschen "Rechts-System" derart angetan dass sie inzwischen nach Deutschland ausgewandert ist. Ein besseres Land gibt es nicht!
Einspruch Euer Ehren.
Denn: Undurchdringlich ist dieser Filz keineswegs!

Filz läßt sich mit einem Cutter mühelos durchtrennen, und die abgetrennten Teile lassen sich dann einfach entsorgen. In Mülltonnen.

Der Bürger muß dazu lediglich den Spie§ umdrehen ...!!
Er mu§ sich so dumm stellen wie Juristen, die nicht verstehen,
was ich ihnen sage, bzw. mein noch älteres Ego im SPON,
z. B. gestern in der Diskussion "Fall Gustl Mollath: Systemfehler oder Einzelschicksal?"
  • Böse Juristen, böses Volk, böse Welt ...
  • Zitat von ddtpb3
    Genauso isses wie der Mollath sagt. Erschreckend ist die Zahl der gemeingefährlichen, kleinkriminellen
    Justiz- & Bechschlußkasper, Psychomaten & sonstigen Staatsterroristen. Die müßen alle nach §63
    eingesperrt werden, weil sie eine ernste Gefahr und Bedrohung für Leib & Leben und die Freiheit
    eines jeden unschuldigen Bürger sind. So was gehört nicht in ein Amt.
  • So einfach ist es nicht.

    Denn all jene, die ihre Macht mi§brauchen, mußten dafür lange ihr Hirn mit Rechtfertigungen deformieren, damit sie sich sowas leisten konnten wie im Fall Mollath. Sowas wird möglich, weil viele, die ein Rechtsproblem haben, dem wohl verbreitetesten Irrtum aufsitzen: Es gibt grundsätzlich gute und böse Menschen. Deren "genetische" Ausrichtung sorgt dann dafür, daß sie sich -bei genügend psychopathischer Gewalt- nach oben wursteln und dann mit ihrem Zauberstäbchen herumfuchteln und die Puppen unter sich tanzen lassen.

    Diese Denke ist äußerst angenehm, weil dann grundsätzlich die schuld sind und ihre Helfershelfer, wenn ganz unten was ankommt, was nicht gefällt.

    Und weil das so ist, ist auch das, was überall gepostet und über Transparente verdemonstriert wird, nichts weiter als "gruppenmütchenhochpushendes Kitzeln der Füße Mächtiger von weitem", die damit irgendwann selbst glauben, sie könnten zaubern.

    Jeder Einzelne hat die Kraft, sich gegen Unrecht zu wehren, nur beginnt die leider erst außerhalb der normalen, bequemen und vertrauten geistigen Reichweite. Und was entsteht, wenn beispielsweise 80 Millionen Menschen mit dieser "Brtemse im Kopf" denken und handeln, ist genau das, was irgendwann nicht mehr beherrschbar ist und destruktive Eigendynamiken entwickelt.

    Diesen Punkt haben wir längst überschritten. Nun sollte, wer kann, entweder dem Hinunterrauschen in den Abgrund genug Spaß abgewinnen, oder mal darüber nachdenken, was genau uns so blöde macht, daß wir nicht begreifen wollen, wie einfach das Hirn eines jeden Menschen in großen Menschenhäufen zu einer gemeingefährlichen Trickkiste wird.
Ich habe für eine Veröffentlichung hier den Text ganz minimal gestylt, damit nicht nur dem EMPEREUER DES EUROPEANS künftig brauchbarere Steilpässe gelingen. (DER SPIEGEL stylt Diskussionsbeiträge noch ganz anders ...)

Und wie dreht nun der einfache Bürger, der die Hosen voll hat vor all dem, was sich über seinem gewöhnlichen Einflußhorizont befindet und ihm Vorteile vorenthalten oder Nachteile zufügen kann, diesen Spie§ um?

Soooooooooooo:

"Untrige" müssen "Obrige", die über sie bestimmen wollen, einfach nur um BEGRÜNDUNG MIT VORSCHRIFT bitten und die sich so erklären lassen, daß zweifelsfrei nachvollziehbar wird, aufgrund welcher §§ hier etwas geschieht. Erst dann sind die Chancen, daß tatsächlich der Wille des Volkes verwirklicht wird, groß genug, daß der "viele kleine Volksherrscher" seine kostbare Lebenszeit für das bereitstellen kann, was Mächtige wollen. Und wenn er das schafft, was ja wirklich nicht schwer ist, besonders wenn das viele wissen und tun, und sie dazu auch das nutzen, was ein Verweigern sehr sehr unangenehm machen kann für Obrige, wird er sich nicht mehr als vertrottelter Souverän eines einst demokratisch konzipierten und ja immer noch von den meisten gewünschten Rechtsstaates fühlen und damit unsere Gesellschaft bei sehr vielen Gelegenheiten zwingen, nach Recht und Gesetz zu handeln ...!!

Na, was meint die Gemeinschaft der politische interessierten User hier dazu? Wäre das nicht ein eigenes Strängele wert ...? In dem man all jene aufhängen könnte, die so leidenschaftlich wie unschuldig die berüchtigten Umstände verketten, an deren Ende dann gerne die Schwächsten nur noch die Zunge herausstrecken können ...?
SIRENE

Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von SIRENE »

Wehe, es kommt nun wieder ein läppriger Knödel angeflogen von der Latsche eines Zeitgenossen, der Jura nicht studiert hat, weil er ein urgesundes Rechtsgefühl hat, sondern um Jugendfrust zu rächen ... Dann werde ich doch noch ein Video auf Youtube hochladen, das die Aufstellung der ersten Juristenklappe zeigt ... :eek:
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

SIRENE » Di 20. Aug 2013, 10:19 hat geschrieben:Wehe, es kommt nun wieder ein läppriger Knödel angeflogen von der Latsche eines Zeitgenossen, der Jura nicht studiert hat, weil er ein urgesundes Rechtsgefühl hat, sondern um Jugendfrust zu rächen ... Dann werde ich doch noch ein Video auf Youtube hochladen, das die Aufstellung der ersten Juristenklappe zeigt ... :eek:
Deine Vernichtungsphantasien sind schon bezeichnend: "Dann könnten sie doch auch einfach hinter Juristenklappen verschwinden, die wir vor leerstehenden Baugruben aufstellen ..."
Was schwebt dir noch so vor? Lager für Juristen? Oder vielleicht eine Endlösung?
SIRENE

Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von SIRENE »

Thomas I » Di 20. Aug 2013, 11:58 hat geschrieben:
Deine Vernichtungsphantasien sind schon bezeichnend: "Dann könnten sie doch auch einfach hinter Juristenklappen verschwinden, die wir vor leerstehenden Baugruben aufstellen ..."
Was schwebt dir noch so vor? Lager für Juristen? Oder vielleicht eine Endlösung?
Currywurstpappdeckel stapeln wäre auch etwas, was relativ wenig VerANTWORTung erfordert.

Und die, die trotz intensiver Angebote, was zu verbessern, ohne die Schuld, das schnellste Pferd der Welt, in eine Volksarena zu hetzen, zur Belustigung des Volkes und zur Befriedigung all jener, die unter der Ignoranz sehr vieler Juristen leiden mußten, wird das, was entstehen wird ganz ohne Juristen, einfach wegfegen.

SiRENE am 1. Mai 2011

:? Die Morph-Funktionen moderner Gesichtserkennungsprogramme werden immer besser, sodaß man gehackte Adressaten, die sich werweißwo verkriechen nach einer Gesichtsoperation, auch noch in 10 Jahren mit ihren Unverschämtheiten gegen Kräfte konfrontieren kann, die trotz allem so viel Verständnis für die Fehlentwicklungen in der Justiz hatten, daß man viel Gutes daraus hätte machen können ... :cool:
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

SIRENE » Di 20. Aug 2013, 11:12 hat geschrieben:
Currywurstpappdeckel stapeln wäre auch etwas, was relativ wenig VerANTWORTung erfordert.

Und die, die trotz intensiver Angebote, was zu verbessern, ohne die Schuld, das schnellste Pferd der Welt, in eine Volksarena zu hetzen, zur Belustigung des Volkes und zur Befriedigung all jener, die unter der Ignoranz sehr vieler Juristen leiden mußten, wird das, was entstehen wird ganz ohne Juristen, einfach wegfegen.

SiRENE am 1. Mai 2011

:? Die Morph-Funktionen moderner Gesichtserkennungsprogramme werden immer besser, sodaß man gehackte Adressaten, die sich werweißwo verkriechen nach einer Gesichtsoperation, auch noch in 10 Jahren mit ihren Unverschämtheiten gegen Kräfte konfrontieren kann, die trotz allem so viel Verständnis für die Fehlentwicklungen in der Justiz hatten, daß man viel Gutes daraus hätte machen können ... :cool:

Ja, dein Faible für Vernichtung und Überwachung und Verfolgung ist mir schon aufgefallen. Der Hass hat dich ganz gut im Griff inzwischen...
SIRENE

Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von SIRENE »

Ich bin von jeglicher emotionalen Regung,
die man mit Hass oder ähnlichen Gefühlen beschreiben kann,
weiter entfernt als Menschen, die von ihrer Dummheit ergriffen sind
und dies bevorzugt in öffentlichen Diskussionsforen zeigen, indem sie das Wesentliche umgehen, als würde es weh tun ...
SIRENE

Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von SIRENE »

Ganz allmählich scheint es der Laienrichterszene in den Diskussionsboards der Nation der Dichter und Denker, Raser und Alkoholiker zu dämmern, daß es auch im Fall Gustl Mollath nur alten Käse gibt, spannend aufgewärmt von Medien, und daß es viel spannender wäre, mal was anderes zu produzieren als Käse.

Im Forum hier sind die User etwa dort, wo der Buchstabe ein wenig rot wurde ...

In anderen Foren hat die "Götterdämmerung" etwa diesen Stand.
Zuletzt geändert von SIRENE am Mi 21. Aug 2013, 22:02, insgesamt 2-mal geändert.
SIRENE

Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von SIRENE »

Die Redaktion des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL hat genügend Informationen, um so weit zu sein mit der "Götterdämmerung", würden die vielen Argusaugen-Kühlkopfdenker in der Redaktion nicht in die Knie gehen vor dem Kompetenzmonopol der Juristen. Denn das kann sogar der ohnmächtigste kleine Volksherrscher überblicken und durchschauen, wenn er sein Recht gepimpt hat mit dem wichtigsten Demokratierecht ...

Wie wäre es mit einer Wette,
wie die neue Regensburger Spruchkammer entscheidet?
Der Gewinner darf dann mal mit dem EMPEREUER DES EUROPEANS Sushi essen gehen ...
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

SIRENE » Do 22. Aug 2013, 13:05 hat geschrieben:Die Redaktion des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL hat genügend Informationen, um so weit zu sein mit der "Götterdämmerung", würden die vielen Argusaugen-Kühlkopfdenker in der Redaktion nicht in die Knie gehen vor dem Kompetenzmonopol der Juristen. Denn das kann sogar der ohnmächtigste kleine Volksherrscher überblicken und durchschauen, wenn er sein Recht gepimpt hat mit dem wichtigsten Demokratierecht ...

Wie wäre es mit einer Wette,
wie die neue Regensburger Spruchkammer entscheidet?
Der Gewinner darf dann mal mit dem EMPEREUER DES EUROPEANS Sushi essen gehen ...
...nur zu Klarstellung: Du zahlst die Rechnung beim Sushi-Essen?
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Thomas I »

SIRENE » Di 20. Aug 2013, 12:09 hat geschrieben:Ich bin von jeglicher emotionalen Regung,
die man mit Hass oder ähnlichen Gefühlen beschreiben kann,
weiter entfernt als Menschen, die von ihrer Dummheit ergriffen sind
und dies bevorzugt in öffentlichen Diskussionsforen zeigen, indem sie das Wesentliche umgehen, als würde es weh tun ...
Hmm, demnach bist du also von Dummheit ergriffen? Mein Beileid...
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von Oma Wetterwachs »

usaTomorrow » Do 8. Aug 2013, 22:47 hat geschrieben: Du kannst jemanden nicht einfach so in die Psychiatrie einweisen...
Bitte, bitte USA, lies EIN EINZIGES MAL den ganzen Thread, bevor Du ihn mit Deinen Einzeilern kaperst. Alle Deine Fragen sind hier im Faden zu finden, als auch über die Google-Suche. Ein Diskussions-Forum ist nicht dazu da, das andere Menschen die Infos besorgen, die Du zu faul bist, selbst zu besorgen. Sondern um über Inhalte, Tatsachen, Meinungen zu diskutieren. Nur mal ganz so allgemein. Und USA ist sicher nicht der Einzige. Da dürfen sich ruhig ein paar mehr angesprochen fühlen.

Zum Thema Gustl Mollath: Ich habe die Beckmann-Sendunge gesehen. Erschreckend, was die Gutachterin zu sagen hatte, fast erschreckender als der ganze Fall. Besonders amüsant, wenn man sich den Faden hier von Anfang an durchliest udn bereits deren Aussagen kennt. Nicht einmal diese Dame würde sich begutachten lassen...und rät auch jedem davon ab. Der Gustl mag ein bisserl seltsam sein, der is aber weder gefährlich, noch verrückt. Und wie bekommt seine Frau bitte 10 MONATE nach dem Vorfall noch ein Attest? Das ist ja komplett lächerlich...darüber wundert sich aber keiner?
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von prime-pippo »

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellte im Bayerischen Rundfunk klar: Die Gerichte dürften keine "falschen Hemmungen" haben. Sie müssten zwar besondere Sorgfalt bei der Begutachtung psychisch gestörter Täter walten lassen. Aber: "Dass im Fall Mollath vielleicht jemand zu Unrecht in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde, darf jetzt nicht zu einem Pendelschlag ins andere Extrem führen."
http://www.br.de/nachrichten/oberbayern ... s-100.html

Es ist oftmals mehr oder weniger reines Mutmaßen, ob jemand "psychisch krank" ist.....
Allerdings verüben "psychisch Kranke" nicht mehr Straftaten als gesunde Menschen, insofern sollte man bei Zwangseinweisungen sehr zurückhaltend sein...
Zuletzt geändert von prime-pippo am Do 22. Aug 2013, 16:19, insgesamt 1-mal geändert.
"Banks do not, as too many textbooks still suggest, take deposits of existing money from savers and lend it out to borrowers: they create credit and money ex nihilo – extending a loan to the borrower and simultaneously crediting the borrower’s money account."
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von freigeist »

prime-pippo » Thu 22. Aug 2013, 15:19 hat geschrieben:Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellte im Bayerischen Rundfunk klar: Die Gerichte dürften keine "falschen Hemmungen" haben. Sie müssten zwar besondere Sorgfalt bei der Begutachtung psychisch gestörter Täter walten lassen. Aber: "Dass im Fall Mollath vielleicht jemand zu Unrecht in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde, darf jetzt nicht zu einem Pendelschlag ins andere Extrem führen."
http://www.br.de/nachrichten/oberbayern ... s-100.html

Es ist oftmals mehr oder weniger reines Mutmaßen, ob jemand "psychisch krank" ist.....
Allerdings verüben "psychisch Kranke" nicht mehr Straftaten als gesunde Menschen, insofern sollte man bei Zwangseinweisungen sehr zurückhaltend sein...
Vielleicht überlasst du dieses Urteil den qualifizierten Psychiatern und nicht deiner Auffassung.
Support Israel!/"Trade destroys the antagonisms of race and creed and language."
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von prime-pippo »

freigeist » Do 22. Aug 2013, 15:29 hat geschrieben:
Vielleicht überlasst du dieses Urteil den qualifizierten Psychiatern und nicht deiner Auffassung.
Meinst du, "psychisch Kranke" seien häufiger gewalttätig?
Wenn Ärzte anfangen, den Rahmen der psychischen Gesundheit immer enger zu fassen, muss man sich schon irgendwann fragen, ob dies noch wünschenswert ist...
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von SIRENE »

prime-pippo » Do 22. Aug 2013, 16:19 hat geschrieben:Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellte im Bayerischen Rundfunk klar: Die Gerichte dürften keine "falschen Hemmungen" haben. Sie müssten zwar besondere Sorgfalt bei der Begutachtung psychisch gestörter Täter walten lassen. Aber: "Dass im Fall Mollath vielleicht jemand zu Unrecht in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde, darf jetzt nicht zu einem Pendelschlag ins andere Extrem führen."
http://www.br.de/nachrichten/oberbayern ... s-100.html

Es ist oftmals mehr oder weniger reines Mutmaßen, ob jemand "psychisch krank" ist.....
Allerdings verüben "psychisch Kranke" nicht mehr Straftaten als gesunde Menschen, insofern sollte man bei Zwangseinweisungen sehr zurückhaltend sein...
Reines Mutmaßen vielleicht bei Leuten, die in Foren "diskutieren" und null Ahnung haben vom allem. Bei Gutachtern reichen ein paar zu wenig beachtete Details oder einige verzerrte "Wahrheiten", um die Fachschubladen zu öffnen. Und dann kommen Rechtsverdreher dazu und die wahren Herrgöttle Deutschlands.

Mit dem Joachim Herrmann würde ich gerne mal öffentlich diskutieren. Der muß sich sogar in Unterhaltungssendungen, in denen als lachender Gast sitzt, sagen lassen, daß er seine Schlägertruppe in Uniform besser im Zaum halten soll. Nun schafft er es, das Wesentliche des Falles Mollath zu übergehen und so zu tun, als könnte auch Juristen mal ein Fehler unterlaufen. Ihm möge seine nächst Weißwurscht so lange im Halse stecken bleiben, bis ihm bewußt wird, daß die Art und Weise, wie der Fall versiebt und das Versiebte danach verteidigt worden ist, der eigentliche Skandal war, der auf eine beängstigende Systematik hinweist. So beängstigend, daß schwer und mit echtem Recht zu vermuten ist, daß es auch noch viele Wahnsinnige geben könnte, die noch frei rumlaufen. Und, wer weiß, vielleicht sogar mal eine Weißwurst husten ...
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Re: Rechtsstaat Deutschland - der Fall Gustl Mollath

Beitrag von prime-pippo »

"Wichtig ist es, sich die Paragraphen 63 ff, die Vorschriften zur Einweisung ins psychiatrische Krankenhaus genau anzuschauen.[....]Dieses Prozedere, diese Regularien, die hier herrschen, sind eines Rechtsstaats nicht würdig. Man schaut mit unglaublicher Penibilität und Akkuratesse auf die Vorschriften, die die Angeklagten zur Haft verurteilen.
Die Vorschriften 63 ff des Strafgesetzbuches, die in die Psychiatrie führen, sind von einer Unzulänglichkeit, die wirklich erschütternd ist."


Dr. Heribert Prantl in der Sondersendung des BR zum Fall Mollath...
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