was glaubst du , warum die nicht mehr im öffentlichen dienst arbeiten?ToughDaddy hat geschrieben:@Enigma
Ja und der Bekannte von der Schwägerin meines Kumpels sagte....
@mentecaptus
Nicht nur Polizisten. Bei Richtern und StA sehe ich das auch so.
Beamtenstatus abschaffen?
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- Enigma
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Re: Beamtenstatus abschaffen?
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Re: Beamtenstatus abschaffen?
Hier irrt der Autor: Richter sind Beamte ! Staatsanwälte auch ! Und: "Richter auf Lebenszeit" widerspräche weitaus mehr einer Gewaltenteilung !daimos hat geschrieben:Richter sind keine Beamten. Das dürfen sie auch gar nicht sein (Stichwort: Gewaltenteilung). Beamte gehören zur Exekutive, Richter zur Judikative. Richter sind keine Beamte auf Lebenszeit, sondern eben "Richter auf Lebenszeit" (§ 8 DRiG). Wird ein Beamter zum "Richter kraft Auftrags" ernannt, ruht - bis auf Ausnahmen - auch sein Beamtenverhältnis (§ 15 DRiG).
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Re: Beamtenstatus abschaffen?
Hier irrt Marianne. Richter sind keine Beamte. Beamte sind weisungsgebunden, Richter nicht. Staatsanwälte sind allerdings Beamte.Marianne hat geschrieben:
Hier irrt der Autor: Richter sind Beamte ! Staatsanwälte auch ! Und: "Richter auf Lebenszeit" widerspräche weitaus mehr einer Gewaltenteilung !
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
http://reichling.wordpress.com
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Re: Beamtenstatus abschaffen?
Richter sind einem disz. Vorgesetzen, einem Gerichtspräsidenten unterstellt. Dieser ist dem Justizministerium unterstell. Die Judikative ist der Exekutive unterstellt. Aufhebung der Gewaltenteilung. DIeses Prinzip greift seit 1934 in Dtl.Badenweiler hat geschrieben:
Hier irrt Marianne. Richter sind keine Beamte. Beamte sind weisungsgebunden, Richter nicht. Staatsanwälte sind allerdings Beamte.
Aber schön, dass ich dich immer in meinem Kielwasser wissen darf.
Re: Beamtenstatus abschaffen?
Nein, Richter sind keine Beamte. Sie haben eigene Besoldungsgruppen und unterliegen auch nicht den Beamtngesetzen.
Muck watt jü wüllt - de Lüüd snackt doch.
Re: Beamtenstatus abschaffen?
Das mag in deiner Fantasie so sein, die Norm (!) sagt aber eindeutig etwas anderes: § 8 Deutsches Richtergesetz (DRiG); auch u. a. erwähnt in § 21 b GVG.Marianne hat geschrieben:"Richter auf Lebenszeit" widerspräche weitaus mehr einer Gewaltenteilung !
Um mal mit deinen Worten zu sprechen:Marianne hat geschrieben:Richter sind einem disz. Vorgesetzen, einem Gerichtspräsidenten unterstellt. Dieser ist dem Justizministerium unterstell. Die Judikative ist der Exekutive unterstellt. Aufhebung der Gewaltenteilung. DIeses Prinzip greift seit 1934 in Dtl.
NORM???
Was du vielleicht meinst, ist die Staatsanwaltschaft (StA), aber keineswegs der Richter! Das ist aber auch kein Problem, weil die StA nicht Teil der Judikative, sondern vielmehr der Exekutive ist. Ferner muss die StA Anklage erheben, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt hat und diese auch als wahrscheinlich ansieht (§§ 152 II, 160 StPO). Tut der Staatsanwalt dies nicht, macht er sich strafbar (§ 258a StGB).
Davon abgesehen darf ich auf folgende Normen hinweisen:
- § 1 GVG: Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.
- § 1 VwGO: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden [= Exekutive!] getrennte Gerichte ausgeübt.
- § 1 FGO: Die Finanzgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.
- § 1 Satz 1 SGG: Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.
Γνῶθι σεαυτόν
Re: Beamtenstatus abschaffen?
Deine nette Aufzählung wird durch die Realtität ad adsurdum gefürht. Das verdanken die Deutschen dem jur. Standesrecht und dem Rechtsberatungsgesetz von Adolf Hitler. Auf dieser Grundlage wird heute noch illegal geplündert.daimos hat geschrieben:Das mag in deiner Fantasie so sein, die Norm (!) sagt aber eindeutig etwas anderes: § 8 Deutsches Richtergesetz (DRiG); auch u. a. erwähnt in § 21 b GVG.Um mal mit deinen Worten zu sprechen:
NORM???
Was du vielleicht meinst, ist die Staatsanwaltschaft (StA), aber keineswegs der Richter! Das ist aber auch kein Problem, weil die StA nicht Teil der Judikative, sondern vielmehr der Exekutive ist. Ferner muss die StA Anklage erheben, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt hat und diese auch als wahrscheinlich ansieht (§§ 152 II, 160 StPO). Tut der Staatsanwalt dies nicht, macht er sich strafbar (§ 258a StGB).
Davon abgesehen darf ich auf folgende Normen hinweisen:
- § 1 GVG: Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.
- § 1 VwGO: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden [= Exekutive!] getrennte Gerichte ausgeübt.
- § 1 FGO: Die Finanzgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.
- § 1 Satz 1 SGG: Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.
Mit der Streichung von § 15 GVG hat sich das System selbst demaskiert. Wenn man wegschaut, natürlich nicht.
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Re: Beamtenstatus abschaffen?
Durch die Realität wird lediglich deine Behauptungen ad absordum geführt. Was du hier ständig zum besten gibst, ist von der Wirklichkeit meilenweit entfernt.Marianne hat geschrieben:
Deine nette Aufzählung wird durch die Realtität ad adsurdum gefürht. Das verdanken die Deutschen dem jur. Standesrecht und dem Rechtsberatungsgesetz von Adolf Hitler. Auf dieser Grundlage wird heute noch illegal geplündert.
Mit der Streichung von § 15 GVG hat sich das System selbst demaskiert. Wenn man wegschaut, natürlich nicht.
Ich weiß übrigens gar nicht, was du gegen das Rechtsberatungsgesetz hast. Es stammt doch aus der gleichen Quelle, wie deine Staatsangehörigkeit Deutsches Reich.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Re: Beamtenstatus abschaffen?
Olifant hat geschrieben:Ein immer wieder gern diskutiertes Thema.
Aus meiner Sicht macht macht der Beamtenstatus in keinem Bereich Sinn. Besondere Befugnisse können auch ohne diesen Status vergeben werden. Einschränkungen, etwa des Streikrechts, sind ebenfalls auch für Angestellte denkbar. Aus rein solidarischen Gesichtspunkten ist es auch nicht nachvollziehbar, warum Beamte ein höheres Nettogehalt beziehen und warum sie sich nicht in gleicher Weise wie alle anderen an der eigenen Altersversorgung oder den Krankheitskosten beteiligen.
1. Das Streikrecht ist für Angestellte nicht einschränkbar (Verfassung)
2. Beamte haben keine höheren Nettogehälter, im Gegenteil, unter dem Strich bleibt Beamten pro Stunde Arbeit weniger als Angestellten in vergleichbaren Positionen.
3. Beamte müssen sogar von ihrem Nettogehalt nochmals in ihre Krankenversicherung bezahlen.
4. Beamte bekommen ein erheblich geringeres Bruttogehalt als Angestellte in vergleichbaren Positionen , das gesparte Geld sollte der Staat u.a. eigentlich für deren Pensionen zurücklegen, insofern beteiligen sich Beamte auch an ihrer Altervorsorge , nämlich einfach durch Verzicht beim Bruttogehalt im Vergleich zu Angestellten in vergleichbaren Positionen.
Insofern wäre es ratsam sich zuerst mit dem Thema vertraut zu machen anstatt hier irgendwelche Klischeees und Vorurteile zu bedienen!
Re: Beamtenstatus abschaffen?
Das einzige was hier regelmäßig durch die Realität ad adsurdum geführt wird ist der Unsinn den du hier einstellst...Marianne hat geschrieben:
Deine nette Aufzählung wird durch die Realtität ad adsurdum gefürht. Das verdanken die Deutschen dem jur. Standesrecht und dem Rechtsberatungsgesetz von Adolf Hitler. Auf dieser Grundlage wird heute noch illegal geplündert.
Mit der Streichung von § 15 GVG hat sich das System selbst demaskiert. Wenn man wegschaut, natürlich nicht.
Re: Beamtenstatus abschaffen?
Huch. Mein erster Lieblings-MOD findet keine lobenden Worte für mich. Aber wer kann dir schon böse sein.Thomas I hat geschrieben:
Das einzige was hier regelmäßig durch die Realität ad adsurdum geführt wird ist der Unsinn den du hier einstellst...
Zum § 15 GVG habe ich mich bereits geäußert. Du kannst natürlich gerne den Kissel (gr. Kommentar zum GVG) zitieren, beginnend ab §1, dann § 16 und dann versuchen zu erklären, wo du in Dtl. schon einmal einen ges. Richter gefunden hast. Geht nicht.
Das Thema lautet allerdings: Beamtenstatus abschaffen ? - Hier wäre zunächst zu klären, was den Status als solchen auszeichnet und ob das noch zeitgemäßt ist !?
Solange sich Beamte an Art. 20 (3) GG halten, können sie gerne eine Form der Unkündbarkeit genießen, allerdings zu gleichen Konditionen (Rentenerwerb, keine Frühpansionierung, Beiträge zur Krankenversicherung etc.) wie ein Angestellter.
Re: Beamtenstatus abschaffen?
Eine Norm hast du tatsächlich gefunden: § 1 GVG. Der Rest gehört nicht dazu.daimos hat geschrieben:Das mag in deiner Fantasie so sein, die Norm (!) sagt aber eindeutig etwas anderes: § 8 Deutsches Richtergesetz (DRiG); auch u. a. erwähnt in § 21 b GVG.Um mal mit deinen Worten zu sprechen:
NORM???
Was du vielleicht meinst, ist die Staatsanwaltschaft (StA), aber keineswegs der Richter! Das ist aber auch kein Problem, weil die StA nicht Teil der Judikative, sondern vielmehr der Exekutive ist. Ferner muss die StA Anklage erheben, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt hat und diese auch als wahrscheinlich ansieht (§§ 152 II, 160 StPO). Tut der Staatsanwalt dies nicht, macht er sich strafbar (§ 258a StGB).
Davon abgesehen darf ich auf folgende Normen hinweisen:
- § 1 GVG: Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.
- § 1 VwGO: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden [= Exekutive!] getrennte Gerichte ausgeübt.
- § 1 FGO: Die Finanzgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.
- § 1 Satz 1 SGG: Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.
Im übrigen ist Verwaltungsrecht "unterste Schublade" und von einer Norm so weit entfernt, wie die Hebamme vom Totengräber !
Re: Beamtenstatus abschaffen?
Für Beamtengehälter wird statistisch 20% mehr ausgegeben als für Bildung und Forschung.
Mit anderen Worten, pensionierte Bürokraten sind dem deutschen Staate wichtiger als junge dynamische Studierende, die sich durch Forschung und Know how, bis zum heutigen Tag als Exportweltmeister von Innovation aufzeigen.
Das ist zugegeben schon recht abenteuerlich.
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... _0708.html
Mit anderen Worten, pensionierte Bürokraten sind dem deutschen Staate wichtiger als junge dynamische Studierende, die sich durch Forschung und Know how, bis zum heutigen Tag als Exportweltmeister von Innovation aufzeigen.
Das ist zugegeben schon recht abenteuerlich.
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... _0708.html
Re: Beamtenstatus abschaffen?
Sprichst Du jetzt über Gehälter oder über Pensionen?gallerie hat geschrieben:Für Beamtengehälter wird statistisch 20% mehr ausgegeben als für Bildung und Forschung.
Mit anderen Worten, pensionierte Bürokraten..
Und: "Für Renten wird das "x-fache" an Ausgaben für Bildung und Forschung....". Mit anderen Worten - alternde Menschen....
Diese Art der Argumentation führt zu nichts und ist abenteuerlicher.
Grüße
ALOA
Human ist, was dem Menschen entspricht - nicht was er in lichten Stunden gerne hätte.
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Re: Beamtenstatus abschaffen?
...du verwechselst hier Rentenkasse mit der Pensionskasse, letztere wird aus Steuergeldern bezahlt und taucht auch so in dem Haushaltsplan der Bundesregierung auf.aloa5 hat geschrieben: Sprichst Du jetzt über Gehälter oder über Pensionen?
Und: "Für Renten wird das "x-fache" an Ausgaben für Bildung und Forschung....". Mit anderen Worten - alternde Menschen....
Diese Art der Argumentation führt zu nichts und ist abenteuerlicher.
Grüße
ALOA
Re: Beamtenstatus abschaffen?
Das ist ein unerheblicher Unterschied. Die Rentenversicherung ist eigentlich auch nichts anderes als eine Steuer. Abgesehen davon wir die "umlagefinanzierte" Rente selbst auch z.T. aus Steuergeldern finanziert. Alleine die Ökosteuer stellt >16Mrd.gallerie hat geschrieben:...du verwechselst hier Rentenkasse mit der Pensionskasse, letztere wird aus Steuergeldern bezahlt und taucht auch so in dem Haushaltsplan der Bundesregierung auf.
Human ist, was dem Menschen entspricht - nicht was er in lichten Stunden gerne hätte.
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Re: Beamtenstatus abschaffen?
...Himmel die Welt, man unterscheide, und jetzt lese dir den Unterschied selber einmal durch:aloa5 hat geschrieben: Das ist ein unerheblicher Unterschied. Die Rentenversicherung ist eigentlich auch nichts anderes als eine Steuer. Abgesehen davon wir die "umlagefinanzierte" Rente selbst auch z.T. aus Steuergeldern finanziert. Alleine die Ökosteuer stellt >16Mrd.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzlich ... utschland)
http://de.wikipedia.org/wiki/Pension_(Altersversorgung)
Wenn es keinen Unterschied zwischen Einzahlungen in den Generationenvertrag gibt und staatlicher Pensionskasse dann kann ich dir auch nicht mehr helfen!
Du bist garantiert ein Staatsdiener!?
Re: Beamtenstatus abschaffen?
Mir musst Du den Unterschied nicht erklären. Er existiert, ist aber (was die letztendliche Finanzierung angeht) nicht erheblich.gallerie hat geschrieben:...Himmel die Welt, man unterscheide, und jetzt lese dir den Unterschied selber einmal durch:...
Wenn es keinen Unterschied zwischen Einzahlungen in den Generationenvertrag gibt und staatlicher Pensionskasse dann kann ich dir auch nicht mehr helfen!
Nein - bin ich nicht.Du bist garantiert ein Staatsdiener!?
Es werden >250Mrd über die Rentenkasse eingenommen und ausgegeben. Die Art des "Einnehmens" erfolgt größtenteils aus Arbeitnehmerlöhnen (AG-Brutto).
Und (BTW): Sowohl die Gehälter (gleich ob Beamtenstatus oder nicht) als auch die Pensionen werden aus Steuergeldern finanziert zu welchen z.B. die Lohnsteuer, Körperschaftssteuer gehören. Dabei ist z.T. und m.E. eine bessere Sozialauswahl der zahlenden da. Gleichzeitig "spart(e)" der Staat so auch die Arbeitgeber-Beiträge zur SV über den Zeitraum der Beschäftigung.
Das sind alles Dinge welche man bei aller Kritik welche z.T berechtigt sind mit einrechnen muss. Ein blindes "das ist alles schlecht" ist nicht wegweisend.
Grüße
ALOA
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Re: Beamtenstatus abschaffen?
...hab Dank für die Differenzierung.aloa5 hat geschrieben: Mir musst Du den Unterschied nicht erklären. Er existiert, ist aber (was die letztendliche Finanzierung angeht) nicht erheblich.
Nein - bin ich nicht.
Es werden >250Mrd über die Rentenkasse eingenommen und ausgegeben. Die Art des "Einnehmens" erfolgt größtenteils aus Arbeitnehmerlöhnen (AG-Brutto).
Und (BTW): Sowohl die Gehälter (gleich ob Beamtenstatus oder nicht) als auch die Pensionen werden aus Steuergeldern finanziert zu welchen z.B. die Lohnsteuer, Körperschaftssteuer gehören. Dabei ist z.T. und m.E. eine bessere Sozialauswahl der zahlenden da. Gleichzeitig "spart(e)" der Staat so auch die Arbeitgeber-Beiträge zur SV über den Zeitraum der Beschäftigung.
Das sind alles Dinge welche man bei aller Kritik welche z.T berechtigt sind mit einrechnen muss. Ein blindes "das ist alles schlecht" ist nicht wegweisend.
Grüße
ALOA
Auch will ich hier nichts "schlecht reden".
Tatsache bleibt, dass die Rente weitgehend durch den Generationsvertrag bezahlt wird (Rentenversicherung der Arbeitnehmer) und die Pension durch allgemeine Steuergelder.
Re: Beamtenstatus abschaffen?
Verwaltungsrecht ist "unterste Schublade"? Und wieso unterhalten wir uns hier über so etwas Unsinniges? Schließlich ist die Frage, ob es Beamte gibt oder nicht, nichts anderes als Verwaltungsrecht. Beamtenrecht (BRRG etc.) ist nichts anderes als Besonderes Verwaltungsrecht.Marianne hat geschrieben:Im übrigen ist Verwaltungsrecht "unterste Schublade" und von einer Norm so weit entfernt, wie die Hebamme vom Totengräber !
Was soll das eigentlich sein? "Pansionierung"? Meinst du den Pansen? Oder geht es dir um Beamtenpensionen?Marianne hat geschrieben:Frühpansionierung
Γνῶθι σεαυτόν
Re: Beamtenstatus abschaffen?
1. Welcher Artikel?Thomas I hat geschrieben: 1. Das Streikrecht ist für Angestellte nicht einschränkbar (Verfassung)
2. Beamte haben keine höheren Nettogehälter, im Gegenteil, unter dem Strich bleibt Beamten pro Stunde Arbeit weniger als Angestellten in vergleichbaren Positionen.
3. Beamte müssen sogar von ihrem Nettogehalt nochmals in ihre Krankenversicherung bezahlen.
4. Beamte bekommen ein erheblich geringeres Bruttogehalt als Angestellte in vergleichbaren Positionen , das gesparte Geld sollte der Staat u.a. eigentlich für deren Pensionen zurücklegen, insofern beteiligen sich Beamte auch an ihrer Altervorsorge , nämlich einfach durch Verzicht beim Bruttogehalt im Vergleich zu Angestellten in vergleichbaren Positionen.
Insofern wäre es ratsam sich zuerst mit dem Thema vertraut zu machen anstatt hier irgendwelche Klischeees und Vorurteile zu bedienen!
2. Das ist schlicht falsch wie Dir jeder Beamter bestätigen wird. Ich hatte nach der Verbeamtung rund 500 Euro mehr, plus Ersparnis bei der KV von ca. 80 Euro.
3. Die KV für Beamte ist meist geringer, insbesondere wenn sie an der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
4. Das gilt für den ÖD allgemein. Beamte genießen aber eben andere Absicherungen. Verglichen mit normalen Angestellten ist die Altersversorgung der Beamten aber immer noch höher.
5. Klar. Nur als Hinweis: Ich bin Beamter und weiß ziemlich genau, was sich wie bei mir gestaltet.
Re: Beamtenstatus abschaffen?
...sag das doch gleich!!!Olifant hat geschrieben: Nur als Hinweis: Ich bin Beamter
Re: Beamtenstatus abschaffen?
Verzeih, aber Punkt 2 ließ mich in schallendes Gelächter ausbrechen !Thomas I hat geschrieben:
1. Das Streikrecht ist für Angestellte nicht einschränkbar (Verfassung)
2. Beamte haben keine höheren Nettogehälter, im Gegenteil, unter dem Strich bleibt Beamten pro Stunde Arbeit weniger als Angestellten in vergleichbaren Positionen.
3. Beamte müssen sogar von ihrem Nettogehalt nochmals in ihre Krankenversicherung bezahlen.
4. Beamte bekommen ein erheblich geringeres Bruttogehalt als Angestellte in vergleichbaren Positionen , das gesparte Geld sollte der Staat u.a. eigentlich für deren Pensionen zurücklegen, insofern beteiligen sich Beamte auch an ihrer Altervorsorge , nämlich einfach durch Verzicht beim Bruttogehalt im Vergleich zu Angestellten in vergleichbaren Positionen.
Insofern wäre es ratsam sich zuerst mit dem Thema vertraut zu machen anstatt hier irgendwelche Klischeees und Vorurteile zu bedienen!
Ich attestiere mal, dass die Verdrehungen von Tatsachen aus einer
Form der Besitzstandswahrung her resultiert, sprich: du bist im Beamtenstatus !