MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

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Tom Bombadil
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

think twice hat geschrieben:(12 Jan 2018, 23:02)

Ich habe mich nicht beschwert, ich habe nur ein Beispiel für Hetze genannt und gefragt, wie man adäquat mit solcher Hetze umzugehen hat laut Forenregeln.
Wie oft denn noch? Vermeintliche Hetze ist zu melden und dann abzuwarten, was geschieht. Wird die vermeintliche Hetze nicht entfernt, kannst du beim Mod oder dem Vorstand nachfragen, warum das nicht geschieht. Selber gegen den User zu hetzen ist jedenfalls der falsche Weg.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Woppadaq »

Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Jan 2018, 23:57)

Pöbeleien und Beleidigungen sind nunmal zu stark "pointiert" und tragen zu Verunsachlichung der Diskussion bei.
Pointierungen sind aber noch keine Pöbeleien. Sonst müsst ich jeden zweiten Beitrag melden. Manches Gespräch kann mitunter nur aufgrund von Pointierungen seine notwendige Tiefe erreichen.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(13 Jan 2018, 01:13)

Aber sagen wir so, es gibt Anwälte, die in manchen Fällen sagen, der Ausdruck "Nazi" ist eine wertende Tatsachenbehauptung und damit keine Beleidigung - hängt natürlich von den Umständen ab.
So etwas entscheiden nicht Anwälte, sondern Richter.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Jan 2018, 23:57)

Pöbeleien und Beleidigungen sind nunmal zu stark "pointiert" und tragen zu Verunsachlichung der Diskussion bei. Wenn du einem Fischer das Recht zu pöbeln zugestehst, dann musst du es auch einem Höcke zugestehen. Nur: was soll das HIER bringen?
So verkürzt, wie du das zitierst, wird völlig unverständlich, was gemeint ist. Hier das ganze Zitat:
"Ja, wegen der rassistischen Äußerung, das mag sein, aber nicht, wenn User Maier "Linksextremist" sagen würde, oder "Mutter Theresa" oder den ganzen Kontext, wie ihn tt weiter oben ausführlich darstellt.
Und richtig, du möchtest eine sachliche Diskussion, einige andere auch, wieder andere sind etwas pointierter.
Der Punkt ist, und das ist die Sorge, die kleinen und großen Höckes werden eher immunisiert als deren Widersacher. Das ist ein Problem.
Du räumst weiter oben ja selbst ein, Joschka Fischer wäre aus deiner Sicht zur Mäßigung anzuhalten. Warum eigentlich, weil er es ablehnt, völkisches Denken als Populismus zu bezeichnen? Das mag irgendwo pointiert sein, ist doch aber, wie ich finde, nicht nur legitim, sondern vielleicht sogar ein notwendiger Beitrag zur Meinungsbildung."

Es geht schlicht darum, angemessen erwidern zu können. Auch wertend.

Die Nutzer sind häufig juristische Laien und können oder wollen gar nicht beurteilen, ob ein Gegenredner / Diskutant Grenzen überschreitet oder nicht. Sie wollen daher nicht melden und abwarten, sondern einfach einen Beitrag abfassen.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(13 Jan 2018, 01:31)

Der Ausdruck "Nazi" ist im allgemeinen dann keine Beleidigung, wenn es politisch gemeint ist und keine Schmähung der Person als solchen.
Deine Aussage ist so nicht korrekt, zudem ist jeder Einzelfall einzeln zu prüfen. Aber mal von der rechtlichen Seite abgesehen, wenn es doch okay ist, jemand als Nazi zu titulieren, warum wird sich dann über "linksgrünversifft" aufgeregt? Ist ja dann auch politisch gemeint... Nur einem ist das alles nicht zuträglich: der Diskussionskultur. User, die ein Thema kontrovers aber sachlich diskutieren wollen, ziehen sich aus solchen "Diskussionen" zurück und es regiert der Gossenslang, die virtuelle Saalschlägerei. Toll. Und sowas soll der Verein dann eine Bühne bieten? Warum?
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

Woppadaq hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:21)

Pointierungen sind aber noch keine Pöbeleien.
Hatte ich auch nicht behauptet.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:03)

Dagegen spricht schon der normale Menschenverstand. Wenn ich einen Beitrag als Hetze melde und deswegen möchte, dass der Beitrag zur Gänze oder in Teilen entfernt wird, dann zitiere ich ihn nicht auch noch, um meiner Empörung/whatever Ausdruck zu verleihen. So eine Vorgehensweise ist völlig absurd, weil es die Hetze verbreitet und es erhöht den Arbeitsaufwand für den Mod deutlich, besonders wenn Passagen editiert werden müssen, aber trotzdem ein Fullquote gemacht wird.
Hier das vervollständigte Zitat meinerseits: "Es ging ja hier teils darum, wie in hitzigen Debatten zu verfahren sei, wobei manche dazu raten, Ruhe zu bewahren und zu melden, aber nicht scharf zu erwidern. Das ist strittig, weil nicht alle zur Meditation neigen."

Richtig, wer meldet, wird auf das Corpus Delicti erst gar nicht eingehen können oder wollen oder sollen. Er ist dann gehalten, in Ruhe abzuwarten und auf Erwiderung zu verzichten. Das schließt eine Diskussion praktisch aus. Die Sinnigkeit dessen ist umstritten.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:22)

So etwas entscheiden nicht Anwälte, sondern Richter.
So haben sie entschieden, die Präzedenzfälle sind weiter oben schon genannt worden.
Bezüglich der Bezeichnung als „Nazi“ gibt es mehrere meist jedoch zivilrechtliche Urteile. Zum Teil wird von den oberen Gerichten die Bezeichnung als „Nazi“ tatsächlich als geschützte Meinung angesehen. Vor allem in den Fällen, wo jemand dem rechten Spektrum zuzuordnen ist (OLG Thüringen, Urteil vom 27. August 2009, Az. 1 U 635/08). Ferner wird häufig berücksichtigt, dass es sich bei der Bewertung als „Nazi“, also der Zuordnung zum rechten Spektrum, regelmäßig um eine subjektive Einordnung handelt und zwar in einer gesellschaftlich wichtigen Frage (OLG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 1991, Az. 3 U 22/91).
https://www.strafrecht-bundesweit.de/st ... -straftat/
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Unité 1 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:22)

So etwas entscheiden nicht Anwälte, sondern Richter.
Ähm, nein. Niemand "entscheidet" sowas, nicht mal der Vorstand. Wie soll man sich das vorstellen, eine zentrale Nazistempelvergabestelle? Nazi/Fascho mag nicht immer die politikwissenschaftlich korrekte Bezeichnung sein, umgangssprachlich steht das aber für all die üblen Gestalten von Pegida [bevor jemand weint: nicht alle Teilnehmer (galt nicht dir)] bis Jens Maier. Wer sollte den Beitragsdichtern denn vorschreiben, wie sie wen zu werten haben? Ihr/euch/linksgrünversifft ist ein typisches Etikett, das sich jeder schnell einhandelt, der es wagt, z.B. Foltergefahren für Lybier oder sonstige Nordafrikaner zu erwähnen. Entscheidet da auch der Vorstand, wer linksgrünversifft ist? Oder ein Richter? Oder ein Anwalt? Nein, das entscheiden die polemisierenden Nutzer - und so what? Sie werden ihre Meinung nicht ändern, stattdessen kommt das gleichbedeutende euch/ihr. Ändert sich dadurch was?

Besser: Keine Pauschalbestimmungen wie "Wer Nazi ist, bestimmt der Vorstand" ( :rolleyes: Nazi zu sein, ist übrigens kein Verstoß gegen den Regelkatalog), sondern sich im Ton vergreifende Beiträge editieren und ggf. die entsprechenden Nutzer sanktionieren. Und nein, jemanden einen Nazi/Fascho/Nase/Kamerad/irgendeinsynonymdeinerwahl zu nennen, ist nicht zwangsläufig im Ton vergriffen, sondern bisweilen eine adäquate Antwort. Wer das nicht will, sollte das Forum 2 schließen. Was übrigens mMn so in etwa das Argument von thinktwice widerspiegelt.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:25)

Es geht schlicht darum, angemessen erwidern zu können. Auch wertend.
Was angemessen ist, entscheidet die Moderation bzw. der Vorstand/Verein und nicht du. Wenn dein "angemessen" für die Moderation eben nicht mehr angemessen ist, dann wirst du die Konsequenzen tragen, das fängt damit an, dass dein Beitrag lediglich entfernt wird und geht bis hin zur Dauersperre.
Sie wollen daher nicht melden und abwarten, sondern einfach einen Beitrag abfassen.
Können sie ja auch tun, nur wenn der Beitrag nicht regelkonform ist, fliegt er raus. Passiert das zu oft, gibt es weitere Sanktionen.

Im Grunde sagst du nichts weiter als "Ich will andere User als Nazi titulieren dürfen". Das, was hier eigentlich Sinn und Zweck ist, die möglichst sachliche Diskussion, ist dir dabei egal.

Ich frage mich aber auch, was es einem bringt, jemand so zu bezeichnen? Ich hab hier im Forum schon alle möglichen Beleidigungen durch, ich bin schon als Kommunist, linksradikal und auch schon sinngemäss als Nazi beschimpft worden. Das ist doch totaler Nonsens. Hetze ist zu melden, Basta, und nicht sich "angemessen" in Selbstjustiz zu ergehen.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:34)

Die Sinnigkeit dessen ist umstritten.
Nö, ist es nicht, denn jeder User akzeptiert mit seiner Registrierung die herrschenden Verhaltensregeln. Wer das nicht tut, muss entweder wegbleiben oder sich im Verein dafür einsetzen, dass die Regeln geändert werden.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:27)

Deine Aussage ist so nicht korrekt, zudem ist jeder Einzelfall einzeln zu prüfen. Aber mal von der rechtlichen Seite abgesehen, wenn es doch okay ist, jemand als Nazi zu titulieren, warum wird sich dann über "linksgrünversifft" aufgeregt? Ist ja dann auch politisch gemeint... Nur einem ist das alles nicht zuträglich: der Diskussionskultur. User, die ein Thema kontrovers aber sachlich diskutieren wollen, ziehen sich aus solchen "Diskussionen" zurück und es regiert der Gossenslang, die virtuelle Saalschlägerei. Toll. Und sowas soll der Verein dann eine Bühne bieten? Warum?
Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb die Aussage nicht korrekt sein sollte.

Der Ausdruck "linksgrünversifft" wäre anderen Begriffen entsprechend, sofern eine politische Zuordnung erkennbar ist. Aufregen kann man sich über alles, das ist klar.

Es ist doch ganz einfach - eine "Diskussionskultur", bei der den Demokraten geraten wird, nicht weiter an der Auseinandersetzung teil zu nehmen, sondern abzuwarten, ist an sich schon keine Diskussion mehr. Übrig bleiben dann die Beiträge, die hetzerischer Natur sein könnten oder sind. Das ist Monokultur.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:43)

Nö, ist es nicht, denn jeder User akzeptiert mit seiner Registrierung die herrschenden Verhaltensregeln. Wer das nicht tut, muss entweder wegbleiben oder sich im Verein dafür einsetzen, dass die Regeln geändert werden.
Die Meditation ist umstritten.

Geschrieben wurde: "Es ging ja hier teils darum, wie in hitzigen Debatten zu verfahren sei, wobei manche dazu raten, Ruhe zu bewahren und zu melden, aber nicht scharf zu erwidern. Das ist strittig, weil nicht alle zur Meditation neigen."

Die Nutzungsbedigungen sehen in Art. 1, § 5, 1. deutsches Recht vor.
Zuletzt geändert von DarkLightbringer am So 14. Jan 2018, 00:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:37)

So haben sie entschieden, die Präzedenzfälle sind weiter oben schon genannt worden.
Im deutschen Recht gibt es keine "Präzendenzfälle", jeder Richter kann nach seinem Gusto entscheiden, ein Richter des OLG Köln ist nicht an das Urteil des OLG Jena gebunden. Außerdem sind Zivil- und Strafrecht zwei verschiedene paar Schuhe.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:47)

Im deutschen Recht gibt es keine "Präzendenzfälle", jeder Richter kann nach seinem Gusto entscheiden, ein Richter des OLG Köln ist nicht an das Urteil des OLG Jena gebunden. Außerdem sind Zivil- und Strafrecht zwei verschiedene paar Schuhe.
Interessant ist ja dennoch die Begründung jener Richter, die entschieden haben. Zumal es sich um obere Richter handelt, die sich doch sehr deutlich von Laien unterscheiden mögen.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

Unité 1 hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:40)

Ähm, nein. Niemand "entscheidet" sowas, nicht mal der Vorstand.
Doch, ganz am Ende entscheidet ein Gericht und damit ein Richter, sollte der so Bezeichnete dagegen vorgehen.
Und nein, jemanden einen Nazi/Fascho/Nase/Kamerad/irgendeinsynonymdeinerwahl zu nennen, ist nicht zwangsläufig im Ton vergriffen, sondern bisweilen eine adäquate Antwort.
Und so dreht es sich weiter im Kreis. Was bringt es dir, jemand so zu bezeichnen, fühlst du dich dann besser? Was bringt es der sachlichen Diskussion? Was bringt es Usern, die sachlich diskutieren möchten, wenn sie so eine Jauchegrube sehen, in der der eine hetzt, der andere nur "Nazi, Nazi" gröhlt und der nächste dann von "linksgrünversifft" schwafelt und wo sie jeder Zeit in Gefahr geraten, selber so bezeichnet zu werden, wenn sie ihre Meinung äussern? Rein gar nichts, solche User ziehen sich dann zurück, zum Nachteil des Forums. Der Verein soll die politische Diskussion fördern, die kann ja auch gerne MAL mit scharfer Klinge geführt werden und es kann auch MAL polemisiert werden, wenn das aber nur noch der Fall ist und sich nur noch gegenseitig angepöbelt wird, dann ist das weder politische Diskussion noch Förderung derselben.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:43)

Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb die Aussage nicht korrekt sein sollte.
Du kannst gerne aus dem Urteil zitieren, dass es grundsätzlich in Ordnung ist, politisch "rechts" Menschen pauschal Nazi nennen zu dürfen.
Es ist doch ganz einfach - eine "Diskussionskultur", bei der den Demokraten geraten wird, nicht weiter an der Auseinandersetzung teil zu nehmen, sondern abzuwarten, ist an sich schon keine Diskussion mehr.
Das wäre nur dann richtig, wenn zB. bereits die Diskussion über Flüchtlingskriminalität als Hetze angesehen wird. Das ist aber nicht der Fall, Diskussion darüber ist möglich, es geht lediglich um einzelne, hetzerische Beiträge, die nicht diskutiert, sondern gemeldet werden sollen. Dadurch wird aber nicht die thematische Diskussion per se obsolet.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:47)

Die Meditation ist umstritten.
Es gibt sehr viele andere Dinge, die man in der Zwischenzeit tun kann, Meditation ist nur eins davon.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:49)

Interessant ist ja dennoch die Begründung jener Richter, die entschieden haben.
Daraus leitet sich aber kein grundsätzliches Recht ab, jede Person, die man selber als "rechts" ansieht mal eben so pauschal als Nazi bezeichnen zu dürfen. Wer wegen Rechtsextremismus vorbestraft wurde, den darf man rechtlich folgenlos "vorbestraften Neonazi" nennen, das ist aber keine wirklich bahnbrechende Erkenntnis.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Unité 1 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:58)

Doch, ganz am Ende entscheidet ein Gericht und damit ein Richter, sollte der so Bezeichnete dagegen vorgehen.
*achselzuck* Sollte, hätte, wenn. War nicht mein Punkt.
Und so dreht es sich weiter im Kreis. Was bringt es dir, jemand so zu bezeichnen, fühlst du dich dann besser? Was bringt es der sachlichen Diskussion?
Du hast mich nicht verstanden. Ich sagte, dass solche Einwürfe da gerechtfertigt sind, wo keine sachliche Diskussion droht. Und wo ich das sehe, das kann weder Richter noch Anwalt entscheiden. Das bestimme ich. Ich mag mich irren, allerdings argumentiere ich ja auch. Das hat also nichts mit "fühlen" zu tun.
Was bringt es Usern, die sachlich diskutieren möchten, wenn sie so eine Jauchegrube sehen, in der der eine hetzt, der andere nur "Nazi, Nazi" gröhlt und der nächste dann von "linksgrünversifft" schwafelt und wo sie jeder Zeit in Gefahr geraten, selber so bezeichnet zu werden, wenn sie ihre Meinung äussern? Rein gar nichts, solche User ziehen sich dann zurück, zum Nachteil des Forums.
Die Moderatorenschaft beliebte zu mitteilen, dass Naziexistenzen vom Vorstand bestimmt würden. Vom l*-Wort war keine Rede.

Und - das nur, weil es die kafkaeske Verdrehtheit der Diskussion so wunderbar aufzeigt - ich kann mich nur an einen Nutzer erinnern, der wegen solcher Anwürfe beschloss, dem Forum den Rücken zu kehren. Die Anwürfe kamen von einem Vorstandsmitglied, der zwar nicht das Nazidasein bestimmte, aber doch sehr unfein in der Diskussion war.
Der Verein soll die politische Diskussion fördern, die kann ja auch gerne MAL mit scharfer Klinge geführt werden und es kann auch MAL polemisiert werden, wenn das aber nur noch der Fall ist und sich nur noch gegenseitig angepöbelt wird, dann ist das weder politische Diskussion noch Förderung derselben.
Wer forderte Pöbelfreiheit? Eben. Ich sagte, dass Nazi/Fascho eine zulässige Kategorisierung von Nutzern ist wie ihr/euch/linksgrünversifft. Zulässig nicht im Sinne von zutreffend, sondern im Sinne von zustehend. Wer wollte schon Nutzern Wertungen verbieten? Die finden immer ihren Weg (z.B. via ihr/euch). Wie gesagt.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 00:41)

Was angemessen ist, entscheidet die Moderation bzw. der Vorstand/Verein und nicht du. Wenn dein "angemessen" für die Moderation eben nicht mehr angemessen ist, dann wirst du die Konsequenzen tragen, das fängt damit an, dass dein Beitrag lediglich entfernt wird und geht bis hin zur Dauersperre.
Davon gehe ich aus, dass ein sog. Overblocking zulässig ist - also die Löschung von (legaler) Meinung. Dazu habe ich nur eine Quelle, die meint, Willkür und Diskriminierung würden andere Rechtsgüter betreffen. Wie zuverlässig diese Quelle ist, weiß ich aber nicht.
Können sie ja auch tun, nur wenn der Beitrag nicht regelkonform ist, fliegt er raus. Passiert das zu oft, gibt es weitere Sanktionen.
Eine angemessene Erwiderung ist eigentlich konform, zumindest im deutschen Recht.
Im Grunde sagst du nichts weiter als "Ich will andere User als Nazi titulieren dürfen". Das, was hier eigentlich Sinn und Zweck ist, die möglichst sachliche Diskussion, ist dir dabei egal.
Ich finde nicht, dass etwa Joschka Fischer mit seiner Meinung unsachlich wäre. Es gibt dazu ja verschiedene Auffassungen, wie so oft. Fischer hält eben den Ausdruck "Populismus" für nicht sachgerecht. Nach deutschem Recht darf er durchaus so denken. Tom Bombadil darf natürlich auch anders darüber denken, ohne Frage.
Ich frage mich aber auch, was es einem bringt, jemand so zu bezeichnen? Ich hab hier im Forum schon alle möglichen Beleidigungen durch, ich bin schon als Kommunist, linksradikal und auch schon sinngemäss als Nazi beschimpft worden. Das ist doch totaler Nonsens. Hetze ist zu melden, Basta, und nicht sich "angemessen" in Selbstjustiz zu ergehen.
Es steht mir völlig fern, dich irgendwie zu beschimpfen. Das würde ich nicht mal, wenn es gar keine Regeln gäbe. ;)

Aber wie gesagt, die Leute wollen offenkundig diskutieren und nicht primär warten. Man könnte ebenso umgekehrt fragen, was bringt es, wenn just die Anhänger des demokratischen Spektrums warten?
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 01:02)

Es gibt sehr viele andere Dinge, die man in der Zwischenzeit tun kann, Meditation ist nur eins davon.
;)

Das sollte mal Bundesminister Maas dem Titanic-Redakteur empfehlen.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 01:02)

Du kannst gerne aus dem Urteil zitieren, dass es grundsätzlich in Ordnung ist, politisch "rechts" Menschen pauschal Nazi nennen zu dürfen.
Das ist doch schon erwähnt worden, hier gekürzt:
Vor allem in den Fällen, wo jemand dem rechten Spektrum zuzuordnen ist (OLG Thüringen, Urteil vom 27. August 2009, Az. 1 U 635/08
https://www.strafrecht-bundesweit.de/st ... -straftat/

Wobei das OLG die subjektive Einordnung hervorhebt, in Bezug auf eine gesellschaftlich wichtige Frage.
Das wäre nur dann richtig, wenn zB. bereits die Diskussion über Flüchtlingskriminalität als Hetze angesehen wird. Das ist aber nicht der Fall, Diskussion darüber ist möglich, es geht lediglich um einzelne, hetzerische Beiträge, die nicht diskutiert, sondern gemeldet werden sollen. Dadurch wird aber nicht die thematische Diskussion per se obsolet.
Bei dem Thema hier wird ein einseitiges sog. Overblocking kritisiert.
Und es ist ja schlüssig, dass ein Abwarten die Diskussion behindert respektive ent-dialogisiert.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 01:06)

Daraus leitet sich aber kein grundsätzliches Recht ab, jede Person, die man selber als "rechts" ansieht mal eben so pauschal als Nazi bezeichnen zu dürfen. Wer wegen Rechtsextremismus vorbestraft wurde, den darf man rechtlich folgenlos "vorbestraften Neonazi" nennen, das ist aber keine wirklich bahnbrechende Erkenntnis.
Das OLG-Urteil legt nahe, dass in einem politischen Kontext eine subjektive Einschätzung vornehmbar ist, zumal in einer gesellschaftlich relevanten Frage, wenn der Gesprächspartner dem rechten Spektrum zuzuordnen ist - etwa durch eigene Darstellung.

Die Bezeichnung "Nazi" wäre dann unzulässig, wenn es weder politisch gemeint ist, noch auf einer naheliegenden Zuordnung basiert, sondern zur Schmähung der Person als solchen dient.
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Beitrag von Tom Bombadil »

Unité 1 hat geschrieben:(14 Jan 2018, 01:16)

Und wo ich das sehe, das kann weder Richter noch Anwalt entscheiden.
Sehen kannst du, was du sehen willst, das gilt auch für die Gedanken, di sind frei. Finden diese Gedanken aber den Weg in die Welt und sind sie strafrechtlich relevant, wird sich evtl. ein Richter darum kümmern.
Die Moderatorenschaft beliebte zu mitteilen, dass Naziexistenzen vom Vorstand bestimmt würden. Vom l*-Wort war keine Rede.
Welche Moderatorenschaft? Meines Wissens gibt es keinen Sprecher, der für alle Moderatoren spricht.
Wer wollte schon Nutzern Wertungen verbieten?
Sobald diese Wertungen den Weg ins Forum finden, unterliegen sie den Regeln und den Auslegungen der Regeln durch die Moderatoren.

Leider hast du alle meine Fragen, was den Nutzen solcher Äusserungen angeht, ignoriert.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Unité 1 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 01:45)

Welche Moderatorenschaft?
Wir diskutieren hier über jack000s Auslassung, die bisher keine vernehmbare Kritik von Kollegen oder Vorstand erfahren hat, ja?
Leider hast du alle meine Fragen, was den Nutzen solcher Äusserungen angeht, ignoriert.
Welche Antwort vermisst du bitte konkret?
Was bringt es dir, jemand so zu bezeichnen, fühlst du dich dann besser? - Wurde beantwortet.
Was bringt es der sachlichen Diskussion? - Wurde beantwortet.
Was bringt es Usern, die sachlich diskutieren möchten, wenn sie so eine Jauchegrube sehen, in der der eine hetzt, der andere nur "Nazi, Nazi" gröhlt und der nächste dann von "linksgrünversifft" schwafelt und wo sie jeder Zeit in Gefahr geraten, selber so bezeichnet zu werden, wenn sie ihre Meinung äussern? - Wurde beantwortet.

//edit
Sehen kannst du, was du sehen willst, das gilt auch für die Gedanken, di sind frei. Finden diese Gedanken aber den Weg in die Welt und sind sie strafrechtlich relevant, wird sich evtl. ein Richter darum kümmern.
Und die strafrechtliche Relevanz bestimmt der Vorstand? :)
Zuletzt geändert von Unité 1 am So 14. Jan 2018, 01:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 01:20)

Davon gehe ich aus, dass ein sog. Overblocking zulässig ist - also die Löschung von (legaler) Meinung.
Reinprinzipiell herrscht hier das Hausrecht, der Verein vertreten durch den Vorstand könnte jeden Beitrag, egal welchen, nach Gusto löschen, auch ohne Begründung. Macht natürlich keiner, wäre ja auch völlig widersinnig.
Eine angemessene Erwiderung ist eigentlich konform, zumindest im deutschen Recht.
Du entscheidest aber nicht, was angemessen ist.
Ich finde nicht, dass etwa Joschka Fischer mit seiner Meinung unsachlich wäre.
Schreibt Fischer hier mit und bepöbelt User, die nicht seiner Meinung sind, als Nazi? Schreibt hier ein Höcke mit und bepöbelt der User, die nicht seiner Meinung sind, als linksgrünversifft?
Aber wie gesagt, die Leute wollen offenkundig diskutieren und nicht primär warten.
Hetze ist aber nicht diskutabel, außerdem ist die Wertung "User XY hat das und das geschrieben, der Nazi" keine Diskussion.
Man könnte ebenso umgekehrt fragen, was bringt es, wenn just die Anhänger des demokratischen Spektrums warten?
Der Moderation erspart es viel zu Zeit und die Hetze wird nicht durch zig Zitate verstärkt.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 01:32)

Das ist doch schon erwähnt worden, hier gekürzt:
Diese Zuordnung treffen aber nicht x-beliebige User nach Gusto, sondern das Gericht, dass denjenigen für seinen Taten verurteilt hat.
Und es ist ja schlüssig, dass ein Abwarten die Diskussion behindert respektive ent-dialogisiert.
Hetze und Gegenhetze sind keine Diskussion.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 01:39)

Das OLG-Urteil legt nahe, dass in einem politischen Kontext eine subjektive Einschätzung vornehmbar ist, zumal in einer gesellschaftlich relevanten Frage, wenn der Gesprächspartner dem rechten Spektrum zuzuordnen ist - etwa durch eigene Darstellung.
Ich bitte um direktes Zitat aus dem Urteil, wo so etwas nahegelegt wird.
Die Bezeichnung "Nazi" wäre dann unzulässig, wenn es weder politisch gemeint ist, noch auf einer naheliegenden Zuordnung basiert, sondern zur Schmähung der Person als solchen dient.
Einen vorbestraften Neonazi darf man Nazi nennen, nicht mehr und nicht weniger. Du darfst auch nach diesem Urteil nicht durch die Strassen rennen und jeden als Nazi bezeichnen, weil du zur "subjektiven Einschätzung" gelangt bist, diese Personen wären Nazis.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

Unité 1 hat geschrieben:(14 Jan 2018, 01:50)

Wir diskutieren hier über jack000s Auslassung, die bisher keine vernehmbare Kritik von Kollegen oder Vorstand erfahren hat, ja?
Also ich nicht. Diese Aussage müsste der Vorstand bestätige oder verneinen, was soll ich dazu sagen?
Welche Antwort vermisst du bitte konkret?
Konkrete Antworten vermisse ich auf alle Fragen.
Und die strafrechtliche Relevanz bestimmt der Vorstand? :)
Was soll das jetzt werden?
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von think twice »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:00)

Einen vorbestraften Neonazi darf man Nazi nennen, nicht mehr und nicht weniger. Du darfst auch nach diesem Urteil nicht durch die Strassen rennen und jeden als Nazi bezeichnen, weil du zur "subjektiven Einschätzung" gelangt bist, diese Personen wären Nazis.
Aber jeden Tag 100x in einem Diskussionsforum erklären, dass Asylbewerber kriminelle Eindringlinge sind, weil nach eigener, subjektiver Einschätzung schon bei Einreise an der Grenze feststeht, dass kein Asylgrund vorliegt, ist OK oder was?
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 01:53)

Reinprinzipiell herrscht hier das Hausrecht, der Verein vertreten durch den Vorstand könnte jeden Beitrag, egal welchen, nach Gusto löschen, auch ohne Begründung. Macht natürlich keiner, wäre ja auch völlig widersinnig.
Sagte ja, Overblocking mag möglich sein. Die Widersinnigkeit von "Gusto" bzw. Overblocking wird ja eben diskutiert.
Du entscheidest aber nicht, was angemessen ist.
Nein, aber ich fände eine Krönung zum Kaiser vermögens Hausrecht nicht angemessen. ;)
Schreibt Fischer hier mit und bepöbelt User, die nicht seiner Meinung sind, als Nazi? Schreibt hier ein Höcke mit und bepöbelt der User, die nicht seiner Meinung sind, als linksgrünversifft?
Und wenn, hätten Sie dann recht oder Unrecht, in Abhängigkeit davon, ob sie als Nutzer etwas sagen?

Es ist deine ganz persönliche Ansicht, Fischers Äußerungen als unsachlich zu werten, es wird dadurch nicht schon zum Naturgesetz. Siehe OLG-Entscheidungen.
Hetze ist aber nicht diskutabel, außerdem ist die Wertung "User XY hat das und das geschrieben, der Nazi" keine Diskussion.
Die vermutete oder tatsächliche Hetze bleibt dann für sich stehen, Erwiderungen entfallen. Dass dies dann eine Diskussion sei, ist in sich wenig schlüssig.
Der Moderation erspart es viel zu Zeit und die Hetze wird nicht durch zig Zitate verstärkt.
Das mag sein, es spart Zeit, wenn möglichst wenig da steht und die vermeintliche oder tatsächliche Hetze sticht stärker hervor.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Unité 1 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:03)

Also ich nicht. Diese Aussage müsste der Vorstand bestätige oder verneinen, was soll ich dazu sagen?
Das war der Anlass. Daher die letzten Seiten in diesem Strang.

Konkrete Antworten vermisse ich auf alle Fragen.
Nochmal: bitte konkretisiere. Ich habe sie beantwortet, was anscheinend nicht (vollkommen) ankam. Da ich nicht weiß, was dir fehlt, bedarf es deiner Explizierung.

Was soll das jetzt werden?
Wer Nazi ist, bestimmte der Vorstand. So die Aussage eines Moderators. Meine Meinung: Das kann eine auf einen Beitrag bezogene berechtigte Erwiderung sein. Deine Meinung: Aber auch strafbewehrt. Meine Frage: Gibt es eine Trennung? Wenn nein( und so habe ich dich gelesen), bestimmt dann die Moderation bzw. der Vorstand die strafrechtliche Relevanz der Wertung eines Users, der entsprechende Beiträge verfasst?
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

think twice hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:09)

Aber jeden Tag 100x in einem Diskussionsforum erklären, dass Asylbewerber kriminelle Eindringlinge sind, weil nach eigener, subjektiver Einschätzung schon bei Einreise an der Grenze feststeht, dass kein Asylgrund vorliegt, ist OK oder was?
Ich bin hier nicht der Oberrichter, es geht hier auch nicht um meine Einschätzung zu jedem Einzelfall, ich plädiere nur dafür, sachlich zu diskutieren und auf Hetze keine Gegenhetze zu starten, weil das die Moderation stark belastet und jegliche Diskussion unmöglich macht. Es gibt sicherlich User, die solche Sachen immer haarscharf an den Grenzen der Regeln formulieren, wenn du die dann regelwidrig beleidigst, kassierst du die Sanktion. Leider hat jedes System seine Schwächen, die sich ausnutzen lassen.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 01:55)

Diese Zuordnung treffen aber nicht x-beliebige User nach Gusto, sondern das Gericht, dass denjenigen für seinen Taten verurteilt hat.
Die Rechtsprechung unterstreicht in dem gen. Fall, dass ein Werturteil zulässig sei. Unter anderem durch Berufung auf Verfassungsrechte.
Wenn ich dich richtig verstehe, kommst du zu einem anderen Urteil.
Hetze und Gegenhetze sind keine Diskussion.
So wie es Hetze und Schweigen auch nicht sind. Nur zeitsparend.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:00)

Ich bitte um direktes Zitat aus dem Urteil, wo so etwas nahegelegt wird.
Für den Hausgebrauch genügt doch die indirekte Quelle, Aktenzeichen steht dabei. Wer möchte, kann sich um Akteneinsicht bemühen.

Überdies sind die Darstellungen des Anwaltes doch sehr allgemeinverständlich gehalten. Da steht ja noch mehr als das bereits Zitierte.
Einen vorbestraften Neonazi darf man Nazi nennen, nicht mehr und nicht weniger. Du darfst auch nach diesem Urteil nicht durch die Strassen rennen und jeden als Nazi bezeichnen, weil du zur "subjektiven Einschätzung" gelangt bist, diese Personen wären Nazis.
Nicht jeden, richtig. Zu unterscheiden ist Werturteil und Schmähung. Es ist nicht das gleiche. Man darf aber nicht nur verurteilte Neonazis als Neonazis einschätzen.
Es sei nochmals auf die bundesrepublikanische Wirklichkeit verwiesen (Fall Fischer, Fall Gabriel).
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:10)

Und wenn, hätten Sie dann recht oder Unrecht, in Abhängigkeit davon, ob sie als Nutzer etwas sagen?
Wenn sie etwas faktisch richtiges schreiben, haben sie recht, schreiben sie etwas faktisch unrichtiges, haben sie unrecht.
Es ist deine ganz persönliche Ansicht, Fischers Äußerungen als unsachlich zu werten, es wird dadurch nicht schon zum Naturgesetz. Siehe OLG-Entscheidungen.
Jetzt wird es völlig konfus. Jemandem zu sagen, dass er sich unsachlich artikuliert ist mW. keine strafbewehrte Ehrverletzung.
Die vermutete oder tatsächliche Hetze bleibt dann für sich stehen, Erwiderungen entfallen.
Wenn es sich nach Einschätzung des Moderators um Hetze handelt, bleibt es nicht stehen.
Dass dies dann eine Diskussion sei, ist in sich wenig schlüssig.
Stimmt, denn ein Beitrag ist keine Diskussion.
Das mag sein, es spart Zeit, wenn möglichst wenig da steht und die vermeintliche oder tatsächliche Hetze sticht stärker hervor.
Nein, die tatsächliche Hetze kann dann schneller entfernt werden.

Ich habe aber jetzt keine Lust mehr auf diesen rabulistischen Unsinn, Vernunft ist offensichtlich keine Option.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

Unité 1 hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:15)

Da ich nicht weiß, was dir fehlt, bedarf es deiner Explizierung.
Alle meine Fragen wurden nicht konkret beantwortet. Ist aber okay, lass es sein, bringt eh nichts.
Wer Nazi ist, bestimmte der Vorstand.
Das kann der Vorstand wenn überhaupt nur im Rahmen des Forums bestimmen. Aber warum fragst du mich und nicht den Vorstand?
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:17)

Die Rechtsprechung unterstreicht in dem gen. Fall, dass ein Werturteil zulässig sei.
Konkretes Zitat aus den Urteilen bitte.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:24)

Für den Hausgebrauch genügt doch die indirekte Quelle, Aktenzeichen steht dabei.
Es ist deine Behauptung, die musst du belegen, ansonsten bleibt es nur deine Meinung. Auch okay.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:25)
Wenn sie etwas faktisch richtiges schreiben, haben sie recht, schreiben sie etwas faktisch unrichtiges, haben sie unrecht.
Jetzt wird es völlig konfus. Jemandem zu sagen, dass er sich unsachlich artikuliert ist mW. keine strafbewehrte Ehrverletzung.
Wenn es sich nach Einschätzung des Moderators um Hetze handelt, bleibt es nicht stehen.
Stimmt, denn ein Beitrag ist keine Diskussion.
Nein, die tatsächliche Hetze kann dann schneller entfernt werden.

Ich habe aber jetzt keine Lust mehr auf diesen rabulistischen Unsinn, Vernunft ist offensichtlich keine Option.
Setzen wir etwas tiefgreifender an - es geht um Waffengleichheit.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von think twice »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:15)

Ich bin hier nicht der Oberrichter, es geht hier auch nicht um meine Einschätzung zu jedem Einzelfall, ich plädiere nur dafür, sachlich zu diskutieren und auf Hetze keine Gegenhetze zu starten, weil das die Moderation stark belastet und jegliche Diskussion unmöglich macht. Es gibt sicherlich User, die solche Sachen immer haarscharf an den Grenzen der Regeln formulieren, wenn du die dann regelwidrig beleidigst, kassierst du die Sanktion. Leider hat jedes System seine Schwächen, die sich ausnutzen lassen.
Asylbewerber als kriminelle Eindringlinge zu bezeichnen, sind in diesem Forum keine Einzelfaelle, sondern täglicher Usus, der noch niemals kritisiert, geschweige denn sanktioniert wurde. Und dieses Beispiel ist noch eines der Harmlosesten, von dem, was hier täglich unbeanstandet durchgeht.
Und anstatt diese Hetze als das zu bezeichnen, was es ist, nämlich Hetze, halten wir zukünftig alle das Maul, drücken lediglich den Meldeknopf und warten ab, ob die Moderation, von denen zumindest einige auf dem rechten Auge nicht so wirklich gut sehen können, sich unserer Einschätzung anschließt.
Weist du was? Dann schließt doch einfach die einschlägigen Themen. Das wäre dann am Einfachsten. Oder meinst du, es hat hier irgendjemand Bock, bei offensichtlicher Hetuze lange zu überlegen, wie man wohl antwortet, um die sensible Seele des Hetzers nicht zu verletzen und nicht den Zorn der Moderation auf sich zu ziehen?
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:32)

Setzen wir etwas tiefgreifender an - es geht um Waffengleichheit.
Eben, Vernunft ist offensichtlich keine Option.

Ergänzung: gilt auch für den Beitrag von think twice. Haut euch halt gegenseitig die Köppe ein, ich gebe es auf, an die Vernunft zu appellieren.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Unité 1 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:27)

Alle meine Fragen wurden nicht konkret beantwortet. Ist aber okay, lass es sein, bringt eh nichts.
Im Ernst, ich verstehe gerade nicht unser Kommunikationsproblem. Ich bin darauf eingegangen und habe deine Fragen aufgenommen. Anscheinend war's nicht deutlich genug. Vielleicht liest du meinen Beitrag nochmal durch (ich bin den nach deinem nochmal zweimal durchgegangen, um mich zu vergewissern)? Kann wirklich sein, dass ich dich falsch verstanden habe, aber hellsehen kann ich nicht. Daher die Bitte um Explizierung.
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Warum nicht dich? Hat ja auch kein Vorstand, sondern Moderator jack000 behauptet.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von think twice »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:32)

Setzen wir etwas tiefgreifender an - es geht um Waffengleichheit.
Sehr gut! :thumbup:
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:28)

Konkretes Zitat aus den Urteilen bitte.
Heißt das, du würdest bei Originalzitaten aus Akten diese Rechtsprechung akzeptieren ?
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Unité 1 »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:37)

Heißt das, du würdest bei Originalzitaten aus Akten diese Rechtsprechung akzeptieren ?
Von welcher Relevanz wäre das? Wie TomBombadil sagte, geht ihn das eigentlich gar nichts an. ("Das kann der Vorstand wenn überhaupt nur im Rahmen des Forums bestimmen. Aber warum fragst du mich und nicht den Vorstand?")
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von DarkLightbringer »

Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:29)

Es ist deine Behauptung, die musst du belegen, ansonsten bleibt es nur deine Meinung. Auch okay.
Es ist ja belegt, es spricht nichts gegen die Glaubwürdigkeit der Kanzlei Dr. Böttner - jedenfalls wird nichts angeführt, was gegen die Glaubwürdigkeit der Quelle sprechen würde.
Zum Teil wird von den oberen Gerichten die Bezeichnung als „Nazi“ tatsächlich als geschützte Meinung angesehen. Vor allem in den Fällen, wo jemand dem rechten Spektrum zuzuordnen ist (OLG Thüringen, Urteil vom 27. August 2009, Az. 1 U 635/08). Ferner wird häufig berücksichtigt, dass es sich bei der Bewertung als „Nazi“, also der Zuordnung zum rechten Spektrum, regelmäßig um eine subjektive Einordnung handelt und zwar in einer gesellschaftlich wichtigen Frage (OLG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 1991, Az. 3 U 22/91).
https://www.strafrecht-bundesweit.de/st ... -straftat/

Die angegebenen Aktenzeichen müssten ja überprüfbar sein.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

Unité 1 hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:35)

Daher die Bitte um Explizierung.
Die Kernfrage ist, was es wem und/oder dem Forum und/oder dem Verein bringt, wenn User XY als "Nazi" tituliert wird (möglichst noch mit xfachen Zitaten der Hetze) und der oder seine Kumpels dann mit "linksgrünversifft" antworten und sich der ganze Käse dann über zig Seiten hinzieht, bis der Moderator die Notbremse zieht und den Strang erstmal dicht macht. Wo ist der Nutzen? Und könnte es nicht sogar sein, dass durch diese "Diskussion" die Hetze viel länger und durch die Zitate noch viel präsenter im Forum stehen bleibt, weil der Moderator eben viel mehr Beiträge zu bewerten hat und den Ausgangsbeitrag nicht schnell findet, weil den niemand gemeldet hat? Dieses Theater ist einfach nur kontraproduktiv.
Warum nicht dich? Hat ja auch kein Vorstand, sondern Moderator jack000 behauptet.
Tut mir leid, ich weiss wirklich nicht, warum ich da jetzt der Ansprechpartner bin.
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Re: MOD-Diskussionsstrang für die Foren 2, 20, 21 und 22

Beitrag von Tom Bombadil »

DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Jan 2018, 02:37)

Heißt das, du würdest bei Originalzitaten aus Akten diese Rechtsprechung akzeptieren ?
Ich hatte dich um Zitate aus den Urteilen gebeten, die deine Behauptungen belegen. Nicht mehr und nicht weniger.
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