adal hat geschrieben:Was ist da so sensationell? Nicht jede Anklage führt zur Verurteilung. Manchmal aber schon. Kommt bloß darauf an, wie glaubhaft die Täuschungsabsicht zu beweisen ist.
Nochmal der Hildesheimer Staatsanwalt, weil's so schön ist:
"Das sind Phantasieurkunden, mit denen man höchstens bei einer Operettenaufführung beeindrucken kann" und "Niemand kann durch diese Dokumente ernstlich getäuscht werden, es sei denn, er lebt auf dem Mond".
Wieso ist es denn zum Verfahren gekommen ?
Da dir das Procedere nicht bekannt zu sein scheint,
laß dir sagen, dass der Staatsanwalt "fleißig" ermittelt
hat, und das Verfahren bei Gericht beantragt hat.
Ist der Hildesheimer etwa der gleiche Vogel ?
Verdacht der Urkundenfälschung bedeutet in diesem Kontext, dass es (originale) Urkunden vom Deutschen Reich geben könnte ! Gibt es keine, kann es nie eine Fälschung geben.
Ermittelt daraufhin aber schon ein StA und beantragt das Verfahren, dann ....