Die Rechtslage ist klar, aber ist sie auch sinnvoll? Dann sollte man vielleicht überlegen, ob man das Gesetz nicht ändern will. Was bringt es denn, Hunderttausende Leute ins Land zu holen, die hier von Anfang an rechtlich gesehen null Bleibeperspektive haben, aber monatelang rumsitzen, weil ihre unbegründeten Asylverfahren die Behörden verstopfen? Das Gesetz ist offensichtlich in seiner jetzigen Form nicht mehr praxistauglich. Schnellverfahren an der Grenze müssen her für Personen aus Ländern, in denen offensichtlich kein Fluchtgrund besteht. Klagen müssen innerhalb einer Woche entschieden werden und die Personen nach Rechtskraft umgehend zurückgeschoben werden. Auch Personen, die keine Dokumente haben, müssen bei mangelnder Mitwirkung umgehend zurückgewiesen werden. Die Auswertung von Handydaten muss zur Pflicht für solche Fälle werden. Nur so kann man diesem Wahnsinn Herr werden und den Problemen begegnen.pikant » Do 7. Jan 2016, 14:04 hat geschrieben:
was unbegruendeit ist entscheidet das Amt fuer Migration und die Gerichte!
die Rechtslage ist bei uns klasklar und illegale Einreise verwirkt keinen Rechtsanspruch auf ein ordentliches Asylverfahren - ist Ihnen das nicht bekannt?
in Deutschland entscheiden Gerichte ueber Straftatbestaende und keine Grenzpolizisten, die dazu null befugt sind!
Ist das Asylrecht verfassungswidrig?
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?
http://www.duden.de/rechtschreibung/Invasorhaengulin » Do 7. Jan 2016, 01:51 hat geschrieben:Da das Asylrecht die materielle Basis der deutschen Bevölkerung mindert, das Volk um seine Leistungen betrogen wird, ist es feindlich der Deutschen ausgerichtet. In der Dimension der Abzocke und der Kosten ist Staat und Gesellschaft tatsächlich bedroht, was aber durch die Verschleierung in der Staatsverschuldung nicht so auffällt. Irgendwann muss es aber beglichen werden oder alles bricht zusammen. Was ist dann mit der Menschenwürde von 70 Millionen Deutschen?
Kein Land kann sich Millionen Invasoren auf Dauer leisten.
und ...Rechtschreibung
Worttrennung: In|va|sor
Bedeutungsübersicht
Eroberer, eindringender Feind
Beispiel
die Invasoren konnten zurückgeschlagen werden
http://www.duden.de/rechtschreibung/Fluechtling
merkst du den unterschied ?Flüchtling, der
Wortart: Substantiv, maskulin
Häufigkeit: ▮▮▮▯▯
Rechtschreibung
Worttrennung: Flücht|ling
Bedeutungsübersicht
Person, die aus politischen, religiösen, wirtschaftlichen oder ethnischen Gründen ihre Heimat eilig verlassen hat oder verlassen musste und dabei ihren Besitz zurückgelassen hat
Beispiel
als politischer Flüchtling anerkannt werden
Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?
Die Rechtslage ist klar, aber ist sie auch sinnvoll?/quote]Amtsschimmel » Do 7. Jan 2016, 13:53 hat geschrieben:
ich wuerde den Straftatbestand der illegalen Einwanderung in eine Ordnungswidrigkeit umwandeln, da ja dieser Straftatbestand faktisch nicht verfolgt wird und man die Verfahren zumeist einstellt.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?
Im Dritten Reich war das sicher auch so. Deswegen der Spruch: "Du bist nichts! Dein Volk ist alles!"Boraiel » Do 7. Jan 2016, 00:33 hat geschrieben: In der Schweiz ordnet man, so würde ich sagen, kollektive Rechte über die Würde des Menschen
Ich bezweifele aber, dass dies jemandem genutzt hat. Sowohl die Individuen als auch das ganze Volk verloren den Krieg total.
Die Anziehungskraft für viele Latinos besteht darin, dass die USA reicher sind als ihre bitterarmen Staaten. Ich möchte dort drüben aber nicht leben. Das Recht auf Leben endet bei denen da, wo irgendein Waffennarr auf die Idee kommt, einen abzuknallen. Im Übrigen gibt es auch die Todesstrafe, was mit den Menschenrechten nicht kompatibel ist. Freiheit ist auch so ein Begriff. Viele Amerikaner verdienen so wenig, dass sie, finanziell gesehen, keinen Freiraum haben. Von dieser Freiheit kann man sich also nichts kaufen. Und auch das Streben nach Glück endet da, wo ein anderer Mensch einem ins Handwerk pfuscht. Ich für meinen Teil lebe lieber in Deutschland. Auch wenn hier nicht alles gut ist., man kann aber auch Individualrechte dieser überordnen - das hat in den Vereinigten Staaten mehr oder weniger getan. Die "ewigen" Werte von Leben, Freiheit und dem Streben nach Glück sind dort etwas abstraktem wie der Würde übergeordnet. Sie machen die Anziehungskraft der Vereinigten Staaten auch heute noch aus.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?
Was war mit der Menschenwürde von 70 Millionen Deutschen, als Merkel mal eben den Banken 500 Milliarden Euros in den Rachen warf? Jetzt, wo die Flüchtlinge kommen, soll das plötzlich ganz anders sein? Aber so kennt man sie, die deutsche Rechte: Oben buckeln, unten treten. Wenn man die Flüchtlinge hier richtig integriert und sie auf unsere Wertevorstellungen einschwört, dann können sie sogar beim wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufbau Deutschlands mitwirken. Die halbe Billion Staatsschulden, die Merkel den Banken auf Kosten des Steuerzahlers gegönnt hat, sind dagegen weg.haengulin » Do 7. Jan 2016, 00:51 hat geschrieben:Da das Asylrecht die materielle Basis der deutschen Bevölkerung mindert, das Volk um seine Leistungen betrogen wird, ist es feindlich der Deutschen ausgerichtet. In der Dimension der Abzocke und der Kosten ist Staat und Gesellschaft tatsächlich bedroht, was aber durch die Verschleierung in der Staatsverschuldung nicht so auffällt. Irgendwann muss es aber beglichen werden oder alles bricht zusammen. Was ist dann mit der Menschenwürde von 70 Millionen Deutschen?
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?
Das deutsche Asylrecht in seiner ursprünglichen Fassung habe ich nie verstanden. Ja natürlich, es ist aus der Erfahrung des Dritten Reiches entsprungen. Aber wenn man es in der Gegenwart betrachtet, ist es doch ein Recht, das faktisch nicht einlösbar ist. Wie viele politisch Verfolgte gibt es denn auf der Welt? Wir können ja gerne darüber streiten, ob das 50 Millionen oder 200 Millionen sind, aber es muss doch wohl jedem klar sein, dass man die nicht aufnehmen kann, obwohl sie möglicherweise alle dazu berechtigt wären. Juristisch will ich das freilich nicht beurteilen, dazu bin ich zu pragmatisch und habe zu wenig Ahnung von derartigen rechtlichen Fragen.
Zum Glück würde das Unikum des deutschen Asylrechtes ja eingeschränkt. Von daher müsste man beispielsweise in der gegenwärtigen Krise das Grundgesetz nur korrekt anwenden, um die Einreise der Asylsuchenden an der österreichischen Grenze zu verhindern.
Zum Glück würde das Unikum des deutschen Asylrechtes ja eingeschränkt. Von daher müsste man beispielsweise in der gegenwärtigen Krise das Grundgesetz nur korrekt anwenden, um die Einreise der Asylsuchenden an der österreichischen Grenze zu verhindern.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?
Das Grundgesetz wird korrekt angewandt. Diese Menschen könnten abgewiesen werden, aber die Regierung hat sich entschieden, ihre Rechtsstellung zu verbessern. Das darf sie.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?
Es ist zwar möglich, dass Verfassungsinhalte ("immanent") verfassungswidrig sein könnten, weil sie gegen höherrangiges Verfassungsrecht (wie das Rechtsstaatsprinzip = "ewiges Verfassungsrecht") verstoßen, aber hinsichtlich des Artikels 16a selbst geben auch die aktuellen Ereignisse keinen Anlass zu solchen Überlegungen.
Man könnte aber überlegen, ob es sich nicht gegen die grundgesetzliche Ordnung richtet, wenn Bürgerkriegsflüchtlinge aus wirtschaftlichen Motiven gegen den Sinn des Art. 16a zunächst zu Asylbewerbern umetikettiert und schließlich zu Einwanderern erklärt werden. Kriege und Naturkatastrophen begründen für sich alleine genommen nämlich kein Recht auf Asyl:
Wenn die Flüchtlingskrise z. B. instrumentalisiert wird, um bestehende gesetzliche Regelungen wie den Mindestlohn anzugreifen, stellen sich durchaus grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen. Dadurch könnten das Sozialstaatsprinzip und die wirtschaftlichen Grundrechte der bereits in Deutschland lebenden Menschen ausgehöhlt werden.
Außerdem verletzt jede Art von politisch behaupteter "Alternativlosigkeit" das Demokratieprinzip. Alternativloses muss ja nicht diskutiert werden und bedarf keiner Zustimmung von Mehrheiten. Erfahrungsgemäß werden dann durch so begründete Entscheidungen ohnehin schon privilegierte Minderheiten (Reiche und Stinkreiche) weiter ungerechtfertigt bereichert. Die dadurch tangierten Verfassungsinhalte - Demokratie- Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip - sind allesamt im Artikel 20 GG normiert und damit "ewiges" Verfassungsrecht.
Man könnte aber überlegen, ob es sich nicht gegen die grundgesetzliche Ordnung richtet, wenn Bürgerkriegsflüchtlinge aus wirtschaftlichen Motiven gegen den Sinn des Art. 16a zunächst zu Asylbewerbern umetikettiert und schließlich zu Einwanderern erklärt werden. Kriege und Naturkatastrophen begründen für sich alleine genommen nämlich kein Recht auf Asyl:
http://www.juraexamen.info/ueberblick-u ... rt-16a-gg/(...)
Nicht einbezogen sind jedoch Folgen von Armut, Hunger und Naturkatastrophen,
allgemeine Folgen von Unruhen, Revolutionen und Bürgerkriegen,
drohende Folter oder Todesstrafe aus nichtplitischen Gründen(aber Abschiebeverbot), vgl. auch BVerfGE 80, 315; v. Arnauld in v. Münch/Kunig, GGK I, 6. Aufl. 2012, Art. 16a Rn. 15; Mannsen, § 30, Rn. 737.
(...)
Wenn die Flüchtlingskrise z. B. instrumentalisiert wird, um bestehende gesetzliche Regelungen wie den Mindestlohn anzugreifen, stellen sich durchaus grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen. Dadurch könnten das Sozialstaatsprinzip und die wirtschaftlichen Grundrechte der bereits in Deutschland lebenden Menschen ausgehöhlt werden.
Außerdem verletzt jede Art von politisch behaupteter "Alternativlosigkeit" das Demokratieprinzip. Alternativloses muss ja nicht diskutiert werden und bedarf keiner Zustimmung von Mehrheiten. Erfahrungsgemäß werden dann durch so begründete Entscheidungen ohnehin schon privilegierte Minderheiten (Reiche und Stinkreiche) weiter ungerechtfertigt bereichert. Die dadurch tangierten Verfassungsinhalte - Demokratie- Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip - sind allesamt im Artikel 20 GG normiert und damit "ewiges" Verfassungsrecht.
Zuletzt geändert von GG146 am Freitag 8. Januar 2016, 08:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?
Ich habe das schon mal geschrieben, dass sie das nicht einfach so darf. Auch begünstigende Handlungen können einem Parlamentsvorbehalt unterliegen. Mal abgesehen davon, dass die Flüchtlingssache deutliche Auswirkungen auf den Haushalt hat, ist es ein Thema von so hoher gesellschaftlicher Bedeutung, dass man bei sowas nicht ums Parlament herumkommt. Sonst hätte man ja auch bei der Eurorettung argumentieren können, dass das die Bürger nicht direkt belastet und somit am Parlament vorbei handeln können. Die Parlamente beschließen Gesetze ja schließlich nicht, damit sie später nicht ignoriert werden. Die Regierung hat gemäß dem Gesetz zu verfahren, Abweichungen hiervon in solchem Maße sind mehr als zweifelhaft, wenn nicht gar offenkundig unzulässig. Problematisch ist es leider bloß momentan, wenn sich eine große Koalition zum Kanzlerwahlverein degradiert und der Bundestag seine Rechte nicht mehr aktiv einfordert. Ohne "Störenfriede" wie Peter Gauweiler wären zahlreiche richtungsweisende Urteile des BVerfG hierzu in der jüngeren Vergangenheit nie gefällt worden.Provokateur » Fr 8. Jan 2016, 09:10 hat geschrieben:Das Grundgesetz wird korrekt angewandt. Diese Menschen könnten abgewiesen werden, aber die Regierung hat sich entschieden, ihre Rechtsstellung zu verbessern. Das darf sie.
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Re: Ist das Asylrecht verfassungswidrig?
Gibt es schon Asylanten aus der Ukraine ? - Jetzt mit visafreiem Verkehr ?
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. 
