Wiki: "Der Generationenvertrag bezeichnet einen fiktiven „Solidar-Vertrag zwischen jeweils zwei gesellschaftlichen Generationen“ (Wilfrid Schreiber) als theoretisch-institutionelle Grundlage einer im Umlageverfahren finanzierten dynamischen Rente. Ziel ist die Einführung von Zurechnungsregeln für die Verteilung des Arbeitseinkommens Erwerbstätiger mit der Absicht, die individuellen Konsummöglichkeiten angemessen auf die drei Lebensphasen Kindheit und Jugend, Erwerbsphase und Alter aufzuteilen. Der Begriff Generationenvertrag ist nicht juristisch, sondern bildlich zu verstehen, da zwischen den Generationen kein juristisch einklagbarer Vertrag geschlossen werden kann."Gruwe hat geschrieben:(16 Sep 2018, 09:25)
Dann bring doch bitte auch einfach mal ein durchdachtes Konzept ein! Die Betonung liegt auf "durchdacht"!
Das also war der Ursprungsgedanke, bevor skrupellose PolitikerInnen aller Couleur die gut gefüllten Rentenkassen zum Löcher stopfen im Haushalt und zu Wahlgeschenken ausplünderten. Heute nun muss die Rentenkasse mit jährlich ca. 100 Milliarden EUR (ca. 30,4% des Bundeshaushaltes) bezuschusst werden, d.h., wir befinden uns im Zustand "Schrecken ohne Ende".
Eine mögliche, aber politisch kaum umsetzbare Lösung wäre: Vorhandenes System läuft bis zur Stunde Null sukzessive aus, bestehende Renten werden weitergeführt, neue Ruhegelder werden ausschließlich über Steuereinnahmen finanziert. Vorteil dieses Systems wäre, dass alle steuerpflichtigen Einkommen (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Freiberufler, Wirtschaftsunternehmen, Beamte, PolitikerInnen etc.) ihren Beitrag zu diesem System leisten müssen.