Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

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Odin1506
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Odin1506 »

aleph hat geschrieben:(15 Mar 2018, 10:24)

Das dürfte ein Grenzbereich sein. Wenn der Bedürftige nachweisen kann, dass er für keines der Angebote die gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt, dürfte er nicht abgelehnt werden.

Das ist eine Frage an die Experten, an denen es hier ja nicht mangelt :D
Als Zwangsarbeit werden Arbeiten bezeichnet, zu denen Menschen unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen ihren Willen gezwungen werden.
Art.12 GG
Art.2 ILO-Übereinkommen 29.
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!!! :p
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aleph
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von aleph »

Odin1506 hat geschrieben:(15 Mar 2018, 10:40)

Als Zwangsarbeit werden Arbeiten bezeichnet, zu denen Menschen unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen ihren Willen gezwungen werden.
Art.12 GG
Art.2 ILO-Übereinkommen 29.
Da meldet sich ja schon gleich der erste Experte :D
Ja, ja, das ist bekannt. Die Frage ist nur, ob die Ablehnung von HIV ein solches empfindliches Übel darstellt usw.
Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Odin1506 »

aleph hat geschrieben:(15 Mar 2018, 11:00)

Da meldet sich ja schon gleich der erste Experte :D
Ja, ja, das ist bekannt. Die Frage ist nur, ob die Ablehnung von HIV ein solches empfindliches Übel darstellt usw.
Experte bin ich nicht, aber man braucht nur "Zwangsarbeit" in einer Internetsuchmaschine eingeben. Auch für dich sollte es einfach zu machen sein.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von pikant »

aleph hat geschrieben:(14 Mar 2018, 11:53)

Das ist kein Problem, das zu organisieren und wird ja auch schon gemacht. Viele Städte haben Firmen, die genau solche Langzeitarbeitslosen beschäftigen. Nicht kostendeckend, aber transparent. Jeder kann prüfen, ob es Vorteile bringt, oder ob es besser ist, die Leute sitzen zu Hause und bekommen ihr Hartz IV ohne solche Programme.

Klar, wenn diese Leute gewinnbringend arbeiten könnten, würden sie ja auf dem freien Markt unterkommen oder sich selbstständig machen können.
es gibt ja diese Ausnahmeregelung fuer Langzeitarbeitslose ueber 12 Monate, wo AG nicht verpflichtet sind fuer 6 Monate den Mindeslohn zu zahlen - Diese Regelung wird faktisch nicht wahrgenommen, da Langzeitarbeitslose meist auch dem Betrieb keinen Gewinn bringen, wenn diese in den ersten 6 Monaten geringer bezahlt werden.

In der Privatwirtschaft sind Langzeitarbeitslose nur zu einem kleinen Teil vermittelbar und wenn man diese beim Staat anstellt ist der Effekt so: Geringe Effektivitaet bei hohen Kosten - Darum denkt auch die Politik nicht darueber nach, dieses verpflichtend einzufuehren, denn der Anteil unter den Langzeitarbeitslosen, die fuer den Arbeitsmarkt von den Kosten verloren sind, ist extrem hoch.

kostenguenstiger ist es dann Hartz4 zu bezahlen, als einen lustlosen Langzeitarbeitslosen ohne Perspektive beim Staat fuer viel mehr Geld einzustellen.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von pikant »

Odin1506 hat geschrieben:(15 Mar 2018, 11:21)

Experte bin ich nicht, aber man braucht nur "Zwangsarbeit" in einer Internetsuchmaschine eingeben. Auch für dich sollte es einfach zu machen sein.

der Begriff ist doch zweitrangig, aber mir hat noch niemand hier erklaeren koennen, was eine Anstellung von Langzeitarbeitslosen beim Staat fuer Vorteile hat, wenn man dies verpflichtend macht und damit enorme Streueffekte in Kauf nimmt auf Staatskosten.
Warum muss man einen Langzeitarbeitslosen, der in der freien Wirtschaft keine Stelle mehr findet, zu staatlicher Arbeit verplichten?
Dann stelle ich mir das Szeneario mal vor, der lustlose Langzeitarbeitslose bekommt dann das gleiche Gehalt als ein voll motivierter Mitarbeiter im gleichen Bereich und wie wil man dann sanktionieren?
Weniger Geld, wieder auf Hartz4 oder Aufpasser daneben, der schaut, dass der lustlose Langzeitarbeitslose in Trab kommt und der Gemeinde eine Hilfe ist?
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von pikant »

sünnerklaas hat geschrieben:(13 Mar 2018, 13:59)

Man kann es sich als Selbständiger und als Unternehmer einfach nicht erlauben.
ein Unternehmen muss Gewinne generieren und ich stelle doch keinen AN ein, der sein Geld nicht einspielt.
Bei Langzeitarbeitslosen ist das leider zu oft der Fall, auch wann man in den ersten 6 Monaten keinen Mindestlohn zahlen muss und darum wird dies nicht angenommen.
Wenn der Staat die Rahmenbedingungen nicht verbessert um Langzeitarbeitslose einzustellen, dann wird sich daran auch nichts aendern.
das Gros der Langzeitarbeitslosen ist aus diesen Gruenden nicht vermittelbar, auch wenn man 6 Monate lang Personalkosten sparen kann.

ein freiwilliges Angebot vom Staat diese Langzeitarbeitslosen zu beschaeftigen ist sicherlich zu begruessen aber das verpflichtend zu machen nicht.
die Gruende habe ich schon in einem anderen Posting dargelegt.
Man kann von einer Gemeinde nicht erwarten, dass diese wirtschaftliich arbeitet, wenn man ihr per Gesetz Personalkosten aufdrueckt, die es in der privaten Wirtschaft nicht so gibt.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von zollagent »

pikant hat geschrieben:(15 Mar 2018, 11:30)

...
Warum muss man einen Langzeitarbeitslosen, der in der freien Wirtschaft keine Stelle mehr findet, zu staatlicher Arbeit verplichten?
...
Man lese die Beiträge hier durch. Sehr oft klingt durch "die Faulenzer sollen wieder arbeiten lernen, es geht nicht an, daß jemand auf der Couch sitzt und nichts tut". Mit anderen Worten, da klingt der typisch deutsche Geist der Mißgunst wegen vermeintlicher Vorteile durch. Und um die paar zu erwischen, die das tatsächlich so machen, verdonnert man dann halt alle.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von pikant »

zollagent hat geschrieben:(15 Mar 2018, 12:51)

Man lese die Beiträge hier durch. Sehr oft klingt durch "die Faulenzer sollen wieder arbeiten lernen, es geht nicht an, daß jemand auf der Couch sitzt und nichts tut". Mit anderen Worten, da klingt der typisch deutsche Geist der Mißgunst wegen vermeintlicher Vorteile durch. Und um die paar zu erwischen, die das tatsächlich so machen, verdonnert man dann halt alle.
ja, aber ein Argument habe ich hier noch nicht lesen duerfen.
man will Sie beim Staat anstellen, damit sie nicht weiter schwarz arbeiten koennen und damit mehr verdienen als einer, der Vollzeit hart arbeitet und sich ganz legal verhaelt.

Ansonsten ist der Staat nicht dazu da, Menschen zu beschaeftigen, die es privat nicht schaffen eine Arbreitsstelle zu finden - da sollte der Staat eher darueber nachdenken, die Anreize fuer die Wirtschaft so zu schaffen, dass man auch vermehrt Langzeitarbeitslose einstellt.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von think twice »

aleph hat geschrieben:(15 Mar 2018, 11:00)

Da meldet sich ja schon gleich der erste Experte :D
Ja, ja, das ist bekannt. Die Frage ist nur, ob die Ablehnung von HIV ein solches empfindliches Übel darstellt usw.
Ablehnung von HIV? :?
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Selina »

zollagent hat geschrieben:(15 Mar 2018, 12:51)

Man lese die Beiträge hier durch. Sehr oft klingt durch "die Faulenzer sollen wieder arbeiten lernen, es geht nicht an, daß jemand auf der Couch sitzt und nichts tut". Mit anderen Worten, da klingt der typisch deutsche Geist der Mißgunst wegen vermeintlicher Vorteile durch. Und um die paar zu erwischen, die das tatsächlich so machen, verdonnert man dann halt alle.
Richtig. Das schrieb ich ja weiter oben auch. Das Ganze hat Methode. Die Hartz-vier-Bezieher müssen unbedingt diffamiert werden, damit man sich - im Gegensatz zu ihnen - als braver Kleinbürger richtig gut fühlen kann. "Kein Wunder, dass die so wenig Knete haben, warum sind sie auch so faul", typische Deutsche-Michel-Auffassung. Die Kehrseite wäre nämlich: Nähme man die Bedürftigen und Armen ernst in diesem Land, würde man auch wollen, dass sich da politisch was ändert. Wer den status quo aber erhalten will, also das Oben und das Unten, der braucht dann wiederum diese Diffamierung der Betroffenen. Ohne diese Diffamierung (faul, können nix, wollen nix) könnte man sich nicht so gemütlich und selbstgerecht zurücklehnen.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Wähler »

Die Diskussion trifftet immer wieder in gegenseitige moralische Vorhaltungen ab. Offenbar will sich die Mehrheit nicht mit konkreten Verbesserungsvorschlägen, die auch hier von verschiedenen Seiten angerissen worden sind, beschäftigen:
Es wurde eine fehlerkorrigierte Neuauflage der sogenannten Ein-Euro-Jobs in öffentlichen Unternehmen angesprochen. Es wurde auf eine stärkere Subventionierung von sogenannter Bürgerarbeit in gemeinnützigen Vereinen abgehoben. Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Wohnungsgesellschaften und großen Immobilienbesitzern könnten staatlich unterstützt werden.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Selina »

Das einzige, was helfen würde, wären ordentliche unbefristete sozialversicherte Jobs, wo niemand zusätzlich noch aufstocken muss bei der Behörde. Aber für das bisschen Grundsicherung oder dieses bisschen Hartz-vier (das ja künstlich niedriggerechnet wurde) als Äquivalent nun auch noch irgendwelche "Arbeitsdienste" leisten zu müssen, das kann wieder nur jemandem einfallen, der selbst immer im Wohlstand lebte. Die gesamte Wirtschafts- und Sozialpolitik gehört endlich mal vom Kopf auf die Füße gestellt. Da bei denen zu beginnen, die schon ganz unten sind, ist der falsche Ansatz.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Wähler »

Selina hat geschrieben:(15 Mar 2018, 17:45)
Das einzige, was helfen würde, wären ordentliche unbefristete sozialversicherte Jobs, wo niemand zusätzlich noch aufstocken muss bei der Behörde. Aber für das bisschen Grundsicherung oder dieses bisschen Hartz-vier (das ja künstlich niedriggerechnet wurde) als Äquivalent nun auch noch irgendwelche "Arbeitsdienste" leisten zu müssen, das kann wieder nur jemandem einfallen, der selbst immer im Wohlstand lebte. Die gesamte Wirtschafts- und Sozialpolitik gehört endlich mal vom Kopf auf die Füße gestellt. Da bei denen ganz unten zu beginnen, ist der falsche Ansatz.
Also mehr staatliche Unternehmen, finanziert durch mehr Steuern? Die Schuldenbremse schließt eine andere Finanzierung ja aus. Die Zahl genossenschaftlicher Unternehmen, die per Idee auf Rendite verzichten, ist bekanntlich begrenzt.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Selina »

Wähler hat geschrieben:(15 Mar 2018, 18:01)

Also mehr staatliche Unternehmen, finanziert durch mehr Steuern? Die Schuldenbremse schließt eine andere Finanzierung ja aus. Die Zahl genossenschaftlicher Unternehmen, die per Idee auf Rendite verzichten, ist bekanntlich begrenzt.
Nö. Abschaffung von Leiharbeit, Abschaffung vom massenhaften Unterwandern des Mindestlohnes, Abschaffung von Zwangsteilzeit für Leute, die liebend gerne Vollzeit arbeiten würden, aber keine entsprechenden Stellen finden etcpp. Im Unternehmertum muss angesetzt werden. Die verdienen sich dumm und dämlich an den befristeten Niedriglöhnern. Dafür muss die Politik die Rahmenbedingungen fürs Wirtschaften verändern. Der Arbeitnehmer muss wieder aufgewertet werden. Er ist heute (vor allem im Osten) zu oft der Bittsteller. Ohne ihn würde sich jedoch kein Rad drehen ;)
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Wähler »

Wähler hat geschrieben:(15 Mar 2018, 18:01)
Also mehr staatliche Unternehmen, finanziert durch mehr Steuern? Die Schuldenbremse schließt eine andere Finanzierung ja aus. Die Zahl genossenschaftlicher Unternehmen, die per Idee auf Rendite verzichten, ist bekanntlich begrenzt.
Selina hat geschrieben:(15 Mar 2018, 18:07)
Nö. Abschaffung von Leiharbeit, Abschaffung vom massenhaften Unterwandern des Mindestlohnes, Abschaffung von Zwangsteilzeit für Leute, die liebend gerne Vollzeit arbeiten würden, aber keine entsprechenden Stellen finden etcpp. Im Unternehmertum muss angesetzt werden. Die verdienen sich dumm und dämlich an den befristeten Niedriglöhnern. Dafür muss die Politik die Rahmenbedingungen fürs Wirtschaften verändern. Der Arbeitnehmer muss wieder aufgewertet werden. Er ist heute (vor allem im Osten) zu oft der Bittsteller. Ohne ihn würde sich jedoch kein Rad drehen ;)
Hartz I abzuschaffen ist nur dann eine gute Idee, wenn der gewerkschaftliche Organisationsgrad in der Dienstleistungsbranche hoch genug ist, um auch für die Niedriglöhner gute Löhne erkämpfen zu können. Das wird aber nicht von heute auf morgen gehen. Für die Leiharbeiter wären eher die Industriegewerkschaften zuständig.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von zollagent »

Wähler hat geschrieben:(15 Mar 2018, 18:01)

Also mehr staatliche Unternehmen, finanziert durch mehr Steuern? Die Schuldenbremse schließt eine andere Finanzierung ja aus. Die Zahl genossenschaftlicher Unternehmen, die per Idee auf Rendite verzichten, ist bekanntlich begrenzt.
Nein, auf solche Maßnahmen verzichten, Langzeitarbeitslosen mehr Weiterbildungsangebote und Arbeitgebern mehr Anstellungsanreize, möglicherweise auch verbunden mit einer Auflage der Mindestdauer der Beschäftigung. Wirklich sinnvoll sind staatliche Beschäftigungsangebote eh nicht.
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Selina
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Selina »

Wähler hat geschrieben:(15 Mar 2018, 18:11)

Hartz I abzuschaffen ist nur dann eine gute Idee, wenn der gewerkschaftliche Organisationsgrad in der Dienstleistungsbranche hoch genug ist, um auch für die Niedriglöhner gute Löhne erkämpfen zu können. Das wird aber nicht von heute auf morgen gehen. Für die Leiharbeiter wären eher die Industriegewerkschaften zuständig.
Stimmt. Die Gewerkschaften müssen unbedingt wieder gestärkt werden. Das ist ja leider auch ein Feld, das gerade gerne von Rechtspopulisten besetzt wird (sorry für OT).
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Wähler »

Wähler hat geschrieben:(15 Mar 2018, 18:11)
Hartz I abzuschaffen ist nur dann eine gute Idee, wenn der gewerkschaftliche Organisationsgrad in der Dienstleistungsbranche hoch genug ist, um auch für die Niedriglöhner gute Löhne erkämpfen zu können. Das wird aber nicht von heute auf morgen gehen. Für die Leiharbeiter wären eher die Industriegewerkschaften zuständig.
Selina hat geschrieben:(15 Mar 2018, 18:16)
Stimmt. Die Gewerkschaften müssen unbedingt wieder gestärkt werden. Das ist ja leider auch ein Feld, das gerade gerne von Rechtspopulisten besetzt wird (sorry für OT).
Mir ist natürlich auch klar, dass sich die meisten Hartz-IV-ler ohne Hilfe nicht aus ihrer gesellschaftlichen Position befreien können. Aber soziale und finanzielle Anerkennung auch durch kleine Zusatzverdienste in Vereinen und Wohnungsverwaltungen zeigt ihnen, dass die Gesellschaft sie nicht vergessen hat. Gerade die über 50jährigen werden von einer möglichen sozialpolitischen Wende nicht mehr viel haben. Weil die Hartz-Reformen inzwischen fast 15 Jahre ihre Wirkung entfaltet haben, wird eine Umkehr ihre Zeit brauchen.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Odin1506 »

pikant hat geschrieben:(15 Mar 2018, 11:30)

der Begriff ist doch zweitrangig, aber mir hat noch niemand hier erklaeren koennen, was eine Anstellung von Langzeitarbeitslosen beim Staat fuer Vorteile hat, wenn man dies verpflichtend macht und damit enorme Streueffekte in Kauf nimmt auf Staatskosten.
Warum muss man einen Langzeitarbeitslosen, der in der freien Wirtschaft keine Stelle mehr findet, zu staatlicher Arbeit verplichten?
Dann stelle ich mir das Szeneario mal vor, der lustlose Langzeitarbeitslose bekommt dann das gleiche Gehalt als ein voll motivierter Mitarbeiter im gleichen Bereich und wie wil man dann sanktionieren?
Weniger Geld, wieder auf Hartz4 oder Aufpasser daneben, der schaut, dass der lustlose Langzeitarbeitslose in Trab kommt und der Gemeinde eine Hilfe ist?
Selbst weniger Geld nützt nichts, dann ist die Gefahr groß, dass einige Arbeitslose kriminell werden. Und einen Aufseher daneben stellen nützt auch nichts, was will ein Aufseher bei, sagen wir mal, 20 Arbeitslosen ausrichten, wenn sie die Arbeit verweigern?
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Boracay »

Selina hat geschrieben:Abschaffung von Zwangsteilzeit für Leute, die liebend gerne Vollzeit arbeiten würden
Und wie??

Hier im Süden mangelt es massiv an Teilzeit Stellen. Gute 300-400% mehr Teilzeitkräfte würde einen entsprechenden Job suchen, müssen aber Vollzeit oder gar nicht arbeiten.

Und in Dunkeldeutschland arbeitet gelernte Industriemechaniker oder Elektriker Teilzeit?? Das ist doch ein Witz... die haben im Süden in 2min einen Job wenn sie wollen.

Leider sind ausgebildete Leute (keine Bürokräfte, Verkäufer oder Servierer) auch in Looser-Deutschland Mangelware.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von pikant »

Odin1506 hat geschrieben:(15 Mar 2018, 19:09)

Selbst weniger Geld nützt nichts, dann ist die Gefahr groß, dass einige Arbeitslose kriminell werden. Und einen Aufseher daneben stellen nützt auch nichts, was will ein Aufseher bei, sagen wir mal, 20 Arbeitslosen ausrichten, wenn sie die Arbeit verweigern?
Zustimmung und eine gangbarer Weg waere der, die Zuverdienstmoeglichkeiten bei Hartz4 auszuweiten, denn viele Hartz4 Empfaenger wollen ja arbeiten, finden aber unter den gegebenen Umstaenden keinen Arbeitsplatz.
pikant
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von pikant »

Selina hat geschrieben:(15 Mar 2018, 18:07)

Nö. Abschaffung von Leiharbeit, Abschaffung vom massenhaften Unterwandern des Mindestlohnes, Abschaffung von Zwangsteilzeit für Leute, die liebend gerne Vollzeit arbeiten würden, aber keine entsprechenden Stellen finden etcpp. Im Unternehmertum muss angesetzt werden. Die verdienen sich dumm und dämlich an den befristeten Niedriglöhnern. Dafür muss die Politik die Rahmenbedingungen fürs Wirtschaften verändern. Der Arbeitnehmer muss wieder aufgewertet werden. Er ist heute (vor allem im Osten) zu oft der Bittsteller. Ohne ihn würde sich jedoch kein Rad drehen ;)
damit schafft man sich immer laengere Langzeitarbeitslose, denn ohne Anrzeize sind diese fast nicht mehr in regulaere private Arbeit zu bringen.
Ich wuerde da einen entgegengesetzten Weg gehen und fuer Langzeitarbeitslose den Mindestlohn aussetzen, wenn der AG ihn laenger als 2 Jahre beschaeftigt und die Kuendigungsfrist des AN enorm reduzieren, damit der AN bei einer besser dotierten Stelle sofort wechseln und somit Druck auf seinen AG ausgeuebt werden kann.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Misterfritz »

pikant hat geschrieben:(16 Mar 2018, 09:40)

eine gangbarer Weg waere der, die Zuverdienstmoeglichkeiten bei Hartz4 auszuweiten, denn viele Hartz4 Empfaenger wollen ja arbeiten, finden aber unter den gegebenen Umstaenden keinen Arbeitsplatz.
Das ist aber auch nicht gerade der richtige Weg. Wenn also ein H4-bezieher z.B 500€ monatlich dazu verdienen darf und dafür 50 Stunden im Monat arbeitet, hat er mit H4 evtl. mehr als ein Vollzeitbeschäftigter netto.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Schnucki2013 »

Das ist ein Irrglaube. Dann es würden diese Menschen von anderen wieder voll ausgenutzt und wieder ausgegrenzt werden. Wer sagt eigentlich, dass alle Bezieher von Sozialleistungen "verwahrlost" sind. Ein Großteil hat ebenfalls vor Hartz IV in den Rentenversicherung eingezahlt. Doch dank Zeitarbeit und begrenzter Arbeitsverträge fällt man nun sehr viel schneller in die Sozial-Falle.

Ein Hartzer darf nur 100 Euro im Monat dazu verdienen. Alles andere wird verrechnet. Dann ist er noch ärmer dran.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Wähler »

Misterfritz hat geschrieben:(16 Mar 2018, 13:09)
Das ist aber auch nicht gerade der richtige Weg. Wenn also ein H4-bezieher z.B 500€ monatlich dazu verdienen darf und dafür 50 Stunden im Monat arbeitet, hat er mit H4 evtl. mehr als ein Vollzeitbeschäftigter netto.
Das Lohnabstandsgebot sollte gewahrt bleiben, sonst besteht kein Anreiz, Hartz-IV plus Zusatzverdienst zu verlassen. Die Gewerkschaften und ihre Mitglieder sollten sich mehr für Niedriglöhner einsetzen. Daran hapert es, denn der Staat kann nur den Mindestlohn garantieren.
Wähler hat geschrieben:(15 Mar 2018, 18:35)
Mir ist natürlich auch klar, dass sich die meisten Hartz-IV-ler ohne Hilfe nicht aus ihrer gesellschaftlichen Position befreien können. Aber soziale und finanzielle Anerkennung auch durch kleine Zusatzverdienste in Vereinen und Wohnungsverwaltungen zeigt ihnen, dass die Gesellschaft sie nicht vergessen hat. Gerade die über 50jährigen werden von einer möglichen sozialpolitischen Wende nicht mehr viel haben. Weil die Hartz-Reformen inzwischen fast 15 Jahre ihre Wirkung entfaltet haben, wird eine Umkehr ihre Zeit brauchen.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von zollagent »

pikant hat geschrieben:(16 Mar 2018, 09:44)

damit schafft man sich immer laengere Langzeitarbeitslose, denn ohne Anrzeize sind diese fast nicht mehr in regulaere private Arbeit zu bringen.
Ich wuerde da einen entgegengesetzten Weg gehen und fuer Langzeitarbeitslose den Mindestlohn aussetzen, wenn der AG ihn laenger als 2 Jahre beschaeftigt und die Kuendigungsfrist des AN enorm reduzieren, damit der AN bei einer besser dotierten Stelle sofort wechseln und somit Druck auf seinen AG ausgeuebt werden kann.
Dieser Druck würde aber nur in Richtung AG -> AN funktionieren, nicht umgekehrt, denn, wenn er als Mitarbeiter begehrt gewesen wäre, hätte es keiner Anreize bedurft, ihn einzustellen.
Zuletzt geändert von zollagent am Sa 17. Mär 2018, 12:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von JosefG »

http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 98692.html

Man darf gespannt sein, ob die so Beschäftigten den branchenüblichen Lohn erhalten werden.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Wähler »

JosefG hat geschrieben:(18 Mar 2018, 21:51)
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 98692.html
Man darf gespannt sein, ob die so Beschäftigten den branchenüblichen Lohn erhalten werden.
Wenn es um gemeinnützige Arbeit geht, dürfen die Hartz-IV-ler auf Grund des Wettbewerbsverbotes keine branchenübliche Löhne erhalten. Heil will anscheinend an das Programm von van der Leyens von 2009 bis 2013 anknüpfen, also etwa 1000 Euro im Monat.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von JosefG »

Wähler hat geschrieben:(19 Mar 2018, 06:50)

Wenn es um gemeinnützige Arbeit geht, dürfen die Hartz-IV-ler auf Grund des Wettbewerbsverbotes keine branchenübliche Löhne erhalten.
Versteh ich nicht. Wer würde denn durch branchenübliche Löhne benachteiligt?

Im Gegenteil, niedrigere als branchenübliche Löhne wären unlauterer Wettbewerb, weil
die etablierten Anbieter von Dienstleistungen dann aus dem Markt gedrängt würden.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von zollagent »

JosefG hat geschrieben:(19 Mar 2018, 12:58)

Versteh ich nicht. Wer würde denn durch branchenübliche Löhne benachteiligt?

Im Gegenteil, niedrigere als branchenübliche Löhne wären unlauterer Wettbewerb, weil
die etablierten Anbieter von Dienstleistungen dann aus dem Markt gedrängt würden.
Der Staat als Konkurrent könnte nicht konkurs gehen und darüber hinaus würden die Betriebe ihre eigene Konkurrenz durch ihre Steuerabgaben finanzieren. Das ist schlicht rechtswidrig. Gab dazu mal sogar Prozesse, in denen dem Staat untersagt wurde, als Konkurrent in Branchen aufzutreten, in denen die Privatwirtschaft tätig ist.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Wähler hat geschrieben:(17 Mar 2018, 08:01)

Das Lohnabstandsgebot sollte gewahrt bleiben
Das Lohnabstandsgebot gibt es ja nicht mehr. Und es ist ja auch absurd. Denn wenn Existenzminimum als "soziokulturelles Existenzminimum" definiert wird und man als Maßstab den Bedarf des untersten Quantils der Einkommensbezieher heranzieht, ergibt das natürlich keinen Sinn mehr. Denn letztendlich sichert man dann mit der Grundsicherung ja den Bedarf, denn Menschen, die arbeiten haben. Logischerweise gibt es da keinen "Lohnabstand".
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von immernoch_ratlos »

Nur mal so :
[center]Grundgesetz
I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19)
Gliederung
Art. 12[/center]


(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Womit sich "Arbeitsdienst bei Arbeitslosen" wegen der Unvereinbarkeit mit dem GG erledigt hat..... :dead:

Einige scheinen ja noch das dutzendjährige Reich im Sinn zu haben - da gab es ein "Reichsarbeitsdienstgesetz (1935)" - früher war halt alles "besser"...
[center]Abschnitt I.
Der Reichsarbeitsdienst.
[/center]

§ 1. (1) Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am Deutschen Volke.

(2) Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.

(3) Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen.

(4) Der Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt.

§ 2. (1) Der Reichsarbeitsdienst untersteht dem Reichsminister des Innern. Unter ihm übt der Reichsarbeitsführer die Befehlsgewalt über den Reichsarbeitsdienst aus.

(2) Der Reichsarbeitsführer steht an der Spitze der Reichsleitung des Arbeitsdienstes; er bestimmt die Organisation, regelt den Arbeitseinsatz und leitet Ausbildung und Erziehung.
"Der Führer und Reichskanzler ernennt und entläßt die Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes von dem Range des Arbeitsführers an aufwärts. Die übrigen Angehörigen des Stammpersonals ernennt und entläßt der Reichsminister des Innern auf Vorschlag des Reichsarbeitsführers. Er kann diese Befugnis auf den Reichsarbeitsführer übertragen."

Petrie heil .... Einige scheinen immer noch nicht in der Gegenwart angekommen sein....
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
Ger9374

Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Ger9374 »

Wer Sozialleistungen in anspruch nimmt, sollte
schon bereit sein dieses sofern er es kann durch
Tätigkeiten für das Gemeinwohl zu vergelten.Arbeit schadet nicht.Das gilt auch für Flüchtlinge und Asylanten. Diese nehmen auch Leistungen in anspruch.
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JosefG
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von JosefG »

Ger9374 hat geschrieben:(19 Mar 2018, 23:28)

Wer Sozialleistungen in anspruch nimmt, sollte
schon bereit sein dieses sofern er es kann durch
Tätigkeiten für das Gemeinwohl zu vergelten.
Wer Tätigkeiten für das Gemeinwohl ausführt, der sollte für diese Arbeit den
üblichen Lohn erhalten, so dass er nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist.
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Kael
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Kael »

Warum darf der Staat eigentlich keine eigenen Firmen haben? Solange er dahingehend die Gesetze einhalten kann
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jorikke
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von jorikke »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Mar 2018, 13:15)

Das Lohnabstandsgebot gibt es ja nicht mehr. Und es ist ja auch absurd. Denn wenn Existenzminimum als "soziokulturelles Existenzminimum" definiert wird und man als Maßstab den Bedarf des untersten Quantils der Einkommensbezieher heranzieht, ergibt das natürlich keinen Sinn mehr. Denn letztendlich sichert man dann mit der Grundsicherung ja den Bedarf, denn Menschen, die arbeiten haben. Logischerweise gibt es da keinen "Lohnabstand".
2010 wurde das Gesetz zum Lohnabstandsgebot wegen rechtlicher Mängel zwar ersetzt, das Lohnabstandsgebot als Richtlinie ist aber immer noch das Maß der Dinge.
Schlicht ausgedrückt, jemand der nicht arbeitet darf nicht gleich viel Geld bekommen wie einer der dafür ganztägig arbeitet.
Finde ich ausgesprochen richtig, was aber nicht heißt, beide Gruppen sollten nicht mehr bekommen.
...bleibt nur eine Frage offen, woher die Kohle nehmen?
Ger9374

Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Ger9374 »

JosefG hat geschrieben:(20 Mar 2018, 00:43)

Wer Tätigkeiten für das Gemeinwohl ausführt, der sollte für diese Arbeit den
üblichen Lohn erhalten, so dass er nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Da wir aber von anderen Grundvorrraussetzungen ausgegangen sind, hat sich deine gut gemeinte argumentation von selbst erledigt.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Kael hat geschrieben:(20 Mar 2018, 03:50)

Warum darf der Staat eigentlich keine eigenen Firmen haben? Solange er dahingehend die Gesetze einhalten kann
Der Staat hat ja eigene Firmen.
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zollagent
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von zollagent »

Kael hat geschrieben:(20 Mar 2018, 03:50)

Warum darf der Staat eigentlich keine eigenen Firmen haben? Solange er dahingehend die Gesetze einhalten kann
Hat er doch. Er darf nur mit seinen Hoheitlichen Handlungen nicht als Konkurrenz für die Privatwirtschaft auftreten. Ist ein kleiner Unterschied. Hier übrigens ein Artikel, der fast alle von mir bereits aufgezählten Bedenken untermauert.
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zollagent
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von zollagent »

Boracay hat geschrieben:(20 Mar 2018, 00:47)

[Mod: Hetze]
Das ist auch nicht Voraussetzung für den Bezug von ALG II.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von zollagent »

Ger9374 hat geschrieben:(19 Mar 2018, 23:28)

Wer Sozialleistungen in anspruch nimmt, sollte
schon bereit sein dieses sofern er es kann durch
Tätigkeiten für das Gemeinwohl zu vergelten.Arbeit schadet nicht.Das gilt auch für Flüchtlinge und Asylanten. Diese nehmen auch Leistungen in anspruch.
"Tätigkeiten für das Gemeinwohl" sind in aller Regel Tätigkeiten, die der Staat auch als Auftrag an die Wirtschaft vergeben kann, die dann die dazu nötigen Arbeitskräfte einstellen kann.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Boracay »

zollagent hat geschrieben:(20 Mar 2018, 09:03)

Das ist auch nicht Voraussetzung für den Bezug von ALG II.

Die Behauptung war
Schnucki2013 hat geschrieben:
(17 Mar 2018, 06:24)
Das ist ein Irrglaube. Dann es würden diese Menschen von anderen wieder voll ausgenutzt und wieder ausgegrenzt werden. Wer sagt eigentlich, dass alle Bezieher von Sozialleistungen "verwahrlost" sind. Ein Großteil hat ebenfalls vor Hartz IV in den Rentenversicherung eingezahlt.
Und das ist falsch ein Großteil hat nie in die RV eingezahlt.
Ger9374

Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Ger9374 »

Die Gemeinden und Städte die finanziell klamm sind , sollen nicht statt dessen sondern zusätzlich Sozialleistungs empfänger als Helfer verplanen dürfen.Keine vollzeitkräfte sondern im niedrigen stunden bereich.
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zollagent
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von zollagent »

Ger9374 hat geschrieben:(20 Mar 2018, 09:16)

Die Gemeinden und Städte die finanziell klamm sind , sollen nicht statt dessen sondern zusätzlich Sozialleistungs empfänger als Helfer verplanen dürfen.Keine vollzeitkräfte sondern im niedrigen stunden bereich.
Mit anderen Worten, die Ärmsten sollen den Kommunen aus der Klemme helfen. Vielsagend! :|
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von zollagent »

Boracay hat geschrieben:(20 Mar 2018, 09:14)

Die Behauptung war



Und das ist falsch ein Großteil hat nie in die RV eingezahlt.
Rede doch keinen Unfug. Einzahlungen in die RV sind NICHT voraussetzung für den Bezug von ALG II. DAS ist der Knackpunkt.
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von immernoch_ratlos »

Ob das irgendwann mal bis ins Bewusstsein vordringt - menschliche "Arbeit" wird völlig willkürlich mit einem "Wert" versehen. Ist eine Berufsgruppe mal als wenig "wertvoll" bestimmt, wird das auf alle Mitglieder dieser Berufsgruppe übertragen.

Dabei ist die eigentliche Leistung, besondere Erschwernisse usw. völlig unerheblich. Weil das so ist, werden Personen die eine solche Arbeit ausüben, über ihre Arbeit auch gesellschaftlich einsortiert. Umgekehrt, verliert jemand eine in jeder Hinsicht privilegierte Arbeit, geht ihm / ihr damit auch der damit verbundenen soziale Rang verloren. Die Gründe warum jemand seinen Arbeitsplatz verliert, werden gnadenlos mit dessen Person verbunden. Was immer jemand zuvor geleistet haben mag, wie viel Mühe und Aufwand es ihn / sie gekostet hat, ist nun völlig belanglos.

Über allem hält sich hartnäckig das Märchen, für jeden seien genügend Möglichkeiten vorhanden um - wenn der oder die Betreffende sich nur ausreichend bemühe. Würde klar, dass es in Zukunft immer weniger, auch von durchschnittlich gebildeten Menschen, zu leistende Beschäftigungen geben wird, was würde das bedeuten ?

Für eine ganze Reihe der Mitdiskutanten besteht ein eher befremdliches Verhältnis zu Demokratie und den Regeln die diese vorgibt. Es war kein Versehen, die nun geltenden Regeln was "Arbeitsdienst" angeht in ihrer nationalsozialistischen Ausprägung UND dem hier nun geltenden Recht gegenüberzustellen. Das dies ignoriert wird und für eine bestimmte Gruppe - was das GG immerhin im Artikel 12 - also den ersten 20 Artikeln - explizit verbietet, wirft ein "erhellendes Licht" auf alle die dies mehr oder weniger versteckt fordern. Das nicht sofort nachdem dieses Thema unter "Arbeitsdienst für Arbeitslose" entstanden war, jemand die korrekte Antwort dazu hatte - Schluss Punkt - es ist verfassungsfeindlich eine solche, nur einer bestimmten Gruppe gegenüber Zwangsbeschäftigung zu fordern, zeigt wie wenig offensichtlich für einige Recht und Gesetz bedeuten.

Das Konzept der Nazis, das "Volk" in bestimmte Gruppierungen einzuteilen, die entsprechen dieser Einteilung weniger Rechte haben, als andere, hat mit dem Geist der Verfassung nichts gemein. Dort - bei den Nazis - ist das Individuum der Gruppe untergeordnet. Eine der beiden humanistischen Weltsichten. Nur wer der "Gruppe" dienlich ist, kann auch auf deren Hilfe und Gnade rechnen. Genau diese Haltung kann man verschiedenen Beiträgen entnehmen.

Das in der humanistischen Weltsicht, wo dem Individuum die Priorität zukommt, derartige Vorstellungen fremd sind, scheint sich nicht wirklich herumgesprochen zu haben. Jemanden also Sozialleistungen zu gewähren, ist kein Gnadenakt, sondern solidarische Pflicht DIESER Gesellschaft.

Das es dafür Regeln geben muss - "wann - wie - wo - wer" ist selbstverständlich. Das man allerdings, sobald jemand "hilfsbedürftig" auch automatisch bestimmte Rechte verliert, entspringt der kranken Fantasie und Rechtsauffassung der immer noch "Gestrigen".

Es ist schon bemerkenswert, welche "Wichtigkeit" dem Artikel 4 GG zugebilligt wird, und mit welcher Unbekümmertheit sich einige über Artikel 12 hinwegsetzen. Selbstverständlich "schadet Arbeit nicht" - im Gegenteil Menschen definieren sich selbst über ihre Arbeit - doch hier klingt es völlig anders, wenn Menschen, die selbst wohl in "geordneten Verhältnis lebend" der "Stab" über andere brechen und diese zu Arbeiten zwingen wollen, zu denen sie selbst keinesfalls bereit wären. Ich tippe mal auf eine tiefsitzende Angst, selbst in diese Lage zu kommen - und so macht man den "Graben" zwischen sich und den "Anderen" möglichst tief.

Je vehementer man solche Forderungen gegen diese unbestimmte, zufällig entstandene Gruppe stellt, desto tiefer sitzt die Angst selbst versagen zu können. Etwas, mit dem JEDER rechen muss. Eine Garantie selbst privilegiert zu sein, gibt es leider nicht - JEDER kann in diesen Zustand kommen. Die Chancen sich selbst und aus eigener Kraft da wieder herauszuwinden, sind eher bescheiden. Die Zahlen der Langzeitarbeitslosen, aber auch der "immer wieder Arbeitslosen" ist groß. Die Sprüche die einige für sich geltend machen, zeigen eher wie unreif und wenig lebenserfahren sie doch sind. Nichts als "Pfeifen im Dunkeln"....

Ob das überhaupt noch auffällt bei diesen Diskussionen.... :?:
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Realist2014 »

zollagent hat geschrieben:(20 Mar 2018, 10:14)

Rede doch keinen Unfug. Einzahlungen in die RV sind NICHT voraussetzung für den Bezug von ALG II. DAS ist der Knackpunkt.

Die Beitragszahlungen in die RV führen zu Rentenanwartschaften in Form von Rentenpunkten

Deren Existenz hat mit dem Bezug von ALG II nun tatsächlich nichts zu tun.

Auf der anderen Seite hat der Bezug von ALG II auch keinerlei Einfluss auf die bestehenden Rentenanwartschaften
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von zollagent »

Realist2014 hat geschrieben:(20 Mar 2018, 10:36)

Die Beitragszahlungen in die RV führen zu Rentenanwartschaften in Form von Rentenpunkten

Deren Existenz hat mit dem Bezug von ALG II nun tatsächlich nichts zu tun.

Auf der anderen Seite hat der Bezug von ALG II auch keinerlei Einfluss auf die bestehenden Rentenanwartschaften
Wo du Recht hast, hast du Recht. :thumbup:
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Kleinlok »

Misterfritz hat geschrieben:(11 Mar 2018, 13:20)

Man ist nicht darauf angewiesen, beim Jobcenter nach Jobs zu suchen. Heutzutage bekommt man auch die Stellenangebote der Tageszeitungen online, von den ganzen Job-Portalen ganz zu schweigen.
Das es verschiedene Möglichkeiten gibt an Jobangebote heran zu kommen dürfte so ab dem Eintritt in die Volljährigkeit
wohl die meisten arbeitssuchenden Menschen wissen. Was nutzt nur einem das, wenn ein Großteil dieser öffentlich gemachten
Jobangebote einfach nur ein schlecht bezahlter Schrott sind?
Ger9374

Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von Ger9374 »

Kleinlok hat geschrieben:(27 Mar 2018, 04:56)

Das es verschiedene Möglichkeiten gibt an Jobangebote heran zu kommen dürfte so ab dem Eintritt in die Volljährigkeit
wohl die meisten arbeitssuchenden Menschen wissen. Was nutzt nur einem das, wenn ein Großteil dieser öffentlich gemachten
Jobangebote einfach nur ein schlecht bezahlter Schrott sind?
Es ist in der Tat vieles im Dienstleistungssektor angesiedelt der bescheiden bezahlt wird.
Manchmal hat man etwas gefunden, dann scheitert es an den immensen Fahrtkosten.
Doch darf man sich nicht von allem entmutigen lassen, notfalls kurze zeit überbrücken und mit minijob aufstocken, wenn das noch möglich ist.
Haben so manche gemacht die die zeit noch hatten, nur um im arbeitsleben zu bleiben.
Ist hart , aber besser wie megalücken im lebenslauf.Alleine fürs Selbstwertgefühl.
Sollte das nicht gehen, kann man aufstocken ,
wenn möglich. Alles besser wie kapitulieren, oder resignieren!
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