Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.

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immernoch_ratlos
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von immernoch_ratlos »

Warum wohl ist Artikel 12 so explizit in Sachen Zwangsarbeit :?: Weil wir das schon mal hatten - muss ich nun annehmen Du DieBananeGrillt möchte da wieder hin ? Oder wie sonst ist ein "Grund Gesetz" zu bewerten, welches die "Grund"lagen für alle folgenden Gesetze bildet, die dann in Einzelheiten diesem folgen müssen.

Bin immer wieder erstaunt, wie sehr manche demokratische Gesetze verachten und bewusst grob missverstehen... :dead:
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
DieBananeGrillt
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von DieBananeGrillt »

immernoch_ratlos hat geschrieben:(06 Apr 2018, 21:31)

Warum wohl ist Artikel 12 so explizit in Sachen Zwangsarbeit :?: Weil wir das schon mal hatten - muss ich nun annehmen Du DieBananeGrillt möchte da wieder hin ? Oder wie sonst ist ein "Grund Gesetz" zu bewerten, welches die "Grund"lagen für alle folgenden Gesetze bildet, die dann in Einzelheiten diesem folgen müssen.

Bin immer wieder erstaunt, wie sehr manche demokratische Gesetze verachten und bewusst grob missverstehen... :dead:
Es wäre schön, wenn alles sich so einfach auf Grundgesetze beziehen könnte.-- Schon alleine Artikel 12 Abs. 2 : Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht,
hebt sich fast widersprüchlich auf, das jeder doch gezwungen werden kann....im Rahmen....
So ein Quatsch GG braucht man nicht !
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zollagent
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von zollagent »

DieBananeGrillt hat geschrieben:(11 Apr 2018, 19:32)

Es wäre schön, wenn alles sich so einfach auf Grundgesetze beziehen könnte.-- Schon alleine Artikel 12 Abs. 2 : Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht,
hebt sich fast widersprüchlich auf, das jeder doch gezwungen werden kann....im Rahmen....
So ein Quatsch GG braucht man nicht !
"für alle gleich" bedeutet aber auch, daß man nicht eine kleine Gruppe, in diesem Fall Langzeitarbeitslose, herausgreifen darf.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
immernoch_ratlos
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Re: Arbeitsdienst bei Arbeitslosen

Beitrag von immernoch_ratlos »

Ob da etwas Farbe... :(
DieBananeGrillt hat geschrieben:Es wäre schön, wenn alles sich so einfach auf Grundgesetze beziehen könnte.-- Schon alleine Artikel 12 Abs. 2 : Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht,
hebt sich fast widersprüchlich auf, das jeder doch gezwungen werden kann....im Rahmen....
So ein Quatsch GG braucht man nicht !
Tja, nicht jeder verfügt über die notwendigen kognitiven Möglichkeiten. Das ist höchst bedauerlich, aber wohl eine der bleibenden unerfreulichen Tatsachen...

Zollagent tat sein Bestes, doch ob´s auch hilft :?:
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Yoshihiro Togashi
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Re:

Beitrag von Yoshihiro Togashi »

Wähler hat geschrieben: Di 17. Okt 2023, 17:22 Wie kann man nur so ein kurzes Gedächtnis haben. Auch beim Bürgergeld sind Sanktionen lediglich bis zu 30% erlaubt, weil das Bundesverfassungsgericht das 2019 so in einem Urteil festgelegt hat. Zur Zeit wird übrigens über eine Arbeitspflicht für Asylbewerber diskutiert.
Der Rechtsprofessor Georg Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, hält den AfD-Vorschlag zur Arbeitspflicht für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Diskussion über eine Arbeitspflicht für Asylbewerber halte ich für schwierig, da zum einen der Begriff "Arbeitspflicht oder Arbeitszwang Assoziationen mit der DDR bei sehr vielen Leuten weckt und zum anderen, sehe ich eine negative Steuerung bzw. "Motivation" in Form einer Pflicht hier sehr problematisch. Ich glaube die wenigsten Arbeitgeber freuen sich über neue Arbeitskräfte, deren einzige Motivation zur Arbeit in einer "Verpflichtung" besteht aber die sonst eher keinen Bock oder positiven Anreiz haben oder schlimmer noch mehr Schaden als Nutzen für den Arbeitgeber bringen. Was sich auf dem ersten Blick als sinnvolle Maßnahme anhört, das ist es dann bei genauerer Betrachtung nämlich nicht mehr.
Achtung Fachkräftemangel: Zirkusse finden kaum mehr Clowns, weil die besten Kandidaten des Faches in die Politik abwandern.
;)
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