-Misterfritz hat geschrieben:(19 Nov 2017, 11:09)
Du meinst, reine Zeitungszusteller mit Mindestlohn sind FDP-Wähler?
Auch im Zeitungs und Werbemittel"Gewerbe" ist Mindestlohn.Eine gewisse Mitschuld tragen natürlich auch die Arbeitnehmern, die falsche Angaben ihres Arbeitgebers nicht öffentlich machen.
http://www.mindest-lohn.org/ausnahmen.htmlZeitungsboten erhielten also im Jahr 2015 75 Prozent des Mindestlohns, somit 6,38 Euro. Im Jahr 2016 erhielten sie 85 Prozent des Mindestlohns, also 7,23 Euro. Ab dem 1. Januar 2017 schließlich bekommen auch sie den vollen gesetzlichen Mindestlohn ausgezahlt.
Diese Ausnahme sah das Gesetz aber nur für Zusteller vor, die ausschließlich Zeitungen oder Anzeigenblätter verteilen. Wer neben dem Hauptprodukt Zeitung auch Werbeprospekte oder Briefe austrägt, hat Anspruch auf den vollen Mindestlohn.
Nun ja - es trifft da auch wieder die "Kleinen" .