In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.
Das Menschen fragen:
Was ist Arbeitszeit und wann darf ich Mensch sein!
Und dieses Grundrecht wird verletzt!
Und das darf so sein?
Hier geht es offensichtlich nicht um die tägliche Arbeitszeit, sondern darum, ob 12 Tage zusammenhängend Arbeit verlangt werden darf. Und das ist vom EUGH, so weit ich weiß, in Ausnahmefällen als zulässig erklärt worden. So, wie ich das Urteil gelesen habe, hat der EUGH es aber den einzelnen Ländern offen gelassen, das in eigener Verantwortung auch abweichend zu regeln.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
zollagent hat geschrieben:Hier geht es offensichtlich nicht um die tägliche Arbeitszeit, sondern darum, ob 12 Tage zusammenhängend Arbeit verlangt werden darf. Und das ist vom EUGH, so weit ich weiß, in Ausnahmefällen als zulässig erklärt worden. So, wie ich das Urteil gelesen habe, hat der EUGH es aber den einzelnen Ländern offen gelassen, das in eigener Verantwortung auch abweichend zu regeln.
Ich stelle mir folgende Szenarien vor:
einige werden schon beim Lesen der Überschrift leichte Schwindelanfälle bekommen und daher ihrer Wut darüber freien Lauf lassen (wollen). Also dicht!
einige Wenige, nicht so leicht Beseidete werden sich vielleicht die Pressemitteilung des Gerichts ... die Zusammenfassung des Urteils heraussuchen und durchlesen. Aber auch bei ihnen wird sich schon zur Hälfte des Geschriebenen ein leichtes Unwohlsein einstellen.
... vielleicht auch deshalb in beiden Fällen die Verkürzung von 12 Tagen auf 12 Stunden?
nur der ganz Hartnäckige ... der Hardcore-Teil unter den Lesern wird das Urteil in der Urfassung heraussuchen, bis zum bitteren Ende lesen und feststellen, daß dies nur einer Vertiefung und Erklärung der EU-Arbeitszeitrichtlinie dient.
EU-Richtlinien können aber per se nur Mindestnormen darstellen. Daher wird damit jeweils den Mitgliedsländern freigestellt, weitere und bessere Normen aufzustellen. Nichts anderes ist in und mit diesem Urteil geschehen!
Es wird mal wieder kurzerhand eine Ausnahme zur Regel stilisiert - man kann sich ja so besser echauffieren. Man gönnt sich ja sonst nix!
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
Ich habe das gemacht und oft noch ein paar Tage laenger!
Am Freitag Richtung Middle East! Samstag bis naechsten Freitag arbeiten (Saudi zB), Freitag weiter reisen nach Dubai dort von Samstag bis naechsten Freitag arbeiten, dann nach Oman oder sonstwohin, Samstag bis naechsten Freitag dann vielleicht zurueck. Ankunft Samstag Morgen! Ausruhen und am Montag in die Firma!
Waere nie auf die Idee gekommen das hier irgendwas nicht Rechtens ist. Gehoert zum Job und zum entsprechenden Gehalt.
einige werden schon beim Lesen der Überschrift leichte Schwindelanfälle bekommen und daher ihrer Wut darüber freien Lauf lassen (wollen). Also dicht!
einige Wenige, nicht so leicht Beseidete werden sich vielleicht die Pressemitteilung des Gerichts ... die Zusammenfassung des Urteils heraussuchen und durchlesen. Aber auch bei ihnen wird sich schon zur Hälfte des Geschriebenen ein leichtes Unwohlsein einstellen.
... vielleicht auch deshalb in beiden Fällen die Verkürzung von 12 Tagen auf 12 Stunden?
nur der ganz Hartnäckige ... der Hardcore-Teil unter den Lesern wird das Urteil in der Urfassung heraussuchen, bis zum bitteren Ende lesen und feststellen, daß dies nur einer Vertiefung und Erklärung der EU-Arbeitszeitrichtlinie dient.
EU-Richtlinien können aber per se nur Mindestnormen darstellen. Daher wird damit jeweils den Mitgliedsländern freigestellt, weitere und bessere Normen aufzustellen. Nichts anderes ist in und mit diesem Urteil geschehen!
Es wird mal wieder kurzerhand eine Ausnahme zur Regel stilisiert - man kann sich ja so besser echauffieren. Man gönnt sich ja sonst nix!
Die Frage ist doch nur, wer die Ausnahmeregelung zur Regel stilisiert!
Im Allgemeinen sind es Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter dadurch an die Grenze des Erträglichen bringen.
Und das sich betroffene Arbeitnehmer dagegen wehren ist ihr gutes Recht!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
Bielefeld09 hat geschrieben:Die Frage ist doch nur, wer die Ausnahmeregelung zur Regel stilisiert!
Im Allgemeinen sind es Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter dadurch an die Grenze des Erträglichen bringen.
Und das sich betroffene Arbeitnehmer dagegen wehren ist ihr gutes Recht!
Ich meinte es zwar andersherum:
hier wird etwas, das zur Ausnahme erklärt wird, von einigen Lesern ober besser gesagt: Usern (die das zudem noch falsch interpretiert haben) ... dies wird von ihnen hoch stlisiert und kurzerhand zur allgemeinen Regel erklärt ... als ob mit diesem Urteil der 12-Tage-Rhythmus nun immer, überall und in jeder Lage als rechtens erklärt wird.
Daß sich nun Arbeitgeber auf dieses Urteil und seine "Ausnahme" berufen werden, ... klar!
... kannste aber nicht verhindern.
Aber es gibt ja immer noch Gewerkschaften und/oder Betriebsräte, die eine generelle Aufweichung unserer Arbeitschutzgesetze zu verhindern wissen.
Wir haben in der EU derzeit 28 Mitgliedstaaten und ebensoviele (nationale) Arbeitszeitgesetze bzw. Arbeitsschutzgesetze - diese müssen auch von der EU respektiert werden. So erscheint mir auch dieses Urteil. Der EuGH hat die EU-Arbeitsrichtlinie (als Mindestnorm) bekräftigt und gleichzeitig den Mitgliedstaaten weitere Verbesserungen zugestanden.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
hier wird etwas, das zur Ausnahme erklärt wird, von einigen Lesern ober besser gesagt: Usern (die das zudem noch falsch interpretiert haben) ... dies wird von ihnen hoch stlisiert und kurzerhand zur allgemeinen Regel erklärt ... als ob mit diesem Urteil der 12-Tage-Rhythmus nun immer, überall und in jeder Lage als rechtens erklärt wird.
Daß sich nun Arbeitgeber auf dieses Urteil und seine "Ausnahme" berufen werden, ... klar!
... kannste aber nicht verhindern.
Aber es gibt ja immer noch Gewerkschaften und/oder Betriebsräte, die eine generelle Aufweichung unserer Arbeitschutzgesetze zu verhindern wissen.
Wir haben in der EU derzeit 28 Mitgliedstaaten und ebensoviele (nationale) Arbeitszeitgesetze bzw. Arbeitsschutzgesetze - diese müssen auch von der EU respektiert werden. So erscheint mir auch dieses Urteil. Der EuGH hat die EU-Arbeitsrichtlinie (als Mindestnorm) bekräftigt und gleichzeitig den Mitgliedstaaten weitere Verbesserungen zugestanden.
Ich habe und hatte auch nichts gegen dieses EU Urteil.
Und ich wäre auch dankbar,
wenn du mir die EU- Arbeitsrichtlinie zusenden könntest.
Und nein, mir geht es nicht ums jammern.
Ich war beim Betriebsrat und bei Verdi!
Die wissen aber auch nichts?
Wie dann weiter?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie